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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Bilanz der Speziellen Beobachtungsmission der OSZE in der Ukraine und Umsetzung der Minsker Vereinbarungen

Erkenntnisse aus der Durchführung einer Special Monitoring Mission (SMM) durch die OSZE in der Ukraine, Zahl der OSZE-Beobachter, Verwendung von Drohnen, mögliche Einsätze ausländischer Söldner sowie von Soldaten der USA und Russlands in der Ukraine, Militärhilfen, Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, Umgang mit Gefangenen, Lage der Zivilbevölkerung in den Konfliktregionen, Implementierung der Minsker Vereinbarungen, deutsche Mitwirkung, Einhaltung des Waffenstillstands, Waffenabzug, ukrainische Gesetzesreform für eine stärkere Dezentralisierung des Landes, möglicher Sonderstatus der Krisengebiete<br /> (insgesamt 46 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

03.11.2015

Aktualisiert

02.11.2023

Deutscher BundestagDrucksache 18/617524.09.2015

Bilanz der Speziellen Beobachtungsmission der OSZE in der Ukraine und Umsetzung der Minsker Vereinbarungen

der Abgeordneten Katrin Kunert, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Jan Korte, Michael Leutert, Dr. Alexander S. Neu, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Kathrin Vogler, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Als Folge des bewaffneten Konflikts in der Ukraine führt die OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) seit März 2014 eine zivile Special Monitoring Mission (SMM) durch. Ihr Einsatzgebiet erstreckt sich über die gesamte Ukraine mit ausgewählten regionalen Schwerpunkten. Durch die Präsenz von OSZE-Beobachtungsteams sollen Spannungen in der Bevölkerung verringert und die Sicherheitslage durch objektive Lageberichte stabilisiert werden. Hinzu kommt seit Herbst 2014 die Überprüfung der Waffenstillstandsabkommen bzw. der modifizierten Minsker Vereinbarungen (Minsk II) vom 12. Februar 2015 als Lösungsrahmen für den bewaffneten Konflikt zwischen der ukrainischen Zentralregierung und den aufständischen Gebieten in der Ostukraine.

In der Vergangenheit haben die Konfliktparteien wiederholt gegen die militärischen Bestimmungen der Minsker Vereinbarungen verstoßen und sich häufig schwere Gefechte geliefert. Infolgedessen haben beide Seiten im Juni 2015 sogar wieder schwere Waffen an die Kontaktlinie zurückverlegt (vgl. Antwort zu Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 18/5536). Zudem gerieten die unbewaffneten Beobachtungsteams der SMM mehrmals unter Beschuss. Wegen des erweiterten Aufgabenprofils und der hohen persönlichen Sicherheitsrisiken rekrutiert die OSZE vor allem Beobachter mit militärischem Hintergrund, was aus Sicht der Konfliktparteien zunehmend den zivilen Charakter der SMM infrage stellt (vgl. Christian Nünlist, Der Schweizer OSZE-Vorsitz 2014 und die Ukrainekrise, WeltTrends, Nr. 106/107, Seite 42). Zuweilen wurde den OSZE-Beobachtern auch vorgeworfen, dass die jeweiligen Lageberichte parteiisch verfasst seien.

Die SMM stellt nach Ansicht der Fragesteller dennoch ein unverzichtbares Instrument dar, um zu überprüfen, ob die Konfliktparteien die Minsk II-Vereinbarungen implementieren. Auch wenn die weitere Entwicklung nicht vorhersehbar ist, halten die Konfliktparteien den Waffenstillstand seit dem 1. September 2015 weitgehend ein. Zuvor hatte die ukrainische Rada in erster Lesung trotz massiver gewalttätiger Straßenproteste der rechtsnationalistischen Partei „Swoboda“ und des „Rechten Sektors“ unter Ablehnung auch von Teilen der eigenen Regierungskoalition eine Gesetzesreform verabschiedet, mit der die abtrünnigen Donbass-Regionen künftig mehr Autonomie im Rahmen der ukrainischen Verfassung erhalten sollen. Ein Sonderstatus für die Gebiete, die von pro-russischen Aufständischen kontrolliert werden, gehört zu den maßgeblichen politischen Eckpunkten der Minsker Vereinbarungen.

Ein großes Problem bildet nach wie vor die humanitäre Versorgung der Binnenflüchtlinge und der Not leidenden Zivilbevölkerung im Konfliktgebiet mit elementaren Gütern des täglichen Bedarfs, wie zum Beispiel bewohnbaren Unterkünften, Zugang zu sauberem Trinkwasser und ausreichender Nahrung, medizinischer Versorgung.

Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Übernahme des OSZE-Vorsitzes durch Deutschland im Jahr 2016 stellen sich die Fragen, wie die bisherige Arbeit der SMM in der Ukraine zu bilanzieren ist, und mit welchen konkreten Maßnahmen die Bundesregierung die Umsetzung der militärischen und politischen Bestimmungen der Minsk II-Vereinbarungen im Rahmen des deutschen OSZE-Vorsitzes zu unterstützen gedenkt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen46

1

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der an der SMM teilnehmenden OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter in den Einsatzgebieten a) Kiew und Kharkiv, b) Iwano-Frankiwsk, Lwiw und Tscherniwizi, c) Dnipropetrowsk, Donezk und Luhansk, d) Odessa und Cherson, e) und den sonstigen Einsatzstandorten seit Mandatsbeginn insgesamt entwickelt (bitte nach Quartal und Geschlecht aufschlüsseln)?

2

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der an der SMM teilnehmenden OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter aus Deutschland in den Einsatzgebieten a) Kiew und Kharkiv, b) Iwano-Frankiwsk, Lwiw und Tscherniwizi, c) Dnipropetrowsk, Donezk und Luhansk, d) Odessa und Cherson, e) und den sonstige Einsatzstandorten seit Mandatsbeginn entwickelt (bitte nach Quartal und Geschlecht aufschlüsseln)?

3

Wie viele der an der SMM teilnehmenden OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter haben gegenwärtig oder hatten vormals nach Kenntnis der Bundesregierung einen militärischen Berufshintergrund, und welche Gründe sind gegebenenfalls nach Kenntnis der Bundesregierung für eine vorzugsweise Rekrutierung von Personal mit militärischer Berufserfahrung durch die OSZE verantwortlich (bitte nach Geschlecht auflisten bzw. erläutern)?

4

Wie viele Überprüfungs- und Inspektionsbesuche wurden darüber hinaus nach Kenntnis der Bundesregierung seit März 2014 nach dem Wiener Dokument über vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen (VSBM) insgesamt auf dem Hoheitsgebiet der Ukraine durchgeführt, und mit wie vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern hat sich die Bundesrepublik Deutschland bislang daran beteiligt (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln)?

5

Wie lauteten die Untersuchungsaufträge der deutschen Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die sich an den VSBM gemäß dem Wiener Dokument beteiligt haben, und welche konkreten Erkenntnisse konnten dadurch gewonnen werden (bitte erläutern)?

6

Welche Erkenntnisse konnte die Bundesregierung aus der Tätigkeit der SMM bzw. aus anderen Informationsquellen – gegebenenfalls auch nachrichtendienstlicher Herkunft – gewinnen, ob und in welchem Umfang auch bewaffnete paramilitärische Formationen im Einsatzgebiet als polizeiliche Ordnungskräfte auftreten, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, und in welchen Regionen und Städten war dies gegebenenfalls bislang festzustellen (bitte unter Angabe von Detailinformationen, wie z. B. mögliche Verbindungen von Oligarchen zu den jeweiligen Gruppierungen)?

7

Welche Erkenntnisse konnte die Bundesregierung aus der Tätigkeit der SMM zur Lage von Minderheiten in der Ukraine gewinnen, und welche Gruppen von Minderheiten wurden hierbei berücksichtigt?

8

Welche Kritik wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von den Konfliktparteien bislang an der Tätigkeit der SMM geübt, und wie lauteten die wesentlichen Punkte?

9

Welche generellen OSZE-internen Mechanismen zur Evaluierung ihrer Missionen sind nach Kenntnis der Bundesregierung vorhanden, und mit welchem Ergebnis kamen diese gegebenenfalls bei der SMM bereits zur Anwendung (bitte erläutern)?

10

In wie vielen Fällen wurden die zivilen OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter der SMM nach Kenntnis der Bundesregierung in Kampfhandlungen der Konfliktparteien verwickelt bzw. von bewaffneten Kräften unter Beschuss genommen, und wie viele OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Zusammenhang getötet oder verletzt?

11

Wie viele zivile OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter der SMM wurden bislang von wem nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn ihrer Mandatsausübung gesetzeswidrig gefangen genommen und zeitweilig festgehalten?

12

In wie vielen Fällen wurden die zivilen OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter der SMM von wem nach Kenntnis der Bundesregierung an der Ausübung ihrer Mandatstätigkeit gehindert, und zu welchen vorgesehenen Einsatzgebieten blieb ihnen nach Kenntnis der Bundesregierung gegebenenfalls zeitweilig oder dauerhaft der Zugang versperrt?

