[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 10. September 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/5994
18. Wahlperiode 14.09.2015
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Herbert Behrens, Caren Lay,
Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/5885 –
Kosten, Auswirkungen und Alternativen des Ausbaus der Bahnstrecke 1522
im Oldenburger Stadtgebiet
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Jahr 2012 wurde der JadeWeserPort (JWP) in Wilhelmshaven eröffnet. Das
prognostizierte Umschlagsziel von 2,7 Mio. TEUR/Jahr wurde bisher mit einer
Menge von 67 000 TEUR im Jahr 2014 bisher weit verfehlt. In diesem Jahr sind
die Umschlagszahlen deutlich gestiegen. Mit dem Ausbau der Elektrifizierung
und dem Ausbau der Bahnstrecke 1522 (Oldenburg–Wilhelmshaven) soll eine
leistungsfähige Schienenhinterlandanbindung für die erwartete Steigerung der
Gütermenge geschaffen werden (
http://bauprojekte.deutschebahn.com/p/
oldenburg-wilhelmshaven).
Die Elektrifizierung dieser Trasse ist als neues Vorhaben für den
Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2015 angemeldet. Neben dem Anbringen einer
Oberleitung ist laut der Deutschen Bahn AG (DB AG) unter anderem die Anpassung
der Achslast (so genannte Radsatzlasten) von 22,5 auf 23,5 Tonnen vorgesehen
(ebd.). Zudem soll die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch innerhalb des
Stadtgebietes von 100 km/h auf 120 km/h erhöht werden (ebd.). Die DB AG
rechnet mit der Fertigstellung der Baumaßnahmen bis zum Jahr 2022.
Bis zum Jahr 2025 wird von der Vorhabenträgerin eine Steigerung des
Schienengüterverkehrs (SGV) auf insgesamt 77 Züge pro Tag (bisher acht) erwartet.
Mindestens 31 davon werden in der Nacht (22 bis 6 Uhr) fahren (zz. bis zu fünf).
Hinzu kommt die konstant bleibende Zahl von 44 Zügen im
Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Insgesamt wird im Jahr 2025 mit einer täglichen Belegung
der Strecke von 121 Zügen/24 Stunden gerechnet (
www.oldenburg.de/
fileadmin/oldenburg/Benutzer/PDF/41/411/Bahn/Einwendung_StOl/Einwendung_
Stadt_ Oldenburg.pdf).
Gegen das derzeit laufende Planfeststellungsverfahren (PFA 1) zum Ausbau des
Abschnittes Oldenburg–Rastede haben im April 2014 die Stadt Oldenburg,
8 600 Bürgerinnen und Bürger sowie 35 Träger öffentlicher Belange
Einwendung erhoben. Sie befürchten laut Zusammenfassung der Niedersächsischen
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr:
– Eine räumliche Zerteilung der Stadt Oldenburg durch die Errichtung von
Lärmschutzwänden und nachteilige Auswirkungen auf das Stadtbild;
– gesundheitliche Beeinträchtigungen der Anwohnerinnen und Anwohner
durch die Erhöhung der Lärm- und Feinstaubbelastung;
– Gebäudeschäden durch zunehmende Erschütterungen;
– Wertminderung von Grundstücken und die Verminderung von
Mieteinnahmen;
– Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs durch lange Wartezeiten vor
Schranken;
– Erhöhung der Anzahl und des Anteils von Gefahrguttransporten durch
Oldenburg;
– Beeinträchtigungen des Schiffsverkehrs auf der Hunte und des
Hafenbetriebs durch verkürzte Öffnungszeiten der Hunteklappbrücke;
– Beeinträchtigungen während der Bauphase durch Lärm, Erschütterungen,
Verkehrsbehinderungen und verringertem Parkraum (
www.strassenbau.
niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=21073&article_id=
121747&_psmand=135).
Die Stadt Oldenburg, Bürgerinnen und Bürger sowie die Träger öffentlicher
Belange fordern die Prüfung einer Stadtumgehungsstrecke für Güterzüge als
Alternative. Eine solche Umfahrung ist als zu untersuchendes Vorhaben für den
BVWP 2015 angemeldet (lfd. Nr. 314 „NBS Güterumgehungsbahn
Oldenburg“, siehe
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/
bvwp-uebersicht-vorhaben-strasse.pdf?_blob=publicationFile).
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Ausbaustrecke (ABS) Oldenburg–Wilhelmshaven
Die ABS Oldenburg–Wilhelmshaven ist im Bedarfsplan für die
Bundesschienenwege im Vordringlichen Bedarf unter Neue Vorhaben enthalten. Ziel des Ausbaus
ist die Kapazitätserweiterung für Güterverkehre in der Relation Nordseehäfen–
Neue Bundesländer, aber auch die Verbesserung des Schienen-Personenverkehrs.
Durch die in mehreren Baustufen durchzuführenden Maßnahmen ist ein
kapazitiver und qualitativer Ausbau der bestehenden Strecke durch Verbesserung des
Hafenanschlusses zum Tiefwasserhafen „Jade-Weser-Port“ (2. Baustufe), die
Herstellung der durchgehenden Zweigleisigkeit und Anhebung der
Streckenhöchstgeschwindigkeit abschnittsweise auf 120 km/h auf der Hauptstrecke
Oldenburg–Wilhelmshaven Hbf sowie die Elektrifizierung der Haupt- und
Nordstrecke und die Anhebung der Radsatzlasten von 22,5 auf 23,5 t (3. Baustufe)
vorgesehen. Zur Umsetzung hat die Bundesregierung bereits mehrere
Finanzierungsvereinbarungen mit den Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes
abgeschlossen. Eine Vereinbarung für die letzte noch ausstehende Baustufe IIIb
(u. a. Elektrifizierung und Maßnahmen der Lärmvorsorge) ist zeitnah geplant.
