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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Einsatz der Bundespolizei beim Klimaprotest "Ende Gelände"

Einsatz der Bundespolizei bei den Klimaprotesten "Ende Gelände" gegen den Braunkohle-Tagebau des RWE-Konzerns in Garzweiler: Umfang des Unterstützungsersuchens durch NRW, Wasserwerfereinsatz, Höheninterventionsteam, Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit, Reizmitteleinsatz, Gewahrsamnahmen und Platzverweise, Koordination des BPol-Einsatzes, Kosten, Kooperation mit dem Werkschutz von RWE, Bedrohung von Demonstranten durch den Werkschutz, Einschränkung der Pressefreiheit während des Einsatzes<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

01.10.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/599610.09.2015

Einsatz der Bundespolizei beim Klimaprotest „Ende Gelände“

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Hubertus Zdebel, Andrej Hunko, Eva Bulling-Schöter, Sabine Leidig, Birgit Menz, Petra Pau, Kersten Steinke, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Vom 14. bis zum 16. August 2015 fanden im rheinischen Braunkohlerevier um Garzweiler Klima-Proteste im Rahmen der Kampagne „Ende Gelände“ statt. Eine vorübergehende Besetzung des Tagebaus Garzweiler II durch Klimaschützerinnen und Klimaschützer wurde durch ein Großaufgebot der Polizei beendet. Dabei beklagten Beobachterinnen und Beobachter gegenüber den Fragestellern einen unverhältnismäßigen und offensichtlich mit dem RWE-Konzern als Betreiber des Tagebaus abgestimmten Polizeieinsatz. So wurden Pfefferspray und Schlagstöcke gegen Demonstrantinnen und Demonstranten eingesetzt. Polizeieinsatzkräfte in RWE-Geländewagen machten zudem nach Angaben von Beobachterinnen und Beobachtern gegenüber der Fraktion DIE LINKE. gemeinsam mit dem betriebseigenen Sicherheitsdienst Jagd auf Demonstrierende. Laut Augenzeuginnen und Augenzeugen soll eine Einkesselung von Demonstrierenden sogar ausschließlich vom RWE-Werkschutz vorgenommen worden sein, der Klimaaktivistinnen und Klimaaktivisten unter den Augen der untätigen Polizei mit Eisenstangen bedroht haben soll. Laut Recherchen des Senders „WDR“ hatte RWE den privaten Sicherheitsdienst IWSM engagiert, von dem laut eines Angehörigen dieses Dienstes selbst die Gewalt ausging (www1.wdr.de/themen/aktuell/polizei-rwe-garzweiler-100.html).

Laut Medienberichten wurden Journalistinnen und Journalisten unter Verweis auf das Hausrecht von RWE von der Polizei vom Gelände entfernt. Eine Journalistin wurde nach eigenen Angaben mit Pfefferspray attackiert, eine andere stundelang gefesselt. Mehrere Medienvertreterinnen und Medienvertreter beschwerten sich beim Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen über einen Angriff auf die Pressefreiheit durch die Polizei (www.taz.de/!5220585/).

Aus einem den Fragestellern vorliegenden Bericht des nordrheinwestfälischen Ministers, Ralf Jäger, an den Innenausschuss des Landtages geht hervor, dass an dem Einsatz in Garzweiler auch die Bundespolizei unter anderem durch zwei Höheninterventionsteams, eine luftverlastet in den Einsatzraum verbrachte Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit sowie geländegängige Fahrzeuge beteiligt war.

Wir fragen die Bundesregierung

Fragen11

1

Wie viele Bundespolizistinnen und Bundespolizisten waren im Zusammenhang mit den Klimaprotesten „Ende Gelände“ in Garzweiler eingesetzt (bitte nach einzelnen Tagen differenzieren)?

