[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 19. Oktober 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/6451
18. Wahlperiode 22.10.2015
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Harald Ebner,
Kordula Schulz-Asche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/6178 –
Einsatz von Pestiziden in Entwicklungsländern
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung,
Dr. Gerd Müller, betont immer wieder, dass verstärkt private Investitionen in
Entwicklungsländern nötig seien. Im Rahmen verschiedener Initiativen – unter
anderem die German Food Partnership, die New Alliance for Food Security and
Nutrition und die Sonderinitiative Eine Welt ohne Hunger – sucht die deutsche
Entwicklungszusammenarbeit die enge Kooperation mit privaten Unternehmen.
Zu diesen Unternehmen zählen beispielsweise Monsanto Agrar Deutschland,
Syngenta Agro GmbH, Bayer CropScience Deutschland GmbH und BASF SE
(vgl.
www.new-alliance.org/ und
www.germanfoodpartnership.info/). Die
Einstufung von Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“
durch die International Agency for Research on Cancer (IARC) löste weltweit
Debatten zur Toxizität von Pestiziden aus. Es stellt sich die Frage, inwieweit
entwicklungspolitische Aktivitäten deutscher Bundesministerien diesen
Debatten Rechnung tragen, und inwiefern diesen Aspekten dabei auch in
Kooperationen mit Unternehmen, die einschlägige wirtschaftliche Interessen verfolgen,
Vorrang eingeräumt wird.
Der Einsatz von Pestiziden ist in vielen Entwicklungsländern mit erhöhten
Risiken verbunden. Studien zufolge fehlen häufig elementare Schutzmaßnahmen,
wie angemessene Schutzkleidung oder sachgemäße Lagerung und Entsorgung
von Pestizidkanister (PAN, 2010: Communities in Peril – Global report on
health impacts of pesticide use in agriculture). In einigen Regionen häufen sich
besonders dramatische Gesundheitsprobleme, die mit dem Pestizideinsatz in
Verbindung gebracht werden. So ist im Umfeld von gentechnisch veränderten
Soja- und Maisplantagen in Südamerika, die mit Glyphosat behandelt werden,
ein starker Anstieg von Krebsfällen, Geburten von Kindern mit Missbildungen
und weiteren Gesundheitsproblemen aufgetreten (Vazquez und Nota, 2010:
Report from the 1st National Meeting of Physicians in the Crop-sprayed towns).
In Sri Lanka häufen sich seit Mitte der 1990er Jahre Nierenerkrankungen, die
unter anderem mit dem Einsatz von Glyphosat und anderen Pestiziden in
Verbindung gebracht werden. Besonders betroffen sind Menschen, die in der
Landwirtschaft arbeiten (Jayasumana, Gunatilake und Senanayake, 2014:
Glyphosate, Hard Water and Nephrotoxic Metals – Are They the Culprits Behind
the Epidemic of Chronic Kidney Disease of Unknown Etiology in Sri Lanka?,
International Journal of Environmental Research and Public Health).
In vielen Entwicklungsländern werden Pestizide eingesetzt, die in Europa
aufgrund toxischer Wirkungen nicht mehr zugelassen sind, wie beispielsweise
Paraquat oder Endosulphan (
www.evb.ch/firmen-institutionen/syngenta/
paraquat/paraquat-forschungsdatenbank/). Zudem wird der besonders toxische
Pestizidbeistoff POE-Tallowamin weltweit nach wie vor eingesetzt, während er
in Deutschland vom Markt genommen wurde.
Darüber hinaus gibt es Hinweise auf gravierende Mängel bei der Zulassung und
Kontrolle von Pestiziden in Partnerländern der Entwicklungszusammenarbeit
(vgl. African Centre for Biosafety: How Much Glyphosate is on Your Dinner
Plate?).
Für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit im Bereich der Landwirtschaft
ist die Frage relevant, mit welchen Risiken der Pestizideinsatz in Partnerländern
verbunden ist und welches Potential ökologische Anbauverfahren ohne den
Einsatz von Pestiziden haben. Studien zeigen, dass mit agrarökologischen
Maßnahmen erhebliche Ertragssteigerungen bei Kleinbäuerinnen und Kleinbauern
in Afrika, Asien und Lateinamerika auch ohne den Einsatz von Pestiziden
möglich sind (vgl. Bericht des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim
Deutschen Bundestag (TAB) Nr. 142 „Forschung zur Lösung des
Welternährungsproblems“ und Bericht des UN-Berichterstatters für das Recht auf Nahrung,
Olivier de Schutter).
1. In welchen Projekten kooperiert das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mit Pestizidherstellern
beispielsweise bei der Planung und Erstellung von Trainingsmaterialien und
bei der Durchführung von Trainings- und Beratungsmaßnahmen, wie sie
etwa im Rahmen der German Food Partnership oder im Rahmen der
Sonderinitiative „Eine Welt ohne Hunger“ des BMZ stattfinden?
a) In welchen Ländern kooperieren diese Projekte konkret mit
Pestizidherstellern, und worin besteht diese Kooperation?
In den Projekten Better Rice Initiative Asia (BRIA) wird in Thailand, Indonesien,
Philippinen und Vietnam und in der Potato Initiative Africa (PIA) in Nigeria und
Kenia mit Bayer, BASF und Syngenta kooperiert.
Die Better Rice Initiative (BRIA) schult Kleinbauern zu verschiedenen modernen
Anbaumethoden und zur besseren Vermarktung des Reises auf lokalen und
regionalen Märkten. In der Potato Initiative Africa (PIA) werden vor Ort mit
Kleinbauern und Projektpartnern neue Kartoffelsorten und Technologien, wie z. B.
Landmaschinen, getestet. Im Fokus stehen moderne Anbau- und
Weiterverarbeitungsmethoden und gute landwirtschaftliche Praxis. Darunter fallen
Bodenbearbeitung, Ernte- und Nachernteverfahren, Lagerung, integrierter Pflanzenschutz
und hochwertige Saatkartoffeln.
