[Deutscher Bundestag Drucksache 18/5655
18. Wahlperiode 31.07.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Schlecht, Jutta Krellmann,
Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/5314 –
Lobbyismus beim Mindestlohn
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 1. Januar 2015 ist durch das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie u. a.
der Mindestlohn in Kraft getreten. Dies war ein wichtiger erster, wenn auch
nicht ausreichender Schritt zu mehr Gerechtigkeit in Deutschland. Vor allem vor
dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen zeigt sich jedoch, dass eine breite
Front von wirtschaftsnahen Interessenvertretern auf dieses Gesetz Einfluss
nehmen möchte. Die Kleine Anfrage soll spezifizieren, welche Verbände an
welchen Stellen versucht haben und noch versuchen, Einfluss auf das Gesetz zu
gewinnen. Diese Informationen werden nicht nur benötigt, um sicherzustellen,
dass die Erfolge des Gesetzes nicht konterkariert werden, sondern auch, um den
weiteren Verlauf des Gesetzes und seiner Beeinflussung besser beobachten zu
können.
Auf folgende Verbände wird im Verlauf der Fragen Bezug genommen:
● Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.,
● Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände,
● Deutscher Bauernverband e. V.,
● Handelsverband Deutschland – HDE e. V.,
● Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V.,
● Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.,
● BUNDESVERBAND DER SICHERHEITSWIRTSCHAFT (BDSW) –
Wirtschafts- und Arbeitgeberverband e. V.,
● Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft e. V.,
● Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e. V.,
● Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) e. V.,
● BVMW – Bundesverband mittelständische Wirtschaft,
Unternehmerverband Deutschlands e. V.,
● Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e. V.,Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 29. Juli
2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/5655 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode● Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. (BVMB),
● DIE FAMILIENUNTERNEHMER – ASU e. V.,
● GESAMTMETALL – Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der Metall-
und Elektro-Industrie e. V.,
● Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V.,
● DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e. V.,
● Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die vorliegende Kleine Anfrage enthält sehr weitgefasste Fragen zu den in
dieser Wahlperiode bestehenden Kontakten der Bundesregierung zu
Sozialpartnerorganisationen der Arbeitgeber. Gemäß der nachträglich von den Fragestellern
übermittelten Erläuterung beziehen sich die Fragen aber allein auf das
Tarifautonomiestärkungsgesetz. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS) hat hierzu eine Ressortabfrage durchgeführt. Eine lückenlose
Aufstellung der Gesprächskontakte und Veranstaltungsteilnahme in dem fast zwei Jahre
umfassenden Zeitraum mit allen jeweiligen Teilnehmern kann nicht
gewährleistet werden. Eine Verpflichtung zur Erfassung entsprechender Daten (z. B.
Erfassung sämtlicher Veranstaltungen nebst Teilnehmern) besteht nicht, und eine
solch umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Die
nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage
der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und
Aufzeichnungen. Die Nennung eines Gesprächs bedeutet gleichzeitig nicht zwingend,
dass diese(s) aus Anlass des Tarifautonomiestärkungsgesetzes durchgeführt
wurde oder dass vorbereitete Themen auch tatsächlich Gegenstand des
Gesprächs waren.
Wie in der Beantwortung vergleichbarer Anfragen beschränkt sich die
Beantwortung der Fragen auf Veranstaltungen, Sitzungen und Einzelgespräche der
Leitungsmitglieder (Bundeskanzlerin, Bundesministerinnen und
Bundesminister, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sowie Parlamentarische
Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre). Aufgabenbedingt pflegen die
Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen bzw.
Parlamentarische Staatssekretäre, Staatssekretärinnen bzw. Staatssekretäre der
Bundesministerien in jeder Legislaturperiode eine Vielzahl von Kontakten zu
den Sozialpartnern, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden gleichermaßen,
welchen die im Grundgesetz garantierte Tarifautonomie eine bedeutende
Gestaltungsverantwortung zuweist.
Indem die Fragesteller eine Vielzahl von Sozialpartnerorganisationen der
Arbeitgeber allein als wirtschaftsnahe Interessenvertreter beschreiben, negieren sie
deren tarifpolitische und gesellschaftliche Verantwortung im gemeinsamen
Zusammenwirken mit den Gewerkschaften sowie die besondere Sachnähe der
Sozialpartner in Fragen der Arbeitsbeziehungen. Die Bundesregierung teilt
diese Einschätzung der Fragesteller nicht.
