[Deutscher Bundestag Drucksache 18/5625
18. Wahlperiode 21.07.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Volker Beck (Köln),
Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/5468 –
Bilanz des Fachkräfteportals der Bundesregierung „Make it in Germany“
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der Kampagne „
www.Make-it-in-Germany.com“ wurde – einer aktuellen
Studie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zufolge – ein
„zentrales Willkommensportal implementiert, um ausländische Fachkräfte
umfassend über das Leben und Arbeiten in Deutschland zu informieren.“ (BAMF-
Studie: Fachkräftezuwanderung im internationalen Vergleich, Nürnberg 2015,
S. 23).
Nach Ansicht der Bertelsmann Stiftung ist diese Initiative der Bundesregierung
Beispiel eines notwendigen Prozesses des „Umdenkens“ („Migration gerecht
gestalten“, Gütersloh 2015, S. 116).
Dieses Internetportal wird federführend vom Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie (BMWi) betrieben. Beteiligt sind aber auch das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie die Bundesagentur für Arbeit.
„Make it in Germany“ ist, so das BMWi in einer Pressemitteilung vom 26.
Oktober 2012, ein „Kernelement der Fachkräfte-Offensive“ der Bundesregierung.
Dieses Portal soll zeigen, wie Fachkräfte aus dem Ausland erfolgreich ihren
Weg nach Deutschland gestalten können und warum es sich lohnt, hier zu leben
und zu arbeiten. Es soll herausgestellt werden, „dass Deutschland ein offenes,
vielfältiges und gastfreundliches Land ist“ und, „dass internationale Fachkräfte
in Deutschland willkommen sind“.
Die zweisprachige Internetplattform ist aus Sicht des BMWi „ein voller
Erfolg“. Seit dem Start zählt es 350 000 Besucherinnen und Besucher, davon über
80 Prozent aus dem Ausland.
Zur Begleitung dieses Willkommensportals vereinbarte das BMWi zusammen
mit der bundeseigenen Deutschen Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, die Durchführung von Pilotprojekten in drei Staaten
(Indien, Indonesien und Vietnam). Mit diesen Pilotprojekten sollen vor allem
Hochqualifizierte aus den Bereichen Mathematik, Informatik,
Naturwissenschaften und Technik (MINT) angesprochen werden.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
20. Juli 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/5625 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeVor Ort werden lokale Beraterinnen und Berater, die entweder in Deutschland
studiert oder gearbeitet haben, Interessenten über Jobchancen in Deutschland
informieren. Um dies zu befördern, sollen deutsche Institutionen im Rahmen
des Pilotprojekts „stärker vernetzt zusammenarbeiten“ (BMWi-
Pressemitteilung vom 26. Oktober 2012)
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der demografische Wandel führt schon heute in einigen Bereichen und
Regionen zu Fachkräfteengpässen. Doch nur mit einer ausreichenden Fachkräftebasis
können Wohlstand, Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit Deutschlands in
einer mobiler werdenden globalen Welt, in der die Konkurrenz um kluge Köpfe
zunimmt, gesichert werden. Qualifizierte Beschäftige sind zudem ein Garant für
Steuer- und Rentenbeiträge. Die Sicherung des Fachkräftebedarfs ist daher ein
zentrales politisches Querschnittsthema.
Die Bundesregierung hat frühzeitig im Jahr 2011 unter Federführung des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ein Fachkräftekonzept mit
dem Ziel verabschiedet, alle inländischen und ergänzend auch ausländischen
Arbeitskräftepotenziale zu erschließen. Dazu zählt die verbesserte Erschließung
der Potenziale von Frauen, Jugendlichen, Älteren, Menschen mit
Migrationshintergrund, Menschen mit einer Behinderung sowie ihre Weiter- und
Nachqualifizierung. Selbst bei einer Verstetigung der aktuellen Zuwandererzahlen wird die
Erwerbstätigenzahl langfristig deutlich sinken. Insofern müssen ergänzend
arbeitsmarktorientiert qualifizierte Zuwanderer gewonnen werden.
Zur kommunikativen Unterstützung dieser Maßnahmen haben das BMAS, das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und die Bundesagentur
für Arbeit (BA) im Jahr 2012 die „Fachkräfte-Offensive“ (
www.fachkräfte-
offensive.de) gestartet. Sie informiert die Öffentlichkeit, Unternehmen und
Fachkräfte über die Fachkräftebedarfe und bündelt Informations- und
Unterstützungsangebote. Die Offensive zeigt, wie die Fachkräftesicherung durch das
Zusammenwirken aller inländischen und ausländischen Potenziale gelingen kann.
Begleitet wird sie durch den Aufbau von Netzwerken, Kooperationen und
Projekten.
Das mehrsprachige Willkommensportal „Make it in Germany“ (
www.make-it-
in-germany.com) wurde als Teil der Offensive für zuwanderungsinteressierte
Fachkräfte geschaffen. Es ist mit über 7,7 Millionen Besucherinnen und
Besuchern, davon 90 Prozent aus dem Ausland (Stand: Juli 2015), erfolgreich
etabliert. Internationale Fachkräfte können sich hier zu Karrieremöglichkeiten
sowie zum Arbeiten und Leben in Deutschland informieren. Arbeitgeber erhalten
Tipps zur Rekrutierung von Fachkräften aus dem Ausland. Das Portal wird von
der Wirtschaft und von Fachgremien, wie der Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und dem Sachverständigenrat
deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR), ausdrücklich begrüßt.
Eine Nutzerumfrage Ende des Jahres 2013 hat gezeigt, dass das Portal bei über
80 Prozent der befragten Besucherinnen und Besucher das Interesse an
Deutschland deutlich erhöht hat.
Zur Begleitung des Willkommensportals „Make it in Germany“ wurden von
November 2012 bis Ende des Jahres 2014 Pilotprojekte für
zuwanderungsinteressierte Fachkräfte aus Indien, Indonesien und Vietnam durchgeführt. Diese
wurden im Auftrag des BMWi von der Deutschen Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH in Kooperation mit der Zentralen Auslands-
und Fachvermittlung (ZAV) der BA umgesetzt. Fachkräfte – insbesondere aus
den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik
(MINT) – wurden dabei persönlich vor Ort beim Schritt nach Deutschland
beratend unterstützt. Der Service der „Make it in Germany“-Beraterinnen und -Be-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5625rater reichte von Informationsveranstaltungen über individuelle Beratung bis hin
zu Tipps für die Vorbereitung der Ausreise nach Deutschland.
