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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

"Realitätscheck" als Handreichung des Auswärtigen Amts zum Ukraine-Konflikt

Prüfung von Hintergrundinformationen des Auswärtigen Amts zur Ukraine-Krise, Umstände der dortigen Machtübergabe, Rolle der USA, Erkenntnisse zu extrem rechten Parteien in der Ukraine, Einbindung in Machtstrukturen, Auffassung des Internationalen Gerichtshofes zur einseitigen Unabhängigkeitserklärung, russisches Vorgehen auf der Krim, Unabhängigkeit des Kosovo, Aussagen der NATO zu einer möglichen Ausdehnung nach Osten, Proteste Russlands, Verhalten der US-Regierung gegenüber der NATO, EU-Assoziierungsabkommen mit der Ukraine<br /> (insgesamt 47 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

07.04.2015

Aktualisiert

26.07.2022

BT18/427505.03.2015

"Realitätscheck" als Handreichung des Auswärtigen Amts zum Ukraine-Konflikt

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 18/4275 18. Wahlperiode 05.03.2015Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Dr. Gesine Lötzsch, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Azize Tank und der Fraktion DIE LINKE. „Realitätscheck“ als Handreichung des Auswärtigen Amts zum Ukraine-Konflikt Am 18. Februar 2015 hat das Auswärtige Amt einen „Realitätscheck“ zum Ukraine-Konflikt an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages verschickt, welcher „in der öffentlichen Diskussion häufig verwendeten Behauptungen zum Ukraine-Konflikt, die auf unrichtigen oder nur teilweise richtigen Fakten beruhen“, begegnen soll. Dieser „Realitätscheck“ wirft aber nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller einigen Fragen hinsichtlich der Deutung historischer Daten und Abläufe sowie der Ursachen und des Verlauf des Ukraine- Konfliktes auf. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Inwieweit entspricht es den diplomatischen Gepflogenheiten in der deutschen Außenpolitik, dass der damalige Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, auf seiner Dienstreise in die Ukraine Anfang Dezember 2013 etwas getan hat, „was sich für einen Außenminister normalerweise nicht gehört“, indem er nach der Landung „nicht etwa zur Regierung [fuhr], sondern sich gleich mit der Box-Legende Vitali Klitschko [traf], dem neuen Helden der proeuropäischen Protestbewegung in der Ex- Sowjetrepublik“ und anschließend „die beiden mit Vitalis Frau Natalia und dessen Bruder Wladimir, ebenfalls Boxweltmeister, auch noch zum Maidan, dem Unabhängigkeitsplatz“ von Kiew weiterfuhren (www.haz.de/Nachrichten/Politik/ Deutschland-Welt/Westerwelle-unterstuetzt-Klitschko-in-Kiew)? 2. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass der ukrainische Präsident Wiktor Janukowitsch Mitte Dezember 2013 die Reaktionen bzw. das Handeln des Westens im Zuge der Nichtunterzeichnung des EU- Assoziationsabkommens durch die Ukraine als Einmischung in die inneren Angelegenheiten seines Landes betrachtet hat (www.welt.de/newsticker/news2/article 123121654/Janukowitsch-wirft-Westen-Einmischung-in-innere- Angelegenheiten-vor.html)? 3. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass der US-amerikanische Präsident Barack Obama am 1. Februar 2015 sagte, dass „Janukowitsch […] erst geflohen [sei], nachdem [die USA] einen Deal zustandegebracht hatten, der die Machtübergabe in der Ukraine ermöglichte“ (www.euractiv.de/sections/ ukraine-und-eu/jede-menge-propaganda-und-jede-menge-luegen-312009; transcripts.cnn.com/TRANSCRIPTS/1502/01/fzgps.01.html)? 