[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 8. Dezember 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7102
18. Wahlperiode 17.12.2015
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Oliver Krischer,
Christian Kühn (Tübingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/6796 –
Ein Jahr Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz – Stand der Umsetzung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Vor einem Jahr hat die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan
Energieeffizienz (NAPE) im Kabinett verabschiedet. Darin hat die Bundesregierung
kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen und Instrumente zusammengestellt,
mit denen sie das Ziel ihres Energiekonzeptes erreichen will, bis 2020 eine
Primärenergieeinsparung von 20 Prozent gegenüber 2008 zu erzielen. Im
Jahr 2013 waren erst 3,8 Prozent Einsparung erreicht.
1. Welche Maßnahmen des NAPE betrachtet die Bundesregierung bereits als
vollständig umgesetzt, und welche Maßnahmen befinden sich noch in der
Umsetzung?
Eine Vielzahl der im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE)
angelegten Sofortmaßnahmen hat die Bundesregierung bereits umgesetzt. Hierzu zählen
u. a. die Aufstockung, Weiterentwicklung und Verstetigung des CO2-
Gebäudesanierungs-programmes, die Fortentwicklung und Verstetigung des
Marktanreizprogramms für erneuerbare Energien im Wärmemarkt, die Förderung von
Beratungen zum Energiespar-Contracting, die Weiterentwicklung der KfW-
Energieeffizienzprogramme, die Energieauditpflicht für Nicht-KMU (Umsetzung des
Artikel 8 EU-Energieeffizienz-richtlinie) sowie die Weiterentwicklung der Vor-
Ort-Beratung sowie der Energieberatung Mittelstand. Im Übrigen wird auf den
vierten Monitoring-Bericht der Bundesregierung „Energie der Zukunft“ vom
18. November 2015 verwiesen, der eine Sachdarstellung des Umsetzungsstands
der NAPE-Maßnahmen enthält.
2. Wann wird die Bundesregierung noch ausstehende NAPE-Maßnahmen
umsetzen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass viele der im NAPE
genannten Sofortmaßnahmen bereits für das Jahr 2015 vorgesehen waren (bitte die
Umsetzungspläne der einzelnen Maßnahmen auf monatsscharfer Basis
aufschlüsseln)?
Die meisten der noch nicht umgesetzten Sofortmaßnahmen des NAPE hat die
Bundesregierung in 2015 bereits so weit voran gebracht, dass sie im ersten
Halbjahr 2016 wirksam werden können: Bereits ab Januar 2016 wird das Nationale
Heizungslabel vergeben. Ebenfalls zum Anfang des Jahres 2016 wird die
Umsetzung des „Anreizprogrammes Energieeffizienz“, als Alternative zur steuerlichen
Förderung von energetischen Gebäudesanierungen, erfolgen. Zeitgleich wird
auch die Nationale Top-Runner Initiative (NTRI) starten. Ende der ersten
Jahreshälfte soll die erste Ausschreibung im Rahmen des wettbewerblichen
Ausschreibungsmodells für Energieeffizienz (STEP up!) erfolgen. Der landwirtschaftliche
Teil wird ab Januar 2016 mit der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur
Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau
umgesetzt. Im Übrigen wird zur Darstellung des Umsetzungsstandes auf den vierten
Monitoring-Bericht der Bundesregierung „Energie der Zukunft“ verwiesen.
Darüber hinaus hat der Koalitionsausschuss am 1. Juli 2015 beschlossen, auch
neue, den NAPE ergänzende Effizienzmaßnahmen einzuführen. Die Einführung
dieser Maßnahmen bereitet die Bundesregierung derzeit parallel zur NAPE-
Umsetzung vor. Der Schwerpunkt der Programme des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie wird in den Bereichen Austausch von hocheffizienten Pumpen
in Gebäuden und neue Angebote zur Heizungsoptimierung sowie
Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe (insbesondere Abwärmenutzung) liegen.