2

Welche Unterstützungsanforderungen wurden bis zum Abschluss der Klimaproteste in Garzweiler an die Bundespolizei herangetragen, wie waren sie jeweils begründet, und in welchem Umfang – Personal und Gerät sowie logistische Leistungen – wurde ihnen jeweils nachgekommen? Hat die Bundespolizei Wasserwerfer eingesetzt, und wenn ja, ist aus diesen Wasserwerfern Wasser abgegeben worden?

3

Zu welchem Zweck wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt zwei Höheninterventionsteams der Bundespolizei in Garzweiler angefordert, was war deren konkreter Einsatzbefehl, und welcher Tätigkeit gingen diese Teams tatsächlich nach?

4

In welcher Situation wurde nach Kenntnis der Bundesregierung wann eine Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit der Bundespolizei angefordert, was war deren konkreter Einsatzbefehl, und welcher Tätigkeit im Einzelnen gingen die Angehörigen dieser Einheit tatsächlich nach?

5

Wie viele Bundespolizeiangehörige waren mit Reizgassprühgeräten ausgestattet? Haben sie diese auch eingesetzt, und wenn ja, a) welche Reizmittel sind dabei verwendet worden (bitte nach Typ und Fabrikat aufschlüsseln), b) wann und wo genau sind die Geräte benutzt worden und c) wie viele Geräte sind verbraucht worden?

6

Wie viele freiheitsentziehenden Maßnahmen sowie Platzverweise sind von Seiten der Bundespolizei vorgenommen bzw. ausgesprochen worden (bitte nach Tagen und stationären bzw. temporären Gefangenensammelstellen aufschlüsseln)?

7

Wie ist der Einsatz von Bundespolizisten im Zusammenhang mit den Klimaprotesten „Ende Gelände“ in Garzweiler konkret geregelt worden? a) Welche Gremien und Stäbe sind eingerichtet worden, in denen die Bundespolizei vertreten war (bitte Anzahl der Vertreter, die entsendenden Behörden unter Angabe der jeweiligen Abteilung, die Gesamtzusammensetzung der Gremien und jeweilige Aufgaben nennen)? b) Inwiefern ist die Bundespolizei in die Einsatzstrategie und –taktik eingeweiht worden, bzw. inwiefern hat sie diese mitgestaltet? c) Wie ist der Einsatz in der Praxis durchgeführt worden, wer hat ihn geführt, von wem hat die Bundespolizei Weisungen erhalten, und wie ist die Koordination ihres Einsatzes im Rahmen des Gesamteinsatzes sichergestellt worden?

8

Welche Kosten sind der Bundespolizei durch den Einsatz entstanden (bitte nach den größten Kostenpunkten differenzieren; falls noch keine Endaufstellung vorliegt, bitte eine Schätzung aufgrund bisheriger Aufstellungen angeben)?

9

Über welche Kenntnisse zu einer Kooperation zwischen den eingesetzten Polizeikräften und dem Werkschutz von RWE bzw. der von RWE engagierten Sicherheitsfirma IWSM verfügt die Bundesregierung? a) Inwieweit war die Bundespolizei in gemeinsame Lagebesprechungen mit dem RWE-Konzern bzw von diesem beauftragten Sicherheitsdiensten eingebunden? b) Inwieweit haben Angehörige der Bundespolizei auf die Logistik des RWE-Konzerns, wie konzerneigene Geländefahrzeuge, zurückgegriffen?

10

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Berichten von Medienvertreterinnen und Medienvertretern, sie seien trotz Vorzeigens ihres Presseausweises von der Polizei attackiert, freiheitsentziehenden Maßnahmen unterworfen oder des Geländes verwiesen worden (http://www.taz.de/!5220585/)?

11

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Augenzeugenberichten, wonach Klimaschützerinnen und Klimaschützer von Angehörigen des RWE-Werkschutzes bzw. einer privaten Sicherheitsfirma eingekesselt und mit Eisenstangen bedroht wurden, ohne dass die anwesende Polizei eingriff?

Berlin, den 10.September 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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