[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 15. Oktober 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/6450
18. Wahlperiode 19.10.2015
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/6014 –
Vorbereitungen zur „Valletta Conference on Migration“ in Malta zur Kontrolle
unerwünschter Migration
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 11. und 12. November 2015 findet in La Valletta in Malta die „Valletta
Conference on Migration“ (auch: „Valletta-Gipfel“) statt (Ratsdok. 10387/15).
Priorität ist laut der Bundesregierung, „auf integrierte Weise gegen irreguläre
Migration vorzugehen“ (Bundestagsdrucksache 18/5895). Zu den zentralen
Zielen gehören demnach die Unterstützung der „Partnerländer“ beim Kampf
gegen kommerzielle Fluchthilfe („Schleuser“) sowie der Ausbau von
Abschiebeabkommen („verstärkte Zusammenarbeit bei einer wirksamen
Rückkehrpolitik“) als zwei von fünf „Aktionsfeldern“.
Über die „Gruppe der Freunde der Präsidentschaft“ bzw. die Hochrangige
Gruppe Asyl und Migration ist auch das Auswärtige Amt in die Vorbereitung
eingebunden. Die Bundesregierung unterstützt hierzu den Europäischen
Auswärtigen Dienst (EAD) und will an allen Treffen der teilnehmenden Staaten und
Institutionen zur Gipfelvorbereitung teilnehmen. Außer den EU-Mitgliedstaaten
sind auch die Mitgliedstaaten des Rabat-Prozesses (inklusive Libyen), des
Khartum-Prozesses sowie die Kommissionen der Afrikanischen Union und der ECO-
WAS eingeladen. Als gegenwärtige Vorsitzende des Khartum- und Rabat-
Prozesses kommt den Regierungen Ägyptens und Marokkos in der Bekämpfung
von „irregulärer Migration“ eine besondere Rolle zu. Die Bundesregierung sieht
kein Problem darin, hinsichtlich der „Bekämpfung von Menschenhandel und
Menschenschmuggel“ auch mit diktatorischen Regimes in Eritrea, Somalia oder
dem Sudan zu kooperieren.
In einem gemeinsam mit den Regierungen Italiens und Frankreichs verfassten
„Non-Paper” hat die Bundesregierung Anfang September 2015 ihre
Migrationspolitik gegenüber Libyen, Ost- und Westafrika umrissen (
www.statewatch.org/
news/2015/sep/eu-Mogherin-n-Non-Paper.pdf). Die UN-Anstrengungen zur
Bildung einer Einheitsregierung in Libyen müssten demnach unterstützt
werden; danach müsse das Land eine belastbare Sicherheitsarchitektur errichten.
Dies betreffe insbesondere die Grenzkontrolle. Hierzu müsse die EU auch
Tunesien unterstützen. Vor allem über Projekte in Mali, Niger und Nigeria müssten
die Länder der Sahel-Region in dem Aufbau des Grenzmanagements unterstützt
werden. Der EAD solle daher prüfen, wie die EUCAP Sahel Mali-Mission und
die EUCAP Sahel Niger-Mission hinsichtlich der Migrationskontrolle
ausgebaut werden könnten. „Schlüssel-Transitländer“ müssten in der
Migrationskontrolle und dem Migrationsmanagement unter Mitarbeit der Vereinten Nationen
und anderer „relevanten internationalen Organisationen“ unterstützt werden.
Bei allen Ländern Ost- und Westafrikas müsse gelten, dass jene Regierungen
unterstützt würden, die ihre „Rückübernahmepolitik verbessern“ hinsichtlich
„Wirtschaftsmigranten“. Dies müsse in Abkommen niedergelegt werden, in
denen die Regierungen erklären, wie sie Abschiebungen und den „Kampf gegen
den Schmuggel von Migranten“ verbessern wollen und Abschiebeabkommen
umsetzen. Entsprechende Anstrengungen müssten honoriert werden, indem die
EU-Mitgliedstaaten mehr Entwicklungszusammenarbeit zusagen, das
Staatswesen, den „Sicherheitssektor“, das Grenzmanagement, den Bildungssektor
stärken sowie Möglichkeiten legaler Migration schaffen. Zur Vorbereitung dieser
„maßgeschneiderten Unterstützungspakete“ könnte die EU „spezielle
Migrationsexperten“ an die Botschaften der Mitgliedstaaten abordnen.
Schon jetzt werden mehrere Länder der Sahel-Region vom Auswärtigen Amt
im Aufbau und Betrieb von Grenzanlagen unterstützt
(Bundestagsdrucksache 18/5895). Es handelt sich dabei aus Sicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller um eine Vorverlagerung der EU-Außengrenzen bis weit in den
afrikanischen Kontinent hinein. Einige der Maßnahmen gehören zum sogenannten
Sahel-Aktionsplan der EU und ergänzen damit Polizeiprojekte europäischer
Innenministerien in Libyen und Tunesien. Das Auswärtige Amt finanziert
Grenzpolizeistationen und Grenzanlagen in Niger, Burkina Faso, Mauretanien und
Mali. Weitere Anlagen entstehen im Tschad und in Kamerun. Die dort tätigen
Beamtinnen und Beamten werden von deutschem Personal der Deutschen
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit fortgebildet. Auch die
Staatsschutzabteilung des Bundeskriminalamtes führt „Expertentreffen“ und
Fortbildungen durch. Die Maßnahmen des Auswärtigen Amts dienen einer
Bekämpfung angeblich „krimineller Schleusungen“. Die Geflüchteten sind aber aus
Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller zur Inanspruchnahme von
Helferinnen und Helfern gezwungen. Besser wäre, legale Einreisemöglichkeiten in
die EU zu schaffen, damit die Betroffenen dort Asyl beantragen können.
Stattdessen beabsichtigen die EU-Mitgliedstaaten den Aufbau eines Asylzentrums
in Niger. So sollen die Geflüchteten davon abgehalten werden, die Überfahrt
über das Mittelmeer zu wagen.
Die gegenwärtige Flüchtlingskrise kann aus Sicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller auch als Folge eines neuen Zyklus von Kriegen verstanden werden:
der im Irak in den Jahren 1991 und 2003, in Jugoslawien im Jahr 1999, in
Afghanistan im Jahr 2001, in Libyen im Jahr 2011 und in Syrien seit dem
Jahr 2011 begann. Es sind genau diese Regionen, aus denen heute die meisten
Geflüchteten kommen. Die technologisch immer perfektionierteren
Abschottungsversuche an einigen Stellen der EU-Außengrenzen führten nur zu immer
riskanteren Fluchtrouten an anderen Stellen. Erst die Illegalisierung der Flucht
führte zur Illegalisierung der Fluchthilfe. Die zweifellos oftmals
menschenverachtend agierenden kommerziellen Fluchthelfer sind das Symptom dieser
Illegalisierung. Die Vorstellung der militärischen Bekämpfung der „Schlepper“, die
beispielsweise dem aktuellen EU-Mandat für die „European Union Naval Force
– Mediterranean“ zu Grunde liegt, ist ebenso menschenverachtend, wie manche
dieser „Schlepper“ selbst. Die aktuelle Flüchtlingskrise wirft aber auch die
Frage nach der grundsätzlichen Ausrichtung der EU auf. Die EU muss deshalb
die Einreise für Geflüchtete legalisieren und zugleich eine
Nachbarschaftspolitik betreiben, die auf Kriege und Rüstungsexporte verzichtet und die soziale und
wirtschaftliche Entwicklung der Länder in Nord-, Ost- und Westafrika fördert.
1. Was ist der Bundesregierung über den Inhalt von „Schlüsselbotschaften“
(„key messages“) bekannt, die vom „Valletta-Gipfel“ ausgehen sollen, und
inwiefern werden diese nach Kenntnis der Bundesregierung bereits von der
Europäischen Kommission oder dem EAD ventiliert?
