[Deutscher Bundestag Drucksache 18/4391
18. Wahlperiode 23.03.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Kerstin Andreae,
Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/4231 –
Die ÖPP Deutschland AG
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die ÖPP Deutschland AG (Partnerschaften Deutschland) ist zu 57 Prozent in
öffentlicher und über eine Beteiligungsgesellschaft zu 43 Prozent in privater
Hand. Seit November 2008 soll die Gesellschaft unabhängige Beratung zu
Fragen öffentlich-privater Partnerschaften (ÖPP) anbieten. Im Kern geht es
darum, ÖPP-Projekte zu fördern und die Zahl von ÖPP-Projekten im Bund, bei
den Ländern und besonders kommunal voranzutreiben. Durch die enge
Verflechtung von privaten Akteuren der ÖPP-Branche und den öffentlichen
Entscheidungsträgern in dieser Gesellschaft ist die Neutralität und Objektivität
ihrer Beratungsleistung allerdings sehr fraglich und äußerst kritisch zu
betrachten.
Gutachten des Bundesrechnungshofes (vgl. etwa Bericht an den
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vom 4. Juni 2014) belegen, dass besonders
diejenigen ÖPP-Projekte unwirtschaftlich sind, die als Finanzierungsalternative
gegenüber einer klassischen Finanzierung über den öffentlichen Haushalt
gerechtfertigt werden. ÖPP wird hier zu öffentlich-privater Preistreiberei. Für den
Steuerzahler ist eine solche Lösung teuer. Die Schuldenbremse wird
umgangen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Für die Ausgestaltung der operativen Abläufe bei der ÖPP Deutschland AG ist
allein der Vorstand zuständig und verantwortlich. Eine Einflussnahme auf das
operative Geschäft des Unternehmens ist dem Bund als Aktionär der ÖPP
Deutschland AG aus aktienrechtlichen Gründen nicht möglich. Verträge,
Beratungsprojekte und Beratungsergebnisse gehören zum operativen Geschäft der
ÖPP Deutschland AG. Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hat in seinem auf
Bundestagsdrucksache 13/6149 wiedergegebenen Beschluss festgestellt, dass das
parlamentarische Fragerecht solche Sachverhalte nicht umfasst.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. März 2015
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/4391 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeZu den formulierten Fragen wird vor diesem Hintergrund wie folgt Stellung
genommen:
1. Welche Unternehmen halten nach Kenntnis der Bundesregierung
gegenwärtig die Anteile an der Beteiligungsgesellschaft, und zu welchen
Prozentanteilen?
Gesellschafter Sitz/Wohnort Anteil
Bayerische Landesbank München 2,97 %
Bundesrepublik Deutschland Berlin 30,89 %
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V. Bonn 5,94 %
Bietergemeinschaft UBS Deutschland AG und JP Morgan AG,
bestehend aus:
2,97 %
a) UBS Deutschland AG Frankfurt am Main
b) J.P. Morgan AG Frankfurt am Main
COMMERZBANK Aktiengesellschaft Frankfurt am Main 2,97 %
UniCredit Bank AG München 2,97 %
LHI Leasing GmbH Pullach Isertal 2,97 %
DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank Frankfurt am Main 2,97 %
DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main 5,94 %
Pöyry Deutschland GmbH Mannheim 0,99 %
GLEEDS EUROPE HOLDINGS LIMITED London 0,99 %
Bundesverband Public Private Partnership (BPPP) e. V. Hamburg 0,20 %
Henning Heitschmidt Hannover 0,40 %
Pfaller Ingenieure GmbH & Co. KG Neumarkt/Opf. 0,20 %
Becker Büttner Held, Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer
Steuerberater, Partnerschaft
München 0,20 %
PSPC Public Sector Project Consultants GmbH Berlin 0,20 %
PPP-Institut e. V. Public Private Partnership Berlin 0,20 %
Bilfinger SE Mannheim 2,48 %
VINCI Deutschland GmbH Ludwigshafen am Rhein 2,48 %
Dussmann Service Deutschland GmbH Berlin 2,48 %
Kötter Justizdienstleistungen GmbH & Co. KG Essen 2,48 %
STRABAG AG Köln 2,48 %
HOCHTIEF PPP Solutions GmbH Essen 2,48 %
IBM Deutschlannd GmbH Ehingen 2,48 %
T-Systems International GmbH Frankfurt am Main 2,48 %
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4391Bietergemeinschaft BAM ÖPP Deutschland Beteiligungs GbR
bestehend aus:
2,48 %
a) BAM PPP Deutschland GmbH Frankfurt am Main
b) BAM Deutschland AG Stuttgart
Bietergemeinschaft Mittelständische Bauunternehmen für
Partnerschaften Deutschland (MIBAU 4 PD)
bestehend aus:
0,50 %
a) A. Frauenrath BauConcept GmbH Heinsberg
b) Nesseler Grünzig Bau GmbH Aachen
c) Lambert Schlun GmbH & Co. KG Niederbusch
d) Bauunternehmung Gebr. Echterhoff GmbH & Co. KG Osnabrück
Bietergemeinschaft Rheinland-Pfalz Süd, bestehend aus: 0,50 %
a) Baugewerbeverband Rheinland-Pfalz e. V. Mainz
b) C. Drupé Bau GmbH & Co KG Speyer
c) F. K. HORN GmbH & Co. KG BAUUNTERNEHMUNG Kaiserslautern
d) Karrié Bau GmbH & Co. KG Mainz
e) Wolf & Sofsky Hoch., Tief- und Straßenbau GmbH & Co. KG Zweibrücken
f) H. Küntzler GmbH & Co. KG Bauunternehmung Waldfischbach-Burgalben
g) Theisinger und Probst Bauunternehmung GmbH Primasens
Bietergemeinschaft Bauwirtschaft Süd, bestehend aus: 0,50 %
a) Bauwirtschaft Baden-Württemberg e. V. Stuttgart
b) Dietz & Strobel Straßenbau GmbH Bretzfeld
c) Matthäus Schmid, Bauunternehmen GmbH & Co. KG Mietingen
d) Brömer & Sohn GmbH Wiesbaden
Bietergemeinschaft Rheinland-Pfalz Nord, bestehend aus: 0,50 %
a) Baugewerbeverband Rheinland-Pfalz e. V. Mainz
b) Otto Jung, Bauunternehmung GmbH & Co. KG Sein/Nahe
c) Helf Bauunternehmung GmbH & Co. KG Weißenthurm
d) Ochs GmbH Kirchberg
e) MERTGEN GEWERBEBAU GmbH & CO. KG Straßenhaus
f) P: A: Budau GmbH & Co. KG Idar-Oberstein
g) Bauunternehmung Bruno Klein GmbH & Co. KG Jünkerath
Bietergemeinschaft Zentralverband Deutsches Baugewerbe e. V.,
Baugewerbeverband Nordrhein u. a. bestehend aus:
0,50 %
a) Zweckverband des Deutschen Baugewerbes Berlin
b) Baugewerbe-Verband Nordrhein Düsseldorf
c) Bauwirtschaft Baden-Württemberg e. V. Stuttgart
Gesellschafter Sitz/Wohnort Anteil
Drucksache 18/4391 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeZu den Bietergemeinschaften ist der Bundesregierung die interne Aufteilung der
Anteile an der Bietergemeinschaft nicht bekannt.
