[Deutscher Bundestag Drucksache 18/5074
18. Wahlperiode 08.06.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Roth (Augsburg),
Uwe Kekeritz, Omid Nouripour, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/4866 –
Kurswechsel in der deutschen Afrikapolitik zur Bekämpfung von Fluchtursachen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In einem Interview mit der „WELT am SONNTAG“ am 26. April 2015 hat der
Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung,
Dr. Gerd Müller, angesichts von Tausenden zu Tode gekommener Flüchtlinge
im Mittelmeer einen Kurswechsel in der deutschen Afrikapolitik angekündigt.
Bereits seit Längerem betont der Bundesminister Dr. Gerd Müller alternative
Politikansätze zum Umgang mit immer mehr Flüchtlingen an den Toren
Europas. Zwischen den Worten des Bundesministers Dr. Gerd Müller und dem
konkreten Regierungshandeln besteht jedoch häufig eine Diskrepanz.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Grundlage der Afrikapolitik der Bundesregierung sind die Afrikapolitischen
Leitlinien, die im Mai 2014 vom Bundeskabinett beschlossen wurden. Sie
verfolgen einen umfassenden Ansatz der afrikapolitischen Instrumente der
Bundesregierung und ein gemeinsames, koordiniertes und kohärentes Vorgehen der mit
Afrika befassten Ressorts in allen Bereichen, darunter Frieden und Sicherheit,
Entwicklung, Wirtschaft, Bildung und Wissenschaft, Umwelt und Globale
Fragen (Näheres in der Antwort zu Frage 11).
Die Afrikapolitischen Leitlinien betten alle Bereiche der Zusammenarbeit mit
den afrikanischen Partnern in eine politische Herangehensweise ein, die auf die
sich wandelnden Rahmenbedingungen in Afrika und der Welt eingeht, die den
wachsenden Chancen und besonderen Herausforderungen in Afrika Rechnung
trägt und die afrikanische Eigenverantwortung stärkt. Sie sind zudem Ausdruck
gestiegener afrikanischer Erwartungen an Deutschland. In den ganzheitlichen
Ansatz der Afrikapolitischen Leitlinien ist auch Migrationspolitik eingeordnet,
um Fluchtursachen zu reduzieren, Flüchtlinge besser zu schützen und
Missbrauch zu verhindern.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 2. Juni 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/5074 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode1. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Bundesministers, Dr. Gerd
Müller, dass Europa Afrika viel zu lange ausgebeutet hat?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
2. Wenn ja, in welchen Bereichen sieht die Bundesregierung eine Ausbeutung
des afrikanischen Kontinents durch Europa?
Die Weltwirtschaft war lange Zeit geprägt von Strukturen, die es
Entwicklungsländern erschwerten, eine eigene Produktion und Wertschöpfung aufzubauen
und sich angemessen in internationale Wertschöpfungsketten zu integrieren.
Dies war nicht auf Afrika beschränkt. Insbesondere Marktabschottung, verzerrte
Handelsbedingungen und einseitig ausgerichtete Verträge (z. B. im
Rohstoffsektor), sowie Verhandlungen mit asymmetrischem Informationsstand werden als
kritische Faktoren gesehen.
Auf multilateraler Ebene sucht man dieser Situation seit langem
gegenzusteuern. Die Sonderstellung der Entwicklungsländer im Welthandelssystem
wurde im Laufe der Jahrzehnte Schritt für Schritt ausgebaut. Die derzeit
bestehenden Sonderregelungen, die Welthandelsorganisation (WTO) zählt insgesamt
145 solcher Normen, gehen auf die Bedürfnisse der Entwicklungsländer ein und
erlauben die nötige Flexibilität der Verpflichtungen.
Der afrikanische Kontinent verfügt über großes wirtschaftliches Potenzial. Es
gilt, die positiven Tendenzen – insbesondere auch die Eigenanstrengungen der
afrikanischen Länder zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für
wirtschaftliches Handeln und good governance – weiter zu unterstützen und sich für eine
angemessene Teilhabe der Menschen in Afrika am wirtschaftlichen Erfolg
einzusetzen.
3. Sieht die Bundesregierung neben den genannten Gründen eine Ausbeutung
Afrikas durch Europa (bitte Unterfragen einzeln beantworten)
a) im Bereich der Fischereipolitik,
Die Gemeinsame Fischereipolitik der Europäischen Union (GFP) wird mit der
umfassenden Reform von Ende des Jahres 2013 auf eine neue Grundlage
gestellt. Dabei steht die nachhaltige Bewirtschaftung der Fischbestände im
Vordergrund. Dies gilt auch für die externe Dimension der GFP. Damit handelt die
Europäische Union im Rahmen ihrer externen Fischereibeziehungen nach
Maßgabe ihrer internationalen Verpflichtungen.
Die nachhaltigen partnerschaftlichen Fischereiabkommen mit Drittländern
schaffen den Regelungsrahmen für Fangtätigkeiten von Fischereifahrzeugen der
Europäischen Union in Drittlandgewässern. Sie haben zum Ziel, in
partnerschaftlicher Zusammenarbeit zur Erhaltung der Fischereiressourcen und ihres
Nutzens für die Fischereiwirtschaft der Partnerländer beizutragen. Im
Mittelpunkt steht die nachhaltige Bewirtschaftung überschüssiger biologischer
Meeresschätze zum beiderseitigen Nutzen. Weitere Ziele sind die Entwicklung
und Unterstützung der notwendigen wissenschaftlichen Einrichtungen sowie
Beobachtungs-, Kontroll- und Überwachungsfähigkeiten. Sie sollen zur
Entwicklung einer nachhaltigen Fischereipolitik beitragen und beinhalten
angemessene Bestimmungen über die Pflichten zur Anlandung im Drittland sowie eine
Klausel über die Einhaltung der demokratischen Grundsätze und
Menschenrechte. Die Europäische Union gewährt Drittländern über nachhaltige
partnerschaftliche Fischereiabkommen außerdem eine finanzielle Unterstützung, damit
ein Teil der Kosten des Zugangs zu den Fischereiressourcen in Drittlandgewäs-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5074sern übernommen wird und der notwendige Regelungsrahmen geschaffen
werden kann.
