[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
23. September 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/6148
18. Wahlperiode 25.09.2015
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Kurth, Ulle Schauws,
Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/5951 –
Die Rentenlücke zwischen Männern und Frauen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Erwerbs- und Fürsorgearbeit sind ungleich zwischen Frauen und Männern
verteilt. Zwar steigt die Erwerbsbeteiligung von Frauen seit Jahren kontinuierlich,
sie arbeiten jedoch überwiegend auf Teilzeitstellen. Bei Männern liegt die
Teilzeitquote dagegen weiterhin deutlich niedriger. Das Arbeitsvolumen von Frauen
wird hierbei wesentlich von ihrer familiären Situation geprägt. Als Gründe für
Teilzeit geben sie in Umfragen die Betreuung von Kindern oder
pflegebedürftigen Personen sowie familiäre Gründe an. Doch auch in anderer Hinsicht sind
Frauen auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt. Dies drückt sich etwa in der
Entgeltlücke oder dem niedrigeren Anteil von Frauen in Führungspositionen aus.
Das bleibt nicht ohne Konsequenzen für die Rentenanwartschaften. Zwar sieht
das System der gesetzlichen Rentenversicherung kompensatorische Leistungen
vor, diese können in aller Regel aber nicht ansatzweise die geringere
Arbeitsmarktpartizipation von Frauen ausgleichen. Demensprechend klafft eine große
Lücke zwischen den Renten von Männern und Frauen. Dies betrifft nicht nur
die gesetzliche Rente, sondern auch und gerade die betriebliche
Altersversorgung sowie die private Altersvorsorge.
Auch wenn die Teilhabe von jüngeren Frauen am Erwerbsleben steigt und
immer mehr Männer Fürsorgearbeit übernehmen, ist der Weg hin zu einer wirklich
eigenständigen Alterssicherung von Frauen noch weit. Entwickelt sich die
Verringerung der geschlechtsspezifischen Rentenlücke in diesem Tempo, dauert es
viel zu lange, bis die Lücke geschlossen ist.
Frauen übernehmen die Verantwortung für die Vereinbarkeit, Familie und Beruf
und tragen die Risiken dieses Modells – auch bis ins Rentenalter. Ein sinkendes
Rentenniveau, Unsicherheiten ob des adäquaten Aufbaus ergänzender Vorsorge
sowie der Rückbau abgeleiteter Ansprüche bei der Hinterbliebenenversorgung
machen immer deutlicher: Der Rentenlücke muss jetzt entgegengewirkt werden.
Sie kann nicht weiter auf Kosten von Frauen hingenommen werden.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Entwicklung der eigenständigen Alterssicherung von Frauen und Männern
aus gleichstellungspolitischer Perspektive zu beobachten, ist ein wichtiges
Anliegen. Der sogenannte „Gender Pension Gap“ (GPensG), der im deutschsprachigen
Raum auch oft als Rentenlücke bezeichnet wird, beziffert die relative Lücke
zwischen den durchschnittlichen eigenen Alterssicherungseinkommen von Frauen
gegenüber denen von Männern.
Mit dem Indikator GPensG werden eigene Alterseinkommen von Frauen und
Männern verglichen, die sich bereits im Rentenalter befinden; er ist damit ein
Indikator für ungleiche Alterseinkommen heute und ungleiche Verteilung der
Erwerbschancen in den Lebensverläufen von Frauen und Männer vergangener
Zeiten.
Der GPensG macht vor allem drei Dinge deutlich: Erstens stellen die geringeren
eigenen Alterseinkommen von Frauen im Vergleich zu Männern aus
gleichstellungspolitischer Sicht eine Herausforderung dar. Zweitens zeigt sich, dass sich
persönliche und im Paarkontext gemeinsam getroffene Entscheidungen im
Lebens- und Erwerbsverlauf auf die eigene Alterssicherung auswirken und dass vor
allem Frauen die langfristigen Folgen davon tragen. Drittens sind positivere
Tendenzen feststellbar: So hat sich in den letzten Jahren der GPensG verringert, weil
die eigenen Alterssicherungseinkommen der Frauen relativ stärker gestiegen
sind.