2. Welche Interessenskonflikte zu neutraler und objektiver Beratung sieht die
Bundesregierung durch die Tatsache gegeben, dass 43 Prozent der
Gesellschaftsanteile der ÖPP Deutschland AG (Partnerschaften Deutschland) in
privater Hand und damit im mittelbaren Besitz von Unternehmen sind, die
von einer Auftragsvergabe im Rahmen von ÖPP profitieren oder profitieren
könnten?
Da aktienrechtlich sichergestellt ist, dass Aktionäre nicht in das laufende
operative Geschäft eingreifen können, kann die ÖPP Deutschland
Beteiligungsgesellschaft mbH (BTG) keinen Einfluss auf die Beratungsaktivitäten der ÖPP
Deutschland AG ausüben. Auch die Mehrheit der Vertreter der Öffentlichen
Hand im Aufsichtsrat stellt sicher, dass auf diesem Weg kein Einfluss auf den
Vorstand genommen wird.
3. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung gewährleistet, dass die ÖPP
Deutschland AG (Partnerschaften Deutschland) neutral zu den Vorteilen
und Nachteilen von ÖPP berät?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, plant die Bundesregierung Maßnahmen, um in Zukunft eine
neutrale Beratung zu ermöglichen, und wenn ja welche?
Bei ÖPP geht es darum, zusätzliche Potenziale zur Verbesserung der
Wirtschaftlichkeit von öffentlichen Beschaffungen durch ÖPP zu heben und die
Wirtschaftlichkeit staatlichen Handelns insgesamt zu verbessern. In Deutschland
erfolgt grundsätzlich eine Einzelfallprüfung, ob ÖPP eine wirtschaftliche
Bedarfsdeckungsvariante darstellt. Die hierzu erforderlichen
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen über den Lebenszyklus einer Beschaffung sind komplex und
erfordern umfassendes Know-how. Hierzu bietet die ÖPP Deutschland AG
ausd) Norddeutscher Baugewerbeverband e. V. Hamburg
f) Straßen- und Tiefbau-Verband Nordrhein-Westfalen Düsseldorf
g) Verband Baugewerblicher Unternehmer Hessen Bezirksstelle
Wiesbaden-Rheingau-Taunus e. V.
Wiesbaden
Deutsche Post AG Bonn 2,48 %
Atos IT Solutions and Services GmbH Bonn 2,48 %
Bietergemeinschaft Bau- und Baustoffindustrie
bestehend aus:
Berlin 0,50 %
a) Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V.
b) Verein Deutscher Zementwerke
WEP-Projektentwicklungs-GmbH & Co. KG Frankfurt am Main 0,20 %
Deutsche Pfandbriefbank AG München 2,97 %
arvato direct services GmbH Gütersloh 2,48 %
P3 communications GmbH Aachen 0,20 %
Gesellschafter Sitz/Wohnort Anteil
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4391schließlich der öffentlichen Hand neutrale Beratungs- und
Qualifizierungsmöglichkeiten an.
Der Aufsichtsrat lässt sich regelmäßig über die Beratungsaktivitäten berichten
und insbesondere auch dazu, in welchem Umfang die ÖPP Deutschland AG den
öffentlichen Auftraggebern von einer Umsetzung ihrer Vorhaben als ÖPP abrät.
So wurde z. B. im Jahr 2014 im Rahmen der kostenlosen Helpdeskberatung in
rund 30 Prozent der Fälle von einer Umsetzung des Vorhabens als ÖPP
abgeraten. Dies belegt aus Sicht der Bundesregierung, dass die Neutralität der Beratung
der ÖPP Deutschland AG gesichert ist. Im Übrigen wird auf die Antwort der
Bundesregierung vom 11. Juni 2012 zu Frage 1 der Kleinen Anfrage „Aufgaben
der ÖPP Deutschland bei Bauprojekten“ (Bundestagsdrucksache 17/9895)
hingewiesen.
Eine Planung von zusätzlichen Maßnahmen, um eine neutrale Beratung zu
ermöglichen, ist daher aus Sicht der Bundesregierung nicht erforderlich.
4. Wie viele Beratungsaufträge hat die ÖPP Deutschland AG (Partnerschaften
Deutschland) nach Kenntnis der Bundesregierung seit ihrer Gründung
erhalten, bei wie vielen dieser Beratungsaufträge wurde eine
Unwirtschaftlichkeit eines ÖPP-Projekts festgestellt, und bei wie vielen hat die ÖPP
Deutschland AG (Partnerschaften Deutschland) von einer
Weiterverfolgung abgeraten (bitte tabellarische Übersicht zu den unterschiedlichen
Bereichen Straßenbau, Hochbau etc. anfügen)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über Verträge,
Beratungsprojekte und Beratungsergebnisse vor, die die ÖPP Deutschland AG mit anderen
öffentlichen Auftraggebern geschlossen hat.