4. Inwieweit sieht die Bundesregierung in der Aushandlung dieses von Barack Obama angesprochenen Deals im Nachhinein ihren mit Frankreich, Polen Drucksache 18/4275 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeund dem ukrainischen Präsidenten Wiktor Janukowitsch ausgehandelten Kompromiss von Anfang an als konterkariert an? 5. Ist der Bundesregierung die Aussage des ehemaligen ukrainischen Ministerpräsidenten Mykola Asarow bekannt, wonach „sich [die USA] bereits zu seiner Amtszeit massiv in die inneren Belange der Ukraine eingemischt und letztlich auch den Umsturz im Februar 2014 gesteuert […] haben“ (www. derstandard.at/2000011236567/Ex-Premier-Umsturz-in-Ukraine-von-USA- gesteuert)? 6. Inwieweit hält die Bundesregierung die im „Realitätscheck“ unter „2. Behauptung: In Kiew sind Faschisten an der Macht“ gegebene Reduzierung von „Macht“ auf die am 27. Februar 2014 gebildete Übergangsregierung nicht für sehr verkürzt, wenn mit a) Tetjana Tschornowol ein ehemaliges Mitglied der extrem rechten „Ukrainischen Nationalversammlung – Selbstverteidigung des Ukrainischen Volkes“ (UNA-UNSO), b) Oleg Machnitzkij ein Mitglied von „Swoboda“ Generalstaatsanwalt der Ukraine (verantwortlich unter anderem für die verhinderte Aufklärung, Unterdrückung oder sogar Unterschlagung von Beweismitteln, www.wdr. de/tv/monitor/sendungen/2014/0410/maidan.php5), c) Andrij Parubij, Mitbegründer der faschistischen Swoboda- Vorgängerpartei „Sozial-Nationale Partei der Ukraine“ und ehemaliger „Kommandeur des Maidan“, Chef des Rats für die Nationale Sicherheit und Verteidigung der Ukraine, d) Dmitro Jarosch, ehemaliger Maidan-Kommandant, „Führer“ der extrem rechten Organisationen „Trysub“ („Dreizack“) und „Prawyj Sektor“ („Rechter Sektor“), stellvertretender Chef des Rats für die Nationale Sicherheit und Verteidigung der Ukraine, e) der vorwiegend aus extrem Rechten und Hooligans bestehenden sogenannten Maidan-Selbstverteidigung die Nationalgarde und Freiwilligenbataillone wie das faschistische „Asow“ oder „Aidar“ gebildet wurden, die heute maßgeblich die militärische Stütze der ukrainischen Regierung und des Präsidenten darstellen, extrem Rechte unmittelbar nach dem Sturz des ukrainischen Präsidenten Wiktor Janukowitsch an zentralen Schaltstellen der „Macht“ positioniert wurden (Bundestagsdrucksache 18/1222)? 7. Inwieweit ist es nach Auffassung der Bundesregierung nicht verkürzt, wenn im „Realitätscheck“ unter „2. Behauptung: In Kiew sind Faschisten an der Macht“ die extrem rechte „Swoboda“ als „rechtsnational“ bezeichnet wird, obwohl die Bundesregierung noch in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14603 im August 2013 „Swoboda“ als „eine rechtspopulistische und nationalistische Partei, die zum Teil rechtsextreme Positionen vertritt“, einstufte bzw. den Bürgermeister von Ternopil/Ukraine, Sergej Nadal, als „Mitglied der rechtsextremistischen Partei ,Swoboda‘ “ bezeichnete und dies auch in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/ 1041 vom 1. April 2014 bestätigte, der Jüdische Weltkongress „Swoboda“ gar als „neonazistische“ Partei im Mai 2013 verboten sehen wollte (www. ukrinform.ua/eng/news/world_jewish_congress_calls_svoboda_a_neo_nazi_ party_303220) und der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland K. d. ö. R., Dieter Graumann, besorgt über die Beteiligung der „rechtsradikale[n] und traditionell antisemitische[n] Swoboda-Partei“ war (www. derwesten.de/politik/rechtsradikale-in-der-ukrainischen-regierung-aimp-id 9120236.html)? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4275 8. Inwieweit hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, dass die „Radikale Partei“ von Oleg Ljaschkos, dessen Kandidat zu den Präsidentschaftswahlen im Jahr 2014 über 8 Prozent (ca. 1,5 Millionen Stimmen) sowie zu den Parlamentswahlen 2014 7,4 Prozent (ca. 1,1 Millionen Stimmen) erhalten hat, keine extrem rechte Partei ist? 9. Inwieweit hat die Bundesregierung entgegen ihrer Antwort zu Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 18/3360, Plenarprotokoll 18/72, neue Erkenntnisse darüber, dass die extrem rechte „Radikale Partei“ nicht mehr Teil der Koalition ist, dank derer die ukrainische Regierung „knapp die Zweidrittelmehrheit in der Rada [erreicht], die zur Umsetzung eines Teils des im Koalitionsvertrag vereinbarten Reformprogramms erforderlich ist“? 10. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass Andrij Parubij, Mitbegründer der faschistischen Swoboda-Vorgängerpartei „Sozial-Nationale Partei der Ukraine“, ehemaliger „Kommandeur des Maidan“, ehemaliger Chef des Rats für die Nationale Sicherheit und Verteidigung der Ukraine über seine inzwischen erlangte Mitgliedschaft in der „Volksfront“ von Ministerpräsident Arsenij Jazenjuk Erster Stellvertreter des Vorsitzenden der Werchowna Rada der Ukraine ist (www.welt.de/politik/ausland/article137655806/Was- ist-aus-den-Maidan-Schluesselfiguren-geworden.html)? 11. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass der ehemalige Generalstaatsanwalt der Ukraine und bis Anfang 2015 auch Mitglied der extrem rechten Partei „Swoboda“, Oleg Machnitzki, vom 18. Juni 2014 bis 5. Februar 2015 Berater des ukrainischen Präsidenten war (www.vestiua.com/ru/ news/20150205/63630.html)? 12. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass Wadim Trojan, aktives Mitglied der in Charkiw gegründeten neonazistischen Organisation „Patriot der Ukraine“, die sich während der Proteste auf dem Maidan dem extrem rechten Bündnis „Rechter Sektor“ als Polizeichef der Region Kiew eingesetzt wurde (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/wie-rechtsextremist- wadim-trojan-polizeichef-in-kiew-wurde-13282357.html)? 13. Inwieweit hält die Bundesregierung extrem rechte Kräfte für nicht in den ukrainischen Machtstrukturen verankert, wenn per Regierungsdekret nachträglich durch die Übergangsregierung der „Maidan-Selbstschutz“ und die zum Teil auch daraus entstandenen Freiwilligenbataillone mit entweder dominanten oder zumindest stark präsenten extrem rechten Kräften durch die Kooperation mit der Regierung (Innen- und Verteidigungsministerium etc.) legalisiert wurden und sich inzwischen, wie beispielsweise die unter Führung des Chefs des „Rechten Sektors“, Dmitri Jarosch, stehenden Einheiten, weitgehend der Kontrolle der ukrainischen Führung entziehen (www.bagnet.org/news/politics/252200)? 14. Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Verlassen der Hauptstadt durch den ukrainischen Präsidenten sowie vermeintlich mehrerer Minister in der Nacht vom 21. auf den 22. Februar 2014 ein hinreichendes Argument, um von einem handlungsunfähigen Staatsoberhaupt auszugehen und umgehend am 22. Februar 2014 bzw. 23. Februar 2014 Neuwahlen auszurufen und den gleich neu gewählten Parlamentspräsidenten Alexander Turtschinow zum amtierenden Übergangspräsidenten zu bestimmen („Realitätscheck“, Erklärung 3)? 15. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass vor der Eskalation am 20. Februar 2014 mit etwa 100 Toten und dem darauffolgenden Verlassen der Hauptstadt Kiew durch den ukrainischen Präsidenten Wiktor Janukowitsch in der Nacht vom 21. auf den 22. Februar 2014 am 18. Februar 2014 ein Marsch auf das ukrainische Parlament stattfand, bei dem Demonstranten Brandsätze auf das Büro der regierenden Partei der Regionen warfen, wobei Drucksache 18/4275 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodees dort zwei Tote gab und es, als die Demonstranten auf den Maidan zurückgedrängt wurden, zu Schießereien und Toten kam (www.wienerzeitung.at/ nachrichten/europa/europastaaten/?em_cnt=736123&em_cnt_page=2)? 16. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass es einen Untersuchungsbericht gibt, der nicht veröffentlicht wird, „weil darin Unangenehmes über Andrij Parubi, den nationalistischen Kommandanten des Maidan, stehen könnte“, was „sich auch mit dem decken [würde], was die BBC jetzt veröffentlicht hat: Dass nämlich die Schüsse aus dem Konservatorium und dem Hotel Ukraina gekommen sind“, wobei das Konservatorium aber „unter vollständiger Kontrolle des Maidan“ war und „im Ukraina, das am 20. Februar zu einem Maidan-Lazarett wurde, […] die westlichen Journalisten [nächtigten]“, so dass niemand ins Hotel Ukraina kam, „ohne dass die Maidan-Leute das bemerkt hätten“ (www.wienerzeitung.at/nachrichten/europa/ europastaaten/?em_cnt=736123&em_cnt_page=2; www.bbc.com/news/ magazine-31359021)? 17. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass zwar Scharfschützen der Janukowitsch-Regierung eingesetzt worden sein sollen, die von der Nationalbank aus geschossen hätten, aber erst am Nachmittag des 20. Februar 2014, also nachdem bereits am Vormittag Schießereien begannen (www.wienerzeitung.at/nachrichten/europa/europastaaten/?em_cnt=736123 &em_cnt_page=2)? 18. Inwieweit hält die Bundesregierung ihre Argumentation, dass der ukrainische Präsident Wiktor Janukowitsch nach Zeichnung des durch Vermittlung von Frankreich, Polen, Deutschland und Russland zustande gekommenen Memorandums zur friedlichen Beilegung der Krise in der Nacht vom 21. auf den 22. Februar 2014 aus Kiew geflohen ist, vor dem Hintergrund für sehr verkürzt, dass er nach Auffassung der Fragesteller faktisch zum Verlassen der Hauptstadt gezwungen wurde, nachdem aufgebrachte Demonstranten in Kiew die Einigung der Opposition mit der Regierung am Freitagabend abgelehnt haben und Dmitrij Jarosch, Anführer des faschistischen Rechten Sektors, auf dem Maidan ankündigte, die Waffen nicht niederzulegen, bevor Wiktor Janukowitsch nicht zurücktrete und nationalistische Aktivisten Applaus für ihre Ankündigung bekamen, am Samstagvormittag das Präsidialamt zu stürmen, falls Wiktor Janukowitsch bis dahin nicht gegangen sein sollte, wobei tausende Demonstranten auf dem Maidan „Tod dem Verbrecher!“ riefen (www.spiegel.de/politik/ausland/ukraine- maidandemonstranten-fordern-janukowitsch-ruecktritt-a-955007.html)? 19. Auf welchen Russisch-Osmanischen Krieg bezieht sich das Auswärtige Amt in Erklärung 5 des „Realitätschecks“, laut welchem im Jahr 1744 die Krim angeblich unabhängig geworden sei, da der sechste Russisch- Osmanische Krieg in den Jahren 1768 bis 1774 stattfand und der osmanische Vasallenstaat „Krimchanat“ von 1449 bis 1783 existierte? 20. Betrachtet die Bundesregierung die Eroberung von Teilen des Osmanischen Reiches durch das Kaiserreich Österreich im 17. und 18. Jahrhundert – analog der Bezeichnung der Eingliederung des osmanischen Vasallenstaats „Krimchanat“ im Jahr 1783 in das russische Zarenreich („Realitätscheck“, Erklärung 5) – als eine Annexion? 21. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die einseitige Unabhängigkeitserklärung des Kosovos vom 17. Februar 2008 erst im Zuge des Krieges gegen Jugoslawien im Jahr 1999, in dessen Folge die Provinz Kosovo als ein UN-Protektorat innerhalb des serbischen Territoriums verwaltet wurde, möglich wurde, also das Kosovo „bis heute eine jugoslawische Provinz [wäre], hätte es nicht den Krieg gegeben, den die Nato […] Jahren gegen den Belgrader Diktator Slobodan Milosevic führte, […] ein Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4275EU-Protektorat eingerichtet [wurde]“, dem dann die „halbe Selbstständigkeit“ folgte (www.welt.de/politik/article3422045/Das-schier-unendliche- Drama-im-Kosovo.html)? 22. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die einseitige Unabhängigkeit des Kosovos dem bis dahin geltenden serbischen Verfassungsrecht widersprach? 23. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das „Kosovo im Moment der Unabhängigkeitserklärung nach wie vor unter einem umfassenden zivilen Verwaltungsregime der Vereinten Nationen sowie unter internationaler militärischer Kontrolle“ stand (www.swp-berlin.org/fileadmin/ contents/products/studien/2009_S33_slr_ks.pdf)? 24. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der einseitigen Unabhängigkeitserklärung der Krim kein gewaltsamer Militäreinsatz bzw. „völkerrechtswidriger Angriffskrieg“ von außen (Beschluss des Landgerichts Berlin, Gz.: 564-81.00) noch die Einrichtung eines Protektorats vorausging, wie im Falle des Kosovo? 25. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag bezogen auf das Kosovo, dass es keine internationale Rechtsnorm gibt, die es einer Bevölkerung verbiete, sich auch einseitig für unabhängig zu erklären (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/ internationaler-gerichtshof-in-den-haag-unabhaengigkeitserklaerung-des- kosovos-nicht-voelkerrechtswidrig-11010890.html)? 26. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Internationale Gerichtshof bezüglich der einseitigen Unabhängigkeitserklärung lediglich zur Frage Position bezog, ob das Kosovo ein Recht hatte, seine Unabhängigkeit zu erklären, aber nicht, ob es generell ein Recht von Entitäten innerhalb eines Staates gibt, sich von diesem zu lösen, womit ausdrücklich nicht über die Unabhängigkeit von Serbien geurteilt wurde (www.webcitation. org/5rRB9e3bz)? 27. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es laut Internationalem Gerichtshof „ja durchaus möglich [ist], dass eine bestimmte Handlung – wie eine einseitige Unabhängigkeitserklärung – nicht gegen internationales Recht verstößt, ohne notwendigerweise Ausübung eines Rechtes zu sein“ (www.webcitation.org/5rRB9e3bz)? 28. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass „das russische Vorgehen auf der Krim einen Verstoß gegen das Völkerrecht“ darstelle, wofür das „Kosovo die Blaupause“ gewesen sei, sowie das „von der russlandfreundlichen Krim-Regierung angesetzte Referendum über eine Abspaltung von der Ukraine und den Anschluss an Russland […] mit der vom Westen massiv unterstützen Unabhängigkeitserklärung des Kosovo von Serbien zu vergleichen sei (www.ksta.de/politik/-ukraine-schroeder-vergleicht- krimmit-kosovo,15187246,26521934.html)? 29. Stellte nach Ansicht der Bundesregierung der nach Auffassung des Landgerichts Berlin „völkerrechtswidrige Angriffskrieg“ gegen die Bundesrepublik Jugoslawien im Jahr 1999 (Beschluss des Landgerichts Berlin, Gz.: 564-81.00) einen „Verstoß gegen das Verbot von Androhung oder Anwendung von Gewalt in den zwischenstaatlichen Beziehungen nach Art. 2 (4) VN-Charta dar“ („Realitätscheck“, Erklärung 6), ähnlich wie das Eingreifen russischer Truppen in den Ukraine-Konflikt? 30. Inwieweit spielt die Dauer von Statusverhandlungen für die Anerkennung einer einseitigen Unabhängigkeitserklärung eine entscheidende Rolle, wenn das Auswärtige Amt die Unabhängigkeitserklärung des Kosovos damit rechtfertigt, dass diese auf das Scheitern der fast zehnjährigen Bemühungen Drucksache 18/4275 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodezur definitiven konsensualen Statuslösung folgte („Realitätscheck“, Erklärung 7), vor dem Hintergrund, dass seit 25 Jahren über den Status der abtrünnigen Republiken Abchasien, Südossetien und Transnistrien vergeblich verhandelt wird? 31. Welche konkreten Fakten kann die Bundesregierung dafür vorweisen, dass die „Separatisten“ im Donbass „nie die Unterstützung einer Mehrheit der Bevölkerung“ gehabt haben („Realitätscheck“, Erklärung 8), obwohl angeblich 75 Prozent der Bevölkerung des Donbass sich an dem Statusreferendum am 11. Mai 2014 beteiligt haben und davon 89 Prozent der Votierenden für die Unabhängigkeit gestimmt haben sollen (www.bbc.com/news/ worldeurope-27360146)? 32. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die ukrainische Regierung nur dank fortgesetzter massiver Unterstützung aus dem Westen in der Lage ist, zu versuchen, „die öffentliche Ordnung [in der Ostukraine] wiederherzustellen“? 