Die genannten Ziele werden regelmäßig in die Verhandlungsrichtlinien für die
Europäische Kommission aufgenommen und sind Richtschnur für die Inhalte
der entsprechenden Abkommen und Protokolle. Sie werden in gemeinsamen
Ausschüssen regelmäßig überprüft.
b) im Bereich der Handelspolitik,
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
c) im Bereich der Rohstoffpolitik,
Die Europäische Union hat im Jahr 2005 für alle Mitgliedstaaten als
Aktionsrahmen die Afrika-Strategie entwickelt, um die Anstrengungen Afrikas zur
Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele zu unterstützen. Die
Bundesregierung setzt sich vor allem im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit dafür
ein, Transparenz und Nachhaltigkeit im Rohstoffsektor (insbesondere im
Kleinbergbau) zu stärken. Dazu gehören die Pionierleistungen zur Entwicklung und
Umsetzung des Pilotkonzepts für die Zertifizierung von Handelsketten für
mineralische Rohstoffe (CTC – Certified Trading Chains), unabhängige Audits
und ein analytischer Herkunftsnachweis für Tantal-, Zinn- und Wolframerze in
Ruanda und der ICGLR (International Conference on the Great Lakes Region).
Für den Diamantensektor ist in diesem Zusammenhang auch der Kimberley-
Prozess, an dem Deutschland über die Europäische Union beteiligt ist, zu
nennen. Seit nunmehr 15 Jahren dämmt diese Initiative unter aktiver Beteiligung der
EU den Handel mit Konfliktdiamanten effektiv ein.
Insbesondere Investitionsverträge im Rohstoffsektor afrikanischer Länder
werden häufig als ungünstig für die betroffenen Länder kritisiert. In der Praxis
finden Verhandlungen über große Investitionsverträge aufgrund von Diskrepanzen
bei Erfahrung und Wissen zwischen Entwicklungsländern und internationalen
Investoren häufig nicht auf gleichberechtigter Ebene statt, mit teilweise
negativen Folgen für die Umwelt und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der
Partnerländer. Bereits auf ihrem Gipfel in Brüssel im Juni 2014 hatten die G7-
Staaten als Reaktion hierauf die CONNEX-Initiative beschlossen. Sie wurde ins
Leben gerufen, um rohstoffreiche Entwicklungsländer im Prozess der
Verhandlung von komplexen Verträgen zu unterstützen. Ziel ist es, durch faire Verträge
zwischen Investoren und Partnerländern einen wichtigen Beitrag zur deren
nachhaltiger Entwicklung zu leisten. Günter Nooke, Persönlicher
Afrikabeauftragter der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), leitet die G7-
Arbeitsgruppe zur CONNEX-Initiative. Die CONNEX-Initiative wird unter deutscher
G7-Präsidentschaft maßgeblich konzeptionell ausgebaut und vorangetrieben.
Das BMZ prüft derzeit, im Rahmen der CONNEX-Initiative die „African Legal
Support Facility“ zu fördern, die afrikanische Länder bei der Stärkung ihrer
Expertise und Verhandlungskapazität unterstützt.
d) im Bereich der Lieferketten und
Zu den Schwerpunktthemen der deutschen G7-Präsidentschaft gehören
insbesondere auch die Förderung von Sozial- und Umweltstandards in Handels- und
Lieferketten. So hat z. B. das Forum Nachhaltiger Kakao zum Ziel, den
nachhaltigen Marktanteil von in Westafrika produziertem Kakao signifikant zu erhöhen.
Auch das am 16. Oktober 2014 gegründete Bündnis für nachhaltige Textilien ist
darauf ausgerichtet, die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards entlang
der gesamten Lieferkette zu verbessern. Für den Baumwollanbau werden Um-
Drucksache 18/5074 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodesetzungsmaßnahmen in afrikanischen Produzentenländern geplant – aufbauend
auf dem bereits bestehenden Engagement der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit. Die G7 werden unter deutscher Präsidentschaft die afrikanischen
Staaten bei ihren Reformbestrebungen unterstützen und so die Grundlagen für
Frieden und Sicherheit, Wachstum sowie nachhaltige Entwicklung in Afrika
stärken. Staats- und Regierungschefs vor allem aus afrikanischen Staaten sind
daher zum zweiten Gipfeltag eingeladen. Gemeinsam mit ihnen wollen die G7
einen umfassenden Dialog zu Afrika und weltpolitischen Themen führen.
e) durch europäische Unternehmen, die ihre Kosten in Afrika sozialisieren,
während sie ihre Gewinne internalisieren?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor.
4. Für welche der genannten Bereiche, in der eine Ausbeutung Afrikas durch
Europa stattfindet, sieht die Bundesregierung eine maßgebliche
Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland?
Auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 wird verwiesen.
5. Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass weiterhin eine
Ausbeutung des afrikanischen Kontinents durch Europa und durch Deutschland
stattfindet?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um eine Ausbeutung des
afrikanischen Kontinents endgültig zu beenden?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
6. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Bundesministers für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, dass es einen grundlegenden
Wechsel in der Afrikapolitik braucht, und wenn ja, was sind dessen
Eckpunkte?
Die Aussage des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung, Dr. Gerd Müller, bezieht sich explizit auf die Entwicklungspolitik. Zu
den Eckpunkten der Afrikapolitik des BMZ wird auf die Antwort zu Frage 12
verwiesen.
Für die Afrikapolitik der Bundesregierung insgesamt gilt: Die Bundesregierung
hat am 21. Mai 2014 ein fokussiertes Leitlinienpapier zur Afrikapolitik
beschlossen. Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier,
hat die Afrikapolitischen Leitlinien am 4. Juni 2014 im Auswärtigen Ausschuss
des Deutschen Bundestages vorgestellt.
Das Leitlinienpapier beschreibt in Kapitel 1 die Rahmenbedingungen auf dem
afrikanischen Kontinent. Kapitel 2 benennt die Schwerpunkte des Engagements
der Bundesregierung: Regionale Integration Afrikas; Frieden und Sicherheit;
Abbau von Fragilität; Bekämpfung von Armut und Hunger;
Rechtsstaatsentwicklung; Sozialer Schutz und Beschäftigung; Reduzierung von
Fluchtursachen, verbesserter Schutz der Flüchtlinge, präventive und
entwicklungsorientierte Migrationspolitik, Verhinderung von Missbrauch; nachhaltige Nutzung
von Rohstoffen; Förderung des Wirtschaftswachstums; Erschließung von
Märkten; Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung; Stärkung der Global
Governance, Schutz natürlicher Ressourcen; Begrenzung des Klimawandels
und Erleichterung der Anpassung an den Klimawandel; Ausbau der kulturellen
Zusammenarbeit; verstärkte Wahrnehmung afrikanischer Partner; verbesserte
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5074Abstimmung mit strategischen Partnern zu Afrika; Mitwirkung bei der
Neuausrichtung der G7/G8-Partnerschaft. Kapitel 3 beschreibt die Notwendigkeit eines
gemeinsamen, koordinierten und kohärenten Vorgehens der Bundesregierung;
Einbettung in EU-Rahmen und Kohärenz mit den Vereinten Nationen; Nutzung
von Mitteln der Krisenprävention; Stärkung der Krisenfrüherkennung; Stärkung
afrikanischer Partner und eigenes Engagement bei der Krisenbewältigung und
der Krisennachsorge.