13

Wie sehen die aktuellen Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter aus, unter denen sie ihre Mandatstätigkeit in der Praxis ausüben?

14

Welche Position vertritt die Bundesregierung zu aktuellen Überlegungen, die OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter der SMM zu Schutzzwecken um leicht bewaffnete Beobachter zu ergänzen oder militärische Drohnen einzusetzen, und wie gedenkt die Bundesregierung in diesem Fall, den ausschließlich zivilen Charakter der SMM zu erhalten, auf dem die Akzeptanz der Mission vor allem beruht?

15

Welche aktuelle Position vertritt die Bundesregierung zu den vor einiger Zeit von der Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, geäußerten Überlegungen, gegebenenfalls gemeinsam mit Frankreich im Rahmen der OSZE-Mission mehr Soldaten in die Ostukraine zu entsenden bzw. vermehrt Drohnen zur Waffenstillstandsüberwachung einzusetzen (www.spiegel.de/politik/ausland/bundeswehr-von-der-leyen-plant-einsatz-in-irak-und-ukraine-a-995430.html, abgerufen am 15. September 2015)?

16

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig im Rahmen der SMM mehr als die vier bislang bestätigten, kommerziellen Drohnen eingesetzt (vgl. Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 18/5536), und wie haben die Konfliktparteien bislang auf diese Drohneneinsätze reagiert?

17

In welchen Gebieten der SMM wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die vier bislang bestätigten, kommerziellen Drohnen eingesetzt, und welche konkreten Erkenntnisse konnten damit nach Kenntnis der Bundesregierung gewonnen werden?

18

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die militärische Personalstärke und Ausstattung der Konfliktparteien, das heißt a) der regulären Streitkräfte der ukrainischen Armee, b) der ukrainischen Freiwilligenbataillone bzw. der ukrainischen paramilitärischen Formationen, c) der aufständischen militärischen Formationen in den Donbass-Regionen mit konventionellen Waffensystemen seit Konfliktbeginn entwickelt (bitte pro Jahr und Teilstreitkräften bzw. Waffensystem angeben)?

19

Wie viele ukrainische Freiwilligenbataillone sind nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig im Ukrainekonflikt aktiv, und in welchem Umfang wurden ukrainische Freiwilligenbataillone nach Kenntnis der Bundesregierung bislang auch in die regulären Streitkräfte der ukrainischen Armee integriert (vgl. Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 18/3965; bitte unter Angabe der militärischen Personalstärke erläutern)?

20

In welchem Umfang und auf welcher vertraglichen Grundlage haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) und europäische Staaten bislang Waffensysteme an die Ukraine geliefert bzw. militärische Ausbildungshilfe für die ukrainischen Streitkräfte geleistet (bitte nach Stückzahl und Waffensystem auflisten)?

21

Welche gesicherten Erkenntnisse – gegebenenfalls auch nachrichtendienstlicher Herkunft – hat die Bundesregierung über einen möglichen zurückliegenden oder aktuellen Einsatz von Angehörigen der regulären Streitkräfte der USA einschließlich von US-Spezialkräften auf dem Hoheitsgebiet der Ukraine (bitte unter Angabe der militärischen Personalstärke, auch schätzungsweise, erläutern)?

22

Welche gesicherten Erkenntnisse – gegebenenfalls auch nachrichtendienstlicher Herkunft – hat die Bundesregierung über den möglichen zurückliegenden oder aktuellen Einsatz von bezahlten ausländischen Söldnern oder Mitarbeitern von privaten Sicherheitsfirmen auf dem Hoheitsgebiet der Ukraine (bitte nach Konfliktpartei, Söldneranzahl und Herkunftsland auflisten)?

23

In welchem Umfang hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Russische Föderation bislang Waffensysteme in die abtrünnigen Donbass-Regionen (sogenannte Volksrepubliken Donezk und Luhansk) geliefert bzw. militärische Ausbildungshilfe für dortige aufständische Gruppen geleistet (bitte nach Stückzahl und Waffensystem auflisten)?

24

Welche gesicherten Erkenntnisse – gegebenenfalls auch nachrichtendienstlicher Herkunft – hat die Bundesregierung über den möglichen zurückliegenden oder aktuellen Einsatz von Angehörigen der regulären Streitkräfte der Russischen Föderation auf dem Hoheitsgebiet der Ukraine, gegebenenfalls auch unter den Hoheitszeichen der sogenannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk oder unter fehlendem Hoheitszeichen (bitte unter Angabe der militärischen Personalstärke, gegebenenfalls auch schätzungsweise, erläutern)?

