[Deutscher Bundestag Drucksache 18/4324
18. Wahlperiode 16.03.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Jan van Aken, Katrin
Kunert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/3827 –
Unterstützung von ziviler Krisenprävention und Konfliktbearbeitung im Nigerdelta
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesrepublik Nigeria verfügt über einen großen Rohstoffreichtum.
Dennoch lebt weiterhin mehr als die Hälfte der Bevölkerung in extremer Armut
(weniger als 1,25 US-Dollar pro Tag). Das Land wird von sozialen und
ethnischen Konflikten erschüttert. Das trifft nicht nur für die nordöstlichen
Bundesstaaten Borno, Jobe und Adamawa zu, deren Bevölkerung durch bewaffnete
Übergriffe der fundamentalistischen Terrorgruppe Boko Haram heimgesucht
werden.
Noch weiter zurück datieren die vielfältigen Konflikte, die im Spannungsfeld
von sozialer Rebellion, ethnischer Differenz und Kriminalität im Nigerdelta
schwelen. Die dortige Rohölexploration und Rohölförderung bringen Nigeria
hohe Einnahmen: 2 der 2,5 Millionen Barrel Rohöl, die Nigeria jährlich
verkauft, werden im Nigerdelta gefördert. Der Ölexport bestreitet über 90 Prozent
der gesamten Ausfuhren des Landes. Die staatliche Erdölgesellschaft Nigerian
National Petroleum Corporation (NNPC) verzeichnete im Jahr 2013 einen
Gewinn von 67 Mrd. Euro, auch die beteiligten transnationalen Ölkonzerne Shell,
Total und Exxon realisieren Milliardengewinne. In Nigeria kommt dies nur
einer winzigen gesellschaftlichen Schicht zugute. Während das
Bruttonationaleinkommen je Einwohner in den Jahren 2000 bis 2012 aufgrund der
Erdölexporte insgesamt von 270 auf 1 440 US-Dollar stieg, stagniert Nigerias Wert
auf dem Index der menschlichen Entwicklung der Vereinten Nationen auf
niedrigem Niveau. Nigeria lag dort im Jahr 2013 auf dem 152. Platz (von 187)
zwischen Ländern mit wesentlich geringerer Wirtschaftsleistung.
Die Umweltschädigungen durch die Ölförderung sind immens; nach Angaben
von Amnesty International sickert pro Jahr das Äquivalent des Inhalts eines
Öltankers (ca. 200 000 Tonnen) in die Arme des Flussdeltas. In vielen Gebieten
wurden auf diese Weise die dortigen traditionellen Lebensgrundlagen, wie
Ackerbau und Fischfang, bereits zerstört. In einem aktuellen
außergerichtlichen Vergleich wurden nun Entschädigungszahlungen in Höhe von 70 Mio.
Euro von Shell an eine Kommune und einige betroffene Bauern- und
Fischerfamilien verabredet. Allein für das Siedlungsgebiet der Ogoni gehen
konservative Schätzungen jedoch von Kosten von über 1 Mrd. Euro für die
Entkontaminierung betroffener Flächen aus (Amnesty International 2011).Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 12. März 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/4324 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie weithin praktizierte Abfackelung von Erdgas macht Nigeria zu einem der
weltweit größten CO2-Emittenten. Die durchschnittliche Lebenserwartung im
Delta liegt bei knapp über 40 Jahren.
Diese Zustände führten in den 1980er-Jahren zuerst zu einer gewaltlosen, ab
dem Jahr 1992 zu einer zunehmend militanter werdenden
Widerstandsbewegung zunächst einer ethnischen Gruppe, der Ogoni (Movement for the survival
of the Ogoni people, MOSOP). Ken Saro-Wiwa, Gründer der Organisation,
wurde im Jahr 1995 hingerichtet. In der Folge kam es im Gebiet der
Volksgruppe der Ijaw ab dem Jahr 1998 zu bewaffneten Auseinandersetzungen, der
Kampf für Selbstbestimmung und „totale Kontrolle über den Ölreichtum der
Region“ (Ijaw Youth Declaration) wurde das Ziel für viele weitere dieser
Milizen der unterschiedlichen Stämme. Die seitdem beständigen bewaffneten
Zusammenstöße machten die Deltaregion quasi unregierbar. Mit der Gründung
des „Movement for the Emancipation of the Niger Delta“ (MEND) im Jahr
2006 intensivierten sich die Auseinandersetzungen, und die Ölfördermenge
brach ein.
Im Jahr 2009 erließ die Regierung unter Präsident Yar’Adia eine Amnestie für
die Beteiligten an bewaffneten Aktivitäten im Delta. Unter dem Amnestie-
Programm des Jahres 2009 gaben viele, jedoch nicht alle Milizgruppen ihre
Waffen ab. Maßnahmen zur Reintegration der entwaffneten Kämpfer sind jedoch
unterfinanziert, strukturelle Probleme wie Arbeitslosigkeit und
Unterentwicklung werden aus Mangel an Ressourcen nicht angegangen. Die Arbeitslosigkeit
liegt weiterhin bei ca. 80 Prozent. Mehr als die Hälfte der erwachsenen Ogoni
sind Analphabeten. Illegale Ölzapfungen und Gewaltkriminalität, z. B.
Entführungen, sind weiter an der Tagesordnung.
Besonders die Piraterie nimmt zu: Von den in diesem Jahr im Golf von Guinea
registrierten Fällen von Piraterie sollen 71 Prozent von Nigerianern ausgeführt
worden sein (Risk Intelligence, 2014). Die deutsche Marine beteiligte sich im
April 2014 mit vier Kriegsschiffen am Manöver Obangame Express. Aufgabe
des Manövers war nach Auskunft der Bundesregierung, die Marinen der
Anrainerstaaten des Golfs von Guinea „im Hinblick auf den Aufbau ihrer
Fähigkeiten zur Verhinderung von bewaffnetem Raub auf See“ zu unterstützen (vgl.
Bundestagsdrucksache 17/14659).
Die Stabilität des Post-Amnestie-Programms steht deshalb mehr denn je in
Frage. Im Umfeld der Präsidentschaftswahlen im Februar 2015 werden
Unruhen befürchtet, die die prekäre Sicherheitssituation im Nigerdelta auf eine
entscheidende Probe stellen können.
Deutschland hat enge wirtschaftliche Beziehungen mit Nigeria. Unter den
Erdöllieferanten Deutschlands stand Nigeria im Jahr 2013 an fünfter Stelle. Im
Jahr 2008 vereinbarten beide Länder eine Energiepartnerschaft. Im Rahmen
dieser Partnerschaft soll Deutschland ab dem Jahr 2014 Erdgas im Wert von bis
zu 4 Mrd. Euro jährlich aus Nigeria beziehen. Diese Vereinbarung steht im
Zusammenhang mit dem Bemühen der nigerianischen Regierung, die Förderung
von Erdgas erheblich auszuweiten und Vertriebswege über Pipelines nach
West- und Nordafrika zur Versorgung europäischer Märkte zu erschließen.
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag vom November 2013 dazu
verpflichtet, Maßnahmen der zivilen Konfliktprävention und
Konfliktbearbeitung zu stärken.
1. Kann die Bundesregierung Auskunft über die bilaterale
Entwicklungszusammenarbeit mit Nigeria der Jahre 2005 bis 2015, und insbesondere
a) zum Gesamtumfang der bilateralen Zusammenarbeit (bitte nach Jahren
und Instrumenten auflisten) sowie
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4324b) zu Projekten und Programmen, die in der Krisenregion Nigerdelta
implementiert wurden oder werden (bitte jeweils Ziel, Maßnahmen,
Zeitraum und finanziellen Umfang nennen), geben?
Zwei Programme werden auch in der Region Nigerdelta implementiert:
1. Energiepolitikberatung in Nigeria (beinhaltet auch Aktivitäten im Nigerdelta
in Cross River State)
Laufzeit: März 2013 bis Februar 2018
Auftragsvolumen: 24,5 Mio. Euro (davon 15,5 Mio. Euro als
Kombifinanzierung von der Europäischen Union – EU)
Träger: Nationale Planungskommission
Partner: Das Vorhaben Energiepolitikberatung in Nigeria unterstützt das Federal
Ministry of Power sowie weitere öffentliche und private Partner.