Neben dem Portal und den Pilotprojekten besteht für Zuwanderungsinteressierte
die Möglichkeit, den E-Mail-Beratungsservice der BA unter make-it-
ingermany@arbeitsagentur.de zu nutzen.
Zudem bietet seit dem Jahr 2014 die Hotline „Arbeiten und Leben in
Deutschland“ zuwanderungsinteressierten Fachkräften, Studierenden und
Auszubildenden aus dem Ausland sowie bereits Zugewanderten Beratung zu den Bereichen
Einwanderung, Integration, Arbeitssuche und Berufsanerkennung an. Die
deutsch- und englischsprachige Hotline ist ein weiteres Begleitangebot zu
„Make it in Germany“. Sie wurde im Rahmen der Demografiestrategie der
Bundesregierung im Jahr 2014 initiiert.
„Make it in Germany“
1. Wie viele Menschen haben das Internetportal „Make it in Germany“ seit
dem Jahr 2012 besucht, und wie viele dieser Besucherinnen und Besucher
lebten (damals zumindest) im Ausland (bitte nach Jahren und den zehn
häufigsten Ländern aufschlüsseln)?
Insgesamt haben das Internetportal „Make it in Germany“ 7 760 991 Menschen
seit seinem Start im Juni 2012 besucht, davon 90 Prozent im Ausland (Stand:
7. Juli 2015).
Aufschlüsselung nach Jahren:
2. Wie viele Personen haben über dieses Portal den Ratgeber „Arbeiten in
Deutschland“ heruntergeladen?
Im Juni 2015 wurde der Ratgeber „Arbeiten in Deutschland“ 3 979-mal auf
Deutsch und Englisch heruntergeladen. Die große Mehrzahl der Downloads
erfolgte in englischer Sprache (3 487 Downloads). Dies lässt auf eine rege
Nutzung durch die Zielgruppe internationale Fachkräfte schließen. Auf Deutsch
wurde der Ratgeber 492-mal heruntergeladen. (Downloads können erst seit Juni
2015 nach einer technischen Erweiterung erfasst werden.)
Drucksache 18/5625 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode3. In welchen Sprachen ist dieser Ratgeber verfügbar, aufgrund welcher
Erwägungen wurde(n) diese Sprache(n) ausgewählt, und plant die
Bundesregierung eine Übersetzung des Ratgebers in weitere Sprachen (wenn ja, bitte
ausführen)?
Der Ratgeber „Arbeiten in Deutschland“ ist aktuell in Deutsch und Englisch
verfügbar. Eine spanische Version wird im Laufe des Jahres 2015 erscheinen. Die
Auswahl erfolgt nach Verbreitungsgrad der Sprache und potentiell attraktiven
Einzugsregionen von zuwanderungsinteressierten Fachkräften. Die Ausweitung
auf weitere Sprachen wird derzeit abhängig von den zur Verfügung stehenden
finanziellen Mitteln in Erwägung gezogen.
4. Welche Sprachen sind auf den vom Bund im Rahmen seiner „Fachkräfte-
Offensive“ betriebenen Webseiten jeweils verfügbar (
www.make-it-
in-germany.com,
www.anerkennung-in-deutschland.de, www.bamf.de,
www.arbeitsagentur.de und
www.zav.de; bitte aufschlüsseln)?
a) Aufgrund welcher Erwägungen wurden diese Sprachen ausgewählt?
b) Strebt die Bundesregierung eine Erweiterung bzw. Harmonisierung der
Sprachauswahl auf diesen Webseiten an (wenn ja, bitte ausführen)?
Wenn nein, warum nicht?
Eine Harmonisierung der Sprachauswahl auf den Websites steht aufgrund der
heterogenen Zielgruppen zum jetzigen Zeitpunkt nicht im Fokus. Im Rahmen
der Fachkräfte-Offensive wird allein das Portal „Make it in Germany“
umgesetzt.
Im Einzelnen:
www.make-it-in-germany.com
Das Portal „Make it in Germany“ ist aktuell auf Deutsch und Englisch verfügbar.
Die Auswahl der Sprachen erfolgt nach Verbreitungsgrad der Sprache und
potentiell attraktiven Einzugsregionen von zuwanderungsinteressierten
Fachkräften. Eine spanische Version wird im Jahr 2015 online gehen. Wie beim Ratgeber
„Arbeiten in Deutschland“ (siehe Antwort zu Frage 3) wird die Ausweitung auf
weitere Sprachen abhängig von den zur Verfügung stehenden finanziellen
Mitteln in Erwägung gezogen. Für das Jahr 2016 ist eine weitere Sprachversion
geplant.
In sieben weiteren Sprachen stehen Landingpages zur Verfügung. Dabei handelt
es sich um Übersichtsseiten mit reduzierten Inhalten in der Landessprache für:
Indonesien, Vietnam, Italien, Portugal und portugiesisch-sprachige Länder,
Russland, Spanien und spanisch-sprachige Länder sowie Serbien.
www.anerkennung-in-deutschland.de
Das Portal „Anerkennung in Deutschland“ ist derzeit in acht Sprachen
verfügbar. Diese sind: Deutsch, Englisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch,
Rumänisch, Spanisch und Türkisch. Die Übersetzung des Portals ins Englische
erfolgte aufgrund des Charakters dieser Sprache als Universalsprache. Die
anderen Sprachen wurden insbesondere danach ausgewählt, in welchen Ländern
hohes Interesse an Anerkennungsverfahren besteht (erkennbar an Anfragen und
Zugriffen bei den diversen Informations- und Beratungsangeboten sowie an der
Zahl der Anträge bei den zuständigen Stellen) bzw. aus denen die
Zuwanderungszahlen in den Vorjahren besonders hoch waren. Eine Rolle spielte auch,
wie viele Menschen mit dem entsprechenden Migrationshintergrund in
Deutschland leben. Der Ausbau der Mehrsprachigkeit des Portals ist noch nicht
abgeschlossen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5625
www.bamf.de
Neben den deutschsprachigen Seiten unter
www.bamf.de wurde das
Internetangebot des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zunächst um
englisch-, türkisch- und russischsprachige Angebote ergänzt, weil damit der
größte Kreis der Zuwanderer und Zugewanderten angesprochen werden kann.
