BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Flüchtlingsabkommen zwischen EU und Türkei

Beschluss eines Gemeinsamen Aktionsplans zum Umgang mit Flüchtlingen auf dem EU-Türkei-Gipfel vom 29. November 2015: Maßnahmen und Übereinkünfte, Bereitstellung von EU-Finanzmitteln, Ratifikation der Genfer Flüchtlingskonvention durch die Türkei, Achtung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung, Einstufung der Türkei als sicherer Herkunftsstaat; illegale Einreise von Flüchtlingen in die Türkei, Gegenmaßnahmen türkischer Sicherheitsbehörden, Bau und Betrieb von Aufnahmezentren, Existenz von Haftzentren, durch Haftandrohung erzwungene Ausreisen, Bau von Grenzbefestigungen, Abschiebungen in "sichere Gebiete" Syriens; registrierte Flüchtlinge in der Türkei (soziale und rechtliche Situation, Zugang zum Arbeitsmarkt); Menschenrechtsverletzungen türkischer Sicherheitskräfte bei Antiterroroperationen in kurdisch bewohnten Provinzen<br /> (insgesamt 25 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

17.02.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/734620.01.2016

Flüchtlingsabkommen zwischen EU und Türkei

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Jan Korte, Katrin Kunert, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 29. November 2015 vereinbarten die EU-Regierungschefs mit der Türkei einen gemeinsamen Aktionsplan zum Umgang mit Flüchtlingen. Die Türkei erhält stufenweise 3 Mrd. Euro von der EU, um ihre Grenzen besser zu kontrollieren und eine Weiterreise von Flüchtlingen nach Europa zu verhindern sowie die bereits im Land lebenden über zwei Millionen syrische Flüchtlinge besser zu unterstützen. Der EU-Türkei-Deal beinhaltet fernerhin eine Intensivierung der EU-Beitrittsverhandlungen. Kritikerinnen und Kritiker wie die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl sprechen von einem „Deal auf Kosten der Menschenrechte“, bei dem die EU ihre selbsterklärten demokratischen und menschenrechtlichen Standards hintanstelle. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan werde für seine „Türsteherdienste“ nicht nur finanziell fürstlich entlohnt. Die Abschottung der europäischen Außengrenzen seien zudem mit dem Stillschweigen der EU zu Menschenrechtsverletzungen durch den innenpolitisch zunehmend autoritär agierenden türkischen Präsidenten erkauft (www.proasyl.de/de/news/detail/news/ -7e87ae7da7/).

Der Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière sprach in einem am 13. Dezember 2015 in der „WELT“ veröffentlichten Interview von einer „Schlüsselrolle“ der Türkei bei der Sicherung der EU-Außengrenzen. Die aktuellen Verhandlungen hätten das Ziel einer größtmöglichen Unterbindung der Ausreise in die EU durch die Türkei. Dafür sei die EU bereit, der Türkei in vielen Bereichen entgegenzukommen. Der Bundesinnenminister lobte „erkennbare türkische Bemühungen, den Grenzübertritt zu verhindern“, es sei aber noch zu früh, von einer Trendwende zu sprechen (www.welt.de/politik/deutschland/article149895074/ Der-Hass-kriecht-bis-in-die-Mitte-der-Gesellschaft.html).

Bereits einen Tag nach dem EU-Türkei-Gipfel nahm die türkische Polizei in Küstennähe rund 1 300 Flüchtlinge fest, die vermutlich eine Überfahrt in Richtung der griechischen Inseln geplant hatten. Die Festgenommenen sollen zunächst in Abschiebezentren verbracht und zum Teil bereits abgeschoben worden sein (www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkei-nimmt-1300-fluechtlinge-fest-a- 1065355.html).

