[Deutscher Bundestag Drucksache 18/5744
18. Wahlperiode 10.08.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Annalena Baerbock,
Dr. Julia Verlinden, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/5632 –
Fragen zum Weißbuch Strommarktdesign und zur Kapazitätsreserve
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mitte Oktober 2014 hatte die Bundesregierung ein Grünbuch
Strommarktdesign vorgelegt und damals für Mai 2015 ein Weißbuch Strommarkt nach
Konsultationen mit der Energiebranche angekündigt. Knapp 700 Beiträge aus
der Energiebranche wurden eingereicht. Auf Grundlage dessen und vier
Studien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zum
Strommarktdesign wurde Anfang Juli 2015 mit knapp zweimonatiger Verspätung das
Weißbuch Strommarkt vorgelegt.
Das Weißbuch soll im Rahmen der Plattform Strommarkt im Sommer 2015 mit
den Bundestagsfraktionen, den Ländern, den Nachbarstaaten und der
Europäischen Kommission diskutiert werden. Danach sollen noch in diesem Jahr
Regelungsvorschläge für die entsprechenden Änderungen auf Gesetzes- und
Verordnungsebene verabschiedet werden. Es bildet zusammen mit dem
„Eckpunktepapier für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende“, welches
einen Tag zuvor auf dem Energiegipfel im Kanzleramt verabschiedet wurde,
den Grundriss für ein neues Strommarktdesign.
Auf dem Energiegipfel am 1. Juli 2015 im Kanzleramt wurde eine Reihe von
Maßnahmen beschlossen, welche die Schließung der „Klimalücke“ bis zum
Jahr 2020 absichern sollte. Ein Vorschlag sieht die Überführung alter
Braunkohlekraftwerke in eine Kapazitätsreserve vor, bevor sie endgültig stillgelegt
werden.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
6. August 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/5744 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode1. Welche Gesetze, Rechtsverordnungen, Normen usw. müssen im Rahmen
der Ankündigungen des Weißbuches Strommarktdesign und des
Eckpunktepapiers Energiewende geändert werden, und wie sieht diesbezüglich der
Zeitplan aus (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Mit dem Strommarktgesetz sollen insbesondere das Energiewirtschaftsgesetz,
das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die
Stromnetzentgeltverordnung, die Stromnetzzugangsverordnung sowie das Erneuerbare-Energien-
Gesetz geändert werden. Das Strommarktgesetz soll im vierten Quartal diesen
Jahres im Kabinett beschlossen werden und das Gesetzgebungsverfahren bis
zum Frühjahr 2016 abgeschlossen sein.
2. Mit welchen Bundestagsfraktionen hat sich die Bundesregierung (auf
Grundlage der Formulierung im Weißbuch Strommarkt u. a. auf Seite 13
„[…] und den Bundestagsfraktionen hat sich das BMWi ausgiebig beraten“)
ausgetauscht, und mit jeweils welchem Ergebnis (bitte unter Angabe des
Datums und der Teilnehmerinnen und Teilnehmer)?
3. Wann gab es diesbezüglich insbesondere Gespräche mit den
Oppositionsfraktionen?
4. Welche Gespräche sind im Rahmen des Konsultationsprozesses Weißbuch
Strommarkt mit den Bundestagsfraktionen – und in welchem Rahmen –
vorgesehen?
Die Fragen 2 bis 4 werden gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen der Konsultation des Grünbuchs hat sich das BMWi insbesondere
mit den Koalitionsfraktionen ausgetauscht. Die Gespräche umfassten
verschiedene Aspekte des Strommarktdesigns, insbesondere die Grundsatzentscheidung
für einen Strommarkt 2.0 oder die Einführung eines Kapazitätsmarktes und die
Einführung einer Kapazitätsreserve. Das am 3. Juli 2015 veröffentlichte
Weißbuch spiegelt die Ergebnisse dieser Gespräche wider.
Insbesondere haben folgende Termine stattgefunden:
● Gespräch mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Datum: 17. September 2014
Ort: Bundestag
Teilnehmerkreis: Mitarbeiter von Abgeordneten der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion, BMWi,
● Gespräch mit der SPD-Bundestagsfraktion
Datum: 8. Oktober 2014
Ort: Bundestag
Teilnehmerkreis: Abgeordnete und Mitarbeiter von Abgeordneten der SPD-
Bundestagsfraktion, BMWi,
● Gespräch mit der SPD-Bundestagsfraktion
Datum: 15. Oktober 2014
Ort: Bundestag
Teilnehmerkreis: MdBs und Mitarbeiter von Abgeordneten der SPD-
Bundestagsfraktion, BMWi,
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5744● Gespräch mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rahmen des 6.