Geplant sind Investitionen in Höhe von rund 423 Mio. Euro, die zum größten Teil
vom Bund aufgebracht werden.
Hinsichtlich des Baurechts und hierzu zu erlassender Auflagen ist auf die aktuell
noch nicht vollständig abgeschlossenen Planfeststellungsverfahren (u. a. im
Planfeststellungsabschnitt 1 Oldenburg–Rastede) und deren bestandskräftigen
Beschlüsse zu verweisen. Die Stadt Oldenburg ist als Träger öffentlicher Belange
am derzeit laufenden Planfeststellungsverfahren im Planfeststellungsabschnitt 1
„Oldenburg–Rastede“ eingebunden. Die Bundesregierung ist hieran hingegen
nicht beteiligt.
„Güterumfahrung Oldenburg“
Die Stadt Oldenburg hat die Planung einer Güterumfahrung Oldenburg zur
Untersuchung zum neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2015 angemeldet.
Nach Abschluss der Untersuchungen und Aufstellung des neuen BVWP ist die
sich daran anschließende Beratung und Beschlussfassung des Deutschen
Bundestages über den neuen Bedarfsplan für die Bundesschienenwege (Anhang zum
Bundesschienenwegeausbaugesetz) abzuwarten. Erst dann wird Klarheit über
zukünftig zu planende und zu finanzierende Baumaßnahmen im Bereich des
Oldenburger Eisenbahnnetzes herrschen.
1. Von welcher Realisierungsdauer für den Ausbau des PFA 1 geht die
Bundesregierung aus (inkl. Aufhebung Bahnübergang – BÜ – Alexanderstraße)?
Die Bundesregierung geht von einer mehrjährigen Dauer der Baumaßnahmen im
Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1 Oldenburg–Rastede aus.
2. Bis wann lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der geplante Ausbau
der gesamten Bahnstrecke 1522 umsetzen?
Die Deutsche Bahn AG rechnet bei planmäßigem Verlauf mit einer Aufnahme
des elektrischen Zugbetriebes im Sommer 2022.
3. In welchem Zeitraum ließe sich nach Auffassung der Bundesregierung die
Umgehungsstraße (
www.oldenburg.de/fileadmin/oldenburg/Benutzer/Bilder/
41/411/Bahn/Alternativstrecke_Oldenburg_PFA_1.jpg) entlang der
Autobahn realisieren (wenn keine Angabe vorliegt, bitte schätzen)?
7. Wie viele der Schutzfälle an der Umgehungsstraße ließen sich mit Hilfe
aktiver und passiver Lärmschutzmaßnahmen zu welchen Kosten lösen (wenn
keine Zahlen vorliegen, bitte schätzen)?
8. Von welchen Kosten für die Güterumfahrung geht die Bundesregierung aus,
wenn die Trasse anstatt über eine kostenintensive Aufständerung im Polder
Donnerschwee II weiter entlang der A 29 geführt und modular an die
Bahntrasse 1500 „Bremen–Oldenburg“ angeschlossen wird?
10. Sind beim Bau der Umgehungsstraße zusätzliche passive
Lärmschutzmaßnahmen an Gebäuden erforderlich?
Wenn ja, in welchem Umfang und zu welchen Kosten?
15. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Berechnungen der
Stadt Oldenburg, wonach der Ausbau der Stadtstrecke bei einem
zwangsläufigen Neubau einer Huntebrücke durchschnittlich genauso teuer wäre wie die
Umfahrung der Stadt Oldenburg (
www.oldenburg.de/fileadmin/oldenburg/
Benutzer/PDF/41/411/Bahn/Kostenabschätzung_Stand18.09.12.pdf, S. 21)?
23. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass der Güter- und
Personenverkehr im Vergleich zum Ausbau der Stadtstrecke während des Baus der
Umgehungsstraße nicht zeitweise eingestellt werden muss (
www.strassenbau.
niedersachsen.de/download/84279/Erlaeuterungsbericht.pdf, S. 84), und
welchen Stellenwert hat diese Tatsache bei der Bewertung der Trassenalternativen
im Rahmen der Aufstellung des BVWP?
36. Welches tägliche Verkehrsaufkommen ließe sich dagegen unter
Berücksichtigung von Blockverdichtung pro Gleis auf der Umgehungsstraße bis 2030
umsetzen (bitte nach SPV und SGV aufschlüsseln; wenn keine Zahlen
vorliegen, bitte schätzen)?
47. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Umgehungsstraße
parallel zur A 29 in Bezug auf Zugänglichkeit, Anzahl von Betroffenen und
Rettungseinrichtungen im Katastrophenfall eindeutig vorzugswürdig
ist (
www.oldenburg.de/fileadmin/oldenburg/Benutzer/PDF/41/411/Bahn/
Einwendung_StOl/Anlage_12_Einwendung_Stadt_Oldenburg.pdf, S. 65)
(bitte begründen), und wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus?
56. Wird nach Auffassung der Bundesregierung eine Bahnumfahrung von
Oldenburg nach der Realisierung der zweiten Ausbaustufe des JadeWeser-
Ports notwendig (bitte begründen)?