33. Wie interpretiert die Bundesregierung den Konsens, die „NATO werde sich nicht nach Osten ausdehnen“, den der damalige Bundesminister des Auswärtigen, Hans-Dietrich Genscher, mit dem damaligen sowjetischen Außenminister Eduard Schewardnadse im Februar 1990 gefunden hatte, und dieser nicht nur in Bezug auf Ostdeutschland gelte, sondern „ganz generell“ (www.faz.net/aktuell/politik/ost-erweiterung-der-nato-was-versprach- genscher-12902411.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2)? 34. Wie interpretiert die Bundesregierung die Aussage des damaligen US- Außenministers James A. Baker gegenüber Michail Gorbatschow, dass die NATO „um keinen einzigen Zoll ausgedehnt“ werden soll (Gerhard A. Ritter: Hans-Dietrich Genscher, das Auswärtige Amt und die deutsche Vereinigung, C. H. Beck: München 2013, S. 48)? 35. Wie interpretiert die Bundesregierung die Aussage des damaligen NATO- Generalsekretärs Manfred Wörner vom 17. Mai 1990, dass die „Tatsache, dass wir bereit sind, keine NATO-Truppen außerhalb des Staatsgebiets der BRD zu stationieren, […] der Sowjetunion feste Sicherheitsgarantien [gibt] (www.bpb.de/apuz/32068/russland-und-die-nato-grenzen-der-gemeinsamkeit? p=all)? 36. Mit welcher Begründung teilte die Bundesregierung – vor dem Hintergrund der in den Fragen 33 bis 35 angesprochenen Zitate – das Ziel, für Ostdeutschland einen nicht in die NATO integrierten sowie atomwaffenfreien Status nach dem Zwei-plus-Vier-Vertrag festzuschreiben, wenn es vermeintlich eine „Zusage der NATO als Organisation […] nie gegeben [hat]“, die NATO nach Osten zu erweitern („Realitätscheck“, Erklärung 10)? 37. Worin sieht die Bundesregierung die Gründe dafür, dass die jeweiligen Regierungen der Russischen Föderation bisher gegen alle Erweiterungsrunden der NATO (1999, 2004, 2009) protestiert haben (Hannes Adomeit: East Germany: NATO’s First Eastward Enlargement, in: NATO at 60, Amsterdam 2010, S. 11 bis 22, hier: S. 20), da es vermeintlich eine „Zusage der NATO als Organisation […] nie gegeben [hat]“, die NATO nach Osten zu erweitern („Realitätscheck“, Erklärung 10) sowie „seit dem Ende der Sowjetunion eine systematische Politik der Ausgrenzung und der Schwächung Russlands“ nicht betrieben wurde („Realitätscheck“, Erklärung 9)? 38. Wie bewertet die Bundesregierung die verschiedenen seit 1990 geführten Kriege von einzelnen NATO-Staaten gegen mit Russland wirtschaftlich und politisch eng verflochtenen Staaten wie Jugoslawien, Libyen, Irak und Syrien vor dem Hintergrund, dass vermeintlich „seit dem Ende der Sowjet- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/4275union eine systematische Politik der Ausgrenzung und der Schwächung Russlands“ nicht betrieben wurde („Realitätscheck“, Erklärung 9)? 39. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das politische Eingreifen der US-Regierung gegenüber dem NATO-Generalsekretär Anders Fogh Rasmussen, der eine Kooperation zwischen der NATO und der Organisation des Vertrages über Kollektive Sicherheit vorschlagen wollte (www.eurodialogue.eu/osce/US-Blocking-NATO-CSTO-Cooperation) vor dem Hintergrund, dass angeblich „seit dem Ende der Sowjetunion eine systematische Politik der Ausgrenzung und der Schwächung Russlands“ nicht betrieben wurde („Realitätscheck“, Erklärung 9)? Welche Konsequenzen und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesem Verhalten der US-Regierung? 40. Sieht die Bundesregierung in der im November 2013 getroffenen Entscheidung der ukrainischen Regierung Mykola Asarow, die EU-Assoziierung zu stoppen und stattdessen einen Beobachterstatus in der Eurasischen Union anzustreben, eine Entscheidung im Rahmen des „Rechts auf freie Bündniswahl“, wie es in der Helsinki-Schlussakte verankert wurde („Realitätscheck“, Erklärung 10)? 