Energiepolitischen Dialogs
Datum: 12. November 2014
Ort: Bundestag
Teilnehmerkreis: Abgeordnete der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Vertreter
aus Wirtschaft und Wissenschaft, BMWi,
● AG Wirtschaft und Energie der SPD-Bundestagsfraktion
Datum: 13. November 2014
Ort: Bundestag
Teilnehmerkreis: Abgeordnete und Mitarbeiter von Abgeordneten der SPD-
Bundestagsfraktion, BMWi,
● Ministertermin mit den Koalitionsfraktionen
Datum: 14. Januar 2015
Ort: BMWi
Teilnehmerkreis: Abgeordnete der Koalitionsfraktionen, BMWi,
● Gespräch mit den Koalitionsfraktionen
Datum: 19. Februar 2015, 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Ort: BMWi
Teilnehmerkreis: Mitarbeiter von Abgeordneten der Koalitionsfraktionen,
BMWi,
● Gespräch mit den Koalitionsfraktionen
Datum: 9. März 2015
Ort: BMWi
Teilnehmerkreis: Mitarbeiter von Abgeordneten der Koalitionsfraktionen,
BMWi,
● Gespräch mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Datum: 10. März 2015
Teilnehmerkreis: Mitarbeiter von Abgeordneten der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion, Vertreter aus der Wirtschaft, BMWi.
Das BMWi wird das Weißbuch mit den relevanten Akteuren unmittelbar nach
der Sommerpause im Rahmen der Plattform Strommarkt diskutieren.
5. Was versteht die Bundesregierung unter „sehr hohen Anteilen erneuerbarer
Energien“, wenn sie im Weißbuch auf die Erforderlichkeit von neuartigen
Langzeitspeichern verweist, was ist mit „neuartigen Langzeitspeichern“
genau gemeint, und mit wie viel zeitlichem Vorlauf rechnet sie, um
Wirtschaftlichkeit zu erzielen?
Langzeitspeicher können saisonale Schwankungen bei der Erneuerbaren-
Erzeugung oder längere Windflauten überbrücken. Unter neuartige Langzeitspeicher
fällt insbesondere die Speicherung von Strom in Wasserstoff und Methan, auch
Power-to-Gas genannt. Die Speicherung erfolgt dann im Gasnetz oder in
Kavernen. Diese Technologie ist derzeit noch vergleichsweise teuer. Die Arbeitsgruppe
(AG) 3 „Interaktion“ der Plattform Erneuerbare Energien, in der auch
verschiedene Wissenschaftler vertreten waren, ist zum Ergebnis gekommen, dass
zusätzliche Langzeitspeicher erst ab einem Anteil von etwa 70 Prozent erneuerbarer
Drucksache 18/5744 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeEnergien am gesamten Stromverbrauch sinnvoll sind, da andere
Flexibilitätsoptionen bis dahin kostengünstiger sind. Es wird auf den Bericht der AG 3 an die
Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der
Länder aus dem Jahr 2012 verwiesen, der auf der Webseite des BMWi abrufbar
ist:
www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/A/abschlussbericht-ag-3-
plattformerneuerbare-energien,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.
pdf.
Jüngere Studien wie die Roadmap Speicher (
www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/
PDF/S-T/speicherkonferenz-carsten-pape,property=pdf,bereich=bmwi2012,
sprache=de,rwb=true.pdf) kommen ebenfalls zu dem Schluss, dass zusätzliche
Langzeitspeicher die Systemgesamtkosten erst bei noch höheren Anteilen
erneuerbarer Energien reduzieren. Die Schlussfolgerungen zur BMWi-
Speicherkonferenz (Oktober 2014), abrufbar auf der Website des
Bundeswirtschaftsministeriums, gehen von einem Langzeitspeicherbedarf bei einem EE-
Anteil von 80 bis 90 Prozent aus (
http://bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/S-T/
schlussfolgerungen-speicherkonferenz,property=pdf,bereich=bmwi2012,
sprache=de,rwb=true.pdf). Wann genau neuartige Speichertechnologien
wirtschaftlich werden, kann von der Bundesregierung nicht prognostiziert werden.
Dies hängt von der technologischen Entwicklung dieser Technologien, der
Entwicklung in anderen Sektoren und von der Entwicklung anderer
Flexibilitätsoptionen ab, mit denen Speicher im Wettbewerb stehen.
