Situation der Jesidinnen und Jesiden aus Shengal
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Jan Korte, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Annette Groth, Andrej Hunko, Martina Renner, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 3. August 2014 begann der Überfall der Terrororganisation Islamischer Staat (IS bzw. ISIS) auf die Region Sindschar (Shengal) im Nordirak. Hier befindet sich das Hauptsiedlungsgebiet der Glaubensgemeinschaft der Jesiden, einer jahrtausendealten monotheistischen Religionsgemeinschaft, die von den Dschihadisten als Ungläubige für vogelfrei angesehen und damit zur Ermordung oder Versklavung freigegeben wurde. Die Peschmerga der Demokratischen Partei Kurdistans (KDP), die zum Schutz der Jesiden in dem außerhalb des kurdischen Autonomiegebietes gelegenen Distrikt Shengal stationiert waren, zogen sich beim Angriff des IS kampflos zurück und ließen die Zivilbevölkerung, der sie zuvor noch deren Waffen abnahmen, wehrlos zurück. Viele Jesidinnen und Jesiden beschuldigen daher die kurdische Regionalregierung bzw. die darin führende KDP, eine Mitverantwortung an den nachfolgenden Massakern des IS zu tragen. So bezeichnete der Oberkommandeur einer jesidischen Miliz, Heydar Shesho, am 11. Januar 2015 auf einer Versammlung in Oldenburg die zuvor in der Region stationierten rund 11 000 Peschmerga „als die Verantwortlichen für diesen Genozid“ (www.ezidipress.com/blog/oberkommandeur-heydar-sheshoeziden-haben-das-recht-auf-selbstverwaltung/). Die kurdische Regierung hat bis heute keine Erklärung für den Rückzug ihrer Streitkräfte vor dem IS vorgelegt. Volks- und Frauenverteidigungseinheiten (YPG bzw. YPJ) aus dem Selbstverwaltungsgebiet Rojava im Norden Syriens sowie Guerillaeinheiten der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) gelang es, kurz nach dem IS-Angriff einen Fluchtkorridor für zehntausende Jesidinnen und Jesiden sowie andere verfolgte Minderheiten freizukämpfen. Ohne diese Hilfe wären viele der 400 000 Bewohnerinnen und Bewohner der Region abgeschlachtet worden, zeigte sich der Präsident der Übergangsregierung von Shengal, Said Hasan, am 18. Juni 2015 gegenüber der Fraktion DIE LINKE. überzeugt.
Nach dem Überfall des IS wurden mehrere Tausend Männer, die sich weigerten, zum Islam nach dem Verständnis des IS zu konvertieren, massakriert.
Gleichzeitig wurden Tausende Frauen und Mädchen vergewaltigt und in die Sklaverei verschleppt. Die jesidische Abgeordnete im irakischen Parlament, Vian Dakhil, sprach im Juni 2015 von 2 000 bis 2 500 verschleppten Jesidinnen, die noch vermisst würden. 1 786 Männer, Frauen und Kinder seien freigekauft worden oder aus der IS-Gefangenschaft geflohen (www.diepresse.com/home/politik/aussenpolitik/4749927/Irak_Jesiden-haben-kein-Vertrauen-mehr).
Andere Schätzungen gehen von wesentlich mehr versklavten Jesidinnen aus. So nannte die Journalistin Nareen Shammo, die dem Internationalen Strafgerichtshof Beweise für die an den Jesiden begangenen Verbrechen übergab und für ihr Engagement den Clara-Zetkin-Frauenpreis der Linkspartei erhielt, die Zahl von 7 000 Entführten. Darunter seien 5 000 Frauen, die nach Saudi-Arabien, Libyen, Afghanistan, Libanon und Syrien verkauft oder an IS-Mitglieder als „Geschenk“ vergeben wurden. Zudem würden 1 500 jesidische Kinder per Gehirnwäsche zu Dschihadisten umerzogen und in terroristischen Praktiken geübt (www.jungle-world.com/artikel/2015/14/51729.html). Zum Kampf gegen den IS, die Verteidigung jesidischer Heiligtümer und die Zurückeroberung der Region bildeten Jesidinnen und Jesiden im Sommer 2014 eigene Milizen. Die Widerstandseinheiten Shengals (YBS), denen auch Frauen angehören, wurden dazu von Mitgliedern der YPG bzw. YPJ geschult und unterstehen dem Volksrat von Shengal. Daneben existiert laut Medienberichten die rund 3 000 Mitglieder umfassende Verteidigungskraft Shengal (HPS) unter dem Kommando von Heydar Shesho, einem deutschen Staatsbürger. Nach Angaben der Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, bildet die Bundeswehr jetzt auch ein Bataillon jesidischer Kämpfer zur Zurückeroberung Shengals aus (vgl. www.spiegel.de vom 22. Juni 2015 „Anti-IS-Einsatz: Bundeswehr soll auch Jesiden im Nordirak ausbilden“). Dies sei durch Peschmerga-Kämpfer vorbereitet worden, die bereits seit vergangenem Jahr von der Bundeswehr durch Waffenlieferungen und Training unterstützt werden.