7. Plant die Bundesregierung neben den genannten Eckpunkten einen
Kurswechsel (bitte Unterfragen einzeln beantworten)
a) in ihrer Flüchtlingspolitik gegenüber Menschen aus afrikanischen
Staaten,
Der Kurs der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung gegenüber Afrika folgt in
engem Zusammenhang den Beschlüssen auf Europäischer Ebene zur Migration
und aktuellen Flüchtlingsfragen, zuletzt auf dem Sonder-Europäischen Rat am
23. April 2015. Das bedeutet insbesondere eine intensivere Zusammenarbeit mit
den Herkunfts- und Transitländern. Die Afrikapolitischen Leitlinien der
Bundesregierung haben weiter Bestand.
b) in ihrer Rohstoffpolitik gegenüber Afrika, und in welchen Punkten ist
dahingehend eine Überarbeitung der deutschen Rohstoffstrategie
geplant?
Die Rohstoffstrategie der Bundesregierung mit ihren verschiedenen
ressortübergreifenden Maßnahmen ist ein langfristig und global angelegtes Konzept, um
die deutsche Wirtschaft bei einer zuverlässigen Versorgung mit Rohstoffen zu
unterstützen. Rohstoffe sind essentiell für industrielle Produktionsprozesse,
neue Technologien und Hightech-Produkte und damit für Wachstum und
Beschäftigung nicht nur in Deutschland. Die Bundesregierung hat in ihren
aktuellen Leitlinien der Afrikapolitik auch zu Rohstoffen Stellung bezogen. Sie plant
derzeit keine Überarbeitung der Rohstoffstrategie.
8. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene (bitte
Unterfragen einzeln beantworten)
a) für einen Kurswechsel in der Flüchtlingspolitik ein,
Die Bundesregierung begrüßt und unterstützt die am 13. Mai 2015
veröffentlichte Mitteilung der Europäischen Kommission zur Migrationsagenda. Die
Migrationsagenda enthält zahlreiche Vorschläge, für die sich die Bundesregierung
gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten schon länger einsetzt. Dazu gehören die
Übernahme von Asylbewerbern aus besonders belasteten Mitgliedstaaten der
Europäischen Union und aus Drittstaaten sowie eine gerechtere, solidarische
Verteilung von Flüchtlingen und Asylbewerbern innerhalb der EU.
b) für einen Kurswechsel in der Handelspolitik gegenüber Afrika ein, und
was sind Eckpunkte dieses Kurswechsels,
Seit dem Jahr 2002 verhandelt die Europäische Kommission mit Mandat der
Mitgliedstaaten u. a. mit den afrikanischen AKP-Staaten (Staaten in Afrika, im
Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean)
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen. Ziel dieser Abkommen ist es, nachhaltige Entwicklung und regionale
Integration zu fördern und WTO-Konformität herzustellen. Zudem soll die
regionale Integration vorangetrieben werden. Inhaltlich sehen die
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vor, dass die betreffenden Staaten zoll- und quotenfreien
Drucksache 18/5074 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeMarktzugang zur EU erhalten, wohingegen diese Staaten selbst nur einen
Marktzugang einräumen müssen, der für die WTO-Konformität unbedingt
erforderlich ist.
Die Bundesregierung setzt sich in allen Verhandlungen für eine
entwicklungsfreundliche und WTO-konforme Ausgestaltung der Abkommen ein (u. a. Schutz
sensibler Sektoren, Förderung regionaler Integration). Auch begleitet die
Bundesregierung die Länder bei der Umsetzung mit handelsbezogener
Entwicklungszusammenarbeit (u. a. Westafrika: 580 Mio. Euro) und wird die Wirkungen
auf die nachhaltige Entwicklung im Blick behalten. Diesem Ziel dient auch die
Unterstützung der Afrikanischen Union beim Aufbau einer Panafrikanischen
Freihandelszone.
c) für eine veränderte Fischereipolitik an den Küsten Afrikas ein, und was
sind Eckpunkte dieses Kurswechsels?
Auf die Antwort zu Frage 3a wird verwiesen.
9. Inwiefern arbeitet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
(BMWi) an einem Kurswechsel in seiner Afrikapolitik (bitte Unterfragen
einzeln beantworten)?
a) Welche Maßnahmen und Mittel setzt das BMWi für Afrika ein?
Auf die Antwort zu Frage 9c wird verwiesen.
b) Welche dieser Maßnahmen und Mittel werden in Zukunft nicht
weitergeführt bzw. geändert?
Auf die Antwort zu Frage 9c wird verwiesen.
c) Welche neuen Maßnahmen und Mittel plant das BMWi im Rahmen
eines Kurswechsels gegenüber Afrika?
Das BMWi wird die Potenziale seiner außenwirtschaftspolitischen
Instrumentarien wie etwa Hermesbürgschaften und Investitionsgarantien noch stärker
ausschöpfen. Ihre ständige Anpassung an die sich immer wieder ändernden
Rahmenbedingungen in einzelnen afrikanischen Ländern ist dabei maßgeblich. Dies
schafft nicht nur neue Perspektiven für deutsche Unternehmen, sondern auch für
afrikanische Volkswirtschaften.
Die Bundesregierung hat die Absicherungsmöglichkeiten für deutsche
Exportunternehmen bei Geschäften mit Ländern der Subsahara-Region erweitert. Seit
Mitte Dezember 2014 können Lieferungen und Leistungen an öffentliche
Besteller in den Ländern Äthiopien, Ghana, Mosambik, Nigeria und Tansania
durch staatliche Exportkreditgarantien (sogenannte Hermesdeckungen)
abgesichert werden. Im Januar 2015 erfolgte eine Erweiterung der
Deckungsmöglichkeiten für Geschäfte nach Kenia.
Sollte sich der Bedarf ergeben, ist der Bund bereit, die Deckungsmöglichkeiten
für weitere Subsahara-Länder zu überprüfen.
Es ist nicht vorgesehen, Maßnahmen einzustellen. Vielmehr verfolgt das BMWi
eine stärkere Zusammenarbeit beim Einsatz seiner Instrumente in Verbindung
mit den entwicklungspolitischen Instrumenten des BMZ und fördert im Rahmen
des Strategiethemas Chancenregion Afrika die Zusammenarbeit mit
Institutionen wie die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)
GmbH und die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG).
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/507410. Inwiefern arbeitet das Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) an einem Kurswechsel seiner Afrikapolitik (bitte
Unterfragen einzeln beantworten)?
a) Welche Maßnahmen und Mittel setzt das BMEL für Afrika ein?