Weiterhin wird im Rahmen der developPPP-Programme in Sri Lanka über die
KfW mit BASF Lanka (Pvt) Ltd im Projekt „Aufzeigen einer
Produktionsumstellung auf biologisch abbaubare und kompostierbare Plastiktüten begleitet von
entsprechenden Aufklärungsmaßnahmen bei Behörden, Interessengruppen,
Industrie und Konsumenten“, in Vietnam, Myanmar und Philippinen über die KfW mit
Bayer Thai Co. im Projekt „Verbesserung der Lebensbedingungen durch
Produktivitätssteigerung und Einkommenserhöhung von Fischern und Kleinbauern in
ländlichen Gemeinschaften“, und im überregionalen Projekt „Affordable
Nutritious Foods for Women (ANF4W)“ in Bangladesch, Ghana, Kenia, Tansania mit
BASF SE, Bayer CropScience AG, DSM Nutritional Products Ltd.Aglukon
Spezialdünger GmbH & Co. KG, Ajinomoto Co., Inc. und Mühlenchemie GmbH &
Co. KG zusammengearbeitet.
Im Rahmen der Grünen Innovationszentren in der Agrar- und
Ernährungswirtschaft gibt es eine integrierte Entwicklungspartnerschaft mit Bayer Crop Science
in Indien zum Aufbau einer Wetterstation, damit der Pestizideinsatz in der
Apfelproduktion verringert werden kann.
Die projektbeteiligten Unternehmen bringen sich mit Sachleistungen und
Fachexpertise in das jeweilige Vorhaben ein. Wenn in den Projekten
Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, steht die nachhaltige Anwendung im Vordergrund. Die
Projekte folgen den Prinzipien eines integrierten Pflanzenschutzes (IPM,
Integrated Pest Management), der als Kernstrategie im Mittelpunkt der Beratung
steht.
b) Welchen entwicklungspolitischen Mehrwert bietet diese Kooperation
aus Sicht der Bundesregierung jeweils?
Der entwicklungspolitische Mehrwert beruht v. a. auf einer größeren Reichweite:
Durch die zusätzlichen Mittel und die Expertise der Unternehmen können
deutlich mehr Kleinbauern und Kleinbäuerinnen von den Projekten profitieren als in
rein öffentlich finanzierten Vorhaben. So wird ein zusätzlicher Beitrag zur
Entwicklung ländlicher Räume und zur Verbesserung der Ernährungssituation
geleistet. Die Unternehmen können zudem Fachwissen über moderne,
ressourcenschonende Techniken und Technologien vermitteln.
2. In welchen Projekten kooperieren das Bundesministerium für Ernährung
und Landwirtschaft (BMEL) oder andere Bundesministerien in
Entwicklungsländern mit Pestizidherstellern?
a) In welchen Ländern kooperieren diese Projekte konkret mit
Pestizidherstellern, und worin besteht diese Kooperation?
Eine Kooperation mit Herstellern von Pflanzenschutzmitteln findet in den
Ländern Äthiopien, China, Kasachstan, Marokko, Mongolei, Ukraine und Sambia
statt. Projekte des BMEL werden teilweise als Wirtschaftskooperationsprojekte
durchgeführt. Dabei beteiligen sich Unternehmen der Agrarwirtschaft an
Weiterbildungsmaßnahmen in den Partnerländern. Die projektbeteiligten Unternehmen
bringen sich mit Sachleistungen und Fachexpertise in das jeweilige Vorhaben ein.
b) Welchen Mehrwert bietet diese Kooperation aus Sicht der
Bundesregierung jeweils?
Die Projektaktivitäten des BMEL leisten in den jeweiligen Partnerländern einen
Beitrag zur Entwicklung des Agrarsektors sowie des ländlichen Raumes. Die
Projekte wirken zugleich mit, die Ernährungssicherheit auf regionaler oder teilweise
auch weltweiter Ebene auszubauen.
Die Einbeziehung von Unternehmen in die Projektarbeit stellt sicher, dass in den
Partnerländern Fachwissen über moderne, ressourcenschonende Techniken und
Technologien vermittelt wird.
3. Welche Vorteile für die Ernährungssicherung in Entwicklungsländern
verspricht sich die Bundesregierung von der Kooperation mit
Pestizidherstellern?
Auf die Antwort zu den Fragen 1b und 2b wird verwiesen. Um das Nachhaltige
Entwicklungsziel 2 (SDG 2) zu erreichen, muss die Nahrungsmittelproduktion
bis 2030 um 70 Prozent gesteigert werden. Es ist erklärtes Ziel der
Bundesregierung, zur Beseitigung von Hunger und Mangelernährung einen wichtigen Beitrag
zu leisten. Dafür sind nachhaltige Produktionssteigerungen in erheblichem Maße
notwendig. Dabei kann die Kooperation mit Privatunternehmen, die
Pflanzenschutzmittel produzieren, ein Teilaspekt sein. Neben den zusätzlichen
finanziellen Mitteln kann die Wirtschaft auch ihre Expertise zur Verfügung stellen.
Ausschlaggebend für eine Zusammenarbeit ist dabei immer, ob die Projekte einen
klaren entwicklungspolitischen Nutzen für die Kleinbauern und Kleinbäuerinnen
haben. Wenn ihre Erträge nachhaltig steigen, steigt ihr Einkommen und die
Kleinbauern und Kleinbäuerinnen können sich und ihre Familie ernähren und andere
Leistungen wie Schul- oder Arztbesuche bezahlen.
4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Einsatz von Pestiziden
in den Ländern und Regionen entwickelt, in denen die Bundesregierung
(durch das BMZ, das BMEL u. a.) Programme im Bereich der
Landwirtschaft durchführt?
a) Hat der Pestizideinsatz zu- oder abgenommen?
b) Welche Untersuchungen gibt es dazu?
c) Welche Erkenntnisse leitet die Bundesregierung daraus für ihr
Regierungshandeln ab?
Wegen des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 4 bis 4c im Block
beantwortet.
