[Deutscher Bundestag Drucksache 18/4526
18. Wahlperiode 31.03.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annalena Baerbock, Oliver Krischer,
Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/4243 –
Zum Bericht der Bundesregierung zur internationalen Kohlefinanzierung für den
Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Bericht der Bundesregierung zur internationalen Kohlefinanzierung, der
mit einiger Verzögerung am 22. Dezember 2014 dem Ausschuss für Wirtschaft
und Energie des Deutschen Bundestages überstellt wurde, wird die zentrale
Bedeutung einer ambitionierten Klimapolitik und die Einhaltung des Zwei-Grad-
Limits ebenso betont wie die Rolle der KfW Bankengruppe beim Vorantreiben
einer globalen Energiewende. Dementsprechend hat sie zwischen den Jahren
2006 und 2013 weltweit Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen in einer Höhe
von rund 173 Mrd. Euro finanziert. Darunter fällt unter anderem auch die
Unterstützung von emissionsarmen Technologien bei der Kohleverstromung,
beispielsweise in Serbien.
Die darauffolgenden angepassten Finanzierungskriterien haben sich laut
Verfasser an die energie-, klima- und entwicklungspolitischen Herausforderungen
angepasst. Immerhin soll es nun weitere Einschränkungen geben bei der
zukünftigen Förderung von Kohleprojekten. Die Neuformulierung hat jedoch
nicht dazu geführt, die internationale Förderung von Kohlekraftwerken und
Kohlekraftprojekten komplett auszuschließen. Auch mit Blick auf die neuen
Finanzierungskriterien bleiben noch einige Fragen offen.
1. Welches Organ innerhalb der KfW Bankengruppe überarbeitet nach
Kenntnis der Bundesregierung die bestehenden Leitlinien (
www.kfw.de/
nachhaltigkeit/PDF/Nachhaltigkeit/KfW-Positionspapier-
Kohlekraftwerksfinanzierung-neu-2014-03-10_final.pdf), und wann wird
dieser Prozess abgeschlossen sein?
2. Welches Organ innerhalb der KfW Bankengruppe wird nach Kenntnis der
Bundesregierung die überarbeiteten Leitlinien formal beschließen, und
wann?Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
26. März 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/4526 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgte die Überarbeitung der Leitlinien
der KfW Bankengruppe zu Kohlekraftwerksfinanzierungen in einer
konzernübergreifenden Arbeitsgruppe. Die KfW-Leitlinien wurden dabei gemäß der
Position der Bundesregierung vom 22. Dezember 2014 angepasst und vom
Gesamtvorstand der KfW im März 2015 final beschlossen. Die wichtigsten
Eckpunkte der Leitlinien werden dem Verwaltungsrat im Rahmen seiner Sitzung am
14. April 2015 vorgestellt und danach auf der Internetseite der KfW
veröffentlicht.
3. Was sind die konkreten Anforderungen an eine Klimaschutzpolitik und
Klimaschutzstrategie, welche im Bericht der Bundesregierung zur
internationalen Kohlefinanzierung als eine der zu erfüllenden Bedingungen zur
Kohlefinanzierung durch die KfW IPEX-Bank aufgeführt werden, bzw. wonach
wird bemessen, ob dieses Kriterium erfüllt ist?
a) Reicht das formale Vorhandensein einer Klimaschutzpolitik und einer
Klimaschutzstrategie – auf dem Papier – aus, oder soll es
Mindestanforderungen hinsichtlich der Ambition gesetzter Klimaschutzziele,
langfristiger Dekarbonisierung, Ausbauzielen für erneuerbare Energien etc.
geben?
Wie und durch wen werden diese Kriterien entwickelt, bzw. sollte es
keine solchen Kriterien geben, wie wird bewertet, ob eine
Klimaschutzpolitik oder Klimaschutzstrategie ausreichend ambitioniert ist, um die
Bedingungen zu erfüllen?
b) Wie soll konkret bewertet werden, ob ein Kohle-Vorhaben mit dieser
Klimaschutzpolitik und -strategie kohärent ist?
