[Deutscher Bundestag Drucksache 18/4027
18. Wahlperiode 13.02.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Dieter Janecek,
Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/3885 –
Schifffahrtsstandort Deutschland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Schifffahrtsstandort Deutschland befindet sich seit 2008 in einer
langanhaltenden Krisensituation. Seitdem haben sich die Handelsflotte sowie die
Anzahl der Schifffahrtsunternehmen hierzulande deutlich reduziert.
Zur Verbesserung von Ausbildung und Beschäftigung in der deutschen
Seeschifffahrt sowie zur Stärkung des Standorts wurde im Jahr 2003 auf der
Maritimen Konferenz in Lübeck das Maritime Bündnis geschlossen, während der
damaligen Boomphase in der deutschen Seeschifffahrt. Partner sind die vier
Akteure Reeder (VDR), Arbeitnehmervertreter (ver.di), die Bundesregierung
sowie die Küstenländer.
Aufgrund der damaligen Ausgangssituation schienen die vereinbarten Ziele
des Bündnisses erreichbar. Doch heute, im sechsten Jahr seit Krisenbeginn,
werden die Vereinbarungen des Bündnisses nicht bzw. kaum mehr eingehalten.
So gehen die Reeder aus Kostengründen vermehrt aus der deutschen Flagge
und die besorgniserregende Ausbildungssituation im maritimen Bereich spitzt
sich zu.
Bis zur nächsten Maritimen Konferenz im Oktober 2015 müssen Wege und
Lösungen gefunden werden, den Schifffahrtsstandort Deutschland wieder
zukunftsfest aufzustellen. Dabei müssen vor allem die Verabredungen im
Rahmen des Maritimen Bündnisses überprüft und nötigenfalls angepasst wer-
den.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 12. Februar 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/4027 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode1. Welche Entwicklung ist nach Kenntnis der Bundesregierung bei der
Arbeitslosigkeit von Seeleuten sowie arbeitsuchenden Seeleuten zu
verzeichnen (bitte Entwicklung seit 2003 pro Jahr nennen und bundesweit sowie bei
der Zentralen Heuerstelle Hamburg ausweisen)?
Die Aufstellung der Zentralen Heuerstelle umfasst arbeitssuchende Seeleute aus
dem gesamten Bundesgebiet (Stand: Dezember des jeweiligen Jahres). In den
Statistiken der Bundesagentur für Arbeit lassen sich die arbeitslosen Seeleute
nicht eindeutig abgrenzen und somit nicht auswerten.
Quelle: Zentrale Heuerstelle, Hamburg
2. Wie viele Schiffe fuhren in den Jahren 2013 und 2014 unter deutscher
Flagge (bitte jeweils auch den sog. Monitoringbestand nennen)?
Der sog. Monitoringschiffsbestand ist keine statistisch erhobene Zahl. Es
handelt sich vielmehr um eine Schätzung der im internationalen Verkehr tätigen
Handelsschiffe unter deutscher Flagge.
3. Wie viele Schiffsgesellschaften der gesamten Handelsflotte hatten seit 2003
die Tonnagebesteuerung anstelle des üblichen steuerrelevanten
Gewinnermittlungsverfahrens gewählt (bitte pro Jahr ausweisen)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor.
4. Welche Haushaltsmittel wurden seit 2003 für die Förderung der maritimen
Ausbildung jährlich aufgewendet (bitte Haushaltstitel und jeweiligen
Betrag nennen)?
Die Haushaltsmittel für die Ausbildungsplatzförderung des Bundes erfolgen
aus dem Haushaltstitel „Finanzbeitrag an die Seeschifffahrt“ (Einzelplan 12,
Jahr arbeitsuchende Seeleute
2003 1034
2004 1160
2005 881
2006 584
2007 755
2008 364
2009 564
2010 469
2011 566
2012 605
2013 649
2014 732
Stichtag Deutsche Flagge Sog. Monitoringschiffsbestand
01.01.2013 448 337
31.12.2013 395 271
31.12.2014 368 233
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4027Kapitel 02, Titel 683 01). Hierfür stehen jährlich 57 Mio. Euro zur Verfügung.
Von diesen Mitteln wurden durch die Wirtschaft folgende Mittel für die
Ausbildungsplatzförderung abgerufen. Seitens des Bundes sind seit 2003 folgende
Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt worden:
Quelle: BMVI
5. a) Hält die Bundesregierung am Maritimen Bündnis für Ausbildung und
Beschäftigung in der Seeschifffahrt (Maritime Bündnis) weiterhin fest,
obwohl einige Bestandteile krisenbedingt nicht mehr eingehalten
werden können?