Am 14. Januar 2015 trat am Fuße des Shengal-Gebirges ein neugegründeter Rat der Jesiden von Shengal zusammen. 200 Delegierte aus den jesidischen Flüchtlingslagern in Rojava und der Region Kurdistan-Irak sowie der im Shengal-Gebirge verbliebenen Jesidinnen und Jesiden wählten einen 27-köpfigen Übergangsrat mit einer siebenköpfigen Exekutive. Wie der Ratsvorsitzende und Präsident der Übergangsregierung, Said Hasan, gegenüber der Fraktion DIE LINKE. erklärte, hätten die Jesiden ihr Vertrauen in andere Kräfte verloren und wollten nun ihre Geschicke in die eigenen Hände nehmen. Ziel sei es, einen selbstverwalteten Kanton „Shengal“ mit eigenen Verteidigungskräften innerhalb des Irak zu bilden. Während andere in der kurdischen Regionalregierung vertretene Parteien wie die Patriotische Union Kurdistans (PUK) und die Bewegung für den Wandel (Goran) an der Gründungsversammlung des Rates teilnahmen, beschuldigte die KDP die PKK, hinter der Gründung des Rates zu stehen und sich in Shengal einzumischen. Der Präsident der kurdischen Regionalregierung (KRG), Massud Barzani, widersetzt sich Bestrebungen zur Bildung einer jesidischen Selbstverwaltung in Shengal. So hatte Massud Barzani im November 2014 bereits erklärt: „Die KDP und die Eziden sind untrennbare Teile des selben Körpers, und das gilt auch für die KDP und Shengal“ (www.heise.de/tp/artikel/44/44392/1.html). Auch die jesidische Abgeordnete im irakischen Parlament, Vian Dakhil, fordert, die Shengal-Region solle Teil des kurdischen Autonomiegebietes werden (www.diepresse.com/home/politik/aussenpolitik/4749927/Irak _Jesiden-haben-kein-Vertrauen-mehr).
Der verteidigungspolitische Sprecher des Rates der Jesiden aus Shengal, Nuri Mirza, beklagte im Gespräch mit der Fraktion DIE LINKE. ein Embargo der KDP gegen Shengal mit dem Ziel der Entvölkerung der Region. Die trotz der andauernden IS-Besetzung eines Teils von Shengal weiterhin dort ausharrenden rund 10 000 Jesidinnen und Jesiden müsste über Rojava/Nordsyrien versorgt werden. Jesiden, die die Politik der kurdischen Regionalregierung gegenüber Shengal kritisieren, sehen sich im Nordirak Repressionen durch die Sicherheitskräfte der KDP ausgesetzt. So wurde am 8. Februar 2015 der in Hannover lebende Ali Sacik, ein Vorstandsmitglied der Föderation der Yezidischen Vereine e. V. (FKE) aus Deutschland, von Sicherheitskräften der kurdischen Regionalregierung verhaftet. Ali Sacik hatte sich zuvor in Flüchtlingslagern in Dohuk und Saxo humanitär engagiert. Er kam nach rund 100 Tagen Haft, während der er nach eigenen Angaben Misshandlungen ausgesetzt war, wieder frei, ohne dass der Vorwurf seiner Inhaftierung bekannt wurde (www.civaka-azad.org/kriminalisierung-und-verhaftungen-der-eziden-im-nord-irak/ und Aussagen des Betroffenen gegenüber der Fraktion DIE LINKE. am 18. Juni 2015). Im April 2015 wurde der HPS-Kommandeur Heydar Shesho von Sicherheitskräften in Dohuk verhaftet und für acht Tage gefangen gehalten. Der Vorwurf lautete auf „Bildung einer illegitimen Miliz“ (www.spiegel.de/politik/ausland/jesidenkurden-nehmen-deutschen-haydar-shesho-im-irak-fest-a-1027245.html; www.ezidipress.com/blog/heydar-shesho-die-hps-wird-komme-was-wollebestehen-bleiben/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die derzeitige Situation in der Region Shengal im Nordirak?
a) Wie stellt sich die derzeitige militärische Lage in Shengal da?