Welche Faktoren, Indikatoren und Kriterien sollen hierfür herangezogen
werden?
c) Inwiefern muss Kompatibilität der zu bewertenden Klimaschutzpolitik
und -strategie mit dem Zwei-Grad-Limit erfüllt sein, welche der
Emissionsszenarien des IPCC AR5 werden hierfür herangezogen, wie wird
die Kompatibilität überprüft, und durch wen?
d) Inwiefern müssen etwaige Klimaschutzpolitiken und -strategien nicht
nur vorliegen, sondern auch durch eine geeignete aktive
Implementierung begleitet werden, wie wird das begleitet werden, und durch wen?
e) Wie und durch wen wird bewertet, ob das Kriterium insgesamt erfüllt ist,
und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass ausreichend Expertise in
den Bewertungsprozess einfließt?
f) Werden Ministerien, nachgeordnete Behörden und unabhängige
Expertinnen und Experten in diese Entscheidungsprozesse einbezogen, und
wenn ja, welche sind dies (bitte auch nach KfW- bzw. IPEX-Teil
aufschlüsseln)?
Wenn nein, verfügt die KfW Bankengruppe nach Kenntnis der
Bundesregierung über die nötigen Kapazitäten und Voraussetzungen, um solche
Entscheidungen zu treffen, und wie wird hier die nötige Expertise,
Objektivität und Unabhängigkeit in der Bewertung gesichert?
g) In welcher Form und welchem Umfang werden die Ergebnisse der
Prüfungen dem Entscheidungsgremium vorgelegt?
Die Fagen 3 und 3a bis 3g werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die KfW wird im Einzelfall untersuchen, inwiefern das jeweilige
Investitionsland im Rahmen seiner nationalen Klimaschutzstrategie konkrete Maßnahmen
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4526zum Ausbau erneuerbarer Energien bzw. zur Steigerung der Energieeffizienz
anstrebt.
Den Emissionsszenarien des IPCC AR5 zufolge ist eine Dekarbonisierung der
globalen Energieversorgung bis 2040 bis 2070 erforderlich, um die globale
Erderwärmung mit einer 66-prozentigen Wahrscheinlichkeit auf 2 °C zu
begrenzen. Abhängig von den nationalen Gegebenheiten kann es – wie im Falle der
deutschen Energiewende – notwendig sein, fossile Energieträger als
mittelfristige Brückentechnologie einzusetzen.
Sofern dies überzeugend dargelegt werden kann, gilt das Vorhandensein einer
nationalen Klimaschutzstrategie und die Kohärenz mit der nationalen
Klimaschutzpolitik als gegeben.
Die bestehenden Kreditprozesse der einzelnen Geschäftsbereiche der KfW
Bankengruppe stehen im Einklang mit den entsprechenden (aufsichts-)rechtlichen
Vorschriften. In diesem Rahmen (Due Diligence) findet die
Informationssammlung zu Klimaschutzstrategie und Klimaschutzpolitik statt. Nach Kenntnis der
Bundesregierung stehen der KfW Bankengruppe öffentlich zugänglich Quellen
zur Informationsbeschaffung diskriminierungsfrei zur Verfügung, anhand derer
sie die veröffentlichten Klimaschutzpolitiken und Klimaschutzstrategien
überprüfen und bewerten kann. Die Bundesregierung geht zudem davon aus, dass im
Lichte der Klimaverhandlungen in Paris im Dezember 2015 eine Überarbeitung
nationaler Klimaschutzstrategien erfolgen wird.
Die für die fachliche Bewertung der verfügbaren Informationen erforderlichen
Kapazitäten werden für die KfW Entwicklungsbank und die KfW IPEX in den
Kompetenzcentern „Umwelt und Klima“ sowie „Energie, Wasser und
Landwirtschaft“ sowie in den regionalen Schwerpunktteams der KfW Entwicklungsbank
in ausreichendem Umfang vorgehalten. Die Bundesregierung ist dabei über die
zuständigen Ressorts entsprechend der gültigen Kreditprozesswege bei der
Finanzierungsvergabe der KfW eingebunden.
4. Wie definiert bzw. misst die Bundesregierung die Maßgabe
„Referenzwirkungsgrad“?
Die Definition der Maßgabe Referenzwirkungsgrad findet sich im Bericht der
Bundesregierung zur internationalen Kohlefinanzierung vom 22. Dezember
2014 unter Fußnote 1 für Braunkohle und unter Fußnote 2 für Steinkohle.
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob aufgrund von
beispielsweise Zusammensetzung und Herkunft der eingesetzten Kohle der
Wirkungsgrad schwankt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
6. Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung daraus auf die
Bestimmung des „Referenzwirkungsgrades“?
