[Deutscher Bundestag Drucksache 18/4069
18. Wahlperiode 23.02.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg,
Anja Hajduk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/3941 –
Bundesförderung der Migrationsberatung für erwachsene Einwanderinnen
und Einwanderer
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) ist ein den
Integrationskurs ergänzendes Beratungsangebot. Dieses Beratungsangebot ist der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seit vielen Jahren ein großes Anliegen
(vgl. Bundestagsdrucksache 17/7471).
Leider ist die MBE bundesweit seit Jahren unterfinanziert: So sollte die MBE
im Jahr 2015 zunächst nur 26,3 Mio. Euro erhalten – das sind 4 Mio. Euro
weniger, als ihnen die damalige Bundesregierung von SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN vor zehn Jahren zur Verfügung gestellt hatte. Erst zum Ende der
Haushaltsberatungen stellte die Große Koalition noch einmal zusätzlich 8 Mio.
Euro zur Verfügung. Aber auch das wird letztlich nicht ausreichen, um die
steigende Nachfrage nach einer qualifizierten Migrationsberatung zu befriedigen.
Für das Jahr 2015 erwartet das Bundesministerium des Innern (BMI), dass der
Zulauf zur MBE infolge der aktuellen Einwanderungsdynamik auf einem
spürbar höheren Niveau als in den Vorjahren liegen werde. Im Jahr 2013 wurde ein
Anstieg der Beratungsverfahren um 15 Prozent festgestellt. Diese Tendenz
wird sich wohl fortsetzen. Gleichzeitig aber wird die Zahl der geförderten
MBE-Stellen nicht erhöht, sondern – im Gegenteil – reduziert. Infolgedessen
wird jede Beraterin und jeder Berater künftig 300 Fälle betreuen (früher waren
60 Betreuungsfällen pro Beraterin bzw. Berater vorgesehen) – das ist eine
Steigerung um 500 Prozent. Das kann nicht ohne negative Folgen für die Qualität
der MBE bleiben.
Die Große Koalition hat sich bei der MBE sehr viel vorgenommen:
● Alle Neueinwanderinnen und -einwanderer sollen – gemäß Zielsetzung des
Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD – eine Erstberatung
durch die MBE erhalten. Der Abschluss von sog.
Integrationsvereinbarungen soll fortgesetzt werden – obwohl es sich hierbei letztlich nur um rein
symbolische Absprachen handelt, die weder die Einwanderinnen und
Einwanderer noch die staatlichen Behörden rechtlich bindet. Das BMI schätzt,
dass die Zahl der Integrationsvereinbarungen und die damit verbundene Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 19. Februar 2015
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/4069 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeMehrarbeit im Zuge der Umsetzung des Koalitionsvertrages deutlich
zunehmen werden.
● Die MBE sollen nicht nur mehr Menschen beraten, sie sollen auch
anderweitig deutlich mehr leisten: Das sog. Integrationsmanagement der MBE
und deren örtliche Netzwerkarbeit (mit Integrationskursträgern,
Ausländerbehörden, Jobcentern, Trägern der Grundsicherung, sonstigen kommunalen
Stellen und Regeldiensten sowie mit den Jugendmigrationsdiensten) soll
ausgebaut, intensiviert bzw. optimiert werden.
● Darüber hinaus will das BMI, dass die MBE in bestimmten Fällen eine
„aufsuchende Beratung“ durchführt (BMI-Schwerpunktepapier für das
Haushaltsjahr 2014, S. 74).
Die Beratungsstellen weisen darauf hin, dass sie zunehmend von
Asylsuchenden konsultiert werden. Auch dies erhöht den Aufwand um ein Vielfaches.
1. In wie vielen Einrichtungen wurde bzw. wird MBE in den Jahren 2009 bis
2014 angeboten (bitte aufschlüsseln)?
2. Über wie viele Personalstellen verfügte die MBE in den Jahren 2009 bis
2014 (bitte aufschlüsseln)?
