[Deutscher Bundestag Drucksache 18/3965
18. Wahlperiode 05.02.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Kunert, Annette Groth,
Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/3770 –
Umsetzung der OSZE-Missionen und des Minsker Protokolls in der Ukraine
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Durch den Ukraine-Konflikt hat die Organisation für Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa (OSZE) eine politische Aufwertung erfahren. Im Zuge des
Konflikts auf der Krim und in der Ostukraine wurde die OSZE unter dem
Schweizer Vorsitz im Jahr 2014 zum wichtigsten multilateralen Akteur, der auf
eine Einstellung der militärischen Auseinandersetzungen abzielt und zwischen
den Konfliktparteien vermittelt. Das entscheidende Vermittlungsinstrument
stellt die im Mai 2014 ins Leben gerufene trilaterale Kontaktgruppe dar, in der
die Repräsentanten der Ukraine, Russlands und der OSZE zusammenarbeiten.
Die OSZE führt gegenwärtig zwei Missionen in der Ukraine durch: Im März
2014 mandatierte der Ständige Rat der OSZE eine zivile
Sonderbeobachtungsmission (SMM) mit bis zu 500 Beobachterinnen und Beobachtern. Das
Einsatzgebiet der SMM erstreckt sich über die gesamte Ukraine mit regionalen
Schwerpunkten. Durch die Präsenz der OSZE-Beobachtungsteams sollen
Spannungen in der Bevölkerung verringert und mit objektiven Lageberichten
die Sicherheitslage stabilisiert werden. Hinzu kommt die Überwachung des am
4. September 2014 im belarussischen Minsk beschlossenen
Waffenstillstandsprotokolls für die Ostukraine.
Darüber hinaus beobachtet eine zweite OSZE-Mission den Verkehr an den
russisch-ukrainischen Grenzübergängen Gukovo und Donezk. Sie ist auf
russischem Territorium stationiert. In der Praxis konnte lediglich ein Kilometer
des rund 200 Kilometer langen Grenzabschnitts zum Konfliktgebiet überwacht
werden.
Die Waffenruhe in den ostukrainischen Gebieten Donezk und Luhansk ist
weiterhin brüchig, wenngleich die Intensität der Kämpfe zwischen den
ukrainischen Regierungstruppen bzw. Freiwilligenbataillonen und den aufständischen
Formationen seit Beschluss des Minsker Protokolls insgesamt abgenommen
hat und die Waffen in der Praxis auch zeitweilig schwiegen. Bis auf einen im
Dezember 2014 durchgeführten gegenseitigen Gefangenenaustausch konnten
jedoch keine wesentlichen weiteren Punkte des Minsker Protokolls und des
Memorandums über konkrete Maßnahmen für Fortschritte bei der politischen
Konfliktbearbeitung umgesetzt werden. Die Festlegung der Kontaktlinie in Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 2. Februar 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/3965 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodedem Konfliktgebiet ist nach wie vor nicht abgeschlossen, sodass der
vereinbarte 30 Kilometer breite Sicherheitskorridor nicht errichtet werden konnte.
Der im Memorandum festgelegte beiderseitige Abzug des militärischen
Personals, der schweren Militärtechnik und die Räumung von Minenfeldern
kommen ebenfalls nicht voran. Mit dem turnusmäßigen Wechsel des OSZE-
Vorsitzes zum Jahresbeginn 2015 von der Schweiz zu Serbien und der
bevorstehenden Übernahme des Vorsitzes im Jahr 2016 durch Deutschland stellt sich
die Frage, wie die Bundesregierung die Kontinuität der bisherigen
Friedensbemühungen als Mitglied der OSZE-Troika aus ehemaligem, aktuellem und
künftigem Vorsitz konkret zu unterstützen gedenkt.
1. Wie viele zivile Beobachterinnen und Beobachter der OSZE sind derzeit im
Rahmen der SMM in der Ukraine im Einsatz, und welche Zwischenbilanz
zieht die Bundesregierung aus ihrer bisherigen Beobachtungstätigkeit in
den Einsatzgebieten
a) Iwano-Frankiwsk, Lwiw und Tscherniwzi,
b) Dnipropetrowsk, Donezk und Luhansk,
c) Odessa und Cherson?