Die Fragen 5 und 6 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass der Wirkungsgrad der eingesetzten Kohle
von verschiedenen Faktoren determiniert wird, u. a. den meteorologischen
Bedingungen vor Ort sowie der Brennstoffqualität der genutzten Kohle. Aus eben
diesem Grund hat die Bundesregierung in Anlehnung an die bereits zuvor
geltende Praxis der KfW einen Referenzwirkungsgrad für deutsche Verhältnisse
definiert. Bei abweichenden lokalen Bedingungen erfolgt eine entsprechende
Anpassung.
Drucksache 18/4526 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode7. Auf welcher konkreten Berechnungsgrundlage hat die Bundesregierung die
neuen Förderbedingungen ab einem elektrischen Referenzwirkungsgrad
von 43 Prozent bei Braunkohle bzw. 44 Prozent bei Steinkohle festgelegt,
und weshalb hat sie nicht höhere Wirkungsgrade vorgegeben, die dem
jüngsten Stand der Technik entsprechen (z. B. Kraftwerk Moorburg,
www.corporate.vattenfall.de/uber-uns/geschaftsfelder/erzeugung/
neubauprojekte/Moorburg/Spitzentechnologie_im_Einsatz/)?
Der Bundesregierung ist bewusst, dass sich Braun- und Steinkohle in ihrem
Brennwert unterscheiden. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, hat die
Bundesregierung im Unterschied zur vorher geltenden Praxis differenzierte
Wirkungsgrade für beide Kohlearten festgelegt. Die Referenzwirkungsgrade von
43 Prozent für Braunkohle und 44 Prozent für Steinkohle zählen unter
Zugrundelegung der in Fußnote 1 und Fußnote 2 des Berichts jeweils getroffenen
Definition zur aktuell in der Praxis eingesetzten Spitzentechnologie.
8. Wie definiert die Bundesregierung die Maßgabe, dass „technische und
räumliche Voraussetzungen geprüft werden, um ggf. zu einem späteren
Zeitpunkt die Abscheidung und Speicherung von CO2 (CCS) zu
ermöglichen“, wie sehen die hier angesprochenen Voraussetzungen konkret aus,
wer prüft das, wie sieht die Prüfung aus, und was ist, wenn die Prüfung
negativ ist?
Diese Maßgabe verdeutlicht den Anspruch, über die EU-Grenzen hinaus
Anforderungen an Kraftwerksprojekte anzulegen, die bislang ausschließlich für
Vorhaben innerhalb der EU vorgeschrieben sind und dort als anspruchsvoll gelten.
Die technischen und räumlichen Möglichkeiten einer späteren Abscheidung und
Speicherung von CO2 werden nach den künftigen Leitlinien der KfW
Bankengruppe als Teil der Due Diligence einer Finanzierung eines Kohlekraftwerks zu
prüfen sein und stellen somit ein wichtiges Kriterium für die Gesamtbeurteilung
des Finanzierungsvorhabens dar.
Im Rahmen der Due Diligence wird deshalb im Hinblick auf einen möglichen
späteren Einsatz von CCS-Technologien zu prüfen sein:
– welche CO2-Abscheidetechnik bei der beabsichtigten Kraftwerkstechnologie
dem aktuellen Stand der Entwicklung entspricht,
– ob ausreichend Freifläche auf dem Werksgelände oder in der Nähe
angrenzend verfügbar ist, um ein späteres Nachrüsten mit der identifizierten
Abscheidetechnik zu ermöglichen,
– ob das Kraftwerkdesign darüber hinaus ausreichend Platz für die
entsprechenden Leitungen bzw. Anlagen einräumt,
– eine Stellungnahme des Antragstellers, welche potenziellen Speicher on- und
offshore für die Speicherung des abgeschiedenen CO2 zur Verfügung
stünden.
9. Wie definiert bzw. misst die Bundesregierung „wesentliche Verbesserungen
der Umweltwirkungen“, wer misst diese, und wie?
Eine wesentliche Verbesserung der Umweltwirkungen bedeutet in Abgrenzung
zur Klimawirkung eine Ressourceneinsparung, welche stets mit
Energieeinsparung bzw. CO2-Einsparung in Verbindung steht bzw. einer Minderung von
Schadstoffemissionen. Die Ressourceneinsparung kann sich zum Beispiel auf
den Kühl- oder Wasserverbrauch beziehen. Eine Überprüfung der verbesserten
Umweltwirkung findet im Rahmen der Due Diligence bei Modernisierungen
von Kohlekraftwerken statt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/452610. Wie definiert bzw. misst die Bundesregierung „keine ausreichenden
Alternativen im Bereich der erneuerbaren Energien“, wer prüft diese, und wie?
Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen der entwicklungs- und
klimapolitischen Zusammenarbeit mit den Partnerländern den Ausbau einer
klimaschonenden und umweltverträglichen Energieversorgung. Im Vordergrund
stehen dabei der Ausbau der erneuerbaren Energien, die effiziente Nutzung von
Energie und der Zugang zu einer modernen Energiegrundversorgung.
Insbesondere werden Partnerländer dabei unterstützt, technische, regulative,
wirtschaftliche oder politische Barrieren für den Ausbau erneuerbarer Energien sowie für
die Steigerung der Energieeffizienz abzubauen.
Die Vorgabe, dass Modernisierungsmaßnahmen zur Fortsetzung herkömmlicher
Energieversorgung nur gefördert werden, wenn „keine ausreichenden
Alternativen im Bereich der erneuerbaren Energien“ bestehen, basiert auf den Ansatz,
eine verbesserte und klima- und umweltverträglichere Energieversorgung und
-nutzung mit möglichst hohem Anteil von erneuerbaren Energien am gesamten
Energiemix zu erreichen. Die Einschränkung dieses Kriteriums durch den
Begriff „ausreichend“ zeigt, dass es hier landespezifische politische, regulative und
wirtschaftliche Gründe geben kann, die einer Einzelfallprüfung bedürfen.
Im Grundsatz erfolgt immer eine Einzelfallprüfung nach den Richtlinien der
Entwicklungszusammenarbeit. Diese werden in der
Entwicklungszusammenarbeit von den Durchführungsorganisationen der technischen Zusammenarbeit
bzw. der finanziellen Zusammenarbeit im Rahmen der Projektprüfungen und
Angebotserstellung durchgeführt sowie durch das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vor der Auftragserteilung
geprüft.
Zusätzlich prüft auch die Partnerregierung i. d. R. selbst vor Vereinbarung eines
Projektvorhabens in Form von Machbarkeitsstudien (Feasibility Studies).
11. Wie definiert bzw. misst die Bundesregierung einen „signifikanten Beitrag
zur Verbesserung der Energieversorgungssicherheit“, wer prüft das, und
wie sieht die Prüfung aus?
Für die Verbesserung der Energieversorgungssicherheit ist sicherzustellen, dass
die schwankende Energienachfrage bedarfsgerecht gedeckt werden kann. Die
quantitative Energieversorgungssicherheit kann dann gefährdet werden, wenn
nicht ausreichende Primärenergieträger zur Deckung des Strom- und
insbesondere auch Heizenergiebedarfs über erneuerbaren Energien bereitgestellt werden
können.
Zur Sicherung der Versorgungsqualität können derzeit insbesondere in
Versorgungsverbünden mit hohen Anteilen fluktuierender erneuerbarer Energien
(Wind und Solar) noch Grundlastkraftwerke (z. B. große Wasserkraftwerke und
Kohlekraftwerke), sowie flexible Kraftwerke (z. B. Gaskraftwerke) erforderlich
sein, um Schwankungen in der Stromerzeugung auszugleichen und damit
Ungleichgewichten von Angebot und Nachfrage vorzubeugen. Unter bestimmten
Umständen (Ausgestaltung des lokalen Energiemarktes, installierte
Kraftwerkskapazitäten) können in diesen Fällen konventionelle Erzeugungstechnologien,
wie u. a. Kohlekraftwerke zu einer erhöhten Versorgungssicherheit beitragen. In
diesen Fällen können auch Modernisierungsmaßnahmen des bestehenden
Kraftwerksparks ausnahmsweise ins Auge gefasst werden.
Die Einzelfallprüfungen für dieses Kriterium erfolgen nach den Richtlinien der
Entwicklungszusammenarbeit vor der Auftragserteilung durch das BMZ und bei
der Vorbereitung des Vorhabens bei den Durchführungsorganisationen der
technischen und finanziellen Zusammenarbeit im Rahmen der Projektprüfungen und
Drucksache 18/4526 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeAngebotserstellung. Zusätzlich wird dieses Kriterium i. d. R. auch durch die
Partnerregierung selbst vor der Vereinbarung eines gemeinsamen
Projektvorhabens in Form von Machbarkeitsstudien geprüft (siehe Antwort zu Frage 10).
