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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Ausgestaltung des Gedenktages für die Opfer von Flucht und Vertreibung

Initiativen zur Einführung des Gedenktages, Verknüpfung der Landesgedenktage zu Flucht und Vertreibung in Bayern, Hessen und Sachsen mit dem Tag der Heimat, außenpolitische Wirkung, Gründe und Alternativen für die Festlegung des Gedenktagedatums auf den 20. Juni, Unterscheidung vom Tag der Heimat und vom Volkstrauertag, Ausgestaltung des Gedenktages, Kooperationspartner, Einbeziehung der Stiftung &quot;Flucht, Vertreibung, Versöhnung&quot; und des Bundes der Vertriebenen, Konsultationen mit Polen und Tschechien, Bundesmittel<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

13.02.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/387628.01.2015

Ausgestaltung des Gedenktages für die Opfer von Flucht und Vertreibung

der Abgeordneten Sigrid Hupach, Jan Korte, Dr. André Hahn, Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, Norbert Müller (Potsdam), Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat einen bundesweiten Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung mit einem Schwerpunkt auf den „deutschen Vertriebenen“ eingeführt, der erstmals am 20. Juni 2015 begangen werden soll. Zur Ausgestaltung dieses Gedenktages gibt es eine Reihe von Fragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Seit wann wurde die Idee eines bundesweiten Gedenktages für die Opfer von Flucht und Vertreibung verfolgt? Welche Initiativen für einen solchen Gedenktag sind der Bundesregierung bekannt, die vor der Initiative der sächsischen CDU aus dem Jahr 2001 zu datieren sind (Fraktion der CDU im sächsischen Landtag, Antrag „Vertreibung gedenken – Versöhnung erreichen“, Landtagsdrucksache 3/5341, 14. November 2001)?

2

War der Bundesregierung bereits vor Januar 2002, als das Bundesministerium des Innern durch den damaligen sächsischen Innenminister Klaus Hardraht unterrichtet wurde (vgl. Brief von Klaus Hardraht an Dr. Otto Schily – Stellungnahme des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zum Antrag der Fraktion der CDU, Landtagsdrucksache 3/5341, Aktenzeichen 45-0141.53/168), eine Initiative für einen Gedenktag zu Flucht und Vertreibung bekannt?

3

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass die landesweiten Gedenktage zu Flucht und Vertreibung in Bayern, Hessen und Sachsen bewusst in das zeitliche Umfeld vom Tag der Heimat gelegt wurden, anstatt sich dem Beschluss des Deutschen Bundestages zu einem Gedenktag am 20. Juni als Ausdruck eines erweiterten Gedenkens anzuschließen?

4

Wie wird sich der Gedenktag auf Bundesebene von denen auf Landesebene in Bayern, Hessen und Sachsen unterscheiden?

5

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der möglichen außenpolitischen Wirkung der mit dem Tag der Heimat verknüpften Gedenktage zu Flucht und Vertreibung auf Landesebene gegenüber Polen und Tschechien?

6

Warum rückte die Bundesregierung zwischen 2011 (Beschluss vom 10. Februar 2011) und 2013 (Beschluss vom 13. Juni 2013) vom ursprünglich favorisierten Datum 5. August ab und wählte den 20. Juni? Welche Rolle spielten außenpolitische Bedenken dabei?

7

Welche anderen Gedenktagesdaten wurden von der Bundesregierung neben dem 5. August und dem 20. Juni diskutiert? Wenn andere Gedenktagesdaten diskutiert wurden, warum wurden sie verworfen?

8

Wie wird sich der Gedenktag a) vom bisher zentralen Vertriebenengedenken, dem Tag der Heimat und b) vom Volkstrauertag unterscheiden?

9

Ist eine zentrale Veranstaltung für den Gedenktag am 20. Juli 2015 geplant? Welche Überlegungen gibt es bezüglich eines Ortes für eine zentrale Gedenkveranstaltung?

10

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung darüber hinaus für die konkrete Ausgestaltung des Gedenktages, und mit welchen Kooperationspartnern ist sie im Gespräch?

11

Wurde die Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ als von der Bundesregierung eingesetztes Expertengremium zum Thema beratend um Auskunft zum Gedenktagesdatum oder zur Ausgestaltung gebeten? Wird der Bund der Vertriebenen als Opfervertretung in die Planungen einbezogen?

12

Gibt es über die bereits genannten Institutionen hinaus weitere staatliche und nichtstaatliche Akteure, die in die Planungen für den Gedenktag eingebunden werden sollen (bitte mit Auflistung der einbezogenen Akteure)?

13

Wie werden im Sinne der „Versöhnung“ beispielsweise Polen und Tschechien mit eingebunden? Gab es im Rahmen der Planungen des Gedenktages Konsultationen vonseiten der Bundesregierung mit Vertretern der Republik Polen und der Tschechischen Republik? Wenn ja, wann, in welchem Umfang und auf welchen politischen Ebenen? Wenn nein, warum nicht?

14

Aus welchem Haushaltstitel stammen die 75 000 Euro für den Gedenktag, die bei der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses am 13. November 2014 laut Hartmut Koschyk zugesagt worden sein sollen (www.koschyk.de/allgemein/koschyk-foerderung-von-aussiedlern-undnationalen-minderheiten-bleibt-2015-auf-bisherigem-niveau-19943.html), und wofür soll dieses Geld ausgegeben werden?

15

Wie gedenkt die Bundesregierung, die historische Kontextualisierung für den Gedenktag sicherzustellen? Wie werden die Ursachen von Flucht und Vertreibung der Deutschen vermittelt werden?

Berlin, den 28. Januar 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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