Das BMEL unterstützt Afrika in Form von diversen Projekten, in der Regel mit
einer Laufzeit von zwei bis drei Jahren zum Teil mit Verlängerungsmöglichkeit.
Die Projektaktivitäten des Bilateralen Kooperationsprogramms (BKP) zielen
auf die Verbesserung der marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen bzw. den
Aufbau eines leistungsfähigen und ressourcenschonenden Agrar- und
Ernährungssektors in den Partnerländern. Die Vorhaben richten sich an Länder mit
hohem Agrarpotenzial, um einen möglichst effizienten Beitrag zur Sicherung
der Versorgung der Menschen vor allem in der Region zu erreichen. In den
landwirtschaftlichen Demonstrationsvorhaben des BMEL wird durch praktische
Anschauung vor Ort Wissen vermittelt, wie nachhaltige Produktionsprozesse
funktionieren und organisiert werden können. Außerdem zielt das BMEL im
Bilateralen Kooperationsprogramm darauf ab, Regierungen und bäuerliche
Interessenvertretungen zu beraten, wie sie für eine zukunftsfähige und nachhaltige
Agrarwirtschaft geeignete Rahmenbedingungen schaffen können.
Im Rahmen des Bilateralen Kooperationsprogramms finanziert das BMEL
derzeit drei landwirtschaftliche Demonstrationsvorhaben in Marokko, Äthiopien
und Sambia.
Außerdem wird ein Verbandskooperationsprojekt mit Kenia (Kooperation der
Dachverbände des Genossenschaftswesens) sowie ein Projekt mit der
Elfenbeinküste zur Professionalisierung von Kakaoproduzentinnen und -produzenten
und ihrer Organisationen in nachhaltiger Kakaoproduktion unterstützt. Für
BKP-Projekte in Afrika stehen derzeit rund 10 Mio. Euro zur Verfügung.
Im Rahmen der Projekte des Bilateralen Treuhandfonds (BTF) unterstützt das
BMEL die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten
Nationen (FAO) in ihrem Mandat, technische Zusammenarbeit anzubieten und durch
Politikberatung geeignete rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen in
den Bereichen Ernährung und Landwirtschaft zu entwickeln. Dafür stehen
derzeit jährlich 9,1 Mio. Euro zur Verfügung. Ziel ist es, Strategien zur
Ernährungssicherung und deren Umsetzung sowohl international und überregional als auch
in den Partnerländern voranzubringen. Das aktuelle Engagement fällt unter
folgende Schwerpunkte:
– Konzepte zur konkreten Umsetzung des Rechts auf Nahrung sowie Zugang
zu und Nutzung von Land und anderer natürlicher Ressourcen,
– Strategien zur nachhaltigen Ernährungssicherung im ländlichen Raum sowie
– Stärkung horizontaler Themen, wie Förderung von Frauen, gute Ernährung
sowie Vereinbarkeit von Bioenergie und Ernährungssicherung.
Weiterhin fördert das BMEL in ausgewählten Pilotländern Projekte zur
nachhaltigen Waldbewirtschaftung und Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags mit
einem Volumen von rund 4,87 Mio. Euro. Diese beinhalten eine praktische
Beratung für staatliche Akteure und private Waldbesitzer. Eine weitere wichtige
Komponente ist die Weitergabe fachlichen Wissens und speziell des deutschen
forstlichen Know-hows über Kompetenzzentren, Netzwerke oder Fort- und
Weiterbildungsmaßnahmen. In der Durchführung und Planung sind darüber
hinaus bilaterale Forschungskooperationen mit einem Fokus auf Tropenwälder.
Das BMEL verstärkt seine Kooperation mit Afrika ebenfalls mit einem
Gesamtansatz für internationale Forschungskooperationen zur Welternährung in
Höhe von 5 Mio. Euro pro Jahr.
Drucksache 18/5074 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeIm Rahmen des mit dem BMZ und dem Bundesministerium für Bildung und
Forschung (BMBF) abgestimmten Konzepts „Politikunterstützende Forschung,
Wissensmanagement und Politikberatung für Welternährung“ hat das BMEL
Ende des Jahres 2013 die Förderbekanntmachung „Nutrition – Diversifizierte
Landwirtschaft für ausgewogene Ernährung in Subsahara Afrika“
veröffentlicht. Auf dieser Grundlage werden acht anwendungsorientierte, deutsch-
afrikanische Forschungskooperationsprojekte im Gesamtumfang von rund 8 Mio.
Euro in den Jahren von 2014 bis 2018 gefördert. Partnerländer sind unter
anderem Äthiopien, Kenia, Uganda, Tansania, Sambia und Südafrika. Ein
deutschäthiopisches Forschungskooperationsprojekt im Bereich Pflanzenzucht
(Austausch von Nachwuchswissenschaftlern) wurde bereits initiiert. Die
Veröffentlichung weiterer Förderbekanntmachungen für bilaterale
Forschungskooperationen mit Entwicklungsländern mit Schwerpunkt Afrika ist beabsichtigt.
Im Rahmen der EU-Afrika-Partnerschaft ist ein gemeinsamer Aktionsplan zur
Forschung in der Landwirtschaft und Ernährungssicherung geplant.
Das BMEL beteiligt sich darüber hinaus aktiv an der Mitgestaltung der Politik
der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen in
Bezug auf die Beratung der afrikanischen Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der
Ergebnisse der zweiten internationalen Ernährungskonferenz (ICN2), des
Rechts auf Nahrung, der „Freiwilligen Leitlinien zur Verantwortlichen
Verwaltung von Land, Fischerei und Wäldern“ (VGGT) sowie der Umsetzung der
Prinzipien zu verantwortlichen Investitionen in die Landwirtschaft (RAI-
Prinzipien). Ziel der Prinzipien ist die Förderung verantwortlicher Investitionen, die
zur Ernährungssicherung beitragen und somit schrittweise die Verwirklichung
des Menschenrechts auf Nahrung voranbringen.
b) Welche dieser Maßnahmen und Mittel werden in Zukunft nicht
weitergeführt bzw. geändert?
Afrika ist und bleibt eine Kernregion der bilateralen Zusammenarbeit des
BMEL. Die im Juni 2014 vom Bundeskabinett verabschiedeten
Afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung werden verantwortungsvoll umgesetzt.
Die Zusammenarbeit im Rahmen des Bilateralen Kooperationsprogramms mit
Afrika wurde in den letzten Jahren intensiv ausgebaut. Die derzeit laufenden
Vorhaben werden weitergeführt, Änderungen in der konzeptionellen
Ausrichtung sind nicht geplant. Zudem verhandelt das BMEL jährlich mit der
Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) über
Neuvorhaben entsprechend dem geltenden Förderkonzept. Projektfortschritte
und -ergebnisse werden in halbjährlichen Gebertreffen überprüft.
