Familienpolitik – Alleinerziehende in Deutschland
der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Sigrid Hupach, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, Susanna Karawanskij, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Harald Weinberg, Katrin Werner, Birgit Wöllert, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Alleinerziehung von Kindern hat in den vergangenen Jahrzehnten zusehends an Bedeutung gewonnen und ist für viele Kinder und ihre sorgenden Eltern zu einer selbstverständlichen Realität geworden. Inzwischen ist jede fünfte Familie eine Einelternfamilie mit einem Kind unter 18 Jahren. Insgesamt sind das 1,6 Millionen Familien. Der Anteil der alleinerziehenden Väter liegt bei etwa 7 Prozent und mit 93 Prozent ist der Anteil der alleinerziehenden Mütter überproportional groß.
Alleinerziehende haben mit unterschiedlichen Problemen zu kämpfen. Vor allem alleinerziehende Mütter sind massiv von Armut bedroht. Noch mehr als alleinerziehende Väter sind sie überdurchschnittlich häufig auf Hartz IV wegen Erwerbslosigkeit, Teilzeitarbeit oder schlechter Bezahlung angewiesen. Das Armutsrisiko bei Alleinerziehenden und ihren Kindern liegt bei über 40 Prozent.
Die Programme der Bundesregierung, die Alleinerziehenden den Weg ins Berufsleben weisen sollen, stellen mehrheitlich keine Unterstützung dar. Bei der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist man besonders bei den Alleinerziehenden nicht vorangekommen.
Politik für Alleinerziehende muss sicherstellen, dass alle Kinder und Jugendlichen frei von Armut und Ausgrenzung aufwachsen und dass den sorgenden Eltern eine eigenständige Perspektive offensteht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Problem des nicht gezahlten Kindesunterhalts, da laut einer Studie 75 Prozent aller alleinerziehenden Frauen und Männer keinen oder keinen vollständigen Unterhalt für ihre Kinder erhalten (vgl. Hartmann, Bastian (2014): Unterhaltsansprüche und deren Wirklichkeit), und welche Ursachen sind der Bundesregierung dazu bekannt (DIW/SOEPpapers 660/2014, Berlin, S.14)?
In wie vielen Fällen wird nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund nicht vorhandener Leistungsfähigkeit des Barunterhaltspflichtigen kein oder kein vollständiger Kindesunterhalt gezahlt?
In wie vielen Fällen wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei Leistungsfähigkeit des Barunterhaltspflichtigen kein oder kein vollständiger Kindesunterhalt gezahlt?
Was will die Bundesregierung unternehmen, um sicherzustellen, dass der Kindesunterhalt nicht unter dem Existenzminimum liegen kann?
Was will die Bundesregierung unternehmen, um sicherzustellen, dass steigende Lebenshaltungskosten gleichermaßen beim Kindesunterhalt und bei den Selbstbehalten Unterhaltspflichtiger Berücksichtigung finden?
Für wie viele Kinder wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren ein Unterhaltsvorschuss gezahlt (bitte nach Jahren, Bezugsdauer und Beendigungsgrund aufschlüsseln)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Rückholquote bei dem säumigen unterhaltspflichtigen Elternteil in den letzten zehn Jahren gewesen (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob eine Nichtrückzahlung des Unterhaltsvorschusses durch das säumige unterhaltspflichtige Elternteil mit der finanziellen Lage desjenigen zusammenhängt?
Inwieweit hält die Bundesregierung es weiterhin für gerechtfertigt, beim Unterhaltsvorschuss im Gegensatz zu unterhaltsrechtlichen Regelungen das ganze Kindergeld bei der Berechnung des Unterhaltsvorschussbetrages anzurechnen?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das jeweils durchschnittliche Erwerbseinkommen von Alleinerziehenden (bitte nach Geschlecht, Umfang der Erwerbstätigkeit, Anzahl der Kinder und Alter der Alleinerziehenden aufschlüsseln)?
Plant die Bundesregierung zukünftig eine Dynamisierung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende nach § 24b des Einkommensteuergesetzes (EStG), damit es nicht wie in der Vergangenheit in den Jahren 2004 bis 2014 inflationsbedingt zu einer Steuererhöhung für Alleinerziehende kommt (wenn nein, bitte ausführlich begründen)?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zu ergreifen, um dem Armutsrisiko von Einelternfamilien effektiv zu begegnen?
Wie will die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass Einelternfamilien besser den Kinderzuschlag in Anspruch nehmen können, um mit ihrem Einkommen aus der Erwerbstätigkeit, unabhängig von Grundsicherungsleistungen, leben zu können (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2013): Das Bildungs- und Teilhabepaket: Chancen für Kinder aus Familien mit Kinderzuschlag, Monitor Familienforschung Ausgabe 30, S. 12)?
Inwieweit wird die Bundesregierung zukünftig sicherstellen, dass bei Vorliegen einer temporären Bedarfsgemeinschaft nach § 38 Absatz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) keine Unterdeckung kindlicher Existenzminima in den sogenannten Hauptbedarfsgemeinschaften vorkommen wird?
Hält die Bundesregierung die sogenannte Stiefkindregelung gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 SGB II, wonach der neue Partner ab dem ersten Tag des Zusammenlebens auch für den Unterhalt des nicht mit ihm verwandten Kindes seiner Lebenspartnerin ohne Entsprechung im Familienrecht einstandspflichtig ist, für verfassungskonform, oder sieht die Bundesregierung hier gesetzlichen Änderungsbedarf?
Wie viele Alleinerziehende mit Kindern unterhalb der Schulpflicht sind nach Kenntnis der Bundesregierung berufstätig (bitte nach Geschlecht, Vollzeit, Teilzeit und Minijob aufschlüsseln)?
Wie viele Alleinerziehende müssen nach Kenntnis der Bundesregierung trotz ihrer Erwerbstätigkeit staatliche Transferleistungen beantragen (bitte nach Geschlecht, Art der Transferleistungen und nach Anzahl der Kinder aufschlüsseln)?
Wie viele Alleinerziehende mit Kindern unterhalb der Schulpflicht würden nach Kenntnis der Bundesregierung gerne mehr arbeiten als bisher, können aber nicht aufgrund der fehlenden Betreuungsmöglichkeiten?
Falls keine Erkenntnisse vorliegen, plant die Bundesregierung, dazu eine Studie in Auftrag zu geben?
Wie lange haben Alleinerziehende in den letzten Jahren Elterngeld bezogen, und in welcher Höhe (bitte nach Jahren, Alter, Länge der Bezugszeit, Höhe und Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Alleinerziehende wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten Jahren darin unterstützt, ihren Schulabschluss nachzuholen oder zu verbessern, und mit welchen Maßnahmen wurden sie unterstützt (bitte nach Jahren und Maßnahmen aufschlüsseln)?
Wie viele Alleinerziehende wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten Jahren darin unterstützt, ihre Ausbildung zu beenden oder zu beginnen, und mit welchen Maßnahmen wurden sie unterstützt (bitte nach Jahren und Maßnahmen aufschlüsseln)?
Liegen der Bundesregierung neue Erkenntnisse hinsichtlich der gesundheitlichen Folgen bei Alleinerziehenden durch die dauerhafte Doppelbelastung von Familie und Beruf vor?