[Deutscher Bundestag Drucksache 18/4084
18. Wahlperiode 23.02.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/3968 –
Mögliche Zusammenarbeit der EU-Polizeimission in der Ukraine mit
rechtsextremen bewaffneten Kräften
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die EU-Polizeimission in der Ukraine (EUAM) hat am 1. Dezember 2014
offiziell begonnen und soll nun personell ausgeweitet werden.
Obwohl sie von der EU als Mission zur Reform des „zivilen“
Sicherheitssektors bezeichnet wird, gab die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. an, die Mission richte sich „an die
Sicherheitsbehörden in der Ukraine in ihrer Gesamtheit“ (Bundestagsdrucksache 18/
2327).
EUAM selbst gibt an, „so eng wie möglich mit allen Sicherheitseinrichtungen,
auch mit dem Nachrichtendienst, der Bereitschaftspolizei oder den
Grenzschutzbeamten“ zusammenzuarbeiten (vgl. Video auf der EUAM-
Facebookseite), dabei aber den „Verteidigungsbereich“ aus der Kooperation
auszuschließen. Allerdings unterstehen militärische Kräfte keineswegs nur dem
ukrainischen Verteidigungsministerium, sondern auch dem Innenministerium. Dazu
gehört unter anderem die Nationalgarde, die direkt militärische Angriffe gegen
Aufständische führt (vv.gov.ua). Dem Innenministerium zumindest formal
angegliedert sind auch zahlreiche irreguläre bewaffnete Milizen bzw.
Freiwilligenbataillone, von denen unter anderem die Bataillone Asow, Donbass, Dnipro
und Aidar in großen Teilen rechtsextrem orientiert sind (vgl. Ausarbeitung des
Wissenschaftlichen Dienstes, 220/14). Nach Angaben des Wissenschaftlichen
Dienstes sind mindestens 36 Freiwilligenbataillone, die, jedenfalls formal,
unter Kontrolle des Innenministeriums stehen, bislang an den Kämpfen im Osten
eingesetzt worden. Die Fragestellerinnen und Fragesteller sehen sich deswegen
in ihrer Befürchtung bestärkt, dass die enge Zusammenarbeit der EU-
Polizeimission mit dem ukrainischen Innenministerium und seinen Gliederungen
faktisch die ausbildungsmäßige Unterstützung einer Bürgerkriegspartei bedeutet.
Die Bedenken erhöhen sich insbesondere durch zahlreiche Hinweise auf eine
anhaltende rechtsextreme Durchdringung der offiziellen Politik und des
Sicherheitsapparates. Insbesondere über die Wahllisten der Parteien „Volksfront“ und
„Selbsthilfe“, die an der Regierung beteiligt sind, sind mehrere Anführer pro-Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 19. Februar 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/4084 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeblematischer Milizen ins Parlament gewählt worden, darunter etwa die
Kommandanten der Bataillone Donbass, Semjon Sementschenko (über
„Selbsthilfe“), des Asow-Bataillons, Andrij Bilezkij, des Bataillons Dnipro 1, Juri
Beresa, sowie des Bataillons Aidar, Ihor Lapin (die Letztgenannten über die
Liste der „Volksfront“).
Insbesondere das Asow-Bataillon lässt an seiner rechtsextremen Einstellung
durch die Wahl faschistischer Symbole (Wolfsangel, Hakenkreuz, SS-Runen)
keinen Zweifel. Dennoch wurde dessen Kommandeur Bilezkij im August 2014
vom ukrainischen Innenminister Arsen Awakow zum Polizeileutnant ernannt
(DIE ZEIT, 11. Dezember 2014). Anfang November 2014 ernannte Awakow
außerdem Asow-Vizekommandeur Wadim Trojan zum neuen Chef der Polizei
der Oblast Kiew. Das Asow-Bataillon wurde formal in die Nationalgarde
eingereiht und hat damit einen legalisierten Status erhalten. Das bedeutet aber,
auch dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zufolge, keineswegs,
dass damit das ukrainische Innenministerium auch faktisch Kontrolle über
dieses und andere Bataillone hat, die ihm pro forma unterstellt sind.