3. Wie groß ist nach dem aktuellen Stand der umgesetzten
Energiesparmaßnahmen voraussichtlich die noch verbleibende Ziellücke zum 20-Prozent-
Primärenergieeinsparziel bis 2020?
Das Primärenergieeinsparziel für das Jahr 2020 ist wichtiger Bestandteil des
Energiekonzepts der Bundesregierung. Zu seiner Erreichung werden nicht nur die
NAPE-Maßnahmen, sondern auch das Anreizprogramm Energieeffizienz sowie
das am 1. Juli 2015 durch den Koalitionsausschuss beschlossene zusätzliche
Maßnahmen-Paket maßgeblich beitragen. Eine fundierte Prognose hinsichtlich
der Entwicklung des Primärenergieverbrauchs muss die zuvor genannten
zusätzlichen Maßnahmen berücksichtigen. Entsprechende Berechnungen werden im
Zuge der Konkretisierung der Maßnahmen erarbeitet, liegen derzeit jedoch noch
nicht vor.
4. Werden die im NAPE prognostizierten Einsparungen der Maßnahmen nach
den bisherigen Auswertungen tatsächlich erreicht, und mit welchen
Evaluationsmethoden wird dies ermittelt?
Bundesregierung misst der Überprüfung der prognostizierten Einsparbeiträge von
Energieeffizienzmaßnahmen großen Wert bei. Zu allen wesentlichen NAPE-
Maßnahmen sowie zum Anreizprogramm Energieeffizienz und den zusätzlichen
Maßnahmen des Effizienz-Pakets vom 1. Juli 2015 werden begleitende
Evaluationen beauftragt. Vor dem Hintergrund, dass viele der beschlossenen Maßnahmen
erst noch anlaufen und für angemessene Evaluationen hinreichende
Erfahrungswerte vorliegen müssen, kann mit ersten Ergebnissen ab 2016 gerechnet werden.
5. Welche Schritte plant die Bundesregierung für den Fall einer weiterhin
drohenden Verfehlung des Primärenergieeinsparziels?
Um die Entwicklung der Energiewende kontinuierlich und detailliert zu
beobachten und bei Zielabweichungen eingreifen zu können, hat die Bundesregierung den
Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“ ins Leben gerufen. Die Entwicklung
des Primärenergieverbrauchs ist dabei fester Bestandteil des Monitorings. Auf
dieser Grundlage wird entschieden, ob weiterer Handlungsbedarf hinsichtlich der
Erreichung des Primärenergieeinsparziels besteht.
6. Plant die Bundesregierung die Festlegung von weiteren Zwischenzielen für
die Zeit bis 2030, und wann ist mit dem Beginn entsprechender Planungen
zu rechnen?
Der NAPE beschreibt die Energieeffizienzstrategie der Bundesregierung für die
18. Legislaturperiode. Dabei sind die im Energiekonzept vom 28.
September 2010 festgelegten Ziele zur Verringerung des Primärenergieverbrauchs um
20 Prozent bis 2020 und um 50 Prozent bis 2050 weiterhin Grundlage und
Bezugspunkt für die Politik der Bundesregierung. Über die Frage der Festlegung
eines Zwischenziels 2030 für den Effizienzbereich hat die Bundesregierung noch
nicht abschließend entschieden.
7. Wie reagiert die Bundesregierung auf die Einschätzung der geladenen
Sachverständigen in der Anhörung des Wirtschaftsausschusses zum
Gesetzentwurf über die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) vom 11.
November 2015, dass die geplante Förderkulisse die angestrebte und
eingerechnete Primärenergieeinsparung im Bereich der KWK nicht erzielen wird, und
wie will die Bundesregierung diese zusätzliche Lücke schließen?
Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz hat zum Ziel, einen Beitrag zum Ausbau der
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) auch im Interesse der Energie- und CO₂-
Einsparung zu leisten. Hinsichtlich des Umfangs einer Primärenergieeinsparung durch
KWK besteht jedoch kein konkretes Ziel. Dagegen besteht bei der Einsparung
von CO₂ ein konkretes Ziel: Durch eine Anpassung der KWK-Förderung soll eine
zusätzliche Einsparung von 4 Millionen Tonnen CO₂ bis zum Jahr 2020 erreicht
werden.
