[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 27. Oktober 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/6543
18. Wahlperiode 30.10.2015
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Kunert, Wolfgang Gehrcke,
Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/6175 –
Bilanz der Speziellen Beobachtungsmission der OSZE in der Ukraine und
Umsetzung der Minsker Vereinbarungen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Als Folge des bewaffneten Konflikts in der Ukraine führt die OSZE
(Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) seit März 2014 eine zivile
Special Monitoring Mission (SMM) durch. Ihr Einsatzgebiet erstreckt sich über
die gesamte Ukraine mit ausgewählten regionalen Schwerpunkten. Durch die
Präsenz von OSZE-Beobachtungsteams sollen Spannungen in der Bevölkerung
verringert und die Sicherheitslage durch objektive Lageberichte stabilisiert
werden. Hinzu kommt seit Herbst 2014 die Überprüfung der
Waffenstillstandsabkommen bzw. der modifizierten Minsker Vereinbarungen (Minsk II) vom
12. Februar 2015 als Lösungsrahmen für den bewaffneten Konflikt zwischen
der ukrainischen Zentralregierung und den aufständischen Gebieten in der
Ostukraine.
In der Vergangenheit haben die Konfliktparteien wiederholt gegen die
militärischen Bestimmungen der Minsker Vereinbarungen verstoßen und sich häufig
schwere Gefechte geliefert. Infolgedessen haben beide Seiten im Juni 2015
sogar wieder schwere Waffen an die Kontaktlinie zurückverlegt (vgl. Antwort zu
Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 18/5536). Zudem gerieten die
unbewaffneten Beobachtungsteams der SMM mehrmals unter Beschuss. Wegen des
erweiterten Aufgabenprofils und der hohen persönlichen Sicherheitsrisiken rekrutiert
die OSZE vor allem Beobachter mit militärischem Hintergrund, was aus Sicht
der Konfliktparteien zunehmend den zivilen Charakter der SMM infrage stellt
(vgl. Christian Nünlist, Der Schweizer OSZE-Vorsitz 2014 und die
Ukrainekrise, WeltTrends, Nr. 106/107, Seite 42). Zuweilen wurde den OSZE-
Beobachtern auch vorgeworfen, dass die jeweiligen Lageberichte parteiisch verfasst
seien.
Die SMM stellt nach Ansicht der Fragesteller dennoch ein unverzichtbares
Instrument dar, um zu überprüfen, ob die Konfliktparteien die Minsk II-
Vereinbarungen implementieren. Auch wenn die weitere Entwicklung nicht
vorhersehbar ist, halten die Konfliktparteien den Waffenstillstand seit dem 1.
September 2015 weitgehend ein. Zuvor hatte die ukrainische Rada in erster Lesung
trotz massiver gewalttätiger Straßenproteste der rechtsnationalistischen Partei
„Swoboda“ und des „Rechten Sektors“ unter Ablehnung auch von Teilen der
eigenen Regierungskoalition eine Gesetzesreform verabschiedet, mit der die
abtrünnigen Donbass-Regionen künftig mehr Autonomie im Rahmen der
ukrainischen Verfassung erhalten sollen. Ein Sonderstatus für die Gebiete, die von
pro-russischen Aufständischen kontrolliert werden, gehört zu den maßgeblichen
politischen Eckpunkten der Minsker Vereinbarungen.
Ein großes Problem bildet nach wie vor die humanitäre Versorgung der
Binnenflüchtlinge und der Not leidenden Zivilbevölkerung im Konfliktgebiet mit
elementaren Gütern des täglichen Bedarfs, wie zum Beispiel bewohnbaren
Unterkünften, Zugang zu sauberem Trinkwasser und ausreichender Nahrung,
medizinischer Versorgung.
Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Übernahme des OSZE-Vorsitzes
durch Deutschland im Jahr 2016 stellen sich die Fragen, wie die bisherige Arbeit
der SMM in der Ukraine zu bilanzieren ist, und mit welchen konkreten
Maßnahmen die Bundesregierung die Umsetzung der militärischen und politischen
Bestimmungen der Minsk II-Vereinbarungen im Rahmen des deutschen OSZE-
Vorsitzes zu unterstützen gedenkt.
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der an der SMM
teilnehmenden OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter in den
Einsatzgebieten
a) Kiew und Kharkiv,
b) Iwano-Frankiwsk, Lwiw und Tscherniwizi,
c) Dnipropetrowsk, Donezk und Luhansk,
d) Odessa und Cherson,
e) und den sonstigen Einsatzstandorten
seit Mandatsbeginn insgesamt entwickelt (bitte nach Quartal und Geschlecht
aufschlüsseln)?
Die Fragen 1a bis 1e werden zusammenfassend beantwortet. In der OSZE-
Sonderbeobachtungsmission in der Ukraine (SMM) sind derzeit 543
Beobachterinnen und Beobachter aus 45 OSZE-Teilnehmerstaaten im Einsatz (Stand: 25.
September 2015). Davon sind 422 in den Gebieten Donezk und Luhansk eingesetzt.
Etwa ein Fünftel der Beobachter sind nach Angaben der SMM weiblich. Eine
Aufschlüsselung über die Entwicklung der Zahlen pro Quartal liegt der
Bundesregierung nicht vor. Die Beobachter unterliegen der Rotation und wechseln oft
kurzfristig ihre Einsatzgebiete.
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der an der SMM
teilnehmenden OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter aus
Deutschland in den Einsatzgebieten
a) Kiew und Kharkiv,
b) Iwano-Frankiwsk, Lwiw und Tscherniwizi,
c) Dnipropetrowsk, Donezk und Luhansk,
d) Odessa und Cherson,
e) und den sonstige Einsatzstandorten
seit Mandatsbeginn entwickelt (bitte nach Quartal und Geschlecht
aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Deutschland hat gegenwärtig 28
Experten an die SMM sekundiert, davon absolvieren zwei zurzeit das
obligatorische Vorbereitungstraining (Stand: 7. Oktober 2015). Die übrigen 26 Experten
sind derzeit in folgenden Gebieten im Einsatz:
Standort Anzahl deutscher Beobachter
(Stand 07.10.2015)
gesamt Männer Frauen
Hauptquartier
Kiew
6 3 3
Team Kiew 2 1 1
Team Czernowitz - - -
Team Lemberg 1 1 -
Team Charkiw - - -
Team
Dnipropetrowsk
1 1 -
Team Odessa - - -
Team Cherson 1 - 1
Team Donezk 8 5 3
Team Luhansk 7 3 4
3. Wie viele der an der SMM teilnehmenden OSZE-Beobachterinnen und O-
SZE-Beobachter haben gegenwärtig oder hatten vormals nach Kenntnis der
Bundesregierung einen militärischen Berufshintergrund, und welche Gründe
sind gegebenenfalls nach Kenntnis der Bundesregierung für eine
vorzugsweise Rekrutierung von Personal mit militärischer Berufserfahrung durch
die OSZE verantwortlich (bitte nach Geschlecht auflisten bzw. erläutern)?
Eine Aufschlüsselung zum Berufshintergrund der Beobachterinnen und
Beobachter liegt der Bundesregierung nicht vor. Die SMM rekrutiert derzeit
Beobachterinnen und Beobachter ausschließlich für den Einsatz in der Ostukraine. Die
Mission hat in den vergangenen Wochen und Monaten daher vorzugsweise Personal
als Beobachter eingestellt, das gemäß der Stellenausschreibung der OSZE über
Einsatzerfahrung in Krisengebieten bzw. militärische Kenntnisse oder
Vorerfahrung verfügt. Die SMM sieht diese Kompetenzen als notwendig an, um die derzeit
zentralen Aufgaben der Mission, nämlich der Überwachung des
Waffenstillstands sowie der Überprüfung des Abzugs von Waffen, erfüllen zu können. Die
Einbeziehung von Beobachtern mit militärischer Expertise kann zudem auch zur
Sicherheit der Beobachterteams beitragen.
4. Wie viele Überprüfungs- und Inspektionsbesuche wurden darüber hinaus
nach Kenntnis der Bundesregierung seit März 2014 nach dem Wiener
Dokument über vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen (VSBM)
insgesamt auf dem Hoheitsgebiet der Ukraine durchgeführt, und mit wie vielen
Teilnehmerinnen und Teilnehmern hat sich die Bundesrepublik Deutschland
bislang daran beteiligt (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln)?
Seit März 2014 wurden in der Ukraine insgesamt 38 Maßnahmen auf Grundlage
des Wiener Dokuments 2011 über Vertrauens- und Sicherheitsbildende
Maßnahmen (WD 11) durchgeführt. Das Zentrum für Verifikationsmaßnahmen der
Bundeswehr hat je einen Überprüfungsbesuch und eine Inspektion
hauptverantwortlich durchgeführt. An ihnen waren einmal vier und einmal neun Teilnehmer bzw.
Inspekteure beteiligt. Deutschland war zudem an vier Maßnahmen anderer
Staaten mit insgesamt fünf Teilnehmern bzw. Gastinspektoren beteiligt. Bei den
deutschen Teilnehmern handelte es sich bei allen Einsätzen um männliches Personal.
5. Wie lauteten die Untersuchungsaufträge der deutschen Teilnehmerinnen und
Teilnehmer, die sich an den VSBM gemäß dem Wiener Dokument beteiligt
haben, und welche konkreten Erkenntnisse konnten dadurch gewonnen
werden (bitte erläutern)?