Die Bundesregierung erfasst nicht die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in
einzelnen Ländern und Regionen, Untersuchungen hierzu liegen beispielsweise
bei der FAO vor. Die Bundesregierung beobachtet lediglich den
Pflanzenschutzmitteleinsatz in den von ihr direkt geförderten Projekten. Diese Projekte zielen
darauf ab, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Maß zu
beschränken. In manchen Regionen kann dies durchaus zu einer Steigerung
führen, etwa da, wo vorher keine Pflanzenschutzmittel eingesetzt wurden. In anderen
Regionen kann dies zu einer Reduzierung führen. Grundsätzlich gilt jedoch, dass
die deutsche Beratung spezifisch auf die Reduktion des
Pflanzenschutzmitteleinsatzes im Rahmen des integrierten Pflanzenschutzes abzielt.
5. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um den Einsatz hochgefährlicher
Pestizide (beispielsweise entsprechend der PAN International „List on
Highly Hazardous Pesticides“) in Partnerländern zu reduzieren und zu
beenden?
a) Wenn ja, mit welchen Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung dafür
ein?
b) Wenn nein, warum nicht?
Im Rahmen ihrer Beratungsprojekte setzt sich die Bundesregierung dafür ein,
dass die entsprechenden internationalen Konventionen (Stockholm Konvention,
Rotterdam Konvention (Handel mit gefährlichen Chemikalien), Baseler
Übereinkommen (Abfälle), Montreal-Protokoll (Ozonschicht schädigende Substanzen))
umgesetzt werden und die dort genannten Pflanzenschutzmittel im Rahmen
bestehender Projekte der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) im
Agrarbereich nicht eingesetzt werden.
6. Spricht sich die staatliche Entwicklungszusammenarbeit der
Bundesregierung in Schulungen, Trainingsmaterialien und in der Beratung für oder
gegen einzelne Pestizidwirkstoffe aus?
a) Wenn ja, um welche Pestizide handelt es sich, und an welchen Auflagen
und Kriterien orientieren sich diese Empfehlungen?
b) Wenn nein, warum werden keine derartigen Empfehlungen gegeben?
Die Fragen 6, 6a und 6b werden aufgrund ihrer inhaltlichen Nähe im Block
beantwortet.
Die staatliche Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung spricht keine
produktspezifischen Empfehlungen aus, sondern berät zum sachgemäßen und an
Schadschwellen orientierten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln oder zum Einsatz
weniger toxischer Mittel. Basis ist das Konzept des integrierten Pflanzenschutzes,
das den Vorrang nichtchemischer Pflanzenschutzmaßnahmen vorsieht. Die
staatliche Entwicklungszusammenarbeit verfolgt durchgängig das Prinzip der
Wahlfreiheit, d. h. Bauern und Bäuerinnen sowie Beratungsdienste werden über die
Vor- und Nachteile der verschiedenen Anbaumethoden beraten und entscheiden
selber, welche Wahl sie treffen. Wenn gesicherte Erkenntnisse zu Risiken und
möglichen Gefahren vorliegen, werden diese explizit und deutlich erwähnt. Mit
Partnerorganisationen können dann kontextspezifisch Alternativen für den
Einsatz hochtoxischer Produkte erarbeitet werden.
Die Beratung orientiert sich dabei immer an nationalen bzw. regionalen
Zulassungsregelungen sowie internationalen Konventionen, Abkommen und
Instrumenten wie z. B. dem International Code of Conduct on Pesticide Management
der Food and Agriculture Organisation (FAO) und der World Health
Organization (WHO).
7. Welche Beschaffungs- und Ausschlusskriterien gelten für die Deutsche
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, und nach
Kenntnis der Bundesregierung für weitere Partner der staatlichen deutschen
Entwicklungszusammenarbeit und ihre regionalen Projektpartner bei
Pestiziden?
a) An welchen international anerkannten toxikologischen Einstufungen
orientieren sich die Beschaffungskriterien?
Zur Orientierung für die Beschaffung und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
steht eine Übersicht und Klassifizierung der Wirkstoffe auf der Grundlage
bestehender Listen der Chemikalienkonventionen und internationaler Organisationen
zur Verfügung, die in vier Klassen (A-D) aufgeteilt ist (Beschaffungsrichtlinie für
Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel). Unter Berücksichtigung
eines sachkundigen Umgangs gemäß der zugehörigen Datenblätter und
Kennzeichnung dürfen in Projekten der Deutschen Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) Pflanzenschutzmittel angewendet werden, die von der EU
genehmigt wurden (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009), von der WHO als
minderschädlich (WHO Klasse 3) oder als keine akute Gefahr (WHO Tabelle 5)
eingestuft sind.
Ausgeschlossen von der Beschaffung sind
Pestizide (Biozide und Pflanzenschutzmittel) mit Wirkstoffen, die in die
Stockholm-Konvention1, die Rotterdam-Konvention2 bzw. das Montreal-
Protokoll3 aufgenommen sind,
von der Weltgesundheitsorganisation WHO4 als extrem gefährlich
(Klasse Ia) oder hoch gefährlich (Klasse Ib) eingestuft sind und
vom Globally Harmonised System (GHS) als karzinogene, mutagene und/
oder reproduktive Giftstoffe (GHS carc/muta/repro 1a und 1b) klassifiziert
wurden5.
Weitere Partner der staatlichen deutschen Entwicklungszusammenarbeit
orientieren sich ebenso in ihren Aktivitäten an den einschlägigen FAO/WHO Regeln.
b) Führt beispielsweise die Auflistung eines Pestizids in der PAN
International „List on Highly Hazardous Pesticides“ dazu, dass die Beschaffung
eines derartigen Pestizids im Rahmen von Projekten der GIZ und nach
Kenntnis der Bundesregierung anderer Partner ausgeschlossen wird?
Wenn nein, warum nicht?
Die PAN-Liste und deren Fortschreibungen werden zeitnah in der GIZ-internen
Beschaffungsrichtlinie berücksichtigt.
8. Welche Folgen hat die Einstufung von Glyphosat durch die International
Agency for Research on Cancer (IARC) als „wahrscheinlich krebserregend
für Menschen“ für die Beratung der staatlichen
Entwicklungszusammenarbeit im Hinblick auf den Einsatz von Glyphosat, insbesondere im Rahmen
von „conservation agriculture“?
