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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Unterstützung von ziviler Krisenprävention und Konfliktbearbeitung im Nigerdelta

Entwicklungszusammenarbeit mit Nigeria, deutsche Hilfe für Projekte zur Konfliktprävention und -bearbeitung im Nigerdelta, zivile und militärische Konfliktlösungsansätze, Unterstützung des Amnestieprozesses, Bezug von Erdgas im Rahmen der deutsch-nigerianischen Energiepartnerschaft, GIZ, Seepiraterie vor der Küste Nigerias, deutsch-nigerianische Sicherheitszusammenarbeit, geplante militärische Übungen, Aktivitäten der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS-Staaten), Rüstungsexporte<br /> (insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

16.03.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/382720.01.2015

Unterstützung von ziviler Krisenprävention und Konfliktbearbeitung im Nigerdelta

der Abgeordneten Kathrin Vogler, Jan van Aken, Katrin Kunert, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundesrepublik Nigeria verfügt über einen großen Rohstoffreichtum. Dennoch lebt weiterhin mehr als die Hälfte der Bevölkerung in extremer Armut (weniger als 1,25 US-Dollar pro Tag). Das Land wird von sozialen und ethnischen Konflikten erschüttert. Das trifft nicht nur für die nordöstlichen Bundesstaaten Borno, Jobe und Adamawa zu, deren Bevölkerung durch bewaffnete Übergriffe der fundamentalistischen Terrorgruppe Boko Haram heimgesucht werden.

Noch weiter zurück datieren die vielfältigen Konflikte, die im Spannungsfeld von sozialer Rebellion, ethnischer Differenz und Kriminalität im Nigerdelta schwelen. Die dortige Rohölexploration und Rohölförderung bringen Nigeria hohe Einnahmen: 2 der 2,5 Millionen Barrel Rohöl, die Nigeria jährlich verkauft, werden im Nigerdelta gefördert. Der Ölexport bestreitet über 90 Prozent der gesamten Ausfuhren des Landes. Die staatliche Erdölgesellschaft Nigerian National Petroleum Corporation (NNPC) verzeichnete im Jahr 2013 einen Gewinn von 67 Mrd. Euro, auch die beteiligten transnationalen Ölkonzerne Shell, Total und Exxon realisieren Milliardengewinne. In Nigeria kommt dies nur einer winzigen gesellschaftlichen Schicht zugute. Während das Bruttonationaleinkommen je Einwohner in den Jahren 2000 bis 2012 aufgrund der Erdölexporte insgesamt von 270 auf 1 440 US-Dollar stieg, stagniert Nigerias Wert auf dem Index der menschlichen Entwicklung der Vereinten Nationen auf niedrigem Niveau. Nigeria lag dort im Jahr 2013 auf dem 152. Platz (von 187) zwischen Ländern mit wesentlich geringerer Wirtschaftsleistung.

Die Umweltschädigungen durch die Ölförderung sind immens; nach Angaben von Amnesty International sickert pro Jahr das Äquivalent des Inhalts eines Öltankers (ca. 200 000 Tonnen) in die Arme des Flussdeltas. In vielen Gebieten wurden auf diese Weise die dortigen traditionellen Lebensgrundlagen, wie Ackerbau und Fischfang, bereits zerstört. In einem aktuellen außergerichtlichen Vergleich wurden nun Entschädigungszahlungen in Höhe von 70 Mio. Euro von Shell an eine Kommune und einige betroffene Bauern- und Fischerfamilien verabredet. Allein für das Siedlungsgebiet der Ogoni gehen konservative Schätzungen jedoch von Kosten von über 1 Mrd. Euro für die Entkontaminierung betroffener Flächen aus (Amnesty International 2011).

Die weithin praktizierte Abfackelung von Erdgas macht Nigeria zu einem der weltweit größten CO2-Emittenten. Die durchschnittliche Lebenserwartung im Delta liegt bei knapp über 40 Jahren.