Die Projekte zum Themenschwerpunkt Wald haben in der Regel eine Laufzeit
von zwei bis drei Jahren. Eine Verlängerung über das vereinbarte Projektende
hinaus ist derzeit nicht vorgesehen, aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Die
Zielrichtung der Projekte soll weiter verfolgt werden.
c) Welche neuen Maßnahmen und Mittel plant das BMEL im Rahmen
eines Kurswechsels gegenüber Afrika?
Auf die Antwort zu Frage 10b wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/507411. Inwiefern arbeitet das Auswärtige Amt (AA) an einem Kurswechsel in
seiner Afrikapolitik (bitte Unterfragen einzeln beantworten)?
a) Welche Maßnahmen und Mittel setzt das AA für Afrika ein?
Das Auswärtige Amt setzt bei der Umsetzung der Afrikapolitischen Leitlinien
der Bundesregierung in den folgenden Bereichen Schwerpunkte:
– Frieden und Sicherheit,
– Fragilität, Konfliktprävention, Menschenrechte,
– Rechtsstaatförderung, Gute Regierungsführung, Antikorruption,
– Nordafrikanische Transformationspartnerschaften,
– Rohstoffe-Governance,
– Wachstum, Handel und Investitionen,
– Deutsche Wirtschaft als Akteur,
– Bildung, Wissenschaft und Forschung,
– Klimawandel,
– Kultur.
Im Haushaltsjahr 2014 setzte das Auswärtige Amt für Projekte zur Sicherung
von Frieden und Stabilität, für bilaterale Zusammenarbeit und Pflege kultureller
Beziehungen sowie für seine 45 Auslandsvertretungen in Afrika 640,9 Mio.
Euro ein.
b) Welche dieser Maßnahmen und Mittel werden in Zukunft nicht
weitergeführt bzw. geändert?
Maßnahmen und Mittel werden laufend an die sich ändernden Bedingungen und
neue Erfordernisse angepasst.
c) Welche neuen Maßnahmen und Mittel plant das AA im Rahmen eines
Kurswechsels gegenüber Afrika?
Auf die Antwort zu Frage 11b wird verwiesen.
12. Inwiefern arbeitet das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) an einem Kurswechsel in seiner
Afrikapolitik (bitte Unterfragen einzeln beantworten)?
a) Welche Maßnahmen und Mittel setzt das BMZ für Afrika ein?
Ziel der neuen Afrikapolitik des BMZ ist, Afrika auf dem Weg vom Krisen- zum
Chancenkontinent zu begleiten und zu unterstützen. Dabei setzt das BMZ
folgende Schwerpunkte:
– Vorbeugung von Gewalt, Flucht und Vertreibung
Das BMZ-Afrikakonzept hat einen starken Fokus auf die Bekämpfung von
Fluchtursachen. In diesem Kontext trägt das BMZ kontinuierlich zur
strukturellen Förderung von Frieden und Sicherheit, zur nachhaltigen wirtschaftlichen
Entwicklung und Stabilität sowie zur Bildungs- und Beschäftigungsförderung
bei.
Die neue BMZ-Sonderinitiative „Fluchtursachen bekämpfen – Flüchtlinge
reintegrieren“ zielt auf die Bekämpfung der Fluchtursachen, Stabilisierung der
Aufnahmeregionen und Integration bzw. Reintegration von Flüchtlingen/
Binnenvertriebenen ab. In Afrika konzentrieren sich die Maßnahmen auf Sub-
Drucksache 18/5074 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodesahara-Afrika mit Schwerpunkten in Südsudan, der Demokratischen Republik
Kongo, Tschad, Somalia und Mali. Das Volumen der im Jahr 2014 geförderten
Maßnahmen im Rahmen dieser Sonderinitiative liegt bei rund 94 Mio. Euro.
In Nordafrika leistet das BMZ über reguläre bilaterale
Entwicklungszusammenarbeit hinaus mit der Sonderinitiative „Stabilisierung und Entwicklung
Nordafrika und Naher Osten“ einen Beitrag zur Stabilisierung und Friedensbildung
der Region, in der die Umbrüche des Arabischen Frühlings vielfach zu
politischer Instabilität und gewaltsamen Konflikten geführt haben. Im Rahmen dieser
Maßnahme werden in Nordafrika in den Jahren 2014 bis 2015 mit rund 100 Mio.
Euro überwiegend Beschäftigung schaffende Maßnahmen gefördert, um so
insbesondere junge Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Ein neues Infrastrukturprogramm soll insbesondere durch Aufbau von sozialer
Infrastruktur und Förderung von beruflicher Bildung wirtschaftliches Wachstum
und Beschäftigungsförderung unterstützen und Zukunftsperspektiven für die
Bevölkerung in aktuellen Krisenländern bzw. gefährdeten Regionen schaffen,
auch in Nord- bzw. Westafrika.
– Schaffung neuer Perspektiven für Afrikas Jugend, insbesondere durch
Ausbildung, Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
Neue Arbeitsplätze und gute Zukunftsperspektiven für Afrikas Jugend können
v. a. auch in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft erreicht werden. Das BMZ setzt
sich daher verstärkt für sichere und verlässliche Rahmenbedingungen für
privatwirtschaftliche Initiativen und Investitionen in Afrika ein. Zugleich sucht das
BMZ die konkrete Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft, z. B. im Bereich
der Berufsbildungspartnerschaften: Mit deutschen Kammern und Verbänden
wurden in den Jahren 2014 und 2015 sechs neue Berufsbildungspartnerschaften
in Äthiopien, Benin, Kenia, Ruanda, Tunesien und Uganda begonnen. Weitere
fünf Partnerschaften starten in der zweiten Jahreshälfte in Mozambik, Ägypten,
Südafrika, Kamerun und Tunesien. Ein weiteres Beispiel ist die Einrichtung
eines neuen Fonds für Start-Up-Unternehmen in Afrika im Jahr 2014. Derzeit baut
das BMZ eine strategische Partnerschaft mit der deutschen Wirtschaft „Digitales
Afrika“ zu Informations- und Kommunikationstechnologien auf, erste
Pilotvorhaben sind bereits im Jahr 2015 geplant.
