Positionierung der Bundesregierung im Hinblick auf verbindliche Tierschutzstandards internationaler Finanzinstitutionen mit deutscher Mitgliedschaft sowie auf Exportkreditgarantien für Intensivtierhaltungsanlagen
der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Nicole Maisch, Harald Ebner, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In den Standards für Kapitalvergaben durch Internationale Finanzinstitutionen (IFIs) sowie in den Regeln für die Vergabe von Exportkreditgarantien werden Tierschutzaspekte derzeit kaum berücksichtigt. Das führt dazu, dass öffentliche Mittel auch für die Errichtung bzw. Erweiterung von Tierhalteanlagen eingesetzt werden, die den gesetzlichen Tierschutzregelungen in Deutschland bzw. den Regelungen für Neuanlagen widersprechen und damit deutschen Landwirten und Tierhaltern Konkurrenz geschaffen wird, die durch die Unterlaufung von hier geltenden Standards die Wettbewerbssituation verzerren.
Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung hat als erste Internationale Finanzinstitution in ihrer seit November 2014 gültigen Environmental and Social Policy festgelegt, dass ihre Klienten in der landwirtschaftlichen Tierhaltung die Vorgaben der europäischen Union (EU) bzw. die Good International Practice einzuhalten haben. Bei anderen internationalen Finanzinstitutionen sowie den Standards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für Exportkreditgarantien fehlen noch vergleichbare Regelungen.
Im Interesse des Tierschutzes sowie der zukunftsfähigen Entwicklung der Landwirtschaft in den Empfängerländern sowie der Verhinderung von Marktverzerrungen aufgrund unterschiedlicher Tierschutzstandards müssen gleiche und verbindliche Tierschutzregelungen für alle Finanzinstrumente gelten. Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/3112 bereits ausgeführt, sich dafür einsetzen zu wollen, „im Rahmen der OECD-Leitlinien und der Weltbankstandards künftig auch den Tierschutz umfassender zu berücksichtigen“.
Konkret überarbeitet die Weltbank ihre Umwelt- und Sozialstandards. Eine Überarbeitung der Umwelt-, Gesundheits- und Sozialrichtlinien der International Finance Corporation steht bevor. Es ist unklar, ob die in Gründung befindliche Asiatische Infrastruktur-Investmentbank (AIIB), zu deren Gründungsmitgliedern auch Deutschland zählt, Umwelt- und Sozialstandards von Beginn an anwenden wird.
Neben dem Eier-Giganten Avangard hat kürzlich auch das ebenfalls ukrainische Unternehmen Ovostar, mit Firmensitz in den Niederlanden, verkündet, mit Lieferungen von Eiprodukten in die EU begonnen zu haben (Quelle: www.worldpoultry.net/Layers/Markets-Trade/2015/8/Ovostar-Union-launches-egg-exports-to-the-EU-2666578W/, www.worldpoultry.net/Layers/Markets-Trade/2015/5/Ten-urgent-questions-about-the-import-of-cage-eggs-from-Ukraine-1745069W/). Beide Firmen setzten ihre Expansionen u.a. mit Hilfe von Hermesbürgschaften um. Ovostar rühmt sich, das höchste Legebatterie-Gebäude Europas errichtet zu haben. Auf Fotos ist der Schriftzug der deutschen Firma Salmet zu sehen (www.ovostar.ua/en/activity/). Ovostar hat aktuell einen Bestand von 4,6 Mio. Legehennen (www.ovostar.ua/data/file/current_reports/ovo_operational_results_1h_2015.pdf).
Ovostar verkündete erst im Februar 2015, alle Formalitäten für die Auszahlung eines Konsortialkredits über 14,5 Mio. Euro von der AKA Ausfuhrkredit GmbH und Landesbank Berlin AG abgeschlossen zu haben. Davon offenbar 10 Mio. Euro von der Landesbank Berlin (www.ovostar.ua/en/press-center/news/2013/04/). Dieser Kredit wird von Euler Hermes versichert (www.ovostar.ua/data/file/current_reports/11_february_2015_ovo.pdf) und dient zur Finanzierung der Anschaffung von „poultry housing equipment“ inkl. Käfigen von der Firma Salmet für eine Kapazität von 2,1 Mio. Legehennen.