Die Fragen 3, 7, 8, 10, 15, 23, 36, 47 und 56 werden wegen ihres
Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zur Güterumfahrungstrasse wird
verwiesen.
4. Hält die Bundesregierung es für vertretbar, dass nach Ausbau des PFA 1 in
der Gesamtbetrachtung Tag- und Nachtzeitraum nur 60 bis 65 Prozent der
auftretenden Schutzfälle (Überschreitung der Grenzwerte 70 Dezibel (dB) am
Tag/60 dB in der Nacht) gelöst werden (
www.strassenbau.niedersachsen.de/
download/84279/Erlaeuterungsbericht.pdf, S. 97)?
5. Welche Kosten werden nach Kenntnis der Bundesregierung für die
zusätzlich erforderlichen passiven Lärmschutzmaßnahmen (z. B.
Schallschutzfenster), die bei Ausbau der Stadtstrecke trotz Lärmschutzwänden erforderlich
werden, anfallen, und sind diese Kosten in das Nutzen-Kosten-Verhältnis
einbezogen (bitte begründen)?
17. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um das Grundwasser vor
baubedingten Schadstoffeinträgen (insbesondere in den empfindlichen Bereichen
östlich des Hauptbahnhofs, zwischen Friedhofstraße und Gutspark
Diedrichsfelde sowie im Wasserschutzgebiet „Alexandersfeld“) zu bewahren?
Finden regelmäßige Untersuchungen des Grundwassers während der
Bauphase statt?
18. Welche konkreten Auswirkungen sind auf die Südbäke (Bahn-km 2,8),
Nordbäke (Bahn-km 4,9) und Ofenerdieker Bäke (Bahn-km 5,6) zu
erwarten, wenn die DB AG von einem „mittleren“ Risiko für diese
Oberflächengewässer durch den Ausbau der Stadtstrecke ausgeht (
www.strassenbau.
niedersachsen.de/download/84279/Erlaeuterungsbericht.pdf, S. 89)?
19. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass durch die erforderliche
Rodung der Grünzüge entlang der Ausbaustrecke ein hohes ökologisches Risiko
für das Geländeklima in der Stadt Oldenburg besteht (
www.strassenbau.
niedersachsen.de/download/84279/Erlaeuterungsbericht.pdf, S. 89), und welche
Konsequenzen zieht sie gegebenenfalls?
20. Wird für die in der Ausbauzeit verloren gehenden 4,84 Hektar Gehölze,
142 Einzelbäume und nach § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes i. V. m. § 22
des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz
geschützten Wallhecken ein Ausgleich geschaffen?
Wenn ja, wo und in welchem Umfang?
24. Wie viele Grundstücke privater Eigentümer müssen während der Ausbauzeit
der Stadtstrecke in Anspruch genommen werden?
Wie groß ist die genutzte Fläche privater Grundstücke insgesamt?
25. Erfolgt für die Nutzung privater Grundstücke während der Bauzeit eine
Entschädigung in Geld?
Wenn nein, warum nicht?
26. Wie viele Grundstücke müssen für den Ausbau der Stadtstrecke dauerhaft
erworben werden, und wie hoch sind die dafür veranschlagten Kosten?
27. Wie viele bahnnahe Wohngebäude werden während der Zeit des Ausbaus
von erheblichen Baulärmimmissionen von mehr als 80 dB(A) betroffen sein?
Wird während der Nachtzeit auf besonders lärmintensive Bautätigkeiten
verzichtet?
Wenn nein, warum nicht?
32. Welche zeitlichen Auswirkungen der Steigerung der Zugmenge ergeben sich
durch den Ausbau auf die Öffnungszeiten der Huntebrücke für den
Schiffsverkehr (derzeit 15 Minuten pro Stunde) (
www.oldenburg.de/fileadmin
/oldenburg/Benutzer/PDF/41/411/Bahn/Einwendung_StOl/Anlage_1_
Einwendung_Stadt_Oldenburg.pdf, S. 8)?
33. Wie beurteilt die Bundesregierung den Einwand der Stadt Oldenburg, dass
es durch verringerte Öffnungszeiten der Huntebrücke für den Schiffsverkehr
zu einer nicht akzeptablen wirtschaftlichen Beeinträchtigung für den
Oldenburger Hafen und für den Schiffsverkehr insgesamt kommen würde
(
www.oldenburg.de/fileadmin/oldenburg/Benutzer/PDF/41/411/Bahn/
Einwendung_StOl/Einwendung_Stadt_Oldenburg.pdf, S. 21)?
34. Wie groß ist die unbebaute Gesamtfläche im PFA 1, die sich bei Ausbau der
Stadtstrecke aufgrund von Verlärmung nicht mehr für die weitere
Stadtentwicklung eignet?
46. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass durch die zunehmende
Zahl und Dauer der Schrankenschließungen bei Ausbau der Stadtstrecke die
Einsätze von Rettungsdiensten und Feuerwehr im Stadtgebiet behindert
würden (
www.oldenburg.de/fileadmin/oldenburg/Benutzer/PDF/41/411/Bahn/
Einwendung_StOl/Einwendung_Stadt_Oldenburg.pdf, S. 10)?
60. Welche Kosten würden für den Rückbau und die Entschädigung des
Eigentümers des Wohngebäudes „Am Stadtrand 1“ entstehen?
Welche Kosten fallen für den bauzeitlichen Teilabriss und den
anschließenden Wiederaufbau des Wohngebäudes an der „Ziegelhofstr.“ an?