In der Koalitionsvereinbarung für die 18. Legislaturperiode haben sich CDU,
CSU und SPD für einen starken maritimen Standort und eine leistungsfähige
Schifffahrt ausgesprochen. Die Bundesregierung hält auch vor dem Hintergrund
der schwierigen wirtschaftlichen Lage der Seeschifffahrt am „Maritimen
Bündnis für Ausbildung und Beschäftigung in der Seeschifffahrt“ (Maritimes
Bündnis) fest. Es hat sich in den mehr als zehn Jahren seiner Existenz als bewährte
und akzeptierte Institution positioniert.
b) Welche Zusagen vonseiten der Reeder gab es im Rahmen des Maritimen
Bündnisses, konnte das vereinbarte Ziel des Maritimen Bündnisses, dass
500 bis 600 Handelsschiffe unter deutscher Flagge (im sog.
Monitoringbestand) fahren sollen, eingehalten werden, wenn ja, wann und wie
lange, und wenn nein, warum nicht?
Jahr Betrag in Mio. Euro
2003 2,7
2004 3,2
2005 4,5
2006 6,0
2007 6,2
2008 7,6
2009 7,2
2010 5,6
2011 4,6
2012 4,8
2013 4,2
2014 2,2
Maritime
Konferenz
Zusage
3. NMK ● Erhöhung der Ausbildungszuschüsse: Erfüllt.
● Erhöhung der Ausbildungsplätze: Erfüllt.
● Sofort 100 Schiffe rückflaggen: Bis Ende 2004 nicht erfüllt. Nach Aussage der
Reederschaft war die „Vorlaufzeit“, die Rückflaggungen vornehmen zu können, zu kurz.
4. NMK ● Bis Ende 2005 400 Schiffe + x unter dt. Flagge: Erfüllt. Der sog. Monitoringschiffsbestand
betrug 2006 durchgehend mehr als 400 Schiffe.
Drucksache 18/4027 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodec) Welche Zusagen vonseiten des Bundes gab es im Rahmen des
Maritimen Bündnisses, konnten die Ziele zur Schifffahrtsförderung des
Bundes seit 2003 dauerhaft eingehalten werden, und wenn nein, warum
jeweils nicht, für wie lange jeweils nicht und welche Zusagen waren
jeweils betroffen?
5. NMK ● 50 % der Jahresbeiträge für die Ausbildung verwenden: Erfüllt.
● Alle Absolventen von entsprechenden Ausbildungen einstellen: Nicht bekannt.
● Für ein von der Bundesanstalt für Arbeit finanziertes Seiteneinsteigerprogramm
100 Praktikantenplätze zur Verfügung stellen: Nicht bekannt.
● Imagekampagne zur Verbesserung des Bildes der Berufe in der Seeschifffahrt: Erfüllt.
● Sonderprogramme wie z. B. Werkstipendien werden ideell mitgefördert: Nicht bekannt.
● Bis Ende 2008 Schiffe unter dt. Flagge auf 500 erhöhen und in Aussicht gestellt, bei
gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen den sog. Monitoringschiffsbestand 2009/2010 auf
600 zu erhöhen: Erfüllt. Bis einschl. Mai 2009 ist der Bestand über 500 Schiffen, danach
infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise auf unter 500 gesunken.
6. NMK ● Aktivitäten zur Anwerbung von Schulabgängern zu verstärken: Erfüllt.
● Alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Absolventen der seefahrtsbezogenen Ausbildung
in ein Beschäftigungsverhältnis zu übernehmen: Erfüllt.
● Einrichtung einer Anlaufstelle für junge Leute beim VDR, die hier vermittelnd tätig sein
kann: Erfüllt.
● Dafür einsetzen, die Anzahl der auszubildenden Unternehmen zu steigern, z. B. durch
Bildung von Ausbildungs-Pools: Nicht bekannt.
● Weiterhin einen eigenen Beitrag von 10 000 Euro pro Ausbildungsplatz leisten: Erfüllt.
● Gründung einer Arbeitsgruppe (mit ver.di), um die Arbeits- und Lebensbedingungen an
Bord an die heutigen modernen Gegebenheiten anzupassen: Erfüllt.