Im Rahmen der Beratung der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit ordnet die
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) im Hinblick auf GIZ-
finanzierte Beschaffungsmaßnahmen Glyphosat aktuell der GIZ-internen
Kategorie B zu, d. h. nur in Ausnahmefällen mit entsprechender Begründung und sofern
die nötigen Sicherheitsvorkehrungen bei der Anwendung berücksichtigt werden.
Dies gilt unabhängig von der Zusammensetzung des Produktes und nicht nur für
eine Nutzung für „conservation agriculture“, sondern generell.
9. In welchen Ländern und Projekten fördern Programme des BMZ, BMEL
oder anderer Bundesministerien „conservation agriculture“?
In der Vergangenheit wurde Conservation Agriculture im Rahmen von
landwirtschaftlichen Vorhaben in Simbabwe und Syrien gefördert. Conservation
Agriculture wurde während eines 12-jährigen Entwicklungsprogramms der Deutschen
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) in Paraguay gefördert,
welches 2016 ausläuft. Die Förderung von Conservation Agriculture ist
Schwerpunkt eines neu gestarteten Vorhabens in Namibia. In einem
Klimaanpassungsvorhaben in Kirgisistan wird zurzeit die Förderung von Conservation Agriculture
geprüft. Im Globalvorhaben Grüne Innovationszentren werden bodenschonende
1 POP – Persistent Organic Pollutant. Anhänge A, B oder C, auch die vorgeschlagenen Stoffe,
www.pops.int
2 Prior Informed Consent (PIC), Anhang III,
http://www.pic.int/
3 Montreal-Protokoll zu Ozonschicht schädigenden Substanzen,
http://ozone.unep.org/new_site/en/historical_meetings.php
4 Von der WHO empfohlene Klassifizierung der Pestizide:
www.who.int/ipcs/publications/pesticides_hazard/en/index.html Die WHO-
Klassifizierung liegt für Wirkstoffe vor. Endprodukte (sogenannte Formulierungen) können davon abweichen.
5 EU GHS Regulation 1272/2008/EC, aufgelistet durch Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN)
Bearbeitungsmethoden gefördert. Im Rahmen des Globalvorhabens Bodenschutz
werden in Kenia und in Äthiopien im Hochland integriertes
Bodenfruchtbarkeitsmanagement und bodenkonservierende landwirtschaftliche Praktiken gefördert
(Teilaspekte von Conservation Agriculture).
a) Wird dabei Glyphosat oder Glyphosinat eingesetzt?
Der Einsatz von Glyphosat ist insgesamt als marginal einzustufen und wurde in
den oben genannten Projekten nicht durch die Vorhaben eingeführt. In den letzten
30 Monaten bis Dezember 2014 wurde Glyphosat nur von drei Ländern (Projekte
der GIZ in Afghanistan, Philippinen, Honduras) nachgefragt.
b) Welche Kenntnisse gibt es darüber, ob die eingesetzten Glyphosat-
Produkte POE-Tallowamine enthalten?
Hierzu wurden keine Erhebungen durchgeführt.
10. Wird die Bundesregierung – unabhängig vom Ausgang des EU-
Zulassungsverfahrens für Glyphosat – POE-tallowaminhaltige Glyphosatprodukte, die
aufgrund ihrer weitaus toxischeren Wirkung in Deutschland vom Markt
genommen wurden, aus ihren Projekten der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit zu verbannen?
Die GIZ ordnet bereits jetzt Glyphosat der GIZ-internen Kategorie B zu, d. h.
Glyphosat wird nach der GIZ-internen Beschaffungsrichtlinie nur in
Ausnahmefällen mit entsprechender Begründung und mit den nötigen
Sicherheitsvorkehrungen bei der Anwendung eingesetzt.
Die Bundesregierung passt die Anwendung laufend an. Die Handhabung in
Projekten der Entwicklungszusammenarbeit ist bereits jetzt restriktiv und wird
ständig an neue, gesicherte Erkenntnisse wie Wirkstoffgenehmigungen der EU oder
maßgebliche Einstufungen der FAO/WHO angepasst.
11. Was versteht die Bundesregierung unter „verbessertem Saatgut“, das in der
staatlichen deutschen Entwicklungszusammenarbeit des BMZ und der GIZ
gefördert wird?
Unter „verbessertem Saatgut“ versteht die Bundesregierung an Produktions- und
Konsumbedingungen angepasstes, qualitativ hochwertiges, keimfähiges und von
Verunreinigungen oder Schadorganismen freies Saatgut.
12. Welche Sorteneigenschaften sind aus Sicht der Bundesregierung für die
Bewertung von Saatgut von entscheidender Bedeutung?
Inwieweit spielen dabei die Aspekte
a) erhöhte Saatgutkosten,
b) Ansprüche an Bewässerung,
c) Ansprüche an den Einsatz von Pestiziden,
d) Bodenstandorte,
e) Schutzregelungen für geistige Eigentumsrechte
eine Rolle?
Grundlage für eine nachhaltige landwirtschaftliche Produktion sind ertragsstarke
und –stabile Pflanzensorten mit hohem Gehalt erwünschter Inhaltsstoffe und
guter Anpassungsfähigkeit an verschiedene Anbau- und Umweltbedingungen bei
gleichzeitig vermindertem Ressourcenbedarf. Daher ist wichtig, eine für den
geplanten Verwendungszweck geeignete Sorte zu wählen. Dabei spielen
Sorteneigenschaften, wie beispielsweise die Verarbeitungseignung des Erntegutes oder
dessen Inhaltsstoffe eine wesentliche Rolle. Des Weiteren sollte die zu wählende
Sorte eine besondere Anbaueignung für den fraglichen Standort aufweisen.