Zusagen für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit Nigeria (in Mio. Euro)
Jahr Finanzielle Zusammenarbeit Technische Zusammenarbeit Insgesamt
2005 - Keine Zusage - Keine Zusage -
2006 - Keine Zusage 7,0 7,0
2007 - Keine Zusage - Keine Zusage -
2008 15,0 7,0 22,0
2009 22,3 5,0 27,3
2010 36,0 16,5 52,5
2011 - Keine Zusage - Keine Zusage -
2012 32,1 9,0 41,1
2013 21,0 3,5 24,5
2014 20,0 3,0 23,0
Für das Jahr 2015 ist gemäß der "Vertraulichen Erläuterungen für die Bilaterale Technische und
Finanzielle Zusammenarbeit" eine Zusage an Nigeria in Höhe von 15 Mio. Euro (VE) für die
Finanzielle Zusammenarbeit und 2 Mio. Euro (VE) für die Technische Zusammenarbeit geplant. Diese
Ansätze werden während der Haushaltsführung 2015 darauf überprüft, ob die zum Planungszeitpunkt
zu Grunde gelegten Annahmen weiterhin zutreffen und in welcher Höhe eine Zusage gerechtfertigt
erscheint.
Drucksache 18/4324 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeZiel: Die Voraussetzungen für die Anwendung von und Investitionen in
erneuerbare Energien, Energieeffizienz und ländliche Elektrifizierung sollen
verbessert werden.
Maßnahmen: Rechts-, Strategie und Politikberatung, Erstellung von
Elektrifizierungsplänen, Pilotprojekte in netzfernen Gebieten, Verbesserung des
Berufsbildungsangebotes.
2. Nachhaltige kleinbäuerliche Kakao- und Nahrungswirtschaft, West- und
Zentralafrika (Regionalprogramm, das auch Maßnahmen in Nigeria beinhaltet)
Laufzeit: Mai 2014 bis Juli 2018
Auftragsvolumen: Für Nigeria, Ghana, Kamerun, Côte d’Ivoire und Togo
insgesamt 9 Mio. Euro (inkl. Kombifinanzierung von der EU und dem Nigeria
Incentive-based Risk-sharing System for Agricultural Lending/NIRSAL).
Träger in Nigeria: Nationale Planungskommission
Partner: Das Vorhaben unterstützt in Nigeria das
Bundeslandwirtschaftsministerium, die Förderagentur der Zentralbank, Agrarberatungsstrukturen auf
Bundesstaatenebene sowie Erzeugerorganisationen und weitere öffentliche und private
Partner.
Ziel: Afrikanische Kleinbauern und -bäuerinnen sollen ihre Einkommen und
Nahrungsmittelversorgung aus diversifiziertem Anbau nachhaltig verbessern.
Maßnahmen: Durch unternehmerische Schulung in sogenannten Farmer
Business Schools (FBS), den verbesserten Zugang zu finanziellen Dienstleistungen,
Betriebsmittel- und Absatzmärkten und die Intensivierung des Anbaus von
marktgängigen Nahrungsmitteln verbessern Kleinbäuerinnen und Kleinbauern
ihre Einkommen und Nahrungsmittelversorgung aus diversifiziertem Anbau
nachhaltig. Innovative Ansätze des Vorhabens werden aufgearbeitet und mit
begleitender Beratung für die Anwendung durch andere Projekte und Institutionen
in Afrika verbreitet. In Nigeria werden Aktivitäten in acht Bundesstaaten u. a.
auch in Abia, Edo und Ondo State im Nigerdelta umgesetzt.
2. Kann die Bundesregierung Auskunft über die Zusammenarbeit der
Europäischen Union mit Nigeria der Jahre 2005 bis 2015, und insbesondere
a) zum Gesamtumfang der bilateralen Zusammenarbeit (bitte nach Jahren
und Instrumenten auflisten) sowie
In den Jahren 2000 bis 2007 im Rahmen des 9. Europäischen
Entwicklungsfonds (EEF):
Die Europäische Kommission hat sich auf sechs Bundesstaaten in
verschiedenen Landesteilen konzentriert: Abia, Cross River, Gombe, Kebbi, Osun, Plateau.
Abia und Cross River gehören zum Nigerdelta.
Im Rahmen des 9. EEF wurden Nigeria insgesamt 552 Mio. Euro zugesagt.
Die Mittel verteilen sich wie folgt:
– Wasser und Abwasser: 230 Mio. Euro
Ziel des Vorhabens ist eine nachhaltige und bezahlbare Bereitstellung von
Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung in ausreichendem Umfang für die
Bevölkerung der sechs Schwerpunktbundesstaaten durch partizipative Investitionen
der drei Ebenen der staatlichen Verwaltung, der Privatwirtschaft und der
Nutznießer;
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4324– institutionelle und wirtschaftliche Reformen auf bundesstaatlicher und
kommunaler Ebene: 220 Mio. Euro
Das Oberziel der Maßnahme ist die Armutsbekämpfung durch Förderung einer
verbesserten Bereitstellung von Dienstleistungen durch Reformen der
Regierungsführung und des öffentlichen Finanzmanagements in den sechs
Schwerpunktbundesstaaten;
– Impfprogramm: 64,5 Mio. Euro
Ziel des Vorhabens ist es, die nationalen Impfprogramme zu stärken. Hierzu
zählen auch die Unterstützung der Initiative zur Ausrottung der Kinderlähmung
(PEI) sowie Beiträge zur Wiederbelebung und Stärkung der Durchführung von
Standardimpfungen (PRIME).
– sonstige Vorhaben: 37,5 Mio. Euro
– Öffentliches Finanzmanagement auf Bundesebene: Konkret soll die Reform
des öffentlichen Finanzmanagements gefördert werden;
– Beiträge zu regionalen Vorhaben;
– Wahlen und Menschenrechte: Zwei Maßnahmen sind vorgesehen. Ziele sind
die Stärkung und Vertiefung der Demokratie sowie die Förderung der
tatsächlichen Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards. Die
Hauptmaßnahme bestand aus Finanzierungsbeiträgen für die European Union Human
Rights Foundation in Nigeria (4 Mio. Euro). Die staatliche Seite ist im
Stiftungsrat über die nationale Menschenrechtskommission vertreten;
– Privatwirtschaftsförderung: Ziel ist es, einen Zugang zu EU-Instrumenten zur
Förderung der Privatwirtschaft herzustellen;
– Institutionenförderung für nichtstaatliche Akteure zusätzlich zu deren
beträchtlichem Engagement in den beiden Schwerpunktsektoren;
– Reserve für Unvorhergesehenes.
In den Jahren 2008 bis 2013 im Rahmen des 10. EEF:
Im Rahmen des 10. EEF wurden Nigeria insgesamt 689 Mio. Euro zugesagt. Die
Mittel verteilten sich im Wesentlichen auf die drei Sektoren Frieden und
Sicherheit, Regierungsführung und Menschenrechte, sowie Handel, regionale
Integration und Energie.
Außerdem erhielt Nigeria in kleinerem Umfang Mittel aus anderen EU-
Haushaltslinien, insbesondere:
– Stabilitätsinstrument und Krisenreaktionsmechanismus: 9,9 Mio. Euro,
– Wahlbeobachtungsmissionen: 7,7 Mio. Euro,
– Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte: 3,7 Mio. Euro.
In den Jahren 2014 bis 2020: im Rahmen des 11. EEF:
Im Rahmen des 11. EEF sind für Nigeria insgesamt 512 Mio. Euro vorgesehen.
Die Mittel verteilen sich wie folgt:
– Gesundheit, Ernährung und Stärkung der Widerstandskraft (Richtwert:
240 Mio. Euro)
Hauptziel ist ein Beitrag zur Armutsbekämpfung durch verbesserte Politik und
verbesserte Steuerung von Institutionen zur Verbesserung der Gesundheit der
Bevölkerung und des sozialen Zusammenhalts, zur Erhöhung der
Überlebensrate von Müttern und Kindern und zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der
schwächsten Haushalte, insbesondere in Nordnigeria;
Drucksache 18/4324 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode– Nachhaltige Energie und Zugang zu Stromversorgung (Richtwert: 150 Mio.
Euro)
Hauptziel ist ein Beitrag zur Verbesserung des Zugangs zu nachhaltiger
Stromversorgung, insbesondere für die ärmsten Bevölkerungsgruppen und in den am
wenigsten entwickelten Bundesstaaten, besonders in Nordnigeria;
– Rechtsstaatlichkeit, Regierungsführung und Demokratie (Richtwert: 90 Mio.