● Bekräftigen der Rückflaggungszusage aus der 5. NMK, die Anzahl der Schiffe unter
deutscher Flagge im intern. Verkehr bis Ende 2010 auf mind. 600 zu erhöhen. Der VDR
wird alles tun, die Vorgaben der EU-Leitlinien über das Führen der europ. Flagge
einzuhalten.
a) Der sog. Monitoringsschiffsbestand von 600 Schiffen wurde infolge der Auswirkungen
der Wirtschafts- und Finanzkrise nicht erreicht,
b) der Anteil der unter europäischen Flaggen fahrenden Schiffe wurde erhöht.
8. NMK ● Aktiv dafür werben, dass die EU-rechtlichen Voraussetzungen für die Tonnagebesteuerung
eingehalten werden: Erfüllt.
Maritime
Konferenz
Zusage
3. NMK ● Keine Änderungen bei der Tonnagebesteuerung: Erfüllt.
5. NMK ● Beibehaltung der Tonnagesteuer und des Lohnsteuereinbehaltes: Erfüllt.
6. NMK ● Tonnagesteuer, Lohnsteuereinbehalt und Ausbildungsplatzförderung bestehen unverändert
fort: Erfüllt.
● Prüfung der Effizienzsteigerung der Schifffahrtsverwaltung des Bundes: Erfüllt.
● Prüfung, dass Kreuzfahrtschiffe unter deutscher Flagge fahren können: Durchgeführt.
Maritime
Konferenz
Zusage
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4027d) Welche Zusagen der Arbeitnehmervertreter gab es im Rahmen des
Maritimen Bündnisses, konnten die Zusagen der Arbeitnehmervertreter
eingehalten werden, und wenn nein, warum jeweils nicht, für wie lange
jeweils nicht und welche Zusagen waren jeweils betroffen?
7. NMK ● Tonnagesteuer, Lohnsteuereinbehalt und Ausbildungsplatzförderung bestehen unverändert
fort: Erfüllt.
● Einrichtung einer Homepage der deutschen Flaggenstaatverwaltung: Erfüllt.
● Sorge tragen, dass nationale Sondervorschriften (z. B. Sicherheit, Umwelt, soziale
Bereiche), wenn vertretbar, reduziert werden: Geprüft.
● Bereitstellung von Haushaltsmitteln für alle bis einschließlich 2010 beantragten
Schifffahrtsfördermaßnahmen, damit kein gestellter Antrag wegen fehlender
Haushaltsmittel abgelehnt werden muss: Erfüllt.
● Gespräche mit den Bündnispartnern über Verbesserung im Service für die Schifffahrt durch
Entbürokratisierung und eine weitere Flexibilisierung der Schiffsbesetzungsverordnung:
Erfüllt.
● Untersuchung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Schiffsbetriebs unter
deutscher Flagge, um mittel- und langfristige Basis für zielgerichtete Maßnahmen für die
deutsche Seeschifffahrt zu schaffen: Mit Blick auf die Wirtschafts- und Finanzkrise
zurückgestellt.
● Seemannsgesetz aus dem Jahr 1957 durch ein neues Seearbeitsgesetz zu ersetzen: Erfüllt.
8. NMK ● Geplant, die versicherungssteuerrechtliche Problematik im Zusammenhang mit den
Erlöspools in der Seeschifffahrt in der Legislaturperiode gesetzgeberisch zu lösen:
Übergangslösung geschaffen.
● Festhalten an der Tonnagesteuer: Erfüllt.
● Ratifizierung des Seearbeitsübereinkommen 2006 (MLC 2006): Erfüllt.
● Ausbau des Informationsangebotes auf
www.deutsche-flagge.de: Erfüllt.
● Überarbeitung des Seeschifffahrtsrechts: Arbeiten sind aufgenommen.
● Fortsetzung des Modernisierungsprozesses der Flaggenstaatverwaltung: Erfüllt,
lfd. Prozess.
Maritime
Konferenz
Zusage
3. NMK ● Über flexible Übergangsregelungen in der Schiffsbesetzungsverordnung sprechen, bis die
Ausbildungsoffensive greift, um rückgeflaggte Schiffe zu besetzen: Erfüllt.
5. NMK ● Grundsätzliche Bereitschaft, wie in der Vergangenheit an Lösungen zur Überbrückung der
Besetzungsprobleme mitzuwirken, bis die Ausbildungsoffensive greift, damit eine
ordnungsgemäße Besatzung möglich ist: Erfüllt.