Differenzierte Berechnungen zur Rentenlücke hat das Fraunhofer-Institut für
Angewandte Informationstechnik (FIT) zuletzt auf Basis der Daten der Studie
„Alterssicherung in Deutschland (ASID) 2007“ durchgeführt. Eine Aktualisierung
mit Ergebnissen der ASID 2011 findet sich in einem Aufsatz von Ehler in der
Fachzeitschrift Deutsche Rentenversicherung 1/2013. Darüber hinaus gibt es
Berechnungen zum GPensG auf Basis der Erhebung „Leben in Europa“ (EU-SILC),
die die EU-Kommission für die EU-Mitgliedsstaaten vorgelegt hat. Das EU-
Konzept unterscheidet sich von dem deutschen u. a. darin, dass EU-SILC keine
Differenzierung zwischen eigenen und abgeleiteten Ansprüchen ermöglicht,
wodurch die mit diesen Daten berechnete Lücke geringer ausfällt. Außerdem
liegen die international vergleichenden Daten nicht in den geforderten
Differenzierungen vor.
Bei der Interpretation der Werte des GPensG ist allerdings zu beachten, dass sie
maßgeblich das Erwerbsverhalten und die Rollenbilder der jetzt älteren
Generationen beschreiben. Die Generationen der jüngeren Frauen, insbesondere
in den alten Bundesländern, haben im Vergleich dazu Perspektiven für
längere Erwerbsbiografien, höhere Erwerbseinkommen und Möglichkeiten,
Familienaufgaben partnerschaftlich wahrzunehmen.
nicht als Ausdruck einer prekären Einkommenssituation von Frauen im Alter
gedeutet werden dürfen. Der GPensG lässt keine Rückschlüsse auf den
Wohlstand von Frauen im Alter oder die Gefahr von Altersarmut zu. Weder wird
der Haushaltskontext einbezogen noch werden in den Analysen auf Basis der
ASID die Hinterbliebenenleistungen bei den Berechnungen berücksichtigt.
nicht eindeutig interpretierbar sind: Sinken zum Beispiel die
durchschnittlichen Alterssicherungseinkommen der Männer, verringert sich der „Gap“,
ohne dass dies als Verbesserung der Situation der Frauen gedeutet werden
kann. Auch bewirken vermehrte Scheidungen aufgrund der damit
verbundenen Übertragung der Anwartschaften von Männern auf Frauen eine
Verringerung des GPensG, ohne dass damit ein gleichstellungspolitischer
Fortschritt verbunden ist.
die Einkommensverhältnisse im jeweiligen Erhebungsjahr widerspiegeln und
die Auswirkungen aller danach durchgeführten rentenpolitischen
Maßnahmen, wie etwa die „Mütterrente“, nicht berücksichtigen.
1. Wie hoch ist die geschlechtsspezifische Rentenlücke bezogen auf die
durchschnittlichen Rentenzahlbeträge
Die relative Lücke zwischen den durchschnittlichen eigenen
Alterssicherungsleistungen von Frauen gegenüber denen von Männern beträgt nach den
Berechnungen des FIT auf Basis ASID 2007
a) insgesamt,
60 Prozent
b) in der gesetzlichen Rente,
57 Prozent
c) in der betrieblichen Altersversorgung und
79 Prozent
d) in der gesamten privaten Altersvorsorge im Rentenbestand?
70 Prozent
Ehler beziffert den Gesamtwert für 2011 auf 57 Prozent. Für 2011 liegen die
Differenzierungen b, c und d nicht vor.
2. Wie unterscheidet sich die geschlechtsspezifische Rentenlücke in den neuen
und alten Bundesländern (bitte jeweils für die Nummern 1a bis 1d)?
a) Alte Länder 61 Prozent; Neue Länder: 35 Prozent
Quelle: ASID 2011, Ehler in DRV 1/2013.
Werte für b) bis d) liegen nicht in der Unterscheidung nach Region vor.
3. Was sind die wesentlichen Einkommensquellen der Personen über 65 Jahre
(bitte nach Geschlecht sowie neuen und alten Bundesländern getrennt
ausweisen)?