Euro)
Hauptziel der vorgesehenen Sektorförderung ist ein Beitrag zu staatlichen und
zivilgesellschaftlichen Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftspolitischen
Steuerung, zur Festigung der Rechtsstaatlichkeit, Stärkung von Frieden und
Sicherheit, Verstärkung demokratischer Prozesse und Steuerung von Migration
und Mobilität;
– Maßnahmen zugunsten der Zivilgesellschaft (Richtwert: 15 Mio. Euro)
Begleitmaßnahmen (Richtwert: 17 Mio. Euro):
– Unterstützung des „National Authorising Officer for the EDF“,
– Fazilität für Technische Zusammenarbeit (TCF).
b) zu Projekten und Programmen, die in der Krisenregion Nigerdelta
implementiert wurden oder werden (bitte jeweils Ziel, Maßnahmen,
Zeitraum und finanziellen Umfang nennen), geben?
Der 10. EEF hatte einen Schwerpunkt im Bereich Friedenskonsolidierung,
Förderung von guter Regierungsführung, Verbesserung des
Dienstleistungsangebots und Beschäftigungsförderung in der Deltaregion. In diesem Rahmen setzte
die Europäische Kommission folgende Projekte um:
– Programm für Mikroprojekte in den neun Delta-Bundesstaaten Nigerias
(MPP9) – 45,5 Mio. Euro in den Jahren von 2008 bis 2014
Ziel war es, durch die Förderung von partizipativer und geschlechtergerechter
entwicklungspolitischer Steuerung auf lokaler Ebene in den neun Bundesstaaten
die Armut in ländlichen und stadtnahen Kommunen zu reduzieren und damit zur
Stabilität der Region und der Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele
beizutragen. Das Programm sieht die Entwicklung von 799 Mikroprojekten vor;
– EU-Förderprogramm für das Nigerdelta – 200 Mio. Euro in den Jahren 2012
bis 2017
Ziel ist es, den Konflikt im Nigerdelta zu entschärfen und hierzu die
Hauptursachen von Unruhen und Gewalt anzugehen – schlechte Regierungsführung,
(Jugend-)Arbeitslosigkeit, schlechte Versorgung mit grundlegenden
Dienstleistungen. Programm konzentriert sich in erster Linie auf die vier wichtigsten Staaten
im Nigerdelta: Edo, Bayelsa, Rivers und Delta. Die Ziele im Einzelnen sind die
Förderung von Fähigkeiten und Beschäftigungsmöglichkeiten für Jugendliche
und die Verbesserung des Zugangs zu sozioökonomischen Leistungen, die
Stärkung der Systeme zur Verwaltung öffentlicher Ausgaben, die Verbesserung der
Verfügbarkeit von ausreichender und nachhaltiger Versorgung mit sauberem
Trinkwasser sowie von Sanitär- und Hygienedienstleistungen, sowie die
Unterstützung lokaler Entwicklungsinitiativen.
Zudem hat die Europäische Kommission auch Projekte auf Bundesebene (d. h.
landesweit) umgesetzt, von denen die Deltaregion ebenfalls profitiert hat:
– Unterstützung des Programms zur Verwaltungsreform auf Bundes- und auf
lokaler Ebene – 60 Mio. Euro in den Jahren 2012 bis 2017
Hauptziel ist es die Transparenz, Rechenschaftspflicht und Qualität der
öffentlichen Finanz- und Personalverwaltung zu verbessern und so die Regierungsfüh-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4324rung in den Schwerpunkt-Bundesstaaten der EU zu stärken. Konkrete sollen
Kapazitäten und Prozesse geschaffen werden, um auf bundesstaatlicher Ebene die
Programmierung und Verwaltung öffentlicher Finanzen und auf lokaler Ebene
die Versorgung mit sozialen Dienstleistungen zu verbessern;
– Unterstützung der Verwaltungsreform auf Bundesebene – 20 Mio. Euro in
den Jahren 2012 bis 2017
Hauptziel ist es, Grundsätze für die öffentliche Verwaltung und die Effizienz
öffentlicher Dienstleistungen zu fördern, um die Versorgung mit Dienstleistungen
und die Armutsbekämpfung zu verbessern. Konkret sollen die Koordinierung
des staatlichen Programms zur Reform der öffentlichen Dienstleistungen
verbessert und die staatlichen Kapazitäten im Bereich Politikplanung,
Einnahmenerzielung, Leistungskontrolle und Entwicklung von Statistiken ausgebaut
werden;
– Förderung für den Justizbereich – 35 Mio. Euro in den Jahren 2012 bis 2016
Hauptziel ist es, zu besserer Regierungsführung und Befolgung des
Rechtsstaatsprinzips in Nigeria beizutragen. Konkret sollen die Wirksamkeit und
Fairness des Justizsystems und der Zugang zur Justiz verbessert werden;
– Unterstützung für die Bekämpfung von Korruption – 27 Mio. Euro in den
Jahren 2012 bis 2017
Hauptziel ist es, gute Regierungsführung zu fördern und Nigerias
Anstrengungen zum Ausbau von Transparenz, Rechenschaftspflicht und
Korruptionsbekämpfung zu unterstützen. Konkret sollen wirksame Hilfe bei der
Koordinierung von Antikorruptionsmaßnahmen und bei der Gestaltung einer
Antikorruptionspolitik und der entsprechenden Gesetzgebung auf Grundlage solider Daten
zu geleistet, institutionelle und operative Kapazitäten der acht wichtigsten Anti-
Korruptionsbehörden gestärkt und dabei ein Schwerpunkt auf Kooperation
gelegt, sowie bessere Rechenschaftspflicht, Transparenz und Einbindung der
Öffentlichkeit in die Korruptionsbekämpfung zu erreicht werden;
– Bekämpfung von Drogen- und organisierter Kriminalität in Nigeria – 36 Mio.
Euro in den Jahren 2013 bis 2017
Hauptziel ist es, gute Regierungsführung und Sicherheit in Nigeria zu fördern.
Konkret soll Nigeria im Kampf gegen Drogenherstellung, -handel und -konsum
und die organisierte Kriminalität unterstützt werden. Das Vorhaben wird Nigeria
entsprechend seiner Rahmenbedingungen bei der Politikgestaltung,
Verbesserung der Drogengesetze und Koordinierung des Politikbereichs unterstützen, die
Kapazitäten zur Strafverfolgung bei der Drogenbekämpfung und im Kampf
gegen organisierte Drogenkriminalität stärken und Maßnahmen zur
Drogenprävention, Suchtbehandlung und Betreuung von Suchtkranken ausbauen;
– Phase II des Sektorreformprogramms für die Wasser- und
Sanitärversorgung – 80 Mio. Euro in den Jahren 2012 bis 2017
Hauptziel ist es, zur Armutsbekämpfung, zu nachhaltiger Entwicklung und zur
Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele im Wasserbereich beizutragen.
Konkret soll in den EU-Schwerpunktbundesstaaten (einschließlich Cross River)
der Zugang zu sauberem Trinkwasser und einer ausreichenden und nachhaltigen
Versorgung mit Trinkwasser und Sanitär- und Hygienedienstleistungen
verbessert werden;
– Programm zur Förderung der nigerianischen Wettbewerbsfähigkeit – 19 Mio.
Euro in den Jahren 2013 bis 2016
Ziel der Maßnahme ist es, die nigerianische Regierung bei der Entwicklung von
Strategien und der Umsetzung von Maßnahmen zu unterstützen, die Nigerias
Wettbewerbsfähigkeit außerhalb des Ölsektors stärken, indem das Geschäfts-/
Drucksache 18/4324 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeInvestitionsklima verbessert und der internationale Handel erleichtert wird,
sodass Arbeitsplätze entstehen und die Armut bekämpft wird;
– EU-Förderung für Impfmaßnahmen in Nigeria – 63,5 Mio. Euro in den
Jahren 2011 bis 2018
Hauptziel der Maßnahme ist ein Beitrag zur Reduzierung der
Kindersterblichkeit und -morbidität. Konkret sollen (landesweit) die ständige Verfügbarkeit
nachhaltiger Regelimpfungen von guter Qualität durch ein wirksames System
zur Basisgesundheitsversorgung sichergestellt, und auf die Unterbrechung der
Übertragung des wilden Poliovirus in Nigeria hingearbeitet werden (in 23
Bundesstaaten, einschließlich Abia, Cross River, Akwa Ibom, Edo, Rivers, Ebonyi).
