Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/5061
16. Wahlperiode 18. 04. 2007
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 16. April 2007 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Ute Koczy, Rainder
Steenblock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/4926 –
Die Entwicklungsbank des Europarates (Council of
Europe Development Bank, CEB)
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Während die Europäische Investitionsbank (EIB) und die Europäische Bank
für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE, auch Osteuropabank) häufiger im
Licht der europäischen Öffentlichkeit stehen, ist die dritte sog.
Entwicklungsbank, die Entwicklungsbank des Europarates (CEB), vielen Europäerinnen und
Europäern unbekannt.
Die Feierlichkeiten zum 50-jährigen Bestehen der Entwicklungsbank des
Europarates im November 2006 brachten die CEB wieder stärker ins
öffentliche Bewusstsein.
Die CEB ist eine multilaterale Entwicklungsbank, die seit 1956 Kredite für
soziale und ökologische Projekte in Europa vergibt.
Obwohl 39 Länder Kapitaleigner der Bank sind und sie ein Stammkapital von
über 3 Mrd. Euro besitzt, agiert die CEB weitgehend ohne öffentliche und
parlamentarische Wahrnehmung, Kontrolle und Rechenschaftslegung.
Deutschland ist – zusammen mit Frankreich und Italien – als Gründungsmitglied und
mit 16,7 Prozent Anteil am Stammkapital einer der größten Kapitaleigner der
CEB und sowohl im Direktionsausschuss als auch im Verwaltungsrat vertreten.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Entwicklungsbank des Europarats wurde durch ein Teilabkommen des
Europarats 1956 ursprünglich als „Umsiedlungsfonds für nationale Flüchtlinge
und Überbevölkerung in Europa“ (Resettlement Fund for National Refugees and
Over-Population in Europe) gegründet und firmierte später als „Sozialer
Entwicklungsfonds des Europarats“ (Council of Europe Social Development
Fund), bevor sie 1999 in Entwicklungsbank des Europarats umbenannt wurde.
Diese Namensgebung sollte den mittlerweile entwickelten Auftrag der Bank
widerspiegeln. Der ursprüngliche Schwerpunkt ihrer Tätigkeit lag bei der
Flüchtlingshilfe. Man wollte insbesondere auch die ostdeutschen Flüchtlinge
unterstützen, die als Folge des zweiten Weltkrieges nach Westdeutschland
gekommen waren. Im Laufe der Jahre änderte sich die Schwerpunktsetzung.
Ziel der Bank heute ist die Verbesserung der Lebensverhältnisse in den am
wenigsten begünstigten Regionen Europas. Die CEB fördert Projekte in den
Bereichen Ausbildung, berufliche Bildung, Gesundheit, soziales Wohnungswesen,
Beschäftigung in kleinen und mittleren Unternehmen, benachteiligte städtische
Gebiete, ländliche Gebiete, Umweltschutz, kulturelles Erbe, Demokratie und
Menschenrechte. Nach 1989 verlagerte sich die Geschäftstätigkeit der Bank,
eingefordert von den Mitgliedstaaten (insbesondere von Deutschland als einer
der Hauptanteilseigner), zunehmend nach Mittel- und Osteuropa. Der Bank
traten seit 1994 17 weitere Staaten bei. Ihr gehören heute 39 Staaten an.
Die CEB gibt langfristige zweckgebundene Darlehen und Garantien für soziale
Zwecke zu überwiegend marktnahen Bedingungen. Darüber hinaus vergibt sie
in begrenztem Umfang Kredite zu „weichen“ Konditionen an ausgewählte
Länder. In den Jahren 2000 bis 2005 vergab die CEB Darlehen in Höhe von
insgesamt rund 9,7 Mrd. Euro.
Besonders erfreulich ist, dass die Fokussierung auf die Zielgruppenländer in
Mittel- und Osteuropa im Geschäftsjahr 2006 weiter zugenommen hat, 80
Prozent der bewilligten Kredite entfielen auf diese; dies entspricht einer Steigerung
gegenüber 2005 von 65 Prozent.
Im Zeitraum von 1999 bis 2006 entfielen 58 Prozent der Projekte auf soziale
Integration, 31 Prozent auf den Umweltbereich und 11 Prozent auf Förderung
von Humankapital.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Arbeit der
Entwicklungsbank des Europarates?