In der Ukraine sind derzeit 374 internationale zivile Beobachter im Rahmen der
OSZE Special Monitoring Mission im Einsatz (Stand 20. Januar 2015). Die
Mission sammelt Informationen und berichtet gemäß Mandat über die
allgemeine Sicherheitslage und zu Ereignissen, die eine Verletzung der Grundsätze
und Verpflichtungen der OSZE darstellen. Die Mission berichtet täglich an die
OSZE Teilnehmerstaaten. Die Berichte sind auf der OSZE Webseite öffentlich
zugänglich. Die OSZE Special Monitoring Mission in der Ukraine (SMM) ist
ein wichtiges Instrument zur Deeskalation des Konflikts in der Ukraine. Sie hat
im Zusammenhang mit den Untersuchungen und Bergungsarbeiten nach dem
Absturz des Fluges MH17 wichtige Unterstützungsarbeit geleistet. Deshalb
unterstützt die Bundesregierung die Arbeit der SMM sowohl politisch als auch
personell und finanziell mit dem größten Beitrag unter allen Teilnehmerstaaten
der OSZE.
2. In welchem Umfang ist gegenwärtig die Bundesrepublik Deutschland mit
zivilen Beobachterinnen und Beobachtern an der SMM beteiligt, und in
welchen Orten bzw. Regionen der Ukraine kommen diese zum Einsatz
(bitte nach Anzahl und Einsatzorten auflisten)?
Deutschland hat gegenwärtig 18 Beobachter an die SMM sekundiert. Sie sind
derzeit in folgenden SMM-Teams im Einsatz:
Standort Anzahl deutscher Beobachter
Kiew 6
Tscherniwzi 1
Lwiw 2
Kharkiv 3
Dnipropetrowsk 2
Odessa 2
Cherson 2
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/39653. Welche Erkenntnisse konnte die Bundesregierung aus der Arbeit der SMM
bzw. aus anderen Informationsquellen – ggf. auch nachrichtendienstlicher
Herkunft – gewinnen, ob und in welchem Umfang bewaffnete
paramilitärische Formationen im Einsatzgebiet der SMM als polizeiliche
Ordnungskräfte auftreten, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, und in
welchen Regionen oder Städten ist dies ggf. festzustellen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Offene
Informationsquellen berichten über den Einsatz von bewaffneten
paramilitärischen Formationen als polizeiliche Ordnungskräfte sowohl aufseiten der
ukrainischen Sicherheitskräfte, als auch aufseiten der pro-russischen Separatisten.
4. Wie viele zivile Beobachterinnen und Beobachter nehmen derzeit an der
kürzlich verlängerten OSZE-Grenzbeobachtungsmission an den zwei
russischen Grenzkontrollpunkten Gukovo und Donezk teil, und wie sieht
nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Diskussions- und
Verhandlungsstand zur Ausweitung ihrer Aktivitäten auf den gesamten
Grenzverlauf zwischen Russland und den ostukrainischen
Konfliktgebieten aus?
An den zwei russischen Grenzkontrollpunkten Gukovo und Donezk sind derzeit
16 internationale zivile Beobachter im Rahmen der OSZE Observer Mission im
Einsatz (Stand 22. Januar 2015). Das aktuelle Mandat läuft am 19. März 2015
aus. Russland hat seit Beginn des Einsatzes eine Ausweitung der OSZE-
Grenzbeobachtung auf weitere Grenzabschnitte abgelehnt.
5. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung gegenwärtig die
Arbeit der zivilen OSZE-Grenzbeobachtungsmission?
Deutschland hat einen Beobachter an die OSZE Grenzbeobachtungsmission
sekundiert und setzt sich im Ständigen Rat der OSZE gemeinsam mit seinen
Partnern in der Europäischen Union für eine Ausweitung der Grenzbeobachtung
auf die gesamte Grenze zwischen Russland und den von Separatisten besetzten
Gebieten ein.