3. In welchem Umfang wurden in den Jahren seit dem Jahr 2005 Projekte und
Programme bzw. Komponenten der zivilen Konfliktbearbeitung und
Krisenprävention in Nigeria und speziell im Nigerdelta mittels einer
Finanzierung aus den Einzelplänen 05 und 23 durchgeführt (bitte jeweils Träger und
lokale Partner, Ziel, Maßnahmen, Zeitraum und finanziellen Umfang
nennen)?
Aus dem Einzelplan 05 wurden seit 2005 Projekte in Nigeria im Gesamtumfang
von 4 514 930 Euro aus Mitteln der Zivilen Krisenprävention finanziert. Es
handelt sich um folgende Maßnahmen:
– Finanzierung von zwei sogenannten Senior Mission Leadership-Kursen am
National Defence College in Abuja i. H. v. 421 082 Euro
Zeitraum: 2009 bis 2010 und 2012
Ziel: Fortbildung von ECOWAS-Führungspersonal als Vorbereitung auf den
Einsatz in internationalen Friedensmissionen;
– Unterstützung des Aufbaus der zivilen Komponente der ECOWAS Standby
Force im Rahmen des „Polizeiprogramms Afrika“
Träger: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ)
Laufzeit: seit 2009
Von 2010 bis 2012 wurden dafür 700 000 Euro zur Verfügung gestellt. Seit 2013
ist die Arbeit mit ECOWAS Teil der Unterstützung des Aufbaus der
Polizeikomponente der African Standby Force (ASF). Für den Zeitraum 2013 bis 2015
wurden für diese übergreifende Projektkomponente 3 Mio. Euro zur Verfügung
gestellt;
– Finanzierung eines Projekts zur psycho-sozialen Betreuung von Opfern von
Boko Haram über die International Organisation for Migration
Laufzeit: Januar bis Dezember 2015, 393 848 Euro.
Aus dem Einzelplan 23 wurden in der Vergangenheit in Nigeria folgende TZ-
Maßnahmen (TZ – Technische Zusammenarbeit) im Bereich zivile
Konfliktbearbeitung/Krisenprävention durchgeführt (keine davon im Nigerdelta):
– Stärkung der Rechte von Frauen und Mädchen in Borno State
Laufzeit: Juni 2006 bis Dezember 2009
Auftragsvolumen: 1,52 Mio. Euro
Träger: Nationale Planungskommission
Partner: Nationale, regionale und lokale Nichtregierungsorganisationen im
Bereich Recht und Bürgerrechte, Gender und Demokratisierung
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4324Ziel: Die rechtliche, politische und soziale Stellung von Frauen und Mädchen ist
in den vom Projekt berücksichtigten Gemeinden in Borno State zu verbessern.
Maßnahmen: Rechtsberatung, Dialog, Aufklärung, Trainingsmaßnahmen zur
Rolle und Partizipation der Frau in Borno State;
– Stärkung der Rechte von Frauen und Mädchen in Borno State
Laufzeit: Juni 2009 bis März 2012
Auftragsvolumen: 2 Mio. Euro
Träger: Nationale Planungskommission
Partner: lokale und nationale Nichtregierungsorganisationen
Ziel: Die rechtliche, politische und soziale Stellung von Frauen und Mädchen in
Nordnigeria (Plateau State, Borno State) zu verbessern.
Maßnahmen: Rechtsberatung, Dialog, Aufklärung, Trainings zur Rolle und
Partizipation der Frau in Borno und Plateau State;
– breitenwirksame Wachstums- und Beschäftigungsförderung
(Kombifinanzierung von der EU)
Laufzeit: August 2013 bis Januar 2015
Auftragsvolumen: 2,28 Mio. Euro
Träger: Nationale Planungskommission
Partner: staatliche und privatwirtschaftliche Organisationen im Bundesstaat
Plateau
Ziel: Beitrag zur Konfliktreduktion bzw. -prävention in Plateau State durch
Verbesserung der Einkommens- und Beschäftigungssituation
Maßnahmen: Förderung von finanzieller Inklusion, Existenzgründertrainings
für Frauen und Jugendliche, öffentlich-privatwirtschaftlicher Dialog zu
wirtschaftlicher Entwicklung, Wertschöpfungsketten.
Aus dem Einzelplan 23 wurde in der Vergangenheit zusätzlich im Bereich zivile
Konfliktbearbeitung/Krisenprävention landesweit die Menschenrechts- und
Friedensarbeit gefördert:
Im Rahmen des zivilen Friedensdienstes wurden im Zeitraum 2005 bis 2013
zwei Projekte zur Förderung der Menschenrechts- und Friedensarbeit, u. a.
durch Einsatz von Friedensfachkräften, mit insgesamt rund 1,15 Mio. Euro
unterstützt. Der Träger war dabei die Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungshilfe
e. V./AGEH, lokale Partner waren die Erzdiözesen in Ibadan, Jos, Abuja und
Abeokuta.
4. In welchem Umfang werden gegenwärtig Projekte und Programme bzw.
Komponenten der zivilen Konfliktbearbeitung und Krisenprävention in
Nigeria und speziell im Nigerdelta mittels einer Finanzierung aus den
Einzelplänen 05 und 23 durchgeführt (bitte jeweils Träger und lokale Partner,
Ziel, Maßnahmen, Laufzeit und finanziellen Umfang nennen)?
Bezüglich Einzelplan 05 wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Aus Einzelplan 23 wird folgende Maßnahme der TZ finanziert:
– Unterstützung der nigerianischen Initiative „Safer Schools“ (Sichere Schulen)
Die Maßnahmen finden im Nordosten und nicht im Nigerdelta statt.
Laufzeit: Dezember 2014 bis Dezember 2016
Drucksache 18/4324 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeAuftragsvolumen: 2,5 Mio. Euro
Träger: Nationale Planungskommission
Partner: Finanzministerium
Ziel: Der Schulbesuch für Schüler und Schülerinnen aus Hochrisikogebieten der
nordöstlichen Bundesstaaten Borno, Adamawa und Yobe an sicheren Schulen
im Rahmen der nigerianischen Initiative „Sichere Schulen“ soll sichergestellt
werden.
Maßnahmen: Finanzierung zum Transfer von Schülern und Schülerinnen in
sichere Schulen bzw. Landesteile sowie zur Sicherstellung des Schulalltags.
Aus dem Einzelplan 23 werden landesweit in Nigeria folgende FZ-Maßnahmen
(FZ – Finanzielle Zusammenarbeit) vorbereitet bzw. durchgeführt, die auch
krisenpräventiv wirksam sein können:
– Agrarfinanzierungsfonds FAFIN
Mittelvolumen: 22,75 Mio. Euro (IDA-Darlehen sowie Zuschuss für
Begleitmaßnahme)
Laufzeit: voraussichtlich 2015 bis 2017/2018;
– Impfprogramm zur Poliobekämpfung
Mittelvolumen: 86,5 Mio. Euro seit Beginn der Förderung (Zuschussmittel)
Laufzeit des nationalen Programms noch bis 2017/2018;
– Grüne Kreditlinie zur Finanzierung von Maßnahmen im Bereich Erneuerbare
Energien, Energieeffizienz von KKMU
Mittelvolumen: 31,77 Mio. Euro (IDA-Darlehen sowie Zuschuss für
Begleitmaßnahme)
Laufzeit: voraussichtlich 2016 bis 2018;
– FZ-Förderkredit zur Förderung des Aufbaus der nigerianischen
Entwicklungsbank
Mittelvolumen 200 Mio. US-Dollar (Vertragsabschluss im Dezember 2014; KfW-
Eigenmittel)
Laufzeit: ab 2015;
– Förderung von Mikrofinanzbanken
Mittelvolumen: 4,41 Mio. Euro (Treuhandbeteiligungsmittel einschließlich
Aus- und Fortbildungsmaßnahme 1 Mio. Euro);
– Clean Cooking
Mittelvolumen: 10,5 Mio. Euro (Treuhandbeteiligungsmittel; einschließlich
Begleitmaßnahme, Zuschuss).