12. Welchen konkreten Verfahrensstand haben die Beratungen auf OECD-
Ebene (OECD – Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung) bezüglich der Übernahme von Exportkreditgarantien
hinsichtlich des technischen Prüfstandards von Treibhausgasemissionen
fossiler Kraftwerke, und welche Position vertritt die Bundesregierung
innerhalb dieser Beratungen?
Die Bundesregierung setzt sich für einheitliche Standards für die Übernahme
von Exportkreditgarantien für Kohlekraftwerke auf OECD-Ebene ein, die mit
dem Ziel einer Begrenzung des globalen Klimawandels vereinbar sind.
Grundlage der Position sind die für die internationale Kohlefinanzierung aufgestellten
Kriterien der Bundesregierung, die im Bericht der Bundesregierung zur
internationalen Kohlefinanzierung für den Wirtschaftsausschuss des Deutschen
Bundestages vom 22. Dezember 2014 dargelegt wurden.
Ziel der Bundesregierung ist es, international einheitlich gültige Kriterien
festzulegen, die den Einsatz von modernsten, effizientesten und möglichst
klimafreundlichen Technologien sicherstellen und gleichzeitig innerhalb der
OECD Chancengleichheit herstellen. Im Rahmen der Verhandlungen auf
OECD- Ebene wird derzeitig angestrebt, sich bis zur 21.
Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention (COP 21) Ende 2015 in Paris auf eine
gemeinsame Herangehensweise zu verständigen.
13. Welche Position vertritt die Bundesregierung bei den Verhandlungen
innerhalb der Exportkreditgruppe der OECD bezüglich einer Finanzierung
von Kohlekraftwerken, und wird sie Vorschlägen für ein komplettes
Auslaufen aller Exportkredite für Kohleprojekte zustimmen?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Staaten unterstützen nach Kenntnis der Bundesregierung in
diesem Zusammenhang Forderungen nach einem kompletten Auslaufen, und
welche Staaten opponieren dagegen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es keine Vorschläge bei der OECD für
ein komplettes Auslaufen aller Exportkredite für Kohleprojekte. Im Übrigen ist
auf die Antwort zu Frage 12 zu verweisen.
14. In welcher Form und mittels welcher Maßnahmen wirbt die
Bundesregierung bei Nicht-OECD-Ländern für ein entsprechendes Vorgehen?
Welche Staaten unterstützen nach Kenntnis der Bundesregierung in
diesem Zusammenhang Forderungen nach einem kompletten Auslaufen, und
welche Staaten opponieren dagegen?
Die Bundesregierung führt in verschiedenen Gremien und auf verschiedenen
Ebenen einen Dialog mit anderen staatlichen und nicht staatlichen
Organisationen zu dem laufenden Verhandlungsprozess in der OECD. Insbesondere nutzt
die Bundesregierung den bilateralen Dialog mit Nicht-OECD-Ländern, die den
Export von Kohletechnologie finanzieren, um dafür zu werben, die
Exportfinanzierung für Kohletechnologien entsprechend den auf OECD-Ebene
auszuhandelnden Standards zu begrenzen. Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es
keine Nicht-OECD Staaten, welche ein komplettes Auslaufen staatlicher
Exportförderung im Zusammenhang mit Energieerzeugung aus Kohle fordern.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/452615. Wann rechnet die Bundesregierung mit neuen Vorgaben durch die OECD
bezüglich neuer Finanzierungsstandards, und wird sie ihre im Dezember
2014 veröffentlichte Position ggf. noch einmal verändern (bitte
begründen)?
Die Bundesregierung strebt eine Einigung auf OECD-Ebene noch vor der
21. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention (COP 21) Ende 2015
in Paris an. Die inhaltliche Position der Bundesregierung in diesem
Verhandlungsprozess ergibt sich aus den Vorgaben des Berichts der Bundesregierung zur
internationalen Kohlefinanzierung vom 22. Dezember 2014. Die
Bundesregierung bringt dabei ihr Kernanliegen in die EU-Positionierung für die OECD-
Abstimmung ein, dass die OECD einheitliche Standards für Exportkredite und
Exportkreditgarantien für Kohlekraftwerke beschließt, die mit dem Ziel einer
Begrenzung des globalen Klimawandels vereinbar sind. Die Bundesregierung
hat hierfür auf EU-Ebene einen eigenen Vorschlag eingebracht, zeigt sich im
Sinne der Kompromissfindung aber auch für andere Vorschläge offen, die sich
im genannten Rahmen bewegen.