In Vorbereitung des Gipfels hat der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) ein
Papier erstellt („Scoping and Issues Paper“), das die leitenden Prinzipien der
Konferenz umreißt und fünf Handlungsfelder vorschlägt. Diese Prinzipien sind
1) Migration als Herausforderung und Chance; 2) gemeinsame Verantwortung;
3) Umfassender Ansatz; 4) Ownership aller beteiligten Akteure. Die
Aktionsfelder wurden zum ersten Mal in einer Orientierungsnote des EAD vom
30. Juni 2015 aufgeführt: 1) Fluchtursachenbekämpfung, Nutzung der
Entwicklungsvorteile von Migration; 2) Legale Migration und Mobilität; 3)
Internationaler Schutz und Asyl; 4) Bekämpfung von Menschenschmuggel und -handel;
5) Fortschritte bei Rückführung und Rückübernahme. Die Ergebnispapiere, die
derzeit verhandelt werden, bauen auf diesen Prinzipien und Handlungsfeldern
auf.
2. Welche Termine und Orte weiterer Treffen der teilnehmenden Staaten und
Institutionen zur Gipfelvorbereitung in Valletta sind der Bundesregierung
bekannt?
Die Abstimmung der EU-Position erfolgt in der „Friends of Presidency Valletta“-
Gruppe. Die nächste Sitzung ist für den 30. Oktober 2015 anberaumt. Der Rat
wird über die regelmäßige Befassung in weiteren Ratsarbeitsgruppen (PSK,
COAFR, HLWG, SCIFA, CODEV) einbezogen.
Die engere Abstimmung mit den afrikanischen Teilnehmern erfolgt über eine
Kerngruppe bestehend aus Marokko (Vorsitz Rabat-Prozess), Ägypten (Vorsitz
Khartum-Prozess), der Kommission der Afrikanischen Union (AU-KOM) sowie
der Kommission der Wirtschaftsgemeinschaft westafrikanischer Staaten (ECO-
WAS).
Das letzte Treffen hochrangiger Beamter (SOM) zur Vorbereitung des Gipfels
unter Beteiligung der EU und afrikanischer Partner hat am 14. Oktober 2015 in
Rabat stattgefunden. Ägypten hat angeboten, Ende Oktober ein weiteres SOM-
Treffen in Sharm el-Sheikh auszurichten. Am Vorabend des Gipfels
(10. November 2015) findet ein weiteres Treffen in Malta statt.
3. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung aus ihre Mitarbeit in
der „Gruppe der Freunde der Präsidentschaft“ darüber, welche europäischen
und afrikanischen Regierungen welcher Länder ihre Beteiligung am
„Valletta-Gipfel“ zugesagt haben?
Nach Auskunft des EAD hat es zahlreiche mündliche Zusagen verschiedener
Staats- oder Regierungschefs der afrikanischen Länder gegeben. Die
Bundesregierung geht von Teilnahme aller Regierungen der EU-Mitgliedstaaten aus.
4. Wie haben die Regierungen in Libyen, Gambia, Eritrea, Somalia und dem
Sudan auf die Einladung zum „Valletta-Gipfel“ nach Kenntnis der
Bundesregierung reagiert, und welche Bedingungen für ihr Kommen haben sie
gestellt?
Vertreter Sudans und Gambias haben am Treffen hochrangiger Beamter zur
Vorbereitung des Gipfels am 11. September 2015 teilgenommen; die Ebene der
Teilnahme am Valletta-Gipfel ist noch unklar. Der somalische Präsident Hassan
Sheikh Mohamud plant, am Valletta-Gipfel teilzunehmen. Eritrea will am
Valletta-Gipfel auf Ebene Außenminister und Präsidentenberater Yemane Ghebreab
teilnehmen. Eritrea will weiter engagiert im Khartum-Prozess mitwirken. Keines
der Länder hat nach Kenntnis der Bundesregierung Bedingungen für seine
Teilnahme gestellt.
Libyen ist Mitglied des Rabat-Prozesses und wurde grundsätzlich zur Gipfel-
Teilnahme eingeladen. Die Reaktion der libyschen Seite auf die Einladung oder
etwaige Bedingungen hierfür sind der Bundesregierung nicht bekannt.
5. An welche Stelle welcher Regierung in Libyen ist die Einladung zum
„Valletta-Gipfel“ nach Kenntnis der Bundesregierung ergangen, und wer sprach
diese aus?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde noch keine formelle Einladung
ausgesprochen. Die Einladung soll gegenüber dem entsprechenden Vertreter Libyens
ausgesprochen werden, sobald der aktuell noch andauernde Vermittlungsprozess
beendet ist.
6. Auf welchen weiteren Abkommen außer dem Rabat-Prozess und dem
Khartum-Prozess soll der „Valletta-Gipfel“ aus Sicht der Bundesregierung
aufbauen?
Neben den den Rabat- und Khartum-Prozessen zugrunde liegenden politischen
Erklärungen soll der „Valletta-Gipfel“ auf der Abschlusserklärung des 4. EU-
Afrika-Gipfels vom 2./3. April 2014, insbesondere der Erklärung zu Migration und
Mobilität (EU-Dok.-Nr. 8370/14), aufbauen.
7. Welche aktuellen Aktionspläne, Rahmenabkommen oder gemeinsamen
Erklärungen der EU sind aus Sicht der Bundesregierung dabei maßgeblich?
Neben den in der Antwort zu Frage 6 aufgeführten Erklärungen sind der 2005
vom Europäischen Rat verabschiedete und Ende 2011 weiterentwickelte "EU-
Gesamtansatz Migration und Mobilität" (GAMM) sowie bestehende
Migrationsdialoge und Mobilitätspartnerschaften mit afrikanischen Ländern maßgeblich.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
8. Inwiefern soll der „Valletta-Gipfel“ aus Sicht der Bundesregierung auch auf
der Erklärung der außerordentlichen Tagung des Europäischen Rates vom
23. April 2015 aufbauen?
Der Europäische Rat beschloss bei seiner außerordentlichen Tagung vom
23. April 2015, die politische Zusammenarbeit mit den afrikanischen Partnern auf
allen Ebenen zu intensivieren, um die Ursachen irregulärer Migration anzugehen,
Schleusung und Menschenhandel zu bekämpfen, diese Fragen gegenüber der
Afrikanischen Union und den wichtigsten betroffenen Ländern zur Sprache zu
bringen und ihnen vorzuschlagen, in den nächsten Monaten ein Gipfeltreffen in Malta
abzuhalten. Die Erklärung gab damit den Anstoß für den Valletta-Gipfel und ist
ein wichtiges Bezugsdokument.
Die Erklärung der Staats- und Regierungschefs bei ihrer Tagung am
25./26. Juni 2015 konkretisierte als Ziele des Gipfels Hilfe für Partnerländer beim
Kampf gegen Schleuser, eine verstärkte Zusammenarbeit bei einer wirksamen
Rückkehrpolitik sowie eine bessere Ausrichtung der
Entwicklungszusammenarbeit und eine Verbesserung der Investitionen in Afrika, um die komplexen und
vielschichtigen Ursachen der Migration anzugehen und wirtschaftliche und
soziale Chancen zu eröffnen.
a) Auf welche Weise könnten aus Sicht der Bundesregierung zur
„Verhinderung irregulärer Migrationsströme“ „unter anderem Tunesien, Ägypten,
Sudan, Mali und Niger verstärkt bei der Überwachung und Kontrolle ihrer
Landgrenzen und der Landwege“ unterstützt werden?
Die Bundesregierung fördert Maßnahmen des Grenzmanagements an
ausgewählten Grenzabschnitten im Sinne der Rechtsstaatlichkeit und guten
Regierungsführung. Dies betrifft insbesondere das bilaterale Grenzpolizeiprojekt Tunesien, das
aus Mitteln der Transformationspartnerschaft gefördert wird. Die
Bundesregierung fördert ferner im Bereich Rechtstaatlichkeit auch überregionale Vorhaben
im Grenz- und Polizeibereich in Subsahara-Afrika, u. a. Ländermaßnahmen im
Sudan, in Mali und im Niger.
Die Kooperation im Grenzmanagement ist auch Gegenstand der
Mobilitätspartnerschaft der EU mit Tunesien und wird von der EU-Kommission durch Projekte
gefördert.
In Umsetzung dieser Zielsetzung wurde das Mandat der zivilen Mission der
Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) EUCAP (EU Capacity
Building Mission) Sahel Niger erweitert, um im Bereich Grenzschutz zu
unterstützen. Derzeit wird eine entsprechende Erweiterung auch für die Mission EU-
CAP Sahel Mali geprüft.
b) Auf welche „bestehenden GSVP-Operationen in der Region“ könnte sich
dabei gestützt werden?