3. Wie viele Menschen wurden in den Jahren 2009 bis 2014 beraten?
Bis einschließlich viertes Quartal 2010 wurden in der Migrationsberatung für
erwachsene Einwanderinnen und Einwanderer (MBE) „Quartalsstatistiken“
geführt. Dabei wurde jeder Ratsuchende nur bei einer tatsächlichen Vorsprache im
Quartal einmal gezählt.
Dieses Erhebungsdesign beschrieb jeweils ausschließlich ein Quartal. Die dort
erhobenen Daten eröffneten nicht die Möglichkeit, rechnerische Prognosen für
einen über das Quartal hinausgehenden Zeitraum zu erstellen. Aus diesem
Grund führt eine Addition der Quartalszahlen nicht zu einem validen Ergebnis.
Seit Einführung des „Controlling“ in der MBE mit Beginn des Jahres 2011 wird
jeder Fall bis zum Beratungsende mitgezählt, auch wenn der Klient während
eines Erfassungszeitraums nicht zur Beratung erscheint. Damit kann nun auch das
Beratungsgeschehen eines gesamten Jahres valide dargestellt werden.
In der nachfolgenden Tabelle sind für die Jahre 2009 und 2010 jeweils die
Quartalswerte (eins bis vier) angegeben, ab dem Jahr 2011 das jeweilige
Jahresaufkommen.
2009 2010 2011 2012 2013 2014
597 615 597 593 581 585
2009 2010 2011 2012 2013 2014
518 513 484 470 481 476
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4069(Zahlen für 2014 liegen noch nicht vor.)
4. Ist es zutreffend, dass Beraterinnen bzw. Berater in der MBE künftig jeweils
300 Fälle betreuen sollen?
Wenn ja, wie will die Bundesregierung die Qualität der MBE gewährleisten,
wenn sie zugleich von einer Erhöhung der Mittel für die MBE absieht?
In der MBE wird deutlich mehr Beratungsarbeit geleistet. Qualitätsverluste
können nicht ausgeschlossen werden. Die Diskrepanz zwischen der Vorgabe von
60 „Betreuungsfällen“ je Vollzeitstelle und der gegenwärtig tatsächlich
erbrachten Beratungsleistung von 300 „Fällen“ erklärt sich wie folgt:
Die Zahl von 60 Betreuungsfällen betrifft ausschließlich Betreuungen im Case
Management (CM). Demgegenüber beinhaltet die Zahl 300 auch solche Fälle,
die außerhalb des CM beraten werden. Im Jahr 2013 wurden 158 010
Beratungsfälle über das Controlling-System der MBE erfasst (da zum Teil auch
Familienmitglieder beraten werden, waren es insgesamt 239 655 beratene Klienten).
Verteilt man die 158 010 Fälle auf 476 Vollzeitstellen, dann entspricht das einer
durchschnittlichen Beratungsleistung von mehr als 300 Fällen je Vollzeitstelle.
Von den 158 010 Fällen wurden 74 775 Fälle im CM-Verfahren betreut. Bei
476 Beraterstellen entspricht das einer durchschnittlichen Beratungsleistung
von mehr als 150 CM-Fällen je Vollzeitstelle. Nur diese Zahl wäre mit der
Vorgabe von 60 CM-Fällen zu vergleichen (dies wäre etwa das 2,5-fache
Beratungspensum).
Die Leistungsvorgabe von 60 CM-Fällen wurde im Jahr 2007 zusammen mit
den Verbänden und Ramboll-Consulting GmbH im Rahmen einer „Personellen
Kapazitätsplanung in der MBE“ festgelegt. Nach damaliger Einschätzung
sollten durchschnittlich rund 60 Fälle im CM bezogen auf eine Vollzeitstelle betreut
werden können (Betreuungsquote 1 : 60). Die Kapazitätsplanung berücksichtigte
auch, dass viele Klienten außerhalb eines CM-Verfahrens betreut werden. Die
Kapazitätsplanung gründete des Weiteren auf der Annahme, dass ein CM-
Verfahren komplett durchgeführt wird und einen vollständigen Förderplan bzw.
eine Integrationsvereinbarung sowie ein Abschlussgespräch beinhaltet.