Entsprechend der Vereinbarung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU
und SPD hat das BMAS im Vorfeld des Gesetzentwurfes zur Einführung des
allgemeinen Mindestlohnes einen Dialog mit allen betroffenen Branchen geführt.
Die Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften dieser Branchen wurden dabei
jeweils gemeinsam einbezogen. Der Dialog im Vorfeld des
Gesetzgebungsverfahrens war fokussiert auf besondere Problemlagen von Branchen im
Zusammenhang mit der Einführungsphase des Mindestlohnes. Er ersetzte nicht die
spätere Verbändebeteiligung im Gesetzgebungsverfahren. Diese wurde gesondert
durchgeführt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5655Wie alle großen Reformen hat auch der gesetzliche Mindestlohn bei seiner
Einführung zu vielen Fragen bei Beschäftigten und Arbeitgebern geführt.
Anknüpfend an die positiven Erfahrungen aus dem Gesetzgebungsverfahren hat das
BMAS daher auch in der Einführungsphase des allgemeinen Mindestlohnes
einen intensiven Dialog mit den Sozialpartnern, aber auch mit Vertretern von
Verbänden und Institutionen, die besonders vom Mindestlohn betroffen sind,
geführt.
Nach Auffassung der Bundesregierung hat dieser offene Dialog mit den
Sozialpartnerorganisationen einen wertvollen Beitrag zum gegenseitigen
Informationsaustausch geleistet. Dem Beispiel des BMAS folgend, haben
zwischenzeitlich verschiedene Landesregierungen eigene Dialogprozesse zur
Mindestlohneinführung veranstaltet. So auch die Thüringer Landesregierung, welche für die
Gespräche mit Beschäftigten, Gewerkschaften, den Kammern und den
Arbeitgebern der verschiedenen Branchen von der Fraktion DIE LINKE. im Thüringer
Landtag ausdrücklich gelobt wird.
1. Vertreter welcher der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten
Verbände wurden durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS) bei der Erstellung des Referentenentwurfs zum „Gesetz zur
Stärkung der Tarifautonomie“ zu Gesprächen eingeladen (bitte auflisten)?
Eigens eingeladen zu dem Dialog im Vorfeld der Erarbeitung des
Referentenentwurfes für ein Tarifautonomiestärkungsgesetz wurden allein die
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Deutsche
Gewerkschaftsbund (DGB) sowie der Beamtenbund und Tarifunion (dbb). Diese
Spitzenorganisationen wurden zudem um Vorschläge gebeten, mit Vertretern welcher
Branchen im Zuge des Dialoges nach ihrer Einschätzung aufgrund besonderer
Problemlagen direkte Gespräche geführt wurden sollten. Auch wurden
Gesprächsanfragen der Verbände aufgegriffen. Gespräche wurden mit folgenden
Branchen (teils mehrere gemeinsam) geführt:
● Einzelhandel, Groß- und Außenhandel, Hotel- und Gastgewerbe,
mittelständische Dienstleister,
● Bäckereihandwerk,
● Direktwerbung/Direktmarketing, Call-Center,
● Landwirtschaft, Ernährungsindustrie,
● Sicherheitswirtschaft,
● Systemgastronomie,
● Taxigewerbe,
● Zeitungsverleger, Anzeigenverlage.
Daneben fand eine Gesprächsrunde mit Vertreterinnen und Vertretern der
Branchen Güterkraftverkehr und Binnenschifffahrt statt. Insgesamt wurden somit
neun Gesprächsrunden mit den Vertretern (jeweils Gewerkschaften und
Arbeitgeberverbände gemeinsam) von 15 Branchen geführt.
Die zuerst genannten acht Branchengespräche im BMAS fanden unter der
Leitung von Staatssekretär Thorben Albrecht und unter Beteiligung weiterer
Ressorts der Bundesregierung sowie der Teilnahme von Abgeordneten der
Regierungsfraktionen statt. Aus dem Kreis der in der Vorbemerkung der
Fragesteller genannten Verbände nahmen Vertreter der Bundesvereinigung der
Deutschen Arbeitgeberverbände, dem Gesamtverband der Deutschen Land- und
Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände e. V., dem Handelsverband
Deutschland, dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft, dem Bundesverband Deut-
Drucksache 18/5655 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodescher Zeitungsverleger sowie dem Bundesverband Großhandel, Außenhandel,
Dienstleistungen teil.
2. Wurden die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Verbände um
Stellungnahmen zum Entwurf gebeten?