Die Untersuchungsaufträge der deutschen Teilnehmer folgen den Bestimmungen
des Wiener Dokuments 2011 über Vertrauens- und Sicherheitsbildende
Maßnahmen (WD 11) im OSZE-Raum.
Inspektionen nach WD 11 haben den Auftrag, zu überprüfen, ob in einem
„bezeichneten Gebiet“ nach den Bestimmungen des WD 11 (Abs. 40.1.1)
ankündigungspflichtige militärische Aktivitäten stattfinden. Für die Einsätze der
unbewaffneten Verifikationsteams sind hierfür insbesondere die Absätze 74 bis 106
des WD 11 einschlägig. Bei den mit deutscher Beteiligung durchgeführten
Inspektionen in der Ukraine wurden keine ankündigungspflichtigen militärischen
Aktivitäten festgestellt.
Überprüfungsbesuche haben den Auftrag, die Angaben des Jährlichen
Informationsaustausches über eine Truppenformation/einen Truppenteil der OSZE-
Teilnehmerstaaten zu überprüfen. Für die Einsätze der unbewaffneten
Verifikationsteams sind hierfür insbesondere die Absätze 107 bis 137 des WD 11 einschlägig.
Bei den in deutscher Verantwortung bzw. mit deutscher Beteiligung
durchgeführten Überprüfungsbesuchen entsprachen die Erkenntnisse weitestgehend dem
aktuellen ukrainischen Informationsaustausch. Geringfügige Abweichungen
konnten durch die Vertreter der Begleitteams und der ukrainischen Streitkräfte
nachvollziehbar und plausibel begründet werden.
6. Welche Erkenntnisse konnte die Bundesregierung aus der Tätigkeit der
SMM bzw. aus anderen Informationsquellen – gegebenenfalls auch
nachrichtendienstlicher Herkunft – gewinnen, ob und in welchem Umfang auch
bewaffnete paramilitärische Formationen im Einsatzgebiet als polizeiliche
Ordnungskräfte auftreten, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten,
und in welchen Regionen und Städten war dies gegebenenfalls bislang
festzustellen (bitte unter Angabe von Detailinformationen, wie z. B. mögliche
Verbindungen von Oligarchen zu den jeweiligen Gruppierungen)?
Aus der Tätigkeit der SMM, zu deren Aufgabenzuschnitt nicht die systematische
Erhebung der erfragten Informationen gehört, liegen der Bundesregierung hierzu
keine Erkenntnisse vor.
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt,
dass eine weitergehende Beantwortung der Frage nicht offen erfolgen kann. Die
erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen
enthalten, die Rückschlüsse auf die Führung nachrichtendienstlicher Quellen
zulassen. Der Quellenschutz stellt für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste
einen überragend wichtigen Grundsatz dar. Die öffentliche Bekanntgabe der
Identität von Quellen gegenüber Unbefugten würde zum einen die staatliche
Fürsorgepflicht gegenüber den Betroffenen verletzen. Zum anderen würde die
künftige Anwerbung von Quellen schon durch die bloße Möglichkeit des
Bekanntwerdens der Identität von Quellen insgesamt nachhaltig beeinträchtigt. Dieses
würde wiederum zu einer erheblichen Schwächung der den Nachrichtendiensten
zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen.
Eine Kenntnisnahme durch Unbefugte würde daher für die Auftragserfüllung des
Bundesnachrichtendienstes erhebliche Nachteile zur Folge haben. Sie kann für
die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Deshalb sind die
entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-
Grad „VS-Vertraulich“ eingestuft.
7. Welche Erkenntnisse konnte die Bundesregierung aus der Tätigkeit der
SMM zur Lage von Minderheiten in der Ukraine gewinnen, und welche
Gruppen von Minderheiten wurden hierbei berücksichtigt?
Eine bedeutende Aufgabe der SMM ist zurzeit die Beobachtung des
Waffenstillstands und die Überwachung des Abzugs von Waffen im Osten der Ukraine
gemäß Minsker Maßnahmenpaket vom 12. Februar 2015. In den täglichen
Berichten der Mission spiegelt sich dies wider. Dort berichtet die Mission in großer
thematischer Breite regelmäßig auch über ihre Beobachtungen politischer Ereignisse
und der Situation der Bevölkerung in anderen Gebieten der Ukraine. Die SMM
hat zudem eine Anzahl thematischer Berichte zu gesellschaftlichen
Entwicklungen in der Ukraine veröffentlicht. So hat sie am 19. Juni 2015 einen Bericht zur
Reisefreiheit über die administrative Grenze zwischen der Krim und der
Festlandsukraine vorgelegt, in dem die Problematik der Staatsangehörigkeit sowie
insbesondere die Situation der Krimtataren behandelt werden. Die Berichte sind
auf der Webseite der OSZE abrufbar.
8. Welche Kritik wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von den
Konfliktparteien bislang an der Tätigkeit der SMM geübt, und wie lauteten die
wesentlichen Punkte?
An der Mission ist seit Beginn ihrer Arbeit immer wieder Kritik geübt worden.
So haben die Seiten immer wieder vor allem, aber je nach der jeweiligen
Sichtweise aus unterschiedlichen Anlässen und bei unterschiedlichen Punkten,
bemängelt, dass die Berichterstattung der SMM unausgewogen sei. Russland kritisierte
die Berichterstattung der SMM anlässlich des Besuchs des OSZE-
Generalsekretärs in Moskau am 12. Oktober 2015 als einseitig. Ein an verschiedenen Stellen
erhobener Kritikpunkt war die angeblich nicht hinreichende Präsenz der Mission
an der Kontaktlinie. In der Ukraine ist die Tätigkeit der SMM immer wieder Teil
der öffentlichen Debatte. Die SMM unternimmt Anstrengungen, um der
ukrainischen Öffentlichkeit das Mandat und die Arbeit der Mission besser zu erläutern.
Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung
eingesehen werden.
Sowohl die Ukraine als auch Russland unterstützen die Arbeit der SMM
ausdrücklich. Beide Staaten haben einer Anhebung der Obergrenze der Beobachter
auf 1 000 zugestimmt und sprechen sich für einen raschen Aufwuchs der Mission
aus.
9. Welche generellen OSZE-internen Mechanismen zur Evaluierung ihrer
Missionen sind nach Kenntnis der Bundesregierung vorhanden, und mit
welchem Ergebnis kamen diese gegebenenfalls bei der SMM bereits zur
Anwendung (bitte erläutern)?
Die OSZE verfügt über eine interne Audit-Abteilung sowie eine Einheit für
interne Projektevaluierung und zieht darüber hinaus externe Institutionen für
Evaluierungen heran. Ferner wird auch im Rahmen der regelmäßigen Berichte der
Missionsleiter vor dem Ständigen Rat und der Verhandlungen über den Haushalt
der OSZE eine Bewertung der Missionsarbeit vorgenommen. Das
Konfliktverhütungszentrum der OSZE (KVZ) organisiert bei Bedarf sogenannte „lessons
learned“-Prozesse zu den Feldoperationen der OSZE. Diese Mechanismen
kommen auch bei der SMM zur Anwendung. Das KVZ hat in der ersten Jahreshälfte
2015 einen OSZE-internen „lessons learned“-Prozess durchgeführt und die SMM
eine interne Evaluierung zum Thema Sicherheit angestrengt. Diese
Evaluierungsprozesse werden laufend fortgesetzt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage
13 verwiesen.
10. In wie vielen Fällen wurden die zivilen OSZE-Beobachterinnen und OSZE-
Beobachter der SMM nach Kenntnis der Bundesregierung in
Kampfhandlungen der Konfliktparteien verwickelt bzw. von bewaffneten Kräften unter
Beschuss genommen, und wie viele OSZE-Beobachterinnen und OSZE-
Beobachter wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem
Zusammenhang getötet oder verletzt?
Beobachter der SMM sind nach Kenntnis der Bundesregierung nicht direkt in
Kampfhandlungen verwickelt gewesen. Es ist ein Fall bekannt, in dem ein
Beobachter der SMM in Folge eines in seiner Nähe eingeschlagenen Geschosses
durch in die Luft gewirbelte Asphaltteile leicht verletzt wurde.
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt,
dass eine weitergehende Beantwortung der Frage nicht offen erfolgen kann. Die
erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen
enthalten, die Rückschlüsse auf die Führung nachrichtendienstlicher Quellen
zulassen. Der Quellenschutz stellt für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste
einen überragend wichtigen Grundsatz dar. Die öffentliche Bekanntgabe der
Identität von Quellen gegenüber Unbefugten würde zum einen die staatliche
Fürsorgepflicht gegenüber den Betroffenen verletzen. Zum anderen würde die
künftige Anwerbung von Quellen schon durch die bloße Möglichkeit des
Bekanntwerdens der Identität von Quellen insgesamt nachhaltig beeinträchtigt. Dieses
würde wiederum zu einer erheblichen Schwächung der den Nachrichtendiensten
zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen.
Eine Kenntnisnahme durch Unbefugte würde daher für die Auftragserfüllung des
Bundesnachrichtendienstes erhebliche Nachteile zur Folge haben. Sie kann für
die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Deshalb sind die
entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-
Grad „VS-Vertraulich“ eingestuft.
11. Wie viele zivile OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter der SMM
wurden bislang von wem nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn
ihrer Mandatsausübung gesetzeswidrig gefangen genommen und zeitweilig
festgehalten?