Bedeutsam sind ebenso Eigenschaften, wie die Resistenz der Sorte gegen wichtige
Schadorganismen sowie eine verbesserte Nährstoff- und
Wassernutzungseffizienz, um einen nachhaltigen, d. h. umweltschonenden und gezielten Einsatz von
Düngern und Pflanzenschutzmitteln zu ermöglichen. Die beispielhaft genannten
Faktoren sichern durch ihr Zusammenwirken die Ertragsleistung der Sorte unter
den jeweiligen Anbaubedingungen und gewährleisten eine effiziente Nutzung der
begrenzt verfügbaren Ressourcen Wasser, Nährstoffe und Boden. Da
leistungsfähige Pflanzensorten nur durch lang währende, aufwändige
Pflanzenzüchtungsarbeit erstellt werden können, ist es wichtig, dass Pflanzenzüchtern die
aufgewendeten immensen Forschungs- und Entwicklungskosten rückerstattet werden,
damit sie auch weiterhin die geforderten neuen innovativen Sorten erzeugen
können. Dies wird auch erreicht durch angemessene gewerbliche Schutzrechte, z. B.
durch das speziell für den Schutz neuer Pflanzensorten entwickelte
Sortenschutzrecht. Es bleibt also für den Landwirt/die Landwirtin abzuwägen, ob die Ertrags-
und Qualitätsleistung der Sorte die Aufwendung der durch ein Sortenschutzrecht
geringfügig höheren Saatgutkosten (Kosten für Schutzrechte werden anteilig in
den Saatgutpreis eingerechnet) rechtfertigt. Neben dem Ertragszuwachs und
weiteren positiven Eigenschaften (s. o.) spielen auch die in der Frage genannten
Aspekte eine wichtige Rolle, die in jedem Umfeld und für jede Bäuerin/jeden Bauern
in ihrer saldierten Nettowirkung sehr unterschiedlich sein können. Entscheidend
für die entwicklungspolitische Förderungswürdigkeit ist immer ein positiver
Nettoeffekt auf das Einkommen der Landwirte, die Ernährungssituation und den
Ressourcenverbrauch.
13. Befürwortet die Bundesregierung Projekte, die den Umstieg von
Kleinbäuerinnen und Kleinbauern unter Armutsbedingungen von traditionellen
Saatgutsorten auf Hybridsaatgut fördern?
Auf diese Frage gibt es keine generelle Antwort, denn welches Saatgut eingesetzt
werden soll, ist stark kontext- und Kulturenabhängig. Entscheidend für eine
Befürwortung von Projekten ist, dass bei einem Umstieg ein positiver
Einkommenseffekt für die Kleinbäuerin/den Kleinbauern oder eine Verbesserung der
Ernährungssituation realisiert werden kann.
a) Wenn ja, in welchen Ländern, und warum?
Ergibt sich aus der Einleitung der Antwort zu Frage 13. Eine umfassende
Erhebung über sämtliche Vorhaben der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit im
Agrarbereich zur Verwendung von Saatgut befindet sich in Vorbereitung.
b) Durch welche Konzepte und Maßnahmen sichert die Bundesregierung
im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit den Erhalt traditioneller
und lokaler Saatgutsorten, um dem weiteren Verlust an genetischen
Ressourcen und der Agrobiodiversität vorzubeugen?
Die Zentren der „Consultative Group on International Agricultural Research“
(CGIAR) unterhalten 11 Genbanken. Seit 2010 liegt der jährliche Förderbetrag
bei ca. 5 Mio. Euro. Im Rahmen der Sonderinitiative „EINEWELT ohne Hunger“
wurden 2014 zudem einmalig 5,5 Mio. Euro in sechs Genbanken investiert
(5 CGIAR Genbanken und Zentrum für tropische Agrarforschung (CATIE)).
Darüber hinaus werden auch einzelne Projekte zum in-situ Erhalt gefördert (z. B.
Internationales Kartoffel-Zentrum (CIP): Kartoffeln in Peru, oder Bioversity-
Zentrum: Weizen in Äthiopien). Der Welttreuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt
sichert den Erhalt und die Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen in
internationalen und nationalen Genbanken sowie im weltweiten „Saatgut Tresor“ in
Svalbard (Spitzbergen/Norwegen) und ist damit eines der wichtigsten Instrumente für
die langfristige Sicherung der Welternährung. Die Bundesregierung hat den
Welttreuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt seit 2003 finanziell unterstützt und
beabsichtigt eine weiterlaufende Finanzierung.
c) Welche Rolle spielt aus Sicht der Bundesregierung diesbezüglich die
New Alliance for Food Security and Nutrition und die durch diese
Allianz eingeforderten Saatgutgesetzgebungen in den Partnerländern?
Die New Alliance verfolgt das Ziel, durch Investitionen in die Landwirtschaft
50 Millionen Menschen in Afrika aus der Armut zu führen. Forderungen nach
spezifischen Saatgutgesetzgebungen lehnt die Bundesregierung ab. Die
Bundesregierung ist überzeugt, dass die Partnerländer der New Alliance selbst
entscheiden sollten, welche Rechtsform sie für den Aufbau und Schutz einer
einheimischen Pflanzenzüchtung wählen.
d) Wie wirken sich diese Saatgutgesetzgebungen nach Kenntnis der
Bundesregierung auf die Verfügbarkeit von lokal angepasstem Saatgut aus?
In den Partnerländern der New Alliance sind die Prozesse zur Reform der
Saatgutgesetzgebung nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen
noch nicht abgeschlossen. Grundsätzlich gilt, dass eine Analyse der
Auswirkungen auf empirischer und belastbarer Ebene erst nach einiger Zeit der Reformen
erhoben werden kann. Grundlegende Aspekte, die berücksichtigt werden müssen,
sind die aufgrund der Saatgutgesetzgebung erreichbare hohe Saatgutqualität
sowie die positiven Anreizwirkungen eines Sortenschutzrechtes auf
privatwirtschaftliche Züchtung und durch Landwirte nutzbare Vorteile der neu gezüchteten
Sorten, aber auch die sich für Kleinbäuerinnen und Kleinbauern bei Nutzung
sortenschutzrechtlich geschützter Sorten ggf. ergebenden Einschränkungen beim
Nachbau von Saatgut und beim Saatgutaustausch. Die tatsächlich realisierte und
saldierte Wirkung auf die Verfügbarkeit von lokal angepasstem Saatgut kann nur
kontextspezifisch und erst nach einiger Zeit erfasst werden.
e) Wie wirken sich diese Saatgutgesetzgebungen nach Kenntnis der
Bundesregierung auf die Saatgutkosten für Kleinbäuerinnen und
Kleinbauern aus?