Zur Erreichung dieses Ziels soll die Förderung der KWK von derzeit
750 Mio. Euro (derzeit ausgeschöpft rund: 500 Mio. Euro) auf 1,5 Mrd. Euro pro
Kalenderjahr – und damit um 500 Mio. Euro im Vergleich zum ursprünglichen
Vorschlag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im März 2015 –
angehoben werden. Zudem soll die Förderung spezifisch so ausgestaltet werden,
dass bestehende Kohle-KWK-Anlagen durch emissionsärmere Gas-KWK-
Anlagen ersetzt werden können.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die genannte CO₂-Einsparung durch
die zusätzlichen Anstrengungen erbracht wird.
8. Wie viele neue Unternehmensnetzwerke wurden im Rahmen der Initiative
Energieeffizienznetzwerke bisher gegründet und welche Branchen und
Unternehmen sind darin bereits vertreten (bitte für die einzelnen Bundesländer
und Branchen aufführen)?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass bis Ende des Jahres 2015 in
Deutschland rund 25 neue Energieeffizienz-Netzwerke entstehen. Formell bei der
Initiative Energieeffizienz-Netzwerke angemeldet haben sich bis dato 19 Netzwerke.
Diese Netzwerke sind über eine Vielzahl an Bundesländern verteilt, mit
Schwerpunkt in Baden-Württemberg und Bayern. Traditionell beteiligen sich
Unternehmen aus sehr unterschiedlichen Branchen an Energieeffizienz-Netzwerken. So
sind bei den neu entstandenen Netzwerken Unternehmen der Branchen
Metallverarbeitung, Chemie, Lebensmittel, Entsorgung, Glas, Energiewirtschaft,
Wohnungs- und Bauwirtschaft, Gesundheit, Maschinenbau, Steine und Erden, Holz,
Verpackungen, Keramik u. v. m. beteiligt.
9. Ab wann plant das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
eine Überprüfung der verpflichtenden Energieaudits für Nicht-KMU (kleine
und mittlere Unternehmen), und ab wann ist die Verhängung von
Ordnungsgeldern bei Nichterfüllung vorgesehen, und in welcher Höhe bzw. nach
welchen Maßstäben werden diese verhängt?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird zeitnah nach
dem 5. Dezember 2015 mit der Einleitung der Durchführung von
Stichprobenkontrollen beginnen. Sollte bei der Durchführung von Stichprobenkontrollen
festgestellt werden, dass ein Unternehmen ein Audit vorsätzlich oder fahrlässig nicht,
nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt hat, so liegt die
Verfolgung dieser Ordnungswidrigkeit und die Verhängung von Ordnungsgeldern im
pflichtgemäßen Ermessen des BAFA. Ordnungsgelder werden nach Maßstab des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und des Gesetzes über
Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) in einer Höhe von bis
zu 50 000 Euro verhängt.
10. Wann wird voraussichtlich die erste Ausschreibungsrunde im Rahmen des
neuen Programms STEP up stattfinden?
Die Veröffentlichung der „Richtlinie für die Förderung von Stromeinsparungen
im Rahmen wettbewerblicher Ausschreibungen: Stromeffizienzpotentiale
nutzen – STEP up!“ ist für Mai 2016 vorgesehen.
11. Erfolgt die Erprobung der wettbewerblichen Ausschreibungen
technologieneutral?
Wenn nein, welche Technologien werden ausgeschlossen, und warum?
Die Förderrichtlinie sieht grundsätzlich keinerlei Beschränkungen für bestimmte
Technologien vor: die Erreichung von Stromeinsparungen können – je nach den
individuellen Ausgangslagen der Antragsteller – technologieoffen gestaltet
werden. Es gilt jedoch für alle Technologien die Vorgabe des Einsatzes von
Hocheffizienztechnologie. Zur Unterstützung der Antragsteller/innen werden für
Standardtechnologien Hilfestellungen zur Bestimmung des Effizienzniveaus
angeboten.
