[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 14. Dezember 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7114
18. Wahlperiode 16.12.2015
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke,
Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/6827 –
Einmischung der NATO- und GCC-Staaten in den syrischen Bürgerkrieg
und so genannte gemäßigte Oppositionsgruppen in Syrien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit Beginn der gewaltsamen Auseinandersetzungen in und um Syrien im
Jahr 2011 haben sich diverse Staaten der NATO sowie des Golf-
Kooperationsrates (GCC – inklusive Beitrittskandidaten dieses Bündnisses) in den Bürgerkrieg
in der Levante eingemischt. So lieferten (und liefern teilweise immer noch)
Frankreich, Jordanien, Katar, Saudi-Arabien, die Türkei, die USA und die
Vereinigten Arabischen Emirate Waffen an verschiedene bewaffnete Gruppen im
syrischen Bürgerkrieg (
www.nytimes.com/2012/06/21/world/middleeast/cia-said-to-
aid-in-steering-arms-to-syrian-rebels.html?_r=0). Vor allem die Türkei greift
immer wieder in den Bürgerkrieg ein und hat auch İskenderun, die Hauptstadt der
Provinz Hatay, die 1937 von Frankreich aus dem Mandatsgebiet Syrien
ausgegliedert und der Türkei übergeben worden ist und in der Folge Ziel einer
ethnischen Säuberungspolitik durch die Türkei war, der Freien Syrischen Armee für
deren Hauptquartier zur Verfügung gestellt (
www.hurriyetdaily news.com/syrian-
rebels-too-fragmented-unruly.aspx?pageID=238&nID=29158&NewsCatID=352).
Wie durch die Enthüllungsplattform WikiLeaks bekannt wurde, haben im
Jahr 2012 Vertreter Katars, der Türkei und Saudi-Arabiens einen Pakt
geschlossen, die syrische Regierung zu stürzen – die Regierungen Frankreichs,
Großbritanniens und der USA waren auch in diesen Pakt involviert (www.
ibtimes.com/wikileaks-publishes-more-documents-revealing-saudi-
connectionagainst-syria-united-1988251).
Die vom Bundeskanzleramt finanzierte Stiftung Wissenschaft und
Politik (SWP) beteiligte sich im Jahr 2012 an dem Projekt „The Day After“, in
welchem die politische und wirtschaftliche Neuordnung Syriens nach dem
Sturz der syrischen Regierung konzipiert wurde (
www.german-foreign-
policy.com/de/fulltext/58386, german-foreign-policy.com/de/fulltext/58394,
german-foreign-policy.com/de/fulltext/58409, german-foreign-policy.com/
de/fulltext/58411). Syrische Rebellengruppen wurden darüber hinaus auch mit
Spionageerkenntnissen, die das Flottendienstboot der Bundeswehr Oker
sammelte, unterstützt (
www.reuters.com/article/2012/08/19/us-syria-crisis-
germanyidUSBRE87I06D20120819#LeikaBmxhhHA8PuO.97). Vorwürfe über deutsche
Waffenlieferungen an die Gruppen des syrischen bewaffneten Widerstands
konnte die Bundesregierung nicht überzeugend widerlegen
(Bundestagsdrucksache 18/1752,
www.sueddeutsche.de/service/mein-deutschland-
wundersamewaffen-wege-1.1 952681).
Wenn es um die Frage geht, wen die Bundesregierung im syrischen Bürgerkrieg
genau unterstützt, bleiben die Aussagen aus Sicht der Fragesteller immer etwas
unklar (Bundestagsdrucksache 18/1746). So behauptet die Bundesregierung, in
Syrien angeblich die „gemäßigte Opposition“ zu unterstützen, wie es der
Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier wiederholt in der Öffentlichkeit
betont hat (www. auswaertiges-amt.de/EN/Infoservice/Presse/Meldungen/2014/
140226_BM_SYR.html). Eine Übersicht, welche Gruppen im syrischen
Bürgerkrieg die Bundesregierung als „gemäßigt“ ansieht, bleibt jedoch bis heute aus.