Bilanzierend spricht selbst der ansonsten äußerst Maidan- und Kiew-
freundliche ukrainische Rechtsextremismusexperte Anton Schechowzow von einer
„problematischen Beziehung zwischen dem Innenministerium und den
Neonazis“ (DIE ZEIT, 11. Dezember 2014).
Ein weiteres Beispiel für die enge Zusammenarbeit des Sicherheitsapparates
mit Neonazis ist die Aufnahme des früheren Swoboda-Politikers Juriy
Michaltschischin in den Geheimdienst (SBU), wo er nach eigenen Angaben
unter anderem mit Propaganda („operativer Information“) betraut ist (www.
glavcom.ua/articles/23838.html). Michaltschischin hatte u. a. den Holocaust
als „Lichtblick in der europäischen Geschichte“ bezeichnet und sich an
Paraden zu Ehren der Waffen-SS-Division Galizien beteiligt (junge welt, 20.
Dezember 2012,
www.dokmz.wordpress.com/?s=michaltschischin).
In Kiew haben die rechtsextreme Partei „Rechter Sektor“ und der Polizeichef
von Kiew-Stadt im November 2014 angekündigt, gemeinsam im Stadtteil
Troieschina gegen Drogen und illegales Glücksspiel vorzugehen (Ukraine
Crisis media center, 12. November 2014).
Eine Zusammenarbeit mit dem ukrainischen Innenministerium und seinen
Sicherheitsbehörden, wie sie von EUAM Ukraine angestrebt wird, ist daher
von einer Zusammenarbeit mit Rechtsextremisten kaum zu trennen. Die letzten
faschistischen „Sicherheitskräfte“ in der Ukraine wurden im Jahr 1944 von der
Roten Armee zerschlagen. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller
sollten nun nicht mit deutscher Hilfe wieder welche ausgebildet werden.
1. Welche Aktivitäten hat EUAM nach Kenntnis der Bundesregierung bislang
entwickelt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus dem bisherigen
Verlauf der Mission (inklusive Erkundungsmission)?
Die zivile EU-Beratungsmission (EU Advisory Mission – EUAM) in der
Ukraine hat gemäß ihrem Mandat zunächst Kontakte zu den Akteuren des
zivilen Sicherheitssektors geknüpft, um die nächsten Schritte bei der Reform und
Reorganisation des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine zu besprechen. Als
Querschnittsthema plant die Mission die Beratung des ukrainischen
Innenministeriums zu den Aspekten Menschenrechte und Gender. Die Implementierung
von rechtsstaatlichen Prinzipien stellt einen weiteren Gesprächsschwerpunkt
dar. Die Mission koordiniert ihre Aktivitäten dabei eng mit den übrigen
internationalen Akteuren vor Ort, insbesondere der Organisation für Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa.
Darüber hinaus hat die Mission in Lviv im Oktober 2014 das Pilotprojekt des
ukrainischen Innenministeriums im Bereich „Community Policing“ unterstützt
und sich bei der Gelegenheit mit lokalen Akteuren und der Zivilgesellschaft
ausgetauscht. Zudem pflegt die Mission mandatsgemäß engen Austausch mit dem
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4084ukrainischen Parlament, der Zivilgesellschaft und lokalen Thinktanks, um ihre
Arbeit bekannter zu machen. Die Bundesregierung begrüßt die Erfüllung des
Mandats durch die Mission.
2. Wie hat sich die Mission personell entwickelt?
a) Wie viele internationale (diese bitte nach Herkunftsländern
aufschlüsseln) und nationale Beschäftigte gehören ihr derzeit an?
Der Mission gehören momentan 54 internationale Mitarbeiter an (Belgien: 2,
Bulgarien: 3, Deutschland: 8, Dänemark: 2, Estland: 2, Finnland: 1, Frankreich: 1,
Griechenland: 1, Großbritannien: 5, Irland: 3, Italien: 3, Litauen: 3, Luxemburg: 1,
Niederlande: 2, Rumänien: 7, Schweden: 3, Slowenien: 1, Spanien: 1, Ungarn: 5).
Die Mission kann nach Erfüllung der einschlägigen Ratifizierungserfordernisse
durch die Ukraine auch nationale Beschäftige einstellen.
b) Wie viele Angehörige der Bundespolizei und welcher Länderpolizeien
gehörten ihr bisher an, wie viele gehören ihr derzeit an, und wie wird
sich die deutsche Beteiligung künftig voraussichtlich entwickeln?