25

Wie viele militärische Gefangene (Kombattanten) und gegebenenfalls auch Zivilpersonen (Nichtkombattanten) werden von wem nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig immer noch gesetzeswidrig festgehalten?

26

Wie viele Gefangene haben die Konfliktparteien nach Kenntnis der Bundesregierung seit erstmaliger Vereinbarung tatsächlich ausgetauscht, und nach welchen Prinzipien (gleiche Anzahl bzw. alle gegen alle) wurden die zurückliegenden Gefangenenaustausche nach Kenntnis der Bundesregierung vorgenommen (bitte nach Zeitpunkt und Konfliktpartei auflisten)?

27

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Verstöße der Konfliktparteien gegen die Genfer Konventionen des humanitären Völkerrechts, insbesondere in Bezug auf a) den Schutz der Zivilbevölkerung, b) den Beschuss von Wohngebieten, c) die Zerstörung ziviler Infrastruktur (Wasserversorgung etc.)?

28

In welchem Umfang und in welchen Regionen konnten nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Konfliktgebiet bislang humanitäre Minenräumungen durchgeführt werden?

29

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die wirtschaftliche und soziale Lage der Zivilbevölkerung in den abtrünnigen Donbass-Regionen, insbesondere im Hinblick auf a) bewohnbare und bezahlbare Unterkünfte, b) die Versorgung mit Lebensmitteln und Trinkwasser, c) den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen und sanitärer Infrastruktur, d) den Zugang zu Sozialleistungen bzw. Mindesteinkommen, e) den Zugang zu Bildungsmöglichkeiten?

30

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der aus dem Konfliktgebiet in andere Landesteile der Ukraine geflohenen Zivilistinnen und Zivilisten, und wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung deren dortige wirtschaftliche und soziale Lage aus, insbesondere im Hinblick auf a) bewohnbare und bezahlbare Unterkünfte, b) die Versorgung mit Lebensmitteln und Trinkwasser, c) den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen und sanitärer Infrastruktur, d) den Zugang zu Sozialleistungen bzw. Mindesteinkommen, e) den Zugang zu Bildungsmöglichkeiten?

31

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der aus dem Konfliktgebiet in die Russische Föderation geflohenen Zivilistinnen und Zivilisten, und wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung deren dortige wirtschaftliche und soziale Lage aus, insbesondere im Hinblick auf a) bewohnbare und bezahlbare Unterkünfte, b) die Versorgung mit Lebensmitteln und Trinkwasser, c) den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen und sanitärer Infrastruktur, d) den Zugang zu Sozialleistungen bzw. Mindesteinkommen, e) den Zugang zu Bildungsmöglichkeiten?

32

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl von bislang aus der Ukraine nach Polen geflohenen Zivilistinnen und Zivilisten, mit denen die amtierende polnische Regierung in der aktuellen Flüchtlingskrise innerhalb der Europäischen Union ihre Verweigerungshaltung gegenüber einer solidarischen Aufnahme von neuen Flüchtlingen aus anderen Konflikt- und Krisenregionen rechtfertigt (www.sueddeutsche.de/politik/polenangst-und-kalkuel-1.2640725, abgerufen am 17. September 2015), und wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung deren dortige wirtschaftliche und soziale Lage aus, insbesondere im Hinblick auf a) bewohnbare und bezahlbare Unterkünfte, b) die Versorgung mit Lebensmitteln und Trinkwasser, c) den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen und sanitärer Infrastruktur, d) den Zugang zu Sozialleistungen bzw. Mindesteinkommen, e) den Zugang zu Bildungsmöglichkeiten?

33

In welchem Umfang hat nach Kenntnis der Bundesregierung bereits eine Rückkehr von vormals geflohenen Zivilistinnen und Zivilisten aus anderen Landesteilen der Ukraine, der Russischen Föderation oder Polen in die abtrünnigen Donbass-Regionen stattgefunden?

34

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der Waffenstillstand gemäß den Minsker Vereinbarungen nunmehr seit dem 1. September 2015 von den Konfliktparteien substanziell eingehalten wird, und welche Gründe sind nach Kenntnis der Bundesregierung für diese jüngsten Fortschritte verantwortlich?