12. Inwiefern lässt sich das Ziel des NAPE „die Weiterentwicklung von
Geschäftsmodellen für das Energiesparen“ (S. 29) messen (z. B. Anzahl,
Umsatz und Arbeitsplätze bei Energieeffizienzunternehmen), und wie bewertet
die Bundesregierung den Trend seit Verabschiedung des NAPE bzw. den
Grad der Zielerreichung bisher?
Der Weiterentwicklung von Geschäftsmodellen für das Energiesparen kommt
eine auch im NAPE dargelegte hohe Bedeutung zu. Gleichzeitig stellt ihre
Umsetzung eine umfassende Aufgabe dar, an der eine Vielzahl von Akteuren beteiligt
ist. Der NAPE kann hierzu wichtige Anstöße geben, die jedoch im nächsten
Schritt von den Unternehmen aufgegriffen werden müssen. Dieser Prozess
erfordert Zeit. Die Bundesstelle für Energieeffizienz hat eine Untersuchung des
Marktes für Energieaudits, Energiedienstleistungen und andere
Energieeffizienzmaßnahmen in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse voraussichtlich im Juli 2016
vorliegen werden.
13. Wie ist der Stand des Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen
Kommission bezüglich der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED)?
Was wurde von der Europäischen Kommission konkret angemahnt, was hat
die Bundesregierung bisher unternommen, und welche weiteren Maßnahmen
sind geplant, um den Anmahnungen der Europäischen Kommission zu
begegnen?
Mit Mitteilung vom 16. Oktober 2015 hat die Bundesregierung der Europäischen
Kommission auf ihre Begründete Stellungnahme vom 19. Juni 2015 im
Vertragsverletzungsverfahren geantwortet. Eine Rückmeldung der Europäischen
Kommission hierzu liegt der Bundesregierung noch nicht vor.
Die Korrespondenz in laufenden Vertragsverletzungsverfahren unterliegt der
Vertraulichkeit. Die umfassende Antwort der Bundesregierung an die
Europäische Kommission wurde jedoch im Einklang mit § 4 Absatz 6 Nummer 1
EuZBBG am 26. Oktober 2015 an das Europabüro des Deutschen Bundestages
übermittelt.
14. Hat die Europäische Kommission mitgeteilt, welche Maßnahmen unter
Artikel 7 EED nicht oder nur teilweise angerechnet werden können?
Wie groß ist demnach die Lücke zum 1,5 Prozent-Ziel des Artikels 7 EED
(bitte alle gemeldeten Maßnahmen und die dazu von der Bundesregierung
ursprünglich in Anrechnung gebrachten Einsparbeiträge sowie die ggf. nach
Rückmeldung der Kommission geminderten oder nicht anrechenbare
Beiträge inklusive Begründung auflisten)?
Eine entsprechende Mitteilung der Europäischen Kommission zur
Anrechenbarkeit individueller Maßnahmen nach Artikel 7 der EU-Energieeffizienzrichtlinie
liegt der Bundesregierung bislang nicht vor. Diesen Aspekt behandelt die
Europäische Kommission nicht in dem unter Frage 13 angesprochenen
Vertragsverletzungsverfahren, sondern gesondert im Rahmen eines sog. EU-Pilotverfahrens.
Darin ersucht sie die Mitgliedstaaten zunächst lediglich um weitere
Informationen bzw. Klarstellungen.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass mit den gemeldeten Maßnahmen die
Verpflichtungen des Artikels 7 vollständig erfüllt werden.
15. Wie verteilen sich in der Maßnahme Nationale Top-Runner-Initiative die laut
NAPE erwarteten Einsparbeiträge auf
a) durch die EU (z. B. EU-Ökodesign und Energieeffizienz-Labelling-
Richtlinie) und
b) von der Bundesregierung zusätzlichen, über die die Vorgaben der
Richtlinie hinausgehenden induzierte Maßnahmen (z. B.