Derzeit sind fünf deutsche Polizeivollzugsbeamte in die Mission entsandt.
Hierbei handelt es sich um einen Bundespolizisten, drei Polizisten aus Nordrhein-
Westfalen und einen Polizisten aus Sachsen-Anhalt. Die Bundesregierung hat
beschlossen, sich insgesamt mit bis zu 20 Polizistinnen und Polizisten an der
Mission zu beteiligen.
c) Welche Resonanz hat es auf den jüngsten Aufruf der EU zur Teilnahme
an der Mission gegeben?
Auf den jüngsten Aufruf der EU vom Dezember 2014 haben sich 27 Bewerber
aus den Mitgliedstaaten gemeldet, die die entsprechenden Anforderungsprofile
erfüllen. Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die Auswahlverfahren für
den jüngsten Aufruf der EU zur Teilnahme an der Mission noch nicht
abgeschlossen. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
nicht vor.
d) Trifft es zu, dass als Gesamtumfang der Mission 100 internationale und
75 lokale Beschäftigte geplant sind (bitte ggf. korrigieren), und
inwiefern lässt die Resonanz auf den jüngsten Aufruf der EU zur Teilnahme
an der Mission erwarten, dass dieses Ziel erreicht wird?
Die Angaben zum Gesamtumfang treffen zu. Im Übrigen wird auf die Antwort
zu Frage 2c verwiesen.
3. Inwiefern beteiligen sich Drittstaaten an EUAM, bzw. inwiefern ist ihre
Beteiligung derzeit angestrebt, welche Staaten sind dies, und in welchem
Umfang und mit jeweils welcher speziellen Expertise beteiligen sich diese bzw.
sind sie angefragt?
Eingeladene Drittstaaten sind Albanien, Australien, Chile, Island, Japan,
Kanada, Kolumbien, Mazedonien, Montenegro, Neuseeland, Norwegen,
Schweiz, Serbien, Südkorea, Türkei und die USA. Momentan beteiligen sich
keine Drittstaaten an der Mission.
Drucksache 18/4084 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode4. Mit welchen Sicherheitsbehörden und anderen Gesprächspartnern haben
sich EUAM-Vertreter nach Kenntnis der Bundesregierung bislang
getroffen?
a) Wie häufig haben sich EUAM-Vertreter mit Angehörigen der
Nationalgarde getroffen?
b) Wie häufig haben sich EUAM-Vertreter mit Angehörigen von
Freiwilligen-Bataillonen getroffen, und welche Bataillone waren dies?
c) Wie häufig haben sich EUAM-Vertreter mit Angehörigen des
Inlandsgeheimdienstes SBU getroffen
(bitte jeweils vollständig unter Angabe der Behörde, der Einrichtung bzw.
des Bataillons, der Ortschaft, des Namens und der Funktion aller
Gesprächspartner angeben, außerdem bitte jeweils den Inhalt der Gespräche
angeben, die ggf. angesprochenen Defizite und den Unterstützungsbedarf
durch EUAM sowie darauffolgende Zusagen oder Maßnahmen seitens
EUAM; außerdem bitte angeben, ob bei den Gesprächen deutsche
Polizisten dabei waren)?
Die Mission trifft Gesprächspartner aus dem zivilen Sicherheitssektor im
Rahmen ihres Mandats eigenverantwortlich, sofern dies zur Umsetzung der Reform
und Restrukturierung des zivilen Sicherheitssektors erforderlich ist. Zu den
Gesprächspartnern gehören beispielsweise Vertreter des Innenministeriums, der
Justizbehörden oder der Präsidialadministration. Zu einzelnen Gesprächen,
einzelnen Gesprächspartnern, genauen Gesprächsinhalten und der Häufigkeit der
Treffen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
5. In welchen (weiteren) Städten war EUAM bisher vertreten, und was waren
jeweils Gegenstand und Ziel des Aufenthaltes dort (bitte ggf. Angaben zu
möglichen Gesprächspartnern und Gegenstand der Besprechungen machen)?