Die USA hatten bereits im Jahr 2006 begonnen, syrische Oppositionsgruppen
finanziell zu unterstützen – so flossen von 2006 bis 2011 über 6 Mio. US-Dollar
aus den Vereinigten Staaten zu syrischen Oppositionsgruppen und einem Exil-
Fernsehsender in London (
www.washingtonpost.com/world/us-secretly-
backedsyrian-opposition-groups-cables-released-by-wikileaks-show/2011/04/14/AF1p
9hwD_story.html).
1. Welche – auch nachrichtendienstlichen – Erkenntnisse hat die
Bundesregierung über den Beschuss von Schiffen der kurdischen
Volksverteidigungseinheiten in Syrien (YPG) auf dem Euphrat Ende Oktober 2015, durch welchen
wahrscheinlich eine YPG-Operation gegen den „Islamischen Staat“ in der
nordsyrischen Stadt Jarablus verhindert wurde (
www.al-monitor.com/pulse/
originals/2015/10/turkey-syria-isis-kurds-pyd-ankara-looking-for-border
-cause.html)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.
2. Welche – auch nachrichtendienstlichen – Erkenntnisse hat die
Bundesregierung über das Training von Kämpfern der „Syrischen Turkmenenbrigaden“
(auch genannt „Syrische Turkmenenarmee“) durch Einheiten der türkischen
Bordo Bereliler (
www.hurriyet.com.tr/dunya/28460945.asp)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.
3. Welche – auch nachrichtendienstlichen – Erkenntnisse hat die
Bundesregierung über Waffenlieferungen der Türkei an die Ahrar al-Sham und an die
„Islamische Front“ (
www.welt.de/politik/deutschland/article147173383/Gab-
die-Linke-der-PKK-geheime-Regierungsdokumente.html)?
Die erbetenen Auskünfte sind einer Beantwortung in offener Form nicht
zugänglich. Sie enthalten unter dem Aspekt des Staatswohls schutzbedürftige
Informationen, die im Zusammenhang mit nachrichtendienstlichen Aufklärungsaktivitäten
stehen. Aus ihrem Bekanntwerden können Rückschlüsse auf Arbeitsmethoden
und Vorgehensweisen des Bundesnachrichtendienstes unter Einschluss von
Kooperationen mit anderen Behörden im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung
gezogen werden. Dies hätte für die Aufgabenwahrnehmung des
Bundesnachrichtendienstes und mithin für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland
negative Folgewirkungen. Der Schutz von Einzelheiten betreffend die Fähigkeiten des
Bundesnachrichtendienstes stellt für die Aufgabenerfüllung des
Bundesnachrichtendienstes einen überragend wichtigen Grundsatz dar. Er dient der
Aufrechterhaltung der Effektivität nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffung durch
den Einsatz spezifischer Fähigkeiten und damit dem Staatswohl. Folge einer
offenen Bekanntgabe solcher Informationen wäre eine wesentliche Schwächung
des dem Bundesnachrichtendienst zur Verfügung stehenden Aktionsradius. Dies
kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Insofern
könnte die Offenlegung solcher Informationen die Sicherheit der Bundesrepublik
Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen.
Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum
materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung –
VSA) mit dem VS-Grad „VS – Geheim“ eingestuft.*
4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Lieferung
von Panzerabwehrraketen des Typs BGM-71-TOW durch die CIA bzw.
über Saudi-Arabien an syrische bewaffnete Oppositionsgruppen (www.
thedailybeast.com/articles/2015/10/24/cia-armed-rebels-march-on-assad-
homeland.html)?