6. Welchen personellen, logistischen und technischen Aufwand würde eine
Ausweitung der zivilen OSZE-Grenzbeobachtungsmission auf die gesamte
ukrainisch-russische Staatsgrenze nach Einschätzung der Bundesregierung
mit sich bringen, und welchen Beitrag wäre die Bundesregierung ggf.
bereit, hierfür zu übernehmen?
Russland verhindert seit Beginn des Einsatzes jegliche Bemühungen zur
Ausweitung der OSZE-Grenzbeobachtung auf weitere Grenzabschnitte. Der
tatsächliche Aufwand für eine Ausweitung der Grenzbeobachtung würde vom
Umfang und der Art des vereinbarten Mandats abhängen.
Drucksache 18/3965 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode7. In welchem Umfang und in welchem Zeitraum kamen darüber hinaus nach
Kenntnis der Bundesregierung seit Konfliktbeginn auch Beobachterinnen
und Beobachter aus Mitgliedsländern der OSZE nach dem Wiener
Dokument in der Ukraine zum Einsatz?
Im Zeitraum vom 1. März bis 31. Dezember 2014 fanden insgesamt 23
Inspektionen und Überprüfungsbesuche nach dem Wiener Dokument 2011 über
vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen (VSBM) auf dem Hoheitsgebiet
der Ukraine statt. An diesen Maßnahmen waren 117 Beobachterinnen und
Beobachter aus 37 Teilnehmerstaaten der OSZE beteiligt.
8. Worin bestanden die konkreten Aufgaben der Beobachterinnen und
Beobachter, die sich nach dem Wiener Dokument in der Ukraine bislang
aufhielten, und mit wie viel Teilnehmerinnen und Teilnehmern hat sich die
Bundesrepublik Deutschland daran beteiligt?
Vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen wie Inspektionen und
Überprüfungsbesuche nach dem Wiener Dokument 2011 wenden die
Teilnehmerstaaten der OSZE seit über zwei Jahrzehnten routinemäßig untereinander an. Die
Verfahren und Modalitäten für diese Maßnahmen sind in dem Abkommen
festgehalten, haben sich bewährt und werden von allen OSZE-Staaten grundsätzlich
anerkannt. Die Maßnahmen zielen darauf ab, im gesamten OSZE-Raum
zwischen den Teilnehmerstaaten militärische Transparenz und Vertrauen
herzustellen bzw. zu vertiefen. So sollen die Inspektionen nach dem Wiener Dokument in
der Ukraine vor allem feststellen, ob es im jeweils bezeichneten
Inspektionsgebiet außergewöhnliche militärische Aktivitäten gibt. In der gegenwärtigen
Situation in der Ukraine tragen die Inspektoren durch ihre unabhängige und
fachlich fundierte Berichterstattung zu einem objektiven Lagebild bei und
leisten damit einen Beitrag zur Deeskalation. Bei Überprüfungsbesuchen in
militärischen Einrichtungen geht es vor allem darum, die im Rahmen des
Informationsaustauschs nach dem Wiener Dokument zur Verfügung gestellten Angaben
über die ukrainischen Streitkräfte stichprobenartig zu verifizieren und sich mit
der Ausbildung der Soldatinnen und Soldaten sowie dem Auftrag der besuchten
Truppenteile vertraut zu machen.
Die Bundesrepublik Deutschland war an diesen vertrauens- und
sicherheitsbildenden Maßnahmen in der Ukraine im o. g. Zeitraum mit insgesamt 17
Beobachterinnen und Beobachtern beteiligt.
9. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die militärischen
Aktivitäten in den zuletzt von bewaffneten Auseinandersetzungen am stärksten
betroffenen Gebieten um den Flughafen Donezk, die Stadt Debalzewe,
nördlich der Stadt Luhansk und nordöstlich der Stadt Mariupol entwickelt,
und seit wann bzw. in welchem Zeitraum seit Vereinbarung des
Waffenstillstands konnte tatsächlich eine Einstellung der militärischen
Auseinandersetzungen erreicht werden?