Schon vor dem EU-Türkei-Gipfel beklagte der Europäische Flüchtlingsrat, dass die Türkei an ihrer Grenze zu Syrien zunehmend rigider gegenüber Schutzsuchenden agiere. Flüchtlinge stranden demnach im Grenzgebiet, zudem finden illegale Rückführungen nach Syrien statt (www.proasyl.de/de/news/detail/ news/vor_dem_eu_tuerkei_gipfel_illegale_rueckfuehrungen_an_der_syrischen_ grenze_sind_bereits_alltag/). Seit September 2015 haben türkische Behörden laut der Menschenrechtsinformation Amnesty International hunderte Flüchtlinge aus Syrien und dem Irak vor allem in Grenznähe festgenommen und sie vor die Wahl gestellt, entweder in ihre Heimatländer abgeschoben oder auf unbestimmte Zeit inhaftiert zu werden. Im osttürkischen Erzurum und im südtürkischen Osmaniye seien entsprechende Haftzentren für Flüchtlinge errichtet worden, deren Insassen in der Regel keinen Kontakt zur Außenwelt hätten. Die Haftzentren seien aus EU-Geldern finanziert (www.spiegel.de/politik/ausland/amnesty-international- wirfttuerkei-abschiebung-syrischer-fluechtlinge-vor-a-1068039.html).

Mitte Dezember 2015 wurde bekannt, dass die Türkei an ihrer Grenze zum kurdischen Selbstverwaltungskanton Afrin im Osten Syriens eine Mauer errichtet. Eine Flucht der kurdischen Bevölkerung vor den dschihadistischen Gruppierungen, die derzeit den Kanton belagern und attackieren, wird damit weiter erschwert (http://anfenglish.com/kurdistan/turkish-soldiers-building-a-wall-at-efrin-border).

Von der türkischen Regierung kommt zudem der Plan, mindestens 100 000 syrische Flüchtlinge in „sichere Gebiete“ nach Syrien abzuschieben (www. welt.de/politik/ausland/article149596721/Tuerkei-plant-Rueckfuehrung-von- syrischen-Fluechtlingen.html).

Die von der Türkei ergriffenen Maßnahmen zur Unterbindung einer Weiterflucht nach Europa führen in der Praxis dazu, dass die Flucht für die Schutzsuchenden noch teurer, länger und gefährlicher wird, da Schlepper mehr Geld für ihre Dienste verlangen und auf längere Fluchtrouten über die Ägäis ausweichen. Allein in den ersten zehn Tagen des Dezember 2015 kamen nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration (IOM) 86 Menschen in der Ägäis ums Leben – ungeachtet der jeweiligen Dunkelziffer fast ebenso viele wie im gesamten Vormonat (www.proasyl.de/de/news/detail/news/-7e87ae7da7/).

Das EU-Türkei-Flüchtlingsabkommen erfolgte, nachdem die EU in ihrem im November 2015 veröffentlichten Fortschrittsbericht der Türkei deutliche Rückschritte unter anderem bei der Presse- und Meinungsfreiheit, der Rechtsstaatlichkeit und dem Umgang mit Minderheiten konstatiert hatte (www.welt.de/politik/ ausland/article148644604/Bemerkenswerte-Rueckschritte-bei-Meinungsfreiheit. html). In den letzten Wochen häuften sich erneut Übergriffe auf oppositionelle Medien. So wurden der Chefredakteur der Tageszeitung „Cumhuriyet“ und der Leiter ihres Hauptstadtbüros, Can Dündar und Erdem Gül, unter Spionagevorwürfen verhaftet, weil die Zeitung über Waffenlieferungen des türkischen Geheimdienstes an syrische Dschihadistengruppierungen berichtet hatte. Zudem wurden mehrere regierungskritische Medienhäuser aufgrund von Terrorismusvorwürfen unter staatliche Aufsicht gestellt (www.zeit.de/politik/ausland/2015- 11/pressefreiheit-tuerkei-jouralisten-gefaengnis-can-duendar; www.tagesspiegel.de/ politik/polizei-besetzt-regierungskritische-sender-die-tuerkei-versinkt-im- politischemwahnsinn/12507204.html).