Informationskampagnen für Verbraucher, Hersteller und Handel)?
Die Bundesregierung verweist zur Beantwortung der Fragen 15 und 16 auf ihre
Antwort vom 23. November 2015 zu Frage 13 der Großen Anfrage „Umsetzung
des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020“ (Bundestagsdrucksache 18/6763).
16. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits ergriffen, und welche
weiteren Maßnahmen plant sie wann zur Umsetzung einer Nationalen Top-
Runner-Initiative?
Die Bundesregierung verweist zur Beantwortung der Fragen 15 und 16 auf ihre
Antwort zu Frage 13 der Großen Anfrage „Umsetzung des Aktionsprogramms
Klimaschutz 2020“ (Bundestagsdrucksache 18/6763).
17. Ab wann erwartet die Bundesregierung jährlich welche Einspareffekte durch
die Nationale Top-Runner-Initiative (bitte Maßnahme, Jahr und
Einsparungseffekt auflisten)?
Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort zu Frage 21 der Kleinen Anfrage
„Sicherung der Energieversorgung und Energiesparmöglichkeiten für
einkommensarme Haushalte“ (Bundestagsdrucksache 18/7101).
18. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Rahmens für
die Energieeffizienzkennzeichnung und zur Aufhebung der
Richtlinie 2010/30/EU?
Um die Wirksamkeit des Effizienzlabels zu erhalten hat die Bundesregierung
nicht nur die Reformvorschläge der Europäischen Kommission unterstützt,
sondern weitere Vorschläge wie z. B. im Bereich der Werbung eingebracht, um das
Verbraucherverständnis des Energielabels weiter zu stärken. Insbesondere die
Rückkehr zum A bis G-Label und die Abkehr von den A+ bis A+++-Klassen wird
als eine wichtige Reform angesehen, um die Wirksamkeit des Labels
wiederherzustellen. Dies ist bei den Produktgruppen (z. B. Waschmaschinen,
Geschirrspüler, Wäschetrockner und Kühl- und Gefriergeräte) besonders wichtig, die die
höchste Effizienzklasse (A+++) erreicht haben. Damit die Produktgruppen
genügend Raum für zukünftige Entwicklungen haben, werden die
energieeffizientesten Produkte künftig höchstens ein „B“ erhalten. Auch der Aufbau einer
Produktdatenbank wird von der Bundesregierung unterstützt, da er den Verbraucherinnen
und Verbrauchern einen schnelleren Marktüberblick verschafft und den
Marktüberwachungsbehörden die Produktkontrolle erleichtert. Die Bundesregierung
hat damit alle wichtigen Verhandlungsziele erreicht und beurteilt den
Verhandlungsstand zur EU-Energielabel-Verordnung, wie er am 26. November 2015 vom
Energierat in erster Lesung verabschiedet wurde, sehr positiv.
19. Was ist der Planungsstand und Umsetzungszeitplan für das im NAPE
angekündigte Energieeffizienzgesetz, und welche Ziele sollen damit verfolgt
werden?
Das Energieeinsparrecht bei Gebäuden (Energieeinsparungsgesetz (EnEG)/
Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
(EEWärmeG)) wird weiterentwickelt. Ziel ist ein aufeinander abgestimmtes
Regelungssystem für die energetischen Anforderungen an Neubauten und
Bestandsgebäude und den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeversorgung. Die
abgeschlossene gutachterliche Untersuchung zum Abgleich von EEWärmeG und
EnEG/EnEV zeigt die Optionen für eine strukturelle Neukonzeption von
EnEV und EEWärmeG auf.
Darüber hinaus prüft die Bundesregierung derzeit weitere Rechtsgrundlagen im
Bereich Energieeffizienz u. a. auf Vereinfachungs- und
Bündelungsmöglichkeiten im Rahmen eines Energieeffizienzgesetzes. Dies wird in einem
weiterführenden Dialogprozess öffentlich konsultiert werden.
