[Deutscher Bundestag Drucksache 18/4475
18. Wahlperiode 26.03.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tom Koenigs, Omid Nouripour,
Uwe Kekeritz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/4144 –
Schutz von Menschenrechtsverteidigern und Umsetzung der EU-Leitlinien
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger sind
Menschen, die sich – oft unter schwierigsten Bedingungen – in ihren Ländern für
die Stärkung der Menschenrechte einsetzen. Dabei nehmen sie oft große
Risiken auf sich – immer wieder werden Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidiger Opfer von Verhaftungen, Repressalien, Gewalt,
Verschwindenlassen, Folter und Mord. Dabei ist der Kontext, in dem
Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger arbeiten, derzeit
in vielen Ländern gekennzeichnet von dem, was Maina Kiai,
Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit,
als „shrinking political space“ kritisiert, also von zunehmender Einschränkung
des (öffentlichen) Raumes, in dem Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidiger und andere soziale und politische Bewegungen agieren
können. Dieser Trend äußert sich z. B. in repressiven Gesetzen, die die
Arbeitsbedingungen von Nichtregierungsorganisationen erschweren (und dann
womöglich als Basis für die strafrechtliche Verfolgung ihrer Mitglieder dienen),
in vielfältigen Einschränkungen der Meinungs-, Presse- und
Versammlungsfreiheit, in Berufsverboten, in der Einschränkung der Arbeit politischer
Parteien oder eben in konkreten Maßnahmen gegen einzelne
Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger.
Die Unterstützung von Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidigern ist ein wesentliches Element der EU-Menschenrechtspolitik. Im
Juni 2004 beschloss die Europäische Union eine Reihe von „Guidelines“ oder
Leitlinien zum Umgang mit und zur Stärkung von
Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern im Rahmen der gemeinsamen
europäischen Außenpolitik – ein praktischer Leitfaden, um die Aktivitäten der EU in
diesem Bereich zu verbessern. Diese wurden 2008 aktualisiert. Die Leitlinien
sollen „den EU-Missionen (Botschaften und Konsulaten der Mitgliedstaaten
der EU und Delegationen der Europäischen Kommission) in ihrer Position in
Bezug auf Menschenrechtsverteidiger eine Hilfe sein“.
Der Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidigern ist auch ein zentraler Bestandteil der Menschenrechtspolitik der
Bundesregierung und war eine der Prioritäten im Aktionsplan Menschenrechte der
Bundesregierung für die Jahre 2012 bis 2014. Dementsprechend wurde laut Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 23. März 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/4475 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeAuswärtigem Amt unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft die Umsetzung der
Leitlinien intensiviert.
Mehr als zehn Jahre nach Verabschiedung der Leitlinien stellt sich die Frage,
wie erfolgreich diese bisher umgesetzt wurden und wo noch Handlungsbedarf
besteht. Nichtregierungsorganisationen weisen z. B. auf die Notwendigkeit
einer besseren Koordinierung einzelner Maßnahmen auf europäischer Ebene
hin. Auch die besondere Situation bedürftiger und marginalisierter
Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger werde bisher noch zu
wenig beachtet. Generell fehle es den Guidelines an Bekanntheit, z. B. könnten
Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger vor Ort oft
keinen Ansprechpartner in den Botschafter benennen. Die Guidelines seien nur
selten in lokale Sprachen übersetzt und Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidiger nur ungenügend in die Umsetzung der Guidelines
einbezogen worden.
1. Welche Bilanz zieht die Bundesregierung zehn Jahre nach der
Verabschiedung der EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern?
Haben sich diese als sinnvolles Instrument erwiesen?
Die Bundesregierung misst dem Schutz von Menschenrechtsverteidigern große
Bedeutung bei und ist besorgt darüber, dass eine Reihe von Staaten den
Betätigungsspielraum der Zivilgesellschaft zunehmend einschränken. Vor diesem
Hintergrund kommt einer koordinierten, einheitlichen EU-Politik zum Schutz
von Menschenrechtsverteidigern besondere Bedeutung zu. Die EU-Leitlinien
sind in diesem Zusammenhang ein wichtiges Instrument. In Übereinstimmung
mit den Partnern in der Europäischen Union ist die Bundesregierung daher der
Auffassung, dass die EU-Leitlinien zum Schutz von
Menschenrechtsverteidigern sich als Instrument zur Verbesserung der Menschenrechtspolitik bewährt
haben.
a) Welche Handlungsanweisungen gibt das Auswärtige Amt in Bezug auf
den Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidigern im Allgemeinen und zur Umsetzung der EU-Leitlinien im
Besonderen an die deutschen Vertretungen im Ausland?