Menschenrechtsvereinigungen und Oppositionspolitikerinnen und -politiker beklagen zudem gravierende Menschenrechtsverletzungen im Rahmen vermeintlicher Antiterroraktionen insbesondere gegenüber der kurdischen Zivilbevölkerung. Laut einem Bericht der Menschenrechtsstiftung der Türkei (TIHV) hat es allein zwischen dem 16. August und dem 12. Dezember 2015 insgesamt 52 unbegrenzte und rund um die Uhr anhaltende Ausgangssperren von insgesamt 163 Tagen in 17 Kreisen in sieben kurdischen Provinzen im Südosten der Türkei gegeben, von denen rund 1,3 Millionen Menschen betroffen waren. Im selben Zeitraum sollen 140 Zivilistinnen und Zivilisten von den türkischen Sicherheitskräften getötet worden sein. Durch Kampfhandlungen und den Beschuss von Wohngebieten aus Kriegswaffen einschließlich Artillerie und Kampfhubschraubern wurden zudem zahlreiche Wohnhäuser sowie historische Monumente beschädigt oder zerstört und zehntausende Bewohnerinnen und Bewohner der betroffenen Städte in die Flucht getrieben (www.jungewelt.de/2015/12-15/028.php).

Der Vorsitzende der Rechtsanwaltskammer von Diyarbakir, Tahir Elci, wurde am 28. November 2015 auf offener Straße erschossen, als er auf einer Pressekonferenz gegen die Zerstörung des historischen Erbes der Stadt bei Polizeioperationen protestiert hatte. Die Opposition sprach von gezieltem Mord infolge einer „Lynchkampagne“ der AKP-Regierung gegen Tahir Elci (www.welt.de/politik/ ausland/article149386417/Prominenter-kurdischer-Rechtsanwalt-erschossen.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Welche genauen Maßnahmen und Übereinkünfte wurden zwischen der EU und der Türkei im Rahmen ihres Abkommens zum Umgang mit Flüchtlingen vereinbart?

2

In welchen Punkten und mit welcher Begründung erfolgten in dem am 29. November 2015 zwischen der EU und der Türkei angenommenen Aktionsplan Änderungen oder Konkretisierungen gegenüber dem am 15. Oktober 2015 angenommenen Aktionsplan ad Referendum?

3

Welche weiteren Verhandlungsrunden bzw. Gipfeltreffen zwischen der EU und der Türkei oder Treffen untergeordneter Behörden bezüglich der Umsetzung des Aktionsplans sind nach Kenntnis der Bundesregierung wann und wo und in welchem Rahmen geplant?

4

Inwieweit und mit welchem Ergebnis wurde auf dem EU-Türkei-Gipfel über eine vorbehaltlose Ratifikation der Genfer Flüchtlingskonvention durch die Türkei gesprochen bzw. auf eine solche hingewirkt?

5

Für welche konkreten Aufgaben soll die Türkei entsprechend dem Abkommen vom 29. November 2015 wann und wie viel Geld von der EU aus welchen Mitteln erhalten?

a) Inwieweit, in welchen Fällen und welchem Umfang sind in den zugesagten Geldern auch Mittel enthalten, die der Türkei aus früheren Abkommen bereits zugesagt wurden?

b) Wie viele von der der Türkei zugesagten Mittel sind für die Versorgung von Flüchtlingen in der Türkei vorgesehen, und wie soll diese Versorgung aussehen (bitte so detailliert wie möglich ausführen, welche konkreten Maßnahmen und Leistungen geplant sind)?

c) Wie viele von den der Türkei zugesagten Mittel sind für die Sicherung der türkischen Grenzen zur EU vorgesehen?

d) Wie viele von den der Türkei zugesagten Mittel sind für die Sicherung der türkischen Grenzen gegen eine illegale Einreise von Flüchtlingen in die Türkei vorgesehen, und wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung diese Sicherung ausgestaltet sein?

e) Inwieweit haben welche EU-Gremien oder Behörden die Möglichkeit, eine ordnungsgemäße Verwendung dieser Gelder zu kontrollieren und zu überprüfen, und welche Sanktionen oder Konsequenzen sind für den Fehlgebrauch der Gelder vorgesehen?

6

Welche Bereiche meint der Bundesminister des Innern konkret und im Einzelnen, bei denen die EU bereit ist, der Türkei für eine Sicherung ihrer Außengrenzen entgegenzukommen (www.welt.de/politik/deutschland/article 149895074/Der-Hass-kriecht-bis-in-die-Mitte-der-Gesellschaft.html)?