– Verbesserung der Gesundheit
Bis heute stellt die mangelnde Gesundheitsversorgung in vielen afrikanischen
Ländern ein großes Problem dar. Vor allem der Ausbruch der Ebola-Infektion im
Jahr 2014 hat gezeigt, dass der nachhaltige Aufbau und die Reform von
Gesundheitssystemen grundlegend sind, um weitere großflächige Krankheitsausbrüche
zukünftig verhindern bzw. schnell eindämmen zu können, aber auch, um die
hohen Raten an Mütter- und Kindersterblichkeit zu senken. Deshalb hat das
BMZ im Jahr 2015 ein Sonderprogramm Gesundheit für Afrika von insgesamt
205 Mio. Euro aufgelegt, das Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller
anlässlich seiner Reise nach Liberia im April 2015 vorgestellt hat. Auch
international setzt sich das BMZ für einen stärkeren Fokus auf die Verbesserung der
Gesundheitssysteme und Mutter-Kind-Gesundheit in Afrika ein.
– Afrika kann sich selbst ernähren – „EINE WELT ohne Hunger“
Die neue BMZ-Sonderinitiative „EINE WELT ohne Hunger“ zielt darauf ab, das
Einkommen kleinbäuerlicher Betriebe zu steigern, Arbeitsplätze vor Ort zu
schaffen und die Versorgung mit gesunden Nahrungsmitteln zu verbessern und
die natürlichen Ressourcen zu bewahren. Vor allem aber soll sie zur Stärkung der
heimischen Wertschöpfung beitragen. In zwölf ausgewählten afrikanischen
Partnerländern sind Innovationszentren geplant. Neben technischen
Verbesserungen stehen Beratung, Schulung und Fortbildung im Mittelpunkt. Parallel hat
das BMZ regionale Programme zur Entwicklung der Wertschöpfungsketten für
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5074Baumwolle, Cashewnüsse, Kakao und Reis ausgebaut. Zur Ausweitung der
Agrarfinanzierung wurde Ende des Jahres 2014 ein neuer regionaler Fonds für
kleine und mittlere Unternehmen und Kleinbäuerinnen und -bauern eingerichtet.
– Vielfältige Partnerschaften auf einem vielfältigen Kontinent
Nichtregierungsorganisationen, Kirchen, Wirtschaft, Wissenschaft und viele
andere leisten erhebliche Beiträge zur Schaffung neuer Perspektiven in Afrika.
Allein für Vorhaben deutscher NRO (privater Träger) in ihrer Zusammenarbeit
mit Partnerorganisationen in Afrika wurden im Jahr 2014 mehr als 26,5 Mio.
Euro bewilligt. Um die junge und kreative Bevölkerung beider Kontinente
miteinander zu vernetzen sind dem BMZ besonders Jugendinitiativen ein wichtiges
Anliegen.
Das BMZ hat deshalb die Deutsch-Afrikanische Jugendinitiative gestartet – als
Investition in die junge Generation. Gegenseitiger Austausch und Begegnungen
für junge Menschen zwischen 14 und 35 Jahren sollen ausgebaut werden.
Künftig wird insbesondere mehr jungen Menschen aus den afrikanischen
Partnerländern ermöglicht, an Austauschprogrammen in Deutschland teilzunehmen.
– Mittel
Im Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2014 betrugen die gesamten bilateralen
Zusagen an Afrika rund 1,3 Mrd. Euro.
Das im Afrikakonzept des BMZ erklärte Ziel, pro Jahr mindestens 100 Mio.
Euro zusätzlich für Afrika zuzusagen, wurde im Jahr 2014 weit übertroffen. Die
bilateralen Zusagen ohne die genannten Sonderzusagen betrugen im Jahr 2014
insgesamt rund 1,5 Mrd. Euro.
b) Welche dieser Maßnahmen und Mittel werden in Zukunft nicht
weitergeführt bzw. geändert?
Auf die Antwort zu Frage 12c wird verwiesen.
c) Welche neuen Maßnahmen und Mittel plant das BMZ im Rahmen
eines Kurswechsels gegenüber Afrika?
Das BMZ wird die genannten Maßnahmen weiter konsequent umsetzen und ggf.
ausbauen. Dabei wird eine noch stärkere Ausrichtung insbesondere auf die
Bekämpfung von Fluchtursachen angestrebt.
Darüber hinaus soll der Dialog mit afrikanischen Partnern zum Thema Flucht
und Migration ausgebaut werden. Das BMZ wird den Dialog künftig verstärkt
mit den afrikanischen Partnern insbesondere der wichtigsten Herkunftsländer
und der Regionalorganisationen auch in bilateralen Regierungskonsultationen
und -verhandlungen aufnehmen. Zur Bearbeitung der Flüchtlingsproblematik in
Ostafrika fanden bereits Konsultationen zwischen dem BMZ und der
Regionalorganisation Intergovernmental Authority on Development (IGAD) statt.
Weiterhin beteiligt sich die Bundesregierung auch an der „EU-Horn of Africa
Migration Route Initiative“ (Khartum-Prozess) um den Dialog zwischen den
Staaten der EU und den Ursprungs- und Transitländern von Migranten am Horn
von Afrika zu fördern. Gemeinsam mit Partnern werden derzeit konkrete
Projekte identifiziert.
Drucksache 18/5074 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode13. Inwiefern arbeitet das Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) an einem Kurswechsel in seiner Afrikapolitik (bitte Unterfragen
einzeln beantworten)?
Das BMBF beabsichtigt, an seiner im Jahr 2014 veröffentlichten „Afrika –
Strategie 2014–2018 – Afrika als Partner in Bildung und Forschung“ festzuhalten.
Die Strategie zielt darauf ab, in den Staaten, die als Partner in die gemeinsam mit
dem BMBF durchgeführten Maßnahmen eingebunden sind, nachhaltige
Strukturen und Kapazitäten aufzubauen bzw. diese zu verbessern. Die Maßnahmen
unterstützen die Entwicklung von Gesellschaften und Staaten durch
Wissensgenerierung. Sie zielen u. a. darauf ab, durch die Schaffung von Aus- und
Bildungsmöglichkeiten und von Arbeitsplätzen, z. B. im Bildungs- und
Forschungssektor, sowie durch die Etablierung von Strukturen, die die Lebens- und
Entwicklungsmöglichkeiten unterstützen, der Abwanderung entgegenzuwirken.
Der Wissensgewinn aus den Forschungsmaßnahmen kann zur
Ernährungssicherung, der Gesundheitsversorgung und der Entstehung von Arbeitsplätzen in den
Innovationsketten beitragen.
a) Welche Maßnahmen und Mittel setzt das BMBF für Afrika ein?
Im Rahmen der Projektförderung finanziert das BMBF Maßnahmen entweder
direkt durch die selbst ausgeschriebenen kooperativen Fördermaßnahmen oder
durch Bildungs-, Forschungs- und Mittlerorganisationen, wie z. B. den
Deutschen Akademischen Austauschdienst, die Alexander von Humboldt-Stiftung,
die Helmholtz Gemeinschaft, die Fraunhofer oder Max-Planck-Gesellschaft.