Im Jahr 2016 soll das Webangebot des BAMF neu konzipiert und die Website
www.bamf.de in mehrere Themenwebsites umgebaut werden. Es ist derzeit
auch geplant, die Informationsinhalte für Zuwanderer in weitere Sprachen zu
übersetzen und unter Berücksichtigung der dadurch entstehenden Aufwände
ggf. auch eine arabische Version anzubieten.
www.arbeitsagentur.de/www.zav.de
Die Inhalte auf den von der BA betriebenen Portalen
www.arbeitsagentur.de und
www.zav.de stehen auf Englisch, Französisch und Deutsch zur Verfügung. Die
Jobbörse der BA steht neben Deutsch aktuell auf Englisch, Spanisch,
Französisch, Italienisch, Russisch und Türkisch zur Verfügung.
Bei den inhaltsbasierten Portalen erfolgte die Ausrichtung nach den
meistgesprochenen Sprachen in Bezug auf den adressierten Kundenkreis. Die
Mehrsprachigkeit der Jobbörse der BA wurde nach einer Auswertung der
vorhandenen Bewerberdatensätzen in Bezug auf Herkunft bzw. Muttersprache
ausgerichtet.
Eine Ausweitung der Sprachoptionen bei
www.arbeitsagentur.de ist seitens der
BA grundsätzlich geplant, wobei die Mehrsprachigkeit der Jobbörse
einschließlich einer mehrsprachigen Darstellung der Stellenangebote im Zentrum der
Betrachtung steht. Die inhaltliche Ansprache von Bewerberinnen und Bewerbern
aus dem Ausland erfolgt vor allem über das Willkommensportal
www.make-it-
in-germany.com .
5. Wie viele Besucherinnen und Besucher haben nach Kenntnis der
Bundesregierung die (im Dezember 2014 vereinheitlichte) Hotline „Arbeiten und
Leben in Deutschland“ bzw. die Jobbörse des Internetportals „Make it in
Germany“ genutzt (bitte aufschlüsseln)?
Im Rahmen der Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ wurden seit
Dezember 2014 insgesamt 14 765 Beratungen durchgeführt. Es wird nicht bei
jedem Anruf erhoben, ob Anruferinnen und Anrufer vorher die Website „Make it
in Germany“ besucht haben. Daher kann dies nicht abschließend beziffert
werden.
Beratungen Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“
Unabhängig von dem Zugangsweg Hotline „Arbeiten und Leben in
Deutschland“ wurden an die ZAV im Jahr 2013 insgesamt 7 559 und im Jahr 2014
insgesamt 6 206 telefonische und schriftliche Anfragen gestellt (E-Mailadresse
make-it-in-germany@arbeitsagentur.de oder Anruf bei ZAV-Hotline, mit
eindeutigem Bezug zu „Make it in Germany“).
Dez 14 Jan 15 Feb 15 Mär 15 Apr 15 Mai 15 Jun 15 Summe
ZAV 280 404 376 460 366 659 432 2977
BAMF 1175 1835 1725 2075 1713 1627 1638 11788
Summe 1455 2239 2101 2535 2079 2286 2070 14765
Drucksache 18/5625 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie Jobbörse auf „Make it in Germany“, die im Dezember 2012 online ging,
wurde bis einschließlich Juni 2015 von 1 055 034 Besucherinnen und Besucher
genutzt.
6. Wie viele ehemalige Besucherinnen und Besucher haben nach Kenntnis der
Bundesregierung über die Jobbörse von „Make it in Germany“ tatsächlich
einen Arbeitsplatz in Deutschland gefunden (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Das Willkommensportal „Make it in Germany“ enthält u. a. aktuelle
Stellenangebote der BA in Engpassberufen. Interessierte Fachkräfte bewerben sich auf
diese Stellenangebote direkt bei den Unternehmen. Daher liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse darüber vor, wie viele ehemalige Besucherinnen und
Besucher über die Jobbörse von „Make it in Germany“ einen Arbeitsplatz in
Deutschland gefunden haben.
Die hohen Besucherzahlen auf „Make it in Germany“ (siehe Antwort zu
Frage 1) sowie Anfragezahlen an ZAV sowie BAMF (siehe Antwort zu Frage 5)
belegen jedoch das große Interesse von zuwanderungsinteressierten Personen
aus dem Ausland.
Der am 20. Mai 2015 veröffentlichte MINT-Frühjahrsreport des Instituts der
deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) analysiert die aktuelle Beschäftigung im
MINT-Bereich und künftige Beschäftigungsentwicklungen. Zentrales Ergebnis
ist u. a., dass die Anzahl ausländischer MINT-Arbeitnehmer, die
sozialversicherungspflichtig versichert sind, um 11,3 Prozent von Dezember 2012 bis
September 2014 gestiegen ist. Die höchste Beschäftigungsdynamik ist bei Personen aus
Mittel- bzw. Osteuropa (+39 Prozent), Indien (+32 Prozent) sowie Spanien
(+26 Prozent) zu verzeichnen. Es kann der Schluss gezogen werden, dass die
gestiegenen Zahlen indischer Fachkräfte nicht nur aus den verbesserten rechtlichen
Rahmenbedingungen, sondern auch infolge des aktiven Werbens um MINT-
Arbeitskräfte resultieren. Dazu haben das Willkommensportal „Make it in
Germany“ und das zusätzliche Beratungsangebot im Rahmen des Pilotprojekts
in Indien beigetragen.
7. Wie viele Besucherinnen und Besucher haben nach Kenntnis der
Bundesregierung über das Internetportal „Make it in Germany“ ein Visum beantragt
oder sich an das BAMF bzw. die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung
gewandt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
„Make it in Germany“ informiert zuwanderungsinteressierte Fachkräfte u. a.
über das Thema Visum und verweist zudem auf bestehende Angebote, zum
Beispiel des Auswärtigen Amts (AA). Die Beantragung eines Visums ist weder über
das Internetportal „Make it in Germany“ noch beim BAMF oder bei der ZAV
möglich. Eine Zuordnung von Visaanträgen ist insofern nicht möglich.
8. Wie oft haben Besucherinnen und Besucher des Internetportals „Make it in
Germany“, dass Icon angeklickt, mit dem sie diese Webseite bzw. einzelne
Rubriken „empfehlen“ würden?