Die hier festgestellte, vergleichsweise hohe Zahl von rund 150 CM-Fällen je
Vollzeitstelle, relativiert sich zwar dadurch, dass nicht alle CM-Verfahren
vollständig durchgeführt werden. 30,7 Prozent der CM-Fälle wurden im Jahr 2013
vorzeitig abgebrochen. Gleichwohl wird die Zahlenvorgabe von 60
Betreuungsfällen je Vollzeitkraft in der Beratungspraxis bei weitem übertroffen.
2009 2010 2011 2012 2013
I 50 321 I 50 581
144 375 204 505 239 655
II 49 400 II 48 321
III 48 441 III 47 111
IV 50 793 IV 46 304
Drucksache 18/4069 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode5. Plant die Bundesregierung die Ankündigungen aus ihrem Koalitionsvertrag
a) Gewährleistung einer MBE-Erstberatung für „alle Neuzuwanderinnen
und -zuwanderer“,
b) „Deutlicher Ausbau“ der Zahl der durch die MBE getroffenen
individuellen Integrationsvereinbarungen
im Jahr 2015 umzusetzen, und wenn ja, wann, und welche Haushaltsmittel
in welcher Höhe hat das BMI hierfür eingeplant?
Die Bundesregierung sieht sich den Zielen im Koalitionsvertrag verpflichtet.
Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel. Die zwischenzeitliche Erhöhung des MBE-Budgets von 26,277 Mio. Euro
um 8 Mio. Euro auf 34,277 Mio. Euro im Jahr 2015 erlaubt einen umgehenden
Ausbau der Personalausstattung. Damit werden sich auch die Leistungen der
MBE mit Beginn des Jahres 2015 verbessern. So kann der aktuelle „Anstau“ von
Erstberatungen besser bewältigt werden und die Zahl der Erstberatungen infolge
der hohen Zuzugszahlen gesteigert werden. Mit der Personalverstärkung in der
MBE werden bei steigendem Klientenaufkommen auch deutlich mehr CM-
Verfahren durchgeführt werden als bisher. Eine höhere Zahl von CM-Verfahren
schlägt sich in einem verstärkten Abschluss von individuellen
Integrationsvereinbarungen nieder.
6. Sollen die MBE die vom BMI angekündigte „aufsuchende Beratung“
durchführen und/oder sollen hierfür Beraterinnen bzw. Berater eingesetzt
werden, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
finanziert?
Eine Erweiterung des Angebots durch eine „aufsuchende Beratung
(Versorgung) vor Ort“ für Zuwanderer, die, aus welchem Grund auch immer, die
Beratungsstellen nicht selbständig aufsuchen können, wäre nur mit zusätzlichen
Personalkosten (mehr hauptamtliches Beratungspersonal) sowie mit Mehrkosten
bei den Sachausgaben (etwa für Fahrzeuge, Benzinkosten u. a.) durchführbar.
Vor dem Hintergrund stetig steigender Beratungsfälle in den MBE-
Beratungsstellen, ist dieses Angebot mit den zur Zeit zur Verfügung stehenden finanziellen
und personellen Ressourcen nicht leistbar.
Im Rahmen des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten
Personen (EHAP) sollen Zuwendungen zu Projekten gewährt werden, die darauf
abzielen, die soziale Integration von Zuwandererinnen und Zuwanderern aus
Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie deren Kinder zu
verbessern. Diese Projekte können auch Elemente der aufsuchenden Beratung
enthalten. Zuwendungsempfänger können neben Kommunen grundsätzlich alle
freigemeinnützigen Träger sein, die einem der sechs Spitzenverbände der Freien
Wohlfahrtspflege angehören sowie sonstige gemeinnützige Träger.
7. Welche Zielgruppe soll diese „aufsuchende Beratung“ haben, und wie wird
sie von der Bundesregierung definiert?