Über die Einkommenssituation im Alter informiert die Bundesregierung
ausführlich im Alterssicherungsbericht (ASB). Nach dem ASB 2012 ergeben sich die in
der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Werte zu den wesentlichen
Einkommensquellen der 65-Jährigen und älteren.
4. Wie hat sich die geschlechtsspezifische Rentenlücke seit dem Jahr 1995
entwickelt, und welche weitere Entwicklung prognostiziert die
Bundesregierung (bitte insgesamt und nach neuen und alten Bundesländern getrennt
ausweisen)?
Quelle: Berechnungen des FIT auf Basis ASID, für 2011 Ehler DRV 1/2013.
Seit 1995 hat sich der GPensG bis 2011 um rund 12 Prozentpunkte verringert.
Eine Betrachtung nach Alterskohorten lässt vermuten, dass sich der Trend auch
in Zukunft fortsetzen wird. Nach den Berechnungen des FIT für das Jahr 2007
beträgt der GPensG unter den über 80-Jährigen 66 Prozent, unter den 65 bis unter
70-Jährigen 54 Prozent.
5. Wie unterscheidet sich die geschlechtsspezifische Rentenlücke jeweils in
den neuen und alten Bundesländern nach Familienstand (verheiratet,
geschieden, ledig)?
Quelle: ASID 2011, Ehler DRV 1/2013
6 a) Wie viele Entgeltpunkte aus eigenen Anwartschaften weisen Männer und
wie viele weisen Frauen durchschnittlich im Rentenbestand (bitte nach
neuen und alten Bundesländern getrennt ausweisen) auf?
Die folgenden Tabellen geben Aufschluss über die durchschnittliche Höhe der
Entgeltpunkte sowie der durchschnittlichen Abschläge und Zuschläge infolge von
Versorgungsausgleichen.
b) Wie viele Entgeltpunkte stammen jeweils aus Erwerbsarbeit?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor.
c) Wie viele Entgeltpunkte stammen jeweils aus familienpolitischen
Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung?
Die folgenden Tabellen geben Aufschluss über die durchschnittliche Höhe der
Entgeltpunkte aus Kindererziehungszeiten. Zu der rentensteigernden Wirkung
von Berücksichtigungszeiten liegen keine Daten vor.
7. Wie viele Entgeltpunkte erreichen Frauen durchschnittlich jeweils in den
neuen und alten Bundesländern
a) ohne Kinder
d) mit einem Kind
e) mit zwei Kindern
f) mit drei Kindern und
g) mit vier und mehr Kindern?
Aus der nachfolgenden Tabelle gehen die durchschnittlich berücksichtigten
Entgeltpunkte bei Nichtvertragsrenten nach Anzahl der berücksichtigten Kinder
hervor:
8. Wie unterscheiden sich die familienbedingten Erwerbsunterbrechungen der
Geburtsjahrgänge 1942 bis 1961 zwischen Männern und Frauen
a) jeweils in den neuen und alten Bundesländern, und
b) wie hoch ist der jeweilige Anteil für Kindererziehung und Pflege von
Angehörigen?
Aussagen zu den in der Frage genannten Geburtsjahrgängen sind in der Studie
Altersvorsorge in Deutschland (AVID) 2005 enthalten. Neuere Daten liegen nicht
vor. Demnach beschränken sich Nichterwerbstätigkeiten wegen
Haushaltsführung (HH-Führung) mit Kindern oder wegen Pflege weitestgehend auf Frauen
bzw. sind bei Männern dieser Jahrgänge so selten, dass sie auf Basis der
Stichprobe nicht repräsentativ hochgerechnet werden können. Die vorhandenen
Angaben zu den Frauen können der Tabelle entnommen werden.
9. a) Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die wesentlichen Gründe für die
geschlechtsspezifische Rentenlücke?