Der Europäische Rat hat am 23. April 2015 beschlossen, dass die EU unter
anderen Tunesien, Ägypten, Sudan, Mali und Niger verstärkt bei der Überwachung
und Kontrolle ihrer Landgrenzen und der Landwege unterstützen wird und sich
dabei auf die bestehenden GSVP-Operationen in der Region und auf die regionale
Zusammenarbeit (Rabat- und Khartum-Prozess) stützen wird. Aus Sicht der
Bundesregierung kämen dazu vorzugsweise die zivilen GSVP-Missionen EUCAP
Sahel Mali und EUCAP Sahel Niger in Betracht.
c) Auf welche Weise könnte aus Sicht der Bundesregierung „angesichts der
Lage in Syrien und im Irak“ die Zusammenarbeit mit der Türkei
intensiviert werden?
Die Türkei ist als Nachbarstaat von Syrien und Irak besonders von den
Auswirkungen der Krisen in beiden Staaten betroffen, insbesondere durch
Fluchtbewegungen aus Syrien. Als wichtiger regionalpolitischer Akteur hat die Türkei das
Potenzial, in besonderem Maße zur Beilegung beider Krisen beizutragen und
damit die entscheidenden Ursachen für Fluchtbewegungen in die Türkei und von
dort weiter in die EU zu beseitigen. Sie sollte daher intensiv in die Lösung gerade
des Syrienkonflikts einbezogen werden.
Darüber hinaus hat der informelle Europäische Rat am 23. September 2015
erklärt, den Dialog mit der Türkei auf allen Ebenen zu verstärken, um die
Zusammenarbeit bei der Bewältigung und Steuerung der Migrationsströme auszubauen.
Aus Sicht der Bundesregierung kommt hier in erster Linie eine verstärkte
Zusammenarbeit bei der Versorgung der in der Türkei ansässigen syrischen Flüchtlinge
sowie beim Management der türkischen Außengrenzen in Frage. Zu diesen
Fragen etabliert die Bundesregierung auch einen bilateralen migrationspolitischen
Dialog mit der Türkei, der mit dem EU-Migrationsdialog mit der Türkei verzahnt
werden wird.
d) Mit welchen konkreten Vorhaben könnte aus Sicht der Bundesregierung
die Grenzkontrolle oder das Grenzmanagement in Libyen (auch in den
angrenzenden Ländern Ägypten, Sudan, Niger, Tschad, Algerien,
Tunesien) unterstützt werden?
Durch bilaterale (grenz-) polizeiliche Ausbildungs- und Ausstattungshilfe strebt
die Bundesregierung an, dass die Sicherheitsbehörden begünstigter Staaten ihre
Aufgaben besser wahrnehmen können. Neben der Förderung von demokratischen
Werten, Rechtstaatlichkeit und Menschenrechten im jeweiligen Drittstaat kann so
auch ein Beitrag zur nationalen Stabilisierung sowie zur Friedenskonsolidierung
auf regionaler Ebene geleistet werden. Darüber hinaus sind sichere Grenzen auch
eine wichtige Voraussetzung für die Terrorismusbekämpfung in dem jeweiligen
Staat. Entsprechende Engagements könnten zur Verbesserung der Überwachung
und Kontrolle der Landgrenzen führen und insbesondere zur Bekämpfung der
grenzüberschreitenden Schleusungskriminalität beitragen.
Die zivile GSVP-Grenzunterstützungsmission EUBAM (EU-Libyen) wurde
aufgrund der Sicherheitslage im Sommer 2014 nach Tunis verlegt und
zwischenzeitlich stark verkleinert. Erst nach Bildung einer Einheitsregierung in Libyen und
wenn die Sicherheitslage es wieder zulässt, könnte diese Mission einen konkreten
Beitrag zur Unterstützung von Grenzkontrolle und Grenzmanagement in Libyen
leisten. Eine konkrete Unterstützung Libyens bei der Grenzkontrolle oder im
Grenzmanagement ist derzeit daher noch nicht absehbar. Insbesondere bedarf es
zunächst eines Friedensabkommens und der Bildung einer Einheitsregierung.
Daher können konkrete Vorhaben noch nicht benannt werden.
In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates für Außenbeziehungen vom
16. März 2015 hat die EU den Nachbarstaaten von Libyen Unterstützung im
Bereich Grenzschutz angeboten. Deutschland unterstützt seit 2012 Tunesien beim
Kapazitätsaufbau Grenzschutz und hat dieses Engagement 2015 durch ein
bilaterales Grenzschutzprojekt in Tunesien verstärkt.
Die tunesische Regierung prüft mit internationalen Partnern, welche weiteren
konkreten Unterstützungen an der tunesisch-libyschen Grenze benötigt werden.
Im Rahmen der Unterstützung der Europäischen Kommission für eine
Sicherheitssektorreform in Tunesien ist ein umfangreiches Programm der Kommission
im Wert von 25 Mio. Euro angelaufen.
In Bezug auf Ägypten, Sudan, Niger, Tschad, Algerien, Tunesien wird im
Übrigen auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 18/5814, vom 24. August 2015 verwiesen.
Vorbehaltlich einer entsprechenden Sicherheitslage könnten ggf. weitere
Maßnahmen des Kapazitätsaufbaus im Grenzmanagement, auch im Sinne der
Rechtsstaatlichkeit und guten Regierungsführung durchgeführt werden.
9. Was ist der Bundesregierung über von den EU-Mitgliedstaaten oder der
Europäischen Kommission beabsichtigten finanziellen Ergebnisse des
„Valletta-Gipfels“ bekannt?
Die Europäische Kommission plant die Einrichtung eines EU-Treuhandfonds für
die Sahel-Region, den Tschad und das Horn von Afrika mit einem
Finanzvolumen von 1,8 Mrd. Euro. Die Staats- und Regierungschefs haben bei ihrer
informellen Tagung am 23. September 2015 erklärt, die Mittelausstattung des
Treuhandfonds durch zusätzliche Beiträge der Mitgliedstaaten aufzustocken. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 35 verwiesen.
10. Was ist der Bundesregierung über den Stand des Vorhabens bekannt, ein
„multifunktionales Zentrum“ zur Migrationskontrolle in Agadez/Niger
einzurichten, und wann könnte dieses einsatzbereit sein?
Das in Agadez/Niger geplante multifunktionelle Zentrum soll auf Vorarbeiten
und Strukturen der Internationalen Organisation für Migration (IOM) aufbauen
und gemeinsam mit UNHCR die Zusammenarbeit mit den Behörden Nigers
verbessern. Ziel ist die Beratung von Flüchtlingen und Migranten über Risiken
irregulärer Migration und ggfs. alternative Möglichkeiten der legalen Migration.
Daneben sollen lokale Schutzmöglichkeiten geschaffen werden und ggfs. die
freiwillige Rückkehr in die Herkunftsregion unterstützt werden. Das genannte
Zentrum ist voraussichtlich bis Mitte 2016 einsatzbereit.
a) Welche Mittel wurden bereits für das „Multifunktionszentrum Niger“
beschlossen bzw. freigegeben?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden von der Europäischen Kommission
bisher 1,5 Mio. Euro aus dem Instrument für Stabilität und Frieden (IcSP) für das
geplante multifunktionelle Zentrum in Agadez/Niger freigegeben.
b) Auf welche Weise soll das Zentrum auch gegen kommerzielle Fluchthilfe
oder Grenzkontrollen agieren?
c) Auf welche Weise soll das Zentrum auch für Möglichkeiten
beschleunigter Abschiebungen sorgen?
Die Fragen 10b und 10c werden gemeinsam beantwortet. Darüber liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
d) Auf welche Weise könnte das Zentrum auch mit EU-Militärmissionen in
der Region kooperieren?
Der Aufbau des Zentrums erfolgt in Kooperation mit der zivilen GSVP-Mission
EUCAP Sahel Niger.
11. Was ist der Bundesregierung über das Verhältnis von Zahlen der in
afrikanischen Ländern verbleibenden Geflüchteten („Binnenflüchtlinge“) zu den
Zahlen jener Geflüchteten bekannt, denen es gelingt, in EU-Mitgliedstaaten
weiterzureisen?