6. NMK ● Aktivitäten zur Anwerbung von Schulabgängern verstärken: Erfüllt.
● Gründung einer Arbeitsgruppe (mit VDR), um die Arbeits- und Lebensbedingungen an
Bord an die heutigen modernen Gegebenheiten anzupassen: Erfüllt.
Maritime
Konferenz
Zusage
Drucksache 18/4027 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodee) Welche Zusagen vonseiten der Küstenländer gab es im Rahmen des
Maritimen Bündnisses, konnten die Zusagen der Küstenländer zur
Ausbildungssicherung dauerhaft eingehalten werden, und wenn nein,
warum jeweils nicht, für wie lange jeweils nicht und welche Zusagen waren
jeweils betroffen?
6. Zieht die Bundesregierung ein neues Fördermodell für die deutsche
Seeschifffahrt in Betracht, wenn ja, mit welchen Aspekten, und wenn nein,
warum nicht?
Im Koalitionsvertrag der 18. Legislaturperiode wurde vereinbart, das Maritime
Bündnis für Ausbildung und Beschäftigung weiter zu entwickeln und die
Schifffahrtsförderung bedarfsgerecht fortzuführen. Alle Partner im Maritimen
Bündnis sind aufgefordert, die Rahmenbedingungen zu gestalten, mit denen die
Ausbildung und Beschäftigung für die gesamte maritime Wirtschaft über die
nächsten Jahre gesichert wird.
7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Kapazitätsentwicklung an den deutschen Seefahrt-Hochschulen seit 2003/2004 bis 2013/2014
dargestellt, und wie haben sich im Vergleich dazu die tatsächlichen
Studierendenzahlen seit 2003/2004 bis 2013/2014 entwickelt (bitte tabellarisch
ausweisen)?
Der Bundesregierung liegen die Zahlen der Aufnahmekapazitäten ab dem
Studienjahr 2008/2009, für die Schüler- und Studierendenzahlen ab dem Jahr 2009
vor. Sie sind in Tabellenform als Anlagen 2 bis 5 beigefügt.
Maritime
Konferenz
Zusage
5. NMK ● Die notwendigen Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen und über die Sinnhaftigkeit des
Numerus Clausus nachdenken: Erfüllt.
● Durch Unterstützung der Handelskammer Hamburg wird der Weg geebnet, dass sich die
Hansestadt in einer noch auszuhandelnden Form mit bis zu 50 Prozent an den
Ausbildungskosten beteiligt: Nicht bekannt.
6. NMK ● Die Küstenländer tragen gemeinsam dafür Sorge, dass die bestehenden
Ausbildungskapazitäten erhalten und eine kurzfristige Anpassung realisiert werden kann:
Erfüllt.
● Prüfung der Effizienzsteigerung der Schifffahrtsverwaltung der Länder: Nicht bekannt.
7. NMK ● Die Küstenländer sind bereit, weiterhin bedarfsgerechte Ausbildungskapazitäten zur
Verfügung zu stellen. Dabei werden sie den hohen Standard an Qualität der Ausbildung
sichern. Im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel werden sie auch künftig
zeitnah auf sich abzeichnende Entwicklungen in der Gesellschaft und in der maritimen
Wirtschaft durch angepasste Ausbildungs- und Studienangebote reagieren: Erfüllt.
8. NMK ● Die Küstenländer streben eine Modernisierung der Seeschiffsregister und Schiffbauregister
für Seeschiffe an. Mittelfristig streben die Länder eine Digitalisierung der Schiffsregister
und die Umstellung auf elektronischen Rechtsverkehr an: Nicht bekannt.
● Die Schiffsmechanikerausbildung an den Seemannschulen wird modernisiert (Erlass einer
neuen Ausbildungsverordnung): Erfüllt.
● Die Länder werden für einen hohen Standard in der Qualität der Ausbildung Sorge tragen
und auf gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen durch entsprechend
angepasste Ausbildungs- und Studienangebote reagieren: Erfüllt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4027 8. Aus welchen Gründen werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch
deutsche Reeder Schiffsregister anderer Staaten gegenüber den deutschen
Schiffsregistern bevorzugt gewählt, und welche finanziellen Nachteile
ergeben sich durch eine Eintragung in deutsche Register für die Reeder?