Schwerpunkt der Missionstätigkeit ist das Hauptquartier in Kiew. Ausgehend
von Kiew darf EUAM Ukraine im Rahmen des Mandats und der Sicherheitslage
Dienstreisen unternehmen. Der Bundesregierung liegen Kenntnisse von
Dienstreisen nach Lviv, Odessa und Dnepropetrovsk vor. Ergänzend sei hier auf die
Antwort zu Frage 1 verwiesen.
6. Welche der vorgenannten Gesprächspartner sind oder waren nach Kenntnis
der Bundesregierung in der Vergangenheit Mitglieder des Rechten Sektors,
der Swoboda, der Radikalen Partei, der Organisation UNA-UNSO, Patriot
der Ukraine oder anderer rechtsextremer Zusammenschlüsse?
Bei welchen Gesprächen mit solchen Gesprächspartnern waren deutsche
Polizisten dabei?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
7. Hat die Bundesregierung besondere Anweisungen, Empfehlungen oder
sonstige Hinweise für die deutschen Polizisten herausgegeben hinsichtlich
potenzieller Begegnungen mit Rechtsextremen bzw. Vertretern
rechtsextrem beeinflusster Organisationen unter den Gesprächspartnern, und wenn
ja, welche sind dies, und für welche Sicherheitseinrichtungen, Personen und
Milizen gelten diese?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4084Wie beurteilt die Bundesregierung die allfällige Teilnahme deutscher
Missionsmitglieder an Gesprächen mit Angehörigen rechtsextremer Milizen
oder sonstiger Organisationen?
Die Bundesregierung hat keine besonderen Anweisungen, Empfehlungen oder
sonstige Hinweise im Sinne der Fragestellung an die deutschen
Polizeivollzugsbeamten in der Mission herausgegeben.
Der Bundesregierung liegen keine Hinweise darauf vor, dass in die Mission
entsandte deutsche Polizistinnen und Polizisten an Gesprächen mit Angehörigen
rechtsextremer Milizen oder sonstiger rechtsextremer Organisationen
teilgenommen haben.
8. Inwiefern ist von EUAM sowie von der Bundesregierung gegenüber den
ukrainischen Gesprächspartnern deren Verhältnis zu Rechtsextremisten
und Milizen, einschließlich zu Angehörigen des Bataillons Asow,
angesprochen worden, und wie haben die ukrainischen Gesprächspartner
darauf reagiert (bitte detailliert darlegen)?
Die Bundesregierung wird im Rahmen von EUAM Ukraine nicht selbst tätig,
sondern unterstützt die Mission durch die Entsendung von deutschem Personal.
Die strategische und politische Steuerung und Kontrolle nimmt die
Bundesregierung über ihren Vertreter im Politischen und Sicherheitspolitischen
Komitee in Brüssel wahr. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
Unabhängig davon hat die deutsche Botschaft in Kiew insbesondere das
Verhalten des Bataillons Asow wiederholt gegenüber ukrainischen Behörden
angesprochen.
9. Welche Schlussfolgerungen hat EUAM nach Kenntnis der
Bundesregierung aus der Ernennung von Asow-Vizekommandant Wadim Trojan zum
Polizeichef der Oblast Kiew für die Reformbereitschaft des ukrainischen
Innenministeriums gezogen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie
selbst daraus?
Legt die Bundesregierung Wert darauf, dass die deutschen
Missionsangehörigen nicht mit Trojan kooperieren, und wenn ja, was unternimmt sie in
dieser Hinsicht?
Hat es bereits Begegnungen mit Trojan gegeben, und wenn ja, wann, wo,
wer war daran beteiligt und was war Gegenstand des Gesprächs?
Zu eventuellen Schlussfolgerungen der EUAM Ukraine liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 sowie
die zu Protokoll gegebene Antwort der Staatsministerin beim Bundesminister
des Auswärtigen Dr. Maria Böhmer auf die Mündliche Frage 22 der
Abgeordneten Ulla Jelpke in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 12.
November 2014 verwiesen (Plenarprotokoll 18/65).
10. Wie stellt sich aus Sicht der Bundesregierung die Problematik der
Dominanz oder der Beeinflussung von Freiwilligenbataillonen sowie der
Sicherheitsbehörden durch Rechtsextremisten dar?
Welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, und inwiefern wird diese
Problematik von EUAM angesprochen?