Die Zahl der in afrikanischen Ländern verbleibenden Geflüchteten ist um ein
Vielfaches höher als die derjenigen, die die EU-Mitgliedstaaten erreichen. Nach
Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) gab es
Ende 2014 ca. 12 Millionen Binnenvertriebene (d. h. Vertriebene, die auf der
Flucht innerhalb der Grenzen ihres Heimatlandes verbleiben) in Subsahara-
Afrika. Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge wurden im
Zeitraum 1. Januar bis 31. August 2015 28 645 Asylanträge von afrikanischen
Staatsangehörigen in Deutschland gestellt. Die Gesamtzahl der Asylantragsteller
aus afrikanischen Ländern in der EU kann bei Eurostat eingesehen werden.
12. Was ist damit gemeint, wenn die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel davon
spricht, „analoge Projekte“ müssten auch in Mauretanien, Mali, oder
Äthiopien begonnen bzw. die Länder mit finanziellen Anreizen zu entsprechenden
Initiativen motiviert werden (
www.statewatch.org/news/2015/sep/eu-crisis-
letter-Hollande-Merkel-aux-autorites-europeennes.pdf)?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Multifunktionszentren auch in
anderen Herkunfts- und Transitstaaten einen Beitrag zur Bekämpfung irregulärer
Migration leisten können. Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und der
französische Staatspräsident François Hollande haben in ihrem gemeinsamen Brief
vom 3. September 2015 vorgeschlagen, ähnliche Projekte wie das in Niger
geplante Multifunktionszentrum auch in anderen wichtigen Transit- und
Herkunftsländern (z. B. Mauretanien, Mali und Äthiopien) umzusetzen.
13. Was ist der Bundesregierung über Pläne für weitere „Zentren“ zur
Migrationskontrolle in afrikanischen Ländern bekannt, und inwiefern setzt sie sich
selbst dafür ein?
Die EU prüft derzeit die Errichtung bzw. Unterstützung von bestehenden
Informations- und Beratungseinrichtungen für Flüchtlinge und Migranten entlang der
Migrationsrouten am Horn von Afrika. Die Bundesregierung begrüßt diese
Prüfung durch die EU.
14. Auf welche Weise könnten aus Sicht der Bundesregierung die Regierungen
in Mali, Niger und Nigeria im weiteren Ausbau des Grenzmanagements oder
der Migrationskontrolle unterstützt werden?
Im Rahmen des Kapazitätenaufbaus der Afrikanischen Union (AU) kooperiert
Deutschland mit der AU bei der Umsetzung des „African Union Border
Programme“ (Grenzvorhaben). Im Auftrag der Bundesregierung unterstützt die
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) auf Ebene der AU und auf
nationaler Ebene dazu die rechtliche und physische Festlegung von
Grenzverläufen, die grenzüberschreitende Kooperation sowie Institutionenstärkung. Mali ist
durch seine Maßnahmen an den Grenzen zu Burkina Faso, Senegal und Guinea
Teil des Grenzvorhabens, Niger durch Maßnahmen betreffend die Grenzen zu
Algerien, Burkina Faso und Benin.
Niger ist – wie seit 2015 auch Nigeria – zudem Teil des AA-finanzierten
Polizeiprogramms Afrika, in dessen Rahmen in ausgewählten Provinzen auch
grenzüberschreitende Zusammenarbeit, überregionaler Erfahrungsaustausch und die
Ausstattung von Grenzstationen gefördert wird. Für ein Beispiel auf welche
Weise die Bundesregierung den Ausbau des Grenzmanagements in den
benannten Ländern bereits unterstützt, wird auf die Antwort zu Frage 12b auf
Bundestagsdrucksache 18/5895 vom 1. September 2015 verwiesen.
15. Was ist damit gemeint, wenn die Bundesregierung anregt zu prüfen,
inwiefern die EUCAP Sahel Mali-Mission und die EUCAP Sahel Niger-Mission
hinsichtlich der Migrationskontrolle ausgebaut werden könnten?
Der Europäische Rat hat am 23. April 2015 im Rahmen eines umfassenden
migrations- und flüchtlingspolitischen Maßnahmenpakets unter anderem
beschlossen, dass die EU Mali und Niger verstärkt bei der Überwachung und Kontrolle
ihrer Landgrenzen und der Landwege unterstützen wird. Die EU kann dazu auf
die bestehenden GSVP-Missionen in der Region aufbauen. EUCAP Sahel Mali
und EUCAP Sahel Niger sind zwei bestehende zivile GSVP-Missionen in der
Region. Die Bundesregierung unterstützt mit ihrer Prüfanregung den Beschluss
des Europäischen Rates vom 23. April 2015. Der Auftrag der zivilen Mission EU-
CAP Sahel Niger wurde bereits angepasst, um die Unterstützung beim
Grenzschutz und der Bekämpfung krimineller Schleusungen zu ermöglichen. Für die
zivile Mission EUCAP Sahel Mali wird dies momentan ebenfalls geprüft. Die
Bundesregierung legt dabei besonderen Wert auf die Einhaltung und Vermittlung
von menschenrechtlichen und rechtsstaatlichen Grundsätzen.
16. Welche der im „Non-Paper“ angesprochenen „Schlüssel-Transitländer“
müssten aus Sicht der Bundesregierung in der Migrationskontrolle und im
Migrationsmanagement unterstützt werden?
Die Unterstützung der Transitländer entlang der wichtigsten Migrationsrouten
nach Europa ist ein zentrales Element in der Antwort der EU und der
Bundesregierung auf die aktuellen Herausforderungen in der Migrations- und
Flüchtlingspolitik. Eine wichtige Rolle kommt dabei insbesondere der Türkei, den Staaten
des Westlichen Balkans sowie den Ländern entlang der Migrationsrouten vom
Horn von Afrika und durch die Sahara nach Libyen zu.
17. Mit welchen „relevanten internationalen Organisationen“ könnten diese
unterstützt werden?
Diese könnten von verschiedenen Institutionen unterstützt werden, die mit
unterschiedlichen Schwerpunkten als internationale Akteure der internationalen
Migrationspolitik zusammenwirken. Dazu zählen aus Sicht der Bundesregierung
vorrangig IOM (International Organization for Migration), UNHCR sowie das
GFMD (Global Forum on Migration and Development).
18. Wie definiert die Bundesregierung den im „Non-Paper“ verwendeten Begriff
von „Wirtschaftsmigranten“ („economic migrants“)?
Als „economic migrants“ versteht die Bundesregierung diejenigen Personen, die
nicht aus politischen Gründen, sondern aus vorwiegend wirtschaftlicher
Motivation ihr Herkunftsland verlassen.
a) Hinsichtlich welcher afrikanischen Länder erkennt die Bundesregierung
derzeit „Kriegsflüchtlinge“ oder „Bürgerkriegsflüchtlinge“ an?
Eine Schutzgewährung unter dem Aspekt „Kriegs- bzw. Bürgerkriegsflüchtling“
im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylVfG kann in Verfahren von
Antragstellern aus afrikanischen Staaten bei den Herkunftsländern Eritrea, Somalia und
Sudan in Betracht kommen.
b) Welche afrikanischen Länder sieht die Bundesregierung derzeit als
„sichere Herkunftsländer“ an?
Als sichere Herkunftsstaaten gemäß § 29a AsylVfG i. V. m. Anhang II stuft die
Bundesregierung die beiden afrikanischen Länder Senegal und Ghana ein.
19. Hinsichtlich welcher afrikanischen „Partnerländer“ könnten aus Sicht der
Bundesregierung weitere Maßnahmen zum Kampf gegen kommerzielle
Fluchthilfe („Schleuser“) verhandelt und begonnen werden, und bezüglich
welcher Länder ist die Bundesregierung hierzu bereits aktiv geworden?
Das Mandat der GSVP-Mission der EU in Niger, EUCAP Sahel Niger, wurde
bereits diesbezüglich angepasst. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15
verwiesen. Entlang der ostafrikanischen Migrationsrouten wären Maßnahmen zur
Bekämpfung von Menschenhandelsnetzwerken, die Flüchtlinge und Migranten
entführen und für die Erpressung eines Lösegeldes foltern, ebenfalls denkbar.