Zu den Icons liegen keine Klickzahlen vor.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5625Pilotprojekte
9. Aus welchen Gründen wurden für das Pilotprojekt von „Make it in
Germany“ die drei Länder Indien, Indonesien und Vietnam ausgewählt?
Bei der Auswahl konkreter Länder für die Pilotmaßnahmen hat sich das BMWi
eng mit anderen Ressorts wie dem Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), dem Bundesministerium des Innern
(BMI), dem AA und dem BMAS abgestimmt und deren Einschätzungen
eingeholt. Auch die Expertise der BA und des Projektträgers GIZ ist eingeflossen. Im
Fokus standen ausgehend von der Abstimmung zwischen den Ressorts Länder,
in denen es ein Überangebot an MINT-Fachkräften auf dem lokalen
Arbeitsmarkt und somit keine Gefahr von Brain-Drain gab.
10. An welchen Standorten sind in diesen drei Ländern wie viele lokale
Beraterinnen und Berater tätig?
Während der operativen Projektumsetzung waren im Jahr 2013 in
● Indien zwei Berater in Neu-Delhi,
● Indonesien zwei Berater in Jakarta,
● Vietnam eine Beraterin in Ho Chi Minh City und eine Beraterin in Hanoi
tätig.
Während der operativen Projektumsetzung waren im Jahr 2014 in
● Indien zwei Berater und eine Office-Assistenz in Neu-Delhi,
● Indonesien zwei Berater in Jakarta,
● Vietnam zwei Beraterinnen in Hanoi
tätig.
11. Inwieweit wurde bei der Einrichtung solcher Erstkontaktstellen, wie von
der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung vorgeschlagen (vgl.
Bundestagsdrucksache 18/3015; S. 337), auf bestehende Räumlichkeiten
(etwa Auslandsvertretungen, Auslandshandelskammern oder Goethe-
Institute) zurückgegriffen?
Obwohl die hier zitierte Bundestagsdrucksache 18/3015 vom 29. Oktober 2014
und die darin enthaltene Anregung der Integrationsbeauftragten in der
Konzeptionsphase der Pilotprojekte im Jahr 2012 nicht berücksichtigt werden konnte,
wurde während der Projektlaufzeit bis 31. Dezember 2014 auf bestehende
Räumlichkeiten zurückgegriffen. In der Regel wurden die Räumlichkeiten der
GIZ-Länderbüros genutzt. Im Jahr 2013 hatte eine Beraterin in Ho Chi Minh
City ein Büro im dortigen Goethe-Institut.
12. Durch welche konkreten Maßnahmen wurde versucht, welche deutsche
Institutionen in diesen drei Ländern – im Rahmen dieses Pilotprojekts –
„stärker miteinander zu vernetzen“?
Durch die Einbettung des Projekts in die entsprechenden Fachabteilungen
(Fachthemen Migration und Human Capacity Development) der GIZ-
Länderbüros haben sich verschiedene Synergieeffekte ergeben, u. a. die gemeinsame
Ansprache von Alumni-Gruppen oder die gemeinsame Organisation und
Durchführung von Veranstaltungen. In jedem der drei Pilotländer wurde im ersten
Drucksache 18/5625 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeQuartal 2013 ein so genannter Kick-Off-Workshop durchgeführt. Ziel dieser
Workshops war es, alle für das Projekt relevanten Akteure der deutschen
Institutionen vor Ort zusammen zu bringen, sie zunächst über die Fachkräfte-
Offensive und das Willkommensportal
www.make-it-in-germany.com zu informieren
und anschließend die Ziele und Inhalte der Pilotprojekte vorzustellen. Auf diese
Weise konnten von den Vertreterinnen und Vertretern der teilnehmenden
Institutionen Erfahrungen aus ähnlichen Projekten erfragt und Möglichkeiten der
Kooperation ausgelotet werden. Einbezogen wurden u. a. die deutschen
Botschaften, die Auslandhandelskammern, Goethe-Institute, der Deutsche Akademische
Austauschdienst (DAAD), politische Stiftungen (Konrad-Adenauer-Stiftung,
Friedrich-Naumann-Stiftung, Friedrich-Ebert-Stiftung), die Deutsche
Forschungsgemeinschaft, die Swiss-German University (SGU), die Kreditanstalt
für Wiederaufbau (KfW) und die Zentralstelle für Auslandsschulwesen (ZfA).
Die Workshops legten einen wichtigen Grundstein für eine Reihe von
gemeinsamen Veranstaltungen. Die Zusammenarbeit mit den deutschen Botschaften hat
sich insbesondere im Zuge der Visaerteilung für im Rahmen des Projekts
betreute Fachkräfte noch einmal intensiviert. In allen drei Ländern bestand ein
enger Austausch zwischen den Konsularabteilungen der deutschen Botschaften
und den „Make it in Germany“-Beraterinnen und -Beratern. In allen drei
Ländern bestand auch eine enge Zusammenarbeit mit den Auslandhandelskammern
(AHK).
Die in der ersten Projektphase aufgebauten Netzwerkstrukturen konnten 2014
weiter gestärkt werden. In Indien und Indonesien konnte darüber hinaus eine
noch engere Kooperation zwischen den Büros der „Make it in Germany“-
Pilotprojekte und den AHK realisiert werden, was sich in verschiedenen gemeinsam
durchgeführten Veranstaltungsformaten niederschlug.
13. Ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung an der Konzeption und Durchführung der drei Pilotprojekte
beteiligt?
Wenn ja, wie (z. B. haushalterisch)?
Wenn nein, warum nicht?
Das BMZ war bei der Konzeption und der Länderauswahl der Pilotprojekte
beteiligt. Die Finanzierung der Pilotprojekte erfolgte ausschließlich aus dem
Haushaltstitel 09 02 686 05 Fachkräftesicherung für kleine und mittlere Unternehmen
des BMWi.
14. Inwieweit hat die Bundesregierung die Anregung ihrer eigenen
Integrationsbeauftragten aufgegriffen, aufgrund der Zuständigkeiten
unterschiedlicher Bundesressorts zur Koordinierung dieses Pilotprojekts eine
interministerielle Arbeitsgruppe einzurichten (vgl. Bundestagsdrucksache 18/
3015; S. 337)?