20. Welche Einsparbeiträge erwartet die Bundesregierung durch das
Anreizprogramm Energieeffizienz sowie die am 1. Juli 2015 von den Parteispitzen der
großen Koalition vereinbarten Energieeffizienzmaßnahmen (bitte jeweils in
Petajoule (PJ) nach nationaler und EED-Logik aufführen)?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass mit dem am 1. Juli 2015 beschlossenen
zusätzlichen Effizienz-Paket bis zum Jahr 2020 eine CO₂-Minderung in Höhe
von 5,5 Millionen Tonnen erzielt werden kann. Die Umsetzung der Maßnahmen
des Effizienz-Pakets wird derzeit vorbereitet. Eine genaue Quantifizierung der
Einsparbeträge kann erfolgen, sobald die Konkretisierung der Maßnahmen
abgeschlossen ist. Gleiches gilt für das Anreizprogramm Energieeffizienz.
21. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, das Vorhaben des Koalitionsvertrags
umzusetzen, dass im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung
(Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG) privilegierte Unternehmen „nicht nur ein
Energiemanagementsystem einführen, sondern auch wirtschaftlich sinnvolle
und technologisch machbare Fortschritte bei der Energieeffizienz
erziel[en]“?
Mit dem EEG 2014 müssen alle Unternehmen im Rahmen des Antragsverfahrens
zur Besonderen Ausgleichsregelung den Nachweis über den Betrieb eines
zertifizierten Energiemanagementsystems (nach EMAS, ISO 50.001 oder bei
Stromverbräuchen unter 5 Gigawattstunden ein alternatives System zur Verbesserung
der Energieeffizienz nach § 3 der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung)
erbringen. Damit wird gewährleistet, dass nunmehr alle Antragsteller über ein
Energiemanagementsystem verfügen und Energieeinsparpotenziale verdeutlicht
werden.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen ins Leben
gerufen, welche energieintensive Unternehmen bei der Steigerung ihrer
Energieeffizienz unterstützen. So schafft die Bundesregierung mit der Fördermaßnahme
„Energieeffiziente und klimaschonende Produktionsprozesse“ Anreize dafür,
dass Unternehmen sich bei Investitionen für möglichst energieeffiziente
Lösungen entscheiden. Gefördert werden investive Maßnahmen zur Steigerung der
Energieeffizienz in gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen, welche
dem am Markt verfügbaren Stand umweltfreundlicher Technik entsprechen oder
diesen für ein neues Einsatzfeld übertreffen, sowie eine klare Aussicht auf die
Größe der erzielbaren Energieeinsparung geben. Mit der Initiative
Energieeffizienz-Netzwerke zielt die Bundesregierung darauf ab, Unternehmen aller Größen
und Branchen bei der Identifikation von Einsparpotenzialen und ihrer
Erschließung zu unterstützen (siehe hierzu auch Antwort zu Frage 8).
22. Wird die Bundesregierung einen weiteren Anlauf zu einer Einigung mit den
Bundesländern zur steuerlichen Förderung für die energetische
Gebäudesanierung unternehmen?
Als Alternative zu der im NAPE geplanten steuerlichen Förderung energetischer
Sanierungen wird das neue „Anreizprogramm Energieeffizienz“ die bestehende
Förderlandschaft (CO₂-Gebäudesanierungsprogramm und MAP) sinnvoll
ergänzen und verstärken. Dazu sollen nunmehr alternativ die zur Verfügung gestellten
Bundesmittel in Höhe von 165 Mio. Euro jährlich zur Förderung weiterer
Effizienzmaßnahmen im Gebäudebereich eingesetzt werden. Schwerpunkte der
Förderung sind die Markteinführung der Brennstoffzellenheizung, die Erneuerung von
Heizungen sowie der Einbau von Lüftungsanlagen zur Vermeidung von
Bauschäden (u. a. Schimmelbefall). Das Programm soll 2016 starten.
23. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung ihre Aussage im NAPE,
energetisch hochwertiger Wohnraum müsse auch für Haushalte mit
geringem Einkommen vorhanden sein, angesichts der aktuell gegenläufigen
Entwicklung von Mietpreisen in Ballungszentren in der Realität auf dem
Wohnungsmarkt sicherstellen?
Die Bereitstellung bezahlbaren Wohnraums ist eine der zentralen
Herausforderungen der Wohnungspolitik. Deshalb prüft die Bundesregierung, das Wohngeld
um eine Klima-Komponente durch eine Differenzierung der Höchstbeträge nach
energetischer Gebäudequalität zu erweitern. Sie prüft außerdem eine Ergänzung
im SGB II und XII. Es soll ermöglicht werden, den existenzsichernden Bedarf für
die Kosten der Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für
Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und in der Sozialhilfe
nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) auf Basis eines
Gesamtkonzepts (der Bruttowarmmiete) zu ermitteln.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen.
24. Wie beurteilt die Bundesregierung die Vorschläge des „Bündnisses für
bezahlbares Wohnen und Bauen“ hinsichtlich der Frage, ob die
Energieeinsparung bei Neubau und Sanierung von Gebäuden noch angemessen hoch
berücksichtigt wird, und wenn ja, warum?
Aufgabe des „Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen“ ist es, Bund,
Länder, Kommunen, Wohnungs- und Bauwirtschaft, Gewerkschaften sowie Vertreter
der Nachfrageseite und weitere gesellschaftlich relevante Akteure
zusammenzuführen, um die Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt zu bewältigen. Ziel
des Bündnisses ist es, die Voraussetzungen für den Bau und die Modernisierung
von Wohnraum in guter Qualität, vorzugsweise im bezahlbaren Preissegment zu
verbessern. Dabei geht es auch um die Anpassung des Wohnungsbestandes an die
Anforderungen der Energieeffizienz und des Klimaschutzes. Daher hat sich
Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen dieser Fragen in einer eigenen
Arbeitsgruppe angenommen. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe sind in die
Empfehlungen des Bündnisses eingeflossen.
Dagegen ist es nicht Aufgabe des Bündnisses, Einsparungsziele festzusetzen oder
zu bewerten. Solche Ziele und die entsprechenden Maßnahmen hat die
Bundesregierung in anderen Programmen, wie z. B. dem NAPE und dem
Aktionsprogramm Klimaschutz 2020, festgelegt. Die Bundesregierung wird die Umsetzung
des NAPE im jährlichen Monitoring zur Umsetzung der Energiewende
beobachten und von der unabhängigen Expertenkommission zum Monitoringprozess
„Energie der Zukunft“ begleiten und evaluieren lassen.
25. Liegen die von der Bundesregierung im NAPE angekündigten
Sanierungsleitfäden für Nichtwohngebäude inzwischen vor, und falls ja, inwieweit sind
sie bereits in der Praxis zum Einsatz gekommen?
Falls nein, warum nicht?
Um Planer beim energetischen Neubau von Nichtwohngebäuden, zu unterstützen,
wurde ein Leitfaden zur Planung neuer Hallengebäude erstellt. Die
Veröffentlichung fand Anfang September 2015 statt. Die im Leitfaden dargestellten
technischen Versorgungslösungen sind u. a. in die mit dem NAPE beschlossenen neuen
KfW-Förderprogrammen zum energieeffizienten Bauen und Sanieren von
Nichtwohngebäuden eingeflossen. Der Leitfaden ist unter
www.figawa.org/verband/
leitfaden-zur-planung-neuer-hallengebaude abrufbar.
26. Wie sieht aktuell der Zeitplan für das Inkrafttreten des Förderprogramms
„Energieberatung in Kommunen“ aus, und wie will die Bundesregierung
sicherstellen, dass die Energieberatung in Kommunen insbesondere den
Quartiersansatz berücksichtigt und die zusätzlichen Potenziale aus der
energetischen Sanierung zusammenhängender Stadtquartiere adressiert?
