Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 der Bundesregierung
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, Kornelia Möller, Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung begründet ihren Gesetzentwurf mit der Behauptung: „Die Mehrzahl der verlässlichen Vergleichsuntersuchungen zur internationalen Unternehmensteuerbelastung kommt zu dem Ergebnis, dass Deutschland im internationalen Vergleich bei Kapitalgesellschaften eine der höchsten nominalen und effektiven Steuerbelastungen aufweist.“ Einschränkend wird für die Personenunternehmen hinzugefügt, dass bei ihnen aufgrund früherer Steuersenkungen „keine generelle Notwendigkeit für weitere Steuersatzsenkungen (besteht).“
Empirische, mit internationalen Vergleichsdaten über die tatsächliche Steuerzahlung versehene Belege für die von der Bundesregierung als „nicht wettbewerbsfähig“ qualifizierte effektive Unternehmensteuerbelastung enthält die Begründung zum Gesetzentwurf nicht. Genannt werden nominale Steuersätze und (in absoluten Zahlen) das Kassenaufkommen verschiedener Steuerarten. Maßstab für den internationalen Vergleich kann aber in erster Linie nur die effektive Steuerbelastung sein, die sich aus dem Verhältnis von tatsächlich gezahlten Steuern zu den erwirtschafteten Gewinnen ergibt. Der Gesetzentwurf enthält zu dieser entscheidenden Frage keine empirisch begründete Aussage.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Wie begründet die Bundesregierung unter verteilungs-, konjunktur- und fiskalpolitischen Gesichtpunkten ihr Vorhaben, angesichts von hohen und weiter steigenden Gewinnen deutscher Unternehmen und angesichts der zum 1. Januar 2007 in Kraft getretenen zusätzlichen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger zum 1. Januar 2008 eine massive Senkung der Unternehmensteuer durchzusetzen?
Aus welchen Gründen verwirft die Bundesregierung die finanzwissenschaftliche Erkenntnis, dass weder Steuersenkungen noch insbesondere Steuersenkungen für besonders hohe Einkommen im konjunkturellen Aufschwung ratsam sind, weil sie die finanzpolitischen Spielräume verengen, um auf künftige Eintrübungen der wirtschaftlichen Entwicklung reagieren zu können?
Waren an der Erarbeitung des Entwurfs eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Unternehmen und/oder Verbänden direkt beteiligt?
Wenn ja, um welche Unternehmen beziehungsweise Verbände handelt es sich, und in welchem Zeitraum waren sie beteiligt?
Weshalb wird die auch von der Bundesregierung festgestellte Diskrepanz zwischen nominaler und effektiver Steuerbelastung deutscher Unternehmen weder quantifiziert noch einem internationalen Vergleich unterzogen?
Aus welchen Gründen verzichtet die Bundesregierung darauf, eine Zielgröße für die anzustrebende effektive Unternehmensteuerbelastung zu nennen?
Mit welchen empirischen Daten beziehungsweise Studien über die effektive Steuerbelastung der in Deutschland veranlagten Unternehmen begründet die Bundesregierung ihr Vorhaben, die Unternehmenssteuern ab 2008 zu senken?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW-Wochenbericht 5/2007, S. 58), dass die Unternehmens- und Vermögenseinkommen in Deutschland gegenwärtig nur mit einer Steuerquote von rund 20 Prozent belastet sind
(Antwort bitte mit Begründung)?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der von der Europäischen Kommission veröffentlichten Studie „Structures of the Taxation Systems in the European Union: 1995–2004“ (Doc. TAXUD E4/2006/DOC/3201), die besagt, dass die effektive Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften und Kapitaleinkommen (Implicit tax rates on capital) in Deutschland in den Jahren 2002 bis 2004 auf 21,1 bis 21,7 Prozent gesunken ist und damit erheblich unter den entsprechenden Vergleichsdaten von Frankreich, Großbritannien und Italien liegt
(Antwort bitte mit Begründung)?