6. Plant die Bundesregierung, das Förderprogramm für dezentrale
Batteriespeichersysteme über das Jahr 2015 hinaus zu verlängern bzw. es neu
aufzulegen?
Wenn ja, in welcher Höhe und Form, und wenn nein, warum nicht?
Die Grundlage für die Förderung von Photovoltaik-Batteriespeichersystemen
sind die „Richtlinien zur Förderung von stationären und dezentralen
Batteriespeichersystemen zur Nutzung in Verbindung mit Photovoltaikanlagen“. Die
Förderung ist bis Ende des Jahres 2015 befristet. Das Programm wird derzeit wie
geplant evaluiert. Der erste Monitoringbericht wurde kürzlich veröffentlicht
(
www.speichermonitoring.de/ueber-pv-speicher/studien.html). Auf der
Grundlage der Evaluation ist über eine Fortsetzung zeitnah zu entscheiden. Mittel für
das Förderprogramm sind Teil des Markteinführungsprogramms zur Förderung
des Einsatzes erneuerbarer Energien und sind entsprechend in den
Haushaltsanmeldungen dort enthalten.
7. Welche Kraftwerke sind konkret im Projektionsbericht abgebildet, um auf
die CO2-Minderung von 37 Millionen Tonnen zu kommen?
Im Projektionsbericht wird die prognostizierte Stilllegung von Kraftwerken nur
summarisch je Brennstoff ausgewiesen. Der Projektionsbericht enthält keine
Aussagen zur Stilllegung von spezifischen Kraftwerken oder
Kraftwerksblöcken.
8. Kann die Bundesregierung mit Sicherheit bestätigen, dass die
Emissionsreduktion durch die am 1. Juli 2015 auf dem Energiegipfel vereinbarte
Überführung von Braunkohlekraftwerken in die Kapazitätsreserve zusätzlich zu
den sowieso prognostizierten Reduktionen bis zum Jahr 2020 erfolgt?
9. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung unternehmen, um die
Zusätzlichkeit dieser Reduktionen abzusichern?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/574410. Welche der in die Kapazitätsreserve zu überführenden
Braunkohlekraftwerke sind schon im Projektionsbericht 2015 der Bundesregierung als bis
zum Jahr 2020 zu schließende Kraftwerke enthalten, und wenn welche
enthalten sind, wie weit wird dadurch das CO2-Minderungs-Ziel verfehlt,
und wie gedenkt die Bundesregierung, die Lücke zur Zielerreichung von
37 Millionen Tonnen CO2 zu schließen?
Die Fragen 8 bis 10 werden gemeinsam beantwortet.
Die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD haben in dem Eckpunktepapier
vom 1. Juli 2015 vereinbart, dass die Details zur Überführung von
Braunkohlekraftwerken in die Kapazitätsreserve mit den Betreibern der Kraftwerke
vereinbart werden (Seite 6). Die Überführung der Braunkohlekraftwerke in die
Kapazitätsreserve soll einen zusätzlichen Minderungsbeitrag von 11 Mio. Tonnen
CO2 erbringen (Seite 7). Die Bundesregierung führt dazu Gespräche mit den
Betreibern.
11. Von welcher finanziellen Mehrbelastung für die Stromkunden geht die
Bundesregierung für die Kraftwerke aus, die sowieso schon zur
Stilllegung bis zum Jahr 2020 ohne eine vertragliche Lösung mit damit
verbundenen Zahlungen angemeldet waren und nun durch die vertragliche
Lösung finanzielle Mittel erhalten?
In dem Eckpunktepapier der Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD vom
1. Juli 2015 wurde vereinbart, dass die Details zur Überführung von
Braunkohlekraftwerken in die Kapazitätsreserve mit den Betreibern der Kraftwerke
vertraglich geregelt werden (Seite 6). Dazu zählt auch die Frage, welche konkreten
Kraftwerke in die Kapazitätsreserve überführt werden. Die Bundesregierung
führt dazu Gespräche mit den Betreibern.
12. Kann die Bundesregierung mit Gewissheit sicherstellen, dass die im
Projektionsbericht angenommenen Stilllegungen wirklich stattfinden, und
wenn nicht, wie will sie das CO2-Einsparziel von 40 Prozent alternativ
absichern?