Der EHAP richtet sich an EU-Zugewanderte, deren Lebenslagen durch die
Kumulation mehrerer Belastungen gekennzeichnet sind, darunter fehlender Zugang
zur Hilfe in besonderen Lebenslagen, unzureichende Sprachkenntnisse und
Qualifikationen für den Arbeitsmarkt sowie an deren Kinder und an Menschen,
die von Wohnungslosigkeit bedroht oder wohnungslos sind.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4069 8. Warum soll sich die „aufsuchende Beratung“ nur an diese Zielgruppe
richten?
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
In welcher Höhe hat die Bundesregierung Haushaltsmittel für
„aufsuchende Beratung“ im Jahr 2015 eingeplant?
Mit einem finanziellen Volumen von insgesamt rund 92,8 Mio. Euro werden
über den EHAP ab September 2015 Projekte in ganz Deutschland gefördert. Die
Förderquote von 85 Prozent seitens der EU stockt der Bund um weitere 10
Prozent auf, so dass der Eigenmittelanteil möglicher Projektträger bei 5 Prozent
liegt. Voraussetzung für die Bewilligung von Fördermitteln ist die Genehmigung
des Operationellen Programms (OP) durch die Europäische Kommission. Das
EHAP-OP wurde fristgerecht am 12. September 2014 bei der Europäischen
Kommission eingereicht; das Genehmigungsverfahren läuft noch. Es ist derzeit
nicht absehbar, wie viele Mittel aus dem BMAS im Jahr 2015 für die
Projektförderung benötigt werden.
9. In welchen Städten sollen, wie von der Bundesregierung angekündigt (vgl.
Bundestagsdrucksache 18/2470, S. 8), wie viele über das BMAS bzw. über
den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen
Personen (EHAP) geförderte Beratungsstellen eingerichtet werden, und
wie viele Personalstellen sollen im Jahr 2015 geschaffen werden?
Kommunen können im Rahmen der EHAP-Förderung Anträge auf eine
Zuwendung stellen. Die Anträge werden auf der Grundlage von Auswahlkriterien zur
Bewilligung ausgewählt. Die Auswahlkriterien werden sich auf die fachliche
Qualität der Anträge, die administrative und fachliche Eignung des
Antragstellers sowie auf die Plausibilität der Finanzierungspläne beziehen. Der
Schwerpunkt der Förderung wird auf der Finanzierung von zusätzlichen Personalstellen
liegen. Die Anzahl der geförderten Personalstellen wird von der Zahl der
ausgewählten Vorhaben abhängen.
10. Wie will das BMI die notwendige inhaltliche Kohärenz zwischen der
Beratung durch die MBE und die Arbeit der über EHAP bzw. BMAS
geförderten Beratungsstellen sicherstellen und regionale Überschneidungen
und Doppelarbeit vermeiden?
Das Bundesministerium des Innern war in die Vorbereitung des OP für den
EHAP einbezogen und ist Mitglied im EHAP-Begleitausschuss, der die
Umsetzung des Fonds begleitet und kontrolliert.
11. Möchte die Bundesregierung auch im Jahr 2015 den schon für das
Haushaltsjahr 2014 angekündigten Ausbau des Integrationsmanagements der
MBE sowie ihrer örtlichen Netzwerkarbeit (mit Integrationskursträgern,
Ausländerbehörden, Jobcentern, Trägern der Grundsicherung, sonstigen
kommunalen Stellen und Regeldiensten sowie mit den
Jugendmigrationsdiensten) fortsetzen?
Erfolgreiche Integrationsarbeit hängt auch von der Vernetzung der jeweiligen
Integrationsakteure ab. Die Zusammenarbeit untereinander funktioniert nur bei
verlässlichen Vernetzungsstrukturen. Ziel der MBE ist es deshalb nach wie vor,
das Integrationsmanagement vor Ort zu verbessern, Impulse zur Vernetzung und
Kooperation zu geben und die Zusammenarbeit mit genannten Einrichtungen
intensiver als bisher zu pflegen und zu nutzen.
Drucksache 18/4069 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodea) Wenn ja, welche Maßnahmen sollen hierfür ergriffen werden?