Nach Auskunft der ÖPP Deutschland AG hat sie seit ihrer Gründung auf
Bundesebene 33 Beratungsaufträge zur ÖPP-Prüfung von Hochbauprojekten
erhalten. Bei elf dieser Projekte hat die ÖPP Deutschland AG von einer
Weiterverfolgung als ÖPP abgeraten.
Zudem hat die ÖPP Deutschland AG in den vergangenen Jahren in etlichen
Fällen – bevor es überhaupt zu einer Beauftragung gekommen ist – im Rahmen der
kostenfreien Helpdeskberatung oder bereits nach ersten informellen Gesprächen
von einer Weiterführung eines Projektes als ÖPP abgeraten, wenn erkennbar
kein Vorteil für diese Beschaffungsvariante gegeben war. Hierzu wird seitens
des Unternehmens keine alle Anfragen erfassende Statistik geführt.
5. Wie viele Rahmenvereinbarungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung
die ÖPP Deutschland AG (Partnerschaften Deutschland) geschlossen, wer
sind die Vertragspartner, und welche Aufträge sind auf Grundlage dieser
Rahmenvereinbarungen zustande gekommen (bitte mit Zeitpunkt des
Vertragsbeginns und des Vertragsendes angeben)?
Es wird davon ausgegangen, dass sich diese Frage auf die
„Rahmenvereinbarungen über die Erbringung von Beratungsleistungen für ÖPP-Projekte“ vom
15. Oktober 2012 sowie vom 19. Dezember 2008 bezieht, die zwischen der ÖPP
Deutschland AG und einer Vielzahl von Öffentlichen Auftraggebern
geschlossen wurden. Die Listen der Zeichner dieser Rahmenvereinbarungen (neben dem
unterzeichnenden Bund) sind als Anlagen 1 und 2 beigefügt. Im Übrigen wird
auf den Eingangssatz der Antwort zu Frage 4 verwiesen.
Drucksache 18/4391 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode6. Welche Aufträge sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach § 2
Absatz 2a und welche sind nach § 2 Absatz 2b der Rahmenvereinbarung
zustande gekommen?
An dieser Stelle wird auf den Eingangssatz der Antwort zu Frage 4 verwiesen,
soweit sich die Frage auf Aufträge außerhalb des Bundesbereiches bezieht.
Zu den bis 2011 vom Bund nach § 2 Absatz 2 Buchstabe b der
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Beratungsleistungen für ÖPP-Projekte
beauftragten Grundlagenarbeiten wird auf die Antwort zu Frage 31 der Kleinen
Anfrage „ÖPP Deutschland AG“ vom 30. November 2011 (Bundestagsdrucksache
17/8050) verwiesen. Seitdem sind folgende Gutachtenaufträge für
Grundlagenarbeiten erteilt worden:
● „Machbarkeitsstudie zur Einrichtung eines UNECE PPP Specialist Centers
in Deutschland“,
● „Energieeffizienz bei Bestandsgebäuden“,
● „Dienstleistungszentren in Form von ÖPPs“,
● „Fortschreibung und Erweiterung des Standardmodells zur
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für ÖPP-Hochbau-Projekte“,
● „Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für ÖPP, Analyse und Potenziale“,
● „Anleitung und Durchführung von Erfolgskontrollen von ÖPP-Projekten“,
● „ÖPP-Mustervertrag für ein Inhabermodell im Hochbau“,
● „Partnerschaftsmodelle für Elektromobilität“.
Darüber hinaus sind nach o. g. Absatz jährlich bis 2014 Aufträge erteilt worden,
nach denen die PD Fragestellern der öffentlichen Hand eine Erstberatung zu
ÖPP-Fragen anbieten konnte („Helpdesk“), Wissen zu den erarbeiteten
Grundlagenarbeiten vermitteln („Wissenstransfer“), Arbeitsgruppen des Föderalen
Kompetenznetzwerks der Länder (FPK) bei Bedarf beratend zu Seite stehen
konnte („Betreuung von FPK-AGs“) sowie eine ÖPP-Projektdatenbank
betreuen konnte.