Die Bundesregierung hat im Dezember 2014 das Aktionsprogramm
Klimaschutz 2020 beschlossen. Dieses Aktionsprogramm sieht zahlreiche
Maßnahmen zur Erreichung des CO2-Einsparziels für das Jahr 2020 (40 Prozent im
Vergleich zum Jahr 1990) vor. Es findet ein regelmäßiges Monitoring statt.
13. Von welcher finanziellen Belastung geht die Bundesregierung durch die
vertragliche Lösung der Kapazitätsreserve von 2,7 GW (Gigawatt)
jährlich aus (ggf. bitte Spannbreite angeben), will die Bundesregierung dafür
eine neue Umlage schaffen oder eine bestehende Umlage (bitte
namentlich nennen) verwenden, und kann die Bundesregierung die Vorgabe von
„zum Zeitpunkt der Verhandlungen verfügbaren Marktdaten“ genauer
spezifizieren?
In dem Eckpunktepapier der Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD vom
1. Juli 2015 wurde vereinbart, dass die Betreiber der Braunkohlekraftwerke in
der Kapazitätsreserve eine kostenbasierte Vergütung auf Basis der zum
Zeitpunkt der Verhandlungen verfügbaren Marktdaten erhalten (Seite 6). Die
Bundesregierung prüft zurzeit, wie die Vergütung auf Grundlage der Vorgaben im
Eckpunktepapier konkret ausgestaltet werden kann. Dazu gehört auch die Frage,
wie die Vergütung refinanziert wird.
Drucksache 18/5744 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode14. Auf welcher Grundlage legt die Bundesregierung fest, in welcher
zeitlichen Reihenfolge jeweils welche Kraftwerksblöcke in die
Kapazitätsreserve gehen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Die Bundesregierung führt auch
zu der Frage, wann die Kraftwerke in die Kapazitätsreserve überführt werden,
Gespräche mit den Betreibern.
15. Schließt die Bundesregierung aus, dass es bei diesem Instrument
Ausnahmen für die energieintensive Industrie gibt, wie etwa bei der Umlage nach
dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder den Netzentgelten, und
falls nein, wie passt dies mit ihrem Anspruch zusammen, die Stromkunden
nicht weiter zugunsten der Industrie zu belasten (
www.deutschland-
funk.de vom 15. Oktober 2014 „Verbraucher werden nicht entlastet“)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
16. Von welcher Preissteigerung an der Strombörse geht die Bundesregierung
auf Grundlage ihrer Berechnungen durch die Kapazitätsreserve in den
kommenden Jahren aus?
17. Welche Modellierungen zur Veränderung des Merit-Order-Effekts durch
die Kapazitätsreserve gibt es innerhalb der Bundesregierung, und wie viel
Gigawatt der verschiedenen Energieerzeugungskapazitäten wären dann
jeweils am Strommarkt?
Die Fragen 16 und 17 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Überführung der Braunkohlekapazitäten in die Kapazitätsreserve wird ab
dem Jahr 2017 beginnen. Bis zum Jahr 2020 werden insgesamt 2,7 Gigawatt
überführt. In dem Eckpunktepapier der Parteivorsitzenden von CDU, CSU und
SPD vom 1. Juli 2015 wurde vereinbart, dass die Details zur Überführung von
Braunkohlekraftwerken in die Kapazitätsreserve mit den Betreibern der
Kraftwerke vertraglich geregelt werden (Seite 6). Von diesen noch zu vereinbarenden
Details hängt auch die Veränderung der Merit-Order ab. Die am Strommarkt
teilnehmende Stromerzeugungskapazität aus Braunkohle wird im Jahr 2020 unter
Berücksichtigung der Kapazitätsreserve auf rund 17 Gigawatt installierte
Nettoleistung sinken. Steinkohle wäre im Jahr 2020 mit rund 25 Gigawatt, Erdgas mit
rund 20 Gigawatt und erneuerbare Energien mit rund 120 Gigawatt installierter
Nettoleistung am Markt vertreten (vgl. Projektionsbericht 2015, Seite 87).
18. Hat die Bundesregierung bereits Gespräche mit der Europäischen
Kommission über die beihilferechtliche Zulässigkeit der Kapazitätsreserve
geführt, und falls ja, mit welchem Ergebnis (bitte unter Angabe der
Gesprächsteilnehmer und des Datums)?
Am 7. Mai 2015 fand auf Fachebene ein Gespräch in Brüssel statt, das der
Sondierung beihilferechtlicher Fragen diente.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/574419. In welcher Form und mit welchem Ergebnis wurde innerhalb des BMWi
die beihilferechtliche Zulässigkeit der Kapazitätsreserve abgewogen?