Die Bundesregierung unterstützt das Mandat der Bank, die soziale Kohäsion in
den Mitgliedstaaten des Europarats zu fördern. Dabei ist die zunehmende
Fokussierung der CEB auf Projekte in Mittel- und Osteuropa sowie der Türkei – die
so genannten Zielgruppenländer – zu begrüßen. Durch das Engagement der
Bank wird die Förderung von Menschenrechten, Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit durch den Europarat sinnvoll finanziell flankiert, wobei der Europarat
die Möglichkeit hat, eigene Schwerpunkte zu setzen. Zuletzt nutzte er diese
Möglichkeit im Jahr 2005, als der 3. Gipfel der Staats- und Regierungschefs in
Warschau im Rahmen des verabschiedeten Aktionsplans die CEB aufforderte,
die Förderung der Menschenrechte in den Katalog der förderwürdigen
Maßnahmen aufzunehmen. Dies wurde vom Verwaltungsrat der CEB anschließend
umgesetzt.
2. Inwiefern sieht die Bundesregierung die politischen Aufträge an die CEB
(besonders: soziale Integration, Umweltschutz, Verbesserung von
Ausbildung und Gesundheit) als erfüllt an?
Nach wie vor gibt es in den Ländern der Kapitaleigner der CEB Bedarf für
Aktivitäten zur Förderung der sozialen Kohäsion. Anders als bei der
Europäischen Investitionsbank (EIB) und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und
Entwicklung (EBEW) wachsen Länder nicht aus der Förderung der Bank
heraus: die Aktivitäten der CEB orientieren sich nicht am allgemeinen
Entwicklungsstand eines Landes (gemessen an dem Pro-Kopf-Einkommen), sondern an
den Bedürfnissen besonders notleidender Bevölkerungsgruppen oder Regionen.
Daher ist es aus Sicht der Bundesregierung unverzichtbar, dass die Bank ihr
Mandat zur Förderung von sozialer Integration und Umweltschutz sowie der
Verbesserung von Ausbildung und Gesundheit auch weiterhin ausübt.
3. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Transparenz der CEB zu
erhöhen?
Die Bundesregierung hält es für notwendig, die Sichtbarkeit und Transparenz
der Bank ständig weiter zu erhöhen. Es wird insoweit auf die Antwort zu Frage 4
verwiesen.
4. Setzen sich die deutschen Vertreter in den Gremien der CEB für mehr
Transparenz der Bank ein, und wenn ja, in welcher Weise?
Die Bundesregierung setzt sich sowohl im Direktionsausschuss wie auch im
Verwaltungsrat für mehr Sichtbarkeit und Transparenz der CEB ein. Die auf
Initiative der Bundesregierung zustande gekommene Präsentation der CEB am
28. November 2006 im Auswärtigen Amt, die u. a. einen direkten Austausch mit
Vertretern des Deutschen Bundestages und der Parlamentarischen Versammlung
des Europarats ermöglichte, leistete hierzu einen – auch in den anderen
Mitgliedstaaten des Europarats wahrgenommenen – Beitrag. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
5. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die CEB der
Öffentlichkeit einen aussagekräftigen Rechenschaftsbericht vorlegen muss?
Der Jahresbericht der Bank wird auf der Internetseite der CEB eingestellt und ist
damit einer breiten Öffentlichkeit zugänglich. Der Jahresbericht enthält
ausführliche Informationen zu den Programm- bzw. Projektaktivitäten der CEB in den
Einsatzländern, der Finanzierung der Bankaktivitäten, der Bilanz, dem
Risikomanagement und der Mitarbeiterförderung. Die Bundesregierung hat sich in den
entsprechenden Organen der Bank dafür ausgesprochen, die Informationspolitik
der Bank weiter zu verbessern und über die Einstellung von
Hintergrundpapieren auf der Internetseite einen umfassenden Zugang der Öffentlichkeit zur
Arbeit der Bank zu ermöglichen. Dem trägt die verbesserte Internetseite der
Bank Rechnung, die mittlerweile zahlreiche Zusatzinformationen über die
Geschäftstätigkeit wie Bankstatuten, Partnerschaftsabkommen,
Informationsbroschüren, Projektevaluierungsberichte oder Corporate-Governance-
Grundsätze enthält.
6. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die CEB in Zukunft den
nationalen Parlamenten sowie der Parlamentarischen Versammlung des
Europarates detailliert rechenschaftspflichtig wird, und wenn nein, warum
nicht?