Die nach § 2 Absatz 2 Buchstabe a zu Stande gekommenen Beratungsaufträge
im Bundesbereich sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet:
Pilotprojekt Berufsschule Kiel 2009 bis 2012 (Zweitgutachter aufgrund
BMVBS Altauftrag)
Pilotprojekt Bauhausuniversität Weimar 2009 bis 2013 (Zweitgutachter aufgrund
BMVBS Altauftrag)
Pilotprojekt Fürst Wrede Kaserne München 2009 bis 2010 (Zweitgutachter aufgrund
BMVBS Altauftrag)
Pilotprojekt kommunales Straßenbauprojekt Brandenburg Havel
2009 bis 2011
(Zweitgutachter aufgrund
BMVBS Altauftrag)
Pilotprojekt Krankenhaus Esslingen 2009 bis 2010 (Zweitgutachter aufgrund
BMVBS Altauftrag)
Pilotprojekt LVB – Leipzig 2009 bis 2010 (Zweitgutachter aufgrund
BMVBS Altauftrag)
Pilotprojekt Schulen/Kitas Stadt Halle 2009 bis 2010 (Zweitgutachter aufgrund
BMVBS Altauftrag)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4391Pilotprojekt Südbad Trier 2009 bis 2010 (Zweitgutachter aufgrund
BMVBS Altauftrag)
Pilotprojekt Stiftung Preußische Schlösser und Gärten 2009 bis 2012 (Zweitgutachter aufgrund
BMVBS Altauftrag)
Evaluierung von ÖPP-Projekten im Schulsektor 2009 bis 2012
Beratungsleistungen für die Vorbereitung und Durchführung eines
europaweiten Vergabeverfahrens für ein Ausstellungs- und Veranstaltungszentrum
als ÖPP-Projekt
Beratungsleistungen für das Ausstellungs- und Veranstaltungszentrum nach
Vertragsschluss mit dem privaten Partner
Neubau eines Ministeriumsbaus in Berlin
Beratungsleistungen für das Projekt „Neubau eines Ministeriums in Berlin“
nach Vertragsschluss mit dem privaten Partner
Analyse, Prüfung und Kommentierung eines Gesetzentwurfes zur
Ermöglichung von PPP in der Arabischen Republik Syrien
Aktualisierung der Analyse und Feststellung des polizeilichen Bedarfs zur
Einführung der teilautomatisierten Grenzkontrolle an deutschen Flughäfen;
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
Ausarbeitung und Umsetzung erweiterter Geschäftsmodelle für ein
Bundesunternehmen
Ausschreibungsbegleitung „Managed Desktop Services“
Begleitung der Konsolidierung der Aktivitäten im Programm „Erprobung
Vor-Ort-Betreuung der Zollstellen“ – Phase 2 des „Konsolidierungsprojektes
EVO“
Begleitung der Umsetzung des Handlungsplans zur Optimierung der
Organisation einer IT-Dienststelle – Phase 1 Identifizierung und Priorisierung von
Maßnahmen
Begleitung der Umsetzung des Handlungsplans zur Optimierung der
Organisation einer IT-Dienststelle – Phase 2 Unterstützung bei der Umsetzung und
Stabilisierung der Prio 1 Maßnahmen
Begleitung der Umsetzung eines ganzheitlichen Dienstleistungskonzeptes im
Archivbereich einer Körperschaft des öR
Beratende Unterstützung der Republik Zypern bei der Definition von IT-
Anforderungen aus dem Unterstützungsprogramm „Troika“
Beratung und Unterstützung bei der Identifikation und Umsetzung erweiterter
Geschäftsmodelle für ein Bundesunternehmen
Beratungsleistungen „Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für ein
Verwaltungsgebäude und Rechenzentrum einer Körperschaft des öR am Standort
Würzburg“
Beratungsleistungen für das Projekt !Neubau des Goethe Institutes in
Moskau“ ÖPP Eignungstest
Beratungsleistungen für einen geplanten Museumsneubau in Berlin,
Machbarkeitsstudie und Modellkonzeption
Drucksache 18/4391 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeBeratungsleistungen für eine Körperschaft des öR im Rahmen der Umsetzung
des geplanten Bauvorhabens für ein Verwaltungsgebäude und Rechenzentrum
am Standort Würzburg
Beratungsleistungen für die Erstellung einer vorläufigen
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sowie die Vorbereitung und Durchführung eines europaweiten
Vergabeverfahrens für das Vorhaben „Neubau eines Dienstgebäudes in
Frankfurt (Oder)“ als ÖPP-Projekt
Beratungsleistungen für die Vorbereitung und Durchführung eines
europaweiten Vergabeverfahrens für das Vorhaben „Sanierung des Hauses I in der
Mauerstraße als 2. Dienstsitz für ein Bundesministerium“ als ÖPP Projekt
Beratungsleistungen in Bezug auf die Fortschreibung der
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (WiBe) und Erstellung einer WiBe nach Projektabschluss für eine
Dienstleistungspartnerschaft im Archivbereich
Beratung eines Bundesministeriums in Bezug auf die Unterstützung eines
Strategieprogramms
Beratungsleistungen in Bezug auf konzeptionelle Vorüberlegungen für das
Projekt „thw-adiuvare“
Beratungsleistungen zu Partneroptionen in den Bereichen Facility
Management und anderen Aufgabenstellungen einer Körperschaft des öR
Beratungsleistungen zur Begleitung der nächsten Transformationsschritte der
IT einer Anstalt des öR
Beratungsleistungen zur Erarbeitung von Konzepten und Empfehlungen
sowie einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung – Einführung Easy Pass System
Beratungsleistungen zur Erarbeitung von Konzepten und Empfehlungen
sowie einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung – im Projekt „Videotechnik“
Beratungsleistungen zur Errichtung des neuen Bundespolizeipräsidiums in
Potsdam
Beratungsleistungen zur Prüfung von Handlungsoptionen und
Modellentwicklung für den Fährdienst auf dem Nord-Ostsee-Kanal
Beratungsleistungen zur Reorganisation der IT Abteilung einer Anstalt des öR
Durchführung einer Machbarkeitsstudie in Bezug auf Haus 2 in der
Mauerstraße 25 bis 28 in Berlin als ÖPP-Projekt
Durchführung einer Markterkundung auf Basis eines Konzepts zum Aufbau
eines Skill-ÖPPs
Durchführung eines ÖPP-Seminars
easy Pass Fortführung der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
Eckpunkte für ein Geoinformations-Rollenmodell (Georomo)
Entwicklung eines Verwertungskonzeptes zur Deutschen Digitalen Bibliothek
Erarbeitung einer DLZ IT-Strategie für ein Bundesministerium