Das Auswärtige Amt hat den Auslandsvertretungen die EU-Leitlinien bekannt
gemacht und ihnen praktische Hinweise und Beispiele vorbildlicher Praxis bei
ihrer Umsetzung an die Hand gegeben. Das Auswärtige Amt berät zudem die
betroffenen Auslandsvertretungen bei der Frage, wie die Leitlinien in Bezug auf
konkrete Einzelfälle am besten umgesetzt werden können.
b) Wie wird das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ) in diesen Prozess eingebunden?
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) ist in die Gestaltung der Zusammenarbeit mit
Menschenrechtsverteidigern vor Ort über die Arbeit der Referentinnen und Referenten für
wirtschaftliche Zusammenarbeit, die an den deutschen Auslandsvertretungen in den
Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit insbesondere im
Bereich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte tätig sind,
eingebunden. Diese vom BMZ entsandten Referentinnen und Referenten sind in gleicher
Weise Adressaten der Leitlinien und der Handreichungen wie sonstige
Mitarbeiter der Auslandsvertretungen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/44752. Wie und durch wen werden Aktivitäten zum Schutz von
Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern zwischen dem
Auswärtigen Amt und dem BMZ koordiniert?
Die Aktivitäten zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern werden
insbesondere durch einen regelmäßigen engen Austausch zwischen den zuständigen
Arbeitseinheiten des Auswärtigen Amts und des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung koordiniert. Dies umfasst auch
die Veranstaltung von gemeinsamen Fachgesprächen unter Beteiligung der
Zivilgesellschaft. Auf die Antwort zu Frage 1b wird verwiesen.
3. Welchen Herausforderungen begegnet die Bundesregierung bei der
Koordination der Maßnahmen einzelner Mitgliedstaaten auf EU-Ebene und unter
den Botschaften vor Ort?
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Europäische Auswärtige
Dienst stehen in regelmäßigem Austausch zu Menschenrechtsfragen, stimmen
ihr gemeinsames Vorgehen ab und tauschen sich über nationale Maßnahmen
aus, und zwar auf Hauptstadtebene im Rahmen der Ratsarbeitsgruppe
Menschenrechte (COHOM) und vor Ort im Kreis der Botschaften der
Mitgliedstaaten der Europäischen Union und gegebenenfalls der EU-Delegation auf
Leiter- und vielfach auch auf Referentenebene. Dieser Austausch ist in den letzten
Jahren intensiviert worden.
4. Gibt es Bereiche, die die Bundesregierung als wesentlich für den Schutz
von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern
erachtet, die über die in den EU-Leitlinien angeregten Maßnahmen
hinausgehen?
Wenn ja, welche?
Die Bundesregierung hat aktiv an der Erarbeitung der EU-Leitlinien 2004 und
ihrer Überarbeitung im Jahr 2008 teilgenommen und beteiligt sich auch an der
fortlaufenden Begleitung ihrer Umsetzung im Rahmen der Ratsarbeitsgruppe
COHOM. Sie ist der Auffassung, dass es sich bei den EU-Leitlinien um ein
umfassendes und nützliches Instrument handelt.
5. Welche Bilanz zieht die Bundesregierung aus der Umsetzung des
Aktionsplans Menschenrechte für die Jahre 2012 bis 2014 in Bezug auf den Schutz
von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern?