Die Bundesregierung verfolgt die Kampfhandlungen in den genannten Gebieten
im Rahmen der Möglichkeiten, hat aber häufig keinen Zugang zu unabhängig
verifizierbaren Informationen über die tagesaktuelle Gefechtslage. Der
Berichterstattung der SMM ist zu entnehmen, dass eine komplette Einstellung der
Kampfhandlungen bis auf wenige Ausnahmen bislang nicht festgestellt werden
kann. Ein tatsächliches Einstellen der militärischen Auseinandersetzungen blieb
bisher aus.
Im Zeitraum vom 9. Dezember 2014 bis Anfang Januar 2015 wurde ein erneuter
Waffenstillstand (sog. Regime of Quiet) zwischen den Konfliktparteien
ausgehandelt, welcher zwischenzeitlich eine Verminderung der beiderseitigen Ver-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3965stöße gegen den Waffenstillstand bewirkte. Seit Anfang 2015 wird wieder ein
deutlicher Anstieg der Gefechtshandlungen registriert.
10. Welche Erkenntnisse – ggf. auch nachrichtendienstlicher Herkunft – hat
die Bundesregierung über die aktuellen militärischen Kräfteverhältnisse
und Ausstattung der Konfliktparteien mit konventionellen
Waffensystemen in dem Konfliktgebiet
a) hinsichtlich der aktuellen Personalstärke und Ausstattung der
regulären ukrainischen Streitkräfte mit konventionellen Waffensystemen,
b) hinsichtlich der aktuellen Personalstärke und Ausstattung der
ukrainischen Freiwilligenbataillone bzw. ukrainischen paramilitärischen
Formationen mit konventionellen Waffensystemen,
c) hinsichtlich der aktuellen Personalstärke und Ausstattung der
aufständischen Formationen mit konventionellen Waffensystemen?
Nach Verlautbarung des ukrainischen Verteidigungsministeriums vom
15. Januar 2015 befinden sich 8 400 russische und 26 280 pro-russische
Kämpfer in der Ostukraine. Die russischen Truppen verfügen demnach über etwa
180 Kampfpanzer, 570 gepanzerte Fahrzeuge, 143 Stück Rohrartillerie und
77 Stück Raketenartillerie sowie 7 Kampfgruppen in Bataillonsstärke. Die
prorussischen Kräfte verfügen nach dieser Verlautbarung über 362 Kampfpanzer,
391 gepanzerte Fahrzeuge und 472 Rohr- und Raketenartillerie. Nach eigenen
Angaben setzt die Ukraine in der Ostukraine ca. 51 300 Soldaten ein und
verfügt über ca. 280 Kampfpanzer, 1 820 gepanzerte Fahrzeuge, 4 Taktische
Raketenkomplexe „Tochka-U“, 522 Stück Rohrartillerie, 190 Stück
Raketenartillerie, 126 Stück Hubschrauber, 230 Kampfflugzeuge sowie 42 Kampfgruppen in
Bataillonsstärke.
Gemäß dem ukrainischen Informationsaustausch nach dem Vertrag über
konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag) verfügte die Ukraine zum
Stichtag 1. Januar 2015 im gesamten Staatsgebiet über:
2 195 Kampfpanzer
3 508 gepanzerte Kampffahrzeuge (darunter 2 412 Schützenpanzer)
2 898 Artilleriewaffen (Kaliber >100mm)
488 Kampfflugzeuge
113 Angriffshubschrauber.
Der Personalbestand der ukrainischen Streitkräfte (ohne schwimmende
Marinekräfte) wird gemäß KSE-Vertrag mit 204 000 Soldatinnen und Soldaten
angegeben. Offenem Aufkommen zufolge sollen die ukrainischen Einheiten und
Verbände, welche an der sogenannten Anti-Terror-Operation (ATO) beteiligt sind,
eine Gesamtstärke von maximal ca. 40 000 Mann haben. Die 44 ukrainischen
Freiwilligenbataillone sollen insgesamt ca. 10 000 Kämpfer umfassen. Der
Bundesregierung liegen keine bestätigten Erkenntnisse zu den aktuellen
militärischen Kräfteverhältnissen vor.