Das FIT hat untersucht, welche Faktoren die Unterschiede in den eigenen
Alterssicherungsleistungen der Geburtsjahrgänge 1937 bis 1942 am besten statistisch
erklären. Wesentlich sind demnach Anzahl der Erwerbsjahre und Bildung. Frauen
dieser Jahrgänge verfügen über weniger Erwerbsjahre als Männer. Dies
begründet den größten Teil der Unterschiede in den eigenen
Alterssicherungseinkommen. Auch eine durchschnittlich bessere Schul- und Berufsausbildung der
Männer trägt bei den betrachteten Geburtsjahrgängen substantiell zu den
Unterschieden bei, da höhere Bildungsabschlüsse tendenziell zu höheren Verdiensten und
damit auch zu entsprechenden Alterseinkommen führen.
b) Welchen Einfluss auf die geschlechtsspezifische Rentenlücke hat nach
Ansicht der Bundesregierung die Aufteilung von Fürsorgearbeit zwischen
Männern und Frauen?
Trotz eines kontinuierlichen und deutlichen Anstiegs der Erwerbstätigkeit von
Frauen unterbrechen oder reduzieren diese nach wie vor häufiger ihre
Erwerbstätigkeit aus familiären Gründen als Männer. Dies wirkt sich auf ihre
Erwerbsbiographien und damit auf ihre Alterssicherung aus. Mit der Anrechnung der
Kindererziehungs- und Pflegezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung werden
Lücken in der Versicherungsbiographie, die durch Kindererziehung oder Pflege
entstehen, allerdings vermindert.
Kindererziehungszeiten werden dem erziehenden Elternteil bis zum 3.
Lebensjahr (bis zum 2. Lebensjahr bei Geburten vor 1992) in Höhe von 100 Prozent des
Durchschnittsentgelts additiv zu anderen zeitgleichen Beitragszeiten (z. B. aus
Erwerbstätigkeit) bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze angerechnet.
Familienbedingte Erwerbsunterbrechungen unter Frauen der Geburtsjahrgänge 1942-1961
Alte Länder
(in Tsd.) Anteil durchschn.
Jahre
Basis hochgerechnet 8.181 100% --
davon mit
HH-Führung mit Kdr. u. 18 J. 6.246 76% 11,2
HH-Führung ohne Kdr. u. 18 J. 2.743 34% 7,5
Pflege 1.027 13% 4,7
Neue Länder
(in Tsd.) Anteil durchschn.
Jahre
Basis hochgerechnet 2.073 100% --
davon mit
HH-Führung mit Kdr. u. 18 J. 1.302 63% 3,8
HH-Führung ohne Kdr. u. 18 J. 203 10% 4,6
Pflege 136 7% 4,4
Quelle: AVID 2005 Tabellenband
Darüber hinaus werden Zeiten wegen Kindererziehung als
Berücksichtigungszeiten bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres des Kindes angerechnet. Dies
geschieht in der Form, dass die Rentenanwartschaften von Erziehungspersonen, die
während der Kinderberücksichtigungszeit erwerbstätig sind, diese Tätigkeit aber
wegen der Kindererziehung vor allem in Form von Teilzeitarbeit ausüben und
regelmäßig unterdurchschnittlich verdienen, bei der Rentenberechnung
aufgewertet werden. Dabei erfolgt eine Erhöhung der individuellen Entgelte um
50 Prozent auf maximal 100 Prozent des Durchschnittseinkommens. Für Zeiten
der Pflege zahlen die Pflegekassen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit, d. h.
der Pflegestufe sowie nach dem zeitlichen Umfang der Pflegetätigkeit pro Woche.
Mit dem Ziel einer besseren und partnerschaftlicheren Aufteilung der
Familienarbeit zwischen Männern und Frauen und für eine bessere Vereinbarkeit mit dem
Beruf fördert die Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen. Sie trägt damit
dazu bei, den Anteil der geschlechtsspezifischen Rentenlücke zu reduzieren, der
auf die Aufteilung der Familienarbeit zwischen Männern und Frauen
zurückzuführen ist. Dazu zählen u. a. der quantitative und qualitative Ausbau der
Kindertagesbetreuung, die Einführung des „ElterngeldPlus“ oder das „Gesetz zur
besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“.
c) Warum wird es nach Ansicht der Bundesregierung für Frauen künftig
immer wichtiger, eine eigenständige Alterssicherung aufzubauen?