Für die Netzwerkarbeit gibt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den
Trägerverbänden einen Zeitanteil von 15 Prozent der Gesamtarbeitszeit vor. Die
Evaluierung der MBE zeigt jedoch, dass infolge der hohen Beanspruchung
durch Ratsuchende die Netzwerkarbeit häufig zu kurz kommt. Zumeist wird
nicht einmal ein Zeitanteil von 10 Prozent erreicht. Die Erhöhung des
Haushaltstitels 684 13 wird in erster Linie dafür eingesetzt, die überlasteten
Beratungskräfte bei ihrer Beratungsarbeit zu entlasten. Die Mittelerhöhung wird nicht
ausreichen, um den Anteil der Arbeitszeit für Netzwerktätigkeiten in einem
spürbaren Maße erhöhen zu können.
b) Welche Haushaltsmittel will das BMI hierfür bereitstellen?
Die Netzwerkarbeit in der MBE erhält aus dem Titel 684 13 keine gesonderte
Finanzierung. Mit den Bundesmitteln werden die MBE-Personalstellen in Form
von Pauschalsätzen finanziert. Mit den Personalkosten-Pauschalen sind die
Kosten für Netzwerkarbeit abgegolten.
Die Zuwendungsbescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge an
die Träger der MBE enthalten stets eine Aufgabenbeschreibung dahingehend,
dass die MBE-Beratungskräfte neben ihrer Beratungstätigkeit auch in
kommunalen Netzwerken mitarbeiten müssen.
12. Welche zusätzlichen Maßnahmen möchte die Bundesregierung mit den
8 Mio. Euro finanzieren, die ihr am Ende der Haushaltberatungen zur
Verfügung gestellt worden sind (bitte aufschlüsseln)?
Die MBE-Förderung beinhaltet die Finanzierung von Personalkosten und
Personalgemeinkosten. Mit den zusätzlichen Haushaltsmitteln sollen bundesweit
zusätzliche Personalstellen geschaffen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort
zu Frage 5 verwiesen.
13. Wie hat sich das Verhältnis von beratenden Alt- und Neuzuwanderinnen
und Neuzuwanderern in den Jahren 2009 bis 2014 entwickelt vor dem
Hintergrund, dass nach 2.3.2 der MBE-Förderrichtlinien (GMBl. 2010
Nummer 13, S. 260 ff.) „prioritär“ Neuzuwanderinnen und
Neuzuwanderer beraten werden sollten?
In der nachfolgenden Tabelle sind für die Jahre 2009 und 2010 jeweils die
Quartalswerte (I bis IV) angegeben, ab 2011 die jeweiligen Jahreswerte.
* Altzuw. = Altzuwanderer
Neuzuw. = Neuzuwanderer
2009 2010 2011 2012 2013 2014
I 72 %:28 %
Altzuw./Neuzuw.*
I 72 %:28 %
Altzuw./Neuzuw.
69 %:31 %
Altzuw.
Neuzuw.
66 %:34 %
Altzuw
Neuzuw.
63 %:37 %
Altzuw.
Neuzuw.
1. Halbjahr
62 %:38 %
Altzuw.
Neuzuw.
II 72 %:28 %
Altzuw./Neuzuw.
II 72 %: 28%
Altzuw./Neuzuw.
III 69 %: 31 %
Altzuw./Neuzuw.
III 70 %:30 %
Altzuw./Neuzuw.
IV 70 %:30 %
Altzuw./Neuzuw.
IV 68 %:32 %
Altzuw./Neuzuw.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4069Diese Prozentangaben beinhalten sowohl Altzuwanderer, die einen mit
Neuzuwanderern vergleichbaren Integrationsbedarf haben (2.3.3 der
Förderrichtlinien), als auch Altzuwanderer mit einer Integrationskursverpflichtung nach
§ 44a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG [2.3.4 der Förderrichtlinien]) sowie
besonders integrationsbedürftige Altzuwanderer (2.3.6 der Förderrichtlinien).