Obwohl die hier zitierte Bundestagsdrucksache 18/3015 vom 29. Oktober 2014
und die darin enthaltene Anregung der Integrationsbeauftragten während der
Laufzeit der Pilotprojekte in den Jahren 2012 bis 2014 nicht explizit
berücksichtigt werden konnte, wurden die Zuständigkeiten unterschiedlicher
Bundesressorts sowohl bereits bei der Konzeption in 2012 als auch bei der Durchführung
der Projekte bis Ende des Jahres 2014 durch regelmäßige Ressortgespräche,
auch im Rahmen der Fachkräfte-Offensive und von „Make it in Germany“
umgesetzt. Unter anderen betrifft dies die Länderauswahl der Pilotländer, welche
u. a. mit dem BMZ, BMI, dem AA, dem BMAS und der BA sowie der ZAV
abgestimmt wurde.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/562515. Inwiefern wird mit dem Pilotprojekt auch das Ziel verfolgt, Menschen für
eine Ausbildung bzw. ein Studium in Deutschland zu interessieren bzw.
vorzubereiten?
Die Pilotprojekte haben das Ziel verfolgt, Deutschland als attraktiven Lebens-
und Arbeitsstandort bekannt zu machen. Prioritäre Zielgruppe der Pilotprojekte
waren akademisch qualifizierte Fachkräfte aus dem MINT-Bereich. Anfragen
von Personen in Indien, Indonesien und Vietnam, die Interesse an einer
Ausbildung bzw. einem Studium in Deutschland hatten, wurden aber bearbeitet bzw.
an die zuständigen Institutionen weitergeleitet (zum Beispiel DAAD).
16. Wie viele Personen haben an diesem Pilotprojekt teilgenommen (bitte
nach Jahren und den drei Ländern aufschlüsseln)?
Schwerpunkt der Pilotprojekte war, das Interesse an Deutschland als Arbeits-
und Lebensstandort für Fachkräfte – insbesondere aus MINT-
Engpassberufen – in den Pilotländern zu steigern und somit zum Imageaufbau Deutschlands
als attraktives Zuwanderungsland beizutragen. In diesem Rahmen erhielten
knapp 22 000 Personen in den Pilotländern eine Beratung.
Anzahl Beratungen
17. Wie viele Personen konnten durch die lokalen Beraterinnen und Berater
im Hinblick auf eine Arbeitsaufnahme in Deutschland angesprochen
werden (bitte nach Jahren und nach dem Anteil von Hochqualifizierten aus
den MINT-Bereichen aufschlüsseln)?
Neben den konkreten Beratungen von Interessenten (siehe Antwort zu Frage 16)
wurden Personen auf Veranstaltungen im Hinblick auf eine Arbeitsaufnahme in
Deutschland angesprochen, so u. a. an technischen Hochschulen, bei Alumni-
Events, Wissenschaftstagen, Karriere-Messen und Deutschlandfesten. Dabei
wurden auch eine Reihe gemeinsamer Veranstaltungen realisiert, insbesondere
mit dem DAAD, den Goethe-Instituten u. a. Die Größe der Veranstaltungen
reichte dabei von kleinen Informationsveranstaltungen für ausgesuchte Gruppen
von MINT-Studierenden bis hin zu mehrtägigen Veranstaltungen mit mehreren
Tausend Besucherinnen und Besuchern.
Veranstaltungen während der Projektlaufzeit
Indien Indonesien Vietnam Insgesamt
2013 8 874 1 628 1 563 11 975
2014 7 001 855 2 107 9 963
Gesamt 15 785 2 483 3 670 21 938
Indien Indonesien Vietnam Insgesamt
2013 30 18 19 67
2014 30 18 24 72
Gesamt 60 36 43 139
Drucksache 18/5625 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie Reichweite der Veranstaltungen war enorm. Das Beratungsangebot stand
auch Fachkräften anderer Bereiche offen, sodass es auch zu „zielgruppenfernen“
Anfragen kam. Insgesamt kamen nach Einschätzungen der GIZ über alle drei
Länder und die gesamte Projektlaufzeit betrachtet zwischen 50 Prozent
(Indonesien) bis etwa 75 Prozent (Indien, Vietnam) der Anfragen aus dem MINT-
Bereich (Studierende und ausgebildete Fachkräfte).
18. Wurden den Teilnehmenden dieses Pilotprojekts noch im Herkunftsland
Sprach- oder Vorintegrationskurse angeboten?
a) Wenn ja, wie viele Teilnehmende haben an solchen Kursen
teilgenommen (in absoluten Zahlen und proportional zu der Gesamtanzahl der
Teilnehmenden)?
b) Wenn ja, an welchen Standpunkten wurden diese angeboten (mit
Angabe der jeweiligen Zahl der Teilnehmenden)?
c) Wenn ja, wieviel kosten die Teilnahme an solchen Kursen und die
Sprachprüfung, und wer trägt die Kosten in welcher Höhe?
d) Wenn ja, wie viele Teilnehmende haben solche Kurse mit einer
erfolgreichen Sprachprüfung abgeschlossen (mit Angabe des jeweils
erreichten Sprachniveaus)?
e) Wenn nein, warum nicht, und beabsichtigt die Bundesregierung, solche
Kurse in Zukunft einzurichten bzw. zu fördern?
Im Rahmen der Pilotprojekte zu „Make it in Germany“ wurden ab Mitte 2014
ein Traineeship-Programm sowie ein Sprachstipendienprogramm durchgeführt.
Traineeship-Programm
Antwort zu den Fragen 18a und 18b
Im Rahmen des Traineeship-Programms wurden jeweils zehn Fachkräfte aus
Indien, Indonesien und Vietnam ausgewählt und nach einer umfangreichen
sprachlichen und interkulturellen Qualifizierungsphase in aus Projektmitteln
anteilig geförderte Praktika in Unternehmen in Deutschland vermittelt.
Die 30 Teilnehmenden des Traineeship-Programms nahmen sowohl vor Ort
(drei Monate) als auch in Deutschland (einen Monat) an Sprachkursen teil, die
sie je nach Vorkenntnissen auf das Sprachniveau B1/B2 qualifizierten.
Zusätzlich erhielten sie ein interkulturelles Training.
Antwort zu Frage 18c
Die Kosten der 30 Teilnehmenden für die Teilnahme an den Kursen in den
Herkunftsländern wurden aus Projektmitteln finanziert und betrugen insgesamt
66 500 Euro.
