„Informationsstrategie“ und „Gegendiskurse“ zur Verhinderung unerwünschter Migration
der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Jan Korte, Katrin Kunert, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In ihren Schlussfolgerungen vom 9. November 2015 haben die Innenministerinnen und Innenminister der EU-Mitgliedstaaten als „vordringliche Maßnahme“ eine „gemeinsame Informationsstrategie“ verabredet, mit der Migrantinnen und Migranten vor einer Reise in die Europäische Union gewarnt werden sollen. „Pull-Faktoren“ sollen dadurch verringert werden. Adressiert werden Geflüchtete („Asylbewerber, Migranten“) und ihre Unterstützenden („Schleuser und Menschenhändler“). Einzelheiten werden zunächst nicht genannt, jedoch sollten EU-Vorschriften zum Management der Außengrenzen und zum internationalen Schutz erklärt werden. Dies beinhalte auch die Möglichkeit von freiwilligen Ausreisen oder Abschiebungen, die in dem Dokument als „Rückkehr“ und „Rückführungsaktionen“ beschrieben werden. Anvisiert sind „Gegendiskurse“ zu Informationen, die durch „Menschenhändler und Schleuser“ verbreitet würden. Unterstützerinnen und Unterstützern von Fluchthilfe soll mit Informationen zur strafrechtlichen Verfolgung gedroht werden. Die Europäische Kommission soll nun ein „spezifisches Team aus allen relevanten institutionellen Akteuren“ zusammenstellen, die Arbeiten an der „Informationsstrategie“ sollen sofort beginnen. Entsprechende Maßnahmen werden auf der Ratstagung im Dezember vorgestellt.
Laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern vom 7. August 2015 hat auch die Bundesregierung ein Gesamtkonzept mit dem Auswärtigen Amt und den Herkunftsstaaten unter dem Titel „Informationskampagnen im Herkunftsland, Verkürzung der Bearbeitungszeiten für Asylanträge, Wiedereinreisesperren sowie verstärkte freiwillige Ausreisen“ entworfen. Ebenfalls am 7. August 2015 veröffentlichte das Bundesinnenministerium ein sogenanntes „Rückführungsvideo“, das eine Sammelabschiebung begleitet und beschreibt und das in vier Sprachen vertont wurde. Hintergrund sei die steigende Zahl der „fast durchweg aussichtslosen“ Asylanträge aus den Staaten des Westbalkan. In dem „Rückführungsvideo“ wird behauptet, eine spätere Einreise nach Deutschland werde „regelmäßig“ nur dann erlaubt, wenn die Kosten einer Abschiebung von den Betroffenen bezahlt worden seien. Allerdings musste das Bundesministerium des Innern (BMI) selbst einräumen, dass die Kostenerstattung bei der Festsetzung einer Wiedereinreisesperre allenfalls einer von mehreren Faktoren „zu berücksichtigen“ sei (Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/5804).
Die Bundesregierung hat ähnliche „Informationsmaßnahmen“ bereits in unterschiedlichen Regionen durchgeführt, weitere seien geplant (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 18/6403). Stephan Steinlein, Staatssekretär im Auswärtigen Amt, soll damit über rechtliche Rahmenbedingungen von Zugangsmöglichkeiten sowie „zur gesellschaftlichen Realität in Deutschland“ aufgeklärt werden. Zuständig seien die deutschen Auslandsvertretungen, die Informationen über „intensive Medienkontakte“ oder soziale Medien veröffentlichen. In sechs albanischen Tageszeitungen wurden von der deutschen Botschaft bereits Anzeigen mit der Aussage „Kein Wirtschaftsasyl in Deutschland“ veröffentlicht, in Albanien und Serbien erschienen entsprechende Facebook-Anzeigen in den Landessprachen. Auch die Deutsche Welle sei in Fernsehen, Hörfunk und Internet weltweit aktiv, um über „Gefahren auf der Flucht und die Verhältnisse in den Zielländern“ zu berichten. Der Sender veröffentlichte Interviews in albanisch und serbisch, auch die größten albanischen TV-Sender sowie bosnische und kosovarische Medien seien gewonnen worden. Weitere „Aufklärungsmaßnahmen“ würden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorgenommen. Nun sei eine „mediale Begleitung“ von Abschiebeflügen nach Albanien geplant.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Was ist der Bundesregierung zum Zustandekommen einer „Informationsstrategie“ der EU gegen unerwünschte Migration bekannt?
Wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung einen entsprechenden Vorschlag eingereicht, und wie hat sich die Bundesregierung in Diskussionen hierzu positioniert?