ergänzende Beratungsleistungen zur Markterkundung und ÖPP- Eignungstest
des Konzepts „Skill-ÖPP“ einer Körperschaft des öR
Erstellung eines Eckpunktpapiers „FIM-Integration ab 2016“
Erstellung eines ÖPP Eignungstests für den Erweiterungsbau eines
Bundesamtes
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4391Evaluierung und Konsolidierung im Projekt Erprobung der IT-Vor-Ort-
Betreuung der Zollstellen (EVO)
Evaluierung von Optionen zur Bereitstellung bewirtschafteter Arbeitsplätze
für eine Körperschaft des öR
Föderale IT Kooperation
Fortsetzung der beratenden Unterstützung der Republik Zypern bei der
Modernisierung der IT-Systeme im Rahmen des makroökonomischen
Anpassungsprogramms
Frühphasenberatung Neubau Verwaltung/Rechenzentrum
Geschäfts- und Betriebsmodellaspekte für prozessgetriebene E-Government-
Projekte
Grobkonzept für das Föderale Informationsmanagement (FIM)
Health-Check eines SAP-Programms für ein Bundesministerium
Konsolidierung der Informationstechnik eines Projekts eines
Bundesministeriums
Machbarkeitsstudie Dachcafe auf einem Museumsneubau
Machbarkeitsstudie ÖPP im Auslandsschulbereich
Machbarkeitsstudie SAP-Betrieb
Markterkundungsverfahren für ein Bundesunternehmen
Nutzwertanalyse zur Unterbringung eines Bundesministeriums
ÖPP Eignungstest – LED Beleuchtung in einem Pilotprojekt
ÖPP Eignungstest für den Neubau eines Bundesinstitutes
ÖPP-Eignungstest zur Unterbringung des einer Bundesbehörde in Erfurt
„Gebäudeumnutzung“
ÖPP-Eignungstests für den Neubau eines Transferzentrums in Neuherberg
Optionen zur weiteren Optimierung des Facility Managements einer
Körperschaft des öR
PIAF Machbarkeitsstudie: Erstellung eines Geschäftsplanes für Bau, Betrieb
und Finanzierung einer Gebäudeerweiterung mit Ionenbeschleuniger
Projektstrukturierung für die Bündelung der IT mehrerer
Bundeseinrichtungen in einem DLZ
Projektunterstützung für die Migration der Besoldungsabrechnung PAISY
nach SAP bei einer Bundeseinrichtung
Prüfung der Eignung einer öffentlich privaten Partnerschaft für den Vertrieb
und das Marketing staatlicher Sammlermünzen
Städtebauliches Gutachtenverfahren – Gutachten als Sachverständiger für
ÖPP
Strategische Evaluation des Fernerkundungswesens im föderalen Kontext aus
Sicht des Bundes
Tax Refund
Unterstützung der Bewertung von Lösungsvarianten im Rahmen der
konzeptionellen Vorüberlegungen für das Projekt „THW-adjuware“
Drucksache 18/4391 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Wie viele Aufträge nach § 2 Absatz 2a der Rahmenvereinbarungen sahen
nach Kenntnis der Bundesregierung unter anderem „die Projektsteuerung
des ÖPP-Projekts“, „die Beratung und Vorbereitung des
Vergabeverfahrens“ und „die Prüfung und Controlling in der Ausführungsphase
(Betrieb)“ vor?
Zu Aufträgen anderer öffentlicher Auftraggeber als dem Bund wird auf den
Eingangssatz der Antwort zu Frage 4 verwiesen. Im Bundesbereich (Bundesanstalt
für Immobilienaufgaben (Bundesanstalt) wurden in fünf Fällen auch
Beratungsleistungen beauftragt, die die Projektsteuerung eines ÖPP-Projektes umfassten.
Ferner umfassten sechs Beratungsaufträge des Bundes auch die Beratung und
Vorbereitung des Vergabeverfahrens und in zwei Fällen auch die Prüfung und
Controlling in der Ausführungsphase (Betrieb).
8. Gibt es aus Sicht der Bundesregierung einen Zielkonflikt zwischen dem
Ziel der Rahmenvereinbarung, „der öffentlichen Hand eine
wirtschaftliche, zügige und rechtsichere Durchführung von ÖPP-Projekten zu
ermöglichen“ sowie „eine Standardisierung von ÖPP-Prozessen
voranzubringen“ und einer neutralen Beratung des Vertragspartners über die
wirtschaftlichste Finanzierung eines Projektes?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Grundlagen und
Evaluation der Beratertätigkeit der ÖPP Deutschland AG“ vom 15. Februar
2012 (Bundestagsdrucksache 17/9657) verwiesen.
9. Welche Kommunen haben nach Kenntnis der Bundesregierung
Beratungsleistungen der ÖPP Deutschland AG (Partnerschaften Deutschland)
in Anspruch genommen, und mit welchem Ergebnis (bitte tabellarische
Übersicht mit Angaben zu Name der Kommune, Zeitpunkt der
Beratungsleistung und Ergebnis des Beratungsauftrages anfügen)?
An dieser Stelle wird auf den Eingangssatz der Antwort zu Frage 4 verwiesen.
Der Bundesregierung ist lediglich bekannt, dass Kommunen
Beratungsleistungen der ÖPP Deutschland AG in Anspruch genommen haben.
10. In welcher Höhe hat nach Kenntnis der Bundesregierung die ÖPP
Deutschland AG (Partnerschaften Deutschland) seit ihrer Gründung
Mittel aus Kommunal- und Länderhaushalten sowie aus dem Bundeshaushalt
für Grundlagenarbeit und Beratungsleistungen erhalten?
Die ÖPP Deutschland AG hat seit ihrer Gründung für Grundlagenarbeiten und
Beratungsleistungen im Auftrag des Bundes insgesamt 13 788 284,05 Euro
erhalten. Zu Mitteln aus Kommunal- und Länderhaushalten für Grundlagenarbeit
Unterstützung für ein Bundesministerium im Netz- und Sicherheitsumfeld,
Grobkonzept Geschäfts- und Betriebsmodell
Wirtschaftlichkeitsprüfung Baumaßnahme Internationaler Gerichtshof Den
Haag
Workshop zu Möglichkeiten zur Stimulierung der öffentlichen Nachfrage für
ein Bundesunternehmen
Projekt zur Windows XP-Umstellung in einem Bundesministerium
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/4391und Beratungsleistungen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Im Übrigen wird auf den Eingangssatz der Antwort zu Frage 4 verwiesen.
11. Bei welchen Beratungsaufträgen der ÖPP Deutschland AG
(Partnerschaften Deutschland) wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Ergebnis
der ÖPP-Auftrag an ein privates Unternehmen vergeben, das über die
Beteiligungsgesellschaft an der ÖPP Deutschland AG (Partnerschaften
Deutschland) direkt oder indirekt beteiligt war bzw. ist?