11. Welche militärischen Konfliktparteien haben in welchem Umfang seit
Beginn des bewaffneten Konflikts in der Donbass-Region nach Kenntnis
der Bundesregierung auch bezahlte Söldner aus dem Ausland oder
Angehörige von privaten Sicherheitsfirmen für die militärischen
Auseinandersetzungen rekrutiert (bitte möglichst nach Konfliktpartei bzw.
Formation, Söldneranzahl und Herkunftsland auflisten)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine unabhängig verifizierbaren
Informationen vor.
Drucksache 18/3965 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode12. Welche Erkenntnisse – ggf. auch nachrichtendienstlicher Herkunft – hat
die Bundesregierung über die Kommandostrukturen bzw. Befehlskette
innerhalb der ukrainischen Freiwilligenbataillone bzw. ukrainischen
paramilitärischen Formationen in dem Konfliktgebiet, und inwieweit fand
hierbei nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit
insbesondere auch ein koordiniertes militärisches Zusammenwirken mit den
regulären ukrainischen Streitkräften statt?
Alle aufseiten der ukrainischen Regierung in den Kampfhandlungen
eingesetzten Einheiten unterliegen formell von der ukrainischen Regierung kontrollierten
Befehlsketten und unterliegen grundsätzlich einer einheitlichen
Operationsführung. Zuständig für die Koordinierung ist der Nationale Sicherheits- und
Verteidigungsrat (NSVR) der Ukraine. Zum tatsächlichen Umfang des
koordinierten militärischen Zusammenwirkens dieser Einheiten, über die
Kommandostrukturen der Freiwilligenbataillone oder über ein koordiniertes militärisches
Zusammenwirken zwischen regulären ukrainischen Streitkräften und den etwa
44 Freiwilligenbataillonen liegen der Bundesregierung keine unabhängig
verifizierbaren Informationen vor. Jedoch ist laut ukrainischem
Verteidigungsministerium die vollständige Integration der Freiwilligenbataillone in die regulären
ukrainischen Streitkräfte geplant, aber noch nicht abgeschlossen.
13. Welche Erkenntnisse – ggf. auch nachrichtendienstlicher Herkunft – hat
die Bundesregierung über die Kommandostrukturen/Befehlskette
innerhalb der bewaffneten aufständischen Formationen in den abtrünnigen
Donbass-Gebieten, und inwieweit haben sich nach Kenntnis der
Bundesregierung die aufständischen Formationen in der Vergangenheit
untereinander vernetzt und ihr militärisches Vorgehen koordiniert?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine gesicherten Erkenntnisse vor. Die
zeitweilige Ernennung russischer Staatsangehöriger mit Verbindungen zu
russischen Sicherheitsstrukturen u. a. Igor Girkin (Pseudonym Igor Strelkow) als
sogenannter Verteidigungsmister der separatistischen Einheiten der sogenannten
Donezker Volksrepublik lassen auch Rückschlüsse auf mit Russland in Bezug
stehende Kommandostrukturen zu. Eigenen Verlautbarungen zufolge versuchen
die sogenannten Volksrepubliken seit Herbst 2014 ihre in den abtrünnigen
Donbass-Gebieten gegen die ukrainische Regierung kämpfenden Einheiten
unter eine einheitliche militärische Führung zu stellen. Zum Stand der
Umsetzung dieser Absicht und zum Grad der Vernetzung und Kooperation der
bewaffneten aufständischen Formationen im Rahmen ihres militärischen
Vorgehens liegen der Bundesregierung keine gesicherten Erkenntnisse vor.
14. Welche militärisch aktiven, aufständischen Formationen sind der
Bundesregierung in den abtrünnigen Donbass-Gebieten bekannt, und worin
unterscheiden sich diese nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. hinsichtlich
ihrer politischen Zielsetzungen?
In den sogenannten Volksrepubliken von Donezk und Luhansk gibt es zum einen
militärische Einheiten und Verbände unter dem Kommando des jeweiligen
„Verteidigungsministeriums“ mit entsprechenden politischen Zielsetzungen.