Die Kompatibilität der Anlagen mit EU-Standards ist unklar: Einmal schreibt Ovostar „can be compliant“ (www.ovostar.ua/data/file/presentations/presentation_ukrainian_day_2014.pdf), einmal „are compliant“ (www.ovostar.ua/data/file/presentations/unicredit_ukrainian_day_2015_presentation.pdf). Bei dem Haltungssystem handelt es sich um ein „enriched cage format“, also ausgestaltete Käfige, d.h. um ein konventionelles Käfigsystem, das durch Herausnehmen von Zwischenwänden und Reduktion der Tierdichte bei Bedarf auf EU-Kompatibilität geändert werden kann, in der Praxis aber auch mit herkömmlicher Tierdichte genutzt werden kann. In jedem Fall entspricht das Haltungssystem ausgestalteter Käfige nicht den in Deutschland geltenden Vorgaben für Neubauten von Tierhaltungsanlagen.
Ovostar war bereits Thema der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/3112. Allerdings verweigerte die Bundesregierung dabei jegliche nähere Angaben zur Haltungsform, Zahl der gehaltenen Tiere etc.
Die Übernahme der Exportkreditgarantie durch die Bundesregierung bzw. den Interministeriellen Ausschuss erfolgte im Dezember 2013 (Bundestagsdrucksache 18/3112, Antwort zu Frage 23).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wird sich die Bundesregierung im Rahmen der dritten Konsultationsrunde für die „World Bank Safeguard Policies: Environmental and Social Framework“ aktiv für verbindliche Tierschutzregelungen einsetzen, die nicht nur für sogenannte large scale Tierhaltungsanlagen, sondern für alle landwirtschaftlichen Tierhalteanlagen gelten, welche Finanzmittel von der Weltbank erhalten, so dass gewährleistet wird, dass tierschutzwidrige Haltungsanlagen nicht mehr finanziert werden?
Wenn ja, wie, und mit welchen Mitteln wird sich die Bundesregierung einsetzen?
Für welche Regelungen wird sich die Bundesregierung einsetzen (bitte konkrete Regelungen und Formulierungen, die die Bundesregierung festschreiben möchte, nennen)?
Wenn nein, warum nicht?
Inwiefern hält die Bundesregierung es für zielführend und mit dem Beschluss der Agrarministerkonferenz vom April 2014 vereinbar, dass in den Safeguard Policies der Weltbank auf die Richtlinien der World Organisation for Animal Health (OIE) Bezug genommen werden soll, wie sie es in ihrer bisherigen Stellungnahme zum Entwurf der Safeguard Policies selbst vorgeschlagen hat (German Comments on the World Bank Safeguards Review), obwohl OIE-Richtlinien derzeit nur für Mastrinder und für Masthühner existieren und letztere nicht die in der EU verbotene Käfighaltung ausschließen?
Auf welche Weise will die Bundesregierung stattdessen erreichen, dass die in der EU verbotenen Formen der Tierhaltung (z.B. Käfighaltung von Masthühnern, dauernde Kastenstandhaltung von Sauen etc.) durch die Safeguard Policies ausgeschlossen werden?
Welche Reaktionen seitens der Europäischen Kommission und anderer EU-Mitgliedstaaten erhielt die Bundesregierung in Bezug auf die gemeinsame Erklärung zum Tierschutz mit Dänemark und den Niederlanden und die darin enthaltene Absicht, sich im Rahmen der im Landwirtschaftssektor aktiven internationalen Finanzinstitutionen und im internationalen politischen Rahmen der nationalen Ausfuhrkreditagenturen für den Tierschutz einzusetzen (www.bmel.de)?
Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen bzw. plant die Bundesregierung, um bei der bevorstehenden Novellierung der EHS Guidelines der IFC, die die landwirtschaftliche Tierhaltung betreffen, die Aufnahme verbindlicher Tierschutzstandards zu erreichen, und wird die Bundesregierung diesbezüglich einen konkreten Vorschlag an die IFC herantragen?