20. Hinsichtlich welcher weiteren afrikanischen „Partnerländer“ könnten aus
Sicht der Bundesregierung Abschiebeabkommen („verstärkte
Zusammenarbeit bei einer wirksamen Rückkehrpolitik“) verhandelt werden, und
bezüglich welcher Länder ist die Bundesregierung hierzu bereits aktiv geworden?
Zur Verbesserung der Kooperation mit den Herkunftsstaaten und zur
Ermöglichung der Rückführungen von ausreisepflichtigen Personen haben sich in der
Praxis der Abschluss von EU-Abkommen mit wichtigen Herkunftsstaaten über die
Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt sowie die regelmäßige
Überprüfung und Evaluierung der Umsetzung dieser Rückübernahmeabkommen
durch die Vertragsparteien im durch die Rückübernahmeabkommen geschaffene
Kontrollorgane wie das Joint Readmission Committee (JRC-Ausschuss),
bewährt.
Diese Rückübernahmeabkommen begründen jedoch keine Pflicht der
Bundesrepublik Deutschland zur Rückführung, es wird vielmehr nur die nach allgemeinem
Völkerrecht bestehende völkerrechtliche Verpflichtung des Herkunftsstaates zur
Rückübernahme eigener Staatsangehöriger ausdrücklich bestätigt sowie eine
transparente und rechtsstaatlichen Maßstäben gerecht werdende
verfahrensmäßige Ausgestaltung des Rückübernahmeverfahrens näher geregelt.
Die Bundesregierung unterstützt den Abschluss von EU-
Rückübernahmeabkommen mit afrikanischen Herkunftsstaaten, insbesondere mit Ägypten, Algerien,
Ghana, Guinea, Marokko, Nigeria.
21. Auf welche Weise könnten die Anstrengungen aus Sicht der
Bundesregierung „honoriert“ werden?
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass bei den Beratungen des Valletta-
Gipfels seitens der EU und ihrer Mitgliedstaaten der Wille zu einer verbesserten
Zusammenarbeit in Fragen der Wirtschafts-, Außen- und Entwicklungspolitik
zum Ausdruck kommt und dass insoweit auch ein Zusammenhang mit
Fortschritten bei der Zusammenarbeit in Rückführungsfragen hergestellt wird.
22. Was ist im Einzelnen damit gemeint, wenn die Bundesregierung in ihrem
„Non-Paper“ davon spricht, die EU-Mitgliedstaaten könnten im Gegenzug
das Staatswesen, den „Sicherheitssektor“, das Grenzmanagement und den
Bildungssektor stärken sowie Möglichkeiten legaler Migration schaffen?
Zur Bewältigung der Migrationsströme ist eine engere Zusammenarbeit mit
afrikanischen Staaten unerlässlich. Dabei sollte die Bereitschaft zur Rückübernahme
ein Element darstellen. Denkbar ist, wo möglich, eine engere Kooperation u. a. in
den von den Fragestellern genannten Bereichen Stabilisierung des Staatswesens,
Sicherheitssektor, Grenzmanagement, Bildungssektor und legale Migration.
Einschlägige Maßnahmen fördert die Bundesregierung bereits in Partnerländern:
Grenzmanagement beispielsweise im Grenzpolizeiprojekt Tunesien aus Mitteln
der Transformationspartnerschaft sowie im überregionalen Grenzvorhaben in
Subsahara-Afrika, in dem teilnehmende Staaten in Koordination mit der
Afrikanischen Union insb. durch Kapazitätenaufbau und Beratung unterstützt werden
(hier wird auch auf die Antwort zu Frage 8a verwiesen). Dies gilt auch für
Projekte mit Bezug zu Sicherheitssektorreform, wie das Polizeiprogramm Afrika,
und Projekte zur Stabilisierung des Staatswesens, auch durch Demokratie- und
Rechtsstaatsförderung, die die Bundesregierung in Subsahara-Afrika unterstützt.
Eine Ausweitung der legalen Migrationsmöglichkeiten nach Europa ist darüber
hinaus dazu geeignet, die Asylsysteme zu entlasten.
23. Was ist mit dem Vorschlag gemeint, zur Vorbereitung „maßgeschneiderter
Unterstützungspakete“ könnten „spezielle Migrationsexperten“ an die
Botschaften der Mitgliedstaaten abgeordnet werden, welche bereits in der
Erklärung des Rates für Außenbeziehungen vom 23. April 2015 als „europäische
Verbindungsbeamte für Migration“ bezeichnet worden waren, um
„Informationen über Migrationsströme [zu] sammeln, sich mit den nationalen
Verbindungsbeamten ab[zu]stimmen und mit den Behörden vor Ort direkt
zusammen[zu]arbeiten“?
Der Vorschlag bekräftigt in Bezug auf afrikanische Länder die Erklärung des
Europäischen Rats vom 23. April 2015, wonach europäische Verbindungsbeamte
für Migration in relevante Drittstaaten entsandt werden sollen. Die europäischen
Verbindungsbeamten sollen an den EU-Delegationen in den jeweiligen Ländern
arbeiten. Das Aufgabenspektrum dieser Beamten wird in allgemeiner Form in der
Erklärung des Europäischen Rats beschrieben und dann in dem Vorschlag weiter
spezifiziert. Darüber hinaus wird in dem Vorschlag angeregt, wo erforderlich
weitere nationale Migrationsexperten an Botschaften der EU-Mitgliedstaaten in
relevanten afrikanischen Ländern zu entsenden. Diese würden mit den
europäischen Verbindungsbeamten sowie ihren Kolleg/innen anderer Botschaften von
EU-Mitgliedstaaten eng zusammenarbeiten. Den Rahmen für diese
Zusammenarbeit bietet die Verordnung (EG) 377/2004 (geändert durch die Verordnung
(EU) 493/2011) zur Schaffung eines Netzes von Verbindungsbeamten für
Einwanderungsfragen.
24. Welche Angehörigen welcher behördlichen oder privaten Einrichtungen
hielte die Bundesregierung an deutschen Botschaften hierzu für geeignet?
Ein umfassender Ansatz von Migrationsberatung an deutschen
Auslandsvertretungen vor Ort muss die gesamte Bandbreite migrationspolitischer Aspekte
abdecken und auf die besonderen Konstellationen der einzelnen Länder eingehen.
Während übergeordnete außenpolitische Aufgaben in den Bereich des
Auswärtigen Dienstes fallen, können Einzelaspekte in diesem Rahmen auch von fachlich
jeweils zuständigen Ressorts oder Behörden als Teil des Geschäftsbereichs des
Auswärtigen Amtes mit wahrgenommen werden. Damit kann der für jede Region
und jedes Gastland spezifischen politischen und wirtschaftlichen Konstellation
Rechnung getragen werden.
25. Mit welchen „Partnern in der Region“ könnten aus Sicht der
Bundesregierung „Kapazitäten für den Schutz der Seegrenzen und für Such- und
Rettungsoperationen“ aufgebaut werden (Erklärung des Rates für
Außenbeziehungen vom 23. April 2015)?
Ein möglicher Partner hierfür wäre die Tunesische Nationalgarde. Diese wurde
im Rahmen der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe seit 2012 mit
Seenotrettungsmitteln zur Eigen- und Fremdrettung ausgestattet.
26. Welche weiteren „regionale[n] Entwicklungs- und Schutzprogramme für
Nordafrika und das Horn von Afrika“ könnten aus Sicht der
Bundesregierung „auf den Weg“ gebracht werden (Erklärung des Rates für
Außenbeziehungen vom 23. April 2015)?
Außer den beiden genannten regionalen Entwicklungs- und Schutzprogrammen
für Nordafrika und das Horn von Afrika sind der Bundesregierung derzeit keine
Planungen für weitere solche Programme bekannt.
27. Inwiefern hält es die Bundesregierung für notwendig, „ein neues
Rückkehrprogramm für die rasche Rückführung illegaler Migranten aus den
Mitgliedstaaten an den Außengrenzen aufzulegen, das von FRONTEX koordiniert
wird“, und wie könnte dies umgesetzt werden (Erklärung des Rates für
Außenbeziehungen vom 23. April 2015)?