61. Welche Kosten entstehen durch die bauzeitliche Versetzung von zahlreichen
Gartenhäusern und Garagen (teilweise aus Mauerwerk)?
Die Fragen 4, 5, 17 bis 20, 24 bis 27, 32 bis 34, 46, 60 und 61 werden wegen ihres
Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zur laufenden Planfeststellung wird
verwiesen.
6. Von wie vielen Schutzfällen geht die Bundesregierung beim Bau der
Umgehungsstraße aus und von wie vielen beim Ausbau der Stadtstrecke?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
9. Von welchen Kosten geht die Bundesregierung derzeit für den Ausbau der
Stadtstrecke aus?
Bitte ebenfalls wie die Verkehrswissenschaftliches Institut Stuttgart GmbH
(
www.oldenburg.de/fileadmin/oldenburg/Benutzer/PDF/41/411/Bahn/
Einwendung_StOl/Anlage_19_Einwendung_Stadt_Oldenburg.pdf, S. 84 f.)
aufschlüsseln nach:
a) Oberbau,
b) Erdbauwerke und Entwässerung,
c) Bahnübergänge,
d) Ingenieurbauwerke,
e) leit- und sicherungstechnische Anlagen,
f) Bahnstrom,
g) Anpassungsmaßnahmen,
h) Sicherung und Verlegung von kreuzenden Ver- und
Entsorgungsleitungen (Strom, Straßenbeleuchtung, Fernmelde, Gas, Wasser, Abwasser
usw.),
i) Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen,
j) Verkehrssicherung Schiene bzw. Straße
sowie gesondert
k) Kleinleistungen,
l) Baustelleneinrichtung,
m) Grunderwerb.
In der in der Frage genannten Untersuchung werden die Kosten einer
Alternativtrasse („Linke II“) aufgeführt, deren Verlauf aus einer östlichen Umfahrung von
Oldenburg ungefähr in Höhe der Kreuzung der BAB A 29 mit der
Bestandsstrecke an diese anschließt. Dieser Abschnitt entspricht dem PFA 1 Oldenburg–
Rastede des Bedarfsplanvorhabens Oldenburg–Wilhelmshaven, der ebenfalls an
der o. g. BAB-Kreuzung endet.
Der Bundesregierung liegen im Zusammenhang mit der Antragstellung der
DB AG auf Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung für die Baustufe IIIb des
Vorhabens Oldenburg–Wilhelmshaven für den PFA 1 dazu folgende kalkulierten
Kosten der DB AG (ohne Risiken) vor:
FinVe nachr. SV 3 (EKrG)
a Oberbau 7.811,44 T€
b Erdbau und Entwässerung 15.548,49 T€
c Bahnübergänge 2.112,64 T€ 629,87 T€
d Ingenieurbauwerke 2.325,68 T€ 24.960,00 T€
e Leit- und Sicherungstechnik 5.397,08 T€
f Bahnstrom 6.990,76 T€
g Anpassungsmaßnahmen 2.320,10 T€
h Leitungssicherung 2.799,63 T€
i Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen (incl. Schallschutz) 32.326,38 T€
j Verkehrssicherung (Straße/Bahn) 14.001,00 T€
k Kleinleistungen k. A.
l Baustelleneinrichtung 18.290,00 T€
m Grunderwerb 3.361,30 T€
11. Von wie vielen durch den Stadtstreckenbau lärmbedingt wertverminderten
Grundstücken geht die Bundesregierung bei Ausbau der Stadtstrecke und
beim Bau der Umgehungsstraße aus?
12. Wurde ermittelt, wie viele Grundstücke und Immobilien nach dem Ausbau
der Stadtstrecke im Wert verfallen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie viele sind dies, und auf welchen Betrag summiert sich der
Wertverlust insgesamt?
13. Wird der Wertverlust des privaten Wohneigentums und der privaten
Grundstücke in die Berechnung der Gesamtkosten und Nutzen-Kosten-Analyse für
den Ausbau der Stadtstrecke einbezogen?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
14. Werden die von Wertverlust betroffenen Eigentümer in Geld entschädigt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie wird dies bei den Gesamtkosten und der Nutzen-Kosten-
Analyse berücksichtigt?
Die Fragen 11 bis 14 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das damalige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat
bereits im Jahre 2009 der DB Netz AG zugesichert, dass es aufgrund des
Kausalbezugs zum Mehrverkehr aus der Hafenanbindung bereit ist, für die gesamte
Ausbaustrecke Oldenburg–Wilhelmshaven den höherwertigen Standard der
Lärmvorsorge anstatt der einfachen Lärmsanierung mit Bundesmitteln zu finanzieren.
Damit ergeben sich Art und Umfang der Lärmvorsorge (wie auch bei
Neubauvorhaben) aus den Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes
(BImSchG) in Verbindung mit der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung
(Verkehrslärmschutzverordnung) sowie der 24. Bundes-
Immissionsschutzverordnung (Schallschutzmaßnahmenverordnung). Weitere Untersuchungen, wie sie
der Fragestellung zu Grunde liegen, sind vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zur noch nicht
abgeschlossenen Planfeststellung verwiesen.
16. Geht die Bundesregierung bei Ausbau der Stadtstrecke durch Oldenburg von
einer steigenden Feinstaubbelastung (z. B. Bremsabrieb) entlang der Strecke
aus?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, geht von der steigenden Belastung eine Gesundheitsgefährdung für
die Anwohnerinnen und Anwohner aus (bitte begründen)?
