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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Festnahmen wegen Schleusertätigkeit

Tatverdächtige Personen: Anzahl, Tatbestände, Herkunftsländer, Feststellungsorte, Taxifahrer; Ermittlungsverfahren, Einstellungen und Verurteilungen betr. Schleusertätigkeit bzw. Beihilfe zur unerlaubten Einreise; Verhängung von Untersuchungshaft, strafrechtliche Bewertung der Beihilfetatbestände, Verhältnismäßigkeit der Mindestfreiheitsstrafe bei einfachen Schleusungsdelikten; Beiträge der strategischen Fernmeldeaufklärung des BND, Erkenntnisse und Verfahren des BKA; Beteiligung von BKA und Bundespolizei am Joint Operation Team MARE; Lagebilder des Gemeinsamen Analyse- und Strategiezentrums illegale Migration (GASiM)<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

21.10.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/626101.10.2015

Festnahmen wegen Schleusertätigkeit

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nach Angaben des Bundesministeriums des Innern nahm die Bundespolizei zwischen dem 1. Januar und dem 8. September 2015 über 2 300 mutmaßliche Schleuserinnen und Schleuser fest, 40 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum (Bild am Sonntag vom 13. September 2015). Im Jahr 2015 wurden nach Informationen der „WELT am SONNTAG“ vom 20. September 2015 rund 3 000 neue Ermittlungsverfahren gegen Schleuser eingeleitet, davon allein 1 323 in Bayern. Die Tatverdächtigen kamen meistens aus Ungarn, gefolgt von Rumänien, Syrien, Serbien und Bulgarien. Es handelt sich dabei offenbar zu einem großen Teil um Menschen aus den Nachbarstaaten der Europäischen Union (EU), die Asylsuchende mit dem Auto zu ihrem Zielort bringen oder um Landsleute mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland, die etwa syrische oder afghanische Flüchtlinge von ihren Ankunftsorten in anderen europäischen Staaten nach Deutschland bringen, wo diese oft bereits Familienangehörige haben.

Ein Großteil der mutmaßlichen Schleuserinnen und Schleuser wurde in Bayern festgenommen. Dort sitzen inzwischen nach Angaben des bayerischen Justizministeriums fast 800 Menschen in Untersuchungshaft, die Flüchtlinge illegal über die Grenze gebracht haben sollen.

Zwar gilt es immer als Straftat, Geflüchtete ohne Aufenthaltserlaubnis über die Staatsgrenze nach Deutschland zu bringen, doch nur diejenigen, die sich für die Hilfe bei der Einreise nach Deutschland einen Vorteil versprechen lassen oder mehreren Flüchtlingen über die Grenze helfen, gelten als Schleuser. Wer nur einmal einem Flüchtling ohne Gegenleistung nach Deutschland verhilft, macht sich aber auch der Beihilfe zur illegalen Einreise schuldig, was minderschwer bestraft wird (www.sueddeutsche.de/politik/fluechtlinge-in-deutschland-wer-als-schleuserbestraft-wird-und-wer-nicht-1.2644588, www.n-tv.de/politik/Schon-800-Schleuser-in-Bayern-inhaftiert-article15961456.html, www.welt.de/newsticker/news2/article 146599810/Bericht-Festnahmen-von-Schleusern-bis-August-stark-zugenommen.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie viele Personen, die unter dem Verdacht standen, Personen ohne gültige Aufenthaltserlaubnis illegal über die Staatsgrenze in die Bundesrepublik Deutschland gebracht zu haben, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 festgestellt (bitte nach Monaten und Tatbeständen der Beihilfe zur unerlaubten Einreise, des Einschleusens bzw. des bandenmäßigen Einschleusens aufgliedern und angeben, um wie viel sich diese Werte gegenüber dem Vorjahr unterscheiden)?

a) Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Herkunftsländer der Tatverdächtigen, bzw. wie viele von ihnen haben einen dauerhaften Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland?

b) An welchen Außengrenzen bzw. in welchen Bundesländern wurden die Tatverdächtigen jeweils von welchen Bundes- oder nach Kenntnis der Bundesregierung Landesbehörden festgestellt?

c) Wie vielen Personen aus welchen Herkunftsstaaten sollen die Tatverdächtigen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils zur illegalen Einreise verholfen haben?

d) Bei wie vielen Tatverdächtigen handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung um Taxifahrer (bitte Land, in dem das Taxi gemeldet ist, angeben)?