Wie die Antwort zu Frage 1 zeigt, ist ein Großteil der im ÖPP-Bereich aktiven
deutschen Wirtschaftsunternehmen über die ÖPP Deutschland
Beteiligungsgesellschaft mbH an der ÖPP Deutschland AG indirekt beteiligt. Insofern ist es
naheliegend, dass diese Unternehmen ÖPP-Aufträge erhalten. Bei
projektfinanzierten ÖPP-Projekten ist der private Partner üblicherweise eine nur für das
konkrete Projekt gegründete Zweckgesellschaft, bei der mehrere Private
Gesellschafter sind (z. B. das bauausführende Unternehmen und das den laufenden
Betrieb übernehmende Unternehmen).
Bei insgesamt zwei Beratungsaufträgen von Bundeseinrichtungen (Neubau des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung und Neubau des „Hauses der
Zukunft“) ist das niederländische Unternehmen BAM als Bestbieter aus einem
europaweiten Ausschreibungsverfahren hervorgegangen und ist daher in einem
Fall direkt an der Projektausführung beteiligt und in einem Fall in
Bietergemeinschaft über unterschiedliche Tochtergesellschaften an der Zweckgesellschaft
(„privater ÖPP-Partner“). BAM ist auch indirekt über eine Bietergemeinschaft
an der privaten ÖPP Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH (BTG)
beteiligt.
Zu Beratungsaufträgen außerhalb des Bundes wird auf den Eingangssatz der
Antwort zu Frage 4 verwiesen.
12. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Evaluation der Beratung
durch die ÖPP Deutschland AG (Partnerschaften Deutschland)?
Wenn nein, warum nicht?
Eine systematische Evaluation der Beratung durch die ÖPP Deutschland AG als
ein unternehmensinternes Controllinginstrument z. B. in der Form von
Kundenbefragungen läge im Zuständigkeitsbereich des Vorstandes. Eine externe
Evaluation, z. B. durch den Bund oder im Auftrag des Bundes setzt voraus, dass der
Bund Kenntnis von jedem Beratungsauftrag der ÖPP Deutschland AG haben
müsste. Insoweit wird auf den Eingangssatz der Antwort zu Frage 4 verwiesen.
Ein derartiger Einblick des Bundes in konkrete Beratungsprojekte der ÖPP
Deutschland AG mit anderen öffentlichen Auftraggebern würde zudem das
Vertrauensverhältnis zum Berater, das für den Erfolg einer guten Beratung essenziell
ist, nachhaltig stören.
Die hohe Zahl von Zweit- und Anschlussaufträgen allein im Bundesbereich
zeigt nach Ansicht der Bundesregierung eine hohe Zufriedenheit mit der
Qualität und den Ergebnissen der Beratung. Im Übrigen wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Grundlagen und Evaluation der
Beratertätigkeit der ÖPP Deutschland AG“ vom 15. Februar 2012
(Bundestagsdrucksache 17/9657) verwiesen.
Drucksache 18/4391 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode13. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Evaluation über Erfolg
oder Misserfolg der Projekte, die mit der Beratung durch die ÖPP
Deutschland AG (Partnerschaften Deutschland) zustande gekommen
sind?
Wenn ja, von wem wird diese wie durchgeführt und sind die Ergebnisse
öffentlich zugänglich?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse über eine derartige Evaluation.
14. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung unter den ÖPP-Projekten, die
von der ÖPP Deutschland AG (Partnerschaften Deutschland) beraten
wurden, auch solche, die vom Bundesrechnungshof anschließend überprüft
und bewertet wurden?
Wenn ja, welche sind dies?
Der Bundesrechnungshof hat zu den von der ÖPP Deutschland AG beratenen
Projekten „Neubau des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in
Berlin“ und „Veranstaltungs- und Transferzentrum des Helmholtz Zentrums in
München“ (letzteres wird nicht als ÖPP-Projekt realisiert) Prüfungen
vorgenommen.
15. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die mittelfristigen und
langfristigen finanziellen Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte, die sich
aus den Projekten, die mit der Beratung durch die ÖPP Deutschland AG
(Partnerschaften Deutschland) zustande gekommen sind, ergeben?
Wenn ja, welche?
Die finanziellen Auswirkungen von aus dem Bundeshaushalt finanzierten ÖPP-
Projekten sind in den „Übersichten – Teil X“ zum Bundeshaushalt 2015
abgebildet. Die ÖPP Deutschland AG hat keines dieser Projekte beraten.
Die Auswirkungen der ÖPP-Projekte der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben, die mit der Beratung durch die ÖPP Deutschland AG zustande gekommen
sind, sind im Bundeshaushalt 2015, dort im Einzelplan 60 Kapitel 60 04 Anlage 1
dargestellt.
Zu den Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte von Ländern und
Kommunen wird auf den Eingangssatz der Antwort zu Frage 4 verwiesen.
16. Welche Stundensätze erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung die
Beraterinnen und Berater, die im Auftrag der ÖPP Deutschland AG
(Partnerschaften Deutschland) die Beratungen durchführen?
Über die Modalitäten der Vergütung der Mitarbeiter der ÖPP Deutschland AG,
soweit diese nicht einer Veröffentlichungspflicht unterliegen (wie z. B. auf
Grund des § 285 HGB für den Vorstand), liegen der Bundesregierung keine
Informationen vor. Nach Auskunft des Unternehmens weisen diese
Mitarbeitervergütungen keine Stundensätze aus.
Die gesetzlichen Vorschriften zum Mindestlohn werden nach Auskunft des
Vorstandes eingehalten. Insoweit sich die Frage auf Unterauftragnehmer der ÖPP
Deutschland AG bezieht, wird auf den Eingangssatz der Antwort zu Frage 4
verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/439117. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wechselten nach Kenntnis der
Bundesregierung aus Bundesministerien in die ÖPP Deutschland AG
(Partnerschaften Deutschland), und welche Position und Besoldungsstufe
bzw. Eingruppierung hatten sie?