5. In welchem Umfang wurden in den Jahren seit 2005 Projekte und
Programme bzw. Komponenten der zivilen Konfliktbearbeitung und
Krisenprävention in Nigeria und speziell im Nigerdelta mittels einer Finanzierung
der Europäischen Union durchgeführt (bitte jeweils Träger und lokale
Partner, Ziel, Maßnahmen, Zeitraum und finanziellen Umfang nennen)?
Eine Finanzierung von Maßnahmen auf Ebene der EU erfolgt für den Zeitraum
ab 2014 aus dem Gemeinschaftsinstrument „Instrument, das zu Frieden und Sta-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/4324bilität beiträgt (IcSP)“, für den Zeitraum davor aus dem „Instrument für
Stabilität (IfS)“. Diese Gemeinschaftsinstrumente der EU für Drittstatten dienen der
raschen und flexiblen Reaktion in Krisenfällen sowie als Antwort auf
Herausforderungen zu Fragen der allgemeinen Sicherheit und schließen damit die
Lücke zwischen den kurzfristigen humanitären Maßnahmen der GASP/ESVP
und den langfristig ausgerichteten Maßnahmen der Entwicklungspolitik.
Die Planung und Durchführung der Maßnahmen obliegt der Europäischen
Kommission.
Nach Kenntnissen der Bundesregierung wurden mit speziellem Bezug zur
Konfliktbearbeitung und Krisenprävention (Nigerdelta) folgende Maßnahmen
gefördert:
a) „Support to build a peace architecture in the Niger Delta“ (5 Mio. Euro)
Die Maßnahme wurde im April 2014 begonnen, dauert an und stellt die
Fortführung der Maßnahme unter b) dar. Umsetzungspartner sind „Search for Common
Ground“ und weitere NGOs. Zusätzlich zu Fortbildung/Training im Bereich
Mediation, Dialog und Leadership wurde auch eine Fernsehserie produziert, die
mittels mobiler Kinos bekannt gemacht wird. Spezielle, durch Frauen geführte
Friedenskampagnen werden aktuell vorbereitet.
b) „Support to community-level conflict resolution and reintegration of
exmilitants in the Niger Delta region“ (5 Mio. Euro)
Die Maßnahme wurde 2013 begonnen und hatte eine geplante Dauer von 30
Monaten. Sie stellte die Fortführung der unter c) beschriebenen Maßnahme dar.
Übergeordnetes Ziel dieser Maßnahme war die Sicherstellung der
Dauerhaftigkeit des Amnestie- und Friedensprozesses im Niger-Delta mit Fokus auf
kommunale Konfliktlösung und Aussöhnung. Sie richtete sich an Ortsansässige in
den betroffenen Regionen, mit einem besonderen Fokus auf gewaltbereite
Jugendliche und deren Eltern. Haupt-Umsetzungspartner war „Search for
Common Ground“.
c) „Support to community level conflict resolution and reintegration of ex-
militants to promote stability in the Niger Delta region“ (5,8 Mio. Euro)
Die Maßnahme begann 2011 und wurde 2013 beendet. Übergeordnetes Ziel
dieser Maßnahme war die Sicherstellung der Dauerhaftigkeit des Amnestie-,
Entwaffnungs- und Reintegrationsprozesses im Niger-Delta. Die Maßnahmen
umfassten dabei u. a. Training zur Konfliktüberwindung („trauma healing“), den
Aufbau lokaler Radiostationen, Journalistentraining. Umsetzungspartner war
„Search for Common Ground“.
d) „Support for peace-building and conflict prevention in Plateau State“ (4,5 Mio.
Euro)
Die Maßnahme wurde 2013 begonnen und zum Jahresende 2014 abgeschlossen.
Sie diente der Vertrauensbildung, Mediation und Aussöhnung zwischen
Gemeinschaften (insb. in Bezug auf ethnische und religiöse Polarisierung) und der
Verminderung der Gewalt im Plateau State. Die Implementierung erfolgte durch die
NGOs „Search for Common Ground“ und „Apurimac“ sowie die deutsche GIZ.
e) Mitigation Of Violence in Elections (MOVE) – (laufende Sondermaßnahme,
bis zu 1 Mio. Euro)
Die Ma��nahme wurde im Dezember 2014 begonnen und dauert an.
Umsetzungspartner ist die „International Foundation for Electoral Systems (IFES)“.
Ziel der Maßnahme ist die Verminderung des Gewaltpotenzials vor, während
und nach der Wahl im Jahr 2015.
Drucksache 18/4324 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. In welchem Umfang werden gegenwärtig Projekte und Programme bzw.
Komponenten der zivilen Konfliktbearbeitung und Krisenprävention in
Nigeria und speziell im Nigerdelta mittels einer Finanzierung der
Europäischen Union durchgeführt (bitte jeweils Träger und lokale Partner, Ziel,
Maßnahmen, Laufzeit und finanziellen Umfang nennen)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
7. Wie viele Anträge von deutschen Nicht-Regierungsorganisationen für
Projekte zur zivilen Konfliktbearbeitung und Krisenprävention in Nigeria
wurden seit 2005 insgesamt gestellt, und wie viele davon wurden positiv
beschieden?
a) Wie viele wurden seit 2009 gestellt?
b) Wie viele wurden konkret für Projekte im Nigerdelta gestellt?
Diese Informationen werden von der Bundesregierung statistisch nicht erfasst.
8. Wie viele Projekte von Nicht-Regierungsorganisationen zur zivilen
Konfliktbearbeitung und Krisenprävention wurden mit Unterstützung durch
die Bundesregierung in den Jahren 2005 bis 2015 in Nigeria und speziell
im Nigerdelta umgesetzt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
9. Welchen Stellenwert bei der Konfliktbearbeitung und der
Krisenprävention in Nigeria und speziell im Nigerdelta misst die Bundesregierung der
Armutsbekämpfung zu?
Armutsbekämpfung ist das oberste Ziel der Entwicklungszusammenarbeit (EZ)
mit Nigeria. Dem trägt die Bundesregierung mit ihren Schwerpunkten
Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und Energie (Förderung Erneuerbarer Energien,
einschließlich dezentraler Energieversorgung, und Energieeffizienz) Rechnung.
Konfliktbearbeitung und Krisenprävention werden bei der Kooperation
berücksichtigt. Regionaler Fokus der deutschen EZ sind neben der zentralstaatlichen
Ebene in erster Linie die Bundesstaaten Ogun, Niger, Plateau, Sokoto und Cross
River. In den Staaten Abia, Edo, Ondo (alle drei dem Nigerdelta zuzuordnen),
Ekiti, Gombe, Kano, Katsina, Osun und Kogi finden vereinzelte Aktivitäten statt.
10. Wie bilanziert die Bundesregierung die Entwicklung des im Jahr 2009
begonnenen Amnestieprozesses im Nigerdelta bis heute?
Welche Fortschritte, welche Versäumnisse und welche Herausforderungen
sieht sie, insbesondere hinsichtlich der fortbestehenden sozialen,
ökonomischen und ökologischen Notlage?
Der Amnestie-Prozess hat nach Einschätzung der Bundesregierung spürbar zu
einer Stabilisierung und einer Abnahme des Konfliktpotenzials im Nigerdelta
beigetragen. Eine dauerhafte Lösung fortbestehender Probleme kann aus Sicht
der Bundesregierung nur im Wege eines fortschreitenden friedlichen
Interessenausgleichs aller beteiligten Gruppen erfolgen.
11. Inwiefern spielen die Unterstützung des Amnestieprozesses sowie
Aspekte der Krisenprävention und der zivilen Konfliktbearbeitung im Niger-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/4324delta eine Rolle in der Ausrichtung der Entwicklungszusammenarbeit
zwischen Deutschland und Nigeria?
Die Bundesregierung unterstützt die zivile Krisenprävention und
Konfliktbearbeitung im Nigerdelta über den 10. EEF (deutscher Beitrag zum EEF: über
20 Prozent), der in den Jahren 2008 bis 2013 diesen Bereich mit 200 Mio. Euro
unterstützt hat. Auf die Antwort zu Frage 2b wird verwiesen.
Für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit haben Nigeria und Deutschland
2012 gemeinsam die Schwerpunkte Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und
Erneuerbare Energien/Energieeffizienz vereinbart und im Dezember 2014
erneut bekräftigt.