Der Europäische Rat hat die Kommission aufgefordert, „ein gezieltes
europäisches Rückkehrprogramm“ auszuarbeiten. Die Europäische Kommission ist dem
mit einem „EU-Aktionsplan für Rückkehr“ nachgekommen, durch den die
Wirksamkeit des EU-Rückkehrsystems verbessert werden soll. Die EU-Agenturen
FRONTEX, das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO),
Europol und Eurojust sollen bei der Koordinierung von Rückkehrmaßnahmen ihre
Expertise einbringen und die Kommunikation zwischen den Mitgliedstaaten
erleichtern. Es gehört zu den Aufgaben der EU-Agentur FRONTEX, gemeinsame
Rückführungsaktionen der zuständigen Mitgliedstaaten zu unterstützen.
So werden beispielsweise bewährte Verfahren zur Beschaffung von
Reisedokumenten oder zum Vollzug von Rückführungsmaßnahmen ermittelt und deren
Harmonisierung auf Ebene der Mitgliedstaaten gefördert. Dies beinhaltet auch
die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden relevanter Drittstaaten, etwa
bei der Identifizierung von Migranten und der Ausstellung von Reisedokumenten
für deren Rückkehr.
Eine verstärkte Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Rückführung durch
FRONTEX wird daher von der Bundesregierung grundsätzlich begrüßt.
28. Worum handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei dem „Sharm
El Sheikh Plan of Action“, der nach Medienberichten Kooperationen
zwischen der EU und diktatorischen Regimen, wie in Eritrea oder dem Sudan,
behandelt (Deutsche Welle Onlineausgabe vom 4. September 2015), und
inwiefern ist sie selbst daran beteiligt?
Der Khartum-Prozess wurde am 28. November 2014 unter italienischer
Ratspräsidentschaft ins Leben gerufen. Kern ist die Zusammenarbeit der Europäischen
Union mit Ländern entlang der ostafrikanischen Migrationsroute zur
Bekämpfung von Schleuserkriminalität und eine Verbesserung der Lage von Flüchtlingen
und Migranten in der Region sowie zur Bekämpfung von Fluchtursachen. Das
macht es auch notwendig, mit allen Staaten der Region einen Dialogprozess in
Gang zu setzen, in dem die aktuellen Probleme in einer ganzheitlichen Art
angegangen werden, ohne Themen wie den Menschenrechtsschutz dabei
auszuklammern.
Der Steuerungsausschuss des Khartum-Prozesses hielt in Sharm el-Sheikh seine
erste Sitzung ab. Deutschland war durch das Auswärtige Amt und das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vertreten. Der
vom ägyptischen Vorsitz der Sitzung aufgestellte Aktionsplan listet Projekte, die
von den afrikanischen Staaten, die am Khartum-Prozess teilnehmen, für
wünschenswert gehalten werden. Die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten und der
Europäischen Kommission haben dabei keine Zusage zur Finanzierung dieser Projekte
gegeben.
29. Mit welchen Maßnahmen soll der Aktionsplan „das Problem des
Menschenhandels und des Schmuggels von Migranten angehen, Hilfe für die Opfer,
Aufnahmezentren leiten, gestrandeten und gefährdeten Migranten
beistehen“?
Um die Ursachen von Flucht und irregulärer Flucht effektiv zu bekämpfen, ist ein
breit angelegtes außen-, entwicklungs- und sicherheitspolitisches Konzept
erforderlich, um fragile Länder zu stabilisieren und Konflikten, politisch motivierter
Gewalt, Menschenrechtsverletzungen, desolaten sozioökonomischen Umständen
und mangelnder Rechtsstaatlichkeit effektiv entgegenzuwirken. Damit der
Khartum-Prozess hier einen sinnvollen Beitrag leisten kann, muss ein umfassender
Dialog mit den Regierungen der beteiligten ostafrikanischen Staaten über diese
Themen geführt werden.
Ein weiterer Imperativ ist es, den Schutz und die Lebensbedingungen von
Flüchtlingen und Migranten zu gewährleisten bzw. zu verbessern. Die Bundesregierung
setzt sich insbesondere dafür ein, der Entführung und Folter von Flüchtlingen
entlang der ostafrikanischen Migrationsrouten entgegenzuwirken.
30. Welche Aufgabe übernimmt die Bundesregierung in dem im Rahmen des
Khartum-Prozesses eingerichteten „Steering Committee of the Horn EU-
Horn Of Africa Migration Route Inititiative“?
Es gibt keine besondere Aufgabenverteilung im Rahmen des
Steuerungsausschusses. Der Steuerungsausschuss hat seine Arbeitsordnung noch nicht
abschließend festgelegt.
31. Welche weiteren Mitglieder welcher Länder oder Institutionen sind in dem
Ausschuss vertreten?
Auf europäischer Seite nehmen derzeit teil: die Europäische Kommission,
Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Malta. Auf afrikanischer
Seite sind vertreten: die Kommission der Afrikanischen Union, Ägypten,
Äthiopien, Eritrea, Sudan, Südsudan.
32. Welche Unterausschüsse mit welchen Mitglieder und Aufgaben existieren
im Rahmen des „Steering Committee“ oder des „Sharm El Sheikh Plan of
Action“?
Es existieren keine Unterausschüsse. Es soll ein Sekretariat für den Khartum-
Prozess geben, das sich bisher noch nicht konstituiert hat.
33. Aus welchem Grund hält die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit
Regierungen Ägyptens, Äthiopiens, des Sudan, des Südsudan und Eritreas
hinsichtlich der Menschenrechtssituation in den Ländern im „Steering
Committee“ für vertretbar?
Auf die Antworten zu den Fragen 28 und 29 wird verwiesen.
34. Auf welche Weise sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die
„personellen und institutionellen Kapazitäten von Regierungen in Eritrea oder dem
Sudan beim Kampf gegen Menschenhandel und -schmuggel“ gestärkt
werden?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. Das Auswärtige Amt
hat 2014 unabhängig vom Khartum-Prozess ein Projekt der Internationalen
Organisation für Migration (IOM) mit 115 000 Euro unterstützt, das u. a.
sudanesische Grenzbeamte zur besseren Identifizierung von Opfern von Menschenhandel
qualifizieren sollte. Das Projekt war Teil der gemeinsamen Strategie des UNHCR
und von IOM zum besseren Schutz von Flüchtlingen und Migranten vor
Menschenhandel, Entführung und Folter entlang der ostafrikanischen
Migrationsrouten.
35. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Einrichtung eines
„Treuhand-Fond“ für die Sahel-Region, den Tschad und das Horn von Afrika,
welche Themenfelder müssten hiervon erfasst werden, und wie könnte dieser
aus ihrer Sicht umgesetzt werden?
Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich die Einrichtung des EU-
Treuhandfonds, der den Arbeitstitel „European Union Emergency Trust Fund for stability
and addressing root causes of irregular migration and displaced persons in Africa“
(EUTF) trägt. Der EUTF soll mit einem Volumen von 1,8 Mrd. Euro aus Mitteln
bestehender EU-Finanzinstrumente ausgestattet werden, vorrangig Mittel aus der
Reserve des 11. Europäischen Entwicklungsfonds. Er soll nach erstem Vorschlag
der Europäischen Kommission vorrangig vier Kategorien von Maßnahmen
finanzieren: 1.) Wirtschaftsprogramme zur Schaffung von Arbeitsplatzplätzen,
2.) Stärkung der Resilienz insbesondere im Bereich Ernährungssicherung,
3.) Verbesserung des Migrationsmanagements entlang des EU-Gesamtansatzes
für Migration und Mobilität, 4.) Verbesserung der allgemeinen
Regierungsführung in den Herkunfts- und Transitländern. Die Mittel sollen entlang der für die
betroffenen Regionen bereits abgestimmten Regional-Strategien, wie dem „EU
Sahel Regional Action Plan for 2015-2020“, eingesetzt werden und die
klassischen Länder- und Regionalprogramme der EU-Entwicklungszusammenarbeit
ergänzen. Bei der Umsetzung der Programme und dem zweckgemäßen Einsatz
der Mittel baut die Europäische Kommission vorrangig auf die Strukturen und
Kapazitäten der bilateralen Durchführungsorganisationen. Die Bundesregierung
wird bei den weiteren Verhandlungen zur Ausgestaltung des Treuhandfonds auf
eine entsprechend kohärente Umsetzung achten.