Im Mai 2014 wurden zwei Gruppen von je vier Beobachterinnen und Beobachtern
der SMM von illegalen bewaffneten Gruppen, die in nicht von der ukrainischen
Regierung kontrollierten Gebieten in der Ostukraine operierten, entführt und für
mehrere Wochen festgehalten.
12. In wie vielen Fällen wurden die zivilen OSZE-Beobachterinnen und OSZE-
Beobachter der SMM von wem nach Kenntnis der Bundesregierung an der
Ausübung ihrer Mandatstätigkeit gehindert, und zu welchen vorgesehenen
Einsatzgebieten blieb ihnen nach Kenntnis der Bundesregierung
gegebenenfalls zeitweilig oder dauerhaft der Zugang versperrt?
Die SMM berichtet in ihren der Öffentlichkeit zugänglichen Tagesberichten
jeweils gesondert über Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von Beobachtern.
Auf diese Berichte wird verwiesen. Eine quantitative Aufschlüsselung dieser
Vorfälle liegt nicht vor. Betroffen sind insbesondere Gebiete, die nicht von der
ukrainischen Regierung kontrolliert werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 16 verwiesen.
13. Wie sehen die aktuellen Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der OSZE-
Beobachterinnen und OSZE-Beobachter aus, unter denen sie ihre
Mandatstätigkeit in der Praxis ausüben?
Im Konfliktgebiet im Osten der Ukraine bewegen sich die Beobachter der SMM
in sondergeschützten Fahrzeugen und tragen Helme und Schutzwesten. Die SMM
hat zudem eine eigene medizinische Infrastruktur und ein eigenes Kurzwellen-
Funknetzwerk, das zur sicheren direkten Kommunikation auf Patrouillenfahrten
dient, aufgebaut. Die SMM überprüft die Sicherheitssituation laufend, aktualisiert
ihr Sicherheitskonzept und erteilt den Beobachterteams entsprechende
Anweisungen.
14. Welche Position vertritt die Bundesregierung zu aktuellen Überlegungen, die
OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter der SMM zu
Schutzzwecken um leicht bewaffnete Beobachter zu ergänzen oder militärische
Drohnen einzusetzen, und wie gedenkt die Bundesregierung in diesem Fall, den
ausschließlich zivilen Charakter der SMM zu erhalten, auf dem die
Akzeptanz der Mission vor allem beruht?
Die Bundesregierung ist bestrebt, den zivilen Charakter der SMM zu erhalten. Sie
strebt keine Einbindung von bewaffneten Elementen in die SMM an.
Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung
eingesehen werden.
15. Welche aktuelle Position vertritt die Bundesregierung zu den vor einiger Zeit
von der Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen,
geäußerten Überlegungen, gegebenenfalls gemeinsam mit Frankreich im
Rahmen der OSZE-Mission mehr Soldaten in die Ostukraine zu entsenden bzw.
vermehrt Drohnen zur Waffenstillstandsüberwachung einzusetzen
(
www.spiegel.de/politik/ausland/bundeswehr-von-der-leyen-plant-einsatz-
in-irak-und-ukraine-a-995430.html, abgerufen am 15. September 2015)?
Die Bundesregierung entsendet keine Soldaten bzw. militärischen Drohnen zur
Unterstützung der SMM. Eine mögliche Entsendung ist derzeit nicht Gegenstand
von Diskussionen.
16. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig im Rahmen der
SMM mehr als die vier bislang bestätigten, kommerziellen Drohnen
eingesetzt (vgl. Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 18/5536), und wie
haben die Konfliktparteien bislang auf diese Drohneneinsätze reagiert?
Die SMM setzt gegenwärtig bis zu vier kommerzielle Drohnen bei ihrer Arbeit
ein. Deren Einsatz wurde im Minsker Maßnahmenpaket vom 12. Februar 2015
ausdrücklich autorisiert und in diesem von den Konfliktparteien akzeptiert.
Berichte der SMM weisen darauf hin, dass diese Drohnen regelmäßig elektronischen
Störsendern wie auch vereinzelt direktem Beschuss über dem Gebiet der
Separatisten ausgesetzt wurden. Über dem von der ukrainischen Regierung
kontrollierten Gebiet kam es in der Vergangenheit vereinzelt ebenfalls zu
funkelektronischen Angriffen.
Die weitere Beantwortung der Frage kann aus Gründen des Staatswohls nicht
offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des
Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus
§ 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind
Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung
von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer wesentlichen
Schwächung der dem BND zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur
Informationsgewinnung führen. Dies würde für die Auftragserfüllung des
Bundesnachrichtendienstes erhebliche Nachteile zur Folge haben. Sie kann für die
Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Deshalb sind die
entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad
„VS - Vertraulich“ eingestuft.
17. In welchen Gebieten der SMM wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
die vier bislang bestätigten, kommerziellen Drohnen eingesetzt, und welche
konkreten Erkenntnisse konnten damit nach Kenntnis der Bundesregierung
gewonnen werden?
Der Einsatz der Drohnen der SMM erfolgt von einem Standort westlich von
Mariupol im Gebiet Donezk. Die Drohnen werden eingesetzt zur Beobachtung des
Geländes beiderseits der Kontaktlinie und zur Aufklärung von Verstößen gegen
die Vereinbarungen von Minsk. Reichweitenbedingt erfolgen die Flüge bis in den
Raum Donezk-Ternowe. Die ostwärts davon gelegenen Gebiete können derzeit
nicht angeflogen werden. Nach Angaben der SMM haben die Drohnen wiederholt
Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung
eingesehen werden.
einzelne Panzer und einzelne Artilleriesysteme auf Seiten der Ukraine und
größere Kampfpanzer- und Artilleriekonzentrationen auf Seiten der Separatisten
beobachtet.
18. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die militärische
Personalstärke und Ausstattung der Konfliktparteien, das heißt
a) der regulären Streitkräfte der ukrainischen Armee,
Laut Aussagen des ukrainischen Staatspräsidenten Poroschenko wurde die
Gesamtstärke der ukrainischen Streitkräfte seit dem Beginn des Ukrainekonflikts
fast verdoppelt. Die aktuelle Gesamtpersonalstärke der ukrainischen Streitkräfte
soll bei 280 000 liegen. Im Einzelnen soll sich die Personalstärke aus 200 000
Soldaten und 80 000 Zivilangestellten zusammensetzen.
Am 2. September 2015 veröffentlichte der „Anti-Terror-Operation“(ATO)-Stab
eine Erklärung, dass sich die Zahl der ukrainischen Truppen in der ATO-Zone
innerhalb eines Jahres von 32 000 auf 73 000, der Brigaden von acht auf 25, und
die der Bataillone von 50 auf 150 erhöht haben sollen. Auch die materielle
Ausstattung soll sich laut ATO-Stab erheblich verbessert haben: Kampfpanzer von
210 auf 360, gepanzerte Fahrzeuge von 900 auf 1 400, Panzerabwehrsysteme von
80 auf 230 und Artilleriegeschütze über 100 mm von 450 auf 800.
b) der ukrainischen Freiwilligenbataillone bzw. der ukrainischen
paramilitärischen Formationen,
Da alle ukrainischen Freiwilligenbataillone bzw. ukrainischen militärischen
Formationen in der ATO-Zone der Donbass-Regionen laut offiziellen ukrainischen
Angaben dem ATO-Hauptquartier in Kramatorsk unterstellt wurden, wird auf die
Antwort zu Frage 19 verwiesen.
c) der aufständischen militärischen Formationen in den Donbass-Regionen
mit konventionellen Waffensystemen seit Konfliktbeginn entwickelt
(bitte pro Jahr und Teilstreitkräften bzw. Waffensystem angeben)?
Die paramilitärischen Formationen in den nicht von der ukrainischen Regierung
kontrollierten Gebieten des Donbass haben durch personelle, materielle und
finanzielle Unterstützung aus Russland nach Angaben der De-facto-Autoritäten
in Donezk und Luhansk mindestens zwei Armeekorps aufgestellt. Die
Gesamtstärke beträgt laut ukrainischen Angaben 33 000 pro-russische Kämpfer und
9 000 reguläre russische Soldaten.
Nach ukrainischen Angaben soll das neu aufgestellte 1. Armeekorps in Donezk
über ca. 18 000 Soldaten und 320 Kampfpanzer verfügen. Das neu aufgestellte
2. Armeekorps in Luhansk soll über ca. 10 000 Soldaten und 155 Kampfpanzer
verfügen.
19. Wie viele ukrainische Freiwilligenbataillone sind nach Kenntnis der
Bundesregierung gegenwärtig im Ukrainekonflikt aktiv, und in welchem
Umfang wurden ukrainische Freiwilligenbataillone nach Kenntnis der
Bundesregierung bislang auch in die regulären Streitkräfte der ukrainischen Armee
integriert (vgl. Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 18/3965;
bitte unter Angabe der militärischen Personalstärke erläutern)?
Offenen und nachrichtendienstlichen Informationen zufolge sind derzeit alle im
Rahmen der Anti-Terror-Operation eingesetzten Freiwilligenbataillone entweder
dem ukrainischen Verteidigungsministerium oder dem Innenministerium formal
unterstellt und erkennen diese Struktur offiziell an. Des Weiteren wird auf die
Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage zu Frage 15 auf
Bundestagsdrucksache 18/5917 vom 4. September 2015 verwiesen.