Nach Ansicht der Bundesregierung ist der Aufbau einer eigenständigen
Alterssicherung für Frauen schon seit längerer Zeit von großer Bedeutung. Die alleinige
Altersabsicherung über den Ehepartner hat aufgrund der seit längerem
bestehenden Vielfalt familiärer Lebensformen, der steigenden Scheidungsquoten, aber
auch des Umstandes, dass Erwerbsbiografien in einer sich rasant wandelnden
Arbeitswelt instabil verlaufen können, an Bedeutung verloren. Zwar trägt die höhere
Erwerbsbeteiligung von Frauen bereits maßgeblich zu einer verbesserten
Alterssicherung bei, wichtig ist es jedoch darüber hinaus, dass Frauen ein verstärktes
Bewusstsein für die Notwendigkeit einer eigenständigen Altersvorsorge
entwickeln.
10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, welchen
Einfluss die Unterhaltsrechtsreform aus dem Jahr 2008, die bei gleichzeitiger
Reduzierung des Betreuungsunterhalts die nacheheliche
Eigenverantwortung zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit betonte, auf die Entwicklung der
geschlechtsspezifischen Rentenlücke hat?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob die
Unterhaltsrechtsreform 2008 unmittelbare Auswirkungen auf ein Auseinanderfallen der
Rentenanwartschaften von Frauen und Männern hat. Ziel der
Unterhaltsrechtsreform war es unter anderem, die Eigenverantwortung der Ehepartner nach einer
Ehescheidung zu stärken. Dazu gehört auch, dass die Ehepartner nach Trennung
und Scheidung einer eigenen Erwerbstätigkeit nachgehen, hieraus eigene
Rentenanwartschaften erwerben und auf diese Weise in der Altersversorgung von dem
ehemaligen Ehepartner unabhängig sind. Die Unterhaltsrechtsreform dürfte daher
die Bildung eigener Altersvorsorge gerade von Frauen mittelbar gefördert haben.
Darüber hinaus steht dem unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten unter
den Voraussetzungen des § 1578 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs auch
ein Anspruch auf Altersvorsorgeunterhalt in der Form zu, dass sich der
unterhaltspflichtige geschiedene Ehegatte im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit an den
Kosten einer angemessenen Altersvorsorge beteiligen muss.
11. a) Welchen finanziellen Umfang haben die Leistungen für
Kindererziehungszeiten pro Jahr, und in welcher Höhe steigern sie durchschnittlich die
individuelle Rente von Müttern bzw. Vätern?
Die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung für
Kindererziehungsleistungen bzw. -zeiten beliefen sich im Jahr 2014 auf ca. 9,7 Mrd. Euro. Der auf
Kindererziehungsleistungen bzw. -zeiten durchschnittlich entfallende Rentenbetrag
unter den Renten mit Kindererziehungsleistungen bzw. -zeiten im Rentenbestand
am 31. Dezember 2014 betrug dabei durchschnittlich 111,39 Euro.
b) Welchen finanziellen Umfang haben die Leistungen für
Kinderberücksichtigungszeiten pro Jahr, und in welcher Höhe steigern sie
durchschnittlich die individuelle Rente von Müttern bzw. Vätern?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Auswertungen vor.
c) Welchen finanziellen Umfang haben die Leistungen für den
Kinderzuschlag bei der Hinterbliebenenversorgung pro Jahr, und in welcher Höhe
steigern sie durchschnittlich die individuelle Rente von Müttern bzw.
Vätern?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Auswertungen vor.
d) Welchen finanziellen Umfang haben die Leistungen für Erziehungsrenten
pro Jahr, und in welcher Höhe steigern sie durchschnittlich die
individuelle Rente von Müttern bzw. Vätern?
Im Jahr 2014 wurden Erziehungsrenten im Umfang von insgesamt rund 90 Mio.
Euro gezahlt. Der monatliche Zahlbetrag einer Erziehungsrente im
Rentenbestand am 31. Dezember 2014 lag durchschnittlich bei 764,35 Euro.
e) Welchen finanziellen Umfang haben die Leistungen für Pflegezeiten pro
Jahr, und in welcher Höhe steigern sie durchschnittlich die individuelle
Rente von Müttern bzw. Vätern?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Auswertungen vor.
f) Welchen finanziellen Umfang haben die Leistungen für die Kinderzulage
bei der Riester-Förderung pro Jahr, und in welcher Höhe steigern sie
durchschnittlich die individuelle Rente von Müttern bzw. Vätern?