Die erbetenen Auskünfte sind einer Beantwortung in offener Form nicht
zugänglich. Sie enthalten unter dem Aspekt des Staatswohls schutzbedürftige
Informationen, die im Zusammenhang mit nachrichtendienstlichen Aufklärungsaktivitäten
stehen. Aus ihrem Bekanntwerden können Rückschlüsse auf Arbeitsmethoden
und Vorgehensweisen des Bundesnachrichtendienstes unter Einschluss von
Kooperationen mit anderen Behörden im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung
gezogen werden. Dies hätte für die Aufgabenwahrnehmung des
Bundesnachrichtendienstes und mithin für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland
negative Folgewirkungen. Der Schutz von Einzelheiten betreffend die Fähigkeiten des
Bundesnachrichtendienstes stellt für die Aufgabenerfüllung des
Bundesnachrichtendienstes einen überragend wichtigen Grundsatz dar. Er dient der
Aufrechterhaltung der Effektivität nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffung durch
den Einsatz spezifischer Fähigkeiten und damit dem Staatswohl. Folge einer
offenen Bekanntgabe solcher Informationen wäre eine wesentliche Schwächung
des dem Bundesnachrichtendienst zur Verfügung stehenden Aktionsradius. Dies
kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Insofern
könnte die Offenlegung solcher Informationen die Sicherheit der Bundesrepublik
Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen.
Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum
materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung –
VSA) mit dem VS-Grad „VS – Geheim“ eingestuft.*
5. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die USA in
Syrien nun auch zu bewaffneten Einsätzen am Boden bereit seien (www.
sueddeutsche.de/politik/syrien-krise-usa-deuten-einsatz-von-
bodentruppengegen-is-an-1.2711735), und inwieweit sieht die Bundesregierung durch
einen Bodeneinsatz von US-Truppen eine erhöhte Gefahr der direkten
Konfrontation mit den mit der syrischen Regierung verbündeten Truppen
(iranische Pasdaran, Hisbollah, russische Spezialeinheiten)?
Der Bundesregierung sind keine Pläne der US-Regierung zu bewaffneten
Kampfeinsätzen von US-Bodentruppen in Syrien bekannt. Die am 30. Oktober 2015
von US-Präsident Obama autorisierten bis zu 50 Spezialkräfte sollen laut
öffentlichen Angaben des US-Verteidigungsministerium die moderate syrische
Opposition (ohne Kampfauftrag) ausbilden und unterstützen.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
6. Welche bewaffneten Gruppen, die am syrischen Bürgerkrieg beteiligt sind,
schätzt die Bundesregierung als „gemäßigt“ ein (bitte auflisten nach Größe
der Formation und mit deren geographischen Schwerpunkten)?
Die Beantwortung der Frage kann nicht offen erfolgen, da die erbetenen
Auskünfte Informationen zu Aufklärungsaktivitäten, Analysemethoden und zur
aktuellen Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes preisgeben.
Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen des Bundesnachrichtendienstes sind im Hinblick
auf die künftige Auftragserfüllung besonders schutzbedürftig, ihre
Veröffentlichung ließe Rückschlüsse auf die Fähigkeiten, Methoden und
Aufklärungsschwerpunkte zu. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche
Fähigkeiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der den Nachrichtendiensten
zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen.
Dies könnte die Effektivität der nachrichtendienstlichen Aufklärung
beeinträchtigen, was wiederum für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland
schädlich sein kann. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als
Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des
Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-
Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „VS – Vertraulich“ eingestuft.†
7. Hält die Bundesregierung folgende bewaffneten Gruppen für „gemäßigt“
bzw. „moderat“:
a) Freie Syrische Armee (Free Syrian Army)
b) Südfront (Southern Front)
c) Jaysh al-Janoob
d) Revolutionäre Armee (The Revolutionary Army)
e) Brigade der Ritter der Gerechtigkeit (Knights of Justice Brigade)
f) Bataillone Thuwar al-Shams (Thuwar al-Sham Battalions)
g) Befreiungsbewegung von Homs (Homs Liberation Movement)
h) Jaysh al-Nasr
i) Legion al-Rahman
j) Islamische Front (Islamic Front)
k) Ahrar ash-Sham
l) Jaysh al-Islam
m) Brigade Al-Tawhid
n) Ansar al-Sham
o) Armee der Mudschaheddin (Army of Mujahedeen)
p) Jaish al-Sham
q) Front für Authentizität und Entwicklung (Authenticity and Development
Front)
r) Harakat Nour al-Din al-Zenki
s) Fastaqim Kama Umirt
t) Islamische Union Ajnad al-Sham (Ajnad al-Sham Islamic Union)
† Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
u) Sham Legion
v) Jabhat Ansar al-Islam
w) Criterion Brigades
x) Syrische Turkmenenbrigade
y) Muslimbruderschaft von Syrien
z) Hamas?