Aus dem Bundesministerium der Finanzen wechselten fünf Beschäftigte in die
ÖPP Deutschland AG. Diese hatten die Funktion eines(r) Unterabteilungsleiters,
-leiterin (BesGr. B 6), Referatsleiters, -leiterin (BesGr. B 3), Referenten/
Referentin (TB vgl. A 15), Sachbearbeiters/Sachbearbeiterin (TB vgl. A 10) bzw.
Mitarbeiters/Mitarbeiterin (TB vgl. A 6). Ein(e) Beschäftigte(r) (BesGr. A 16),
der/die als Landesbeamte(r) an das (damalige) Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung abgeordnet war, wechselte aus dem
Bundesministerium in die ÖPP Deutschland AG. Ein(e) Beschäftigte(r) wechselte aus dem
Bundespräsidialamt in die ÖPP Deutschland AG.
18. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ÖPP Deutschland AG
(Partnerschaften Deutschland) wechselten nach Kenntnis der
Bundesregierung in Bundesministerien?
Wie viele waren nach Kenntnis der Bundesregierung davor bereits
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bundesministerien?
Drei der in der Antwort zu Frage 17 bezeichneten Beschäftigten wechselten von
der ÖPP Deutschland AG (Partnerschaften Deutschland) wieder zurück in das
Bundesministerium der Finanzen. Ein(e) Beschäftigte(r) wechselte zurück in
das Bundespräsidialamt.
19. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Mitarbeiter von
Beratungsunternehmen direkt oder indirekt in die Arbeit der ÖPP Deutschland AG
(Partnerschaften Deutschland) involviert?
Wenn ja, in welchen Fällen und von welchen Beratungsunternehmen?
Mitarbeiter anderer Beratungsunternehmen wurden nach Auskunft des
Unternehmens dem Gesellschaftszweck entsprechend bei der Erstellung der
Grundlagenarbeiten zu allgemeinen ÖPP-Fragestellungen eingebunden. Hierzu
wurden dort keine detaillierten Aufzeichnungen geführt, da die Mitarbeit nur in
vergleichsweise geringem Umfang erfolgte.
Bei folgenden für den Bund durchgeführten Beratungs- und
Grundlagenaufträgen erteilt die ÖPP Deutschland AG (wie bei komplexen Beratungsaufträgen
üblich) teilweise Unteraufträge an andere technische oder sonstige spezialisierte
Beratungsunternehmen:
Grundlagenarbeit Dienstleistungszentren (DLZ) in Form von
Öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP)
Lorenz von Stein Institut
Grundlagenarbeit ÖPP-Mustervertrag RAe Hasche Sigle
Veröffentlichung ÖPP-Mustervertrag K&L Gates
Grundlagenarbeit Energieeffizienz bei Bestandsgebäuden TÜV Hessen
Grundlagenarbeit Erstellung eines Standardmodells zur
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für ÖPP-Hochbauprojekte
Ernst&Young
Grundlagenarbeit Erweiterung und Fortschreibung des
Standardmodells für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (WU-
Standardmodell)
Ernst&Young
Drucksache 18/4391 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeGrundlagenarbeit Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft Rae Gleiss Lutz, Weißleder&Ewer
Grundlagenarbeit Lichtsignalanlagen RAe Becker Büttner Held
Grundlagenarbeit ÖPP für öffentliche Beleuchtungsprojekte RAe Becker Büttner Held
Grundlagenarbeit ÖPP im IT und Dienstleistungsbereich Fraunhofer
Grundlagenarbeit ÖPP und kommunale und Landesstraßen RAe Wolter Hoppenburg
Grundlagenarbeit ÖPP und Mittelstand KPMG
Grundlagenarbeit Partnerschaftsmodelle im Bereich der
Elektromobilität
Dornier Consulting
Grundlagenarbeit Transparenz bei ÖPP-Projekten tns Infratest Sozialforschung
Grundlagenarbeit Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für
Öffentlich-Private-Partnerschaften, Analyse und Potenziale
DU Diederichs, Lorenz von Stein Institut
Grundlagenarbeit: Standardisierungsprozess für die Finanzierung
kommunaler ÖPP-Projekte
Deka Kommunal Consult GmbH
Beratungsleistungen für ein Ausstellungs- und
Veranstaltungszentrum als ÖPP-Projekt in Berlin
Luther Rechtsanwaltschaft mbH,
Petri&Tiemann GmbH, RAe Hertin,
Neubau eines Ministeriumsbaus in Berlin Fraunhofer
Ausarbeitung und Umsetzung erweiterter Geschäftsmodelle für
ein Bundesunternehmen
VIC Consult
Ausschreibungsbegleitung „Managed Desktop Services“ AIOS GmbH, Bearing Point
Begleitung der Konsolidierung der Aktivitäten im Programm
„Erprobung Vor-Ort-Betreuung der Zollstellen“ – Phase 2 des
„Konsolidierungsprojektes EVO“
AIOS GmbH, VIC Consult
Begleitung der Umsetzung des Handlungsplans zur Optimierung
der Organisation einer IT-Dienststelle – Phase 1 Identifizierung
und Priorisierung von Maßnahmen
AIOS GmbH
Begleitung der Umsetzung des Handlungsplans zur Optimierung
der Organisation einer IT-Dienststelle, Phase 2 Unterstützung bei
der Umsetzung
Aufstiegscoaching Günther Richter
Beratungsleistungen für den geplanten Neubau eines Museums in
Berlin, Machbarkeitsstudie und Modellkonzeption
Schindler Architekten, PwC Legal
Beratungsleistungen für eine Körperschaft des öffentlichen
Rechts im Rahmen der Umsetzung des geplanten Bauvorhabens
für ein Verwaltungsgebäude und Rechenzentrum am Standort
Würzburg
Experton Group
Beratungsleistungen für die Vorbereitung und Durchführung
eines europaweiten Vergabeverfahrens für ein Dienstgebäude in
Frankfurt (Oder) als ÖPP-Projekt
iproplan Planungsgesllschaft mbH, Luther
Rechtsanwaltsgesllschaft mbH
Beratungsleistungen in Bezug auf konzeptionelle
Vorüberlegungen für das Projekt „thw-adiuvare“
Lorenz von Stein Institut
Beratungsleistungen zur Erarbeitung von Konzepten und
Empfehlungen sowie einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung –
Einführung Easy Pass System
AIOS GmbH, Fortiss
Beratungsleistungen zur Reorganisation der IT Abteilung einer
Anstalt des öffentlichen Rechts
Smartshift, AIOS GmbH, Fraunhofer,
Lexta
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/4391Zu Beratungen, die die ÖPP Deutschland AG bei anderen Öffentlichen
Auftraggebern durchgeführt hat, liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor,
hierzu wird auf den Eingangssatz der Antwort zu Frage 4 verwiesen.