Antwort zu Frage 18d
Die 30 Teilnehmenden wurden nach ihren fachlichen Qualifikationen
(Engpassberufe) und Vorkenntnissen der deutschen Sprache (mindestens Niveau A2 des
europäischen Referenzrahmens) ausgewählt. Durch die Teilnahme an den
Sprachkursen haben sie sich je nach Vorkenntnissen auf das Sprachniveau B1/
B2 qualifiziert.
Antwort zu Frage 18e
Entfällt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5625Sprachstipendienprogramm
Antwort zu den Fragen 18a und 18b
Als ein weiteres Angebot für MINT-Fachkräfte wurde im Rahmen der
Pilotprojekte gegen Mitte des Jahres 2014 ein Sprachstipendienprogramm aufgesetzt.
Ausgewählte Interessenten bekamen die Möglichkeit der (bis zu halbjährigen)
Teilnahme an Sprachkursen in den Pilotländern.
In Indonesien und Vietnam fanden die Sprachkurse ausschließlich als
Präsenzkurse statt, in Indien haben, aufgrund der Größe des Landes, etwa die Hälfte der
Stipendiatinnen und Stipendiaten einen gemeinsamen Online-Kurs absolviert.
Teilnehmende Sprachstipendienprogramm
Antwort zu Frage 18d
Antwort zu Frage 18c
Die Teilnahmekosten wurden aus Projektmitteln finanziert. Diese beliefen sich
für die 124 Teilnehmenden auf rund 51 000 Euro.
Antwort zu Frage 18e
Entfällt.
19. Sind potenzielle Fachkräfte inzwischen – dem Nationalen Programm der
Bundesregierung zur Umsetzung des Asyl-, Migrations- und
Integrationsfonds (AMIF) der EU entsprechend (vgl. Nationale Priorität 1 im Bereich
Legale Migration) – auch eine feste Zielgruppe solcher
Vorintegrationskurse?
Mit Blick auf den demografischen Wandel in Deutschland sind in den
Vorintegrationskursen, unabhängig von „Make it in Germany“, potentielle Fachkräfte
als feste Zielgruppe vorgesehen.
a) Wie hoch soll der Anteil von Fachkräften an diesen
Vorintegrationskursen sein vor dem Hintergrund, dass sich diese Kurse dem
Nationalen Programm zufolge „hauptsächlich an Personen richten, die im
Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland einreisen wollen“?
Der Anteil der Fachkräfte ist im Rahmen des AMIF nicht festgelegt und kann
auch im Nachgang nicht abgefragt werden.
Indien Indonesien Vietnam Insgesamt
24 50 50 124
Projektland Sprachkurs-Niveau nach Europäischem Referenzrahmen
A1 A2 B1/B2 Nicht
bestanden
Indonesien 33 9 7 1
Vietnam 0 35 6 9
Indien 1 5 11 0
Insgesamt 34 49 24 10
Drucksache 18/5625 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeb) Welche Lerninhalte umfassen diese Sprach- oder Vorintegrationskurse
(Sprachvermittlung und bzw. oder Erstorientierung)?
Auf die Antwort zu Frage 19c wird verwiesen.
c) Wurden – wie im Nationalen AMIF-Programm der Bundesregierung
angekündigt – die Lerninhalte in Hinblick auf die anvisierte neue
Zielgruppe der Fachkräfte „neu entwickelt“?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, inwieweit hat die Bundesregierung hierbei die Anregung
ihrer eigenen Integrationsbeauftragten aufgegriffen, zu prüfen, inwiefern
die Vermittlung berufsbezogener Sprachkenntnisse in Drittstaaten
auch im Rahmen des ESF-BAMF-Programms (ESF – Europäischer
Sozialfonds für Deutschland) möglich ist (vgl. Bundestagsdrucksache
18/3015; S. 338)?
Ja. Den Antragstellern wurde aufgegeben, in Bezug auf die Zielgruppe der
Fachkräfte entsprechende Konzepte zu entwickeln und mit dem Projektantrag
vorzulegen. Dies war ein entscheidendes Kriterium bei der Projektauswahl.
Für die Förderperiode der Jahre 2014 bis 2020 ist eine Förderung über das ESF-
BAMF-Programm in Drittstaaten nicht vorgesehen. Mit Blick auf die
Mittelreduzierung in der genannten Förderperiode war eine Konzentration auf
Durchführung der Kurse im Inland notwendig.
d) In welcher Höhe stehen AMIF-Mittel und nationale
Kofinanzierungsmittel in den Jahren 2015 bis 2017 für solche Sprach- oder
Vorintegrationskurse zur Verfügung?
Im Rahmen der Ausschreibung im Jahr 2014 wurden für das spezifische Ziel
Integration Maßnahmenbereich „Qualitativer Ausbau von
Vorintegrationsmaßnahmen“ Mittel in Höhe von 600 000 Euro ausgeschrieben. Die Projekte
konnten am 1. Januar 2014 bis spätestens 30. Juni 2015 beginnen. Die geförderten
Projekte haben alle eine Laufzeit von drei Jahren, so dass jährlich 600 000 Euro
für die Projekte gebunden werden. Im Jahr 2015 wird eine weitere
Ausschreibung veröffentlicht. Eine Entscheidung über den Betrag, der in diesem
Maßnahmenbereich neu ausgeschrieben werden wird, ist noch nicht ergangen.
Es sind generell Mittel für die Kofinanzierung vorgesehen. Wie hoch diese für
das spezifische Ziel Integration Maßnahmenbereich „Qualitativer Ausbau von
Vorintegrationsmaßnahmen“ sind, hängt davon ab, wie viele Projekte einen
Zuschlag erhalten und ob die betroffenen Träger einen ergänzenden
Kofinanzierungsantrag gestellt haben.
20. Welche Vorschläge zur Verbesserung der vorintegrativen Angebote hat
das Goethe-Institut e. V. im Jahr 2012 gemacht („Evaluation der
vorintegrativen Angebote“, München 2012), und welche dieser Vorschläge
wurden zwischenzeitlich aufgegriffen und umgesetzt?
Die drei Hauptempfehlungen im Rahmen der Evaluation der vorintegrativen
Angebote aus dem Jahr 2012 lauteten:
● noch intensivere Vorbereitung auf die Übergangszeit während der
vorintegrativen Angebote (während des Kurses),
● vermehrt gezielte Bereitstellung zielgruppenspezifischer Materialien für die
Übergangszeit (nach der Prüfung),
● vermehrt gezielte Bereitstellung zielgruppenspezifischer Angebote für die
Übergangszeit (nach der Prüfung).