Die Ausflaggung von Handelsschiffen deutscher Reedereien, die im
internationalen Verkehr tätig sind, wird seitens der Reeder mit der Höhe der
Personalkosten begründet. Schiffe unter deutscher Flagge weisen höhere Personalkosten als
ausgeflaggte Schiffe auf. Das Einsparpotenzial im Falle der Ausflaggung hängt
von der bisherigen Besetzung der Schiffe, den nach der Ausflaggung auf dem
Schiff eingesetzten Seeleuten und der Schiffsgröße (notwendige Anzahl der
Seeleute) ab.
9. Welche Kriterien plant die Bundesregierung zu ändern, um die Zukunft
der deutschen Flagge zu sichern?
10. Sollte die deutsche Flagge im internationalen Wettbewerb bei den
aktuellen Bedingungen für die Reeder nicht weiterbestehen können, welche
Maßnahmen wird die Bunderegierung dann ergreifen?
Die Fragen 9 und 10 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode haben CDU, CSU und SPD
vereinbart: „Unser Ziel ist eine leistungsfähige Schifffahrt […]“. Hieran hält die
Bundesregierung fest. Gemeinsam mit den Partnern des Maritimen Bündnisses
prüft sie, welche Maßnahmen geeignet sein können, die Wettbewerbsfähigkeit
deutschflaggiger Schiffe im internationalen Verkehr zu verbessern.
11. Wie soll eine von der Bundesregierung bereits in der 17. Wahlperiode
sowie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angestrebte
Modernisierung der Flaggenstaatsverwaltung aussehen, und bis wann
plant die Bundesregierung, diese umzusetzen?
Zur Stärkung des deutschen maritimen Standorts und zur Sicherung der
maritimen Expertise wurde zu Beginn der 18. Legislaturperiode das Projekt www.
deutsche-flagge.de bis zum 31. Dezember 2018 verlängert. Anträge und
Zeugnisse im Bereich der Seeschifffahrt können elektronisch gestellt werden und
bieten eine Verbesserung des Services. Ein gemeinsamer Auftritt des Bundesamtes
für Seeschifffahrt und Hydrographie und der Dienststelle Schiffssicherung
durch einen 24-Stunden-/7-Tage-Dienst in deutscher und englischer Sprache ist
im Aufbau. Die Anlaufstellen für Reedereien werden dadurch reduziert.
12. Welche Fortschritte kann die Bundesregierung bei der Umstellung auf
elektronische Dokumente in der Seeschifffahrt verzeichnen (siehe die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 17/7208)?
Im Januar 2015 wurde das erste elektronische Schiffssicherheitszeugnis für ein
Fahrgastschiff in der nationalen Fahrt ausgestellt. Künftig können alle deutschen
Seeschiffe in der nationalen Fahrt auf freiwilliger Basis elektronische
Schiffssicherheitszeugnisse erhalten.
Deutschland wird das Thema in den zuständigen Gremien der Internationalen
Seeschifffahrts-Organisation (IMO) aktiv voranbringen und hat hierbei bereits
die erklärte Unterstützung verschiedener wichtiger Flaggenstaaten erhalten, da-
Drucksache 18/4027 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodemit künftig elektronische Schiffssicherheitszeugnisse auch in der
internationalen Fahrt akzeptiert werden.
13. Welche Vereinfachungen oder Erleichterungen für Reeder und Seeleute
gab es im Zuge der Umsetzung des neuen Seearbeitsrechts auf
Bundesebene und nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Küstenländern?
Auf Bundesebene sind durch das Seearbeitsgesetz folgende Vereinfachungen
und Erleichterungen für Reeder und Seeleute umgesetzt worden:
1. Die gesetzlichen Vorgaben für die Arbeits- und Ruhezeiten von Seeleuten auf
Handelsschiffen unter deutscher Flagge sind an das internationale Niveau
angenähert worden. In der Revierfahrt, das heißt in Gebieten mit häufiger
Hafenfolge, müssen – wie weltweit üblich – nur noch die Mindestruhezeiten
eingehalten werden. Vor dem Inkrafttreten des Seearbeitsgesetzes konnte nur
durch Tarifvertrag von den Höchstarbeitszeiten abgewichen werden.
2. Das aufwendige und überholte Musterungsverfahren vor den
Seemannsämtern ist abgeschafft worden. Dadurch sind die Vorbereitung der Musterung
durch den Kapitän oder den Offizier, die Fahrt zu den Seemannsämtern für
die Musterung und die Durchführung der An- und Abmusterungen entfallen.