Der Bundesregierung sind Berichte über rechtsextreme Tendenzen in einigen
Einheiten bekannt. Sie beobachtet die Entwicklung aufmerksam und setzt sich
der ukrainischen Regierung gegenüber klar gegen Rechtsextremismus ein. Zur
Drucksache 18/4084 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeBehandlung dieser Frage durch EUAM liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor.
11. Welche Angaben kann die Bundesregierung über die konkrete Funktion
machen, die der rechtsextreme Politiker Juriy Michaltschischin nun beim
Inlandsgeheimdienst SBU innehat?
Juri Mychaltschyschyn hat in einem Interview angegeben, seit September 2014
beim SBU tätig zu sein. Der SBU hat hierzu sowie zu Juri Mychaltschyschyns
Funktion keine offiziellen Angaben gemacht.
12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von der angekündigten
Kooperation der rechtsextremen Partei Rechter Sektor und der Polizei im
Kiewer Stadtteil Troieschina?
a) Welche Rolle übernehmen Angehörige des Rechten Sektors dabei
konkret?
b) Inwiefern ist diese Kooperation aus Sicht der Bundesregierung ein
Indiz für die Reformbereitschaft der Polizei bzw. des vorgesetzten
Innenministeriums?
Der Bundesregierung sind entsprechende Meldungen bekannt. Im November
2014 kündigte der Leiter der Miliz in Kiew, Oleksandr Tereschtschuk, eine
derartige Zusammenarbeit für den Stadtteil Trojeschtschyna offiziell an. Über die
genaue Rollenverteilung wurde hingegen nichts verlautbart.
Die Bundesregierung sieht nicht, dass sich aus diesem Vorgang generelle
Rückschlüsse auf die Reformbereitschaft der ukrainischen Innenbehörden ergeben.
c) Inwiefern hat EUAM dieser Kooperation in seinen Gesprächen
angesprochen, und wie bewertet EUAM sie?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
d) Muss aus Sicht der Bundesregierung ausgeschlossen bleiben, dass die
Kiewer Polizei sowie der Rechte Sektor durch EUAM oder wenigstens
deutsche Missionsangehörige bei ihrer Kooperationstätigkeit
unterstützt werden, und wenn ja, was unternimmt sie in dieser Hinsicht?
Die Bundesregierung achtet darauf, dass sich die Mission an das für sie gültige
EU-Mandat hält, welches ausschließlich eine Unterstützung des zivilen
Sicherheitssektors vorsieht.
13. Welche Angaben kann die Bundesregierung zur Rolle der Nationalgarde
bei den Kämpfen gegen die Aufständischen im Osten der Ukraine
machen?
Die Nationalgarde (insgesamt ca. 46 000 Personen) untersteht dem
Innenministerium und gliedert sich in eine Hauptabteilung, sechs Territorialkommandos,
zehn Brigaden, 16 Regimenter und 20 Bataillone. Die Nationalgarde hat eine
militärische Struktur mit militärischen und polizeilichen Aufgaben.
Zu Beginn der sog. Anti-Terror-Operation wurde die Nationalgarde an der Front
eingesetzt, später wurde sie mehrheitlich im rückwärtigen Raum eingesetzt.
Nach eigenen Angaben war sie am 10. Februar 2015 erstmals seit September
2014 wieder an Gefechten mit den Separatisten beteiligt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4084Eine weitere Beantwortung der Frage kann nicht offen erfolgen. Die erbetenen
Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen zur Führung
nachrichtendienstlicher Quellen enthalten. Der Quellenschutz stellt für die
Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste einen überragend wichtigen Grundsatz
dar. Die öffentliche Bekanntgabe der Identität von Quellen gegenüber
Unbefugten würde zum einen die staatliche Fürsorgepflicht gegenüber den Betroffenen
verletzen. Zum anderen würde die künftige Anwerbung von Quellen schon
durch die bloße Möglichkeit des Bekanntwerdens der Identität von Quellen
insgesamt nachhaltig beeinträchtigt. Dieses würde wiederum zu einer erheblichen
Schwächung der den Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Eine Kenntnisnahme durch
Unbefugte würde daher für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes
erhebliche Nachteile zur Folge haben. Sie kann für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Deshalb sind die entsprechenden
Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad „VS –
Vertraulich“ eingestuft und werden in der Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages hinterlegt.*
14. Welche jener Sicherheitseinrichtungen, mit denen EUAM bislang in
Kontakt stand, werden auch im Rahmen der sogenannten Anti-Terror-
Operation eingesetzt?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
15. Welche Position hat EUAM nach Kenntnis der Bundesregierung
hinsichtlich des Status der Freiwilligenbataillone?
a) Welche Position hat die Bundesregierung dazu?