Das BMWi geht davon aus, dass die Kapazitätsreserve, falls diese von der
Europäischen Kommission als Beihilfe bewertet werden sollte, mit dem
europäischen Beihilferecht vereinbar ist.
20. Welche möglichen rechtlichen Formen wird die Bundesregierung zur
Entscheidungsgrundlage heranziehen bei der gegebenenfalls nötigen
zusätzlichen Minderung von 1,5 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr ab dem Jahr
2018 durch die Kohlekraftwerksbetreiber?
21. Wer soll nach Ansicht der Bundesregierung finanziell für die zusätzliche
Minderung durch die Braunkohlewirtschaft in Höhe von 1,5 Millionen
Tonnen CO2 aufkommen?
Die Fragen 20 und 21 werden zusammen beantwortet.
In dem Eckpunktepapier der Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD vom
1. Juli 2015 wurde vereinbart, dass die Braunkohlewirtschaft gegebenenfalls
notwendige zusätzliche Minderung in Höhe von 1,5 Millionen Tonnen CO2 pro
Jahr ab dem Jahr 2018 erbringen wird (Seite 7). Die Bundesregierung prüft
zurzeit, wie diese Vereinbarung umgesetzt werden kann.
22. Welche Kosten entstehen durch die genannten Maßnahmen „Effizienz im
Gebäudebereich“, „Effizienz in den Kommunen“, „Effizienz in der
Industrie“ sowie „Effizienz bei der DB AG“ (DB AG – Deutsche Bahn AG;
bitte einzeln aufschlüsseln), und aus welchen Haushaltstiteln sollen diese
beglichen werden?
23. Welche Entwicklung der Einnahmen des Energie- und Klimafonds (EKF)
aus dem Emissionshandelssystem der EU (EU-ETS) unter welcher
angenommenen Entwicklung des CO2-Preises liegt dem Beschluss der
Bundesregierung zugrunde, und besteht grundsätzlich die Möglichkeit
weiterer Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt bei einer Unterdeckung des EKF
aufgrund dieser neuen Aufgaben?
24. Wie viel Energieeinsparung in Petajoule bezogen auf den
Primärenergieverbrauch und den Endenergieverbrauch werden durch die genannten
Effizienzmaßnahmen erzielt?
25. Beinhaltet die Maßnahme „Effizienz bei der DB AG“ ebenfalls den
Wechsel von fossilen Energieträgern auf erneuerbare Energien, und falls ja,
wird der vermehrte Einsatz erneuerbarer Energien gegenüber dem
Projektionsbericht auf das Ausbauziel für erneuerbare Energie aufgeschlagen?
Die Fragen 22 bis 25 werden zusammen beantwortet.
Grundlage der Beschlüsse sind entsprechende Vorarbeiten im BMWi, deren
Umsetzung noch nicht abschließend geregelt ist. Gegenwärtig werden die
konkreten administrativen und haushaltstechnischen Umsetzungsschritte entwickelt
und vollzogen. Nach der Finalisierung und Beschlussfassung wird die
Bundesregierung die Ergebnisse kommunizieren.
Drucksache 18/5744 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode26. Welche konkrete Ausgestaltung soll das im Eckpunkte-Papier
angekündigte Monitoring für die Versorgungssicherheit haben, was versteht die
Bundesregierung diesbezüglich unter „modernen Methoden“, und in
welcher Form und welchen Abständen sollen diesbezüglich der Deutsche
Bundestag und die Öffentlichkeit unterrichtet werden?
Die quantitativen Analysen des zukünftigen Monitoring basieren auf einer
staatenübergreifenden Betrachtung. Es berücksichtigt insbesondere
Ausgleichseffekte bei erneuerbaren Energien, Lasten und Kraftwerksausfällen und die
verfügbaren Grenzkuppelkapazitäten. Das zukünftige Monitoring berücksichtigt
auch den probabilistischen Charakter von Versorgungssicherheit. Es nutzt dazu
eine neue Berechnungsmethodik, die die Wahrscheinlichkeit untersucht, mit der
das verfügbare Angebot die Nachfrage nach Strom decken kann und
berücksichtigt dabei auch Flexibilitätsoptionen wie Lastmanagement. Das BMWi führt das
Monitoring der Versorgungssicherheit fortlaufend durch und veröffentlicht
mindestens alle zwei Jahre einen Monitoring-Bericht.