Wie viele und welche Bereiche der Region und der Stadt Shengal werden noch vom IS kontrolliert, und welche Kräfte kontrollieren die übrigen Landesteile?
b) Wie stellt sich die derzeitige humanitäre Lage in Shengal da?
Wie viele Menschen leben noch in Shengal?
Wie sind deren Lebensbedingungen?
Von wo werden sie mit lebensnotwendigen Gütern versorgt?
Welche Versorgungsengpässe und logistischen Mängel in der Versorgung der Bevölkerung gibt es?
Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung infolge der IS-Offensive aus Shengal im August 2014 getötet, verschleppt oder vertrieben, und auf welche Quellen und Schätzungen stützen sich diese Erkenntnisse?
Welche Bemühungen jesidischer und nichtjesidischer Verbände sowie internationaler Gremien und Organisationen zur Einstufung des IS-Angriffs auf die jesidische Bevölkerung von Shengal als Völkermord sind der Bundesregierung bekannt, und inwieweit sieht die Bundesregierung selber Anhaltspunkte dafür, dass es sich beim Vorgehen des IS in Shengal um einen versuchten Genozid an den dort lebenden Jesidinnen und Jesiden handelt?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über jesidische Frauen und Mädchen, die vom IS verschleppt und versklavt wurden?
a) Wie viele Frauen und Mädchen wurden verschleppt?
b) Wie viele davon sind mittlerweile wieder auf welche Weise freigekommen (Freikauf, Flucht, Freilassung etc.)?
c) Wie viele der Verschleppten wurden getötet oder verstarben in Gefangenschaft?
d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die derzeitigen Aufenthaltsorte der Verschleppten?
e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über einen Weiterverkauf der Verschleppten als Sklavinnen?
An wen und in welche Länder wurden die Verschleppten verkauft?
f) Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung bislang unternommen, um den Aufenthaltsort verschleppter und versklavter Jesidinnen festzustellen und deren Freilassung zu erwirken?
g) Inwieweit sind jesidische Verbände mit dem Anliegen an die Bundesregierung herangetreten, bei der Befreiung verschleppter Jesidinnen zu helfen, und wie reagierte die Bundesregierung auf dieses Ansinnen?
h) Inwieweit, bei welcher Gelegenheit und mit welchem Erfolg hat die Bundesregierung das Schicksal verschleppter Jesidinnen gegenüber den Regierungen von Ländern, in die diese Frauen und Mädchen verkauft wurden, thematisiert?
Inwieweit hat die Bundesregierung Erkenntnisse über den Einsatz verschleppter jesidischer Kinder und Jugendlicher als Kindersoldaten durch den IS?
Wie viele Kinder wurden zu diesem Zweck nach Kenntnis der Bundesregierung durch den IS verschleppt?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die derzeitige Situation der Flüchtlinge aus Shengal (bitte aufschlüsseln, ob es sich dabei um Jesiden oder Angehörige anderer ethnischer und religiöser Gruppierungen handelt)?
a) In welchen Ländern und Regionen befinden sich derzeit wie viele Flüchtlinge aus Shengal?
b) Wo leben diese Flüchtlinge jeweils (private oder staatliche Camps, Privatwohnungen etc.) , welche politischen Kräfte oder Nichtregierungsorgane kontrollieren die Flüchtlingscamps, und wie und von wem werden sie mit humanitärer Hilfe versorgt?
c) Wie viele Flüchtlinge aus welchen Fluchtländern sind nach Kenntnis der Bundesregierung zwischenzeitlich nach Shengal zurückgekehrt?
Wie viele jesidische Flüchtlinge aus Shengal sind seit August 2014 nach Kenntnis der Bundesregierung nach Deutschland gekommen?
a) Wie viele dieser Flüchtlinge erhielten zwischenzeitlich welchen Aufenthaltsstatus?
b) Welche besonderen Aufnahmeprogramme für Jesidinnen und Jesiden aus Shengal auf Landesebene sind der Bundesregierung bekannt, und wie viele Menschen kamen bislang über diese Programme nach Deutschland?
c) Wie viele Anträge wurden gestellt?
Wie viele Verfahren laufen noch?
Erfolgt die Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel, oder wird versucht, die Jesidinnen und Jesiden konzentriert in einer Region unterzubringen?