Wenn ja, welche?
Die Spitzenorganisationen der Sozialpartner, die Bundesvereinigung der
Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund
(DGB), sowie der Beamtenbund und Tarifunion (dbb) wurden im Rahmen des
Branchendialoges gebeten, ihre Mitgliedsorganisationen bundesweit auf die
Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen hinzuweisen.
Weiter wurden die an den Gesprächsrunden des Branchendialoges
teilnehmenden Organisationen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände gleichermaßen
um Stellungnahmen im Vorfeld des Termins gebeten. Damit die Stellungnahmen
in einer transparenten Form ausgewertet werden konnten, wurden die Verbände
gebeten, sich an den einzelnen Punkten eines vorgegebenen Fragebogens zur
Einkommens- und Beschäftigungssituationen in ihren Branchen zu orientieren.
Im Rahmen der Verbändeanhörung zum Referentenwurf des
Tarifautonomiestärkungsgesetzes konnten alle Verbände bundesweit Stellungnahmen abgeben.
3. Welche Formulierungen des Referentenentwurfs gehen auf Forderungen
von Unternehmens- oder Verbändevertretern zurück?
Keine.
4. An welchen Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgesprächen etc. der
Bundesregierung der laufenden 18. Legislaturperiode, insbesondere des BMAS
sowie des Bundeskanzleramtes, nahmen ab der Regierungsbildung am
17. Dezember 2013 bis heute eine Vertreterin oder ein Vertreter eines der
hier angeführten Verbände teil (unter Auflistung der entsprechenden
Veranstaltungen, des genauen Datums sowie der Namen der Vertreterin bzw. des
Vertreters)?
Veranstaltung, Sitzung,
Einzelgespräch
(jeweils nur bei Bezug zum
Tarifautonomiestärkungsgesetz),
Teilnehmer
(nur Leitungsmitglieder)
Ort (Stadt) Datum Vertreter bzw. Vertreterin
der von den Fragestellern
genannten Verbände
Bundeskanzlerin
Gespräch mit Bundesverband
Deutscher Zeitungsverleger (BDZV),
Teilnahme Staatsministerin Grütters
(BKM)
Bundeskanzleramt 10.02.2014 Helmut Heinen
(Präsident)
Vizepräsidenten:
Christoph Barnstorf-Laumanns
Jan Bayer
Dr. Richard Rebmann
Hans-Georg Schnücker
Dietmar Wolff
(Hauptgeschäftsführer)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5655Veranstaltung, Sitzung,
Einzelgespräch
(jeweils nur bei Bezug zum
Tarifautonomiestärkungsgesetz),
Teilnehmer
(nur Leitungsmitglieder)
Ort (Stadt) Datum Vertreter bzw. Vertreterin
der von den Fragestellern
genannten Verbände
Antrittsbesuch des Präsidenten der
Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände (BDA)
Bundeskanzleramt 17.02.2014 Ingo Kramer
Gespräch mit Mitgliedern des
Präsidiums der BDA mit Bundeskanzlerin
und Chef des Bundeskanzleramtes
und Bundesminister für besondere
Aufgaben Altmaier
Bundeskanzleramt 09.04.2014 Dr. Josef Beutelmann,
Dr. Gerhard F. Braun,
Dr. Rainer V. Dulger,
Dr. Reinhard Göhner,
Otto Kentzler,
Arndt G. Kirchhoff,
Ingo Kramer,
Prof. Randolf Rodenstock,
Elke Strathmann,
Margret Suckale
Fünftes „Zukunftsgespräch“ mit
Sozialpartnern mit Bundeskanzlerin
und Chef des Bundeskanzleramtes
und Bundesminister für besondere
Aufgaben Altmaier
Schloss Meseberg 02.09.2014 Ulrich Grillo (BDI)
Ingo Kramer (BDA)
Hans Peter Wollseifer (ZDH)
Abendessen mit Mitgliedern des
gemeinsamen Präsidiums von BDA und
dem Bundesverband der Deutschen
Industrie (BDI)
Bundeskanzleramt 14.10.2014 Dr. Rainer V. Dulger (BDA),