Mit dem NAPE hat die Bundesregierung die Einführung eines Förderprogramms
„Energieberatung für Kommunen“ beschlossen. Die Richtlinie soll zu Beginn des
Jahres 2016 in Kraft treten. Mit der Energieberatung soll durch Aufzeigen
konkreter Maßnahmen der Investitionsstau an kommunalen Gebäuden und Anlagen
abgebaut werden. Mit der Beratung für den Neubau von kommunalen Gebäuden
werden die Kommunen bei der Umsetzung des
Niedrigstenergiegebäudestandards gemäß EU-Gebäuderichtlinie sowie der Vorbildfunktion der öffentlichen
Hand unterstützt. Bestehende Förderprogramme für Quartiere und Stadtteile
werden in der praktischen Umsetzung berücksichtigt und mit diesem Ansatz sinnvoll
ergänzt.
27. Welche Ergebnisse haben die von der Bundesregierung in der Antwort zu
Frage 38 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4553 genannten
Gespräche zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie,
dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit und den zuständigen Ministerien der Länder zur Verbesserung des
Vollzugs der Energieeinsparverordnung (EnEV) bisher gebracht, und welche
weiteren Maßnahmen sind in diesem Punkt geplant?
Die Gespräche sind noch nicht abgeschlossen. Der wesentliche Teil der Arbeiten
ist eingebettet in die Weiterentwicklung des Energieeinsparrechts bei Gebäuden.
So ergeben sich aus dem Abgleich des EEWärmeG mit der EnEV und der
gutachterlichen Untersuchung dazu weiterführende Ansätze für den Vollzug. Diese
Ansätze werden mit den Ländern weiter erörtert. Ein anderer Teil der Arbeiten
mit den Ländern widmet sich der Abstimmung einheitlicher Kriterien für die
Beurteilung der Wirtschaftlichkeit bei Sanierungen im Gebäudebestand im Rahmen
von Einzelfallentscheidungen der Landesbehörden nach der EnEV. Die
Abstimmung läuft noch.
28. Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluss der Prüfungen
hinsichtlich der Einführung des durch die Bundesministerin für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Dr. Barbara Hendricks angekündigten
Klimawohngeldes?
Das BMUB hat das Forschungsprojekt „Machbarkeits- und Umsetzungsstudie für
eine Klima-Komponente im Wohngeld“ vergeben. Dessen Ergebnisse sollen im
Herbst 2016 vorliegen. Auf dessen Basis wird die Bundesregierung im
Wohngeld- und Mietenbericht 2016 zum weiteren Verfahren Stellung nehmen (siehe
Wohngeld- und Mietenbericht 2014, S. 44, Bundestagsdrucksache 18/6540).
29. Hat die Bundesregierung bereits damit begonnen, die von ihr angekündigten
Maßnahmen zur Stärkung der Rolle der gebäudeindividuellen
Sanierungsfahrpläne umzusetzen, und falls nein, warum nicht, und wann wird sie damit
beginnen, und falls ja, wie weit ist
a) die Entwicklung eines standardisierten Verfahrens dazu bereits
fortgeschritten, und wann ist mit dessen Einsatz zu rechnen,
b) die Prüfung der Verfahren im Praxistest durch Energieberater
fortgeschritten, und welche Erkenntnisse hat diese Prüfung bisher gebracht?
Die Ausarbeitung gebäudeindividueller Sanierungsfahrpläne für Wohn- und
Nichtwohngebäude sieht der NAPE als ein Element der Energieeffizienzstrategie
Gebäude vor. In einem ersten Schritt werden derzeit die Inhalte und methodischen
Grundlagen für ein standardisiertes Verfahren zur Erstellung
gebäudeindividueller Sanierungsfahrpläne für Wohngebäude entwickelt. Die Praxistests dazu
werden im Frühjahr 2016 durchgeführt. Die Entwicklung standardisierter
Sanierungsfahrpläne für Nichtwohngebäude wird unmittelbar nach der
Markteinführung im Bereich der Wohn-gebäude erfolgen und die dort gewonnenen
Erkenntnisse aufnehmen.
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