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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Sicherheit der Verkehrsteilnehmer durch unterschiedliche Schutzplankensysteme

Verbreitung von Systemen aus Stahl bzw. Beton, Bewertung hinsichtlich unterschiedlicher Anbringungs- und Wartungskosten, Durchfahrschutz und Federwirkung; Verbreitung und Mehrkosten von Unterfahrschutzsystemen, Anteil der Spendenfinanzierung bei Anbringung, Unterstützung von Ländern, Kommunen, Initiativen und Vereinen; Notwendigkeit einer gesetzlichen Verpflichtung zur Anbringung an Gefahrenstellen auf Bundesstraßen, Planung einer Gesetzesinitiative<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

05.01.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/710802.12.2015

Sicherheit der Verkehrsteilnehmer durch unterschiedliche Schutzplankensysteme

der Abgeordneten Thomas Lutze, Sabine Leidig, Caren Lay, Eva Bulling-Schröter, Kerstin Kassner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Viele Neubauten von Schutzplanken und Einrichtungen zum Durchfahrschutz zwischen Fahrbahnen werden weiterhin mit Beton vorgenommen. Leitplanken aus Stahl weisen jedoch eine höhere Federwirkung auf, da sie die Wucht des Aufpralls zurückgeben und das Fahrzeug somit sanfter umleiten.

Derzeit werden zahlreiche bestehende Mittelleitplanken aus Stahl durch solche ersetzt, welche die Gefahr eines Durchfahrens von schweren Fahrzeugen reduzieren. Gleichzeitig weisen diese stärkeren Stahlsysteme eine geringere Federwirkung auf.

In den letzten Jahren konnten mithilfe von Spenden privater Initiativen vermehrt Unterfahrschutzsysteme angebracht werden. Die Verbreitung ist jedoch nach Auffassung der Fragesteller noch nicht ausreichend und wird oftmals nur durch Spenden von Initiativen zur Fahrsicherheit gewährleistet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis über den jeweiligen Anteil der Verbreitung von System aus Stahl beziehungsweise Beton (bitte in absoluten Zahlen bzw. prozentuales Verhältnis nach Straßenarten und Bundesländern angeben)?

2

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den unterschiedlichen Kosten hinsichtlich der Anbringung und Wartung der jeweiligen Systeme aus Stahl und Beton?

3

Welches System (Stahl bzw. Beton) wird von der Bundesregierung unter Berücksichtigung der jeweiligen Kosten und des Schutzes für Verkehrsteilnehmer präferiert?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die jeweiligen Systeme aus Stahl bzw. Beton hinsichtlich der unterschiedlichen Wartungskosten?

5

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis über die Mehrkosten von Stahlschutzsystemen mit höherem Durchfahrschutz hinsichtlich der Anbringung und Wartung?

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis über die Anzahl der Demontage bestehender Mittelleitplanken bei der Ersetzung durch Stahlschutzsysteme mit höherem Durchfahrschutz?

Wie bewertet die Bundesregierung infolgedessen die reduzierte Federwirkung (vor allem im Hinblick auf die Konsequenzen für Pkw)?

6

Was spricht nach Einschätzung der Bundesregierung jeweils für Systeme aus Stahl und Beton?

7

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der höheren Federwirkung bei Systemen aus Stahl im Hinblick ihrer Einschätzung der jeweiligen Vor- und Nachteile bei Systemen aus Stahl bzw. Beton zu?

8

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis über die Verbreitung von Unterfahrschutzsystemen (bitte nach Straßenarten und Bundesländern auflisten)?

9

Wie schätzt die Bundesregierung die Mehrkosten hinsichtlich der Anbringung und Wartung von Unterfahrschutzsystemen ein?

10

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis über den Anteil der Spendenfinanzierung bei der Anbringung von Unterfahrschutzsystemen (bitte gesamt und nach Bundesländern auflisten)?

11

Inwieweit betrachtet die Bundesregierung Systeme aus Beton (Unterfahrschutz ohne Federwirkung) als Alternative zu Stahlsystemen mit zusätzlichem Unterfahrschutz?

12

Wie bewertet die Bundesregierung das Unterfahrschutzsystem, das vom Rheinischen Straßenbauamt Euskirchen entwickelt wurde hinsichtlich der Funktionalität und der Kosten für Anbringung und Wartung (die Bundesanstalt für Straßenwesen sieht unterhalb von 70 km/h keinen Nachteil für Pkw)?

13

In welcher Form unterstützt die Bundesregierung Länder und Kommunen, sowie Initiativen und Vereine hinsichtlich der Anbringung von Unterfahrschutzsystemen?

Plant die Bundesregierung diesbezüglich eine Gesetzesinitiative?

14

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis über die Unterstützung von Initiativen zur Anbringung von Unterfahrschutzsystemen auf Landesebene?

Inwieweit unterstützt die Bundesregierung selbst solche Initiativen?

15

Inwieweit sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer gesetzlichen Verpflichtung zur Anbringung von Unterfahrschutzsystemen an Gefahrenstellen auf Bundesstraßen (beispielsweise in kurvigen Autobahnabfahrten)?

Plant die Bundesregierung diesbezüglich eine Gesetzesinitiative?

Berlin, den 2. Dezember 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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