14. Wie viele Personen aus den nachfolgend genannten Gruppen haben in den
Jahren 2009 bis 2014 die MBE in Anspruch genommen (bitte
aufschlüsseln):
● Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler (2.3.2 der MBE-
Förderrichtlinien),
● Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer gemäß § 44 des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) (2.3.2 der MBE-Förderrichtlinien),
● Altzuwanderinnen und Altzuwanderer mit einem Neuzuwanderern
vergleichbaren Integrationsbedarf (2.3.3 der MBE-Förderrichtlinien),
● Altzuwanderinnen und Altzuwanderer mit einer
Integrationskursverpflichtung nach § 44a AufenthG (2.3.4 der MBE-Förderrichtlinien),
● freizügigkeitsberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (2.3.5
der MBE-Förderrichtlinien),
● besonders integrationsbedürftige Altzuwanderinnen und
Altzuwanderer (2.3.6 der MBE-Förderrichtlinien),
● Bleibeberechtigte i. S. v. § 23 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. § 104a AufenthG
(2.3.7 der MBE-Förderrichtlinien),
● Zuwanderinnen und Zuwanderer unter 27 Jahren (2.3.8 der MBE-
Förderrichtlinien)?
● Spätaussiedler (2.3.2 der MEB-Förderrichtlinien)
Spätaussiedler werden als Zielgruppe nicht gesondert erfasst.
● Neuzuwanderer gemäß § 44 AufenthG (2.3.2 der MEB-Förderrichtlinien)
Eine jährliche Erfassung der Neuzuwanderer findet erst seit dem Jahr 2011
statt. Für die Jahre 2009 und 2010 gab es eine vierteljährliche Zählweise. Auf
die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
● Altzuwanderer mit einem Neuzuwanderern vergleichbaren
Integrationsbedarf (2.3.3 der MEB-Förderrichtlinien)
Im Controlling der MBE wird nicht danach unterschieden, ob es sich um
Altzuwanderer gemäß 2.3.3 oder gemäß 2.3.4 oder 2.3.6 der Förderrichtlinien
handelt.
Eine jährliche Erfassung der Altzuwanderer findet erst seit dem Jahr 2011
statt. Für die Jahre 2009 und 2010 gab es eine vierteljährliche Zählweise. Auf
die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
2011 2012 2013
Zahl der Neuzuwanderer 44 323 70 145 87 474
2011 2012 2013
Zahl der Altzuwanderer 100 052 134 360 152 181
Drucksache 18/4069 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode● Altzuwanderer mit einer Integrationskursverpflichtung nach § 44a AufenthG
(2.3.4 der MEB-Förderrichtlinien)
Integrationskursverpflichtungen werden zwar im MBE-Controlling erfasst;
eine Unterscheidung danach, ob es sich um Alt- oder Neuzuwanderer
handelt, findet aber nicht statt.
● Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger (2.3.5 der MEB-Förderrichtlinien)
Eine jährliche Erfassung findet erst seit dem Jahr 2011 statt. Für die Jahre
2009 und 2010 gab es eine vierteljährliche Zählweise. Auf die Antwort zu
Frage 3 wird verwiesen. Die folgenden Daten wurden fallbezogen erhoben,
nicht personenbezogen.
● Besonders integrationsbedürftige Altzuwanderer (2.3.6 der MEB-
Förderrichtlinien)
Im Controlling der MBE wird nicht danach unterschieden, ob es sich um
Altzuwanderer gemäß 2.3.3 oder gemäß 2.3.4 oder 2.3.6 der Förderrichtlinien
handelt.
● Bleibeberechtigte im Sinne von § 23 Absatz Satz 1 i. V. m. § 104a AufenthG
(2.3.7 der MEB-Förderrichtlinien)
Die Zielgruppe gemäß Nummer 2.3.7. der MBE-Förderrichtlinien wird im
Controlling-System der MBE nicht gesondert erfasst.