Aufgrund unterschiedlicher Methodik bei der Wiedergabe der Namen
(Transkription aus dem Arabischen deutsch- und englischsprachige Übersetzung,
gemischtsprachige Namen) sind nicht alle genannten Gruppen eindeutig zu identifizieren.
Es handelt sich bei den genannten Namen auch nicht ausschließlich um
bewaffnete Gruppen. Die Muslimbruderschaft von Syrien ist eine politische Bewegung.
Die so genannte Freie Syrische Armee, die Südfront und die Islamische Front
beispielsweise sind Bündnisse aus verschiedenen Gruppen oder Einheiten, deren
ideologische Ausrichtung unterschiedlich ist.
Während bestimmte Bündnisse, wie beispielsweise die der Freien Syrischen
Armee angehörenden Gruppen, eher dem moderaten Spektrum zuzuordnen sind, ist
es aus Sicht der Bundesregierung aufgrund der wechselhaften Allianzen kaum
möglich bzw. nicht sinnvoll, jede einzelne Gruppe auf einer Skala von „moderat“
bis „nicht moderat“ dauerhaft einzuordnen.
Aus Sicht der Bundesregierung ist es entscheidend, dass diejenigen bewaffneten
Gruppen, die nicht als eindeutig terroristisch gelistet sind, für einen politischen
Prozess gewonnen werden können, der über Waffenstillstände zur einer
friedlichen Lösung des Konflikts in Syrien hinführt. Deshalb unterstützt die
Bundesregierung die Bemühungen der „Nationalen Koalition der syrischen Revolutions-
und Oppositionskräfte“, des wichtigsten Zusammenschlusses der zivilen,
politischen Opposition, mit den bewaffneten Gruppen eine Diskussion über die
politische Lösung des Konflikts und die Zukunft Syriens zu führen.
8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Stärke dieser
Gruppen, die Haupteinsatzorte und Kontakte ins Ausland (v. a. nach
Deutschland)?
Die Größe der genannten Gruppen und Bündnisse kann jeweils nur geschätzt
werden und unterliegt starken Schwankungen (aufgrund häufiger Abspaltungen,
Bündnisse, Neugründungen, intensiver Kampfhandlungen usw.): Während
Gruppierungen wie bspw. die Front für Authentizität und Entwicklung nach
Erkenntnissen der Bundesregierung nur mehrere Dutzend bis wenige hundert Kämpfer
umfassen, liegt die Kämpferzahl bei Gruppierungen wie der Ahrar al-Sham im
unteren fünfstelligen Bereich. Gleichzeitig existieren Gruppierungen mit lokal
eng begrenztem Wirkungsradius, wie z. B. die so genannten Turkmenenbrigaden,
sowie Gruppen mit regionalen (z. B. Südfront, Jaysh al-Islam) und landesweiten,
wenn auch begrenzten Einflussmöglichkeiten (z. B. Muslimbruderschaft).
Während die Bezüge einiger der genannten Gruppierungen ins Ausland –
insbesondere in Nachbarländer und die Region – äußerst vielfältig sind, weisen nur wenige
Gruppierungen, insbesondere salafistisch-jihadistische Gruppierungen wie z. B.
die Ahrar al-Sham, auch Deutschlandbezüge auf.
9. Welche Gruppen gehören nach Erkenntnis der Bundesregierung zur
„Nationalen Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte“
(Bundestagsdrucksache 18/1746)?