Eine weitergehende Beantwortung der Frage kann aus Gründen des Staatswohls
nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der
Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen
Auftrags aus § 1 Abs. 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig
sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine
Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer
wesentlichen Schwächung der dem BND zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur
Informationsgewinnung führen. Dies würde für die Auftragserfüllung des
Bundesnachrichtendienstes erhebliche Nachteile zur Folge haben. Sie kann für die
Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Deshalb sind die
entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-
Grad „VS - Vertraulich“ eingestuft.
20. In welchem Umfang und auf welcher vertraglichen Grundlage haben nach
Kenntnis der Bundesregierung die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)
und europäische Staaten bislang Waffensysteme an die Ukraine geliefert
bzw. militärische Ausbildungshilfe für die ukrainischen Streitkräfte geleistet
(bitte nach Stückzahl und Waffensystem auflisten)?
Laut Informationen der US-Administration leisten die USA bislang militärische
Ausbildungshilfe für ukrainische Territorialtruppen sowie Truppen des
ukrainischen Verteidigungsministeriums. Ausrüstungsgegenstände und Transportmittel,
die von den USA bereit gestellt werden, umfassen: Funkgeräte, Bekleidung,
Nachtsichtgeräte, Schutzwesten, Helme, Essenspakete, Erste-Hilfe-Ausstattung,
medizinische Ausrüstung, Wasseraufbereitungsanlagen, Zelte, Schlauchboote,
Generatoren, Fahrzeuge, Roboter zur Beseitigung nicht explodierter Munition
bzw. Minen sowie Radargeräte (Lightweight Counter Mortar Radars). Geplant
sind darüber hinaus die Lieferung eines Feldlazaretts, Radargeräte zur Erfassung
von Artillerieabfeuerungsstandorten bzw. kleinen Drohnensystemen und die
Fortführung von Sprach- und Verteidigungsausbildung.
Unterstützungsleistungen werden nach vorliegenden Informationen über bilaterale Absprachen
geleistet. Die Höhe der Unterstützungsleistungen beträgt ca. 266 Mio. USD.
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben auch einzelne EU-Mitgliedstaaten
nicht-letale Ausrüstungsgegenstände wie Schutzwesten und -helme, Uniformen
und Kleidung, medizinische Ausstattung und Ähnliches an die ukrainische Seite
geliefert. Umfassende Detailinformationen zu allen Lieferungen aus
europäischen Staaten an die Ukraine liegen der Bundesregierung nicht vor.
Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung
eingesehen werden.
21. Welche gesicherten Erkenntnisse – gegebenenfalls auch
nachrichtendienstlicher Herkunft – hat die Bundesregierung über einen möglichen
zurückliegenden oder aktuellen Einsatz von Angehörigen der regulären Streitkräfte
der USA einschließlich von US-Spezialkräften auf dem Hoheitsgebiet der
Ukraine (bitte unter Angabe der militärischen Personalstärke, auch
schätzungsweise, erläutern)?
Der Bundesregierung liegen keine derartigen Erkenntnisse vor.
22. Welche gesicherten Erkenntnisse – gegebenenfalls auch
nachrichtendienstlicher Herkunft – hat die Bundesregierung über den möglichen
zurückliegenden oder aktuellen Einsatz von bezahlten ausländischen Söldnern oder
Mitarbeitern von privaten Sicherheitsfirmen auf dem Hoheitsgebiet der Ukraine
(bitte nach Konfliktpartei, Söldneranzahl und Herkunftsland auflisten)?
Der Bundesregierung liegen keine derartigen Erkenntnisse vor.
23. In welchem Umfang hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Russische
Föderation bislang Waffensysteme in die abtrünnigen Donbass-Regionen
(sogenannte Volksrepubliken Donezk und Luhansk) geliefert bzw.
militärische Ausbildungshilfe für dortige aufständische Gruppen geleistet (bitte
nach Stückzahl und Waffensystem auflisten)?
Der Rat für Außenbeziehungen der Europäischen Union hat seit Beginn der
Destabilisierung der Ostukraine wiederholt eine Verbringung von Waffen und
Wehrmaterial aus Russland in die Ostukraine festgestellt und Russland zur
Unterbindung dieses Zustroms über die russisch-ukrainische Grenze aufgerufen. Die
NATO veröffentlichte am 27. August 2014 umfangreiches
Dokumentationsmaterial, das auch die Anwesenheit von Artilleriegeschützen der russischen
Streitkräfte in der Ukraine zeigte. Über den exakten Umfang der insgesamt seit Beginn
der Destabilisierung der Ostukraine bis heute durch die Russische Föderation in
die Konfliktgebiete gelieferten Waffensysteme liegen der Bundesregierung keine
gesicherten Erkenntnisse vor. Es wird im Übrigen auf die Antwort zu Frage 24
verwiesen.
24. Welche gesicherten Erkenntnisse – gegebenenfalls auch
nachrichtendienstlicher Herkunft – hat die Bundesregierung über den möglichen
zurückliegenden oder aktuellen Einsatz von Angehörigen der regulären Streitkräfte der
Russischen Föderation auf dem Hoheitsgebiet der Ukraine, gegebenenfalls
auch unter den Hoheitszeichen der sogenannten Volksrepubliken Donezk
und Luhansk oder unter fehlendem Hoheitszeichen (bitte unter Angabe der
militärischen Personalstärke, gegebenenfalls auch schätzungsweise,
erläutern)?
Der Bundesregierung sind Aussagen von Separatisten und russischen Soldaten
zum Einsatz von Angehörigen der Streitkräfte der Russischen Föderation in der
Ostukraine bekannt. So liegen beispielsweise Interviews in der russischen Presse
mit Angehörigen der russischen Streitkräfte vor, die von ihrem Einsatz dort
berichten. Am 27. August 2014 veröffentlichte die NATO umfangreiches
Dokumentationsmaterial, das den Einsatz von mindestens 1 000 russischen Soldaten in
der Ostukraine zum damaligen Zeitpunkt festhält. Die ukrainische Regierung hat
wiederholt die Verhaftung von Angehörigen der russischen Streitkräfte im
Konfliktgebiet bekannt gegeben. Die russische Regierung streitet ab, dass es sich
dabei um aktive Angehörige der russischen Streitkräfte handelt.
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt,
dass eine weitergehende Beantwortung der Frage nicht offen erfolgen kann. Die
erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen
enthalten, die Rückschlüsse auf die Führung nachrichtendienstlicher Quellen
zulassen. Der Quellenschutz stellt für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste
einen überragend wichtigen Grundsatz dar. Die öffentliche Bekanntgabe der
Identität von Quellen gegenüber Unbefugten würde zum einen die staatliche
Fürsorgepflicht gegenüber den Betroffenen verletzen. Zum anderen würde die
künftige Anwerbung von Quellen schon durch die bloße Möglichkeit des
Bekanntwerdens der Identität von Quellen insgesamt nachhaltig beeinträchtigt. Dieses
würde wiederum zu einer erheblichen Schwächung der den Nachrichtendiensten
zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen.
Eine Kenntnisnahme durch Unbefugte würde daher für die Auftragserfüllung des
Bundesnachrichtendienstes erhebliche Nachteile zur Folge haben. Sie kann für
die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Deshalb sind die
entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-
Grad „VS-Vertraulich“ eingestuft.
25. Wie viele militärische Gefangene (Kombattanten) und gegebenenfalls auch
Zivilpersonen (Nichtkombattanten) werden von wem nach Kenntnis der
Bundesregierung gegenwärtig immer noch gesetzeswidrig festgehalten?
Laut ukrainischen Pressemeldungen sollen sich aktuell noch mehr als 150
Personen (Kombattanten und Nichtkombattanten) in der Gefangenschaft der pro-
russischen Kräfte befinden. Die Bundesregierung verfügt über keine weitergehenden
Erkenntnisse.
26. Wie viele Gefangene haben die Konfliktparteien nach Kenntnis der
Bundesregierung seit erstmaliger Vereinbarung tatsächlich ausgetauscht, und nach
welchen Prinzipien (gleiche Anzahl bzw. alle gegen alle) wurden die
zurückliegenden Gefangenenaustausche nach Kenntnis der Bundesregierung
vorgenommen (bitte nach Zeitpunkt und Konfliktpartei auflisten)?
Nach unbestätigten Erkenntnissen wurden bisher mehr als 500 Gefangene der
Konfliktparteien überwiegend nach dem Prinzip der gleichen Anzahl
ausgetauscht. Der Austausch von Gefangenen findet in unregelmäßigen Abständen
statt.
27. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Verstöße der
Konfliktparteien gegen die Genfer Konventionen des humanitären Völkerrechts,
insbesondere in Bezug auf
a) den Schutz der Zivilbevölkerung,
b) den Beschuss von Wohngebieten,
c) die Zerstörung ziviler Infrastruktur (Wasserversorgung etc.)?
Der Bundesregierung liegen öffentlich zugängliche Berichte internationaler
Organisationen sowie des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes (IKRK) zum
Thema vor. So spricht der letzte Bericht des Büros des VN-Hochkommissars für
Menschenrechte (Berichtzeitraum 16. Mai bis 15. August 2015) von
Verletzungen humanitären Völkerrechts in dem bewaffneten Konflikt in der Ostukraine.
Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung
eingesehen werden.
