Breitbandversorgung in der Einheitsgemeinde Arendsee (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5072)
der Abgeordneten Katrin Kunert, Herbert Behrens, Jan Korte, Caren Lay, Harald Petzold (Havelland), Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage zur Breitbandversorgung in der Einheitsgemeinde Arendsee (Bundestagsdrucksache 18/5072) gibt die Bundesregierung Auskunft über den aktuellen Stand der Breitbandversorgung in der Einheitsgemeinde Arendsee. Für die Fragesteller ergeben sich daraus weitere bzw. ergänzende Fragestellungen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie ist aktuell der Stand der Breitbandverfügbarkeit nach Technologien in der Einheitsgemeinde Arendsee (Glasfaser, sonstige kabelgebundene Technologien, LTE, sonstige drahtlose Technologien)?
Nach welchen Kriterien werden nach Kenntnis der Bundesregierung Fördermittel an Telekommunikationsunternehmen für den Breitbandausbau vergeben?
Unter welchen Voraussetzungen können Fördermittel zurückgefordert werden?
Können die an die Arche NetVision GmbH ausgereichten Fördermittel zurückgefordert werden, und wenn nein, warum nicht?
Wie setzen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die an die Arche NetVision GmbH ausgereichten Fördermittel in Höhe von 294 960 Euro zusammen (Europäische Union, Bund, Land)?
Welche Ausbaumaßnahmen sind in der Gemeinde Arendsee in welchen Zeiträumen beabsichtigt?
Wann kann die Bundesregierung Aussagen darüber treffen, wie viele Fördermittel des Bundes zukünftig in die Einheitsgemeinde Arendsee fließen werden?
Wie vielen Haushalten in der Einheitsgemeinde Arendsee hat die Arche NetVision GmbH nach Kenntnis der Bundesregierung Kündigungen ausgesprochen?
Welche Möglichkeiten der Einwirkung auf die Deutsche Telekom AG und die Vodafone GmbH sieht die Bundesregierung angesichts der Problemlage in der Einheitsgemeinde Arendsee, um allen Haushalten einen bezahlbaren Internetanschluss bereitzustellen?