Die Nationale Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte
(„Nationale Koalition“) ist ein breites Bündnis verschiedener politischer Gruppen und
Vereinigungen der syrischen Opposition. Erklärtes Ziel der Nationalen Koalition
ist es, das Regime von Syriens Präsident Bashar al-Assad durch ein pluralistisches
und demokratisches System zu ersetzen sowie den Sicherheitsapparat zu
reformieren und demokratischer Kontrolle zu unterstellen. Ideologisch reicht das
Spektrum nach Kenntnissen der Bundesregierung von streng säkular
ausgerichteten Mitgliedern, die der Syrischen Kommunistischen Partei entstammen, bis zu
den Muslimbrüdern. Die verschiedenen ethnischen und religiösen Minderheiten
Syriens sind ebenfalls in der Nationalen Koalition vertreten. Viele Vertreter der
aus dem Aufstand gegen das Assad-Regime im ganzen Land hervorgegangenen
Lokalräte sind nicht politisch-ideologisch gebunden, sondern vertreten eine
Region. Andere Mitglieder vertreten Dachverbände, die sich dem Aufstand gegen
das Assad-Regime verpflichtet fühlen, wie dem „revolutionären Verband der
Stämme Syriens“, dem „Verband freier syrischer Akademiker“ oder dem
„Verband freier syrischer Autoren“.
10. Schätzt die Bundesregierung alle Gruppen, die nicht zur „Nationalen
Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte“ gehören, nicht zu
den „gemäßigten Oppositionsgruppen“ (Bundestagsdrucksache 18/1746)?
Die Bundesregierung sieht die Nationale Koalition der syrischen Revolutions-
und Oppositionskräfte als das wichtigste und repräsentativste Forum der
moderaten politischen Opposition zum Assad-Regime. Die Nationale Koalition selbst ist
über die Jahre von einem Alleinvertretungsanspruch abgerückt. Stattdessen hat
sie in den vergangenen zwölf Monaten eine Verständigung mit anderen Strängen
der syrischen politischen Opposition gesucht, so etwa mit dem Nationalen
Koordinationskomitee für Demokratischen Wandel der Syrischen Kräfte oder der
Oppositionsvereinigung Aufbau des Syrischen Staates. Die Bundesregierung hat
diese gegenseitigen Annäherungen ausdrücklich begrüßt und auch Unterstützung
dabei angeboten.
Sie sieht darin eine für spätere Verhandlungen mit dem Assad-Regime
notwendige Stärkung der moderaten syrischen Opposition. Die Bundesregierung begrüßt
auch, dass Saudi Arabien zu der für Mitte Dezember 2015 in Riad geplanten
umfassenden Oppositionskonferenz neben der Nationalen Koalition, nationalen
Persönlichkeiten und einigen bewaffneten Gruppen auch das Nationale
Koordinationskomitee für Demokratischen Wandel der Syrischen Kräfte eingeladen hat.
11. Welche Gruppen gehören nach Erkenntnis der Bundesregierung mittlerweile
nicht mehr zur „Nationalen Koalition der syrischen Revolutions- und
Oppositionskräfte“ und sind zu anderen Teilen der Opposition übergelaufen
(Bundestagsdrucksache 18/1746)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat lediglich die Gruppe der Lokalen
Koordinierungskomitees die Nationale Koalition der syrischen Revolutions- und
Oppositionskräfte im Jahr 2015 verlassen. Dabei blieb unklar, ob dies aus
programmatisch-politischen oder aus persönlichen Gründen des Vertreters der Lokalen
Koordinierungskomitees geschah. Die Lokalen Koordinierungskomitees haben
sich nach Kenntnis der Bundesregierung auch keinem anderen Teil der syrischen
Opposition angeschlossen.
12. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Kovorsitzenden der
kurdisch-dominierten Partei PYD, Salih Muslim, dass die Nationale Koalition
„Erfüllungsgehilfe Katars und der Türkei“ sei (gulfnews.com/news/mena/
syria/syria-kurdish-leader-rejects-new-coalition-1.1107985)?