12. Inwiefern spielen Aspekte der Krisenprävention und der zivilen
Konfliktbearbeitung im Nigerdelta eine Rolle im Kontext der deutsch-
nigerianischen Energiepartnerschaft?
Die Nigerianisch-Deutsche Energiepartnerschaft (NGEP) soll dazu beitragen,
die wirtschaftliche und soziale Situation des Landes, insbesondere auch im
Norden, zu verbessern. Sie ist somit fester Bestandteil der Bemühungen zur
Konfliktprävention und Stabilisierung in Nigeria. Die Verbesserung der
Versorgungssicherheit im nigerianischen Stromsektor, auch durch den Einsatz
erneuerbarer Energiequellen und dezentraler Technologien, ist ein wesentlicher
Aspekt dieses Kooperationsforums.
13. Aus welchem Erdgasfördergebiet wird Deutschland im Rahmen der
deutsch-nigerianischen Energiepartnerschaft nigerianisches Erdgas
beziehen?
Die NGEP ist ein im Wesentlichen von den beteiligten Mitgliedsunternehmen
getragenes Partnerschaftsformat. Ob es im Rahmen der Energiepartnerschaft zu
einem Export von verflüssigtem Erdgas nach Deutschland kommt, ist eine
Entscheidung, die von den in diesem Bereich tätigen Mitgliedsunternehmen
getroffen werden muss. Nach den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen ist
dies bislang nicht geschehen.
14. Wie sichert die Bundesregierung die Einhaltung sozialer und ökologischer
Standards in der Förderung des für den Export nach Deutschland
bestimmten Erdgases ab?
Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung im nämlichen Gebiet zu
Umweltbeeinträchtigungen oder gar zu krisenhaften gesellschaftlichen
Erscheinungen im Gefolge der Förderung gekommen, und gibt es Pläne, dafür im
Fördergebiet durch Projekte entsprechend Verantwortung zu übernehmen?
Die Bundesregierung erwartet, dass entsprechend tätige Unternehmen die
geltenden sozialen und ökologischen Standards einhalten. Sie misst der Einhaltung
international anerkannter Menschenrechte sowie ökologischer und sozialer
Standards wie den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation
(ILO) in den internationalen Wirtschaftsbeziehungen einen hohen Stellenwert
bei. Vor diesem Hintergrund unterstützt die Bundesregierung die Regierungen
verschiedener rohstoffreicher Staaten unter anderem im Rahmen ihrer
Entwicklungszusammenarbeit bei der Kodifizierung und Durchsetzung dieser Standards.
Die Bundesregierung tritt zudem dafür ein, dass die deutsche Wirtschaft
unternehmerisches Handeln an international anerkannten Instrumenten und
Initiativen wie den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen (OECD –
Drucksache 18/4324 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeOrganisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung), der ILO-
Erklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik und den VN-
Leitprinzipien über Wirtschaft und Menschenrechte ausrichtet. Alle OECD-
Vertragsstaaten sowie die Staaten, die sich den Leitsätzen angeschlossen haben,
haben Nationale Kontaktstellen eingerichtet, an die Verstöße gegen die Leitsätze
gemeldet werden können. Die Nationale Kontaktstelle der OECD-Leitsätze der
Bundesregierung ist im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
eingerichtet. Sie nimmt Beschwerdeanträge entgegen, prüft diese und nimmt
gegebenenfalls ein Einigungsverfahren auf, innerhalb dessen zwischen
Beschwerdeführer und Unternehmen vermittelt wird.
Die Bundesregierung wird unter Federführung des Auswärtigen Amts und im
Rahmen eines breiten Dialogs mit allen gesellschaftlichen Gruppen in den
nächsten zwei Jahren einen Nationalen Aktionsplan „Wirtschaft und
Menschenrechte“ zur Umsetzung der VN-Leitprinzipien erstellen. Dabei werden Fragen
menschenrechtlicher Standards bei der Rohstoffgewinnung eine wichtige Rolle
spielen. Ferner existieren auf europäischer und internationaler Ebene Initiativen
und Organisationen, über die auf die Achtung von Menschenrechten sowie von
ökologischen und sozialen Standards Einfluss genommen werden kann: So ist
beispielsweise die Extractive Industries Transparency Initiative (EITI) eine
globale Initiative für mehr Transparenz von Geldflüssen im Zusammenhang mit
Bodenschätzen. Im Jahr 2013 wurde der EITI-Standard erweitert und umfasst
seitdem auch die Offenlegung insbesondere von Explorationstätigkeiten,
Lizenzen und Produktionsdaten der Rohstoffunternehmen. Die Bundesregierung
unterstützt die EITI bereits seit Jahren im Rahmen ihrer
Entwicklungszusammenarbeit. Am 2. Juli 2014 hat die Bundesregierung zudem beschlossen, die
Kandidatur Deutschlands für einen Beitritt zur EITI einzuleiten.
Nicht nur bezogen auf die Gasexploration, sondern generell für die ganze
Wirtschaft unterstützt die Bundesregierung zudem Initiativen zur Stärkung der
sozialen und ökologischen Verantwortung der Unternehmen (Corporate Social
Responsibility – CSR).
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
15. Inwiefern sieht die Bundesregierung im jüngst abgeschlossenen Vergleich
zwischen dem Konzern Shell und der von Umweltverschmutzungen
betroffenen Gemeinde Bodo und ihren Bauern und Fischern (
www.bbc.com
vom 7. Januar 2015 „Shell agrees $ 84 m deal over Niger Delta oil spill“)
ein Vorbild für mögliche weitere Vereinbarungen, und wie unterstützt
Deutschland Betroffene dabei, ihre Ansprüche gegen Konzerne
durchzusetzen?
Aus Sicht der Bundesregierung ist es zu begrüßen, dass in dem langwierigen
Rechtsstreit über ölbedingte Umweltschäden in der nigerianischen Gemeinde
Bodo eine einvernehmliche Einigung erzielt werden konnte und betroffene
Anwohner eine direkte Entschädigung erhalten. Die Frage nach
Beschwerdemechanismen für Betroffene, die sich in ihren Menschenrechten durch Aktivitäten
deutscher Unternehmen verletzt sehen, wird fester Bestandteil des Nationalen
Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte sein, der derzeit unter
Federführung des Auswärtigen Amts und im Rahmen eines breiten Dialogs mit allen
gesellschaftlichen Gruppen erarbeitet wird.
16. Was sind nach Auffassung der Bundesregierung die Gründe für die
aktuelle Zunahme an Piraterie vor der nigerianischen Küste?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/4324Die Bundesregierung geht nicht von einer aktuellen Zunahme von Piraterie und
bewaffnetem Raub auf See in den Gewässern vor der nigerianischen Küste aus.
Der auf Angaben des International Maritime Bureau – Piracy Reporting Center
(IMB-PRC) beruhende Pirateriebericht der Bundespolizei (See) für das dritte
Quartal 2014 weist für den Zeitraum Januar bis September 2014 13 Vorfälle von
Piraterie und bewaffnetem Raub auf See in den Gewässern vor der
nigerianischen Küste aus. Für den Vergleichszeitraum Januar bis September 2013 werden
29 Vorfälle ausgewiesen.
17. Aus welcher geographischen Region kommt nach Informationen der
Bundesregierung der Großteil der nigerianischen Piraten?
Die Bundesregierung hat hierzu keine eigenen gesicherten Erkenntnisse.
18. In welchem Rahmen gibt es eine militärische, paramilitärische oder
sonstige Sicherheitszusammenarbeit zwischen Nigeria und Deutschland?
Nigeria ist ein Partnerland für die Militärische Ausbildungshilfe, die vom
Bundesministerium der Verteidigung durchgeführt wird. Die Militärische
Ausbildungshilfe umfasst die kostenfreie Aus-, Fort- und Weiterbildung von
Angehörigen ausländischer Streitkräfte aus Nicht-NATO- bzw. Nicht-EU-Staaten
an Ausbildungseinrichtungen und in Truppenteilen der Bundeswehr.
Militärische Ausbildungshilfe unterstützt die Entwicklung von Streitkräften in Staaten
und Regionen, deren Stabilisierung im besonderen deutschen Interesse liegt und
dient der Festigung vertrauensvoller Beziehungen zu den Kooperationspartnern.