Im Einzelnen werden darin insbesondere der Gebrauch von schweren Waffen in
und um Wohngebiete, sowie die Bombardierung und Verminung der von
Zivilisten bewohnten Gebiete als Verletzung der Prinzipien der Unterscheidung
zwischen Zivilbevölkerung und Kombattanten, der Verhältnismäßigkeit und der
Notwendigkeit von Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung
angesehen.
Auch der durch den Konflikt verursachte Schaden an medizinischen
Einrichtungen (nach VN-Angaben wurden über 150 dieser Einrichtungen durch den
Konflikt teilweise oder vollständig zerstört) wird kritisiert. Das IKRK hat alle
Konfliktparteien daran erinnert, dass sie den Schutz medizinischen Personals
gewährleisten und dafür Sorge tragen müssen, dass Krankenhäuser und Rettungswagen
nicht gezielt angegriffen oder missbraucht werden.
Schließlich wurden auch Zugangsbehinderungen für humanitäre Hilfe,
insbesondere zuletzt durch die De-facto Behörden in den nicht von der ukrainischen
Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine, als Verstoß gegen das Gebot des
humanitären Völkerrechts gewertet, unparteiischen humanitären
Hilfsorganisationen freien Zugang zur Bereitstellung von Hilfsleistungen an Zivilisten zu
gewähren.
28. In welchem Umfang und in welchen Regionen konnten nach Kenntnis der
Bundesregierung in dem Konfliktgebiet bislang humanitäre
Minenräumungen durchgeführt werden?
Der ukrainische Katastrophenschutz hat seine Anstrengungen zur Beseitigung
von Minen und explosiven Kampfmittelrückständen auf dem von der Regierung
kontrollierten Gebiet intensiviert und setzt einen erheblichen Teil seiner
landesweiten Ressourcen für die Dekontaminierung der befreiten Gebiete ein. Laut dem
Leiter des Katastrophenschutzes, Mykola Tschetschotkin, wurden bisher über
70 000 im Rahmen des Konflikts gelegte Landminen in diesen Gebieten beseitigt.
Nach nachrichtendienstlichen Erkenntnissen finden derzeit auch
Minenräumungen in beiden sogenannten „Volksrepubliken“ statt. Schwerpunkt ist dabei die
Wiederherstellung der sozialen Infrastruktur.
Die Bundesregierung hat 2015 1,5 Mio. Euro in den OSZE-Trust-Fund für
Maßnahmen der Abrüstung und Nichtverbreitung in der Ukraine eingezahlt. Mit
diesen Mitteln werden u. a. Mitarbeiter des ukrainischen Katastrophenschutzes im
Minen- und Kampfmittelräumen geschult und erhalten Ausstattungshilfe wie
Fahrzeuge, Minen- und Kampfmittelräumgeräte und Schutzkleidung. Darüber
hinaus hatte die Bundesregierung dem Katastrophendienst im Februar 2015
fünfzig Metalldetektoren übergeben. In Schyrokyne im Gebiet Donezk, wo die
OSZE-Beobachtermission SMM die Einrichtung eines Beobachterpostens plant,
wurde mit deutscher finanzieller Unterstützung ein Gutachten zur Belastung des
Ortes mit explosiven Kampfmittelrückständen erstellt, auf dessen Basis die OSZE
eine Ausschreibung für die Räumung von Minen und Kampfmittelrückständen
erarbeitet hat.
29. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die wirtschaftliche und
soziale Lage der Zivilbevölkerung in den abtrünnigen Donbass-Regionen,
insbesondere im Hinblick auf
Internationale Hilfsorganisationen sind seit Mitte Juli 2015 massiven
Beschränkungen des Zugangs sowie des Wirkens in den nicht von der ukrainischen
Regierung kontrollierten Gebieten ausgesetzt. Die von den De-facto-Behörden in
Gebieten verlangten „Registrierungen“ der Hilfsorganisationen wurden entweder
abgelehnt oder nicht bzw. nur temporär erteilt oder die Antragsteller im Unklaren
gelassen. Die meisten Hilfsorganisationen haben sich daher aus den Gebieten
zurückgezogen bzw. sind nicht regelmäßig dort tätig. In geringerem Ausmaße
erschweren auch die von der ukrainischen Regierung erlassenen Auflagen für die
Ein- und Ausreise in und aus den Gebieten die Arbeit der Hilfsorganisationen.
All das hat die humanitäre Lage dort deutlich verschlechtert.
a) bewohnbare und bezahlbare Unterkünfte,
Es gibt Schätzungen, dass in den Gebieten etwa 40 Prozent der Gebäude
beschädigt oder zerstört sein sollen. Dabei gibt es große regionale Unterschiede. Im
südlichen bzw. südöstlichen Teil der Gebiete sind die Unterkünfte praktisch nicht
zerstört und das Mietniveau blieb vergleichsweise stabil. In Gebieten, in denen in
2014 und im Winter 2015 Kampfhandlungen stattfanden, die aber heute von der
Kontaktlinie weit entfernt liegen, ist es deutlich schwieriger, bewohnbare und
bezahlbare Unterkünfte zu finden. Orte, die direkt an der Kontaktlinie liegen,
weisen die stärksten Zerstörungen und größte Wohnungsnot auf. Dort leben seitens
der Zivilbevölkerung fast nur noch Menschen, die entweder aufgrund
körperlicher Gebrechen oder wegen Mittellosigkeit die Gegend nicht verlassen konnten.
b) die Versorgung mit Lebensmitteln und Trinkwasser,
Gemäß einer Erhebung des Welternährungsprogramms vom Juli 2015 sind die
Lebensmittelpreise in den nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten
Gebieten seit Juli 2014 um 42 Prozent gestiegen und liegen um 59 Prozent höher
als der nationale Durchschnitt in der Ukraine. Andere Quellen berichten von
Lebensmittelpreisen, die zum Teil mehrere 100 Prozent über den Preisen in der
Ukraine liegen. Menschen aus den Gebieten kommen daher, sofern ihnen das
möglich ist, zunehmend in die von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebiete,
um sich dort mit Lebensmitteln zu versorgen. Insbesondere entlang der
Kontaktlinie zwischen den von der Regierung kontrollierten und den abtrünnigen
Gebieten wird von Problemen bei der Versorgung mit Trinkwasser berichtet. Grund
sind Zerstörungen der Wasserinfrastruktur durch Kampfhandlungen bzw.
mangelhafte oder unmögliche Wartungsarbeiten. In den nicht
regierungskontrollierten Gebieten gibt es zusätzlich das Problem, dass durch die Zugangsrestriktionen
für Hilfsorganisationen die Versorgung von ca. 150 000 Menschen mit
Trinkwasser-Tankwagen behindert wird.
c) den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen und sanitärer Infrastruktur,
Humanitäre Hilfsorganisationen berichten für die nicht von der ukrainischen
Regierung kontrollierten Gebiete von Medikamentenmangel und hohen Preisen
für jene Medikamente, die verfügbar sind. Das Büro des VN-
Nothilfekoordinators (OCHA) meldet besondere Probleme für chronisch Kranke und HIV-
Patienten, sowie durch Mangel an Insulin, Antibiotika, Impfstoffen und Materialien wie
sterilen Verbänden, Nadeln oder Blutkonserven. Beklagt wird auch die
Notwendigkeit des Aufschiebens von medizinischen Eingriffen wegen fehlender
Anästhetika.
d) den Zugang zu Sozialleistungen bzw. Mindesteinkommen,
In den abtrünnigen Gebieten wurde die Auszahlung von Sozialleistungen durch
die ukrainische Regierung gestoppt. Es gibt dort auch weder funktionierende
Banken noch Behörden, welche für die Kiewer Regierung Sozialhilfezahlungen
vornehmen könnten. Allerdings hat die ukrainische Regierung die Zahlung von
Sozialleistungen für Menschen aus abtrünnigen Gebieten in den von der
Regierung kontrollierten Gebieten aufgenommen. Benachteiligt sind Menschen, die
verarmt sind oder aufgrund körperlicher Behinderungen an der Reise in diese
Gebiete gehindert sind. Seit Anfang März 2015 haben Institutionen der abtrünnigen
Republiken unsystematisch mit eigenen Sozialtransfers wie Hinterbliebenen- und
Invalidenrenten begonnen.
e) den Zugang zu Bildungsmöglichkeiten?
Kindergärten, Schulen, Oberschulen und Hochschulen leiden darunter, dass
neben Zerstörungen durch Kriegshandlungen ein großer Teil des Personals nicht
mehr tätig ist. Staatsbeamte auf dem von der ukrainischen Regierung nicht
kontrollierten Gebiet werden nicht mehr entlohnt. Problematisch ist auch die fehlende
Versorgung mit Lehrmaterial. Sofern der von den Separatisten aufrecht erhaltene
Lehrbetrieb Menschen Bildungsabschlüsse bescheinigt, werden diese im Rest der
Ukraine nicht anerkannt.
30. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der aus dem
Konfliktgebiet in andere Landesteile der Ukraine geflohenen Zivilistinnen
und Zivilisten, und wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung deren
dortige wirtschaftliche und soziale Lage aus, insbesondere im Hinblick auf
Am 8. Oktober 2015 waren nach Angaben des „Staatlichen Dienstes der Ukraine
für außerordentliche Situationen“ 1 192 377 Familien (insgesamt 1 517 116
Menschen) beim ukrainischen Sozialministerium als Binnenvertriebene (IDPs)
registriert. Das schließt auch eine unbekannte Zahl von Menschen ein, die lediglich
zur Entgegennahme von Renten- und anderen Sozialleistungen die nicht von der
Regierung kontrollierten Gebiete temporär verlassen haben. Die Regierung stellt
insgesamt großen Bedarf für alle IDPs fest; insbesondere entlang der
Kontaktlinie. Generell verweist die Regierung auf eine deutlich verschärfte Notlage und
größere Risikoexposition in allen Lebensbereichen für die Menschen in den
abtrünnigen Gebieten.
a) bewohnbare und bezahlbare Unterkünfte,
Die ukrainischen Behörden teilen mit, dass von staatlichen Stellen 716
Wohnungsobjekte für die Unterbringung von 12 092 IDPs zugewiesen wurden.
b) die Versorgung mit Lebensmitteln und Trinkwasser,
Die Versorgung mit Lebensmitteln und Trinkwasser wird von staatlicher Seite,
aber auch von humanitären Organisationen im Bereich der
regierungskontrollierten Gebiete nicht als ernsthaftes Problem gesehen. Entweder wird durch
Transferzahlungen eine Mindestversorgung aufrechterhalten oder die Menschen sind
bei Freunden und Verwandten untergekommen, um ihre Grundbedürfnisse zu
befriedigen.
c) den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen und sanitärer Infrastruktur,
Laut Angaben des „Staatlichen Dienstes der Ukraine für außerordentliche
Situationen“ hatten bis 1. Oktober 2015 208 296 Binnenflüchtlinge medizinische
Versorgungsleistungen beantragt.
d) den Zugang zu Sozialleistungen bzw. Mindesteinkommen,
Insgesamt 542 078 Familien sollen laut des „Staatlichen Dienstes der Ukraine für
außerordentliche Situationen“ verschiedene staatliche Sozialleistungen beantragt
haben. Das Flüchtlingswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) hat festgestellt,
dass viele IDPs weiterhin den aufwändigen Registrierungsprozess scheuen, wenn
sie sich kaum signifikante Transferleistungen davon versprechen.
e) den Zugang zu Bildungsmöglichkeiten?
Die Regierung verweist darauf, dass insbesondere schulpflichtige Kinder aus den
abtrünnigen Gebieten in Bildungseinrichtungen der unter Regierungskontrolle
stehenden Gebiete aufgenommen wurden. Gleiches gelte in Bezug auf
Kindergärten. Hier würden trotz Wartelisten Kinder aus Flüchtlingsfamilien bei der
Aufnahme bevorzugt.
31. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der aus dem
Konfliktgebiet in die Russische Föderation geflohenen Zivilistinnen und
Zivilisten, und wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung deren dortige
wirtschaftliche und soziale Lage aus, insbesondere im Hinblick auf
Nach offiziellen Angaben des Föderalen Migrationsdienstes sind zwischen dem
1. April 2014 und dem 23. September 2015 insgesamt 1 084 546 Personen aus
der Südostukraine nach Russland ein- und nicht wieder ausgereist. Nach Angaben
von Nichtregierungsorganisationen haben rund 200 000 Menschen zeitlich
befristetes Asyl (zunächst für ein Jahr, ist verlängerbar) beantragt, 80 000 Personen
davon eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Zur Versorgung
ukrainischer Flüchtlinge hat die Russische Föderation nach Angaben des Föderalen
Migrationsdienstes in diesem Zeitraum 11 Mrd. Rubel zur Verfügung gestellt.
a) bewohnbare und bezahlbare Unterkünfte,
Nach Angaben des Föderalen Migrationsdienstes wurden in staatlichen
Flüchtlingsunterkünften (zumeist Hotels, Ferienheime, Ferienlager) 18 289 Personen,
darunter 5 841 minderjährige Kinder, kostenlos untergebracht. Weitere 568 772
Personen sind im privaten Sektor untergebracht.
b) die Versorgung mit Lebensmitteln und Trinkwasser,
Die Grundversorgung der Flüchtlinge mit Lebensmitteln erfolgt nach Angaben
von Nichtregierungsorganisationen kostenfrei. Der Zugang zu Trinkwasser ist
grundsätzlich gegeben.
c) den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen und sanitärer Infrastruktur,
Medizinische Minimalversorgung ist auch für Flüchtlinge grundsätzlich
kostenfrei. In der Praxis müssen oftmals Medikamente, Hilfsmittel und andere
medizinische Leistungen durch eigene Mittel bestritten werden. Entgeltliche
medizinische Versorgung ist bei Abschluss einer Krankenversicherung auch für
Flüchtlinge möglich.
d) den Zugang zu Sozialleistungen bzw. Mindesteinkommen,
Flüchtlinge erhalten im Rahmen eines Förderprogramms mit Erteilung einer
Aufenthaltsgenehmigung eine erste einmalige Hilfestellung in Höhe von 25 000
Rubel. Es besteht das gesetzliche Recht auf freie Arbeitsbeschaffung, jedoch
herrscht unter den Flüchtlingen ein hohes Maß an Arbeitslosigkeit. Einen
Mindestlohn gibt es nicht.
e) den Zugang zu Bildungsmöglichkeiten?
Nur schulpflichtige, offiziell registrierte Flüchtlingskinder mit gültiger
Aufenthaltsgenehmigung haben gegenwärtig den gleichen Zugang zu
Bildungsmöglichkeiten wie russische Bürger. Russische Nichtregierungsorganisationen gehen
gegen diese einschränkende Regelung vor.
32. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl von bislang aus
der Ukraine nach Polen geflohenen Zivilistinnen und Zivilisten, mit denen
die amtierende polnische Regierung in der aktuellen Flüchtlingskrise
innerhalb der Europäischen Union ihre Verweigerungshaltung gegenüber einer
solidarischen Aufnahme von neuen Flüchtlingen aus anderen Konflikt- und
Krisenregionen rechtfertigt (
www.sueddeutsche.de/politik/polen-angst-
undkalkuel-1.2640725, abgerufen am 17. September 2015), und wie sieht nach
Kenntnis der Bundesregierung deren dortige wirtschaftliche und soziale
Lage aus, insbesondere im Hinblick auf
a) bewohnbare und bezahlbare Unterkünfte,
b) die Versorgung mit Lebensmitteln und Trinkwasser,
c) den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen und sanitärer Infrastruktur,
d) den Zugang zu Sozialleistungen bzw. Mindesteinkommen,
e) den Zugang zu Bildungsmöglichkeiten?
Die Fragen 32a bis 32e werden gemeinsam beantwortet. Nach den der
Bundesregierung vorliegenden Angaben polnischer Behörden stellten im Jahr 2015 bis
zum 1. Oktober insgesamt 1 909 Menschen aus der Ukraine einen Antrag auf
Anerkennung als Flüchtling. In 2 057 Fällen erging im selben Zeitraum ein Bescheid
des zuständigen Amts für Ausländerfragen. In keinem Falle wurde der Status
eines Flüchtlings zuerkannt, in 5 Fällen wurde ergänzender Schutz zuerkannt. In 4
Fällen wurde die Erlaubnis zum Aufenthalt auf dem Territorium Polens erteilt. In
1 435 Fällen erging ein negativer Bescheid. In 613 Fällen wurde das Verfahren
eingestellt.
Im Jahr 2015 stellten bis zum 1. Oktober 41 340 Personen aus der Ukraine einen
Antrag auf zeitlich befristeten Aufenthalt in Polen. Gleichzeitig stellten 6 522
Personen aus der Ukraine einen Antrag auf ständigen Aufenthalt in Polen.
Insgesamt besaßen zum Stichtag 1. Januar 2015 52 003 Personen aus der Ukraine
gültige Aufenthaltspapiere für Polen, darunter 27 715 Personen mit der Erlaubnis
zum befristeten Aufenthalt, 21 030 Personen mit der Erlaubnis zum ständigen
Aufenthalt, 212 Personen nach positiven Verfahren auf Gewährung des
Flüchtlingsstatus.
Asylbewerber erhalten während der Prüfung ihres Antrags folgende Geld- und
Sachleistungen: Unterkunft und Verpflegung in dafür vorgesehenen öffentlichen
Einrichtungen, freier Zugang zur Gesundheitsversorgung (wie für polnische
Staatsangehörige), Erstattung von Fahrtkosten (im Zusammenhang mit dem
Asylverfahren), Orientierungs- und Sprachkurse, einen einmaligen Zuschuss für
Kleidung und Schuhe, einen monatlichen Zuschuss für Kauf von Hygieneartikeln
sowie ein monatliches Taschengeld. Nach positivem Abschluss des Verfahrens
(auch subsidiärer Schutz oder Duldung) erhalten Asylbewerber: 1 260 polnische
Zloty monatlich für Alleinstehende, plus 70 Prozent dieses Betrages pro Kopf
(zweiköpfige Familie), plus 60 Prozent dieses Betrages pro Kopf (dreiköpfige
Familie), plus 50 Prozent diese Betrages pro Kopf (vierköpfige Familie).
Dieser Anspruch besteht die ersten sechs Monate nach Asylgewährung, danach
können die genannten Beträge in verminderter Höhe (90 Prozent) für weitere
sechs Monate bezogen werden. Anschließend besteht nur noch der auch für
polnische Staatsangehörige geltende Anspruch auf Sozialhilfe.
Gesundheitsleistungen können im Rahmen der auch für Polen geltenden Voraussetzungen des
Versichertenstatus zur Krankenversicherung (z.B. Studium, Erwerbstätigkeit) in
Anspruch genommen werden.
Zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der 212 Personen, deren Antrag auf
Gewährung des Flüchtlingsstatus in Polen positiv beschieden wurde (humanitärer
Aufenthalt, ergänzender Schutz, Flüchtlingsstatus oder Duldung) liegen der
Bundesregierung keine näheren Erkenntnisse vor.
33. In welchem Umfang hat nach Kenntnis der Bundesregierung bereits eine
Rückkehr von vormals geflohenen Zivilistinnen und Zivilisten aus anderen
Landesteilen der Ukraine, der Russischen Föderation oder Polen in die
abtrünnigen Donbass-Regionen stattgefunden?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine gesicherten Erkenntnisse vor. Ein
Bericht von UNHCR vom September 2015 stellt fest, dass es weiterhin keine
verlässlichen Statistiken zur Zahl der Rückkehrer gebe. Das Registrierungssystem
der ukrainischen Regierung erfasst laut UNHCR weder Rückkehrer noch
Migration innerhalb der Ukraine.
34. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der Waffenstillstand gemäß den
Minsker Vereinbarungen nunmehr seit dem 1. September 2015 von den
Konfliktparteien substanziell eingehalten wird, und welche Gründe sind
nach Kenntnis der Bundesregierung für diese jüngsten Fortschritte
verantwortlich?
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung (Stand: 19. Oktober 2015) wird der
Waffenstillstand gemäß den Minsker Vereinbarungen seit dem 1. September
2015 ganz überwiegend eingehalten. Die Bundesregierung geht davon aus, dass
der Waffenstillstand auf eigenen Interessen beider Konfliktparteien an einer
Beruhigung der Lage vor Ort beruht.
35. Welche Fortschritte konnten nach Kenntnis der Bundesregierung bislang bei
der Festlegung der Kontaktlinie erzielt werden, die laut Minsker
Vereinbarungen für die Schaffung eines beiderseitigen entmilitarisierten
Sicherheitskorridors sowie den Abzug von Waffensystemen und schwerem Kriegsgerät
notwendig ist?
Mit den Minsker Vereinbarungen vom 5. September 2014 und 12. Februar 2015
wurden die jeweils aktuellen Frontverläufe als sogenannte „Kontaktlinien“
festgelegt. Laut dem Minsker Maßnahmenpaket vom Februar 2015 wurde ein Abzug
von schweren Waffen um eine je nach Waffengattung zwischen 50 und 140 km
breite Sicherheitszone um die De-facto-Kontaktlinie mit Stand 12. Februar 2015
für die ukrainischen Truppen, sowie um die Kontaktlinie in Übereinstimmung mit
dem Minsker Memorandum vom 19. September 2014 für die bewaffneten
Formationen aus den besonderen Gebieten der ukrainischen Verwaltungsbezirke
Donezk und Luhansk vereinbart.
a) An welchen Frontabschnitten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
eventuell bereits Waffensysteme abgezogen?
Am 29. September 2015 haben sich die Konfliktparteien in einem
Zusatzabkommen zu den Minsker Abkommen auf den Abzug von leichten Waffen (Panzer,
Artilleriewaffen mit einem Kaliber bis 100 mm sowie Mörser mit einem Kaliber
bis 120 mm) mit dem Ziel der Schaffung einer Sicherheitszone von mindestens
30 km innerhalb von 41 Tagen geeinigt. Bis zum 16. Oktober 2015 wurde nach
Aussage der Konfliktparteien gegenüber SMM die erste in dem Abkommen
festgelegte Phase (Abzug der drei Kategorien von Waffensystemen auf dem von den
Luhansker De-Facto-Autoritäten kontrollierten Gebiet) abgeschlossen.
b) An welchen Frontabschnitten sind nach Kenntnis der Bundesregierung
gegenwärtig noch die meisten Waffensysteme disloziert?
Laut Informationen von OSZE/SMM befinden sich derzeit die meisten schweren
Waffensysteme noch beiderseits der Kontaktlinie in der Umgebung der Stadt
Donezk. Für weitere Details wird auf die OSZE/SMM-Webseite verwiesen.
36. Welchen wesentlichen Inhalt hat nach Kenntnis der Bundesregierung die
kürzlich von der ukrainischen Rada in erster Lesung verabschiedete
Gesetzesreform für eine stärkere Dezentralisierung des Landes, und inwieweit
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Vertreterinnen und Vertreter
aus den abtrünnigen Donbass-Regionen, wie nach den Minsker
Vereinbarungen vorgesehen, an dem Vorhaben tatsächlich beteiligt?
Das ukrainische Parlament (Werchowna Rada) hat am 31. August 2015 in erster
Lesung eine Reform der ukrainischen Verfassung im Bereich Dezentralisierung
verabschiedet. Die zweite Lesung steht bis dato noch aus. Die Reform enthält
verschiedene Verfassungsänderungen hin zu mehr kommunaler
Selbstverwaltung, bedeutende Verwaltungsfunktionen wie etwa die Finanzhoheit werden von
nationalen auf kommunale Behörden überführt. Die neue administrativ–
territoriale Einheit „Gemeinde“ wird mehr Rechte im Umgang mit lokalen Themen als
andere Regierungsebenen haben.
Durch die Reform soll die lokale Exekutivgewalt auf die Räte der lokalen
Verwaltungseinheiten (auf den drei Ebenen Gemeinde, Rayons/Bezirke und
Oblaste/Regionen) übergehen. Parallel sind auf Rayon- und Oblastebene
Staatsbeamte („Präfekten“) vorgesehen, die vom Staatspräsidenten auf Vorschlag des
Ministerkabinetts ernannt und entlassen werden. Sie koordinieren die Tätigkeit der
territorialen Abteilungen von Zentralorganen wie Polizeikräften und führen die
Rechtsaufsicht über das Handeln der Selbstverwaltungsorgane. Die Venedig-
Kommission des Europarats hat in einer vorläufigen Stellungnahme vom 24. Juni
2015 die Vereinbarkeit der Reform mit der Europäischen Charta der kommunalen
Selbstverwaltung positiv beurteilt.
Die Verfassung enthält auch eine Bestimmung (Punkt 18 in den
Übergangsbestimmungen), die Sonderregelungen für die lokale Selbstverwaltung in
bestimmten Gebieten der Oblaste Donezk und Luhansk durch Gesetz ermöglicht. Die
Venedig-Kommission hat mit Stellungnahme vom 24. September 2015 den
Verfassungsrang und die Dauerhaftigkeit dieser Bestimmung bestätigt.
Vertreter besonderer Gebiete der Oblaste Donezk und Luhansk nehmen an den
Arbeitsgruppen der Trilateralen Kontaktgruppe der Ukraine, Russlands und der
OSZE teil. In diesem von den Minsker Vereinbarungen vorgesehenem Rahmen
wurden auch die Vorschläge für die Reform der ukrainischen Verfassung
thematisiert und diskutiert.
37. Welche eigenen Vorstellungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung
bislang die De-Facto-Führungen der sogenannten Volksrepubliken Donezk
und Luhansk zu einem möglichen politischen Sonderstatus der von ihnen
kontrollierten Gebiete innerhalb der territorialen Integrität der Ukraine
geäußert (bitte erläutern)?
Die Diskussion über den politischen Prozess, der mögliche
Sonderstatusregelungen einschließt, wird seit Mai 2015 regelmäßig im Rahmen der Arbeitsgruppe
Politik der Trilateralen Kontaktgruppe geführt. In dieser Arbeitsgruppe haben die
De-facto-Autoritäten der nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten
Gebiete auch immer wieder ihre Vorstellungen für einen möglichen Sonderstatus
eingebracht. Die Diskussion und der Versuch einer gemeinsamen Lösung zu
diesen Fragen befinden sich in ständigem Fluss und drehten sich in den letzten
Monaten vor allem um die Frage der zeitlichen Terminierung der Umsetzung eines
Sonderstatus, ohne dass inhaltliche Vorschläge von Seiten der De-facto-
Autoritäten eingebracht worden wären, die über bestehende ukrainische Gesetzestexte
hinausgehen.
38. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im
Zusammenhang mit den gewalttätigen Straßenprotesten gegen das in der
ukrainischen Rada diskutierte Gesetzesvorhaben vorübergehend in
Polizeigewahrsam genommen, und mit wie vielen eigenen Anhängerinnen und Anhängern
waren nach Kenntnis der Bundesregierung die rechtsnationalistische Partei
„Swoboda“ und der „Rechte Sektor“ bei den Straßenprotesten
schätzungsweise aufgetreten bzw. an der Organisation der Proteste beteiligt?
Zur genauen Zahl der vorübergehend in Polizeigewahrsam genommenen
Personen liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Nach Angaben der
ukrainischen Regierung kamen bisher 17 Personen in Untersuchungshaft, drei weitere
wurden unter Hausarrest gestellt. Die Ermittlungsbehörden haben drei
Verdächtige identifiziert, die direkt an der Granatexplosion beteiligt gewesen sein sollen,
rund 100 weitere Personen sollen sich an handgreiflichen Auseinandersetzungen
mit Ordnungskräften beteiligt haben. Die Mehrheit der circa 500 Teilnehmer
bestand nach hiesigen Erkenntnissen aus Anhängern der Parteien Swoboda, Ukrop
und der Radikalen Partei Oleh Ljaschkos. Genaue Schätzungen zur
Personenstärke der teilnehmenden Parteien liegen der Bundesregierung nicht vor.