Der Status der Freiwilligenbataillone ergibt sich nach Verständnis der
Bundesregierung daraus, dass diese dem Verteidigungs- oder dem Innenministerium
oder in einigen Fällen direkt der Führung der Anti-Terror-Operation unterstellt
sind.
b) Inwiefern hält es EUAM nach Kenntnis der Bundesregierung für die
angestrebte Sicherheitssektorreform zielführend, dass die ukrainische
Regierung die Bataillone bislang nicht auflöst und dies offenbar auch
nicht beabsichtigt (siehe Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes),
sondern sie entweder formal integriert oder die irregulären
Formationen etwa des Rechten Sektors und der Organisation Ukrainischer
Nationalisten (OUN) unangetastet lassen will?
Eine eventuelle Einschätzung der EUAM Ukraine zu dem behaupteten
Sachverhalt ist der Bundesregierung nicht bekannt. Der Bundesregierung liegen auch
keine Hinweise darauf vor, dass die ukrainische Regierung von der
angekündigten vollständigen Integration der Freiwilligenverbände in die Struktur der
Streitkräfte oder der Nationalgarde Abstand genommen hätte.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Drucksache 18/4084 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode16. Kann man nach Kenntnis der Bundesregierung davon sprechen, dass die
ukrainische Regierung eine effektive Kontrolle über die ihr formal
unterstellten Freiwilligenverbände ausübt?
Welche Defizite erkennt die Bundesregierung?
Die Bundesregierung stellt fest, dass die ukrainische Regierung Anstrengungen
unternommen hat und unternimmt, um eine vollständige Kontrolle über die
Freiwilligenverbände sicherzustellen. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen.
Die Bundesregierung beobachtet die aktuelle Entwicklung genau.
Eine weitere Beantwortung der Frage kann nicht offen erfolgen. Die erbetenen
Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen zur Führung
nachrichtendienstlicher Quellen enthalten. Der Quellenschutz stellt für die
Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste einen überragend wichtigen Grundsatz
dar. Die öffentliche Bekanntgabe der Identität von Quellen gegenüber
Unbefugten würde zum einen die staatliche Fürsorgepflicht gegenüber den Betroffenen
verletzen. Zum anderen würde die künftige Anwerbung von Quellen schon
durch die bloße Möglichkeit des Bekanntwerdens der Identität von Quellen
insgesamt nachhaltig beeinträchtigt. Dieses würde wiederum zu einer erheblichen
Schwächung der den Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Eine Kenntnisnahme durch
Unbefugte würde daher für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes
erhebliche Nachteile zur Folge haben. Sie kann für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Deshalb sind die entsprechenden
Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad „VS – Vertraulich“
eingestuft und werden in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
hinterlegt.*
17. Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass bei
einer Beratung der Nationalgarde oder des Nachrichtendienstes durch
EUAM nicht auch militärisch relevante Fragen erörtert werden?
Inwiefern ist es überhaupt machbar, einerseits „so eng wie möglich mit
allen Sicherheitseinrichtungen, auch mit dem Nachrichtendienst, der
Bereitschaftspolizei oder den Grenzschutzbeamten“ zusammenzuarbeiten,
andererseits „Verteidigungsfragen“ dabei ausklammern zu können,
angesichts der Tatsache, dass etwa der SBU die sog. Anti-Terror-Operation
leitet und die Nationalgarde aktiv Kämpfe führt?
Auf die Antwort zu den Fragen 4 und 12d wird verwiesen.
18. Wie drückt sich die von EUAM angesprochene „enge Koordination“ mit
dem Verteidigungssektor (Facebookeintrag vom 1. Dezember 2014)
bislang konkret aus?
Mit welchen Einrichtungen und Personen des Verteidigungssektors fanden
seit Missionsbeginn Gespräche statt, was war ihr Gegenstand, und welche
Schlussfolgerungen hat EUAM daraus gezogen?