Die deutschen Reeder sind allein durch den Wegfall des
Musterungsverfahrens um rund 800 000 Euro Bürokratieaufwand entlastet worden
(Bundestagsdrucksache 17/10959, S. 60).
3. Die Verpflichtung für deutsche und ausländische Seeleute, für ihren Dienst
an Bord deutschflaggiger Handelsschiffe Seefahrtbücher bei den
Seemannsämtern zu beantragen, ist weggefallen.
4. Durch das Seearbeitsgesetz sind die bisherigen Zuständigkeiten der Länder
im Bereich des Seearbeitsrechts (Seemannsämter, Arbeitsschutzbehörden,
Hafenärztliche Dienste) gebündelt worden. Für die Überwachung des
Arbeitsschutzes sowie für die wichtigsten Aufgaben der maritimen Medizin ist
nur noch die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft
zuständig.
5. Die medizinische Ausstattung an Bord von Handelsschiffen unter deutscher
Flagge wird nicht mehr auf dem Verordnungsweg geregelt, sondern durch
einen medizinischen Fachausschuss festgelegt. Durch dieses Verfahren kann
schneller und praxisnäher auf medizinische Fortschritte reagiert werden.
6. Durch die See-Unterkunftsverordnung sind bisherige deutsche
Sondervorschriften bei der Unterbringung von Seeleuten beseitigt worden. Die im
internationalen Seearbeitsübereinkommen vorgesehenen Ausnahme- und
Flexibilisierungsmöglichkeiten bei den Unterkünften sind in deutsches Recht
übernommen worden.
Über Vereinfachungen oder Erleichterungen beim neuen Seearbeitsrecht durch
die Küstenländer liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
14. Welche Entbürokratisierungsprozesse konnten durch die neue Homepage
www.deutsche-flagge.de, auch in Verbindung mit den Küstenländern,
vorangebracht werden?
Durch die neue Website
www.deutsche-flagge.de sind alle wichtigen
Informationen für die Seeschifffahrt unter deutscher Flagge zusammengeführt worden.
Der Nutzer findet zum Beispiel alle Antragsformulare für einen Flaggenwechsel
oder den Neubau eines Schiffes für die deutsche Flagge auf einen Blick. Reeder
und Seeleute können gezielt nach Sachthemen suchen. Alle Texte und
Anwendungen der Website werden behördenübergreifend angeboten – auch wenn Län-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4027derzuständigkeiten (zum Beispiel bei der Schiffsregistrierung) bestehen. Über
die Funktion „Ansprechpartner“ können die Nutzer gezielt die richtige Behörde
oder den richtigen Ansprechpartner finden. Die Inhalte von
www.deutsche-
flagge.de sind nahezu vollständig in englischer Sprache verfügbar.
15. Welche Ergebnisse hatten darüber hinaus angekündigte Untersuchungen
der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Handelsschifffahrt unter
deutscher Flagge, und welche Schlüsse zog die Bundesregierung daraus?
Die Untersuchung ist zurückgestellt worden.
16. Beabsichtigt die Bundesregierung eine Streichung der
Schiffsbesetzungsverordnung, und wenn nein, warum nicht?
17. Beabsichtigt die Bundesregierung im Falle einer Streichung der
Schiffsbesetzungsverordnung eine Streichung bzw. ein Absenken der staatlichen
Schifffahrtsförderung, etwa des Finanzbeitrags für die Seeschifffahrt?
Die Fragen 16 und 17 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung beabsichtigt keine Streichung der
Schiffsbesetzungsverordnung (SchBesV). Die SchBesV vom 18. Juli 2013 (BGBl. I S. 2575) ist ein
Instrument der Schiffssicherheit und dient der Umsetzung wichtiger
international verbindlicher Normen, wie etwa Kapitel V Regel 14 des SOLAS-
Übereinkommens im Hinblick auf die Erteilung von Schiffsbesatzungszeugnissen für
Kauffahrteischiffe und enthält Vorschriften zur Umsetzung des
Seearbeitsübereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation.
18. Wie viele neue Schiffe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit
2003 von deutschen Reedern jährlich in Dienst gestellt?