Daneben gibt es weitere militärische Kräfte, die keiner klar erkennbaren
Einflussnahme unterliegen, sich jedoch in ihrer politischen Zielsetzung nicht
unterscheiden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/396515. Wie haben nach Kenntnis der Bundesregierung die überwiegend pro-
russisch orientierten militärischen Formationen auf die Ausrufung einer
eigenen „Volksrepublik Stachanow“ der Don-Kosaken in dem Konfliktgebiet
reagiert, bzw. wie hat sich seitdem das Verhältnis zwischen den
prorussisch orientierten militärischen Formationen und den militärischen
Formationen der Don-Kosaken entwickelt (vgl. Nachrichtenmagazin
DER SPIEGEL, Nr. 51, S. 96 bis 98)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
16. Welche Zugangsmöglichkeiten haben nach Kenntnis der Bundesregierung
die Beobachtungsteams der OSZE gegenwärtig zu den von den
ukrainischen Streitkräften bzw. ukrainischen Freiwilligenbataillonen militärisch
kontrollierten Gebieten in der Konfliktregion, und welche Erkenntnisse
hat die Bundesregierung ggf. über die aktuelle Sicherheitslage der
unbewaffneten OSZE-Beobachtungsteams?
Der SMM wird auf den von ukrainischer Seite kontrollierten Gebieten
grundsätzlich überall Zugang gewährt, sofern es die Sicherheitslage zulässt. Die
Sicherheitslage in der Ostukraine ist für die unbewaffneten Beobachter volatil.
Der brüchige Waffenstillstand gefährdet die Arbeit und persönliche Sicherheit
der OSZE-Beobachter. Die Missionsleitung ist sich der Sicherheitsrisiken
bewusst und sehr bemüht, die Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der
Beobachter zu optimieren.
17. Welche Zugangsmöglichkeiten haben nach Kenntnis der Bundesregierung
die Beobachtungsteams der OSZE gegenwärtig zu den von den
bewaffneten aufständischen Formationen militärisch kontrollierten Gebieten in der
Donbass-Region, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung ggf.
über die aktuelle Sicherheitslage der unbewaffneten OSZE-
Beobachtungsteams?
Der SMM wird auf den von Separatisten kontrollierten Gebieten nur eine
eingeschränkte Bewegungsfreiheit gewährt. Vor allem Teile der sogenannten
Luhansker Volksrepublik, die von sogenannten Kosakenverbänden kontrolliert werden,
sind für die SMM unzugänglich. Zur Sicherheitslage der OSZE-Beobachter
wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
18. Wie sieht laut Memorandum vom 19. September 2014 der aktuelle Stand
bei der Festlegung des Verlaufs der Kontaktlinie zwischen den
militärischen Konfliktparteien aus, und an welchen Abschnitten konnte die
Kontaktlinie bereits definiert werden (bitte näher erläutern oder topografisch
darstellen)?
Das Minsker Memorandum vom 19. September 2014 legt in einem Annex
84 Geodatenpunkte fest, entlang derer nach Feststellung einer vollen
Waffenruhe eine Kontaktlinie zwischen den Konfliktparteien mit einer Pufferzone
eingerichtet werden soll. Darüber hinaus bezieht sich das Memorandum u. a. in
Punkt 2 auf die tatsächliche Frontlinie. Die Unterzeichner des Memorandums
haben die Geodatenpunkte zur Bestimmung der Kontaktlinie nicht
veröffentlicht. Am 19. September entsprach die Frontlinie nicht dieser Kontaktlinie und
hat sich im Zuge der anhaltenden Kampfhandlungen in den meisten Gebieten
zumeist zugunsten der Separatisten weiter verschoben.
Drucksache 18/3965 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode19. Wie viele militärische Gefangene und andere gesetzwidrig festgehaltene
Personen wurden gemäß Punkt 5 des Minsker Protokolls nach Kenntnis
der Bundesregierung bei dem Gefangenenaustausch im Dezember 2014
freigelassen, und wie viele Personen werden ggf. immer noch von wem
festgehalten (vgl. Antwort zu Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 18/
3476)?