27. Aufgrund welcher Analysen und Einschätzungen spricht sich die
Bundesregierung im Eckpunktepapier dafür aus, dass im Rahmen der Novelle der
Reservekraftwerks-Verordnung solche Kraftwerke, die vom Betreiber
vorübergehend stillgelegt werden, ihre Betriebschaftsauslagen nicht erst ab
der Stilllegung, sondern bereits ab Feststellung der Systemrelevanz des
Kraftwerks durch die Bundesnetzagentur erhalten, und welche
finanziellen Auswirkungen hat dies?
Die bisherige Regelung hat sich als nicht sachgerecht erwiesen. Muss der
Anlagenbetreiber bereits vor Ablauf der zwölfmonatigen Frist Aufwendungen
tätigen, damit die Anlage nach Ablauf dieser Frist weiterhin betriebsbereit bleibt
und von den Übertragungsnetzbetreibern angefordert werden kann, sind diese
Aufwendungen der Bereithaltung für die Netzreserve zuzuordnen. Diese Kosten
sind damit durch Maßnahmen verursacht, die den sicheren Netzbetrieb
sicherstellen, und sollen nicht beim Anlagenbetreiber verbleiben. Die Neuregelung
stellt ihn daher so, wie er ohne die Verpflichtung zur Bereithaltung stünde. Die
finanziellen Auswirkungen hängen vom jeweiligen Kraftwerk und den
anfallenden Erhaltungsmaßnahmen ab, so dass eine pauschale Einschätzung nicht
möglich ist.
28. Geht die Bundesregierung davon aus, dass unter den Kraftwerken, die nur
vorübergehend stillgelegt werden, auch Kohlekraftwerke sind und diese
später wieder an den Strommarkt zurückkehren, und welche
Auswirkungen hat dies auf die selbst gesteckten Klimaschutzziele der
Bundesregierung?
Hinsichtlich der Anlagen, die nur vorübergehend stillgelegt werden, wird auf die
Kraftwerksstilllegungsliste der Bundesnetzagentur verwiesen. Diese können
nach den geltenden Regelungen nach einem Zeitraum von fünf Jahren wieder an
den Strommarkt zurückkehren. Die Bundesregierung kann keine Aussage
darüber treffen, ob die Betreiber der Anlagen von dieser Möglichkeit Gebrauch
machen werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/574429. Weshalb sollen Kraftwerke aus dieser Reservekraftwerksverordnung nun
bereits nach vier anstatt fünf Jahren an den Markt zurückkehren können,
und inwiefern sieht die Bundesregierung hierin eine Marktverzerrung für
Stromerzeuger, die ihre Kraftwerke nicht „zwischenparken“?
Ein fünfjähriges Verbot der Teilnahme am Strommarkt hat sich bei vorläufigen
Stilllegungen in der Praxis als zu lang erwiesen, da es für den Anlagenbetreiber
aufgrund des sich schnell ändernden Marktumfelds bereits früher wieder
sinnvoll sein kann, die Anlage zu vermarkten. Eine Marktverzerrung ist mit der
Rückkehr dieser Anlagen an den Markt nicht verbunden: Soweit über die
Erstattung tatsächlich entstandener Kosten hinaus Vorteile beim Anlagenbetreiber
verblieben sind, sind diese mit der erneuten Teilnahme am Strommarkt zurück
zu zahlen.
30. Welche finanziellen Kosten entstehen durch die Reservelösung für
Süddeutschland mit den schnell startfähigen Kraftwerken von bis zu 2 GW ab
dem Jahr 2021, und welche (kostengünstigeren) Alternativen wurden
diesbezüglich innerhalb der Bundesregierung geprüft?
Die Betreiber der Anlagen erhalten eine Vergütung für die Kosten, die zur
Vorhaltung der Anlagen anfallen. Diese Vergütung ergibt sich nach gegenwärtigem
Stand aus einem wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien
Ausschreibungsprozess. Das Ergebnis einer solchen Ausschreibung lässt sich
jedoch nicht exakt abschätzen, da dabei u. a. die Kostenentwicklung solcher
Neubauprojekte, die Anzahl der Bieter und deren wirtschaftliche Erwägungen eine
gewichtige Rolle spielen. Des Weiteren werden die im Einsatzfall entstehenden
Kosten separat vergütet. Wichtige Einflussfaktoren sind dabei die Höhe der
Brennstoffpreise, Personalkosten oder etwaige Kosten für CO2-Zertifikate,
welche sich für die Zeit nach 2021 zum jetzigen Zeitpunkt schwer abschätzen
lassen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]