Wie hoch war die effektive Steuerbelastung (tatsächlich gezahlte Steuern im Verhältnis zu erwirtschafteten Gewinnen) der in Deutschland steuerlich veranlagten Kapitalgesellschaften einerseits und Personengesellschaften andererseits im Vergleich zu den Unternehmen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in den USA und Japan im Zeitraum 1995 bis 2005
(soweit Datenreihen nicht vollständig vorliegen, bitte die verfügbaren Daten nennen)?
Wie hoch war der Anteil der gesamten auf Unternehmens- und Vermögenseinkommen zu entrichtenden Steuern am Bruttoinlandsprodukt Deutschlands im Vergleich zu den entsprechenden Daten der in Frage 9 genannten Länder im Zeitraum 1995 bis 2005
(soweit Datenreihen nicht vollständig vorliegen, bitte die verfügbaren Daten nennen)?
In welcher Höhe haben die im Deutschen Aktienindex vertretenen Unternehmen in den Jahren 1995 bis 2006 in der Bundesrepublik Deutschland Steuern gezahlt, und welche effektive Steuerbelastung ergibt sich daraus für diese Unternehmen
(soweit Datenreihen nicht vollständig vorliegen, bitte die verfügbaren Daten nennen)?
Aus welchen Gründen ist nach der am 1. Januar 2001 in Kraft getretenen Senkung der Körperschaftsteuersätze auf einheitlich 25 Prozent das Aufkommen an Körperschaftsteuern massiv und wesentlich stärker als von der damaligen Bundesregierung erwartet gesunken?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die auf Seite 74 des Entwurfs eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 genannte Nettoentlastung deutscher Unternehmen nicht wesentlich (um mehr als 50 Prozent) höher ausfällt als von der Bundesregierung gegenwärtig erwartet?
Wird die Bundesregierung die Senkung der Unternehmensteuern rückgängig machen oder modifizieren, wenn sie nach Inkrafttreten der Unternehmensteuerreform 2008 zu der Erkenntnis kommt, dass die Nettoentlastung deutscher Unternehmen wesentlich (um mehr als 50 Prozent) höher ausgefallen ist als von der Bundesregierung gegenwärtig erwartet
(Antwort bitte mit Begründung)?
Wie begründet die Bundesregierung nach den gegenteiligen Erfahrungen der zum 1. Januar 2001 in Kraft getretenen Unternehmensteuerreform (Schrumpfung beziehungsweise Stagnation der Investitionen trotz massiver Steuersenkung) ihre Erwartung, dass eine steuerliche Entlastung der deutschen Unternehmen die Investitionstätigkeit anregen werde?
Wie erklärt die Bundesregierung, dass Länder mit einer – im Vergleich zu Deutschland – höheren effektiven Steuerbelastung der Unternehmen, wie etwa Großbritannien, die USA und Frankreich, im Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre eine dynamischere private Investitionstätigkeit verzeichnen konnten?
Wie will die Bundesregierung verhindern, dass die steuerliche Entlastung der in Deutschland steuerlich veranlagten Unternehmen ab 2008 zu Mitnahmeeffekten, aber nicht zu verstärkter Investitionstätigkeit führt?
Wird die Bundesregierung die Senkung der Unternehmensteuern rückgängig machen oder modifizieren, wenn sie nach Inkrafttreten der Unternehmensteuerreform 2008 zu der Erkenntnis kommt, dass die Investitionstätigkeit dadurch nicht angeregt worden ist
(Antwort bitte mit Begründung)?
Weshalb erwartet die Bundesregierung, dass die Einführung einer Abgeltungsteuer das Steueraufkommen aus Kapitalerträgen erheblich und dauerhaft (zumindest bis 2012) senken wird, obwohl sie zur Begründung der Sinnhaftigkeit einer Abgeltungsteuer auf das Beispiel Österreich hinweist, wo sich laut OECD das Steueraufkommen aus Kapitalerträgen nach Einführung einer Abgeltungsteuer sehr stark erhöht hat?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung ihre Absicht, nach Einführung einer Abgeltungsteuer den Kapitalertragsteuerabzug abschließend und anonymisiert von Finanzdienstleistern vornehmen zu lassen?
Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung angesichts des von Finanzdienstleistern vorzunehmenden, abschließenden und anonymisierten Steuerabzugs Steuerhinterziehung erfassen und sanktionieren?