● Zuwanderer unter 27 Jahren (2.3.8 der MEB-Förderrichtlinien)
Eine jährliche Erfassung der Altersgruppen unter den Klienten findet erst seit
dem Jahr 2011 statt. Für die Jahre 2009 und 2010 gab es eine vierteljährliche
Zählweise. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
15. Wie viele Beratungsvorgänge fanden integrationskursbegleitend statt?
Neben der Integrationskursbegleitung findet auch eine Begleitung bei anderen
sprachbildenden Maßnahmen, z. B. beim ESF-BAMF-Programm (Europäischer
Sozialfonds-Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) statt.
2011 2012 2013
Integrationskursverpflichtungen 10 730 14 776 14 864
Integrationskursberechtigungen 13 997 20 293 22 916
2011 2012 2013
Zahl der Beratungsfälle Unionsbürger 16 617 28 476 40 123
2011 2012 2013
Zahl der Zuwanderer unter 27 Jahre 11 964 16 422 18 058
2011 2012 2013
integrationskursbegleitend 12 757 22 261 25 976
andere Sprachkurse, z. B.
ESF-BAMF-Programm
2 014 4 619 5 317
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/406916. Wie hat sich der sog. Erreichungsgrad (von MBE-Vollzeitstellen:
Integrationskursteilnehmerinnen und Integrationskursteilnehmer) in den Jahren
2009 bis 2014 entwickelt?
Welche Quote hält das BMI hier für erstrebenswert?
Auch hierzu können Jahresvergleiche erst ab dem Jahr 2011 gezogen werden.
Aufgrund unterschiedlicher Beratungsbedarfe werden feste Quoten als wenig
zielführend erachtet.
17. Inwiefern hält es die Bundesregierung aus integrations- und
arbeitsmarktpolitischen Gründen für sachgerecht, arbeitsuchenden Asylbewerberinnen
und Asylbewerbern den Zugang zu staatlich organisierten
Sprachförderungsangeboten (Integrationskurse, Kurse des Europäischen Sozialfonds
und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge) zu eröffnen, damit
sie ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern können, und wenn
nein, warum nicht?
Aus Sicht der Bundesregierung ist der frühzeitige Spracherwerb eine der
wesentlichen Voraussetzungen für eine gelingende (Arbeitsmarkt-)Integration. Aus
diesem Grund prüft die Bundesregierung derzeit – wie in ihrer Stellungnahme
zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates zu Öffnung der Integrationskurse für
EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, Ausländerinnen und Ausländer mit
humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Aufenthaltserlaubnissen sowie
Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren und Geduldete vereinbart (siehe
Bundestagsdrucksache 18/445, S. 12 vom 5. Februar 2014) – auch mit Blick auf die
Vereinbarung im Koalitionsvertrag (S. 110), welche Maßnahmen in diesem Bereich
sinnvoll und auch finanzierbar sind.
An dem ESF-BAMF-Programm zur berufsbezogenen Sprachförderung für
Menschen mit Migrationshintergrund können Asylbewerberinnen und
Asylbewerber bereits teilnehmen, soweit sie an den Bundesprogrammen „ESF-
Integrationsrichtlinie Bund“ oder „ESF-Bundesprogramm für Bleibeberechtigte und
Flüchtlinge II“ teilnehmen.
18. Inwiefern hält es die Bundesregierung aus integrationspolitischen
Gründen für sachgerecht, arbeitsuchenden Asylbewerberinnen und
Asylbewerbern den Zugang zu staatlich organisierten Beratungsangeboten wie die
MBE zu eröffnen?
Wenn ja, wann wird die Bundesregierung die notwendigen Schritte
unternehmen, um die MBE auch für die Zielgruppe der arbeitsuchenden
Asylbewerberinnen und Asylbewerber zu öffnen, und welche zusätzlichen
Haushaltsmittel für die MBE hielte die Bundesregierung für diese
Zielgruppenerweiterung der MBE für notwendig?
Wenn nein, warum nicht?
Zur Zielgruppe der MBE gehören: Zuwanderer, die sich dauerhaft im
Bundesgebiet aufhalten; EU-Bürger; Spätaussiedler, deren Ehegatten und
Abkömmlinge; Bürger im Rahmen der humanitären Aufnahmeaktion der
Bundesregierung und bleibeberechtigte Flüchtlinge. Für die Beratung und Versorgung von
Asylbewerbern vor Ort sind die Länder zuständig.