Ein Tätigkeitsbericht über die CEB wird alle drei Jahre vom Ausschuss für
Wirtschafts- und Entwicklungsfragen der Parlamentarischen Versammlung des
Europarates erstellt. Aktuell wird an einem solchen Bericht gearbeitet. Die
Statuten der Bank sehen vor, dass dieser Bericht von der Parlamentarischen
Versammlung beraten wird. Eine Rechenschaftspflicht der CEB gegenüber den
nationalen Parlamenten ist in den Statuten nicht vorgesehen. Die
Bundesregierung setzt sich in Absprache mit wichtigen Partnern für eine Modernisierung der
Statuten ein.
7. Hält die Bundesregierung die Kontrollorgane (insbesondere den
Direktionsausschuss) der Bank für ausreichend?
Liegen Beispiele vor, in denen die Gremien ihre Kontrollfunktion aktiv
wahrgenommen und auf die Geschäftspraxis der Bank relevant Einfluss
genommen haben?
Den Kontrollorganen der Bank – Direktionsausschuss und Verwaltungsrat –
obliegt nach dem Teilabkommen über die Errichtung der Bank die Kontrolle der
Bank.
Der Direktionsausschuss, der dreimal im Jahr zusammentritt, hat eine primär
politische Steuerungsfunktion.
Der Verwaltungsrat tritt fünfmal im Jahr zusammen und befasst sich im Detail
mit der Umsetzung der politischen Leitlinien für die Kreditpolitik sowie mit
Finanz- und Verwaltungsfragen.
Den Kontrollorganen stehen interne und externe Kontrolleure zur Seite.
Zugleich hat sich die CEB der Kontrolle durch die internationalen Ratingagenturen
unterworfen, die ihr mit dem Prädikat „AAA“ die höchste Kreditwürdigkeit
zuerkannt haben. Die Kontrolle hat sich bisher als effektiv erwiesen.
8. Setzt sich die Bundesregierung für ein internes Auditsystem der Bank ein,
und wenn ja, wie?
In der Bank existiert seit 1997 die Abteilung Innenrevision („Internal Audit“).
Nach Auskunft der Bank hat diese Abteilung im Jahr 2006 allein 16 interne
Prüfberichte vorgelegt.
9. Wie bewerten die Bundesregierung und ihre Vertreter den strukturellen
Aufbau der Bank?
Wurden bereits konkrete Veränderungen beantragt oder ist dies
beabsichtigt?
Der strukturelle Aufbau (Organigramm) der CEB wird laufend als Teil des
Jahresbudgets der Bank überprüft und mit ihm vom Verwaltungsrat genehmigt.
Das Organigramm unterliegt somit laufenden Änderungen, die vorab mit dem
Verwaltungsrat abgestimmt werden. Zuletzt wurde eine Zentraldirektion für
Rechtsfragen und Planung eingerichtet.
10. Wie steht die Bundesregierung zur Tatsache, dass im wichtigen
Direktionsausschuss der Bank die ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten beim
Europarat sitzen, statt – wie dies bis vor einigen Jahren der Fall war –
Finanzexperten?
Der Direktionsausschuss nimmt – in etwa dem deutschen Aktienrecht
vergleichbar – die Aufgaben eines Aufsichtsrats war. Es obliegt den Mitgliedstaaten,
ihren Vertreter in diesem Gremium zu bestimmen. Seit Gründung der Bank haben
die meisten Mitgliedstaaten den jeweiligen „Ständigen Vertreter“ beim
Europarat mit dieser Aufgabe betraut. Deutschland entsandte bis 2001 einen Vertreter
bzw. eine Vertreterin aus der Zentrale des Auswärtigen Amts. Unter der
vorherigen Bundesregierung wurde diese Praxis der der übrigen Mitgliedstaaten
angepasst. Seit 2001 vertritt der deutsche Ständige Vertreter beim Europarat die
Bundesregierung im Direktionsausschuss. Die Besetzung des
Direktionsausschusses durch die Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten beim Europarat
ermöglicht eine enge politische Verzahnung mit der eigentlichen Arbeit des
Europarates. Da der Direktionsausschuss als Aufsichtsrat primär eine politische
Impulsfunktion hat, ist mit der gegenwärtigen Praxis ein Mehrwert verbunden. Die
finanzpolitische Expertise bei der Kontrolle der Bank ist dadurch gewährleistet,
dass im Verwaltungsrat traditionell Vertreter der Finanzministerien
zusammenarbeiten. Die Bundesregierung sieht – ebenso wie die anderen Kapitaleigner –
keinen konkreten Anlass, von dieser bewährten Arbeitsteilung abzuweichen.
11. Befürwortet die Bundesregierung die Einführung von gängigen
Corporate-Governance-Instrumenten bei der CEB?