Dr. Reinhard Göhner (BDA),
Ulrich Grillo (BDI),
Prof. Dr. Hans-Peter Keitel
(BDI),
Dr. Markus Kerber (BDI),
Ingo Kramer (BDA),
Ingeborg Neumann (BDI),
Margret Suckale (BDA)
Chef des Bundeskanzleramtes
und Bundesminister für besondere
Aufgaben Altmaier
Gespräch mit BDI Bundeskanzleramt 17.02.2014 Ulrich Grillo (Präsident)
Dr. Markus Kerber
(Hauptgeschäftsführer)
Gespräch mit BDA Bundeskanzleramt 30.04.2014 Dr. Reinhard Göhner
(Hauptgeschäftsführer)
Gespräch mit Deutschem
Bauernverband (BDV)
Bundeskanzleramt 27.05.2014 Joachim Rukwied (Präsident)
Drucksache 18/5655 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeVeranstaltung, Sitzung,
Einzelgespräch
(jeweils nur bei Bezug zum
Tarifautonomiestärkungsgesetz),
Teilnehmer
(nur Leitungsmitglieder)
Ort (Stadt) Datum Vertreter bzw. Vertreterin
der von den Fragestellern
genannten Verbände
Gespräch mit Hauptverband der
Deutschen Bauindustrie (HDB)
und Zentralverband Deutsches
Baugewerbe (ZDB)
Bundeskanzleramt 14.01.2015 Hauptverband der Deutschen
Bauindustrie:
Prof. Dr. Thomas Bauer
(Präsident)
Michael Knipper
(Hauptgeschäftsführer)
Zentralverband Deutsches
Baugewerbe:
Dr.-Ing. Hans-Hartwig
Loewenstein (Präsident)
Felix Pakleppa
(Hauptgeschäftsführer)
Gespräch mit Handelsverband
Deutschland (HDE)
Bundeskanzleramt 22.01.2015 Präsidium HDE:
Josef Sanktjohanser (Präsident)
Vizepräsidenten:
Hans E. Agostini
Andreas Bartmann
Klaus Gehrig
Karin Genrich
Prof. Dr. Tim Homann
Steffen Jost
Ernst Läuger
Horst Lenk
Lovro Mandac
Markus Mosa
Michael Radau
Arnold Senft
Stefan Genth
(Hauptgeschäftsführer)
Stephan Tromp (Stv.
Hauptgeschäftsführer)
Gespräch mit Präsidium des
Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger
(BDZV)
Bundeskanzleramt 21.05.2015 Präsidium BDZV:
Helmut Heinen (Präsident)
Dietmar Wolff
(Hauptgeschäftsführer)
Jan Bayer (Vizepräsident)
Staatsminister Dr. Braun
Gespräch mit Präsidium des
Bundesverbandes mittelständische
Wirtschaft, Unternehmerverband
Deutschland e. V. (BVMW)
Bundeskanzleramt 13.05.2015 Präsidium BVMW:
Mario Ohoven (Präsident)
weitere Teilnehmer:
Prof. Reinhardt;
Matthias Schweiger;
Hans-Jürgen Völz,
Leiter Abteilung Politik und
Volkswirtschaft BVMW
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5655Veranstaltung, Sitzung,
Einzelgespräch
(jeweils nur bei Bezug zum
Tarifautonomiestärkungsgesetz),
Teilnehmer
(nur Leitungsmitglieder)
Ort (Stadt) Datum Vertreter bzw. Vertreterin
der von den Fragestellern
genannten Verbände
Bundesministerium für Arbeit und
Soziales
Bundesministerin Andrea Nahles
Gespräch mit der BDA BMAS, Berlin 15.01.2014 Ingo Kramer
Gespräch mit Gesamtmetall BMAS, Berlin 27.01.2014 Dr. Rainer Dulger,
Oliver Zander
Gespräch mit dem Zentralverband des
Deutschen Handwerks (ZdH)
BMAS, Berlin 28.01.2014 Hans Peter Wollseifer,
Holger Schwannecke,
Gespräch mit DGB und BDA
unter Teilnahme des Staatssekretärs
Thorben Albrecht
BMAS, Berlin 14.03.2014 Reiner Hoffmann,
Ingo Kramer
Gespräch mit dem BDZV unter
Teilnahme des Staatssekretärs
Thorben Albrecht
BMAS, Berlin 20.03.2014 Helmut Heinen,
Dietmar Wolff
Gespräch mit dem DBV unter
Teilnahme des Staatssekretärs
Thorben Albrecht
BMAS, Berlin 11.06.2014 Joachim Rukwied,
Martin Empl,
Burkhard Möller
Gespräch mit DGB und BDA
unter Teilnahme des Staatssekretärs