Die Maßnahmen spiegeln dabei den Bedarf der afrikanischen Partnerländer
wieder. Sie umfassen in der Forschung u. a. die Themenfelder Umwelt, Gesundheit,
Bioökonomie, Ressourcenmanagement, Transformation und gesellschaftliche
Entwicklung. Im Bereich Bildung wirkt das BMBF auf die Steigerung der
Kapazitäten hin, z. B. durch die Einrichtung von Forschungslehrstühlen in
Zusammenarbeit mit dem African Institute for Mathematical Sciences (AIMS). In
den laufenden Kooperationsmaßnahmen des BMBF mit afrikanischen Staaten
sind im Zeitraum der Jahre von 2013 bis 2019 Mittel in Höhe von über 225 Mio.
Euro gebunden.
b) Welche dieser Maßnahmen und Mittel werden in Zukunft nicht
weitergeführt bzw. geändert?
Das BMBF hält an seiner in Partnerschaft mit afrikanischen Ländern
erarbeiteten Afrika-Strategie, die im Juni 2014 in Anwesenheit von hochrangigen
Vertretern der Kommission der Afrikanischen Union (AUC) veröffentlicht wurde, fest.
c) Welche neuen Maßnahmen und Mittel plant das BMBF im Rahmen
eines Kurswechsels gegenüber Afrika?
Die Afrika-Strategie des BMBF stellt neben der strategischen Zielausrichtung
auch laufende Aktivitäten sowie das Instrumentarium des Hauses zur
Zielerreichung vor. Ein 30 Maßnahmen umfassender Katalog gibt Auskunft zu den im
Zeitraum zwischen den Jahren 2014 und 2018 geplanten Maßnahmen.
14. Inwiefern plant die Bundesregierung im Rahmen eines Kurswechsels ihrer
Afrikapolitik, die Strategien ihrer Bundesministerien gegenüber Afrika
effektiv aufeinander abzustimmen und eine gemeinsame Strategie aller
Bundesministerien vorzulegen?
Die Afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung sind das Ergebnis eines
intensiven Zusammenwirkens aller Ressorts, die zur Afrikapolitik beitragen. Sie
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/5074setzen den Rahmen für alle Ressorts und bilden die Grundlage für deren
jeweilige Konzepte. Zu den Grundsätzen der Leitlinien gehört, dass die
Bundesregierung Koordination und Kohärenz ihrer afrikapolitischen Aktivitäten sicherstellt.
Zu diesem Zweck finden im Auswärtigen Amt regelmäßig Besprechungen zur
Koordinierung und grundsätzlichen Abstimmung statt.
15. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang unternommen, um
sich auf europäischer Ebene für ein „europäisches Entwicklungskonzept
für Afrika“ einzusetzen?
Die Flüchtlingskrise im Mittelmeerraum hat vor Augen geführt, dass ein neues
EU-Konzept entwickelt werden muss, in dem die Entwicklungszusammenarbeit
einen entscheidenden Beitrag zur Fluchtursachenbekämpfung in Afrika leistet.
In diesem Sinne hat die Bundesregierung auch eine Aussprache auf dem EU-
Entwicklungsministerrat am 26. Mai 2015 eingefordert, um den Nexus
„Migration und Entwicklung“ zu erörtern und den Beitrag der europäischen
Entwicklungszusammenarbeit für die Fluchtursachenbekämpfung zu stärken.
16. Welche konkreten Ergebnisse wurden erzielt seit dem vierten EU-Afrika-
Gipfel vom 2./3. April 2014 in Brüssel in den Bereichen Landwirtschaft,
wirtschaftliche Integration, Handel und Umweltschutz?
Über den elften Europäischen Entwicklungsfonds (2014 bis 2020) werden
derzeit für Subsahara-Afrika ca. 1,4 Mrd. Euro für den Schutz natürlicher
Ressourcen und ca. 4 Mrd. Euro für die Förderung der Landwirtschaft vorgesehen.
In den Verhandlungen über regionale Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
konnten wichtige Fortschritte erzielt werden: Im Jahr 2014 wurden die
Verhandlungen mit Westafrika, Südlichem Afrika und Ostafrika abgeschlossen. Die
Abkommen mit Südlichem Afrika und Ostafrika werden derzeit juristisch
überarbeitet. Das Abkommen mit Westafrika wurde seitens der EU und ihren
Mitgliedstaaten am 12. Dezember 2014 unterzeichnet und liegt nun der
westafrikanischen Seite zur Unterzeichnung vor. Es ist vorgesehen, dass die EU und ihre
Mitgliedstaaten die westafrikanischen Staaten mit handelsbezogener
Entwicklungszusammenarbeit in Höhe von mindestens 6,5 Mrd. Euro bei der
Umsetzung des Abkommens und der Nutzung von Handelschancen für nachhaltige
Entwicklung unterstützen.
Vor dem Hintergrund des bisherigen deutschen Engagements im Bereich der
regionalen Integration, insbesondere auch mit den regionalen
Wirtschaftsgemeinschaften, sowie des Engagements im Bereich der
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, hat die Kommission der Afrikanischen Union Deutschland um
Unterstützung in dem Prozess der Errichtung einer Panafrikanischen Freihandelszone
ersucht. Derzeit wird entsprechend ein Vorhaben zur Stärkung der wirtschafts-
und handelspolitischen Kapazitäten der regionalen Akteure in diesem Prozess
vorbereitet.
17. Was sollten nach Auffassung der Bundesregierung die wesentlichen
Elemente eines europäischen Entwicklungskonzepts für Afrika sein?
Entwicklungskonzepte der Europäischen Union können nur in einem
partnerschaftlichen Dialog mit den afrikanischen Partnern entwickelt werden.
Grundsätzlich sind bei solchen Konzepten die politische, wirtschaftliche, sozio-
kulturelle, umwelt- und sicherheitspolitische Dimension zu beachten. Wichtige
Elemente sind ferner die Intensivierung des politischen Dialogs und des
europäischen Engagements im Bereich Gute Regierungsführung, Förderung lokaler
Drucksache 18/5074 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeWirtschaftsentwicklung durch Verbesserung der Rahmenbedingungen für
Unternehmen und Flankierung durch einen fairen Ausbau der Handelsbeziehungen
sowie Fortsetzung der Unterstützung beim Aufbau der afrikanischen
Sicherheitsstrukturen. Von besonderer Bedeutung ist, dass die afrikanische Seite mehr
Eigenverantwortung übernimmt und ihren Beitrag zur Überwindung von
Entwicklungshemmnissen und Fluchtursachen leistet.