Welche staatlichen und – nach Kenntnis der Bundesregierung – privaten Hilfsprogramme und -initiativen für Jesidinnen und Jesiden aus Shengal gibt es in der Bundesrepublik Deutschland, was haben diese seit August 2014 erreicht, und welche Ziele verfolgen sie im Einzelnen?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die im Januar 2015 erfolgte Bildung eines Rates der Jesiden aus Shengal?
a) Welche politischen Parteien, Gruppierungen und Persönlichkeiten beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung an diesem Rat?
b) Welche unter den Jesiden aus Shengal vertretenen politischen Parteien, Gruppierungen und Persönlichkeiten haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründung dieses Rates boykottiert, und aus welchem Grund erfolgte diese Ablehnung?
c) Für wie repräsentativ für die Bevölkerung von Shengal hält die Bundesregierung diesen Rat und die daraus entstandene Übergangsregierung, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
d) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Verhältnis dieses Rates zur kurdischen Regionalregierung und zur irakischen Zentralregierung?
e) Bestehen Kontakte zwischen diesem Rat und der Bundesregierung?
Wenn ja, welcher Art?
Wenn nein, warum nicht?
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung grundsätzlich das Recht der Jesidinnen und Jesiden in Shengal auf Selbstbestimmung einschließlich der Bildung einer selbstverwalteten Region innerhalb des Irak?
Inwieweit erlaubt die irakische Verfassung nach Kenntnis der Bundesregierung die Bildung einer selbstverwalteten Region bzw. eines Kantons in Shengal?
Hat die Bundesregierung die Rolle der Peschmerga in Shengal und deren Rückzug während des IS-Angriffs gegenüber der kurdischen Regionalregierung thematisiert, und wenn ja, wann, zu welcher Gelegenheit und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Hält die Bundesregierung eine Klärung diesbezüglicher Vorwürfe anlässlich der deutschen Militärhilfe für die Peschmerga für sinnvoll?
Wenn nein, warum nicht?
Auf welcher politischen und rechtlichen Grundlage fiel die Entscheidung der Bundesregierung, jesidische Kämpfer auszubilden und zu bewaffnen?
Welche bewaffneten Kräfte im Einzelnen kämpfen nach Kenntnis der Bundesregierung in Shengal gegen den IS?
a) Über welche personelle Stärke verfügen diese jeweils?
b) Welchen Parteien oder politischen Organisationen gehören diese Kräfte jeweils an oder stehen ihnen nahe?
c) Inwieweit unterstehen die jeweiligen Kräfte jeweils der kurdischen Regionalregierung, der irakischen Zentralregierung oder welcher ausländischen Regierung?
d) Über welche Bewaffnung aus welchen Quellen verfügen diese Kräfte jeweils?
e) Welche dieser Gruppierungen verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über Waffen aus deutschen Lieferungen, um welche Art und Menge von deutschen Waffen handelt es sich dabei, und wie gelangten die jeweiligen Gruppierungen direkt oder indirekt an diese Waffen?
Welche Ausbildungs- und Bewaffnungsprogramme für jesidische Kämpfer gibt es bei der Bundesregierung?
a) Welche und wie viele jesidischen Kämpfer werden seit wann von der Bundeswehr ausgebildet?
b) Welchen Verbänden oder Organisationen gehören die ausgebildeten Jesiden an, und wem – Regionalregierung bzw. Peschmergaministerium, Rat der Jesiden aus Shengal, Parteien oder Kommandeure – unterstehen die ausgebildeten jesidischen Peschmerga?
c) Wo genau findet diese Ausbildung statt?
d) Was wird im Einzelnen in dieser Ausbildung unterrichtet?
e) Werden auch jesidische Kämpferinnen von der Bundeswehr ausgebildet?
Wenn nein, warum nicht?
f) In welchem Verhältnis stehen die von der Bundeswehr ausgebildeten jesidischen Verbände zu anderen in Shengal gegen den IS kämpfenden jesidischen und nichtjesidischen Verbänden wie YBS, HPS, Peschmerga, HPG (PKK), YPG bzw. YPJ?
Inwieweit gab oder gibt es gemeinsame Operationen oder ein gemeinsames Kommando?
g) Wurden den durch die Bundeswehr auszubildenden Jesiden deutsche Waffen übergeben, bzw. ist eine Versorgung dieser Verbände mit deutschen Waffen geplant, und wenn ja, um wie viele und welche Waffen handelt es sich im Einzelnen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Verhältnis der kurdischen Regionalregierung und der darin dominanten Demokratischen Partei Kurdistans (KDP) zur Region Shengal?
a) Inwieweit sind der Bundesregierung ggf. Äußerungen von Vertretern der Regionalregierung oder der KDP bekannt, wonach Shengal als Bestandteil der Region Kurdistan betrachtet wird oder eine Eingliederung Shengals in die Autonomieregion gefordert wird?
b) Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über ein nach Informationen der Fragesteller gegebenes faktisches Embargo der kurdischen Regionalregierung bzw. der KDP gegen Shengal?