Thorben Albrecht
BMAS, Berlin 12.06.2014 Reiner Hoffmann,
Ingo Kramer
Gespräch mit dem BDZV unter
Teilnahme des Staatssekretärs
Thorben Albrecht
BMAS, Berlin 23.06.2014 Helmut Heinen,
Dietmar Wolff
Fünftes „Zukunftsgespräch“ mit
Sozialpartnern mit Bundeskanzlerin
und Chef Bundeskanzleramt und
Bundesminister für besondere
Aufgaben Altmaier
Schloss Meseberg 02.09.2014 Ulrich Grillo (BDI)
Ingo Kramer (BDA)
Hans Peter Wollseifer (ZDH)
Parlamentarische Staatssekretärin
Anette Kramme
Gespräch mit Verband Bayerischer
Zeitungsverleger (VBZV)
Bayreuth 23.01.2014 Dr. Laurent Fischer,
Dr. Markus Rick
Gespräch mit Gesamtmetall Berlin 28.01.2014 Oliver Zander
Gespräch mit ZDH Berlin 29.01.2014 Thomas Zimmer
Gespräch mit HDE Berlin 18.02.2014 Stefan Genth
(Hauptgeschäftsführer)
Heribert Jöris, (Geschäftsführer)
Branchengespräch BDSW Berlin 06.03.2014 Gregor Lehnert,
Dr. Harald Olschok
Branchengespräch BDZV Berlin 07.03.2014 Helmut Heinen,
Dietmar Wolff
Drucksache 18/5655 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeVeranstaltung, Sitzung,
Einzelgespräch
(jeweils nur bei Bezug zum
Tarifautonomiestärkungsgesetz),
Teilnehmer
(nur Leitungsmitglieder)
Ort (Stadt) Datum Vertreter bzw. Vertreterin
der von den Fragestellern
genannten Verbände
Gespräch mit BDA Berlin 19.03.2014 Peter Clever
Gespräch mit Bundesverband der
Sicherheitswirtschaft (BDSW) und
Bundesverband der
Dienstleistungswirtschaft (BDWi)
Berlin 19.05.2014 Bundesverband der
Sicherheitswirtschaft:
Berthold Stoppelkamp, (Leiter
Hauptstadtbüro)
Bundesverband der
Dienstleistungswirtschaft:
Ralf-Michael Löttgen,
(Bundesgeschäftsführer)
Matthias Bannas, (Leiter
Verbandskommunikation)
Gespräch mit Bayerischen
Bauernverband
Bayreuth 30.04.2015 Wilfried Löwinger
Gespräch mit BDWi Berlin 21.05.2015 Ralf-Michael Löttgen
Staatssekretär
Thorben Albrecht
BDA:
Gespräch
Hauptgeschäftsführerkonferenz
Gespräch
Gespräch
Gespräch
Branchengespräch
Gespräch
Berlin
Berlin
Berlin
Berlin
Berlin
Berlin
Berlin
16.01.2014
03.03.2014
15.05.2014
14.07.2014
22.09.2014
25.03.2015
13.05.2015
Dr. Reinhard Göhner
Hauptgeschäftsführer
Dr. Reinhard Göhner/
Roland Wolf
Dr. Reinhard Göhner
Dr. Reinhard Göhner
Dr. Reinhard Göhner/
Roland Wolf
Dr. Reinhard Göhner
Gespräche mit Gesamtverband der
Deutschen Land- und
Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberbände (GLFA):
Branchengespräch
Gespräch
Branchengespräch
Berlin
Berlin
Berlin
06.03.2014
11.04.2014
25.03.2015
Martin Empl,
Burkhard Möller
Martin Empl,
Burkhard Möller
Burkhard Möller
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5655Veranstaltung, Sitzung,
Einzelgespräch
(jeweils nur bei Bezug zum
Tarifautonomiestärkungsgesetz),
Teilnehmer
(nur Leitungsmitglieder)
Ort (Stadt) Datum Vertreter bzw. Vertreterin
der von den Fragestellern
genannten Verbände
HDE:
Gespräch
Branchengespräch
Branchengespräch
Berlin
Berlin
Berlin
21.02.2014
05.03.2014
25.03.2015
Stefan Genth/
Heribert Jöris
Stefan Genth/
Heribert Jöris
Stefan Genth
ZDH:
Gespräch
Einzelgespräch
Branchengespräch
Berlin
Berlin
Berlin
08.04.2014
04.09.2014
25.03.2015
Karl-Sebastian Schulte
Karl-Sebastian Schulte
Karl-Sebastian Schulte
ZDB:
Gespräch
Gespräch
Branchengespräch
Berlin
Berlin
Berlin
24.03.2014
02.10.2014
25.03.2015
Felix Pakleppa/
Harald Schröer