2

Wie viele Ermittlungsverfahren gegen wie viele Personen im Zusammenhang mit Schleusertätigkeit bzw. Beihilfe zur unerlaubten Einreise wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 eingeleitet (bitte nach Monaten und Tatbeständen aufgliedern)?

a) In wie vielen Fällen der Festnahme mutmaßlicher Schleuser oder Helferinnen und Helfer wurde nach Kenntnis der Bundesregierung aus welchen Gründen auf die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens verzichtet?

b) Wie viele Verfahren gegen wie viele Personen im Zusammenhang mit einer Schleusertätigkeit bzw. Beihilfe zur unerlaubten Einreise wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 mit welchem Ergebnis abgeschlossen (Einstellungen, Verurteilungen etc.)?

3

Wie viele mutmaßliche Schleuserinnen und Schleuser aus welchen Herkunftsstaaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen Bundesländern im Jahr 2015 in Untersuchungshaft genommen?

4

Inwieweit hält die Bundesregierung mit Blick auf die obligatorische Einstellung von Ermittlungsverfahren gegen illegal eingereiste Personen, die anschließend Asyl beantragen, am Straftatbestand der unerlaubten Einreise fest, und welche Argumente gehen dabei in ihre Abwägung ein?

5

Inwieweit hält die Bundesregierung mit Blick auf die obligatorische Einstellung von Ermittlungsverfahren gegen unerlaubt eingereiste Personen, die anschließend Asyl beantragen, im Hinblick auf Beihilfetatbestände an der Notwendigkeit der Strafverfolgung fest, und welche Argumente gehen dabei in ihre Abwägung ein?

6

Hält die Bundesregierung die geplante neue Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten bei einfachen Schleusungsdelikten, die mit keinerlei Gefährdungen für die transportierten Personen einhergingen und auch nicht bandenmäßig erfolgten, auch vor dem Hintergrund für verhältnismäßig, dass in der Vergangenheit z. B. auch Taxifahrer, die Personen über die Grenzen bzw. aus der 30 km-Grenzzone heraus transportierten, nach Information der Fragesteller wegen Schleusungen verurteilt wurden, wie viele dieser Fälle sind der Bundesregierung bekannt, und inwieweit hält sie es für verhältnismäßig, wenn sich Personen dem Risiko einer Freiheitsstrafe aussetzen, die andere Menschen als Anhalter oder über eine Mitfahrzentrale mitnehmen (bitte darlegen)?

7

Inwieweit flossen Ergebnisse der strategischen Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes bei der Bekämpfung der bandenmäßigen Schleusung von erheblichem Ausmaß in die konkrete Feststellung und Festnahme von Schleusern durch die Bundespolizei oder nach Kenntnis der Bundesregierung der Landespolizeibehörden ein?

8

Inwieweit flossen Erkenntnisse des Bundeskriminalamtes (BKA) bei der Ermittlung und Aufdeckung von Schleuserstrukturen im Bereich der Organisierten Kriminalität in die konkrete Feststellung und Festnahme von Schleusern durch die Bundespolizei oder nach Kenntnis der Bundesregierung der Landespolizeibehörden ein?

9

Wie viele und welche Verfahren im Zusammenhang mit der unerlaubten Einreise und Schleusung führt das BKA derzeit durch, und in welchem Umfang werden dabei personenbezogene Daten verarbeitet?

10

Wie viele Bedienstete des BKA und der Bundespolizei sind derzeit am Joint Operation Team MARE des Europäischen Polizeiamtes (Europol) beteiligt?

a) Gibt es noch offene Anfragen an die Bundesrepublik Deutschland zur Entsendung von weiteren Beamten in das JOT MARE, welche Aufgaben sollen dort übernommen werden, und wird diesen Anfragen nach Kenntnis der Bundesregierung entsprochen werden?

b) Was sind die Aufgaben der Mitglieder des JOT MARE bei ihrem Einsatz an den „hot spots“ in Italien und Griechenland, wo sie mit FRONTEX, Eurojust und in Italien mit EUNAVFOR MED kooperieren?

11

Wie oft erstellt das Gemeinsame Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration (GASiM) Lagebilder zum Migrationsgeschehen, und welche Behörden erhalten diese Lagebilder?

a) Gehen in diese Lagebilder auch Erkenntnisse über Entwicklungen in den Hauptherkunftsländern bzw. -regionen von Schutzsuchenden ein, und welche Quellen werden hierfür genutzt?

b) Werden die Lagebilder des GASiM nach Kenntnis der Bundesregierung auch genutzt, um den Ressourceneinsatz bei der Aufnahme und Registrierung von Asylsuchenden zu steuern, und wenn nein, warum eignen sich diese Lagebilder dazu nicht?

Berlin, den 1. Oktober 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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