Der Schutz von Menschenrechtsverteidigern ist seit langem ein zentraler
Bestandteil der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung und war
dementsprechend auch eine der Prioritäten im Aktionsplan Menschenrechte der
Bundesregierung 2012 bis 2014. In einer Vielzahl von Einzelfällen setzte sich
Deutschland im Kontext bilateraler Dialoge oder durch förmliche politische Demarchen
für verfolgte Menschenrechtsverteidiger ein. Angehörige deutscher
Auslandsvertretungen haben beobachtend an Gerichtsverhandlungen gegen
Menschenrechtsverteidiger sowie an von Menschenrechtsverteidigern organisierten
Veranstaltungen teilgenommen. Öffentliche Erklärungen, formelle und informelle
politische Demarchen, Schreiben, bilaterale Gespräche und stille Diplomatie
wurden als Instrumente genutzt, um auf Missstände hinzuweisen und die
Situation von Menschenrechtsverteidigern zu verbessern. In EU-
Menschenrechtsdialogen und politischen Dialogen wurde mit den Regierungen einzelner Staaten
die Situation von Menschenrechtsverteidigern erörtert und Verbesserungen
angemahnt. Dabei ist es jedoch auch sehr wichtig, dass die Aktivitäten deutscher
Drucksache 18/4475 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeund anderer Auslandvertretungen nicht zu einer Gefährdung der Betroffenen
führen.
a) Welche Maßnahmen waren besonders erfolgreich?
Im genannten Zeitraum hat die Bundesregierung vier regionale
Menschenrechtsseminare an deutschen Botschaften organisiert. An den Seminaren
nahmen jeweils bis zu 20 Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidiger aus einer bestimmten Region, Mitarbeiter von Auslandsvertretungen in
derselben Region sowie aus der Zentrale des Auswärtigen Amts und der
Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung teil. Das erste der genannten
Seminare fand im November 2012 für die Region West- und Zentralafrika in Togo
statt. Die drei weiteren Seminare fanden im April 2013 in Panama für die Region
Mittelamerika und Karibik, im Juni 2013 in Sambia für die Region südliches
Afrika sowie im Mai 2014 in Malaysia für die Region Südostasien statt.
Die Bundesregierung hat im genannten Zeitraum zudem den Menschenrechtsrat
der Vereinten Nationen (VN) in Genf mehrfach als Forum genutzt, um öffentlich
auf die besorgniserregende Situation von Menschenrechtsverteidigern in vielen
Ländern hinzuweisen. Konkrete Kritik übte die Bundesregierung dabei an der
Lage von Menschenrechtsverteidigern unter anderem in Äquatorialguinea,
Burundi, China, Eritrea, Iran, Kambodscha, Laos, Nepal, Russland, Sri Lanka,
Syrien und Weißrussland. Außerdem wurden von Norwegen im VN-
Menschenrechtsrat und in der VN-Generalversammlung Resolutionen zum Schutz von
Menschenrechtsverteidigern eingebracht. Die Bundesregierung hat sich dafür
eingesetzt, dass diese Resolutionen möglichst konkrete und starke
Formulierungen enthalten, die den Bedürfnissen von Menschenrechtsverteidigern
Rechnung tragen. Auch im Rahmen der Allgemeinen Staatenüberprüfung (UPR) des
VN-Menschenrechtsrates bringt die Bundesregierung regelmäßig die Situation
von Menschenrechtsverteidigern zur Sprache.
b) Wo lagen die größten Herausforderungen in Bezug auf den Schutz von
Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern?
Herausforderungen gab es im Berichtszeitraum insbesondere beim Schutz von
Menschenrechtsverteidigern, die sich für wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Rechte, etwa im Kontext von Landkonflikten, einsetzten. Zudem erschwerten
zunehmende Restriktionen der Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen in
zahlreichen Ländern den Schutz von Menschenrechtsverteidigern.
6. In welchen Ländern hat Deutschland gemäß der EU-Leitlinien
a) die Ausarbeitung lokaler Strategien zur Umsetzung der Leitlinien
unterstützt,
Bislang wurden für über 60 Staaten unter aktiver Beteiligung der
Bundesregierung lokale Strategien zur Umsetzung der Leitlinien entwickelt. Eines der
aktuellsten Beispiele ist die Umsetzungsstrategie für Afghanistan, die im Jahr 2014
erarbeitet wurde.
b) spezielle Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamte für die
Pflege von Kontakten mit Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidigern eingesetzt?