Harald Schröer
Felix Pakleppa
BDSW:
Branchengespräch Berlin 06.03.2014 Gregor Lehnert
Dr. Harald Olschok
BDZV:
Branchengespräch
Gespräch
Gespräch
Berlin
Berlin
Berlin
07.03.2014
25.04.2014
06.06.2014
Helmut Heinen/
Dietmar Wolff
Dietmar Wolff
Dietmar Wolff
BGA:
Branchengespräch
Branchengespräch
Berlin
Berlin
05.03.2014
25.03.2015
Gerhard Handke/
Denis Henkel
Gerhard Handke
Gesamtmetall:
Gespräch Berlin 28.02.2014 Oliver Zander
Antonin Finkelnburg
HDB:
Gespräch
Gespräch
Branchengespräch
Berlin
Berlin
Berlin
24.03.2014
02.10.2014
25.03.2015
Michael Knipper
Stefan Brettschneider
Stefan Brettschneider
Michael Knipper
Drucksache 18/5655 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeVeranstaltung, Sitzung,
Einzelgespräch
(jeweils nur bei Bezug zum
Tarifautonomiestärkungsgesetz),
Teilnehmer
(nur Leitungsmitglieder)
Ort (Stadt) Datum Vertreter bzw. Vertreterin
der von den Fragestellern
genannten Verbände
VDMA:
Branchengespräch Berlin 05.03.2014 Judith Röder
Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit
Bundesministerin Dr. Hendricks
Staatssekretär Adler
Gespräch mit dem HDB und ZDB Berlin 25.02.2015 Prof. Dr. Thomas Bauer (HDB),
Dr. Hans-Hartwig Loewenstein
(ZDB)
Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur
Staatssekretär Bomba
Gespräch mit dem ZDB Berlin 14.02.2014 Felix Pakleppa
Gespräch mit dem ZDB Berlin 17.09.2014 Felix Pakleppa,
Hans-Hartwig Löwenstein
Gespräch mit dem ZDB Berlin 13.10.2014 Hans-Hartwig Löwenstein
Arbeitskreis-Sitzung Straße/Brücke
mit Bundesvereinigung
mittelständischer Bauunternehmen
Frankfurt am Main 11.06.2015 Annette Zülch
Bundesministerium für Ernährung
und Landwirtschaft
Bundesminister Schmidt
Gespräch mit DBV unter Teilnahme
des Staatssekretärs Dr. Robert Kloos
Berlin 10.03.2014 Joachim Rukwied sowie weitere
Präsidiumsmitglieder
Gespräch mit DBV Eberstadt 26.04.2014 Joachim Rukwied
Gespräch mit GLFA München 16.06.2014 Martin Empl
Gespräch mit BDI Berlin 01.10.2014 Ulrich Grillo
Gespräch mit DBV sowie Vertretern
von Landesbauernverbänden
Stuttgart 02.10.2014 Joachim Rukwied
(DBV)
Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie
Bundesminister Gabriel
Gespräch mit BDA Berlin 13.01.2014 Ingo Kramer
Gespräch mit ZDH Berlin 16.01.2014 Hans Peter Wollseifer
Gespräch mit BVMW Berlin 18.03.2014 Mario Ohoven
Gespräch mit BDA Berlin 23.06.2014 Präsidium
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/56555. Ist die im abschließenden Gesetzestext in § 23 des Mindestlohngesetzes
(MiLoG) vorgesehene Evaluation des Gesetzes die Entsprechung einer von
Verbänden, zum Beispiel vom Deutschen Industrie- und
Handelskammertag e. V. in seiner Stellungnahme, geforderten „Überprüfungsklausel“,
welche eine zukünftige Infragestellung des Gesetzes im Kern ermöglicht?
Die Regelung geht auf die Entscheidung einer großen Mehrheit der
Abgeordneten des Deutschen Bundestages zurück. Das MiLoG sieht die Evaluation des
Gesetzes im Jahr 2020 vor. Im Zuge der Evaluation wird überprüft, ob die für
die Arbeit der Mindestlohnkommission geschaffenen Regelungen geeignet sind,
einen angemessenen Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer zu gewährleisten, und ob die vorgesehenen Rahmenbedingungen
ausreichend und angemessen sind, um den Gesetzeszweck zu erfüllen.