Auf die Antwort zu Frage 13d wird verwiesen.
Grundsätzlich führt ein wirksames Sortenschutzrecht in der Regel zwar zu einer
geringfügigen Erhöhung der Saatgutkosten für Kleinbäuerinnen und Kleinbauern.
Entscheidend sind jedoch nicht die Saatgutkosten alleine, sondern der
Nettoeinkommenseffekt, der den Mehrertrag aus der Verwendung sortenschutzrechtlich
geschützter moderner Zuchtsorten ins Verhältnis zu den erhöhten Kosten setzt.
f) Ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Risiken durch die
Einführung von Saatgutgesetzgebungen, und wie könnte diesen Risiken
Rechnung getragen werden?
Soweit die Saatgutgesetzgebung die Verbesserung und Sicherung der
Saatgutqualität sowie den ungehinderten Zugang zu hochwertigem Saat- und Pflanzgut zum
Ziel hat, sieht die Bundesregierung keine Risiken. Bezüglich
sortenschutzrechtlicher Regelungen sieht die Bundesregierung allenfalls dann Risiken, wenn
Kleinbauern und Kleinbäuerinnen aufgrund rechtlicher Regelungen nur begrenzt
Zugang zu technischem Fortschritt haben. Diesen Risiken kann durch
Ausnahmeregelungen für die Kleinbauern und Kleinbäuerinnen Rechnung getragen werden.
14. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Auswirkungen
eines Umstiegs von traditionellem Saatgut auf Hybridsaatgut vor, dessen
Einsatz in der Regel mit einem zwingend notwendigen, jährlichen Neukauf
einhergeht, um Ertragssteigerungspotentiale auszuschöpfen, im Hinblick
auf den Pestizideinsatz in Entwicklungsländern?
a) Falls keine Informationen durch Evaluationen, Studien etc. vorliegen,
wie rechtfertigt die Bundesregierung Projekte staatlicher, deutscher
Entwicklungszusammenarbeit, die den Einsatz von Hybridsaatgut fördern?
Bei einem Umstieg von traditionellem Saatgut auf Hybridsaatgut ist eine Vielzahl
kontextspezifischer Faktoren zu berücksichtigen, so dass eine generelle Aussage
über die Auswirkungen nicht möglich ist. Zu den zu berücksichtigenden Faktoren
zählen vor allem die Wahl des konkreten Saatguts im Vergleich zum bisher
verwendeten Saatgut hinsichtlich Kosten, Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinsatz,
Ertragssteigerungen und -stabilität, Nährstoffeffizienz, Widerstandsfähigkeit
gegen Dürre und Krankheiten etc. sowie weitere Rahmenbedingungen wie Zugang
zu Beratungsdienstleistungen, Agrarkrediten, Märkten und Land.
Entscheidend bei der Förderung der Verwendung von verbessertem Saatgut
jedweder Art ist immer der Netto-Einkommenseffekt, der im Rahmen der Vorhaben
konstant gemonitort wird. Ein positiver Einkommenseffekt (Anstieg des
Deckungsbeitrags) bei Beibehaltung oder Verbesserung der Nachhaltigkeit der
Produktionsmethode rechtfertigt nach Ansicht der Bundesregierung solche Projekte.
b) Inwiefern verändert sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Menge
der eingesetzten Pestizide beim Umstieg auf Hybridsaatgut?
Auf diese Frage gibt es keine generelle Antwort, denn die Menge der eingesetzten
Pflanzenschutzmittel bei der Verwendung von Hybridsaatgut ist stark kontext-
und pflanzkulturenabhängig. Hybridsorten können zum Beispiel höhere
Resistenzen gegenüber Schädlingen aufweisen, was zu einer verminderten Anwendung
von Pflanzenschutzmitteln führt.
c) Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu den
ökonomischen Vor- bzw. Nachteilen eines derartigen Anbausystems hinsichtlich
Kosten, Verschuldungsrisiko, Eignung für den Regenfeldbau, Resilienz
gegen abiotische Stressfaktoren etc. vor?
Auf die Antwort zu Frage 14a wird verwiesen.
d) Welche Vor- bzw. Nachteile ergeben sich nach Kenntnis der
Bundesregierung im Vergleich zu ökologischen Anbausystemen mit
traditionellem Saatgut für von Armut betroffene Kleinbäuerinnen und
Kleinbauern?
Bei der Wahl des geeigneten Anbausystems spielen die folgenden Faktoren eine
Rolle: Ertragspotential, realisierter Ertragszuwachs, Inputbedarf,
Inputverfügbarkeit, Resilienz des Systems gegenüber Krankheiten und Witterungsbedingungen,
Nährstoffgehalt, Umweltwirkungen (auf Boden, Wasser, Luft,
Agrobiodiversität), Zugang zu Land, Krediten, Beratung u. v. m. Diese Faktoren unterscheiden
sich stark kontextspezifisch je nach angebauter Kultur und ökologischen,
ökonomischen und sozialen Rahmenbedingungen. Das gleiche gilt für
Umweltwirkungen und andere Faktoren. Auch in ökologischen Anbausystemen wird
Hybridsaatgut verwendet. Eine generelle Aussage ist daher nicht möglich.
15. Welche Maßnahmen sollten aus Sicht der Bundesregierung getroffen
werden, um mangelnder Schutzkleidung von Pestizidanwenderinnen und
Pestizidanwendern sowie Sicherheitsmängeln bei der Lagerung und Entsorgung
von Pestizidkanistern zu begegnen, wie sie trotz zahlreicher Programme zur
„sicheren Pestizidanwendung“ in Afrika, Asien und Lateinamerika nach
wie vor in gravierendem Ausmaß auftreten (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
In Pflanzenschutzberatungen werden die entsprechenden nationalen oder
internationalen (FAO/WHO) Regelwerke zum sicheren Umgang mit
Pflanzenschutzmitteln zu Grunde gelegt und auf die Verfügbarkeit entsprechender Schutzausrüstung
geachtet. Bei der Mitarbeit an Beratungsunterlagen wird großer Wert auf
entsprechende Warnhinweise bei Pflanzenschutzmitteln und auf die Darstellung der
Sicherheitserfordernisse für die Gesundheit der Anwenderinnen und Anwender
gelegt. Mit CropLife International wird z. Z. seitens des BMZ durch die GIZ ein
PPP-Vorhaben zur ordnungsgemäßen Sammlung (Recycling) von leeren
Pflanzenschutzgebinden für Tunesien vorbereitet. Im Erfolgsfall können weitere
derartige Vorhaben folgen.
