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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Stellenbesetzung durch befristet Beschäftigte im Zuge der Erhöhung der Kassensicherheit in der Leistungsgewährung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch

Anmeldung von 400 befristeten Stellen zur Abdeckung des Mehraufwands bei Umsetzung des Vier-Augen-Prinzips bei Zahlungen und zahlungsrelevanten EDV-Eingaben im Leistungsbereich der Jobcenter: Stand des Besetzungsverfahrens, Fortführung der Stellen bzw. Beibehaltung des Personals, Einarbeitungszeit, Einstellung vormals bei der Bundesagentur für Arbeit befristet Beschäftigter, Berechnung des Stellenbedarfs<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

15.06.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/504228.05.2015

Stellenbesetzung durch befristet Beschäftigte im Zuge der Erhöhung der Kassensicherheit in der Leistungsgewährung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch

der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Jutta Krellmann, Katja Kipping, Azize Tank, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Zusammenhang mit der Handlungsanweisung HEGA 12/14-15 zur Erhöhung der „Kassensicherheit in den IT-Verfahren“ wurden Ermächtigungen für 400 befristete Stellen angemeldet, um den Mehraufwand abzudecken, der durch die durchgängige Umsetzung des Vier-Augen-Prinzips entsteht. Dazu wurde der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages auch von der Bundesregierung unterrichtet (siehe Ausschussdrucksache 18(11)304).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Bei wie vielen der 400 Stellen ist das Besetzungsverfahren abgeschlossen (bitte wenn möglich auch nach Bundesländern und Jobcentern beantworten), bzw. wie viele der 400 Stellen sind schon tatsächlich besetzt worden?

2

Ist es vorgesehen, die 400 befristeten Stellen über das Jahr 2015 hinaus fortzuführen, und wie begründet dies die Bundesregierung bzw. die Bundesagentur für Arbeit (BA)?

3

Ist es vorgesehen, das dafür neu eingestellte Personal beizubehalten, und wie begründet dies die Bundesregierung bzw. die BA?

4

Wie lange dauert die durchschnittliche Einarbeitungszeit von neuen eingestellten Beschäftigten, die über keine Vorerfahrung in dem im Bereich der Leistungsgewährung auf Grundlage des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) verfügen?

5

Ist es möglich, dass vormals bei der BA befristet Beschäftigte, die für die ausgeschriebene Stelle eine entsprechende bisherige Tätigkeit vorweisen können, nicht eingestellt werden, weil die BA eine weitere Befristung wegen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes nicht genehmigen und die Beschäftigten auch nicht fest übernehmen will?

Gibt es hierzu eine interne Weisung?

6

Wenn der in der Frage 5 abfragte Sachverhalt stimmt, inwiefern ist dies hinsichtlich einer anzustrebenden hohen Qualität der Leistungsgewährung und Entlastung der dort beschäftigten Kolleginnen und Kollegen zu vertreten?

7

Auf welcher Berechnung beruhen nach Erkenntnissen der Bundesregierung die in der Presse kursierenden Zahlen, dass für eine reibungslose Umsetzung der neuen Anweisung eigentlich bis zu 1 252 zusätzliche Stellen notwendig wären (vgl. z. B. www.focus.de/politik/deutschland/wegen-neuerkontrollpflichten-darum-kommt-hartz-iv-mit-verspaetung-aufs-konto_id_4448468.html)?

8

Gibt es eine bisher nicht öffentlich gewordene Mehrbedarfsrechnung der BA oder nach Kenntnis der Bundesregierung der Personalräte der Jobcenter, und wenn ja, wie lautet diese?

Berlin, den 28. Mai 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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