Diese Zustände führten in den 1980er-Jahren zuerst zu einer gewaltlosen, ab dem Jahr 1992 zu einer zunehmend militanter werdenden Widerstandsbewegung zunächst einer ethnischen Gruppe, der Ogoni (Movement for the survival of the Ogoni people, MOSOP). Ken Saro-Wiwa, Gründer der Organisation, wurde im Jahr 1995 hingerichtet. In der Folge kam es im Gebiet der Volksgruppe der Ijaw ab dem Jahr 1998 zu bewaffneten Auseinandersetzungen, der Kampf für Selbstbestimmung und „totale Kontrolle über den Ölreichtum der Region“ (Ijaw Youth Declaration) wurde das Ziel für viele weitere dieser Milizen der unterschiedlichen Stämme. Die seitdem beständigen bewaffneten Zusammenstöße machten die Deltaregion quasi unregierbar. Mit der Gründung des „Movement for the Emancipation of the Niger Delta“ (MEND) im Jahr 2006 intensivierten sich die Auseinandersetzungen, und die Ölfördermenge brach ein.

Im Jahr 2009 erließ die Regierung unter Präsident Yar’Adia eine Amnestie für die Beteiligten an bewaffneten Aktivitäten im Delta. Unter dem Amnestie-Programm des Jahres 2009 gaben viele, jedoch nicht alle Milizgruppen ihre Waffen ab. Maßnahmen zur Reintegration der entwaffneten Kämpfer sind jedoch unterfinanziert, strukturelle Probleme wie Arbeitslosigkeit und Unterentwicklung werden aus Mangel an Ressourcen nicht angegangen. Die Arbeitslosigkeit liegt weiterhin bei ca. 80 Prozent. Mehr als die Hälfte der erwachsenen Ogoni sind Analphabeten. Illegale Ölzapfungen und Gewaltkriminalität, z. B. Entführungen, sind weiter an der Tagesordnung.

Besonders die Piraterie nimmt zu: Von den in diesem Jahr im Golf von Guinea registrierten Fällen von Piraterie sollen 71 Prozent von Nigerianern ausgeführt worden sein (Risk Intelligence, 2014). Die deutsche Marine beteiligte sich im April 2014 mit vier Kriegsschiffen am Manöver Obangame Express. Aufgabe des Manövers war nach Auskunft der Bundesregierung, die Marinen der Anrainerstaaten des Golfs von Guinea „im Hinblick auf den Aufbau ihrer Fähigkeiten zur Verhinderung von bewaffnetem Raub auf See“ zu unterstützen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14659).

Die Stabilität des Post-Amnestie-Programms steht deshalb mehr denn je in Frage. Im Umfeld der Präsidentschaftswahlen im Februar 2015 werden Unruhen befürchtet, die die prekäre Sicherheitssituation im Nigerdelta auf eine entscheidende Probe stellen können.

Deutschland hat enge wirtschaftliche Beziehungen mit Nigeria. Unter den Erdöllieferanten Deutschlands stand Nigeria im Jahr 2013 an fünfter Stelle. Im Jahr 2008 vereinbarten beide Länder eine Energiepartnerschaft. Im Rahmen dieser Partnerschaft soll Deutschland ab dem Jahr 2014 Erdgas im Wert von bis zu 4 Mrd. Euro jährlich aus Nigeria beziehen. Diese Vereinbarung steht im Zusammenhang mit dem Bemühen der nigerianischen Regierung, die Förderung von Erdgas erheblich auszuweiten und Vertriebswege über Pipelines nach West- und Nordafrika zur Versorgung europäischer Märkte zu erschließen.

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag vom November 2013 dazu verpflichtet, Maßnahmen der zivilen Konfliktprävention und Konfliktbearbeitung zu stärken.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Kann die Bundesregierung Auskunft über die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit Nigeria der Jahre 2005 bis 2015, und insbesondere a) zum Gesamtumfang der bilateralen Zusammenarbeit (bitte nach Jahren und Instrumenten auflisten) sowie b) zu Projekten und Programmen, die in der Krisenregion Nigerdelta implementiert wurden oder werden (bitte jeweils Ziel, Maßnahmen, Zeitraum und finanziellen Umfang nennen), geben?