2011 2012 2013
Integrationskursteilnehmer
je Vollzeitstelle:
27 : 1 47 : 1 55 : 1
Drucksache 18/4069 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode19. Wurde die Arbeit der MBE in den Jahren 2009 bis 2014 evaluiert?
Die Arbeit der MBE wurde von Anfang 2013 bis Ende 2014 vom
Forschungsbereich des Bundesamtes (23FII) evaluiert.
Wenn ja, durch wen, und zu welchen Kosten für den Bundeshaushalt, und
mit welchem Ergebnis?
Wo wurden diese Evaluierungsergebnisse veröffentlicht?
Das BAMF-Forschungszentrum führte seit Anfang 2013 eine wissenschaftliche
Begleitforschung durch, in der die Sicht der Klienten der MBE auf das
Beratungsangebot in den Blick genommen wurde (BAMF-MBE-Klientenbefragung 2014).
Ziel war es, die Zielerreichung und die von den Klienten subjektiv
wahrgenommene Wirkung der MBE sowie eventuellen Verbesserungsbedarf und
Optimierungspotenzial festzustellen. Die telefonisch durchgeführten Interviews wurden
von einem externen Befragungsinstitut durchgeführt (Kosten: 147 500 Euro).
Die Befragung von rund 1 250 MBE-Klienten fand von Anfang bis Mitte 2014
statt.
Wenn nein, warum nicht?
Ein Abschlussbericht wird im Laufe des Jahres 2015 vorliegen.
20. Ist das Modellprojekt „individuelle Integrationsvereinbarungen“, wie
angekündigt (vgl. Bundestagsdrucksache 17/7471), evaluiert worden?
Das Modellprojekt „Integration verbindlicher machen –
Integrationsvereinbarungen erproben“ ist evaluiert worden.
a) Ist es zutreffend, dass die Bietergemeinschaft aus
a) dem Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung
GmbH (ies) an der Universität Hannover,
b) der Fachhochschule Frankfurt am Main und
c) der anakonde GbR den Zuschlag für die Evaluierung erhalten
haben?
Das ist zutreffend.
b) Zu welchen Kosten kam die Evaluierung zu welchem Ergebnis bzw.
welchen Empfehlungen?
c) Wurden diese Evaluierungsergebnisse veröffentlicht?
Wenn ja, wo?
Wenn nein, warum nicht?
Die Evaluationsergebnisse und Empfehlungen wurden in zwei Publikationen
veröffentlicht. Zum einen wurde der Einsatz der Integrationsvereinbarungen und
die Verbesserung der Netzwerkkooperationen im Endbericht der
wissenschaftlichen Begleitung des Modellprojekts „Integration verbindlicher machen –
Integrationsvereinbarungen erproben“ ausführlich dargestellt, sowie die
Wirksamkeit des Instruments Integrationsvereinbarung dokumentiert. Zum anderen
wurde ein Ratgeber für Kommunen und Beratungsstellen
„Integrationsvereinbarungen einsetzen – Handlungsleitfaden zur praktischen Umsetzung vor Ort“
herausgegeben. Beide Publikationen können auf der Homepage der Beauftrag-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/4069ten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
heruntergeladen werden.
Die Evaluation hat gezeigt, dass die Integrationsvereinbarung als ein auf
Freiwilligkeit basierendes Instrument zur Vereinbarung von Integrationszielen eine
hohe Akzeptanz vor allem bei Ratsuchenden gefunden hat. Ein weiteres
Ergebnis der Evaluation ist, dass die Vernetzung und Koordination der Anbieter von
benötigten Integrationsleistungen vor Ort von zentraler Bedeutung ist, damit die
getroffenen Vereinbarungen umgesetzt werden können. Die Verbesserung der
Netzwerkarbeit war daher wesentlicher Bestandteil des Modellprojekts. Kosten
der Integrationsvereinbarungen und der Netzwerkarbeit waren nicht Gegenstand
der Evaluation.
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ISSN 0722-8333]