Die Bundesregierung sieht in einer Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße
zur Schiene, wie er grundsätzlich durch die Anbindung des JadeWeserPorts an
das Eisenbahnnetz möglich ist, einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz.
Eine wesentliche Beeinflussung der Gesamtsituation durch den Betrieb der
Bahnstrecke Oldenburg–Wilhelmshaven und damit Überschreitungen der
Immissionsgrenzwerte der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung (Verordnung über
Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen) sind durch den Ausbau der
Strecke nicht zu erwarten. Da in dem betreffenden Planfeststellungsabschnitt
größtenteils beidseitig Schallschutzwände errichtet werden, wird die Ausbreitung von
Feinstaub eingeschränkt.
21. Werden vor der Verrohrung des neben der Trasse liegenden
Entwässerungsgrabens in Ofenerdiek Untersuchungen zum Vorkommen besonders
geschützter Amphibienarten (Bergmolch und Teichmolch) durchgeführt?
Wenn nein, warum nicht?
Die Umweltfachliche Bauüberwachung wird nach den Vorgaben des Eisenbahn-
Bundesamtes (Umweltleitfaden Teil 7) vor Beginn der Bauarbeiten neue
Nachweise streng geschützter Arten sichten und bei Bedarf ein Notfallprogramm für
diese Arten veranlassen. Gleiches gilt in begründeten Einzelfällen auch für
besonders geschützte Arten.
22. Welche Auswirkungen haben nach Auffassung der Bundesregierung die
kurzfristigen Streckensperrungen während der mehrjährigen Ausbauzeit der
Stadtstrecke auf die Wettbewerbsfähigkeit des JadeWeserPorts?
Gemäß einer Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für
Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 22. Juli 2015 wurde ein Konzept abgestimmt, das
von allen Beteiligten als tragfähig erachtet wurde, da es die Erreichbarkeit des
JadeWeserPorts in festen Zeitkorridoren auch während der Ausbaumaßnahmen
garantieren würde.
28. Von welcher Dauer werden die „kurzen Komplettsperrungen“ der
Alexanderstraße für den Straßenverkehr sein, die im Erläuterungsbericht zum
Ausbau der Strecke Oldenburg–Wilhelmshaven erwähnt werden
(
www.strassenbau.niedersachsen.de/download/84279/Erlaeu-terungsbericht.pdf,
S. 84)?
Wie häufig werden solche Sperrungen während der Bauzeit vorkommen?
Art, Umfang und Durchführung der Baumaßnahme sind in einer Vereinbarung
nach § 5 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG) durch die
Kreuzungsbeteiligten zu regeln.
29. Von welcher Dauer werden die „kurzen Vollsperrungen“ für den
Eisenbahnverkehr sein, die im Erläuterungsbericht zum Ausbau der Strecke
Oldenburg–Wilhelmshaven erwähnt werden (
www.strassenbau.niedersachsen.de/
download/84279/Erlaeuterungsbericht.pdf, S. 84)?
Wie häufig werden solche Sperrungen während der Bauzeit vorkommen?
Festlegungen zur genauen Art und Dauer der erforderlichen Sperrungen erfolgen
nach Vergabe der Bauleistung zwischen der DB AG und der ausführenden
Baufirma auf Basis des dann abgestimmten Bauverfahrens.
30. Für wie viele Wochen muss zur Absenkung der Alexanderstraße die
Straßenverkehrsführung am Bahnübergang Alexanderstraße auf einen
Fahrstreifen begrenzt werden?
Auf die Antwort zu Frage 28 wird verwiesen.
31. Werden während des Umbaus des BÜ Alexanderstraße die Feldstraße und
die Siebenbürger Straße über die Alexanderstraße zu erreichen sein?
Wird während der Bauzeit die Alexanderstraße über die beiden genannten
Straßen zu erreichen sein?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Die Frage fällt in
die Zuständigkeit der örtlichen Straßenverkehrsbehörde.
35. Von welchem täglichen Verkehrsaufkommen geht die Bundesregierung
nach Ausbau auf der Bahnstrecke 1522 im Jahr 2030 aus (bitte nach
Schienenpersonenverkehr – SPV – und Schienengüterverkehr – SGV – und für
Tag- und Nachtperiode – 6 Uhr bis 22 Uhr – aufschlüsseln)?
55. Welches Verkehrsaufkommen wird bis zum Jahr 2030 auf der Strecke 1520
(Oldenburg–Leer) prognostiziert (wenn keine Zahlen vorliegen, bitte
schätzen)?
Bis wann ist die Kapazität der Pferdemarktbrücke, vor der sich die Strecken
1522 und 1520 (aus Richtung Wilhelmshaven bzw. Leer kommend)
überschneiden, noch ausreichend (wenn keine Zahlen vorliegen, bitte schätzen)?
Die Fragen 35 und 55 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Derzeit wird die Verkehrsprognose 2030 auf das Verkehrsnetz umgelegt und auf
dieser Basis die Bewertung der Planfälle vorbereitet. Daher liegen für die
genannten Strecken heute noch keine Prognosewerte oder Schätzwerte der Zugzahlen für
das Jahr 2030 vor.
37. Wie viele Züge könnten insgesamt bei voller Auslastung unter der
Berücksichtigung von Blockverdichtung auf der Ausbaubaustrecke fahren (bitte
nach SPV und SGV aufschlüsseln; wenn keine Zahlen vorliegen, bitte
schätzen)?