Wenn ja, welche, und hat sie bereits entsprechende Initiativen ergriffen?
Die Bundesregierung befürwortet eine Verbesserung der Corporate Governance
und setzt sich hierfür auch in den Organen der CEB ein. So wurde zum Beispiel
von deutscher Seite zuletzt im Verwaltungsrat der Vorschlag eingebracht, bereits
in diesem Jahr die budgetären Voraussetzungen für die rasche Einstellung eines
für die Überwachung und Einhaltung der Vorschriften zuständigen Mitarbeiters
(„Compliance Officer“) zu schaffen, der dann auch die vor kurzem
angenommene Anti-Korruptions-Charta, den Verhaltenskodex („Code of Conduct“), die
internen Kontrollfunktionen („Control Functions“) sowie die
Beschaffungsrichtlinien für Güter, Arbeits- und Dienstleistungen („Principles for the
procurement of goods, works and services“) der Bank überprüfen und Vorschläge für
deren Überarbeitung unterbreiten soll. Im Zuge der in der zweiten Jahreshälfte
vorzulegenden Halbzeitbilanz („Mid-Term-Review“) der Bank wird eine
weitere Diskussion zu Governance-Fragen erwartet.
Als Beispiele von Initiativen, die in letzter Zeit von der Bundesregierung
unterstützt wurden, können angeführt werden:
● Im Rahmen des Geschäftsplans 2005 bis 2009 wurde von den
Leitungsgremien ein Instrumentarium zur Steuerung von Bankrisiken verabschiedet, das
sich direkt aus den Empfehlungen von Basel II ableitet und von den
Ratingagenturen positiv bewertet wird;
● seit 2005 wird der gesamte Geschäftsbericht gemäß IFRS-
Bilanzierungsrichtlinien erstellt;
● im Juni 2006 wurden „Grundsätze der Kreditvergabe und
Projekfinanzierung“ verabschiedet, wodurch die Rahmenbedingungen der
Geschäftstätigkeit der CEB genauer definiert wurden;
● Stärkung der Ex-post-Projektevaluierung;
● Ausbau der Internetseite der Bank seit Beginn 2007, um den Zugang der
Öffentlichkeit zu Informationen der CEB zu verbessern.
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Praxis der CEB, einen Großteil
ihres Darlehensvolumens an Zwischenbanken zu vergeben, sodass über
diesen Umweg nichteuropäische Banken Geld erhalten können, das
eigentlich ausschließlich für europäische Institutionen vorgesehen ist?
Inwiefern setzt sie sich für eine Veränderung dieser Praxis ein?
Die Bank refinanziert sich zwar kostengünstig weltweit auf dem internationalen
Kapitalmarkt; die Zwischenbanken, so genannte Intermediäre, mit denen die
CEB bei der Kreditvergabe zusammenarbeitet, sind jedoch allesamt Banken aus
europäischen Ländern. Angesichts ihrer begrenzten Kapazität könnte die CEB
ohne die Intermediäre bei weitem nicht so viele Begünstigte vergleichbar
kostengünstig erreichen, wie es gegenwärtig der Fall ist. Im Rahmen einer
konsequenten Kostenbegrenzungsstrategie hat sich die CEB bewusst dafür
entschieden, keine nationalen Repräsentationsbüros zu betreiben. Der Intermediär kann
somit sein Spezialwissen über die örtlichen oder sektoriellen Verhältnisse
einbringen, über die die CEB intern nicht verfügt.
Darüber hinaus garantieren die Intermediäre über ihr gutes Rating wiederum ein
gutes Rating und ein ausgewogenes Risikoportfolio auch für die Bank selbst, die
im Verhältnis zu ihrem Kreditportfolio ein prozentual geringeres Eigenkapital
hat als andere Entwicklungsbanken. Deshalb ist die Einschaltung
leistungsfähiger und angesehener Zwischenbanken zu günstigen Konditionen angesichts
der starken Zunahme von Aktivitäten in den Zielgruppenländern (2006 rd.
80 Prozent des Neugeschäfts) zu befürworten. Die Zielgruppenländer der CEB
können darüber hinaus von dem speziellen Know-how der Intermediäre –
beispielsweise in den Bereichen Mikrofinanzierung oder Energieeffizienz von der
KfW – profitieren.
Im Interesse noch größerer Transparenz setzt sich die Bundesregierung seit
Jahren dafür ein, die jährliche Kreditvergabe regional nicht nur nach dem Sitz der
Kreditnehmer einschließlich Zwischenbanken, sondern auch – zumindest
expost – nach dem Standort der finanzierten Projekte bzw. der End-Kreditnehmer
aufzuschlüsseln.