16. Findet die Neupositionierung auch Anwendung bei zum Zeitpunkt der
Berichtsveröffentlichung sich bereits im Prozess befindlichen
Finanzierungsprojekten?
Wenn ja, auf welche, und wenn nein, warum nicht?
Die Neupositionierung der Bundesregierung soll die Rolle der KfW
Bankengruppe als verlässlicher Partner bei der Strukturierung und Begleitung von
Projekten, Finanzierungsanfragen und Finanzierungen, insbesondere auch der
Vielzahl von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien und der
Energieeffizienz, nicht infrage stellen. Aus diesem Grund ist die Bundesregierung
übereingekommen, dass die bis zur Veröffentlichung des Berichts (22. Dezember 2014)
vereinbarten oder mit einem Finanzierungsangebot unterlegten Transaktionen
noch nach der vorhergehenden Regelung des bisherigen KfW-Positionspapieres
abgeschlossen werden. Die neue Regelung gilt ab dem Zeitpunkt der
Veröffentlichung des Berichts der Bundesregierung für sämtliche Projekte, die sich bereits
in der Prüfung befanden, aber für die noch keine Verpflichtung nach außen
eingegangen wurde.
17. Gibt es nach Informationen der Bundesregierung Unternehmen im
Antragsverfahren zur Finanzierung von Kohleinfrastruktur im Ausland durch
die KfW Bankengruppe, deren Antrag jedoch noch nicht beschieden ist,
die nun aufgrund der neuen Leitlinien keine Förderung erhalten, und falls
ja, um welche Summen und Unternehmen handelt es sich?
Eine Benennung von Unternehmen im Antragsverfahren der KfW ist nicht
möglich, da eine Offenlegung das auf Artikel 12 des Grundgesetzes geschützte Recht
des Antragstellers auf die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
verletzen könnte. Die öffentliche Beantwortung der Frage, ob und inwieweit ein
Unternehmen seine wirtschaftlichen Aktivitäten über welche Art von Krediten
finanziert, ist grundsätzlich geeignet, konkurrierenden Unternehmen Aufschluss
nicht nur über die finanzielle Ausstattung eines Unternehmens, sondern auch
über dessen Strategie und Positionierung am Markt zu geben.
Drucksache 18/4526 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode18. Wie hoch war der Anteil bei der Auftragsvergabe an deutsche
Unternehmen seit dem Jahr 2006 im Rahmen der Finanzierung durch die KfW
Entwicklungsbank, und welche ausländischen Unternehmen haben in diesem
Zeitraum Aufträge in welcher Höhe von der KfW Entwicklungsbank
erhalten?
Die Vergabe von Liefer-, Bau- und zugehörigen Leistungsaufträgen erfolgt im
Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit im Regelfall nicht direkt durch die
KfW, sondern durch die für die Projektdurchführung zuständige Institution
(Projektträger), welche in diesem Fall auch die ausschreibende Stelle ist. Der Anteil
der deutschen – vorwiegend mittelständischen – Unternehmen beläuft sich auf
knapp 64 Prozent aller Kosten, die nicht in der jeweiligen Inlandswährung
fakturiert und abgerechnet werden. Ein namentlicher Ausweis der Firmen bzw. ein
Ausweis über die Höhe der Auftragsvergabe ist der KfW aufgrund der in der
Antwort zu Frage 17 genannten Gründe nicht möglich.
19. Haben die KfW IPEX-Bank oder die KfW Bankengruppe im Jahr 2014
Finanzierungszusagen im Zusammenhang mit Kohlekraftwerken,
Modernisierungen von Kohlekraftwerken oder Kohleinfrastrukturprojekten
gegeben (bitte ggf. nach Ländern, Projektnamen und jeweiligen Summen
aufschlüsseln)?
In der KfW Bankengruppe wurden im Jahr 2014 keine Zusagen im
Zusammenhang mit Kohlekraftwerken, Modernisierungen von Kohlekraftwerken oder
Kohleinfrastrukturprojekten gemacht.