Die Kapazitätsbemessung der Strecke folgt der Prognose 2025 für den
Schienenhinterlandverkehr aus dem Raum Wilhelmshaven (JadeWeserPort und
Anschließer aus den Gewerbegebieten Wilhelmshaven Nord), wonach bis 2025 mit
insgesamt 77 Güterzügen pro Tag in der Relation JadeWeserPort–Sande–Oldenburg
zu rechnen ist. Hinzu kommen 44 Züge des Personennahverkehrs, so dass
insgesamt von bis zu 121 Zügen (täglich, Richtung und Gegenrichtung, Abschnitt
Oldenburg–Sande) auszugehen ist.
Damit ist die Strecke noch bei weitem nicht überlastet. Eine genauere
Bestimmung einer max. Streckenleistungsfähigkeit setzt weitere Untersuchungen
voraus.
38. Geht die Bundesregierung davon aus, dass es ab dem Hauptbahnhof in
Richtung Bremen aufgrund von Lärmschutzrichtlinien zu einem
Langsamfahrgebot beziehungsweise einem Nachtfahrverbot kommen wird, wenn die
Stadtstrecke ausgebaut wird?
Wenn nein, warum nicht?
41. Welche Auswirkungen hat ein Langsamfahrgebot auf die maximale Anzahl
der Züge pro 24 Stunden auf der Ausbaustrecke (bitte nach SPV und SGV
aufschlüsseln)?
42. Welche Auswirkungen hätte ein Nachtfahrverbot auf die maximale Anzahl
an Zügen pro 24 Stunden auf der Ausbaustrecke (bitte nach SPV und SGV
aufschlüsseln)?
Die Fragen 38, 41 und 42 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung sieht keine Rechtsgrundlage für die Anordnung der in der
Fragestellung bezeichneten Verkehrsbeschränkungen.
39. Von welcher möglichen Durchschnittsgeschwindigkeit geht die
Bundesregierung auf der Ausbaustrecke durch Oldenburg aus (bitte für Tag- und
Nachtperiode angeben)?
40. Von welcher möglichen Durchschnittsgeschwindigkeit geht die
Bundesregierung auf der Umgehungsstraße aus (bitte für Tag- und Nachtperiode
angeben)?
Die Fragen 39 und 40 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Bedarfsplan für die Bundesschienenwege bzw. im BVWP wird als
Ausbaukriterium für die Geschwindigkeit lediglich die zulässige
Streckenhöchstgeschwindigkeit – ggf. getrennt nach Zugarten – definiert. Diese soll für den
Personenverkehr zwischen Oldenburg und Wilhelmshaven auf überwiegend 120 km/h
angehoben werden.
Zur „Umgehungstrasse“ wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
43. Wie hoch ist der bisherige Anteil an Gefahrguttransporten am Güterverkehr
auf der Bahnstrecke 1522 durch Oldenburg, und wie würde sich dieser Anteil
bei Ausbau der Stadtstrecke bis zum Jahr 2030 verändern (wenn keine
Zahlen vorliegen, bitte schätzen)?
Der Anteil von Gefahrguttransporten am Gesamtverkehr auf bestimmten
Streckenabschnitten wird statistisch nicht erfasst.
44. Liegt der Bundesregierung ein Katastrophenschutzkonzept für die
ausgebaute Stadtstrecke vor?
45. Ergibt sich bei Ausbau der Stadtstrecke und der gegebenenfalls daraus
folgenden Zunahme von Gefahrguttransporten durch die Stadt Oldenburg nach
Auffassung der Bundesregierung ein Nachrüstbedarf bei der Feuerwehr
Oldenburg in Sachen Katastrophenschutz?
Wenn ja, wird sich der Bund an den Kosten beteiligen?
Die Fragen 44 und 45 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Katastrophenschutz, Rettung und Hilfeleistung sind Aufgaben der nach
Landesrecht zuständigen Stellen. Nach § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Allgemeines
Eisenbahngesetz sind die Eisenbahnen und Halter von Eisenbahnfahrzeugen
verpflichtet, an Maßnahmen des Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung
mitzuwirken.
Ob bei der Feuerwehr in Oldenburg ein Nachholbedarf in der Ausrüstung besteht,
ist von der Bundesregierung nicht zu beurteilen.
48. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass durch die höhere Anzahl von
Weichen (17 Stück) auf der Bestandstraße durch die Stadt Oldenburg ein
höheres Unfallrisiko besteht als auf der möglichen Umgehungsstraße entlang
der A 29 (ca. fünf Stück erforderlich) (
www.oldenburg.de/fileadmin/
oldenburg/Benutzer/PDF/41/411/Bahn/Einwendung_StOl/Anlage_12_
Einwendung_Stadt_Oldenburg.pdf, S. 62) (bitte begründen), und wenn ja,
welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Unabhängig von der in der Frage unterstellten Anzahl von erforderlichen
Weichen für die angegebenen Projekte stellt der Einbau von Weichen nach
Auffassung der Bundesregierung kein höheres Risiko für die Abwicklung des
Eisenbahnverkehrs dar. Nach § 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes sind die
Eisenbahnen u. a. verpflichtet, die Eisenbahninfrastruktur sicher zu bauen und in
betriebssicherem Zustand zu halten.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
49. Wie viele Entgleisungen gab es seit dem Jahr 1980 auf den Bahnstrecken
1522 und 1500 im Stadtgebiet von Oldenburg (bitte nach Jahr, SPV und SGV
aufschlüsseln)?
Statistische Angaben zu Unfällen werden durch die Eisenbahn-
Unfalluntersuchungsstelle des Bundes erst seit 1996 erhoben.