In welcher Form bringt sich die Bundesregierung in die Erarbeitung der environmental and social policy der AIIB ein, bei der Deutschland Gründungsmitglied ist?
Wird sich die Bundesregierung aktiv dafür einsetzen, dass darin verbindliche, zeitgemäße Tierschutzstandards enthalten sein werden, und zu diesem Zweck mit anderen Gründungsmitgliedern zusammenarbeiten?
Welche Regelungen zum Tierschutz beabsichtigt die Bundesregierung in die environmental and social policy der AIIB einzubringen?
Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um die Diskussion über verbindliche Tierschutzstandards in den Common Approaches der OECD in absehbarer Zeit zu einem Ergebnis zu bringen?
Wird sich die Bundesregierung zusätzlich für eine gemeinsame EU-Position entsprechend Artikel 24 der Common Approaches einsetzen, wonach die Exportkreditagenturen der EU-Mitgliedstaaten ihre Kreditgarantien an die Einhaltung der EU-Tierschutzstandards zu knüpfen haben?
Entsprechen die von Ovostar Union N.V. genannten 14,5 Mio. Euro (www.ovostar.ua/data/file/current_reports/11_february_2015_ovo.pdf) der im November 2013 in Deckung genommenen Kreditsumme (Bundestagsdrucksache 18/3112, Antwort zu Frage 23), oder wurde ein Teil dieser Summe zu einem späteren Zeitpunkt in Deckung genommen?
Angesichts der Tatsache, dass Ovostar in der Ukraine in Deutschland für Neuanlagen nicht mehr zugelassene Käfiganlagen einsetzt (www.ovostar.ua/data/file/presentations/presentation_ukrainian_day2014.pdf) und eine Indeckungnahme daher dem Beschluss der Agrarministerkonferenz vom August 2013 widerspricht, wie begründet die Bundesregierung die Übernahme dieser Exportkreditgarantie?
Falls die Bundesregierung die Indeckungnahme mit den Interessen des Exporteurs begründet, warum werden nicht die Interessen der von Importen von Eiprodukten aus diesen Käfiganlagen (www.worldpoultry.net/Layers/Markets-Trade/2015/8/Ovostar-Union-launches-egg-exports-to-the-EU-2666578W/ und www.worldpoultry.net/Layers/Markets-Trade/2015/5/Tenurgent-questions-about-the-import-of-cage-eggs-from-Ukraine-1745069W/) betroffenen heimischen Geflügelhalter in gleicher Weise berücksichtigt?
Welche Schlussfolgerung und Konsequenzen zieht die Bundesregierung angesichts der aktuellen Preiskrise auf den deutschen und europäischen Agrarmärkten und den mit deutschen Tierschutzregelungen nicht vereinbarten Produktionsbedingungen von Ovostar in der Ukraine, aus der Verkündung, dass Ovostar mit der Belieferung des europäischen Marktes begonnen hat?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Wettbewerbsverzerrung bzw. eine Benachteiligung deutscher Eierproduzenten vorliegt, wenn unter anderen weniger strikten und mit deutschen Tierschutzregelungen nicht konformen Bedingungen erzeugte tierische Produkte auf den europäischen und deutschen Markt gelangen und diese auf den europäischen und deutschen Markt das Preisniveau drücken?
Wenn nein, warum?
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass Kreditgarantien für Investitionen, die mit den in Frage 13 beschriebenen Folgen verbunden wären, keine sinnvolle Politik und keine sinnvolle Ausgabe von Haushaltsmitteln darstellen würde?
Wenn nein, warum?
Kam es bei den seit dem Jahr 2000 übernommenen Hermesbürgschaften für Tierhaltungsanlagen (vgl. u.a. Bundestagsdrucksache 17/10626, Fragen 1 und 10, Bundestagsdrucksache 18/3112, Fragen 1 und 7) zu Zahlungsausfällen?
Wenn ja, wie hoch ist die Summe der durch die öffentliche Hand übernommenen Entschädigungen, und welche Projekte betreffen diese?