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/5625In Folge der Ergebnisse dieser Studie entwickelte das Goethe-Institut im
Rahmen des aus Mitteln des Europäischen Integrationsfonds (EIF) kofinanzierten
Projekts „Harmonisierung des Übergangs von der vorintegrativen
Sprachförderung zum Integrationskurs“ das Internet-Portal „Mein Weg nach Deutschland“
(
www.goethe.de/mwnd). Ziel ist hier, den Übergang zwischen vorintegrativen
Sprachlern-, Informations- und Beratungsangeboten im Ausland und Angeboten
zur sprachlichen Erstförderung sowie weiteren Integrationsmaßnahmen des
Bundes in Deutschland zu optimieren. Das Portal umfasst Online-Übungen zum
Erhalt und zur Festigung der soeben erworbenen Deutschkenntnisse,
Informationen zu für Zuwanderer relevanten Themen aus dem Alltag wie z. B. Wohnen,
Einkaufen oder Leben mit Kindern sowie einen Service zum Finden von
zuständigen Ausländerbehörden, Integrationskursträgern und sonstigen
Beratungsstellen vor Ort.
21. Gibt es seitens des Bundes ein Übergangsmanagement zur Verkürzung der
durchschnittlich elfmonatigen Übergangszeit zwischen einer
Sprachprüfung im Herkunftsland und dem Beginn eines Integrationskurses in
Deutschland (vgl. Goethe-Institut e. V.: „Der Übergang von der
vorintegrativen Sprachförderung zum Integrationskurs, Analyse und
Handlungsempfehlungen“, München 2012)?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben sich im Rahmen eines solchen
Übergangsmanagements bewährt?
Im Rahmen eines dreijährigen vom Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
(AMIF) geförderten Projektes wird das Internet-Portal „Mein Weg nach
Deutschland“ in den Jahren 2015 bis 2018 ausgebaut. In dem erweiterten Portal
werden zusätzlich zum bisherigen Angebot Informationen zum deutschen
Schul- und Ausbildungssystem, beruflichen Anerkennungsverfahren und
Eigenschaften der deutschen Arbeitswelt bereitgestellt. Dieses zusätzliche Angebot
richtet sich an neuzuwandernde Drittstaatsangehörige, die sich inzwischen in
Deutschland befinden. Damit wird das Management des Übergangs in
Erstintegrationsmaßnahmen nunmehr auch im Inland optimiert.
b) Wenn nein warum nicht?
Entfällt.
22. Wird die interministerielle Arbeitsgruppe „Übergangsmanagement“ (vgl.
Bundestagsdrucksache 18/3015; S. 338) in dieser Wahlperiode
fortgeführt?
Nein.
23. Wie viele Teilnehmende des Pilotprojekts aus diesen drei Ländern haben
nach Kenntnis der Bundesregierung vom Ausland aus in Deutschland
einen Arbeitsplatz gefunden?
Es ist von einem großen indirekten Effekt der Pilotprojekte auszugehen: Die
Pilotprojekte haben mindestens 22 000 Personen erreicht. Informations- und
Beratungsangebote leisten dabei einen zentralen Beitrag, um
Migrationsentscheidungen für Deutschland zu beeinflussen. Die überwiegende Zahl der Fachkräfte
bewirbt sich direkt bei Unternehmen – diese Zahlen sind nicht verfügbar. Eine
Orientierung geben die Anträge auf Visaerteilungen zur Arbeitsaufnahme sowie
die Zahlen sozialversicherungspflichtig zugewanderter MINT-Fachkräfte aus
den drei Pilotländern, die seit dem Start der Pilotprojekte deutlich angestiegen
Drucksache 18/5625 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodesind, z. B. aus Indien um 700 Personen, so dass auch hier durch „Make it in
Germany“ und die Pilotprojekte eine positive Entwicklung in den drei Ländern
angestoßen wurde.
24. Wie vielen Teilnehmenden des Pilotprojekts wurde eine
Aufenthaltserlaubnis nach welcher Vorschrift des Aufenthaltsgesetzes erteilt (bitte nach
Jahren, Rechtsgrundlage und Bundesländern aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen.
25. Wie viele Teilnehmende des Pilotprojekts haben ein Visum zum Zweck
der Arbeitssuche (§ 18c des Aufenthaltsgesetzes) beantragt?
In wie vielen Fällen wurde ein solches Visum erteilt, und in wie vielen
Fällen sind die Betroffenen nach Deutschland eingereist?
Dem Projekt kann keine Beantragung eines Visums zum Zwecke der
Arbeitssuche (§ 18c des Aufenthaltsgesetzes) unmittelbar zugeordnet werden. Es ist
jedoch nicht auszuschließen, dass Personen nach dem Besuch von
www.make-it-
in-germany.com, einer Informationsveranstaltung oder eines
Beratungsgesprächs der „Make it in Germany“-Beraterinnen und -Berater ein solches
beantragt haben.
26. Wie viele Teilnehmende haben nach Kenntnis der Bundesregierung vom
Ausland aus die Anerkennung ihrer ausländischen Ausbildungs- und
Studienabschlüsse beantragt?
In wie vielen Fällen erfolgte eine (Teil-)Anerkennung (bitte nach Jahren,
den drei Ländern sowie nach Voll- und Teilanerkennung aufschlüsseln)?
Dazu liegen keine Erkenntnisse vor.
27. Haben die Teilnehmenden, deren Abschlüsse nicht oder nur zum Teil
anerkannt worden sind, die Möglichkeit einer Nachqualifikation (ggf. auch
in Deutschland) erhalten und ggf. in Anspruch genommen?
a) Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen einer
solchen Nachqualifikation auf die Chancen der Betroffenen bei der
Arbeitssuche?
b) Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 26 wird verwiesen.
28. Gibt es – nach Kenntnis der Bundesregierung – vergleichbare (Modell-)
Projekte anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, oder sind
solche Projekte in Planung, und wenn ja, welche?
Aktive Rekrutierungsprojekte in Drittstaaten sind lediglich in Frankreich durch
Pôle Emploi International bekannt, ausgerichtet zur Gewinnung von
Fachkräften und hochqualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern aus Nordafrika.