Welche Absicht wird nach Kenntnis der Bundesregierung mit diesem Embargo verfolgt, und welche Auswirkungen hat dieses auf die Lebensbedingungen in Shengal?
c) Inwiefern sind der Bundesregierung, Versuche der kurdischen Regionalregierung bzw. der KDP bekannt, in Shengal im Kampf gegen den IS aktive Milizen unter ihre Kontrolle zu bringen?
Welche generellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Repressionen der kurdischen Regionalregierung bzw. der KDP gegen jesidische Kritikerinnen und Kritiker der KDP-Politik gegenüber Shengal?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Festnahme und rund einwöchige Inhaftierung des HPS-Oberkommandierenden und deutschen Staatsbürgers Heydar Shesho im April 2015 in Dohuk durch Sicherheitskräfte der kurdischen Regionalregierung bzw. KDP?
a) Was waren die genauen Vorwürfe, aufgrund deren die Festnahme von Haydar Shesho erfolgte, durch wen wurden diese Vorwürfe erhoben, und wer war für die Gefangennahme verantwortlich?
b) Welche Schritte im Einzelnen hat die Bundesregierung aufgrund der Gefangennahme von Heydar Shesho gegenüber der kurdischen Regionalregierung bzw. KDP unternommen?
c) Ist der Bundesregierung bekannt, ob Heydar Shesho während seiner Haft Misshandlungen ausgesetzt war, und wenn ja, in welcher Form?
d) Unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung die Freilassung von Heydar Shesho, und wann genau?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Festnahme und mehrmonatige Inhaftierung des Vorstandsmitglieds der Föderation der Yeziden e. V. aus Deutschland, Ali Sacik, durch Sicherheitskräfte der kurdischen Regionalregierung bzw. KDP im Februar 2015 in der Region Kurdistan?
a) Was waren die genauen Vorwürfe, aufgrund deren die Festnahme von Ali Sacik erfolgte, und welche politischen und juristischen Gremien waren für die Inhaftierung verantwortlich?
b) Welche Schritte im Einzelnen hat die Bundesregierung aufgrund der Gefangennahme von Ali Sacik gegenüber der kurdischen Regionalregierung bzw. KDP unternommen?
c) Ist der Bundesregierung bekannt, ob Ali Sacik während seiner Haft Misshandlungen ausgesetzt war, und wenn ja, in welcher Form?
d) Unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung die Freilassung von Ali Sacik, und wann genau?
Wie viele und welche weiteren Repräsentantinnen und Repräsentanten der jesidischen Bevölkerung wurden nach Kenntnissen der Bundesregierung seit August 2014 durch Sicherheitskräfte der kurdischen Regionalregierung bzw. KDP aufgrund welcher Vorwürfe inhaftiert?
Ist die Bundesregierung weiterhin der in einem auf den 16. Oktober 2014 datierten Bericht des Bundesministeriums des Innern für den Innenausschuss des Deutschen Bundestages geäußerten Auffassung bezüglich Deutscher, die sich im Nahen Osten gegen den IS kämpfenden Gruppierungen anschließen, wonach das „Gefährdungspotential, das von dieser Personengruppe ausgeht“, „quantitativ zwar geringer, qualitativ aber nicht anders zu bewerten“ als das von den Dschihadisten ausgehende Gefährdungspotential?
a) Wenn nein, wie ist die aktuelle Auffassung der Bundesregierung gegenüber Personen aus Deutschland, die sich dem bewaffneten Kampf gegen den IS im Nahen Osten anschließen wollen?
b) Sieht die Bundesregierung in den Aktivitäten von Heydar Shesho und nach seinen Angaben rund 30 weiteren Deutschen in den Reihen der HPS ein Gefährdungspotential, und wenn ja, welcher Art (www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Jesiden-aus-Niedersachsen-kaempfen-gegen-den-IS,jesiden314.html)?
c) Sieht die Bundesregierung in einem Anschluss von Deutschen oder aus Deutschland stammenden Personen an die YBS ein Gefährdungspotential, und wenn ja, welcher Art?
d) Besteht nach Auffassung der Bundesregierung aus rechtlicher Sicht ein Unterschied darin, ob sich ein deutscher Staatsbürger zum Kampf gegen den IS den Peschmerga der KRG, den HPS oder YBS anschließt, und wenn ja, welcher, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?