2

Kann die Bundesregierung Auskunft über die Zusammenarbeit der Europäischen Union mit Nigeria der Jahre 2005 bis 2015, und insbesondere a) zum Gesamtumfang der bilateralen Zusammenarbeit (bitte nach Jahren und Instrumenten auflisten) sowie b) zu Projekten und Programmen, die in der Krisenregion Nigerdelta implementiert wurden oder werden (bitte jeweils Ziel, Maßnahmen, Zeitraum und finanziellen Umfang nennen), geben?

3

In welchem Umfang wurden in den Jahren seit dem Jahr 2005 Projekte und Programme bzw. Komponenten der zivilen Konfliktbearbeitung und Krisenprävention in Nigeria und speziell im Nigerdelta mittels einer Finanzierung aus den Einzelplänen 05 und 23 durchgeführt (bitte jeweils Träger und lokale Partner, Ziel, Maßnahmen, Zeitraum und finanziellen Umfang nennen)?

4

In welchem Umfang werden gegenwärtig Projekte und Programme bzw. Komponenten der zivilen Konfliktbearbeitung und Krisenprävention in Nigeria und speziell im Nigerdelta mittels einer Finanzierung aus den Einzelplänen 05 und 23 durchgeführt (bitte jeweils Träger und lokale Partner, Ziel, Maßnahmen, Laufzeit und finanziellen Umfang nennen)?

5

In welchem Umfang wurden in den Jahren seit 2005 Projekte und Programme bzw. Komponenten der zivilen Konfliktbearbeitung und Krisenprävention in Nigeria und speziell im Nigerdelta mittels einer Finanzierung der Europäischen Union durchgeführt (bitte jeweils Träger und lokale Partner, Ziel, Maßnahmen, Zeitraum und finanziellen Umfang nennen)?

6

In welchem Umfang werden gegenwärtig Projekte und Programme bzw. Komponenten der zivilen Konfliktbearbeitung und Krisenprävention in Nigeria und speziell im Nigerdelta mittels einer Finanzierung der Europäischen Union durchgeführt (bitte jeweils Träger und lokale Partner, Ziel, Maßnahmen, Laufzeit und finanziellen Umfang nennen)?

7

Wie viele Anträge von deutschen Nicht-Regierungsorganisationen für Projekte zur zivilen Konfliktbearbeitung und Krisenprävention in Nigeria wurden seit 2005 insgesamt gestellt, und wie viele davon wurden positiv beschieden?

a) Wie viele wurden seit 2009 gestellt?

b) Wie viele wurden konkret für Projekte im Nigerdelta gestellt?

8

Wie viele Projekte von Nicht-Regierungsorganisationen zur zivilen Konfliktbearbeitung und Krisenprävention wurden mit Unterstützung durch die Bundesregierung in den Jahren 2005 bis 2015 in Nigeria und speziell im Nigerdelta umgesetzt?

9

Welchen Stellenwert bei der Konfliktbearbeitung und der Krisenprävention in Nigeria und speziell im Nigerdelta misst die Bundesregierung der Armutsbekämpfung zu?

10

Wie bilanziert die Bundesregierung die Entwicklung des im Jahr 2009 begonnenen Amnestieprozesses im Nigerdelta bis heute? Welche Fortschritte, welche Versäumnisse und welche Herausforderungen sieht sie, insbesondere hinsichtlich der fortbestehenden sozialen, ökonomischen und ökologischen Notlage?

11

Inwiefern spielen die Unterstützung des Amnestieprozesses sowie Aspekte der Krisenprävention und der zivilen Konfliktbearbeitung im Nigerdelta eine Rolle in der Ausrichtung der Entwicklungszusammenarbeit zwischen Deutschland und Nigeria?

12

Inwiefern spielen Aspekte der Krisenprävention und der zivilen Konfliktbearbeitung im Nigerdelta eine Rolle im Kontext der deutsch-nigerianischen Energiepartnerschaft?

13

Aus welchem Erdgasfördergebiet wird Deutschland im Rahmen der deutschnigerianischen Energiepartnerschaft nigerianisches Erdgas beziehen?

14

Wie sichert die Bundesregierung die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards in der Förderung des für den Export nach Deutschland bestimmten Erdgases ab? Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung im nämlichen Gebiet zu Umweltbeeinträchtigungen oder gar zu krisenhaften gesellschaftlichen Erscheinungen im Gefolge der Förderung gekommen, und gibt es Pläne, dafür im Fördergebiet durch Projekte entsprechend Verantwortung zu übernehmen?