Diese Auffassung teilt die Bundesregierung nicht.
13. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Nationale Koalition
bereits im Jahr 2013 „zunehmend irrelevant“ wurde (
www.economist.com/
news/middle-east-and-africa/21586879-islamist-rebels-sever-ties-
politicalopposition-their-own-men)?
Diese Auffassung teilt die Bundesregierung nicht.
14. An welchen Orten in Syrien gibt es von der Syrischen Arabischen Republik
unabhängige, „sehr gut funktionierende und leistungsfähige lokale Räte, die
professionell arbeiten“ (Bundestagsdrucksache 18/1746, Antwort zu Frage 5)?
Der Bundesregierung sind solche Räte derzeit in den Provinzen Aleppo, Idlib,
Lattakia, Hama, Homs, Damaskus Land und Daraa bekannt.
15. Stuft die Bundesregierung das Nationale Koordinationskomitee für
demokratischen Wandel der syrischen Kräfte (Comité national pour le changement
démocratique, CNCD) als „gemäßigte Oppositionsgruppe“ ein?
Das Nationale Koordinationskomitee für Demokratischen Wandel der Syrischen
Kräfte wird von der Bundesregierung im Wesentlichen als eine gemäßigte
Gruppe der so genannten Inlandsopposition angesehen. Dass die kurdische Partei
der Demokratischen Union (PYD) Mitglied des Nationalen
Koordinationskomitee für Demokratischen Wandel der Syrischen Kräfte ist, sieht die
Bundesregierung jedoch als politische Belastung aufgrund der zahlreichen
Menschenrechtsverletzungen des militärischen Arms der PYD, vgl. hierzu beispielsweise den
Bericht „Under Kurdish Rule. Abuses in PYD-run Enclaves of Syria“ von Human
Rights Watch vom 19. Juni 2014 (
www.hrw.org/report/2014/06/19/
underkurdish-rule/abuses-pyd-run-enclaves-syria).
16. Mit welchen „gemäßigten Oppositionsgruppen“ hält die Bundesregierung
derzeit in welcher Weise Kontakt?
Die Bundesregierung unterhält Kontakte in Form politischer Gespräche
insbesondere zu den in der Nationalen Koalition versammelten Gruppen und Individuen.
Darüber hinaus bestehen Kontakte zu einer Vielzahl von Gruppen und
Individuen, die sich in Opposition zum syrischen Regime befinden wie beispielsweise
dem Nationalen Koordinationskomitee für Demokratischen Wandel der
Syrischen Kräfte oder der Oppositionsvereinigung Aufbau des Syrischen Staates.
17. Mit welchen „gemäßigten Oppositionsgruppen“ hat die Bundesregierung seit
2005 in welcher Weise Kontakt gehabt?
Kontakte zur politischen Opposition sind für die Bundesregierung üblicher
Bestandteil der bilateralen Beziehungen. Solche Kontakte in Form politischer
Gespräche wurden vor allem über die deutsche Botschaft in Damaskus unterhalten.
In einem repressiven Überwachungsstaat wie Syrien unter dem Assad-Regime
wurden solche Kontakte stets diskret gehandhabt, um die Vertreter der
Opposition nicht zusätzlichen Gefährdungen auszusetzen.
Vor und seit der Verabschiedung der Damaszener Erklärung im Oktober 2005
durch die meisten oppositionellen Kräfte in Syrien (etwa die Ausschüsse zur
Wiederbelebung der Zivilgesellschaft, das Syrische Komitee für Menschenrechte, die
Nationale Demokratische Sammlung in Syrien, die Partei der Zukunft, das
Kurdische Demokratische Bündnis in Syrien, die Kurdische Demokratische Front in
Syrien und mehrere unabhängige Persönlichkeiten) stand die Bundesregierung
mit vielen Unterzeichnern in Kontakt.