Nach Angaben der ukrainischen Regierung wurden beim Gefangenenaustausch
Ende Dezember 146 ukrainische Soldaten und 222 pro-russische Kämpfer
freigelassen. Am 22. Dezember 2014 erklärte u. a. der ukrainische
Verhandlungsleiter, Wladimir Ruban, dass die Separatisten 684 Gefangene hielten, aber nur
zur Freilassung von 150 Gefangenen bereit seien.
20. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die humanitäre und
menschenrechtliche Situation der vormals oder aktuell gefangen
gehaltenen Personen, und wie beurteilt die Bundesregierung insbesondere die
Einhaltung des humanitären Kriegsvölkerrechts durch die militärischen
Konfliktparteien in den umkämpften Gebieten und im Umgang mit
gefangen genommenen Personen (bitte getrennt nach Konfliktpartei näher
erläutern)?
Zur Situation speziell der vormals oder gegenwärtig gefangen gehaltenen
Personen sowie zur Einhaltung des humanitären Kriegsvölkerrechts liegen der
Bundesregierung keine belastbaren Informationen vor.
21. Wie viele der bei dem Gefangenenaustausch freigekommenen Personen
sind nach Kenntnis der Bundesregierung als Angehörige von militärischen
bzw. paramilitärischen Formationen (Kombattanten) einzustufen, und wie
viele Zivilisten und Zivilistinnen wurden ggf. bei dem
Gefangenenaustausch ebenfalls freigelassen (bitte möglichst nach Anzahl, Konfliktpartei
und Kombattant bzw. Nichtkombattant auflisten)?
Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Erkenntnisse über die
betroffenen Einzelpersonen vor.
22. Wie viele der gegenwärtig noch gefangenen bzw. gesetzwidrig
festgehaltenen Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung als Angehörige
von militärischen bzw. paramilitärischen Formationen (Kombattanten)
einzustufen, und wie viele Zivilisten und Zivilistinnen befinden sich ggf.
unter den gegenwärtig noch festgehaltenen Personen (bitte möglichst nach
Anzahl, Konfliktpartei und Kombattant bzw. Nichtkombattant auflisten)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine gesicherten Erkenntnisse vor.
23. In welchem Umfang wurde nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß
Punkt 10 des Minsker Protokolls damit begonnen, ungesetzlich
bewaffnete Kräfte, militärisches Gerät sowie Kämpfer und Söldner aus dem
Territorium der Ukraine abzuziehen, und über welche Möglichkeiten verfügt
die OSZE im Rahmen ihres aktuellen Mandatsauftrags, diesen Abzug in
der Praxis tatsächlich zu überprüfen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen gesicherten Erkenntnisse vor.
Die OSZE SMM kann aufgrund der anhaltenden Kämpfe derzeit keine
systematische Überprüfung des Abzugs vornehmen. Die OSZE Observer Mission (OM),
die jedoch ausschließlich an den beiden Grenzübergängen Gukovo und Donezk
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/3965auf russischen Territorium den Grenzverkehr beobachtet, berichtet regelmäßig
von Grenzüberschreitungen in die und aus der Ukraine durch männliche
Personen in Armeekleidung.
24. In welchem Umfang und in welchen Regionen des Konfliktgebiets wurde
nach Kenntnis der Bundesregierung mit der humanitären Minenräumung
begonnen, und über welche Möglichkeiten verfügt die OSZE im Rahmen
ihres aktuellen Mandatsauftrags, den Minenräumungsprozess in der
Praxis tatsächlich zu überprüfen?
Humanitäre Minenräumungen fanden nach Erkenntnissen der Bundesregierung
u. a. in den jetzt wieder von Kiew kontrollierten Gebieten wie Slowjansk und
Kramatorsk statt. Vereinzelt berichtet die OSZE über Minenräumungen.
25. Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand bei der
unter Punkt 7 des Minsker Protokolls vereinbarten Fortführung eines
„Inklusiven Nationalen Dialogs“ in der Ukraine aus, und welche
Dialogpartnerinnen und Dialogpartner sollen nach Kenntnis der
Bundesregierung daran teilnehmen und sich über welche konkreten
Schwerpunktthemen verständigen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung plant die ukrainische Regierung in Kürze
den Prozess zur Debatte und Verabschiedung einer Verfassungsreform in die
Wege zu leiten. Dazu sind nach Angaben der ukrainischen Regierung auch
Diskussionsveranstaltungen in den Oblasten des Landes geplant, die sich v. a. mit
Fragen zur praktischen Umsetzung der geplanten Dezentralisierung
auseinandersetzen sollen.