Die in den Jahren 2003 bis März 2014 an deutsche Reedereien abgelieferten
neugebauten Schiffe sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
(Quelle: VDR/IHS Fairplay Stand: 31.03.2014)
Jahr Anzahl der abgelieferten Schiffe an deutsche Reeder
2003 118
2004 160
2005 206
2006 244
2007 308
2008 286
2009 237
2010 318
2011 207
2012 135
2013 53
2014 18
Drucksache 18/4027 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode19. Welche Finanzierungsarten werden für Schiffsneubauten nach Kenntnis
der Bundesregierung inzwischen gewählt, seitdem das sog. Fondsmodell
nicht mehr trägt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.
20. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche
Banken seitdem in der Schiffsfinanzierung?
Deutsche Banken spielen bei der Finanzierung von Schiffen weiterhin eine
wichtige Rolle.
21. Welche Banken sind nach Kenntnis der Bundesregierung noch in der
Schiffsfinanzierung tätig, und welche sind bereits ausgestiegen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind unter anderem folgende deutsche
Banken weiterhin in der Schiffsfinanzierung aktiv: Bremer Landesbank, Deutsche
Bank, DVB Bank, HSH Nordbank, KfW-IPEX-Bank, Nord/LB und UniCredit.
Die Commerzbank erklärte 2012 den Ausstieg aus der Schiffsfinanzierung.
22. Wie viele neue Schiffsinsolvenzen gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2008, und mit jeweils welchen Ergebnissen (Fortsetzung des
Betriebs, Verkauf bzw. Verschrottung des Schiffes)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
23. Welche staatliche Förderung (inkl. KfW, KfW-IPEX, EIB und weiteren
Institutionen) von nachhaltigen Projekten in der Seeschifffahrt gibt es
derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung, und welche hat sie vor, in den
nächsten Jahren zu initiieren?
Im Umweltinnovationsprogramm der Bundesregierung kann die erstmalige
großtechnische Umsetzung neuartiger, innovativer, umweltfreundlicher
Verfahren gefördert werden. Sofern die Kriterien erfüllt sind, steht das Programm auch
der Seeschifffahrt offen. Das KfW-Umweltprogramm ermöglicht eine
zinsgünstige Finanzierung von allgemeinen Umweltschutzmaßnahmen gewerblicher
Unternehmen. So kann z. B. die Nachrüstung mit Abgasentschwefelungsanlagen
oder der Einbau von Ballastwasserbehandlungsanlagen finanziert werden.
Darüber hinaus können nachhaltige Projekte im Bereich der Seeschifffahrt
durch das KfW-Unternehmerkreditprogramm und das KfW-
Energieeffizienzprogramm finanziert werden.
Grundsätzlich gehört die ökologische Nachhaltigkeit zu den sechs
Förderbereichen der Europäischen Investitionsbank (EIB). Der Bundesregierung liegen
keine detaillierten Informationen zur Förderung von nachhaltigen Projekten im
Bereich der Seeschifffahrt durch die Europäische Investitionsbank vor.
24. Welche darüber hinausgehende Förderung, etwa Darlehen privater
Banken, gibt es zur Förderung nachhaltiger Projekte in der Seeschifffahrt nach
Kenntnis der Bundesregierung?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/402725. Welche Faktoren trugen nach Erkenntnissen der Bundesregierung zum
inzwischen deutlich geringeren Risikoengagement der Banken (mit
direkten Auswirkungen in der Seeschifffahrt) bei (
www.koenig-cie.de
„Schiffskrise belastet weiterhin die Bilanzen der Banken“)?
Die Zurückhaltung der Banken bei der Kreditvergabe an die Seeschifffahrt liegt
vor allem an den Überkapazitäten auf dem Markt und den damit verbundenen
niedrigen Fracht- und Charterraten.
Die Anforderungen an die Eigenkapitalunterlegung von
Finanzierungsgeschäften haben sich durch Basel II und Basel III verschärft. Der
Kreditvergabespielraum der Kreditinstitute ist insgesamt kleiner geworden.
26. a) Ist es der Bundesregierung bekannt, dass Zypern die Gewährung der
zyprischen Tonnagesteuer im Einklang mit den EU-Beihilferichtlinien
für den Seeverkehr an das Führen einer Gemeinschaftsflagge knüpft
(
www.hellenicshippingnews.com vom 30. Dezember 2014 „Tonnage
tax: maintenance of prescribed levels of EU-flagged vessels“)?
b) Erwägt die Bundesregierung eine vergleichbare Maßnahme, um den
Anforderungen der Beihilferichtlinien von 60 Prozent der Flotte unter
EU-Flagge bei gegenwärtig nur etwa 30 Prozent gerecht zu werden
(
www.hellenicshippingnews.com vom 30. Dezember 2014 „Tonnage
tax: maintenance of prescribed levels of EU-flagged vessels“)?