Die EU leistet in den genannten Bereichen bereits viel. So werden derzeit
1,654 Mrd. Euro über den elften Europäischen Entwicklungsfonds zur
Förderung von Guter Regierungsführung, Schutz der Menschenrechte und
Rechtsstaatlichkeit, für das öffentliche Finanzmanagement und die
Korruptionsbekämpfung in den Ländern Subsahara-Afrikas vorgesehen. Wichtige
konzeptionelle Impulse für den elften Europäischen Entwicklungsfonds liefert die EU-
Sahelstrategie, welche neben der Verbindung von Sicherheit und Entwicklung
u. a. das Thema Migration als wesentliches Querschnittsthema definiert, und
den Bedarf an struktureller Unterstützung für Herkunftsländer aufzeigt.
Es kommt darauf an, diese vielfältigen, guten Ansätze der EU besser zu
koordinieren und aufeinander abzustimmen. Eine gute Grundlage hierfür bietet der
„mission letter“ von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker vom
1. November 2014 an den EU-Kommissar für Entwicklung, Neven Mimica.
Darin erteilt er ihm den Auftrag, gemeinsam mit der Vizepräsidentin bzw. der
Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik und der
Kommissarin für Handel die strategische Partnerschaft mit Afrika zu stärken.
18. Welche konkreten Ergebnisse wurden erzielt seit der Erklärung des vierten
EU-Afrika-Gipfels vom 2./3. April 2014 in Brüssel zu Fragen der
Migration, und insbesondere in Fragen der von afrikanischer Seite gewünschten
Arbeitskräftemobilität, des internationalen Schutzes und der Organisation
legaler Migration und einer stärkeren Verknüpfung zwischen Migration
und Entwicklung?
Die Zusammenarbeit mit den afrikanischen Herkunfts- und Transitländern von
Migranten ist ein Schwerpunkt der EU-Migrationspolitik. Der EU-Afrika-
Gipfel im Jahr 2014 berücksichtigte sowohl afrikanische als auch europäische
Interessen. Die künftige Zusammenarbeit soll mit einem breiter angelegten Afrika-
EU-Migrations- und Mobilitätsdialog unterfüttert werden. Insbesondere
Mobilitätspartnerschaften mit Marokko, Tunesien und Jordanien sind sichtbare
Errungenschaften dieser Zusammenarbeit, die die Mobilität von Arbeitskräften
und legale Wege der Zuwanderung stärken können. Im November 2014 wurde
komplementär zum Rabat-Prozess der Khartum-Prozess als Dialog der EU mit
den Staaten entlang der ostafrikanischen Migrationsrouten unter italienischer
Ratspräsidentschaft ins Leben gerufen. Ziele sind die Bekämpfung von
Menschenhandel und Menschenschmuggel, Flüchtlingsschutz, die Schaffung
sozioökonomischer Perspektiven für Flüchtlinge und Migranten am Horn von Afrika
sowie der institutionelle Aufbau.
Um die Potenziale von Migration für Entwicklung noch stärker zu nutzen, hat
das BMZ das Programm „Migration für Entwicklung“ im letzten Jahr ausgebaut.
Das Programm fördert den Wissenstransfer durch zurückkehrende qualifizierte
Migrantinnen und Migranten und die Diasporakooperation, sowie Investitionen,
Gründungen und Entwicklungsprojekte der Diaspora in ihren Herkunftsländern.
Darüber hinaus unterstützt das Programm durch Politikberatung die
Partnerländer bei der Entwicklung und Umsetzung einer entwicklungsförderlichen
Migrationspolitik.
Die Fördersumme des Programms „Migration für Entwicklung“ für das Jahr
2014 wurde seit dem EU-Afrika-Gipfel um 4 Mio. Euro auf 14,5 Mio. Euro
erhöht. Die Anzahl afrikanischer Länder, in denen das Programm umgesetzt wird,
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/5074wurde um drei Länder (Benin, Ruanda, Senegal) auf insgesamt elf erweitert. Die
Anzahl geförderter rückkehrender Fachkräfte in afrikanischen Ländern wurde
von 131 auf 156 erhöht.
Darüber hinaus fördert die Bundesregierung ein Preisvergleichsportal für
Rücküberweisungen von Migranten. Die Website
www.GeldtransFAIR.de zielt auf
stärkere Transparenz, Kundenschutz und Wettbewerbsförderung auf dem
deutschen Markt für Geldtransfers ab. Das Portal wurde letztes Jahr grundlegend
überarbeitet und über Migrantenvereine in Deutschland bekannt gemacht.
19. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
„Marktverhältnisse“ zu ändern, und wie plant die Bundesregierung, über den Markt
„Milliardensummen in die afrikanischen Länder“ zu leiten (bitte nach
Maßnahmen und nach Milliarden aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung will mit ihrer Entwicklungspolitik zu einer stabilen,
verantwortungsvollen sowie sozial und ökologisch nachhaltigen
Weltwirtschaftsordnung beitragen.
Die deutsche Entwicklungspolitik setzt hierzu auf mehreren Ebenen an:
– Die Bundesregierung unterstützt Initiativen zur Verbesserung der sozialen
und ökologischen Bedingungen in globalen Lieferketten. Das BMZ hat u. a.
im Jahr 2014 die Gründung des Bündnisses für nachhaltige Textilien initiiert
und unterstützt z. B. gemeinsam mit BMEL das Forum Nachhaltiger Kakao.
– Das BMZ stärkt den nachhaltigen Konsum und nachhaltige öffentliche
Beschaffung. Unter anderem hat das BMZ Anfang des Jahres 2015 in
Zusammenarbeit mit weiteren Ministerien die Internetplattform „Siegelklarheit“ ins
Leben gerufen. Sie soll Verbraucher und Beschaffer unterstützen, fundierte
nachhaltige Kaufentscheidungen zu treffen. Über die entwicklungspolitische
Bildungsarbeit schafft das BMZ Bewusstsein für die Bedeutung des Fairen
Handels für Produzentinnen und Produzenten in Entwicklungsländern.
– Die Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebene für eine
entwicklungsförderliche und WTO-konforme Ausgestaltung von Handelsabkommen allgemein
und insbesondere mit Afrika ein, d. h.
● Liberalisierungsschritte, die dem Entwicklungsstand der Partnerländer
angepasst sind und Flexibilität bei der Marktöffnung sowie
● Vereinbarungen, die den Aufbau lokaler Märkte fördern, unter
umfassender Berücksichtigung von Menschenrechten sowie Umwelt- und
Sozialstandards.
– Über handelsbezogene Entwicklungszusammenarbeit („Aid for Trade“)
unterstützt das BMZ die Partnerländer bei der Nutzung der Chancen von
Handelsabkommen, der Verminderung möglicher Anpassungslasten, beim
Aufbau regionaler Märkte sowie bei der Umsetzung von Umwelt- und
Sozialstandards.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]