41. Sieht die Bundesregierung im nach Auffassung des Landgerichts Berlin „völkerrechtswidrigen Angriffskrieg“ (Beschluss des Landgerichts Berlin, Gz.: 564-81.00) gegen die Bundesrepublik Jugoslawien im Jahr 1999 einen Bruch der „Prinzipien der NATO-Grundakte (keine Intervention in andere Staaten etc.)“ („Realitätscheck“, Erklärung 10)? 42. Welche Ursachen hat die Weigerung der NATO, der russischen Regierung rechtsverbindlich zuzusichern, dass sich der NATO-Raketenschild nicht gegen die Russische Föderation richten würde (Neues Deutschland 15. Mai 2012), vor dem Hintergrund, dass die von der NATO „geplante Raketenabwehr nicht gegen Russland gerichtet [sei]“ („Realitätscheck“, Erklärung 13)? 43. Worin sieht die Bundesregierung die Ursachen für die Nichtmitgliedschaft der Russischen Föderation in der „Östlichen Partnerschaft“ der EU vor dem Hintergrund, dass diese vermeintlich nicht „gegen Russland gerichtet [sei]“ („Realitätscheck“, Erklärung 14)? Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der ukrainische Präsident Wiktor Janukowitsch im Herbst 2013 erst von einer Unterzeichnung des EU-Assoziationsabkommens im November 2013 in Vilnius absah, nachdem der für die kurz vor der Zahlungsunfähigkeit stehende Ukraine in Aussicht gestellte Kredit des Internationalen Währungsfonds als Gegenmaßnahme die Erhöhung der Gaspreise für Privathaushalte vorsah und dann – nachdem es hier fast zu einer Einigung kam – auch noch zusätzliche Forderungen, wie etwa das Einfrieren von Renten oder die Nichterhöhung von Stipendien, gefordert wurden (www.wienerzeitung.at/nachrichten/ europa/europastaaten/736123_Es-gibt-zahlreiche-offene-Fragen-zu-den- Ereignissen-auf-dem-Maidan.html)? 44. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der damalige ukrainische Ministerpräsident Mykola Asarow daraufhin eine Verschiebung der Unterzeichnung des Assoziationsabkommens mit der EU um ein halbes Jahr erbat, um mit Unterstützung der EU erst die anstehenden Verhandlungen mit Russland in Gas- und Handelsfragen unter den neuen Bedingungen zu führen (www.wienerzeitung.at/nachrichten/europa/ europastaaten/736123_Es-gibt-zahlreiche-offene-Fragen-zu-den-Ereignissen- auf-dem-Maidan.html)? Drucksache 18/4275 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode45. Teilt die Bundesregierung die Ansicht des damaligen schwedischen Außenministers Carl Bildt vom 9. September 2013, dass eine EU- Assoziierung Armeniens mit dem Beitritt zur Eurasischen Union „vom Tisch sei“ (www.twitter.com/carlbildt/status/377068021296406528), und inwieweit korreliert diese Haltung mit der vom Auswärtigen Amt aufgestellten Aussage, dass es sich bei der EU-Assoziierung „nicht um ein ‚entweder oder‘“ handeln würde („Realitätscheck“, Erklärung 14)? a) Verhandelt die EU weiter mit der Republik Armenien über eine politische Assoziierung? b) Wenn nein, welche Konsequenzen und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Stopp der Verhandlungen über eine EU- Assoziierung mit Armenien? 46. Inwieweit kann nach Auffassung der Bundesregierung der „zentrale Gradmesser bei den Wirtschaftssanktionen […] die Umsetzung der Minsker Vereinbarungen [sein]“, wenn einen Tag nach der zweiten Minsker Vereinbarung vom 11. Februar 2015 neue Sanktionen in Kraft gesetzt wurden (www.spiegel.de/politik/ausland/ukraine-tote-bei-gefechten-nach-minsker- gipfel-a-1018270.html)? 47. Welche Gründe hat die Bundesregierung, Angaben über die Ausbildung im Rahmen des Lehrgangs internationaler Generalstabs- und Admiralstabsdienst (LGAI) im Fall der Republik Moldau öffentlich zugänglich zu machen (Bundestagsdrucksache 18/3790) und im Fall der Ukraine als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ einzustufen (Bundestagsdrucksache 18/863)? Berlin, den 26. Februar 2015 Dr. Gregor Gysi und FraktionGesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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