Im Bereich der kohlebasierten Fernwärmesysteme indes wurden im Jahre 2014
drei Förderungszusagen von der KfW Entwicklungsbank gemacht:
– VR China; Neubau Linxia District Heating; 40 Mio. Euro Darlehen;
– VR China; Modernisierung Fernwärme Jinzhong (Komponente des
Programmes „Klima- und Umweltinfrastruktur im urbanen Raum); 36,4 Mio. Euro
Darlehen;
– Kosovo; Energiesektorprogramm III (Fernwärme); 1,8 Mio. Euro
schwedische Mandatsmittel als Zuschuss.
Bei allen o. g. Vorhaben beziehen sich die Projektmaßnahmen ausschließlich auf
das Wärmesystem. Es werden keine Maßnahmen zur kohlebasierten
Stromerzeugung finanziert. Durch die Nutzung von zentralen Wärmequellen werden
insbesondere ineffiziente, dezentrale Heizkessel oder Stromheizungen oder
auch die Verbrennung von Schweröl vermieden. Dies führt zu erheblichen
Minderungen von umwelt- und klimaschädlichen Emissionen (CO2, NOx, SO2 und
Staub).
20. Prüfen die KfW IPEX-Bank oder die KfW Bankengruppe derzeit
Finanzierungszusagen im Zusammenhang mit Kohlekraftwerken,
Modernisierungen von Kohlekraftwerken oder Kohleinfrastrukturprojekten (bitte ggf.
nach Ländern, Projektnamen und jeweiligen Summen aufschlüsseln)?
Für folgende Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit steht der Abschluss
der Finanzierungsverträge bzw. der Darlehensverträge noch bevor:
– Kosovo; Energiesektorprogramm III (Fernwärme); Die Umsetzung der
Finanzierungszusage steht bevor. Die Aufstockung ist per Note 2014 von der
Bundesregierung der kosovarischen Regierung zugesagt worden. Bei diesem
Vorhaben beziehen sich die Projektmaßnahmen ausschließlich auf das
Wärmesystem. 4 Mio. Euro FZ-Zuschuss;
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/4526– Serbien; Kraftwerk Nikola Tesla A (Umweltmaßnahme: Modernisierung des
Ascheentsorgungssystems); der Abschluss des Darlehensvertrages steht
bevor; 45 Mio. Euro FZ-Entwicklungskredit;
– Indonesien; Kraftwerk Suralaya (Umweltmaßnahmen: Einsatz moderner
Umweltschutztechnologien zur Abgasreinigung sowie Rehabilitierung von
Generatoren, Turbinen und Boilern); der Abschluss des Darlehensvertrages
steht bevor; 175 Mio. Euro FZ-Förderkredit;
– Mazedonien; Programm Energieeffizienz und Erneuerbare Energien –
Phase IV (Neubau eines Fernwärmesystems); Das Vorhaben wurde im Jahr 2013
von der Bundesregierung der mazedonischen Regierung zugesagt und
befindet sich derzeit in Prüfung durch die KfW; 57 Mio. Euro FZ-
Entwicklungskredit;
– Mongolei; Effizienz- und Umweltmaßnahmen im mongolischen
Kraftwerkspark; Das Vorhaben wurde im Jahr 2013 von der Bundesregierung der
mongolischen Regierung zugesagt und befindet sich derzeit in Prüfung durch die
KfW; 30 Mio. Euro FZ-Entwicklungskredit.
Im Übrigen ist eine Offenlegung nicht möglich, da sie das auf Artikel 12 des
Grundgesetzes geschützte Recht auf Wahrung von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen verletzen könnte. Die öffentliche Beantwortung der Frage, ob und
inwieweit ein Unternehmen seine wirtschaftlichen Aktivitäten über welche Art
von Krediten finanziert, ist grundsätzlich geeignet, konkurrierenden
Unternehmen Aufschluss nicht nur über die finanzielle Ausstattung eines Unternehmens,
sondern auch über dessen Strategie und Positionierung am Markt zu geben.
21. Für welche Länder und Projekte liegen dem Interministeriellen Ausschuss
für Exportkreditgarantien des Bundes Anfragen, Voranfragen oder
Anträge für Bürgschaften vor, die Kohlekraftwerke, Kohleminen oder
Kohleinfrastruktur betreffen?