Auf der Strecke 1500 (Oldenburg Hbf – Bremen Hbf) ist im Abschnitt von km 0,0
bis ca. 5,0 eine Zugentgleisung im Schienenpersonenverkehr (SPV) erfasst (Jahr
2015).
Bei Rangierfahrten (Rf) sind folgende Entgleisungen aktenkundig:
Jahr 2002 2004 2005 2007 2009 2012
Rf SPV 0 0 0 0 0 1
Rf SGV 1 2 1 0 0 0
einzelne
Triebfahrzeuge
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Auf der Strecke 1522 (Oldenburg Hbf – Wilhelmshaven Hbf) sind keine
Entgleisungen im Stadtgebiet von Oldenburg erfasst.
50. Wurden ergänzend zur Sichtprüfung durch die BORAPA
Ingenieurgesellschaft mbH im Jahr 2011 weitere Untersuchungen der Tragfähigkeit der
Pferdemarktbrücke durchgeführt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wurden Betonfestigkeit und Karbonatisierungstiefe überprüft?
51. Wird die Tragfähigkeit der Pferdemarktbrücke gutachterlich untersucht?
Wenn ja, welche Verkehrsszenarien (durchschnittliche tägliche
Verkehrsstärken und Fahrzeugarten nach Gewichtsklassen) werden dabei betrachtet?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 50 und 51 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die DB AG lässt die Eisenbahnüberführung Pferdemarktbrücke regelmäßig
überprüfen. Unbeschadet der Frage, wo der hier in Rede stehende
Planfeststellungsabschnitt endet, hat sie die Pferdemarktbrücke erneut untersuchen lassen. Das
Ergebnis deckt sich mit der Darstellung in den Planfeststellungsunterlagen, wonach
die Brücke in sicherem Zustand ist und auch die prognostizierten zusätzlichen
Fahrten problemlos aufnehmen kann.
52. Ist es zutreffend, dass auf der Pferdemarktbrücke ein Bremsverbot für
Güterzüge mit hoher Achslast herrscht?
Wenn ja, warum?
Nein.
53. Ist beim Ausbau der Stadtstrecke eine Abdichtung der undichten
Bauwerksfugen vorgesehen, wie sie von der BORAPA empfohlen wurde?
Wenn ja, wann soll diese vorgenommen werden?
Wenn nein, warum nicht?
54. Warum wurde die Pferdemarktbrücke im ursprünglichen PFA1 nicht
berücksichtigt?
Die Fragen 53 und 54 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für die Pferdemarktbrücke besteht aus betrieblicher und technischer Sicht kein
Ausbaubedarf, da die Strecke in diesem Abschnitt bereits zweigleisig und
elektrifiziert ist. Daher ist sie auch nicht Teil des PFA 1. Die Instandhaltung der Brücke
erfolgt unabhängig von der Bedarfsplanmaßnahme im Rahmen der regelmäßigen
Instandhaltungsmaßnahmen der DB Netz AG für Bestandsbauwerke.
57. Warum wurden keine Untersuchungen der DB AG zu einer Bahnumfahrung
von Oldenburg durchgeführt?
Warum wurde für Sande ein Umfahrungskonzept beschlossen, aber nicht für
Oldenburg?
Der Bedarfsplan für die Bundesschienenwege (Anlage zum
Bundesschienenwegeausbaugesetz) sieht den Ausbau der ABS Oldenburg – Wilhelmshaven auf
bestehender Trasse vor. Daher stand die Untersuchung von Umfahrungsvarianten
nicht an. Im Bereich von Sande war ein zweigleisiger Ausbau auf der
vorhandenen Trasse nicht möglich. Daher musste hierfür eine alternative Streckenführung
der weiteren Planung zugrunde gelegt werden.
58. Mit welchen Kosten sind die Teilanhebung der Bahngradiente und die
Teilabsenkung der Straßengradiente ohne Straßentrog beim Bahnübergang
Alexanderstraße in km 3,326 verbunden?
Sind diese Kosten bereits in der Gesamtkostenaufstellung für den Ausbau
der Stadtstrecke enthalten?
Das Vorhaben „Beseitigung des Bahnübergangs Alexanderstraße“ mit der
Veränderung der Gradiente beider kreuzender Verkehrswege wurde auf Wunsch der
Stadt Oldenburg in die Planfeststellungsunterlagen für den PFA 1 aufgenommen.
Die Finanzierung richtet sich nach den Bestimmungen des EKrG. Diese sind in
den Projektkosten des Bedarfsplanvorhabens nachrichtlich enthalten.
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben die Kreuzungsbeteiligten noch keine
Vereinbarung nach § 5 EKrG geschlossen.
59. Welchen Einfluss werden die Bauarbeiten zur Aufhebung des BÜ
Alexanderstraße auf die dort täglich anfallende Verkehrsmenge (derzeit
21 000 Kfz/24 h und 3 300 Fahrräder/24 h in beide Richtungen) haben?
Art, Umfang und Durchführung der Baumaßnahme sind in der in der Antwort zu
Frage 58 genannten Vereinbarung von den Kreuzungsbeteiligten zu regeln.