13. Betrachtet die Bundesregierung das in Frage 12 dargelegte Verfahren als
konform zur Satzung der CEB?
Inwiefern hält sie das effektive Monitoring der finanzierten Projekte unter
diesen Umständen für möglich?
Das genannte Verfahren ist aus Sicht der Bundesregierung satzungskonform. In
den Bankstatuten ist die Einschaltung von Zwischenbanken vorgesehen
(Artikel VII). Ein effektives Monitoring der über Intermediäre finanzierten
Projekte ist möglich, indem die CEB sich den jederzeitigen Zugang zu den
Projekten sowie der notwendigen Dokumentation vertraglich zusichern lässt, so dass
eine umfassende Evaluierung der Projekte gewährleistet ist. Darüber hinaus
haben die Intermediäre ein eigenes Interesse an einer reibungslosen
Implementierung der Projekte im Sinne der vorgegebenen Zielsetzung, so dass es de facto
einen doppelten Monitoring-Prozess durch Intermediäre und CEB gibt.
14. Sieht die Bundesregierung in der CEB eine unlautere Konkurrenz zu
Geschäftsbanken in einigen Geschäftsbereichen, und wenn ja, inwiefern?
Nein
15. Setzt sich die Bundesregierung für eine Ausweitung ihres Einflusses in
den Gremien der CEB ein, und wenn ja, inwiefern?
Der Einfluss der Mitgliedstaaten in den Gremien der CEB hängt in starkem
Maße von ihrem Anteilskapital ab. Entscheidungen werden entweder mit
Mehrheit der gewichteten Kapitalanteile oder doppelter Mehrheit aus gewichteten
Kapitalanteilen und Stimmenanteil der Mitgliedsländer getroffen. Deutschland
hält zurzeit 16,7 Prozent Anteile des Kapitals. Eine Ausweitung des Einflusses
würde eine Kapitalerhöhung voraussetzen. Das könnte nur zulasten der
kleineren Kapitaleigner (Länder) gehen, was zur Zeit nicht realistisch erscheint und
auch nicht beabsichtigt ist.
16. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit den anderen
Entwicklungsbanken in Europa (EIB und Osteuropabank)?
Um die Zusammenarbeit mit anderen Entwicklungsbanken wie auch mit der
EU-Kommission zu verbessern, hat die CEB so genannte Memoranda of
Understanding (MoU) ausgehandelt. Sie haben zum Ziel, die Koordinierung zu
intensivieren und die Zusammenarbeit unter klarer Abgrenzung der jeweiligen
Kernmandate zu verbessern. Die Erfahrungen dieser Kooperation sind bislang
positiv.
17. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass sich die regionalen
Arbeitsgebiete und thematischen Aufgaben der CEB (Investitionen in
soziale Infrastruktur, Wiederaufbau) manchmal mit denen der EIB oder der
Osteuropabank überschneiden?
Die Bundesregierung setzt sich in den Gremien der genannten Banken stets
dafür ein, mögliche Doppelungen oder Überschneidungen zu vermeiden und zu
diesem Zwecke eine enge Koordinierung zu gewährleisten. Die zuvor
erwähnten MoU dienen diesem Ziel.
Grundsätzlich hat jede Institution ihr spezielles Aufgabengebiet. Die EIB ist für
die Finanzierung europäischer Infrastrukturprojekte zuständig, die EBWE für
den Transformationsprozess der ehemaligen Staatswirtschaften, die CEB für die
Finanzierung von Sozial- und Umweltprojekten. Auch geographisch gibt es
unterschiedliche Schwerpunkte:
● Die EIB ist der Europäischen Union zugeordnet.
● Die EBWE arbeitet nach ihrer Neuorientierung bis weit außerhalb der
Grenzen des europäischen Kontinents.
● Die CEB arbeitet sowohl in Mittel- und Osteuropa als auch in Westeuropa.
18. Könnte aus Sicht der Bundesregierung eine Fusion der Banken EIB,
EBWE und CEB oder die Zusammenlegung einzelner Bereiche der
verschiedenen Banken Effizienzgewinne bringen?
Effizienzgewinne werden durch die verstärkte Koordinierung und
Zusammenarbeit im Rahmen der MoU erwartet, nicht aber durch Fusion als solche. Eine
Fusion erscheint angesichts der spezifischen Mandate und der unterschiedlichen
Zusammensetzung und Interessen der Anteilseigner im Übrigen auch nicht
realistisch.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
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