16. Sind solche Maßnahmen in Projekten, die die Bundesregierung finanziell
unterstützt, vorgeschrieben?
Wenn ja, in welchen (bitte nach Projekten und Ländern auflisten)?
Wenn nein, warum nicht?
Die Beratung zur Verwendung ausreichender Schutzkleidung und weiterer
Sicherheitsmaßnahmen sowie die einwandfreie Entsorgung von Kanistern ist fester
Bestandteil der von der Bundesregierung geförderten Programme. Von daher ist
die Liste der Programme und Länder deckungsgleich mit der Liste der Projekte,
die den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln beinhalten.
17. In welchen Projekten finden Trainings und Beratungen für eine sichere
Pestizidanwendung in Entwicklungsländern statt?
a) Wird die lokale Bevölkerung über Gefahren der Pestizidanwendung
aufgeklärt?
Wenn ja, durch welche Maßnahmen wird die Bevölkerung aufgeklärt
(bitte nach Programmen und Ländern auflisten)?
Die Beratung zu sachgerechter und sicherer Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln ist ebenso wie die Aufklärung über mögliche Gefahren stets integraler
Bestandteil von Projekten, die den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln als
Möglichkeit anbieten, sowie in der Regel im Rahmen von speziellen Trainings. Von daher
ist die Liste der Programme und Länder deckungsgleich mit der Liste der
Projekte, die den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln beinhalten.
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass in
sojaanbauenden Ländern Südamerikas durch glyphosathaltige Pestizide
erhebliche Gesundheitsschäden auftreten, und welche Schlussfolgerungen
und Konsequenzen zieht sie aus diesen Entwicklungen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass in Sri Lanka
vermehrt Nierenerkrankungen festzustellen sind, die in Verbindung mit
dem Einsatz von Glyphosat gebracht werden, und welche
Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie aus diesen Entwicklungen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 17b und 17c werden im Block beantwortet.
Der Bundesregierung sind die in den einführenden Bemerkungen des
Fragestellers zitierten Studien bekannt. Die Bundesregierung verfolgt die Diskussionen um
mögliche Gesundheitsschäden im Zusammenhang mit Glyphosathaltigen
Herbiziden weltweit, so auch in Südamerika und in Sri Lanka. In Sri Lanka arbeitet die
deutsche Entwicklungszusammenarbeit nicht im Bereich der ländlichen
Entwicklung, sondern konzentriert sich auf den einen Schwerpunkt „Friedensentwicklung
und Krisenprävention“.
Im Übrigen wird auf Antwort zu Frage 10 verwiesen.
18. Wie werden die Allgemeinen Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes
(„Integrated Pest Management“) in Trainings, Trainingsunterlagen und
Beratungsmaßnahmen der von der Bundesregierung oder beauftragter
Projektpartnern durchgeführten Projekte in Partnerländern umgesetzt und
konkret die Forderung, „nachhaltigen biologischen, physikalischen und
anderen nichtchemischen Methoden […] Vorzug vor chemischen Methoden zu
geben, wenn sich mit ihnen ein zufriedenstellendes Ergebnis bei der
Bekämpfung von Schädlingen erzielen lässt“ (Rahmenrichtlinie 2009/128/EG,
Anhang III; bitte nach Ländern und Maßnahmen auflisten)?
Die Bundesregierung orientiert sich in allen Projekten an den EU-weit geltenden
Allgemeinen Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes und an dem bereits
erwähnten Code of Conduct der FAO. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 6 verwiesen.
19. Bieten ökologische Anbauverfahren ohne Pestizide aus Sicht der
Bundesregierung Vorteile für Kleinbäuerinnen und Kleinbauern unter
Armutsbedingungen in Entwicklungsländern?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 14d wird verwiesen.
20. Welche Schlussfolgerungen für die Ausrichtung ihrer
Entwicklungszusammenarbeit zieht die Bundesregierung aus dem TAB-Bericht Nr. 142
„Forschung zur Lösung des Welternährungsproblems“ und dem Bericht des
UN-Berichterstatters für das Recht auf Nahrung, Olivier de Schutter,
wonach eine deutliche Steigerung der Erträge von Kleinbäuerinnen und
Kleinbauern um ca. 80 Prozent mit modernen agrarökologischen Methoden
erreicht werden kann?
Entscheidend für die Wahl der Anbaumethoden ist eine ideologiefreie und den
jeweiligen Kontexten angepasste Beurteilung, welches Anbausystem an welchen
Standorten unter den gegebenen oder ggf. auch gestaltbaren sozialen und
ökonomischen Rahmenbedingungen das Optimum in Bezug auf Ernährungssicherung,
Einkommens- und Beschäftigungswirkung bei gleichzeitiger Minimierung der
negativen Umweltwirkungen bringt. Grundsätzlich fördert die Bundesregierung
ausschließlich Methoden nachhaltiger Landwirtschaft.
21. Verfolgen die Akteure der staatlichen deutschen
Entwicklungszusammenarbeit in der Beratung Ansätze einer ökologischen Landwirtschaft ohne
Pestizide?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, in welchen Ländern werden derartige Ansätze gefördert, und
welchen Stellenwert nehmen diese insgesamt im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit ein (bitte finanziellen Umfang bezogen auf das
Länderprogramm o. Ä. benennen)?
Die Akteure der staatlichen deutschen Entwicklungszusammenarbeit verfolgen in
der Beratung Ansätze einer nachhaltigen Landwirtschaft, d. h. einer
Landwirtschaft, die wirtschaftlich tragfähig und sozial verträglich ist, ohne ökologische
Ressourcen zu gefährden. Die Förderung der ökologischen Landwirtschaft im
Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit wird oft als Teilkomponente von
Vorhaben durchgeführt und kann somit nicht direkt beziffert werden. In Bolivien
wird zum Beispiel seit 2005 der Anbau von biologisch erzeugten Lebensmitteln
und deren Vermarktung gefördert; in anderen Projekten wird die Zertifizierung
ökologisch erzeugter Nahrungsmittel gefördert, da sie große Einkommens- und
Umweltwirkungen haben kann, zum Beispiel für Mangos im Grünen
Innovationszentrum in Mali.