36. In welchen Städten welcher Länder ist nach Kenntnis der Bundesregierung
derzeit die Errichtung sogenannter „Hotspots“ geplant?
Die Europäische Kommission plant den Hotspot-Ansatz in Gebieten an der EU-
Außengrenze mit hohem Migrationsdruck anzuwenden, um die dort
ankommenden Flüchtlinge bzw. Migranten ordnungsgemäß zu registrieren. Derzeit soll der
Hotspot-Ansatz an folgenden Orten in Süditalien umgesetzt werden: Pozzallo,
Porto Empedocle, Trapani (alle auf Sizilien), Augusta, Taranto sowie Lampedusa.
Ferner ist geplant, den Ansatz auf den griechischen Inseln Lesbos, Kos, Leros,
Chios und Samos anzuwenden.
a) Am Aufbau welcher dieser „Hotspots“ sind welche Bundesbehörden
beteiligt?
Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) wird im Rahmen
des Hotspot-Ansatzes durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im
Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützt. Die EU-Agentur FRONTEX beteiligt
sich gegenwärtig am Hotspot-Ansatz in Italien über die FRONTEX-koordinierte
Operation „Triton 2015“. Die Bundespolizei ist mit eigenem Personal an dieser
Operation beteiligt.
b) Auf welche Weise sollen die „Hotspots“ in Catania, Piräus und anderen
Städten nach derzeitigem Stand mit den Agenturen Europol und
FRONTEX zusammenarbeiten?
Zur Koordinierung des Hotspot-Ansatzes wurde unter Federführung der
nationalen Behörden in Catania eine EU Regional Task Force (EURTF) eingerichtet, die
sich aus Vertretern von FRONTEX, dem Europäischen Unterstützungsbüro für
Asylfragen (EASO), Europol, Eurojust und EUNAVFOR MED SOPHIA
zusammensetzt. In Piräus soll ebenfalls eine EU Regional Task Force eingerichtet
werden. Dadurch soll die Zusammenarbeit der EU-Institutionen im Rahmen der
jeweiligen Mandate in Abstimmung mit dem zuständigen Aufnahmemitgliedstaat
verbessert werden.
Die EU-Agenturen senden darüber hinaus „Migration Support Teams“ in
Aufnahmeeinrichtungen des jeweiligen Aufnahmemitgliedstaats. Die
Zusammensetzung und Expertise dieser Teams soll der aktuellen Lage angepasst sein, um die
Behörden des Aufnahmemitgliedstaats bedarfsorientiert zu unterstützen.
FRONTEX setzt beispielsweise Experten ein und bietet mobile Büros an, um den
Aufnahmemitgliedstaat bei der Identifizierung und Registrierung von Migranten
zu unterstützen. Darüber hinaus unterstützt FRONTEX bei der Befragung
einzelner Migranten, um Informationen über die Vorgehensweise von Schleusern zu
sammeln. Weiterhin soll FRONTEX bei Bedarf Rückführungsmaßnahmen der
zuständigen Mitgliedstaaten unterstützen.
Die Experten von EASO sollen die Aufnahmemitgliedstaaten im Rahmen der
Registrierung von Asylbewerbern unterstützen. Europol und Eurojust sollen
Ermittlungsbeamte entsenden, um die Informationsgewinnung im Rahmen der
Bekämpfung der Schleusungskriminalität zu unterstützen.
c) Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung damit gemeint, wenn Europol
davon spricht, in Piräus eine „Zelle“ einzurichten, um damit den
„Schmuggel“ von Schutzsuchenden aus der Türkei zu verhindern
(France24, Onlineausgabe vom 6. September 2015)?
Im FRONTEX-Verbindungsbüro in Piräus soll die EU Regional Task Force
Griechenland untergebracht werden.
37. Wie bewertet das Auswärtige Amt den Erfolg der auf
Bundestagsdrucksache 18/5895 beschriebenen Maßnahmen zum Aufbau von
Grenzpolizeistationen und Grenzanlagen in Niger, Burkina Faso, Mauretanien, Mali, dem
Tschad und Kamerun zur Bekämpfung angeblich „krimineller
Schleusungen“?
Die Maßnahmen im Bereich Grenzsicherheit in den Projektländern Niger,
Mauretanien und Tschad zielen auf eine Professionalisierung nationaler Polizeien und
Sicherheitsinstitutionen im Grenzverkehr ab. Dazu werden u. a. Grenzstationen
gebaut, ausgestattet und die darin eingesetzten Polizistinnen und Polizisten
fortgebildet.
Eine Bewertung der Zielerreichung findet im Rahmen fortlaufender Beobachtung
durch die Bundesregierung statt, wird jedoch erst nach weiterer Umsetzung der
noch relativ neuen Maßnahmenpakete (Infrastruktur, Equipment und Aus- und
Weiterbildung sowie Beratung der Polizeiführung) mit größerer Aussagekraft
möglich sein.
Die Länder Burkina Faso, Mali und Kamerun sind momentan keine
Teilnehmerländer des auf Bundestagsdrucksache 18/5895 beschriebenen und vom
Auswärtigen Amt geförderten „Polizeiprogramms Afrikas“.
38. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, mit welcher „Technik“ die
Polizeiorganisation Interpol in Burkina Faso, Mali, Marokko, Mauretanien,
Niger, Tunesien und dem Tschad eine einwöchige „Grenzkontroll-
Operation“ durchführt (Bundestagsdrucksache 18/5895)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4a der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 18/5895 vom 1. September 2015 wird verwiesen. Erläuternd
hierzu wird angemerkt, dass mit der Verwendung von „Interpol-Technik“ nicht
Ausstattungsgegenstände, sondern das Erlernen von Interpol-(Arbeits-)
Techniken wie z. B. die Nutzung von Interpol-Dateien, gemeint ist.
39. Auf welche Weise könnten die EU-Mitgliedstaaten aus Sicht der
Bundesregierung dafür sorgen, in Libyen eine belastbare Sicherheitsarchitektur zu
errichten, und welche Vorschläge hat die Bundesregierung hierzu in jüngster
Zeit gemacht?
Deutschland wie auch die EU haben angekündigt, eine zukünftige libysche
Einheitsregierung beim Aufbau staatlicher Strukturen zu unterstützen. Es muss
zunächst eine Einheitsregierung gebildet werden, mit der dann mögliche Ansätze
erörtert werden können. Ein libysches „ownership“ ist bei der Frage einer neuen
Sicherheitsarchitektur unverzichtbare Voraussetzung. Auf Antwort zu Frage 42
wird verwiesen.
40. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die EU-Mission
„EUBAM Libyen“ zur Unterstützung libyscher Polizeien, Militärs und
Milizen offiziell beendet oder verlängert werden soll?
Das Mandat endet am 21. November 2015. Über die weitere Planung für die
Mission liegen der Bundesregierung noch keine Informationen vor.
41. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern im Rahmen von
EUBAM Libyen eingesetztes Personal oder Ausrüstung weiterhin in Libyen
oder den angrenzenden Ländern verbleibt oder bereits in die Herkunftsländer
zurückgeschafft wurde?
Der sogenannte Peacock Compound der Mission wurde am 30. April 2015 an den
Vermieter zurückgegeben, das Missionsmaterial traf am 25. August 2015 bei EU-
LEX Kosovo in Pristina ein. EUBAM Libyen verbleibt mit einer Rumpfpräsenz
von drei Personen in Tunis und zwei in Tripolis.
42. Auf welche Weise könnten die UN-Anstrengungen zur Bildung einer
Einheitsregierung in Libyen aus Sicht der Bundesregierung konkret unterstützt
werden?