Darüber hinaus existieren verschiedene dedizierte Internetportale, die je nach
Land Akteure und flankierende Dienstleistungen im Rahmen von
Migrationsthemen bündeln (vergleichbar „Make it in Germany“), jedoch keine aktiven
Rekrutierungsprojekte beinhalten. Beispielhaft sind zu erwähnen: Schweden
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/5625(
www.work.sweden.se) und Dänemark (
www.workindenmark.dk) sowie
Angebote aus den Niederlanden und Irland.
Daneben greifen Internetportale der Arbeitsmarktservices das Migrationsthema
auf, konzentrieren sich aber im Vergleich auf Visa und
arbeitserlaubnisrechtliche Inhalte: Beispielsweise Österreich (
www.ams.at auf Deutsch und Englisch)
sowie das Vereinigte Königreich (
www.gov.uk auf Englisch).
Daneben gibt es Initiativen auf Ebene der Europäischen Union, im Rahmen
derer grundsätzlich ähnliche Beratungsleistungen abgedeckt werden können. Dazu
gehören u. a.: Mobilitätspartnerschaften mit verschiedenen Staaten (Kap Verde,
Moldau, Georgien, Armenien, Marokko, Aserbaidschan und Tunesien), das
Europäische Zentrum für Information und Management von Migration in Mali
sowie das Europäisches Beratungszentrum in Niger (Pilot eines
multifunktionalen Zentrums, geplant für Ende des Jahres 2015).
29. Sind die etwaigen (Modell-)Projekte anderer Mitgliedstaaten der
Europäischen Union zur Rekrutierung von Fachkräften in Drittstaaten
aufeinander abgestimmt, und wenn nein, warum nicht, und inwiefern wird dies
erfolgen?
Es gibt keine Initiativen im europäischen Netzwerk zur Abstimmung solcher
Projekte. Eine erste Diskussion über die gemeinsame Anwerbung von
Drittstaatsangehörigen als Beitrag zur Bekämpfung der Folgen demografischer
Entwicklungen wurde durch die aufkommende Krise und die veränderte
Arbeitslosigkeit seitens der Europäischen Union vertagt.
Sonstiges
30. Welche Haushaltsmittel des Bundes standen bzw. stehen in den Jahren
2012 bis 2015 für das Internetportal „Make it in Germany“ bzw. für die
drei Pilotprojekte zur Verfügung (bitte unter Angabe der jeweiligen
Haushaltstitel aufschlüsseln)?
Aus dem Titel 09 02 686 05, Unterteil 5 (Maßnahmen zur Anwerbung von
Fachkräften im Ausland) werden u. a. das Internetportal und die Pilotprojekte
finanziert. Folgende Haushaltsmittel waren bzw. sind, Stand Juli 2015, für die
Anwerbung von Fachkräften im Ausland veranschlagt (in T Euro):
2012 2013 2014 2015
Soll
09 02 686 05,
Unterteil 5
4 000 4 000 4 500 4 500
Davon u. a. für:
Internetportal 1 252 2 312 2 342 1 430
Pilotprojekte 34 723 1 493 114
Drucksache 18/5625 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode31. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Erfahrungen mit diesem
Modellprojekt?
Die Pilotprojekte in den drei Ländern zielten darauf ab, das Interesse an
Deutschland als Arbeits- und Lebensstandort für Fachkräfte – insbesondere aus
MINT-Engpassberufen – in den Pilotländern zu steigern und somit zum
Imageaufbau Deutschlands als attraktives Zuwanderungsland beizutragen. Damit
sollte eine arbeitsmarktorientierte Gewinnung von Fachkräften aus
Engpassberufen in den Pilotländern unterstützt werden.
Der Imageaufbau für Deutschland als Zuwanderungsland und die Steigerung des
Interesses an Deutschland wurden durch das Willkommensportal „Make it in
Germany“ und die bis einschließlich des Jahres 2014 laufenden Pilotprojekte
erfolgreich umgesetzt.
Da Deutschland demografiebedingt langfristig auf Zuwanderung vor allem aus
Drittstaaten angewiesen ist, bleibt das Werben um internationale Fachkräfte und
die Schaffung von Willkommenskultur eine langfristige Aufgabe.
32. Plant sie eine Ausweitung dieses Modellprojekts auf andere Staaten?
a) Wenn ja, auf welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Pilotprojekte wurden aufgrund des Beschlusses des Haushaltsausschusses
des Deutschen Bundestages zum 31. Dezember 2014 beendet.
33. Wird das Internetportal „Make it in Germany“ bzw. wird die Arbeit dieser
drei Pilotprojekte evaluiert?
a) Wenn ja, bis wann wird diese Evaluation durch wen und zu welchen
Kosten erfolgen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Das Willkommensportal „Make it in Germany“ wird durch begleitende
ressortübergreifende Arbeitsgruppen einem kontinuierlichen Monitoring unterzogen.
Darüber hinaus werden Evaluation und Marktbeobachtung unter
Berücksichtigung externer Analysen durch das IW Köln für das Portal „Make it in Germany“
durchgeführt. Diese Aufgabe wird grundsätzlich als Inhalt der
Qualitätssicherung für das Willkommensportal verstanden. Die Kosten hierfür sind in den
Projektmitteln enthalten. Sowohl zu Beginn des Projekts als auch fortlaufend
werden unterschiedliche Maßnahmen angewandt, um das Portal stetig und im Sinne
des Users sowie der Multiplikatoren zu verbessern. Unter anderem durch: eine
Marktanalyse des inländischen Webangebots und eine Markt- und
Akteursanalyse im In- und Ausland (vor der Konzipierung des Willkommensportals),
fortlaufende Marktanalyse der zugänglichen Informationen sowie Sicherung der
Aktualität, Regelmäßiger Austausch mit relevanten Akteuren, monatliches
Web-Reporting, eine Online-Nutzerumfrage und fortlaufende
Resonanzberichte.
Die GIZ hat das vertraglich vereinbarte kontinuierliche Monitoring der
Pilotprojekte durchgeführt und den Projektfortschritt entsprechend der vereinbarten
Erfolgsindikatoren festgehalten. Dies wurde u. a. in den Jahres- und
Abschlussberichten festgehalten. Das Traineeship-Programm wurde von GIZ zusätzlich
ausgewertet. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]