Aus welchen Erwägungen trägt die Bundesregierung mit, dass die „Informationsstrategie“ gegen unerwünschte Migration als „vordringliche Maßnahme“ bezeichnet wird?
Aus welchen Mitteln sollen entsprechende Anstrengungen nach Kenntnis der Bundesregierung finanziert werden?
Welche geografischen Regionen und, soweit bereits absehbar, welche Länder sollen von der „Informationsstrategie“ adressiert werden?
Auf welche Weise sollen Geflüchtete („Asylbewerber, Migranten“) und ihre Unterstützerinnen und Unterstützer („Schleuser und Menschenhändler“) erreicht werden?
Was ist der Bundesregierung über die Ausgestaltung von „Gegendiskursen“ gegen Informationen von „Menschenhändlern und Schleusern“ bekannt?
Was ist der Bundesregierung über Aktivitäten der Europäischen Kommission bekannt, die mit Arbeiten an der „Informationsstrategie“ sofort beginnen sollte?
Was ist der Bundesregierung über ein hierzu verabredetes „spezifisches Team aus allen relevanten institutionellen Akteuren“ bekannt?
Wo soll dieses „Team“ angesiedelt werden, und was ist der Bundesregierung über dessen Arbeitsweise bekannt?
Was ist der Bundesregierung über weitere, anvisierte Beteiligte einer „Informationsstrategie“ bekannt bzw., sofern diese noch nicht feststehen, welche Beteiligten sollten dem „Team“ aus Sicht der Bundesregierung angehören?
Auf welche Weise wird sich die Bundesregierung an dem „Team“ beteiligen?
Welche weiteren außer den in der Bundestagsdrucksache 18/6403 aufgeführten Maßnahmen wurden oder werden im Rahmen des Gesamtkonzepts „Informationskampagnen im Herkunftsland, Verkürzung der Bearbeitungszeiten für Asylanträge, Wiedereinreisesperren sowie verstärkte freiwillige Ausreisen“ durchgeführt, wann begannen oder beginnen die Maßnahmen, und wer ist jeweils als Träger und Durchführender beteiligt?
Mit welchen Medien (auch Internet) welcher Länder wurde hierzu bereits zusammengearbeitet, bzw. in welchen Medien wurden welche Inhalte platziert?
Welche Kernaussagen übermittelten die jeweiligen „Informationsmaßnahmen“?
Welche Kosten sind bislang im Rahmen des Gesamtkonzepts „Informationskampagnen im Herkunftsland, Verkürzung der Bearbeitungszeiten für Asylanträge, Wiedereinreisesperren sowie verstärkte freiwillige Ausreisen“ entstanden, und wie werden diese übernommen?
Inwiefern trifft es zu, dass Anzeigen der deutschen Botschaft in albanischen Tageszeitungen die Aussage „Kein Wirtschaftsasyl in Deutschland“ transportierten?
Wer war für die Abfassung und Gestaltung der Anzeigen verantwortlich?
Auf welche Weise war oder ist die Deutsche Welle entsprechend ihres gesetzlichen Auftrags in das Gesamtkonzept „Informationskampagnen im Herkunftsland, Verkürzung der Bearbeitungszeiten für Asylanträge, Wiedereinreisesperren sowie verstärkte freiwillige Ausreisen“ eingebunden?
Welche Treffen mit der Deutschen Welle und welchen weiteren Beteiligten haben hierzu stattgefunden?
Wann und wo hat der Sender nach Kenntnis der Bundesregierung außer den in der Bundestagsdrucksache 18/6403 aufgeführten Interviews bereits Beiträge platziert?
Welche weiteren „Aufklärungsmaßnahmen“ sind von deutschen Behörden geplant?
An welchem Datum und von welchem Flughafen sollen die Abschiebeflüge nach Albanien stattfinden, zu denen eine „mediale Begleitung“ geplant ist?
Wer soll diese „mediale Begleitung“ vornehmen, und welche Medien werden hierzu eingeladen?
Welche albanischen Behörden, deutschen Botschaftsangehörigen, Ministerien des „rückführenden Bundeslandes“ sowie sonstigen Beteiligten sind für die Teilnahme an der Maßnahme vorgesehen?
Auf welche belastbaren Erkenntnisse stützt sich der Staatssekretär Stephan Steinlein mit seiner Aussage, die Maßnahmen hätten bereits erfolgreich „Menschen dazu bewegen können, sich und ihre Familien nicht den Belastungen, Gefahren und negativen finanziellen Folgen einer aussichtslosen Reise auszusetzen“?