Im Rahmen eines bilateralen Jahresprogramms mit Nigeria werden darüber
hinaus seit 2012 Maßnahmen von gegenseitigem Interesse geplant und gesteuert.
Inhalte sind Stabsoffizierausbildung, Ausbildung Fahrzeugtechnik und
vorbereitende Ausbildung zur Teilnahme an Missionen der Vereinten Nationen.
Bestandteil der Lehrinhalte bzw. Kooperationsmaßnahmen ist auch die
Vermittlung der Grundlagen einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, der
außen- und sicherheitspolitischen Positionen Deutschlands sowie unserer
Führungskultur „Innere Führung“ und des Leitbildes „Staatsbürger in Uniform“.
Menschenrechtsaspekte spielen hierbei ebenfalls eine tragende Rolle.
Nigeria ist außerdem seit 2001 Empfängerland im Rahmen des
Ausstattungshilfeprogramms der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte. Im
Zusammenhang mit dem Ausstattungshilfeprogramm der Bundesregierung befindet sich
seit 2001 eine Beratergruppe der Bundeswehr bestehend aus einem Stabsoffizier
und vier Unteroffizieren in Nigeria. Die zentralen Kooperationsbereiche seit
2007 waren bzw. sind die Verbesserung der logistischen Versorgung von
Fahrzeugen und Geräten durch Herstellung geeigneter Infrastruktur und Ausstattung,
Beschaffung von Ersatzteilen, Werkzeugen und Fahrzeugen, Ausbildung von
Mechanikern und Kfz-Elektrikern und Unterstützung beim Bau und der
Ausstattung einer Sanitätsstation.
Das Bundeskriminalamt (BKA) ist seit dem 1. Juni 2013 mit einem
Verbindungsbeamten des BKA in Lagos/Nigeria vertreten.
Weiterhin findet eine Zusammenarbeit im Rahmen der EMPACT (European
Multidisciplinary Platform Against Criminal Threats) „Menschenhandel“ statt.
Hierbei wurde das Unterprojekt „Nigerianischer Menschenhandel ETUTU“ ins
Leben gerufen. Die Projektleitung hat Deutschland inne.
Mit der National Drug Law Enforcement Agency besteht eine Zusammenarbeit
im Bereich der Rauschgiftbekämpfung.
Drucksache 18/4324 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeSchließlich findet fallbezogen ein Austausch zwischen der nigerianischen EFCC
(Economical and Financial Crimes Commission) und dem BKA-VB statt.
Eine Zusammenarbeit mit nigerianischen Behörden im Bereich der politisch
motivierten Kriminalität findet aufgrund mangelnder Bezüge nur in wenigen
Ausnahmefällen statt.
19. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Strafverfolgung bzw. -
vorbeugung eine militärische oder eine polizeiliche Maßnahme im Rahmen
der Gewaltenteilung ist?
Sowohl die Verfolgung als auch die Verhütung von Straftaten sind in
Deutschland Teil der vollziehenden Gewalt (Exekutive). Sie obliegen der Polizei, wobei
im Bereich der Strafverfolgung die Sachleitung bei der Staatsanwaltschaft liegt.
Weder Strafverfolgung noch Gefahrenabwehr sind in Deutschland „militärische
Maßnahmen“.
20. Welche militärischen Übungen mit deutscher Beteiligung bzw.
Unterstützung werden für die Zukunft vor der nigerianischen Küste geplant, und
beziehen sich auch diese auf eigentlich polizeiliche Maßnahmen?
In diesem Jahr wird die zu einem nationalen Ausbildungsverband gehörende
Fregatte BRANDENBURG und ein fünfköpfiges Team des Seebataillons der
Deutschen Marine als deutscher Beitrag an der Übung OBANGAME EXPRESS
2015 teilnehmen. Der allgemeine Übungsschwerpunkt der Übungsserie OBAN-
GAME EXPRESS liegt in der grenzüberschreitenden Kooperation zwischen
den westafrikanischen Marinen zur Verbesserung der maritimen Sicherheit. Der
Schwerpunkt der diesjährigen Übung liegt – neben der Verbesserung der
Fähigkeiten der Anrainerstaaten in der Abschreckung und Unterbindung von
Piraterie, Menschen-, Waffen- und Drogenschmuggel – in der Stärkung der
Zusammenarbeit zwischen den „Regional Maritime Operation Center“ und den
„Maritime Operation Center“ der teilnehmenden afrikanischen Staaten.
Teile dieses Aufgabenspektrums sind im Übrigen im Rahmen der durch den
Deutschen Bundestag mandatierten Operation ATALANTA auch für die
Deutsche Marine relevant. Die deutsche Marine bringt sich im Rahmen OBAN-
GAME EXPRESS sichtbar als Übungs- und Ausbildungspartner für die
westafrikanischen Marinen ein. Eine weitere Teilnahme der deutschen Marine an
zukünftigen Übungsvorhaben wird angestrebt.
21. Gibt es Pläne, Gas oder Öl transportierende Schiffe, die entweder unter
deutscher Flagge fahren oder im Eigentum deutscher Reedereien sind, im
Golf von Guinea speziell zu schützen bzw. schützen zu lassen, z. B. durch
eine militärische Begleitung?
Derartige Pläne gibt es nicht. Schutz kann vor Ort angefordert werden. Nach
Kenntnis der Bundesregierung haben die nigerianischen Behörden einem
Konsortium aus einem nigerianischen und einem britischen Sicherheitsunternehmen
gestattet, eine speziell ausgewiesene geschützte Ankerrede südwestlich des
Hafens von Lagos einzurichten. Dieses Konsortium biete kostenpflichtig
bewaffnete Eskorten bis zum Liegeplatz im Hafen von Lagos sowie den Schutz auf der
Ankerrede durch bewaffnete Patrouillenboote an.
22. Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen ihrer
Unterstützung der Marineaktivitäten der Westafrikanischen Wirtschaftsgemein-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/4324schaft (ECOWAS-Staaten) und dem Bekenntnis im Koalitionsvertrag zum
verstärkten Engagement für zivile Konfliktlösungen?
Zur Bekämpfung von Piraterie und bewaffnetem Raub auf See im Golf von
Guinea hält die Bundesregierung einen umfassenden Ansatz für erforderlich.
Die Bundesregierung war maßgeblich an der Erarbeitung der am 17. März 2014
vom Rat verabschiedeten Strategie der EU für den Golf von Guinea beteiligt.
Mit dieser umfassenden Strategie, für die gegenwärtig ein Aktionsplan
erarbeitet wird, will die EU die Bemühungen der Anrainerstaaten und Organisationen
im Golf von Guinea zur Bewältigung der mit der Unsicherheit auf See und der
organisierten Kriminalität verbundenen Probleme unterstützen. Die
Anrainerstaaten und Organisationen im Golf von Guinea sollen unterstützt werden bei
– der Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses der Bedrohungslage;
– der Stärkung ihrer Institutionen im Hinblick auf die Gewährleistung von
Sicherheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten;
– der Beschleunigung ihrer Entwicklung einschließlich der Schaffung von
Arbeitsplätzen;
– dem Aufbau von Kooperationsstrukturen, um die zur See und an Land
erforderlichen Maßnahmen ergreifen zu können.
Die Bundesregierung hat darüber hinaus die vom VN-Sicherheitsrat einstimmig
angenommenen Resolutionen 2018 (2011) und 2039 (2012) miteingebracht, in
denen die internationale Gemeinschaft ermutigt wird, die Staaten und
Organisationen im Golf von Guinea beim Aufbau ihrer Fähigkeiten zur Bekämpfung
von Piraterie und bewaffnetem Raub auf See zu unterstützen.
23. Kann die Bundesregierung Ziel und Maßnahmen sowie die konkreten
Lehrinhalte der im Rahmen der Energiepartnerschaft eingegangenen
Kooperation der deutschen Durchführungsorganisation GIZ (Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit) mit der Modibo Adamawa University of
Technology (
www.ngenergypartnership.de/projekte/index.php) darstellen?