26. Welche konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der humanitären Lage
der Bevölkerung und zum wirtschaftlichen Wiederaufbau der von
schweren Zerstörungen betroffenen Donbass-Region hat die ukrainische
Regierung gemäß den Punkten 8 und 11 des Minsker Protokolls bereits
durchgeführt, und wie haben sich diese Maßnahmen bislang ausgewirkt (vgl.
Antwort zu Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 18/3476)?
In den wieder von Kiew kontrollierten Städten und Regionen haben zahlreiche
Wiederaufbaumaßnahmen begonnen. Laut Angaben der Donezker
Oblastverwaltung vom 16. Dezember 2014 seien beispielsweise in Kramatorsk bereits
5 500 zerstörte Objekte wiederaufgebaut worden. Insgesamt werde der
Wiederaufbau ca. 1 Mrd. US-Dollar kosten.
27. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über aktuelle
Entwicklungen in der Frage eines eigenen Sonderstatusgesetzes für die abtrünnigen
Donbass-Gebiete gemäß Punkt 3 des Minsker Protokolls, und welche
Standpunkte vertreten gegenwärtig die Konfliktparteien in dieser Frage?
Die Ukraine wendet das im September von der Rada verabschiedete
Sonderstatusgesetz mangels definierten geographischen Anwendungsbereichs nicht an;
das ukrainische Parlament hat es aber formal trotz entsprechender
Empfehlungen des Präsidenten und des Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrats nach
den sogenannten Wahlen im Separatistengebiet am 2. November 2014 bisher
noch nicht zurückgenommen. Unter bestimmten Bedingungen ist die
ukrainische Seite zur Verabschiedung eines neuen Sonderstatusgesetzes bereit. Der
Drucksache 18/3965 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeukrainische Präsident Petro Poroschenko erklärte mehrfach, die Ukraine könne
dem Gebiet den Status einer freien Wirtschaftszone mit besonderen
Beziehungen zur EU und zu Russland gewähren. Legitime Wahlen im Donbass nach
ukrainischem Recht seien dafür aber eine Voraussetzung.
28. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Pläne des
amtierenden serbischen OSZE-Vorsitzes zur weiteren Implementierung des
Minsker Protokolls und des Memorandums, und mit welchen konkreten
Aktivitäten gedenkt die Bundesregierung diese Bemühungen zu
unterstützen?
Die Bundesregierung arbeitet eng mit dem serbischen OSZE-Vorsitz zusammen,
der bemüht ist, die Arbeit des schweizerischen OSZE-Vorsitzes fortzusetzen und
dessen Kontinuität zu wahren. Die Minsker Vereinbarungen bleiben dabei die
Grundlage für das Bemühen um eine Konfliktlösung.
29. Welche eigenen Initiativen beabsichtigt die Bundesregierung mit Blick auf
die deutsche Übernahme des OSZE-Vorsitzes im Jahr 2016 in ihrer
Eigenschaft als Mitglied der OSZE-Troika vorzubereiten, um die
Sicherheitslage in dem Konfliktgebiet zu stabilisieren und zur Demobilisierung der
militärischen Konfliktparteien beizutragen?
Die Bundesregierung setzt sich schon jetzt dafür ein, dass die OSZE durch ihre
Teilnahme an den politischen Gesprächen und durch ihre Beobachtertätigkeit
vor Ort maßgeblich zu den Deeskalationsbemühungen in der Ukraine beiträgt.
Diesen Ansatz wird die Bundesregierung weiterhin nachdrücklich unterstützen
und diplomatisch flankieren. Wie die OSZE künftig konkret in ihrer Arbeit
gestärkt werden kann, hängt vor allem von der weiteren Entwicklung des Konflikts
in der Ukraine ab.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]