Als Verbindungsbeamte für die Pflege von Kontakten mit
Menschenrechtsverteidigern fungieren die an den Auslandsvertretungen mit Menschenrechtsfragen
betrauten Mitarbeiter. Sie sind je nach Größe der Vertretung und der
Menschenrechtslage im Land ausschließlich oder neben anderen Aufgaben mit Fragen der
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4475Menschenrechtspolitik betraut. Gleichzeitig sind alle Mitarbeiter der
Vertretungen zur Kontaktpflege, auch zu Menschenrechtsverteidigern, aufgerufen.
7. Für welche Länder bzw. Regionen sind in den nächsten zwei Jahren
regionale Menschenrechtsseminare geplant?
Das Auswärtige Amt plant derzeit regionale Menschenrechtsseminare zu China
und Zentralasien.
8. Was unternehmen die deutschen Botschaften, damit der Bekanntheitsgrad
der EU-Leitlinien zunimmt?
Die EU-Leitlinien zu verbreiten und bekannter zu machen, ist eine
Daueraufgabe, der die Botschaften – angepasst an die jeweilige Lage vor Ort – mit
unterschiedlichen Maßnahmen nachkommen. Eine wichtige Maßnahme in diesem
Bereich ist das Einstellen der EU-Leitlinien auf die Internetseiten der
Auslandsvertretungen. Wichtig ist außerdem, dass Botschaftsmitarbeiter aktiv den
Kontakt zu Menschenrechtsverteidigern suchen, diese zu relevanten Veranstaltungen
einladen und als Ansprechpartner für Menschenrechtsverteidiger bereit stehen.
Zu den Aufgaben der Botschaften gehört es außerdem, an wichtigen
Veranstaltungen von Menschenrechtsverteidigern bzw. Veranstaltungen zu
Menschenrechtsthemen teilzunehmen. Im Rahmen dieser Kontakte sind die Botschaften
auch angehalten auf die EU-Leitlinien hinzuweisen und diese interessierten
Personen in elektronischer oder gedruckter Form zukommen lassen. Die EU-
Leitlinien und die damit verbundene Menschenrechtsarbeit können zudem Teil der
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Gastland sein.
a) Werden sie, wo nötig, in die Landessprachen übersetzt?
Die Leitlinien wurden bereits in alle offiziellen VN-Sprachen (Englisch,
Französisch, Spanisch, Chinesisch, Russisch) und in weitere wichtige Sprachen
(z. B. Farsi) übersetzt. Übersetzungen in weitere Landes- oder
Regionalsprachen werden von Auslandsvertretungen in Abstimmung mit den EU-Partnern
erstellt, wo dies sinnvoll erscheint.
b) Wie wird gewährleistet, dass auch Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidiger in entlegenen Gebieten Kenntnisse über
Schutzmöglichkeiten erhalten und ggf. ebenfalls von Botschafts- oder
EU-Personal besucht werden?
Zum Aufgabenspektrum der deutschen Auslandsvertretungen gehört es, auch
Kontakt zu Menschenrechtsverteidigern in entlegenen Gebieten aufzunehmen
und – je nach Kapazitäten und der Situation vor Ort – in Abstimmung mit den
EU-Partnern auch Besuchsreisen zu Menschenrechtsverteidigern außerhalb der
Hauptstadt zu unternehmen.
9. Inwiefern wird über die Situation von Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidigern im Rahmen der Menschenrechtsberichte der
deutschen Vertretungen im Ausland berichtet?
Die Auslandsvertretungen berichten in Abhängigkeit von den Entwicklungen
fortlaufend über die Menschenrechtslage im Gastland. Eine Reihe von
Vertretungen hat darüber eine jährliche zusammenfassende Berichtspflicht. Darüber
hinaus bringen sich die Vertretungen in die Berichterstattung der EU-
Delegationen bzw. lokalen EU-Präsidentschaften an den Europäischen Auswärtigen
Drucksache 18/4475 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDienst ein. Dabei gehen sie auch auf die Situation von
Menschenrechtsverteidigern ein. Der von vielen Auslandsvertretungen jährlich zu erstellende
Menschenrechtsbericht enthält zudem ein Kapitel zur Situation von
Menschenrechtsverteidigern.
a) Wie werden solche Berichte auf Bundes- und auf EU-Ebene
ausgewertet?