Die Kinderzulage bei der Riester-Förderung beträgt ab dem Jahr 2008 für jedes
vor dem 1. Januar 2008 geborene kindergeldberechtigte Kind 185 Euro und für
jedes nach dem 31. Dezember 2007 geborene kindergeldberechtigte Kind
300 Euro jährlich. Zur Höhe der daraus resultierenden Altersleistungen liegen der
Bundesregierung keine Daten vor.
g) Wie viele Paare haben sich seit Einführung dieser Wahloption für ein
Rentensplitting entschieden (bitte jahresgenau auflisten)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Auswertungen vor.
12. a) Wie könnten die familienpolitischen Leistungen der Alterssicherung
weiterentwickelt werden, um Anreize zu setzen, dass Fürsorgearbeit künftig
gerechter zwischen den Geschlechtern aufgeteilt wird?
b) Plant die Bundesregierung hierzu konkrete Maßnahmen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Die Berücksichtigung von Familienarbeit erfolgt in der gesetzlichen
Rentenversicherung – schon wegen verfassungsrechtlicher Vorgaben – unabhängig vom
Geschlecht. Ziel der Anrechnung der Kindererziehungszeit bis zum 3. Lebensjahr
und der Kinderberücksichtigungszeit bis zum 10. Lebensjahr eines Kindes sowie
der zeitlich unbegrenzten Berücksichtigung der nichterwerbsmäßigen Pflege ist
es, Lücken in der Versicherungsbiographie, die durch Kindererziehung oder
Pflege entstehen, auszugleichen bzw. zu vermindern. Dabei sind die additive
Anrechnung der Kindererziehungszeit und insbesondere die Höherbewertung von
Beitragszeiten in der Kinderberücksichtigungszeit auch auf eine neben der
Erziehung ausgeübte Erwerbstätigkeit der Erziehungsperson ausgerichtet. Dies gilt
entsprechend für eine Pflegetätigkeit. Es ist daher bereits derzeit im Hinblick auf
Rentenansprüche auch für Männer nicht uninteressant, ihre Arbeitszeit zu
reduzieren und sich beispielsweise gleichzeitig die Kindererziehungszeit (bis zur
Beitragsbemessungsgrenze) anrechnen zu lassen. Weitergehende Maßnahmen
speziell für Männer, die ihnen die Übernahme von Familienarbeit attraktiver machen
könnten, wären im Rentenrecht verfassungsrechtlich problematisch. Im Übrigen
ist die gesetzliche Rentenversicherung als Versicherungssystem darauf
ausgerichtet, Erwerbstätige für den Fall des Alters oder der Erwerbsminderung und ihre
Angehörigen für den Fall des Todes abzusichern.
13. a) Wie hoch ist der Frauenanteil an den Bezieherinnen und Beziehern von
Leistungen der Grundsicherung im Alter?
Im Jahr 2014 bezogen 269 526 Frauen außerhalb von Einrichtungen Leistungen
der Grundsicherung im Alter. Dies entspricht einem Anteil von rund 61 Prozent
der Gesamtempfänger von Grundsicherung im Alter außerhalb von
Einrichtungen. Dieser Anteil wiederum entspricht annähernd dem Bevölkerungsanteil von
Frauen im Alter von 65 Jahren und älter.
b) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur künftigen
Entwicklung von Altersarmut vor, und wie verändert sich mutmaßlich der Anteil
an Frauen in Altersarmut?
Eine belastbare Prognose der künftigen Entwicklung von Altersarmut in
Deutschland ist kaum möglich. Dazu sind die zu berücksichtigenden Faktoren zu
zahlreich und die gegebenenfalls zu Altersarmut führenden individuellen
Sachverhalte in den Lebensverläufen zu komplex. Denn ob jemand im Alter bedürftig
wird, kann letztlich nur vor dem Hintergrund der gesamten Erwerbsbiografie, des
Gesamteinkommens und des Haushaltskontextes einer Person beantwortet
werden. Dies gilt für Frauen in gleichem Maße wie für Männer.
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