Deutschland hat den VN-geführten Verhandlungsprozess von Anfang an eng
begleitet: Im Auswärtigen Amt ist es im Juni 2015 erstmals gelungen, die
wichtigsten Konfliktparteien zu Gesprächen mit den ständigen Mitgliedern des UN-
Sicherheitsrates und anderen Staaten an einen Tisch zu bringen. Direkte Gespräche
zwischen den Konfliktparteien hatte es zuvor nie gegeben. In der Folge hatte der
Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, in enger
Abstimmung mit dem VN Sondergesandten Bernardino León sowohl in direkten
Kontakten wie auch über einflussreiche regionale Akteure auf die Streitparteien
eingewirkt, um den politischen Übergangsprozess nach 40 Jahren Ghaddafi-
Herrschaft durch eine Einigung auf eine Einheitsregierung wieder auf das Gleis zu
setzen.
Deutschland steht bereit, gemeinsam mit internationalen Partnern eine zukünftige
libysche Einheitsregierung beim Aufbau der dringend notwendigen staatlichen
Strukturen zu unterstützen. Dabei hat die Bundesregierung Schwerpunktbereiche
für ein deutsches Hilfsangebot an eine libysche Einheitsregierung identifiziert,
die derzeit soweit vorbereitet werden, wie es ohne libysche Partnerregierung
möglich ist. 1. Kapazitätsaufbau der Verwaltung, besonders im
Kommunalbereich. Dazu wurde aus Mitteln der Transformationspartnerschaft ein GIZ-Büro in
Tunis aufgebaut, welches seit dem Frühsommer libysche Gemeinden identifiziert
und Projekte vorbereitet. 2. Wiederaufnahme der Polizeiausbildung, die
Mitte 2014 aufgrund der Sicherheitslage abgebrochen werden musste. 3.
Entwicklungsorientierte Übergangshilfe, um die Lebensbedingungen der
Bevölkerung möglichst schnell zu verbessern. Das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung plant gemeinsam eine übergangsweise
Unterstützung einer Einheitsregierung nach bestehendem Bedarf, bspw. durch
Rehabilitation von Basisinfrastruktur und Unterstützung im Bildungsbereich. 4.
Humanitäre Hilfe: Das Auswärtige Amt hat im laufenden Jahres über das Internationale
Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) sowie durch den Hohen
Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) humanitäre Hilfe für Flüchtlinge,
Migranten und Binnenvertriebene in Libyen in Höhe von 3,5 Mio. Euro geleistet und
bereitet weitere Hilfen vor.
43. Was ist der Bundesregierung über die Zielsetzung und die Teilnehmenden
einer „European Regional Task Force“ (EURTF) in Catania/Italien bekannt?
Die European Regional Task Force (EURTF) ist eine EU-behördenübergreifende
Kooperation, die an Migrationsschwerpunkten die lokalen Behörden vor Ort
unterstützt, vorrangig den Informationsaustausch in Bezug auf Schleusernetzwerke
fördert und die Umsetzung des Hotspot-Ansatzes in Italien koordinieren soll. Die
EURTF entsendet bei Bedarf Expertenteams an die Hotspots, die von Italien
benannt werden.
Auf die Antwort zu Frage 36b wird verwiesen. Weitere Teilnehmer der EURTF
sind Verbindungsbeamte der italienischen Behörden Central Operative Service
(State Police), Guardia di Finanza und der Carabinieri.
44. Auf welche Weise arbeitet diese „Task Force“ auch mit der Militärmission
EUNAVFOR MED zusammen?
Die „European Regional Task Force“ (EURTF) in Catania dient der GSVP-
Operation EUNAVFOR MED als Koordinations- sowie Kooperationsplattform für
die Einsätze insbesondere mit Blick auf die Seenotrettung im südlichen und
zentralen Mittelmeer.
45. Worum handelt es sich bei den von der Hohen Vertreterin am
3. September 2015 skizzierten 16 „Gelegenheiten“, in denen es gelungen
sein soll, durch die militärische Aufklärung in EUNAVFOR MED
„Schmuggler und Menschenhändler“ zu verfolgen?
Nach hiesigem Verständnis bezieht sich diese Frage auf eine Pressemitteilung der
Hohen Vertreterin Mogherini vom 3. September 2015, anlässlich des informellen
Verteidigungsministertreffens in Luxemburg (Quelle: URL
www.eu2015lu.eu/
en/actualites/articles-actualite/2015/09/03-info-defense/index.html). Die Hohe
Vertreterin sagte wörtlich: „The information collected during the first phase [of
EUNAVFOR MED] has shown that on at least sixteen occasions in the past five
weeks, we could have prosecuted traffickers. Entering the next phase would allow
us to take effective action whilst operating on the high seas.“ Mit dieser Aussage
unterstreicht die Hohe Vertreterin die Ergebnisse der Phase 1 und plädiert für die
Notwendigkeit des Eintritts in die nächste Phase. In mindestens sechzehn Fällen
hätte EUNAVFOR MED effektive Aktionen auf Hoher See bei Vorliegen des
Mandats ergreifen können. Daher handelt es sich lediglich um hypothetische
Gelegenheiten, bei denen gerade keine Handlungen gegen Schleuser und
Menschenhändler vorgenommen werden konnten, da das erforderliche Mandat hierzu nicht
vorlag.
46. Was ist der Bundesregierung über EU-Pläne bekannt, die EU-Grenzagentur
FRONTEX weiter auszubauen oder sogar eine „schlagkräftige, EU-weite
Grenzschutztruppe“ („powerful EU-wide border protection force“)
aufzubauen (The Independent vom 4. September 2015)?
Im Sinne der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 26./27. Juni 2014
sollte im Zusammenhang mit der langfristigen Entwicklung der EU-Agentur
FRONTEX auch die Möglichkeit der Einrichtung eines europäischen Systems
von Grenzschutzbeamten mit dem Ziel, die Kontroll- und
Überwachungskapazitäten an den EU-Außengrenzen zu erhöhen, untersucht werden. Die derzeitige
Evaluierung der FRONTEX-koordinierten Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
an den EU-Außengrenzen konzentriert sich auf die Umsetzung der FRONTEX-
Verordnung in der Praxis. Sie befasst sich darüber hinaus mit der Frage, wie die
Kontroll- und Überwachungskapazitäten an den EU-Außengrenzen im Kontext
der derzeitigen Lage gestärkt werden können. Nach Abschluss der Evaluierung
wird der FRONTEX-Verwaltungsrat der Europäischen Kommission seine
Empfehlungen vorlegen. Diese sollten der Europäischen Kommission als Grundlage
für einen etwaigen Legislativvorschlag zur Änderung der FRONTEX-
Verordnung dienen. Nach Kenntnis der Bundesregierung werden auch die Innenminister
auf der Tagung des Rates am 8. Oktober 2015 die Zukunft des EU-
Außengrenzschutzes erörtern.
47. Inwiefern existieren bereits Überlegungen im Bundesministerium des
Innern, auch die Bundespolizei vermehrt an ausländischen Binnen- oder
Außengrenzen der EU einzusetzen (vgl. Schriftliche Frage 23 des
Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/4494), und inwiefern steht
dies im Zusammenhang mit der geplanten Neueinstellung von 3 000
Bundespolizistinnen und Bundespolizisten (DER TAGESSPIEGEL vom 7.
September 2015)?
Vor dem Hintergrund der aktuellen Migrationslage und einer
Unterstützungsanfrage der EU-Agentur FRONTEX wird eine Verstärkung des
Auslandsengagements der Bundespolizei geprüft. Es besteht kein Zusammenhang mit den in den
kommenden drei Jahren geplanten und 2016 beginnenden Neueinstellungen.
48. Was ist der Bundesregierung über ihre Mitarbeit im Europol-Focal Point
„Checkpoint“ darüber bekannt, wie viele vermeintliche „Schlepper“ von den
Behörden der EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2015 festgestellt wurden?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wie viele mutmaßliche Schleuser von den
Behörden der EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2015 festgestellt wurden. Nach
Angaben von Europol unterstützt der Focal Point „Checkpoint“ derzeit 1 593 laufende
Ermittlungen.
49. Inwiefern hält die Bundesregierung die von Europol ausgegebene Zahl von
30 000 Verdächtigen (The Irish Times vom 3. September 2015) für
realistisch, und wie verteilen sich diese auf die einzelnen Mitgliedstaaten?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass nach Angaben von Europol im Focal Point
„Checkpoint“ zur Schleusungskriminalität derzeit 30 000 Personen gespeichert
sind. Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse zur Verteilung auf die
einzelnen Mitgliedstaaten.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
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Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
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ISSN 0722-8333]