Die Fragen 26a und 26b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung ist das zypriotische Bewertungsverfahren des Department
of Merchant Shipping (DMS) zur Einhaltung der zypriotischen
Tonnagebesteuerung bekannt. Die Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen im
Seeverkehr, Amtsblatt der Europäischen Union vom 17. Januar 2004, sehen eine
regelmäßige Evaluierung der Tonnagebesteuerung vor. Deutschland kommt
dieser Verpflichtung durch turnusmäßige Berichte an die Europäische Kommission
nach. Der jüngste Bericht erfasst den Zeitraum 2010 bis 2012.
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 43 der
Abgeordneten Dr. Valerie Wilms auf Bundestagsdrucksache 18/3812 wird verwiesen.
27. Ist die Tonnagebesteuerung nach Auffassung der Bunderegierung
weiterhin der wichtigste Faktor zur Stärkung des maritimen Standorts
Deutschland, und welche Faktoren sind der Bundesregierung darüber hinaus
wichtig bzw. plant sie, in den nächsten Jahren auszubauen?
28. Plant die Bundesregierung, im Zuge der Schifffahrtskrise die Regularien
zur Tonnagebesteuerung zu verändern oder anzupassen, wenn ja, wie, und
wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 27 und 28 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Mit der Einführung der „Tonnagesteuer“ 1999 wurde das Besteuerungsniveau
für im internationalen Verkehr tätige Schifffahrtsunternehmen mit Sitz in
Deutschland an den internationalen Standard angepasst. § 5a des
Einkommensteuergesetzes (EStG) hat sich in der durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004
vom 29. Dezember 2003 geschaffenen Form bewährt. Die Tonnagebesteuerung
steht im Einklang mit den Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen
im Seeverkehr. Für Veränderungen oder Anpassungen sieht die
Bundesregierung keinen Anlass.
Drucksache 18/4027 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode29. Welche Ergebnisse des Schätzmodells der Bundesregierung zu
Steuerminder- bzw. -mehreinnahmen hat die Bundesregierung nach heutigen
Erkenntnissen für den Zeitraum von 2003 bis 2014?
Die Bundesregierung schätzt die fiskalischen Auswirkungen der Besteuerung
des Tonnagegewinns nach § 5a EStG für die Frachtschifffahrt mit Hilfe eines
eigenen Berechnungsmodells.
Nach den Ergebnissen des Schätzmodells ergeben sich für den Zeitraum 2004
bis 2014 (für das Jahr 2003 liegen keine Schätzungen vor) folgende
Steuermindereinnahmen (einschließlich Solidaritätszuschlag):
2004 875 Mio. Euro
2005 1 115 Mio. Euro
2006 780 Mio. Euro
2007 915 Mio. Euro
2008 660 Mio. Euro
2009 40 Mio. Euro
2010 200 Mio. Euro
2011 150 Mio. Euro.
Für die Jahre 2012 bis 2014 ergeben sich keine Steuermindereinnahmen.
30. Welche Folgelösung sieht die Bundesregierung vor, wenn das Gesetz zur
Ausnahme der Versicherungssteuer auf Erlöspools in der Seeschifffahrt
2016 auslaufen wird?
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, werden pragmatische Lösungen für die
Zukunft geprüft.
31. Welche Einnahmen konnte die Bundesregierung mit der Einführung der
Ausflaggungsgebühr (Ablösebeitrag) jährlich erzielen, und flossen diese
in jeweils voller Höhe in die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland?
32. Wie soll die Verwendung der Ausflaggungsgebühr (Ablösebeitrag) in
Zukunft geregelt werden, plant die Bundesregierung, die Ausflaggungsgebühr
zukünftig anderweitig als für die Ausbildungsförderung zu verwenden, und
wenn ja, wofür?
Die Fragen 31 und 32 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Einnahmen aus den Ablösebeträgen fließen nicht dem Bundeshaushalt zu,
sondern der Stiftung „Schifffahrtsstandort Deutschland“. Zweck der Einrichtung
ist, die nautische und technische Ausbildung, Qualifizierung und Fortbildung
von Besatzungsmitgliedern zu fördern, die auf in inländischen Schiffsregistern
eingetragenen Seeschiffen beschäftigt sind.
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www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333
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