20. Wie veränderte sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Gewinn, das
Eigenkapital und der Umsatz der ÖPP Deutschland AG (Partnerschaften
Deutschland) seit der Gründung pro Jahr, und welche Umsatz- und
Gewinnsteigerungen werden in Zukunft anvisiert?
Die Entwicklung des Eigenkapitals ist geprägt durch die
Eigenkapitalausstattung bei Gründung (10 Mio. Euro) sowie die in den Jahren 2009 und 2010 er-
Beratungsleistungen für das Projekt Mauerstraße 25 bis 28/Berlin
als Dienstsitz für ein Bundesministerium als ÖPP-Projekt
Assmann GmbH, Büro für Architektur und
Denkmalpflege Dr. Peter Lemburg, IngGeo
Baugrund Ingenieurbüro Danny Behm,
Vermessungsingenieur Franz Walk,
TRION Enßlin Hopf Stamer Geologen,
Architektengemeinschaft Fehr
GmbH, Ingenieurenbüro Rüdiger Jockwer
GmbH
Durchführung einer Markterkundung auf Basis eines Konzepts
zum Aufbau eines Skill-ÖPPs
AIOS GmbH, K&L Gates, Lorenz von
Stein Institut
Eckpunkte für ein Geoinformations-Rollenmodell (Georomo) Werner Dransch
Entwicklung eines Verwertungskonzeptes zur Deutschen
Digitalen Bibliothek
Virtual Idenity AG
ergänzende Beratungsleistungen zur Markterkundung und dem
ÖPP-Eignungstest des Konzepts „Skill-ÖPP“ einer Körperschaft
des öffentlichen Rechts
AIOS GmbH, K&L Gates, Lorenz von
Stein Institut
Erstellung eines Eckpunktpapiers „FIM-Integration ab 2016“ Lorenz von Stein Institut
Föderale IT-Kooperation Lorenz von Stein Institut, Dr. Graudenz,
Peter Abel, Friedrisch Ebner,
Health-Check eines SAP-Programms für ein Bundesministerium Bertram Dumsch, Joachim Fischer
Konsolidierung der Informationstechnik für ein Projekt eines
Bundesministeriums
Bearing Point, Fraunhofer, Lorenz von
Stein Institut
Machbarkeitsstudie SAP-Betrieb für eine Anstalt des öffentlichen
Rechts
AIOS GmbH, BearingPoint
Projektunterstützung für die Migration der
Besoldungsabrechnung PAISY nach SAP bei einer Bundeseinrichtung
AIOS GmbH
Prüfung der Eignung einer öffentlich privaten Partnerschaft für
den Vertrieb und das Marketing staatlicher Sammlermünzen
Lorenz von Stein Institut
Strategische Evaluation des Fernerkundungswesens im föderalen
Kontext aus Sicht des Bundes
Werner Dransch
Unterstützung für ein Bundesministerium im Netz- und
Sicherheitsumfeld, Grobkonzept Geschäfts- und Betriebsmodell
Lorenz von Stein Institut, Wolfgang
Lehmeyer,
Workshop zu Möglichkeiten zur Stimulierung der öffentlichen
Nachfrage für ein Bundesunternehmen
K&L Gates
Projekt zur XP-Umstellung eines Bundesministeriums Bearing Point
Drucksache 18/4391 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodefolgten Eigenkapitalerhöhungen in Folge der Beteiligung der ÖPP Deutschland
Beteiligungsgesellschaft mbH an der ÖPP Deutschland AG. Das jeweilige
Jahresergebnis wurde bisher auf neue Rechnung vorgetragen. Gewinn bzw. Verlust,
Eigenkapital um Umsatz der ÖPP Deutschland AG haben sich seit der Gründung
am 11. November 2008 wie folgt entwickelt:
* Einschließlich Verminderung/Erhöhung der Bestände an Vorräten/unfertigen Leistungen
Die Zahlen zum Geschäftsjahr 2014 sind vorläufige Zahlen. Sie beruhen auf
dem noch nicht geprüften und festgestellten Jahresabschluss der ÖPP
Deutschland AG. und wurden durch das Unternehmen zur Verfügung gestellt. Soweit
sich die Frage auf die Unternehmensplanungen bezieht, wird auf den
Eingangssatz der Antwort zu Frage 4 verwiesen.
T Euro 2008 2009 2010 2011
Gewinn/Verlust –74 –1 797 –1 386 –171
Bilanzergebnis –74 –1 872 –3 257 –3 428
Eigenkapital 9 926 14 708 14 438 14 267
Umsatz* 0 1 378 3 736 4 194
T Euro 2012 2013 2014
Gewinn/Verlust –70 315 ca 685
Bilanzergebnis –3 498 –3 183 ca. –2 498
Eigenkapital 14 198 14 532 ca. 15 217
Umsatz 4 142 5 501 ca. 6 300
Anlage 1
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/4391
Anlage 2
Drucksache 18/4391 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]