Die Fortbildung des Lehrpersonals fand durch Austausch zwischen der
Universität Ingolstadt und der Technischen Universität Yola statt. Zwei Dozenten der
TU Yola, die dort das neu gegründete Zentrum für Erneuerbare Energien leiten,
wurden für ein Fortbildungssemester in Ingolstadt im Jahr 2012 ausgewählt. Sie
besuchten Kurse über Photovoltaik und solarthermische Anlagen und nahmen
an experimentellen Prüfungen von Flachkollektoren, Solar-Simulatoren und
Kraft-Wärme-Kopplungseinheiten sowie an Exkursionen und praktische
Experimenten teil. Zudem wurde die TU Yola bei der Beschaffung von
elektronischen Büchern über erneuerbare Energien finanziell unterstützt.
24. Welche „friedens- und sicherheitspolitischen“ Themen umfasst die
Beratung der ECOWAS-Kommission durch die GIZ, die von der GIZ wie folgt
beschrieben wird: „Die in Abuja ansässige ECOWAS-Kommission
(Economic Community of West African States) wird durch die GIZ in der
Steuerung, Umsetzung und im Monitoring von Beschlüssen der ECOWAS in
den Bereichen Wirtschafts- und Handelspolitik sowie Friedens- und
Sicherheitspolitik gestärkt.“ (
www.giz.de/de/weltweit/1902.html)?
Die GIZ unterstützt im Rahmen des vom Auswärtigen Amt finanzierten
„Polizeiprogramms Afrika“ den Aufbau der zivilen sowie der Polizeikomponente der
ECOWAS-Standby Force. Die somit unterstützten Polizeieinheiten entwickel-
Drucksache 18/4324 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeten u. a. Konzepte für die Logistik von Friedensmissionen und für die
Zusammenarbeit mit westafrikanischen Ausbildungszentren.
a) Welche Regionen betrifft sie?
Es sind alle Mitgliedstaaten der ECOWAS einbezogen.
b) Welche Rolle spielen militärische oder polizeiliche
Bewältigungsstrategien für interne Krisenprozesse im Rahmen dieser Beratung?
Das TZ-Vorhaben „Stärkung der ECOWAS-Kommission durch strategische
Management- und Fachberatung“ setzt an den Gründungszielen –
wirtschaftliche und politische Integration – der ECOWAS-Kommission an. Ziel ist es, die
Steuerung, Umsetzung und das Monitoring von Beschlüssen der ECOWAS in
den Bereichen Wirtschafts- und Handelspolitik sowie Friedens- und
Sicherheitspolitik zu verbessern. Zu Friedens- und Sicherheitspolitik fokussiert die
Beratung auf die Förderung der Zusammenarbeit zentraler Akteure in der Abteilung
„Political Affairs, Peace and Security“ (PAPS). Institutionelle Fähigkeiten
werden gestärkt, daneben wird das Konfliktfrühwarnsystem der ECOWAS
unterstützt zur besseren Nutzung durch politische Entscheidungsträger. Zudem wird
die zivile Komponente in der ECOWAS Standby Force (ESF) beraten
(Erarbeitung eines Aktionsplans zur Operationalisierung der zivilen Dimension).
Außerdem unterstützt die GIZ auch die Polizeikomponente der ESF finanziell
sowie durch Beratung und die Durchführung von Trainingsmaßnahmen. Das
Projekt finanziert zwei Polizeifachkräfte, die die Abteilung PAPS in den
Bereichen Training und Evaluierung sowie Logistik unterstützen.
25. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung momentan deutsche
(staatliche oder nichtstaatliche) Sicherheits-, Polizei- oder Militärberater in
Nigeria, und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage, bzw. wenn nein, wird
eine Entsendung für die voraussehbare Zukunft in Erwägung gezogen?
Im Rahmen des Ausstattungshilfeprogramms der Bundesregierung für
ausländische Streitkräfte befindet sich seit 2001 eine Beratergruppe der Bundeswehr
bestehend aus einem Stabsoffizier und vier Unteroffizieren in Nigeria. Die
Soldaten der Beratergruppe sind nicht in die militärische Hierarchie der
nigerianischen Streitkräfte integriert und haben keinen militärisch-taktischen Auftrag.
Sie beraten und unterstützen die nigerianischen Streitkräfte im sachgerechten
Einsatz des gelieferten Materials, bei der Inanspruchnahme notwendiger
industrieller Dienstleistungen sowie bei der Aus- und Fortbildung des Personals.
Der Einsatz der Beratergruppe der Bundeswehr erfolgt auf der rechtlichen
Grundlage eines Regierungsabkommens zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Bundesrepublik Nigeria vom 13. Dezember 2012. Über das
Zustandekommen des Abkommens wurde der Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages am 4. Oktober 2012 unterrichtet (Ausschussdrucksache 17(8)4815). Es
wird im Übrigen auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
Außerdem befindet sich ein deutscher militärischer Berater in Abuja bei der
Kommission der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS, dessen
Auftrag sich allerdings nicht auf die nigerianischen Streitkräfte sondern explizit
auf die Beratung der ECOWAS bezieht.
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von deutschen staatlichen oder
nichtstaatlichen Sicherheits- oder Polizeiberatern in Nigeria.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/432426. Wie schätzt die Bundesregierung die Maßnahmen der nigerianischen
Regierung im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen im Februar ein, die das
Ziel haben soll, eine erneute Eskalation der Krise im Nigerdelta
abzuwenden, setzt die nigerianische Regierung nach Einschätzung der
Bundesregierung insbesondere auf eine gewaltsame oder auf eine zivile Lösung
der Konflikte, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die Gefahr einer
baldigen Rückkehr zur bewaffneten Gewalt ein?
Die Bundesregierung befürwortet die Fortführung des Dialogs mit der
Zivilgesellschaft im Nigerdelta. Ein friedlicher Interessenausgleich und die
Verhinderung von bewaffneten Auseinandersetzungen müssen dabei Priorität haben.
27. In welchem Umfang genehmigte die Bundesregierung seit dem Jahr 2005
Ausfuhren von Rüstungsgütern aus der Bundesrepublik Deutschland nach
Nigeria (bitte nach Jahren, Gütern und Wert auflisten)?
Die folgende Übersicht enthält die Genehmigungsdaten für die Jahre 2005 bis
2014. Für die Jahre 2005 bis 2013 sind diese auch im Rüstungsexportbericht des
jeweiligen Jahres veröffentlicht.
Jahr Anzahl der
Genehmigungen
AL-Positionen Wert in
Euro
Wichtigste Güter
2005 7 A0006
A0008
1.967.537 Geländewagen (A0006 / 99,9%);
Eisenpulver (A0008 / <0,1%)
2006 7 A0006
2.426.840 Geländewagen (A0006 / 100%)
2007 17 A0006
A0015
4.285.297 Geländewagen mit Sonderschutz (A0006 /
99,5%);
Nachtsichtgeräte (A0015 / 0,5%)
2008 19 A0006 5.383.762 Geländewagen mit Sonderschutz und Bus
(A0006 / 100%)
2009 5 A0006
A0011
1.833.457 Geländewagen mit Sonderschutz (A0006 /
58,0%);
Kommunikationsausrüstung
und Teile für Kommunikationsausrüstung,
Navigationsausrüstung (A0011 / 42,0%)
Drucksache 18/4324 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeJahr Anzahl der
Genehmigungen
AL-Positionen Wert in
Euro
Wichtigste Güter
2010 9 A0006 2.813.565 Geländewagen mit Sonderschutz (A0006 /
100%)
2011 13 A0006
A0015
A0018
8.598.980 Geländewagen mit Sonderschutz (A0006 /
50,6%);
Wärmebildkameras (A0015 / 36,7%);
Triebwerkteststand für Luftfahrzeuge (A0018 /
12,7%)
2012 13 A0006 5.946.495 Geländewagen mit Sonderschutz
und Teile für gepanzerte Fahrzeuge (A0006 /
100%)
2013 8 A0006
A0008
A0010
2.482.769 Geländewagen mit Sonderschutz
und Teile für ballistischen Schutz (A0006 /
68,5%);
Teile für Trainingsflugzeuge und
Transportflugzeuge (A0010 / 31,4%);
Laborchemikalien (A0008 / < 0,1%)
2014 9 A0006
A0007
A0010
A0011
2.416.304 Geländewagen mit Sonderschutz
und Teile für Geländewagen mit Sonderschutz,
mit ballistischem Schutz (A0006 / 97,5%);
Teile für Navigationsausrüstung (A0011 /
1,7%);
Teile für Kampfflugzeuge (A0010 / 0,7%);
Laborchemikalien (A0007 / < 0,1%)
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]