Die Berichte gehen im Auswärtigen Amt ein und werden bei Bedarf an weitere
betroffene Ressorts weitergeleitet. Im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und
Sicherheitspolitik bringt das Auswärtige Amt die so gewonnenen Erkenntnisse
in die Abstimmungen in Brüssel ein.
b) Fließen die Erkenntnisse zur Situation der
Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger in außenpolitische
Entscheidungen das jeweilige Land betreffend mit ein?
Ja.
10. Nach welchen Kriterien werden Entscheidungen zu
Einzelfallinterventionen zugunsten von Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidigern vor Ort gefällt, und wie werden die Interventionen zu
Einzelfällen nachgehalten?
Werden dem Auswärtigen Amt oder einer Auslandsvertretung Einzelfälle von
Verfolgung, Belästigung oder Bedrohung von Menschenrechtsverteidigern
bekannt, so nehmen sie soweit wie möglich und nach Möglichkeit in Abstimmung
mit den Partnern aus der EU und gleichgesinnten Staaten vor Ort eine Klärung
und Bewertung des tatsächlichen Sachstands vor und ergreifen in Abhängigkeit
von dieser Bewertung und der weiteren Entwicklung der Fälle weitere
Maßnahmen.
a) Wo gibt es eine Übersicht über Gerichtsverfahren gegen
Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger, bei denen
deutsche Vertretungen in die Prozessbeobachtung involviert sind oder
waren?
Deutsche Auslandsvertretungen beobachten in einer Reihe von Staaten
Gerichtsverfahren gegen Menschenrechtsverteidiger, oft in Abstimmung mit den
Partnern aus der EU und anderen gleichgesinnten Staaten. Ein zentrales Register
über Prozessbeobachtungen wird hier nicht geführt.
b) Welche Kapazitäten stehen zur Bearbeitung von Einzelfällen zur
Verfügung, und sind sie nach Einschätzung der Bundesregierung
ausreichend?
Auf die Antwort zu Frage 6b wird verwiesen. Auch die Rechts- und
Konsularreferenten werden im Bedarfsfall in diesem Bereich eingesetzt. Die
vorhandenen Kapazitäten sind im Regelfall ausreichend. Bei besonders aufwändigen
Einzelfällen oder bei einer unerwarteten Häufung von Einzelfällen kann es jedoch
unter Umständen vorkommen, dass die vorhandenen Kapazitäten zeitweise
nicht vollständig ausreichen. Hier kommt der Lastenteilung und Koordinierung
unter den EU-Auslandsvertretungen besondere Bedeutung zu.
c) Inwieweit und durch wen werden Menschenrechtsverteidigerinnen
und Menschenrechtsverteidiger von deutscher oder EU-Seite in Ein-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4475zelfällen im Hinblick auf medizinische und psychosoziale Versorgung
vor Ort unterstützt?
Die konkreten Bedürfnisse der betroffenen Menschenrechtsverteidiger sowie
die Möglichkeiten zur Versorgung vor Ort variieren im Einzelfall sehr stark, so
dass eine pauschale Aussage hierzu kaum möglich ist. In der Vergangenheit hat
sich die Bundesregierung beispielsweise für die medizinische Behandlung von
erkrankten bzw. verletzten Menschenrechtsverteidigern in Deutschland
eingesetzt oder darauf hingewirkt, dass inhaftierte Menschenrechtsverteidiger eine
angemessene medizinische Versorgung durch die Behörden des Gastlandes
erhalten.
d) Inwiefern unterstützt die Bundesregierung
Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger aus der LGBTTI-Community
(LGBTTI – Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender
und Intersexuelle)?
e) Inwiefern werden Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidiger, die sich für von Großinvestitionsprojekten
betroffene Dorfgemeinschaften bzw. Anwohner engagieren, unterstützt?
Die Fragen 10d und 10e werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet. Die Unterstützung der Bundesregierung gilt dabei allen
Menschenrechtsverteidigern.
11. Werden die deutschen Botschaften angehalten, auch öffentlich wirksam an
Veranstaltungen der Zivilgesellschaft und von
Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern teilzunehmen?