Diese Kontakte wurden fortgesetzt, als sich nach Beginn des Aufstands gegen das
Assad-Regime und in Opposition zu diesem im August 2011 der Syrische
Nationalrat bildete, dem viele Unterzeichner der Damaszener Erklärung sowie die
Muslimbrüder Syriens beitraten, und als sich dieser der im November 2012
gegründeten Nationalen Koalition der Syrischen Revolutions- und
Oppositionskräfte anschloss. Diese Kontakte fanden und finden sowohl am jeweiligen Sitz
der genannten Organisationen als auch bei Besuchen von deren Vertretern in
Deutschland statt.
Kontakte mit der so genannten Inlandsopposition, zu der sich das Nationale
Koordinationskomitee für Demokratischen Wandel der Syrischen Kräfte oder die
Oppositionsvereinigung Aufbau des Syrischen Staates zählen, haben seit
Schließung der Deutschen Botschaft Damaskus zu Beginn des Jahres 2012 zunächst
sehr wenig und erst nach der Exilierung einiger ihrer Führungsmitglieder wieder
vermehrt stattgefunden.
Über Projektarbeit steht die Bundesregierung auch mit Vertretern verschiedener
Lokalräte, die in den von der Opposition zum Assad-Regime gehaltenen Gebieten
arbeiten, indirekt und gelegentlich auch direkt in Kontakt.
18. Welche Projekte in Kooperation mit den „gemäßigten Oppositionsgruppen“
hat die Bundesregierung in Syrien seit Beginn des Krieges in und um Syrien
im Jahr 2011 durchgesetzt?
Die Bundesregierung hat seit 2011 folgende Projekte in Kooperation mit
gemäßigten Oppositionsgruppen umgesetzt:
Deutschland fördert seit 2013 über den Syria Recovery Trust Fund (SRTF)
zivilgesellschaftliche Strukturen und die Versorgung der Bevölkerung in den
Gebieten Syriens, die in besonderem Maße unter den Angriffen des Regimes
leiden. Der bisherige deutsche Beitrag zum SRTF beläuft sich auf
18,7 Mio. Euro. Die Interimsregierung der syrischen Nationalen Koalition ist
Mitglied der Steuerungsgremien des SRTF. Im Übrigen wird auf die Antwort
der Bundesregierung zu den Fragen 23, 24 und 25 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/6962 vom 9. Oktober
2015 verwiesen.
Deutschland unterstützt seit 2012 das Sekretariat der Arbeitsgruppe für
Wirtschaftlichen Wiederaufbau und Entwicklung der Gruppe der Freunde des
syrischen Volkes.
Deutschland leistete zwischen 2013 und 2015 Hilfslieferungen an gemäßigte
Kräfte der Opposition mit dem Ziel, den Aufbau von Strukturen zu
unterstützen, die in den nicht vom Regime kontrollierten Gebieten Syriens für die
Bevölkerung grundlegende öffentliche Dienstleistungen und Schutz anbieten.
Darüber hinaus sind Teile der Beantwortung in offener Form nicht zugänglich.
Sie enthalten unter dem Aspekt des Staatswohls schutzbedürftige Informationen,
die im Zusammenhang mit nachrichtendienstlichen Aufklärungsaktivitäten
stehen. Aus ihrem Bekanntwerden können Rückschlüsse auf Arbeitsmethoden und
Vorgehensweisen des Bundesnachrichtendienstes unter Einschluss von
Kooperationen mit anderen Behörden im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung gezogen
werden. Dies hätte für die Aufgabenwahrnehmung des
Bundesnachrichtendienstes und mithin für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland negative
Folgewirkungen. Der Schutz von Einzelheiten betreffend die Fähigkeiten des
Bundesnachrichtendienstes stellt für die Aufgabenerfüllung des
Bundesnachrichtendienstes einen überragend wichtigen Grundsatz dar. Er dient der
Aufrechterhaltung der Effektivität nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffung durch den
Einsatz spezifischer Fähigkeiten und damit dem Staatswohl. Folge einer offenen
Bekanntgabe solcher Informationen wäre eine wesentliche Schwächung des dem
Bundesnachrichtendienst zur Verfügung stehenden Aktionsradius. Dies kann für
die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Insofern könnte
die Offenlegung solcher Informationen die Sicherheit der Bundesrepublik
Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen.
Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum
materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung –
VSA) mit dem VS-Grad „VS – Geheim“ eingestuft.‡
19. Welche Gruppen, die die Bundesregierung in der Vergangenheit als
„gemäßigte Oppositionsgruppen“ eingeschätzt hat, schätzt sie mittlerweile nicht
mehr als solche ein?
Im Rahmen der Projektarbeit wurden Gruppen von der Bundesregierung als
gemäßigt eingestuft. Es liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor, wonach diese
Einschätzung revidiert oder angepasst werden müsste.
20. Welche Gruppen, die die Bundesregierung seit 2011 als „gemäßigte
Oppositionsgruppen“ eingeschätzt hat, sind zur islamistischen Opposition
übergelaufen?
Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen.
21. Wofür genau und wann wurden die Gelder des „Syria Recovery Trust Fund“
ausgegeben (
www.auswaertiges-amt.de/EN/Aussenpolitik/Laender/Aktuelle_
Artikel/Syrien/130902-BM-Jarba.html; bitte mit Angaben über die genauen
Orte)?
Der Syria Recovery Trust Fund (SRTF) fördert seit Frühjahr 2014 unter anderen
Maßnahmen zur Wiederherstellung der Wasser- und Stromversorgung, die
Beschaffung von Krankenwagen und medizinischem Gerät, die Beschaffung von
Weizen für die Nahrungsmittelproduktion und die Unterstützung bei der
Abfallbeseitigung in den Provinzen Aleppo, Hama, Idlib und Daraa.
Die Projektarbeit des SRTF ist auf der Homepage des Fonds dokumentiert
(
www.srtfund.org).
‡ Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
22. Welche Territorien kontrollieren nach Erkenntnissen der Bundesregierung
die „gemäßigten Oppositionsgruppen“ derzeit in Syrien (Stand:
November 2015), und wie viele Menschen ungefähr leben in diesen Gebieten?
Die von der Bundesregierung als Projektpartner unterstützten gemäßigten
Oppositionsgruppen sind in der Regel zivile Akteure, die sich über die Provinzen
Aleppo, Idlib und Daraa verteilen. Aufgrund der hohen Zahl an Binnenflüchtlingen
und syrischen Flüchtlingen im Ausland wie auch der sich ständig verschiebenden
Frontlinien liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse über die
Anzahl der der dort lebenden Menschen vor.
23. Welche Kooperationen der „gemäßigten Oppositionsgruppen“ mit den
islamistischen Extremisten in Syrien sind der Bundesregierung bekannt?
Viele zivile Akteure in Syrien leben unter der Herrschaft von islamistischen
bewaffneten Gruppen. Diese Akteure müssen in der Regel mit diesen Gruppen
kooperieren, um die Funktionsfähigkeit ihrer Gemeinden zu sichern. Als Beispiel
sei hier der Stadtrat von Idlib genannt, der zur Wahrung der Sicherheit in der Stadt
mit der Gruppe Ahrar al-Sham kooperieren muss.
24. Wie und in welchem Rahmen wurde in den Wiener Gesprächen zur
Lösung des Syrien-Konfliktes (
www.theguardian.com/world/2015/oct/30/
syria-peace-talks-vienna-iran-saudi-arabia) die Aufhebung der Sanktionen
durch USA und EU, welche maßgeblich zum Kollaps des syrischen
Gesundheitssystems beigetragen haben (jpubhealth.oxfordjournals.org/content/35/
2/195.long), diskutiert?
a) Welche Position hat die Bundesregierung in dieser Frage eingenommen?
b) Welche Position haben die Regierungen der anderen EU-Staaten sowie
der USA eingenommen?
Das Thema Sanktionen war nicht Gegenstand der Wiener Syrien-Gespräche.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
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ISSN 0722-8333]