15

Inwiefern sieht die Bundesregierung im jüngst abgeschlossenen Vergleich zwischen dem Konzern Shell und der von Umweltverschmutzungen betroffenen Gemeinde Bodo und ihren Bauern und Fischern (www.bbc.com vom 7. Januar 2015 „Shell agrees $ 84 m deal over Niger Delta oil spill“) ein Vorbild für mögliche weitere Vereinbarungen, und wie unterstützt Deutschland Betroffene dabei, ihre Ansprüche gegen Konzerne durchzusetzen?

16

Was sind nach Auffassung der Bundesregierung die Gründe für die aktuelle Zunahme an Piraterie vor der nigerianischen Küste?

17

Aus welcher geographischen Region kommt nach Informationen der Bundesregierung der Großteil der nigerianischen Piraten?

18

In welchem Rahmen gibt es eine militärische, paramilitärische oder sonstige Sicherheitszusammenarbeit zwischen Nigeria und Deutschland?

19

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Strafverfolgung bzw. -vorbeugung eine militärische oder eine polizeiliche Maßnahme im Rahmen der Gewaltenteilung ist?

20

Welche militärischen Übungen mit deutscher Beteiligung bzw. Unterstützung werden für die Zukunft vor der nigerianischen Küste geplant, und beziehen sich auch diese auf eigentlich polizeiliche Maßnahmen?

21

Gibt es Pläne, Gas oder Öl transportierende Schiffe, die entweder unter deutscher Flagge fahren oder im Eigentum deutscher Reedereien sind, im Golf von Guinea speziell zu schützen bzw. schützen zu lassen, z. B. durch eine militärische Begleitung?

22

Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen ihrer Unterstützung der Marineaktivitäten der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS-Staaten) und dem Bekenntnis im Koalitionsvertrag zum verstärkten Engagement für zivile Konfliktlösungen?

23

Kann die Bundesregierung Ziel und Maßnahmen sowie die konkreten Lehrinhalte der im Rahmen der Energiepartnerschaft eingegangenen Kooperation der deutschen Durchführungsorganisation GIZ (Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit) mit der Modibo Adamawa University of Technology (www.ngenergypartnership.de/projekte/index.php) darstellen?

24

Welche „friedens- und sicherheitspolitischen“ Themen umfasst die Beratung der ECOWAS-Kommission durch die GIZ, die von der GIZ wie folgt beschrieben wird: „Die in Abuja ansässige ECOWAS-Kommission (Economic Community of West African States) wird durch die GIZ in der Steuerung, Umsetzung und im Monitoring von Beschlüssen der ECOWAS in den Bereichen Wirtschafts- und Handelspolitik sowie Friedens- und Sicherheitspolitik gestärkt.“ (www.giz.de/de/weltweit/1902.html)?

a) Welche Regionen betrifft sie?

b) Welche Rolle spielen militärische oder polizeiliche Bewältigungsstrategien für interne Krisenprozesse im Rahmen dieser Beratung?

25

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung momentan deutsche (staatliche oder nichtstaatliche) Sicherheits-, Polizei- oder Militärberater in Nigeria, und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage, bzw. wenn nein, wird eine Entsendung für die voraussehbare Zukunft in Erwägung gezogen?

26

Wie schätzt die Bundesregierung die Maßnahmen der nigerianischen Regierung im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen im Februar ein, die das Ziel haben soll, eine erneute Eskalation der Krise im Nigerdelta abzuwenden, setzt die nigerianische Regierung nach Einschätzung der Bundesregierung insbesondere auf eine gewaltsame oder auf eine zivile Lösung der Konflikte, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die Gefahr einer baldigen Rückkehr zur bewaffneten Gewalt ein?

27

In welchem Umfang genehmigte die Bundesregierung seit dem Jahr 2005 Ausfuhren von Rüstungsgütern aus der Bundesrepublik Deutschland nach Nigeria (bitte nach Jahren, Gütern und Wert auflisten)?

Berlin, den 20. Januar 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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