Auf die Antwort zu Frage 14d wird verwiesen.
22. Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung Ansätzen ökologischer
Landwirtschaft ohne Pestizide für die zukünftige Arbeit der staatlichen
deutschen Entwicklungszusammenarbeit ein?
Plant die Bundesregierung, diesen Methoden Vorrang bei der Förderung
einzuräumen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung orientiert sich bei den Förderansätzen an den Politiken,
Strategien und Prioritäten der Partner. Ökologische Landwirtschaft kann dabei
auch eine Rolle spielen. Ob diese Methode Vorrang hat, hängt von den jeweiligen
Rahmenbedingungen und von den jeweiligen, von den Partnern definierten
Zielsystemen ab (werden z. B. vorrangig Ernährungssicherungsziele,
Beschäftigungsziele, Einkommensziele, Verteilungsziele oder ökologische Ziele verfolgt).
Grundsätzlich fördert die Bundesregierung jedoch ausschließlich Methoden
nachhaltiger Landwirtschaft.
23. Welche Forschungsschwerpunkte verfolgt das Agrarforschungsvorhaben
„Beratungsgruppe Entwicklungsorientierte Agrarforschung“ (BEAF) der
GIZ?
Das BMZ fördert Forschungsvorhaben an den in der „Consultative Group on
International Agricultural Research“ (CGIAR) zusammengeschlossenen
internationalen Agrarforschungszentren, sowie das International Centre of Insect
Physiology and Ecology (icipe) und das World Vegetable Center (AVRDC) mit jährlich
23 Mio. Euro. Das BMZ fördert dabei ausschließlich Forschung, die im Rahmen
der CGIAR Research Programs (CRPs) stattfindet.
a) Inwiefern beinhaltet es Forschungsprojekte zu ökologischen
Anbauverfahren, nicht-chemischer Schädlingsbekämpfung sowie die
Weiterentwicklung traditioneller, lokaler Saatgutsorten?
Seit 2009 werden insgesamt 30 Forschungsvorhaben über BEAF Projekte zu den
genannten Themen gefördert.
b) Welchen Anteil haben die genannten Bereiche am gesamten
Forschungsbudget von BEAF?
In den Jahren 2009 bis 2015 wurden für Agrarforschung 125,38 Mio.
aufgewendet, von denen ein Fünftel für Themen zu ökologischen Anbauverfahren,
nichtchemischer Schädlingsbekämpfung und der Weiterentwicklung traditioneller,
lokaler Saatgutsorten zur Klimaanpassung genutzt wurden.
24. Welche Maßnahmen werden von Deutschland im Rahmen des FAO-UNDP-
Programms zur Abmilderung des Klimawandels in acht
Entwicklungsländern (siehe AgE-Meldung) im Bereich Land- und Forstwirtschaft finanziert
(bitte auch länderübergreifende Instrumente und länderspezifische
Maßnahmen angeben)?
a) Inwiefern sollen Konzepte der „Climate Smart Agriculture“ (CSA)
gefördert werden?
Der Schwerpunkt des Vorhabens liegt auf der Unterstützung von
Entwicklungsländern bei der Planung und Umsetzung nationaler Anpassungspläne (NAP),
Entwicklungspläne und Budgetlinien der jeweiligen Ministerien, insbesondere der
Umwelt- und der Landwirtschaftsministerien.
Hintergrund: Auf der Klimakonferenz in Cancún 2010 vereinbarten die
Vertragsstaaten den Prozess für nationale Anpassungsplanung (National Adaptation Plan
(NAP) Prozess) mit dem Ziel, nationale Verwundbarkeiten zu verringern und
Anpassung an den Klimawandel in die mittel- und langfristige Entwicklungsplanung
zu integrieren. Bislang wurden kurzfristig ausgerichtete Anpassungsprogramme
(sogenannte NAPAs) entwickelt und finanziert. Der NAP-Prozess soll zukünftig
durch eine Vielzahl von Institutionen und Instrumenten unterstützt werden, z. B.
durch bestehende Arbeitsgruppen im Kontext der Klimarahmenkonvention, aber
auch durch die Globale Umweltfazilität (GEF) sowie durch nationale, bilaterale
und internationale Institutionen und Netzwerke.
b) Inwiefern ist der Pestizideinsatz Teil der CSA-Konzepte?
Das CSA- Konzept strebt eine transformative Veränderung der
landwirtschaftlichen Produktionssysteme an, um die Produktivität nachhaltig zu steigern und
gleichzeitig die ökologische, wirtschaftliche und soziale Resilienz gegenüber den
Auswirkungen des Klimawandels aufzubauen. Im Hinblick auf den
Pflanzenschutz orientieren sich viele der landwirtschaftlichen Praktiken an den
Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes.
c) Werden im Rahmen des Programms weitere Ansätze gefördert, wie sich
die Landwirtschaft dem Klimawandel anpassen und selbst einen Beitrag
zu dessen Bewältigung beitragen kann?
Das Programm bezieht sich auf verschiedenste nachhaltige Produktionssysteme
wie zum Beispiel den ökologischen Landbau, den integrierten Landbau sowie die
ökosystembasierte Anpassung an den Klimawandel und die minimale
Bodenbearbeitung (Conservation agriculture). Die nachhaltigeren und klimaangepassten
Produktionssysteme haben oft positive Seiteneffekte (die sogenannten co-
benefits), die zur Minderung von Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft
beitragen können. Diese soll auch als indirekter Ansatz des Programms gefördert
werden.
d) Inwiefern ist die Finanzierung des Programms insgesamt an Vorgaben
zum Pestizideinsatz gekoppelt?
Die Finanzierung ist nicht an Vorgaben zur Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln gekoppelt.
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ISSN 0722-8333]