Ja.
12. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung
Menschenrechtsorganisationen an der Erarbeitung der menschenrechtlichen Länderstrategien der EU
in den einzelnen Ländern beteiligt und gibt es eine Rechenschaftslegung
über die Implementierung der Strategien?
Die EU-Delegationen bzw. lokalen EU-Präsidentschaften sind gehalten, die
Zivilgesellschaft in die Erstellung der Menschenrechtsländerstrategien
einzubeziehen. Sie berichten über die Umsetzung ihrer Länderstrategien an die Zentrale
des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) in Brüssel. Der genaue Inhalt
der Menschenrechtsländerstrategien ist vertraulich eingestuft. Die EU-
Delegationen bzw. lokalen EU-Präsidentschaften sind jedoch angehalten, ihre
länderspezifischen menschenrechtlichen Prioritäten entsprechend den Gegebenheiten
vor Ort angemessen gegenüber der Zivilgesellschaft bzw. der Öffentlichkeit zu
kommunizieren.
13. Wann wurde die Umsetzung der EU-Leitlinien für
Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger zuletzt in der EU-
Ratsarbeitsgruppe Menschenrechte (COHOM) überprüft, und zu welchen
Ergebnissen ist sie gekommen?
Die Umsetzung der Leitlinien wird regelmäßig von der Ratsarbeitsgruppe
COHOM überprüft und begleitet. Die COHOM hat u. a. praktische
Handreichungen zur Anwendung der Leitlinien durch die EU-Delegationen erarbeitet.
Die letzte spezifische Befassung der COHOM mit der Umsetzung der EU-
Leitlinien für Menschenrechtsverteidiger fand im Mai 2014 statt.
Drucksache 18/4475 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode14. Inwiefern haben Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidiger im Notfall Zugang zu einem erleichterten Aufnahmeverfahren
über deutsche Konsulate, wie von den EU-Leitlinien und auch im EU-
Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie angeregt?
Das deutsche Aufenthaltsrecht bietet die Möglichkeit, auf besondere
Notsituationen flexibel und schnell zu reagieren. Nach § 22 Satz 1 des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ist eine Aufnahme aus dringenden humanitären Gründen
möglich; nach § 22 Satz 2 AufenthG kann eine Aufnahme zur Wahrung politischer
Interessen der Bundesrepublik Deutschland erfolgen.
Menschenrechtsverteidiger, die verfolgt und bedroht werden, haben Zugang zu diesem Verfahren.
15. Erhalten Menschenrechtsorganisationen vor Ort Feedback zum EU-
Vorgehen bezüglich spezifischer Interventionen bzw. den EU-
Menschenrechtsdialogen mit den jeweiligen Regierungen?
Nach den EU-Leitlinien für Menschenrechtsdialoge mit Drittländern
veröffentlicht die EU, sofern erforderlich, im Anschluss an einen Menschenrechtsdialog
eine Pressemitteilung, die auf der Internetseite des Generalsekretariats des Rates
und der zuständigen EU-Delegation abrufbar ist, und fasst darüber hinaus im
Einzelfall eine Pressekonferenz und Gespräche mit der Presse ins Auge.
16. Welche Programme gibt es in der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit, mit denen der Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidigern explizit gefördert wird?
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
fördert den Schutz von Menschenrechtsverteidigern in Vorhaben der bilateralen
staatlichen Entwicklungszusammenarbeit, in denen Komponenten zum Schutz
von Menschenrechtsverteidigern integriert sind, sowie durch Finanzierung von
Maßnahmen privater Träger.
a) Wie wird dabei dem Vorsatz, vermehrt
Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger in Entwicklungsländern zu
unterstützen, der im Strategiepapier „Menschenrechte in der Deutschen
Entwicklungszusammenarbeit“ festgeschrieben wurde, Rechnung
getragen?