35

Welche Fortschritte konnten nach Kenntnis der Bundesregierung bislang bei der Festlegung der Kontaktlinie erzielt werden, die laut Minsker Vereinbarungen für die Schaffung eines beiderseitigen entmilitarisierten Sicherheitskorridors sowie den Abzug von Waffensystemen und schwerem Kriegsgerät notwendig ist?

a) An welchen Frontabschnitten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung eventuell bereits Waffensysteme abgezogen?

b) An welchen Frontabschnitten sind nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig noch die meisten Waffensysteme disloziert?

36

Welchen wesentlichen Inhalt hat nach Kenntnis der Bundesregierung die kürzlich von der ukrainischen Rada in erster Lesung verabschiedete Gesetzesreform für eine stärkere Dezentralisierung des Landes, und inwieweit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Vertreterinnen und Vertreter aus den abtrünnigen Donbass-Regionen, wie nach den Minsker Vereinbarungen vorgesehen, an dem Vorhaben tatsächlich beteiligt?

37

Welche eigenen Vorstellungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung bislang die De-Facto-Führungen der sogenannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk zu einem möglichen politischen Sonderstatus der von ihnen kontrollierten Gebiete innerhalb der territorialen Integrität der Ukraine geäußert (bitte erläutern)?

38

Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit den gewalttätigen Straßenprotesten gegen das in der ukrainischen Rada diskutierte Gesetzesvorhaben vorübergehend in Polizeigewahrsam genommen, und mit wie vielen eigenen Anhängerinnen und Anhängern waren nach Kenntnis der Bundesregierung die rechtsnationalistische Partei „Swoboda“ und der „Rechte Sektor“ bei den Straßenprotesten schätzungsweise aufgetreten bzw. an der Organisation der Proteste beteiligt?

39

Wie viele Tote oder Verletzte hat es nach Kenntnis der Bundesregierung bei diesen mutmaßlich von neofaschistischen und rechtsradikalen Kräften organisierten Kundgebungen (www.zeit.de vom 1. September 2015 „Dritter Toter nach Ausschreitungen vor ukrainischem Parlament“) gegeben?

40

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand bei der Schaffung einer gesetzlichen Amnestieregelung für alle Kriegsbeteiligten, und konnte nach Kenntnis der Bundesregierung schon eine Übereinstimmung zwischen den Konfliktparteien erzielt werden, welcher Personenkreis hiervon gegebenenfalls ausgenommen bleiben soll?

41

Konnte nach Kenntnis der Bundesregierung bereits eine Einigung zwischen den Konfliktparteien gefunden werden, unter welchen Bedingungen im Herbst Kommunal- und Regionalwahlen in der Ukraine durchgeführt werden sollen? Wenn ja, wie sieht diese Einigung aus? Wenn nein, welches sind die strittigen Punkte?

42

In welchem Umfang ist nach Kenntnis der Bundesregierung die ukrainische Regierung bislang ihren eingegangenen Verpflichtungen gemäß der Minsker Vereinbarungen zur Wiederaufnahme von Sozial- und Wirtschaftsbeziehungen zu den abtrünnigen Donbass-Regionen sowie zum Wiederaufbau eines funktionierenden Bankensektors nachgekommen, um die Auszahlung von Renten, Löhnen und Sozialleistungen bzw. die Zahlung von Steuern zu ermöglichen?

43

In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung, den deutschen Vorsitz in der OSZE im kommenden Jahr 2016 dafür zu nutzen, um vertrauensbildende Maßnahmen zwischen den Konfliktparteien durchzuführen und die sichere Rückkehr von geflohenen Zivilistinnen und Zivilisten in die ursprünglichen Wohngebiete zu unterstützen?

44

In welcher Weise hat die Bundesregierung bislang die Arbeit der trilateralen Kontaktgruppe unterstützt, und welche weiteren Arbeitsgruppen zur Umsetzung des Friedensplans für spezielle Bereiche konnten in diesem Zusammenhang gegebenenfalls bereits eingerichtet werden?

45

In welcher Weise und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung bislang die Mitgliedschaft Deutschlands in der OSZE-Troika zur konkreten Zusammenarbeit mit dem amtierenden Vorsitz (Serbien) und dem vorherigen Vorsitz (Schweiz) genutzt, um die Mandatstätigkeit der SMM zu unterstützen und die Umsetzung der Minsker Vereinbarungen zu fördern (bitte erläutern)?

46

Unter welchen inhaltlichen Voraussetzungen wäre die Bundesregierung bereit, sich innerhalb der Europäischen Union für die Aufhebung der Sanktionen gegen die Russische Föderation einzusetzen (bitte erläutern)?

Berlin, den 23. September 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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