62. Wie verändern sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Schrankenschließungen und die Schließdauer an den folgenden BÜ bei
Ausbau der Stadtstrecke (bitte jeweils die Veränderung der Anzahl der täglichen
Schließungen und tägliche Gesamtschließzeit angeben):
a) BÜ Bürgerbuschweg (derzeit 62 Schließungen mit insgesamt 145
Minuten);
b) BÜ Am Stadtrand (derzeit 60 Schließungen mit insgesamt 140 Minuten);
c) BÜ Karuschenweg (derzeit 60 Schließungen, insgesamt 156 Minuten);
d) BÜ Am Strehl (derzeit 59 Schließungen, insgesamt 140 Minuten);
e) BÜ Schulstraße;
f) BÜ Bremer Heerstraße, West;
g) BÜ Bremer Heerstraße, Ost;
h) BÜ Sprungweg;
i) BÜ Sandweg;
j) BÜ Hemmelsbäker Kanalweg;
k) BÜ Hasenweg;
l) BÜ Tweelbäker Weg?
63. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Stadt Oldenburg, dass an dem
BÜ Stedinger Straße zukünftig mit Schließzeiten von bis zu 446 Minuten pro
Tag und Öffnungszeiten von rund 30 Sekunden zu rechnen ist?
Wenn ja, warum wird der BÜ Stedinger Straße nicht ebenso wie der BÜ
Alexanderstraße aufgehoben?
Wenn nein, auf welcher Grundlage?
64. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Stadt Oldenburg, dass die
Zunahme des Schienenverkehrs zu einer Aufhebung der BÜ Stedinger Straße
und Hemmelsbäker Kanalweg zu jeweils 20 Mio. Euro führen könnte und
damit die Gesamtkosten für den Ausbau der Stadtstrecke immens steigen
würden (
www.oldenburg.de/fileadmin/oldenburg/Benutzer/PDF/41/411/
Bahn/Einwendung_StOl/Einwendung_Stadt_Oldenburg.pdf, S. 139) (bitte
begründen), und wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus bezüglich
der Bewertung der in Rede stehenden Trassenalternativen im Rahmen der
Aufstellung des BVWP?
65. Hält die Bundesregierung höhengleiche Bahnübergänge mitten im
Kernbereich einer Großstadt noch für zeitgemäß?
Wenn nicht, mit welchen Kosten ist für die Aufhebung aller 19
höhengleichen Bahnübergänge im Bereich von Oldenburg zu rechnen?
Die Fragen 62 bis 65 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu einer möglichen
Veränderung der Schrankenschließzeiten an den genannten Bahnübergängen vor.
Wenn die Kreuzungsbeteiligten zu der Auffassung gelangen sollten, dass zur
Sicherheit oder zur Abwicklung des Verkehrs unter Berücksichtigung der
übersehbaren Verkehrsentwicklung eine Beseitigung der genannten Bahnübergänge
erforderlich ist, so können sie eine entsprechende Vereinbarung nach § 5 EKrG
schließen. Dabei ist von der zuständigen Behörde unter Berücksichtigung der
Stärke des Straßenverkehrs, der Schließzeiten des Bahnübergangs und ggf.
weiterer Kriterien (z. B. Anrückwege für Rettungsdienste) zu entscheiden.
Die Finanzierung der Maßnahme richtet sich nach den Bestimmungen des EKrG.
Der Bund unterstützt die Beseitigung von Bahnübergängen mit der Übernahme
eines Drittels der kreuzungsbedingten Gesamtkosten. Auf die Kosten der
Bedarfsplanmaßnahme ABS Oldenburg–Wilhelmshaven hat dies keinen Einfluss.
Die Kosten für die Beseitigung aller Bahnübergänge im Stadtbereich Oldenburg
sind der Bundesregierung nicht bekannt.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
66. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Fahrplan des
öffentlichen Personennahverkehrs und der ausgeprägte Fahrradverkehr durch die
zunehmende Zahl und Dauer der Schrankenschließungen bei Ausbau im
Stadtgebiet gravierend beeinträchtigt werden (
www.oldenburg.de/
fileadmin/oldenburg/Benutzer/PDF/41/411/Bahn/Einwendung_StOl/
Einwendung_Stadt_Oldenburg.pdf, S. 55 f.) (bitte begründen), und wenn ja,
welche Konsequenzen zieht sie daraus bezüglich der Bewertung der in Rede
stehenden Trassenalternativen im Rahmen der Aufstellung des BVWP?
67. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass durch die zunehmende Zahl
und Dauer der Schrankenschließungen Schulwege und die Wege zu
Ausbildungsstätten beeinträchtigt werden (
www.oldenburg.de/fileadmin/
oldenburg/Benutzer/PDF/41/411/Bahn/Einwendung_StOl/Einwendung_
Stadt_Oldenburg.pdf, S. 9) (bitte begründen), und wenn ja, welche
Konsequenzen zieht sie daraus bezüglich der Bewertung der in Rede stehenden
Trassenalternativen im Rahmen der Aufstellung des BVWP?
Die Fragen 66 und 67 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zur laufenden Planfeststellung wird
verwiesen.
68. Aus welchen Gründen wird bei der Eisenbahnüberführung Melkbrink
eine besondere Genehmigung für die weitere Verwendung der bisherigen
S-54-Schiene statt der neuen UiC-60-Schiene erforderlich?
Wie wird der Entgleisungsschutz sichergestellt?
Da die Verschraubung der UIC60-Schienen zu größeren Maßnahmen am
Überbau der Eisenbahnüberführung Melkbrink geführt hätte, wurde nach planerischer
und wirtschaftlicher Abwägung von der DB Netz AG entschieden, im Bereich
des Brückenbauwerks die S54-Schienen beizubehalten.
Der Entgleisungsschutz wird direkt, wie die Schiene, auf den Überbau gedübelt.
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ISSN 0722-8333]