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/408419. Was sind die wesentlichen Aussagen des Status of Mission Agreement?
Das „Status of Mission Agreement“ (SOMA) regelt den Status der Mission und
der Missionsangehörigen im Gastland. Es wurde für die EU von der Hohen
Vertreterin, Federica Mogherini, sowie für die Ukraine von Außenminister Pawlo
Klimkin unterzeichnet. Es stellt die Arbeitsfähigkeit der Mission unter
statusrechtlichen Aspekten durch Regelungen zur Sicherheit der Mission sowie zum
Respekt der Gesetze und Gebräuche des Gastlandes sicher und definiert den
räumlichen und sachlichen Anwendungsbereich des Missionsmandats.
20. Was genau sieht der Operationsplan vor, den der Europäische Rat im
Oktober 2014 bestätigt hat?
Der Operationsplan (OPLAN) definiert im Detail das Mandat, die Organisation
und die Ausführung der Aufgaben durch die Mission. Zudem enthält er
Vorschriften zur internen Organisation der Mission.
21. Inwiefern hat EUAM bislang einen Beitrag zur Erarbeitung neuer
Polizeigesetze geleistet (bitte möglichst konkret ausführen)?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 4 verwiesen.
22. Worin besteht das „Lviv Police Project“, das auf der Facebookseite von
EUAM erwähnt wird?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
23. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Frage, inwiefern
Deserteure nach ukrainischem Recht erschossen werden können, und inwiefern
a) gilt dies auch für Personen, die aus den Freiwilligenbataillonen
desertieren,
b) haben Angehörige solcher Bataillone das Recht, die Erschießungen
vorzunehmen, und
c) hat die Bundesregierung Erkenntnisse über tatsächlich erfolgte
Erschießungen?
Das ukrainische Recht erlaubt keine Erschießung von Deserteuren. Die Ukraine
hat das 13. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention
ratifiziert, das eine ausnahmslose Abschaffung der Todesstrafe vorsieht. Zu
tatsächlich erfolgten Erschießungen hat die Bundesregierung keine Kenntnisse.
24. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Rekrutierung von
Minderjährigen durch (para)militärische Einheiten (siehe Kyiv Post, 27.
Januar 2015)?
a) Welche Einheiten rekrutieren Minderjährige?
b) Inwiefern werden Minderjährige in den umkämpften Gebieten oder in
deren Hinterland eingesetzt?
c) Inwiefern beteiligen sich Minderjährige an Gefechten?
d) Inwiefern ist diese Praxis von EUAM angesprochen worden?
Drucksache 18/4084 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodee) Wie positionieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
ukrainischen Behörden diesbezüglich?
Der Bundesregierung ist der in der Frage genannte Artikel bekannt. Weitere
Erkenntnisse liegen ihr nicht vor.
25. Wie viele und welche Angehörige welcher Freiwilligenbataillone sind
nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im ukrainischen Parlament
vertreten, und welchen Fraktionen gehören sie dort jeweils an?
Nach Kenntnis der Bundesregierung gehören folgende 15 Angehörige von
Freiwilligenbataillonen derzeit dem ukrainischen Parlament an: Juri Beresa
(Bataillon „Dnipro-1“, Fraktion Volksfront), Andri Teteruk („Myrotworez“,
Volksfront), Jewhen Dejdej („Kyjiw-1“, Volksfront), Mychajlo Hawryljuk („Soloti
Worota“, Volksfront), Oleh Petrenko („Asow“, Block Petro Poroschenko), Ihor
Luzenko („Asow“, Vaterlandspartei), Nadija Sawtschenko („Ajdar“,
Vaterlandspartei), Semen Sementschenko („Donbass“, Selbsthilfe), Pawlo Kischkar
(„Donbass“, Selbsthilfe), Jaroslaw Markewytsch („Donbass“, Selbsthilfe),
Artem Witko („Luhansk-1“, Radikale Partei), Dmytro Jarosch („Prawy Sektor“,
fraktionslos), Wolodymyr Parasjuk („Dnipro-1“, fraktionslos), Andri Bilezky
(„Asow“, fraktionslos), Serhi Melnytschuk („Ajdar“, fraktionslos).
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