6. Welche Verbände haben die in § 9 Absatz 4 MiLoG vorgesehene
branchenspezifische Überprüfung gefordert, und ist Absatz 4 die Erfüllung dieser
Forderung?
Auch diese Regelung geht allein auf die Entscheidung einer großen Mehrheit der
Abgeordneten des Deutschen Bundestages zurück. Die Entscheidung über die
Anpassung des Mindestlohns wird von der Mindestlohnkommission in einem
zweijährigen Turnus getroffen werden. Die Mindestlohnkommission wurde
zudem vom Gesetzgeber mit der Aufgabe betraut, laufend darzustellen, wie sich
der Mindestlohn auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die
Wettbewerbsbedingungen und die Beschäftigung im Bezug auf bestimmte
Branchen und Regionen sowie die Produktivität ausgewirkt hat. Mit dieser
Evaluation wird bereits zu einem frühen Zeitpunkt und laufend sichergestellt, dass die
Auswirkungen des Mindestlohns von der Mindestlohnkommission transparent
und nachvollziehbar beleuchtet und die Erkenntnisse der Bundesregierung in
einem Bericht alle zwei Jahre gemeinsam mit dem Beschluss zur Verfügung
gestellt werden.
7. Welche Forderungen wurden durch Verbandsvertreter oder Dritte
hinsichtlich der Änderungen im Tarifautonomiestärkungsgesetz vor und nach dessen
Beschluss, vor allem im Hinblick auf die Dokumentationspflicht und
Kontrolle (Abschnitt 3), die Unabdingbarkeit des Mindestlohns (Abschnitt 1,
§ 3), die Haftung des Arbeitgebers (Abschnitt 2), den persönlichen
Anwendungsbereich (Abschnitt 4, § 22), die Änderungen zur
Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen (Artikel 5) und mögliche
Sonderregelungen zu leistungsbezogener Entlohnung (Stücklohn, Akkordlohn,
Provisionen etc.) und die Anrechenbarkeit von Sonderleistungen
(Einmalzahlungen und fortlaufende Leistungen wie Kost und Logis für
Saisonarbeitskräfte) an die Bundesregierung herangetragen, und von wem?
Über einen derartigen Gesamtüberblick verfügt die Bundesregierung nicht. Ein
Überblick über die im Gesetzgebungsverfahren vorgetragenen Positionen und
Forderungen von Verbänden und Gewerkschaften findet sich in der
umfangreichen Materialsammlung zur Vorbereitung der öffentlichen Anhörung
(Ausschussdrucksache 18(11)148), die eine Vielzahl von Stellungnahmen enthält.
Hinsichtlich der Positionen und Forderungen gegenüber den geltenden
Regelungen des Mindestlohngesetzes enthält die vom BMAS am 30. Juni 2015
veröffentlichte Bestandsaufnahme einen allgemeinen Überblick.
Drucksache 18/5655 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Wie hat sich die Bundesregierung diesbezüglich gegenüber den
Verbandsvertretern oder Dritten positioniert?
Die Position der Bundesregierung entspricht dem Inhalt des
Tarifautonomiestärkungsgesetzes.
9. Wie erklärt sich die Ausnahmeregelung für Zeitungszusteller in § 24
Absatz 2 MiLoG, wenn der offizielle Weg der Interessenvertretung und -
vermittlung nicht genutzt wurde (der Bundesverband der deutschen
Zeitungsverlage, welcher dies in Presseerklärungen forderte, hat nach Kenntnis der
Fragesteller keine offizielle Stellungnahme zu dem Gesetz zur Stärkung
der Tarifautonomie abgegeben, weder an den Ausschuss für Arbeit und
Soziales noch andernorts)?
In welchen Veranstaltungen, Sitzungen und Einzelgesprächen hat der
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger diese Forderung an die
Bundesregierung herangetragen (unter Auflistung der entsprechenden
Veranstaltungen, des genauen Datums sowie der Namen des Vertreters bzw.
der Vertreterin)?