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
hat spezifische Menschenrechtsvorhaben verstärkt in sein regionales Portfolio
aufgenommen und bestehende weiter ausgebaut. Hierunter fallen Vorhaben, die
gezielt Menschenrechtsverteidiger unterstützen sowie Vorhaben zur Etablierung
oder Stärkung nationaler und regionaler Menschenrechtsinstitutionen. Darüber
hinaus werden regelmäßig Fachveranstaltungen und Fortbildungen
durchgeführt. Ferner wird, gemeinsam mit deutschen zivilgesellschaftlichen Akteuren,
das direkte Gespräch mit Menschenrechtsverteidigern aus Partnerländern
gesucht.
b) Welches Budget wird für Aktivitäten in diesem Rahmen jährlich
aufgewendet (bitte mit Titelangabe)?
Zahlreiche Vorhaben der deutschen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit
nehmen direkt oder indirekt Menschenrechtsthemen und damit auch die
Förderung von Menschenrechtsverteidigern auf (Finanzielle Zusammenarbeit (FZ):
Titel 866 01; Technische Zusammenarbeit (TZ): Titel 896 03). Eine genaue
Angabe zum Budget ist aufgrund fehlender Kategorien im statistischen Erfassungs-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4475system von OECD/DAC nicht möglich. Zudem handelt es sich beim Schutz von
Menschenrechtsverteidigern um einen sensiblen Bereich, weshalb die
Maßnahmen bewusst in laufende Programme integriert werden.
Das BMZ-finanzierte Programm Ziviler Friedensdienst (ZFD, Titel 687 02)
unterstützt in vielen Ländern Menschenrechtsorganisationen, die sich für die
Rechte von Menschenrechtsverteidigern einsetzen.
Die Mittel, die das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung für Projekte aus den Titeln für private Träger (Titel 687 06),
politische Stiftungen (Titel 687 04) und Kirchen (Titel 896 04) bereitstellt, in denen
die Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern ein Schwerpunkt ist,
belaufen sich im aktuellen Jahr auf rund 8 Mio. Euro.
Im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte
(EIDHR) werden auch in den Jahren 2014 bis 2017 gezielt Mittel für
Maßnahmen zur Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern zur Verfügung gestellt
(insgesamt voraussichtlich 150 Mio. Euro). Die Bundesregierung hat sich
hierfür intensiv eingesetzt.
17. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Arbeit des VN-
Sonderberichterstatters für Menschenrechtsverteidiger?
Die Bundesregierung hat an den VN-Sonderberichterstatter für
Menschenrechtsverteidiger – wie an alle VN-Sonderberichterstatter – eine Einladung
ausgesprochen, Deutschland zu besuchen. Die damalige VN-
Sonderberichterstatterin für Menschenrechtsverteidiger, Margaret Sekaggya, war am 24. April 2013
auf Einladung des Menschenrechtsausschusses des Bundestages in Berlin und
führte bei dieser Gelegenheit auch Gespräche im Auswärtigen Amt. Die
Deutsche Botschaft Prag organisierte im April 2013 eine Konferenz zum Thema
„Menschenrechtsverteidiger unter Druck – Herausforderungen und
Unterstützung“, an der Margaret Sekaggya als Ehrengast teilnahm.
18. Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass ein
Schutzmechanismus für Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger,
die im Menschenrechtsrat vortragen wollen, deshalb aber Repressionen
ihrer Regierungen ausgesetzt sind, eingeführt und umgesetzt wird?
Die Bundesregierung befürwortet die Einrichtung eines solchen
Schutzmechanismus und führt zu diesem Thema regelmäßig Gespräche mit den zuständigen
VN-Institutionen, anderen VN-Mitgliedstaaten und der Zivilgesellschaft.
19. Inwiefern sind die EU-Leitlinien zu Menschenrechtsverteidigern
Gegenstand der diplomatischen Ausbildung im Auswärtigen Amt?
Im Rahmen der Ausbildung im gehobenen und höheren Dienst werden die
Anwärter in jeweils eintägigen Veranstaltungen spezifisch mit den Grundlagen der
Menschenrechtspolitik der Bundesregierung und der EU, darunter auch den EU-
Leitlinien für Menschenrechtsverteidiger, vertraut gemacht. Darüber werden
einmal jährlich, in der Regel vor dem einheitlichen Versetzungstermin,
Fortbildungsseminare zur Menschenrechtspolitik angeboten, in denen ebenfalls auf die
Leitlinien eingegangen wird.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]