Derzeitig liegen eine Reihe von Anfragen und Anträge für die Absicherung von
Exporten in andere Staaten hinsichtlich von Projekten mit Bezug zu den
Sektoren Kohlekraft, Kohleminen oder Kohleinfrastruktur vor. Dies betrifft folgende
Länder: Australien, Indonesien, Kasachstan, Korea (Süd), Kroatien, Philippinen,
Polen, Südafrika, Türkei, Vietnam und die Dominikanische Republik.
Die Nennung von Projekten bedarf aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen der Zustimmung der potenziellen Deckungsnehmer. Die
Durchführung eines entsprechenden Drittbeteiligungsverfahrens war in der für
die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht
möglich.
22. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Finanzierungen
der KfW Bankengruppe im Bereich fossiler Brennstoffe im Jahr 2014
(inklusive Kredite an Unternehmen, deren Portfolio mehr als 50 Prozent
fossiler Energien ausmacht, und nach Art der Finanzierung und finanzierten
Brennstoff)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor, da derartige Daten
bei der KfW nicht vorliegen und in der für die Beantwortung der Kleinen
Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit eine entsprechende Erhebung nicht möglich
ist.
Drucksache 18/4526 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode23. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass Deutschland in Ländern wie
der Ukraine oder Russland für über 60 Prozent der weltweiten Kredite für
Kohleprojekte in Höhe von 1,8 Mrd. Dollar verantwortlich ist (www.
euractiv.de/sections/energie-und-umwelt/deutschland-und-
frankreichstecken-milliarden-export-von-kohletechnik)?
Wenn ja, wie und bis wann soll dieser Anteil reduziert bzw. komplett
zurückgefahren werden, und wenn nein, wie sehen Anteil und Höhe
tatsächlich aus?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
24. Wie viele der seit dem Jahr 2006 von der KfW Bankengruppe finanzierten
Energieprojekte waren zusätzlich über Hermes-Bürgschaften abgesichert
(bitte einzeln nach Energieträger sowie unter Angabe der Höhe der
jeweiligen Bürgschaft aufschlüsseln)?
Eine Beantwortung dieser Frage bezogen auf die KfW Bankengruppe ist nicht
möglich, da sie sich undifferenziert auf sämtliche Arten von Energieprojekten
(Erzeugung, Übertragung, Verteilung, Speicherung etc.) bezieht und
entsprechende Daten in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung
stehenden Zeit nicht erhoben werden können.
25. Warum bedarf es aus Sicht der Bundesregierung ggf. einer zusätzlichen
Absicherung von Hermes-Bürgschaften für die Finanzierung von
Kohlekraftprojekten im Ausland?
Bei staatlichen Exportkreditgarantien handelt es sich um ein
nachfrageorientiertes Förderinstrument. Die Bundesregierung bietet Hermesdeckungen nicht aktiv
an. Vielmehr stellen Exporteure und die sie finanzierenden Banken im
Bedarfsfall einen Antrag auf Übernahme einer staatlichen Exportkreditgarantie. Unter
dem Gesichtspunkt der Förderungswürdigkeit und risikomäßigen Vertretbarkeit
entscheidet dann die Bundesregierung, ob eine Absicherung übernommen wird.
26. Wie hoch liegen die CO2-Emissionen durch die von der KfW
Bankengruppe aktuell finanzierten internationalen Kohleprojekte, und inwieweit
wird sich diese Emission durch die neuen Leitlinien verringern?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Zahlen vor. Die KfW Bankengruppe
steht für nachhaltige Finanzierungen. Die Finanzierungen von
Kohlekraftwerken bzw. von Modernisierungs- bzw. Rehabilitierungsmaßnahmen unterliegen
seit 2012 den KfW-Finanzierungsleitlinien (vormals Positionspapier) zu
Kohlekraftwerksfinanzierungen. Diese sehen vor, Finanzierungen nur dann
umzusetzen, wenn positive Umweltwirkungen in Bezug auf Ressourceneinsparungen
mit Modernisierungs- bzw. Rehabilitierungsmaßnahmen verknüpft sind bzw. bei
Neubauten hohe Wirkungsgrade erfüllt werden. Durch den Anspruch eines
höheren Wirkungsgrades als im bisherigen KfW-Positionspapier werden sich in
Relation zu bisherigen Designs nur noch effizientere Kraftwerkskonzepte
finanzieren lassen. Auch die in der Neupositionierung enthaltenen grundsätzlichen
Einschränkungen werden zu einer Reduktion dieser Emissionen beitragen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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