Der Bundesverband der Deutschen Zeitungsverlage (BDZV) sowie der
Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter e. V. (BVDA) haben insbesondere im
Rahmen des Branchendialoges sowie gegenüber der breiten Öffentlichkeit den
Bedarf der Branche an einer Übergangsregelung zur Gestaltung der
Einführungsphase des Mindestlohnes thematisiert. Eine stufenweise Einphasung des
Mindestlohns für die Zeitungszustellung ist erforderlich, weil die mit der
Einführung des Mindestlohns einhergehenden Mehrkosten insbesondere in
ländlichen und strukturschwachen Regionen die Trägerzustellung beeinträchtigen.
Die Zustellung ist notwendige Bedingung für das Funktionieren der durch
Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes geschützten freien Presse. Die
verlässliche Trägerzustellung von Zeitungen und Zeitschriften am Tag ihres
Erscheinens an den Endkunden ist eine wesentliche Säule für den Vertrieb dieser
Printprodukte. Für den Bereich der Zustellung von Presseerzeugnissen erwies sich
der Weg, über bundesweite, nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz erstreckte
Tarifverträge vorübergehend vom Mindestlohn abzuweichen, aufgrund der
besonderen Beschäftigten- und Entgeltstrukturen als nicht gangbar, jedenfalls
nicht sachgerecht. Daher wurde der Anspruch auf Mindestlohn für
Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller während der Übergangsphase durch Gesetz
geregelt.
10. Auf welche Forderungen der in der Vorbemerkung der Fragesteller
genannten Verbände wurde in den Branchendialogen zum Mindestlohn des
BMAS eingegangen, welche tatsächlich Eingang in den Gesetzestext
gefunden haben?
Im Mittelpunkt des Branchendialoges im Frühjahr 2014 stand insbesondere der
Umgang von Branchen mit besonderen Herausforderungen bei der Einführung
des Mindestlohnes. Diese Herausforderung stellte sich naturgemäß in erster
Linie den Branchen mit ausgeprägten Niedriglohnstrukturen. Um diesen Branchen
eine schrittweise Heranführung an das Niveau des Mindestlohnes zu
ermöglichen und Verwerfungen entgegenzuwirken, enthält das Mindestlohngesetz
eine Übergangsregelung. Hiernach können bundesweite, nach dem
Arbeitnehmer-Entsendegesetz erstreckte Tarifverträge den gesetzlichen Mindestlohn
übergangsweise unterschreiten. Diese Regelung geht auf eine entsprechende
Vereinbarung im Koalitionsvertrag zurück, jedoch wurden auch von Verbänden
im Branchendialog Forderungen nach einer Übergangszeit erhoben.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/565511. Wurde die in Artikel 9 Absatz 3 des Tarifautonomiestärkungsgesetzes
bestimmte Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch zur Ausdehnung
der möglichen Dauer der sozialversicherungsfreien geringfügigen
Beschäftigung auf 70 Arbeitstage bzw. drei Monate auf Initiative des
Deutschen Bauernverbandes als Ausgleich zum Mindestlohn vorgenommen?
Die Regelung geht auf eine Vereinbarung des Koalitionsvertrages zur
Berücksichtigung möglicher Probleme im Bereich der Saisonarbeit im Zuge der
Einführung des Mindestlohnes zurück. Um möglichen Problemen bei der
Saisonarbeit durch die Einführung des Mindestlohnes Rechnung zu tragen, wurden die
Zeitgrenzen für die geringfügige Beschäftigung in Form der kurzfristigen
Beschäftigung ausgeweitet. Diese Regelung ist auf vier Jahre befristet.
12. In welchen Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgesprächen etc. der
Bundesregierung wurde die Bestimmung mit Vertretern der in der
Vorbemerkung der Fragesteller genannten Verbände verhandelt (unter Auflistung
der entsprechenden Veranstaltungen, des genauen Datums sowie der
Namen der Vertreterin bzw. des Vertreters)?
Solche Veranstaltungen, Sitzungen oder Einzelgespräche mit Vertretern der
genannten Verbände wurden nicht durchgeführt.
13. In welchen Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgesprächen etc. der
Bundesregierung bzw. der Bundesministerien wurde die Bestimmung, dass Kost
und Logis ausschließlich für Saisonarbeitskräfte auf den Mindestlohn
anrechenbar bleiben, mit Vertretern der hier genannten Verbände verhandelt
(unter Auflistung der entsprechenden Veranstaltungen, des genauen
Datums sowie der Namen der Vertreterin bzw. des Vertreters)?
Solche Veranstaltungen, Sitzungen oder Einzelgespräche mit Vertretern der
genannten Verbände wurden nicht durchgeführt.
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ISSN 0722-8333]