39. Wie viele Tote oder Verletzte hat es nach Kenntnis der Bundesregierung bei
diesen mutmaßlich von neofaschistischen und rechtsradikalen Kräften
organisierten Kundgebungen (
www.zeit.de vom 1. September 2015 „Dritter
Toter nach Ausschreitungen vor ukrainischem Parlament“) gegeben?
Nach Angaben der ukrainischen Regierung wurden bei den Protesten drei
Angehörige der Ordnungskräfte getötet und 157 verletzt, 110 unmittelbar durch die
Explosion einer Granate. Die Zahl der Toten ist laut Medienberichten mittlerweile
auf vier gestiegen.
40. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand bei der
Schaffung einer gesetzlichen Amnestieregelung für alle Kriegsbeteiligten, und
konnte nach Kenntnis der Bundesregierung schon eine Übereinstimmung
zwischen den Konfliktparteien erzielt werden, welcher Personenkreis
hiervon gegebenenfalls ausgenommen bleiben soll?
Eine abschließende Einigung ist bisher nicht erfolgt. Das ukrainische Parlament
hat bereits ein Amnestiegesetz verabschiedet, es ist allerdings noch nicht in Kraft
getreten.
41. Konnte nach Kenntnis der Bundesregierung bereits eine Einigung zwischen
den Konfliktparteien gefunden werden, unter welchen Bedingungen im
Herbst Kommunal- und Regionalwahlen in der Ukraine durchgeführt
werden sollen?
Wenn ja, wie sieht diese Einigung aus?
Wenn nein, welches sind die strittigen Punkte?
Gemäß dem Lokalwahlgesetz vom 14. Juli 2015 haben am 25. Oktober 2015
Lokalwahlen in der Ukraine mit Ausnahme der nicht von der ukrainischen
Regierung kontrollierten Gebiete (sowie einiger Gemeinden in unmittelbarer Nähe zur
Kontaktlinie) stattgefunden.
Die Frage von Lokalwahlen in den nicht von der ukrainischen Regierung
kontrollierten Gebieten wurde zuletzt beim Gipfel der Staats- und Regierungschefs der
Normandie-Staaten Deutschland, Frankreich, Russland und Ukraine am 2.
Oktober 2015 ausführlich behandelt, die Ergebnisse sind der gemeinsamen
Pressekonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Staatspräsident François
Hollande nach dem Gipfeltreffen in Paris zu entnehmen (
www.bundesregie
rung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2015/10/2015-10-02-merkel-
hollande-pk.html).
Die genauen Modalitäten und die Terminierung der Lokalwahlen in diesen
Gebieten werden in der Arbeitsgruppe Politik der Trilateralen Kontaktgruppe zur
Ukraine behandelt. Dabei handelt es sich um einen laufenden Prozess in einem
vertraulichen Format, dessen Ergebnisse noch nicht feststehen. Die genauen
Modalitäten der Wahlen sind nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin
umstritten.
42. In welchem Umfang ist nach Kenntnis der Bundesregierung die ukrainische
Regierung bislang ihren eingegangenen Verpflichtungen gemäß der Minsker
Vereinbarungen zur Wiederaufnahme von Sozial- und
Wirtschaftsbeziehungen zu den abtrünnigen Donbass-Regionen sowie zum Wiederaufbau eines
funktionierenden Bankensektors nachgekommen, um die Auszahlung von
Renten, Löhnen und Sozialleistungen bzw. die Zahlung von Steuern zu
ermöglichen?
Gemäß dem Minsker Maßnahmenpaket vom 12. Februar 2015 sind die Parteien
aufgerufen, die Modalitäten für eine volle Wiederaufnahme der sozialen und
wirtschaftlichen Beziehungen festzulegen. In der Arbeitsgruppe Wirtschaft der
Trilateralen Kontaktgruppe wird regelmäßig an der Umsetzung dieser Vorgabe
gearbeitet. Erste Ergebnisse betreffen die Instandsetzung von Eisenbahnlinien für
Kohletransporte und von Stromnetzen, Machbarkeitsstudien für eine bessere
Wasserversorgung sowie der Beginn der Auszahlung von Pensionszahlungen und
anderer Sozialleistungen über mobile Bankstationen im Bereich der Kontaktlinie.
43. In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung, den deutschen Vorsitz in der
OSZE im kommenden Jahr 2016 dafür zu nutzen, um vertrauensbildende
Maßnahmen zwischen den Konfliktparteien durchzuführen und die sichere
Rückkehr von geflohenen Zivilistinnen und Zivilisten in die ursprünglichen
Wohngebiete zu unterstützen?
Die Bundesregierung betrachtet die OSZE als Plattform, um durch fortgesetzten
Dialog über alle Aspekte im breiten sicherheitspolitischen Themenspektrum der
OSZE langfristig verlorengegangenes Vertrauen zurück zu gewinnen und die
Grundlagen der europäischen Sicherheit wieder zu festigen. Die Stärkung der
OSZE als Institution und ihrer Krisenreaktions- und Managementfähigkeiten
sowie der Dialog über gemeinsame Interessen und Kooperationsmöglichkeiten wird
ein Schwerpunkt des deutschen OSZE-Vorsitzes sein. Mit Blick auf den Konflikt
im Osten der Ukraine wird die Bundesregierung insbesondere die Arbeit der
Trilateralen Kontaktgruppe und der in ihrem Rahmen gebildeten Arbeitsgruppen
unterstützen, in denen auch über vertrauensbildende Maßnahmen zur Förderung
einer Konfliktlösung beraten wird. Ein nachhaltiger Waffenstillstand ist
wesentliche Voraussetzung für die Rückkehr geflohener Zivilistinnen und Zivilisten in
die Konfliktregion. Bei der Vertrauensbildung vor Ort spielt die SMM eine
zentrale Rolle. Deutschland wird diese Anstrengungen weiter unterstützen.
44. In welcher Weise hat die Bundesregierung bislang die Arbeit der trilateralen
Kontaktgruppe unterstützt, und welche weiteren Arbeitsgruppen zur
Umsetzung des Friedensplans für spezielle Bereiche konnten in diesem
Zusammenhang gegebenenfalls bereits eingerichtet werden?
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass alle Seiten den Rahmen der
Trilateralen Kontaktgruppe nutzen, um über eine Umsetzung der Verpflichtungen aus
den Minsker Vereinbarungen zu beraten. Am 6. Mai 2015 wurden in Minsk vier
Arbeitsgruppen im Rahmen der Trilateralen Kontaktgruppe eingerichtet: für
Politik, Sicherheit, Humanitäre Fragen sowie für Wirtschaft und Soziale Fragen. Die
Bundesregierung finanziert das Unterstützungsbüro der Trilateralen
Kontaktgruppe in Minsk und unterstützt das Büro des OSZE-Sonderbeauftragten für die
Ukraine und Vertreters der OSZE in der Trilateralen Kontaktgruppe in Kiew
finanziell und personell. Sie stellt ferner den Koordinator der Arbeitsgruppe
Wirtschaft und Soziale Fragen.
45. In welcher Weise und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung
bislang die Mitgliedschaft Deutschlands in der OSZE-Troika zur konkreten
Zusammenarbeit mit dem amtierenden Vorsitz (Serbien) und dem vorherigen
Vorsitz (Schweiz) genutzt, um die Mandatstätigkeit der SMM zu
unterstützen und die Umsetzung der Minsker Vereinbarungen zu fördern (bitte
erläutern)?
Deutschland stimmt sich regelmäßig mit den anderen Mitgliedern der OSZE-
Troika Serbien und Schweiz ab, um die SMM in ihrer Arbeit zu unterstützen. Dies
geschieht unter anderem im Rahmen wöchentlicher Treffen auf Botschafterebene
in Wien und regelmäßiger Treffen der Troika auf Ministerebene. Diese enge
Abstimmung hat u. a. dazu beigetragen, dass die Mandatsverlängerung und der
Haushalt der SMM im März dieses Jahres rechtzeitig beschlossen wurden, der
neue Sonderbeauftragte des Amtierenden Vorsitzenden für die Ukraine zeitnah
ernannt wurde, die Arbeitsgruppen rasch eingerichtet werden konnten sowie eine
enge Abstimmung zwischen der OSZE und der Arbeit im Normandie-Format
gewährleistet ist.
46. Unter welchen inhaltlichen Voraussetzungen wäre die Bundesregierung
bereit, sich innerhalb der Europäischen Union für die Aufhebung der
Sanktionen gegen die Russische Föderation einzusetzen (bitte erläutern)?
Die Sanktionen sollen im Rahmen einer in der EU und mit den G7-Partnern
abgestimmten Doppelstrategie aus Druck und Dialogbereitschaft dazu beitragen,
den Weg zu einer politischen Lösung zu ebnen. Entsprechend ist die Dauer der
sektoralen Wirtschaftssanktionen gegen die Russische Föderation mit der
Umsetzung des Minsker Maßnahmenpakets verknüpft (Schlussfolgerungen des
Europäischen Rates vom 19./20. März 2015 und G7-Gipfelerklärung Elmau vom
7./8. Juni 2015). Die Bundesregierung arbeitet innerhalb des Minsker Prozesses
insbesondere mit ihren französischen Partnern intensiv auf eine solche politische
Lösung hin.
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