7

Inwieweit hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der aus der Türkei in die EU kommenden Flüchtlinge seit Abschluss des EU-Türkei-Abkommens verringert?

a) Inwieweit sieht die Bundesregierung darin eine Folge der verstärkten Grenzsicherung durch die Türkei?

b) Welche anderen möglichen Gründe für einen Rückgang der Flüchtlingszahl von der Türkei in die EU kommen nach Kenntnis der Bundesregierung in Betracht?

8

Inwieweit hat sich die Zahl der bei einer Weiterreise aus der Türkei in die EU ums Leben gekommenen Flüchtlinge nach Kenntnis der Bundesregierung seit Abschluss des Türkei-EU-Abkommens verändert, welche Routen sind hiervon besonders betroffen, und worauf führt die Bundesregierung dies gegebenenfalls zurück?

9

Inwieweit hält die Bundesregierung das vom Bundesinnenminister genannte Ziel der Zusammenarbeit mit der Türkei, die Zuflucht von Flüchtlingen in die EU größtmöglich zu unterbinden, für vereinbar mit dem Zurückweisungsverbot der Genfer Flüchtlingskonvention und dem Gedanken eines internationalen Flüchtlingsschutzes (www.welt.de/politik/deutschland/article 149895074/Der-Hass-kriecht-bis-in-die-Mitte-der-Gesellschaft.html)?

10

Welche Initiativen hat die Bundesregierung bislang unternommen oder geplant, um das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Ziel zu erreichen, dass in der EU-Flüchtlingspolitik der Grundsatz der Nichtzurückweisung umfassend geachtet werden soll, und wie ist es hiermit vereinbar, dass insbesondere die Vereinbarungen mit der Türkei das Ziel verfolgen, „die Flüchtlinge aufzuhalten und dass die Türkei uns hilft, dass die Flüchtlinge gar nicht erst bis nach Europa durchkommen“, so der österreichische Außenminister Sebastian Kurz laut dpa vom 14. Dezember 2015 (bitte differenziert auflisten, was gegebenenfalls das Bundesinnen- bzw. das Bundesaußenministerium diesbezüglich auf EU-Ebene unternommen haben)?

11

Wie ist der aktuelle Stand der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Einstufung der Türkei als sicherer Herkunftsstaat?

a) Inwieweit und zu welcher Gelegenheit hat welche Vertreterin, welcher Vertreter der türkischen Regierung selbst den Wunsch geäußert, zum sicheren Herkunftsstaat erklärt zu werden?

b) Inwieweit und mit welchem Ergebnis war eine derartige Einstufung Thema des EU-Türkei-Gipfels?

c) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die derzeitige Position von Frankreich und Schweden zu dieser Frage?

d) Wie hat sich die Bundesregierung bislang innerhalb der EU in der Frage einer Einstufung der Türkei als sicherer Herkunftsstaat positioniert?

e) Wie gedenkt die Bundesregierung, sich zukünftig in dieser Frage zu positionieren, insbesondere wenn die anderen EU-Staaten einer solchen Einstufung zustimmen sollten?

f) Sollte die Bundesregierung eine Einstufung der Türkei als sicherer Herkunftsstaat grundsätzlich befürworten: Wie lässt sich eine solche Einstufung mit dem auch vom im November 2015 veröffentlichten EU- Fortschrittsbericht konstatierten Rückgang demokratischer Rechte, der sich in den letzten Monaten rapide verschlechternden Menschenrechtslage insbesondere in den kurdischen Landsteilen sowie mit der durchschnittlichen EU-weiten Anerkennungsquote von 23 Prozent von Flüchtlingen aus der Türkei und der nur teilweisen Ratifikation der Genfer Flüchtlingskonvention durch die Türkei vereinbaren?

12

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Überlegungen und Pläne auf EU-Ebene, die Türkei zum sicheren Drittstaat zu erklären, und inwieweit und mit welchem Ergebnis wurden solche Überlegungen auf dem EU-Türkei-Gipfel thematisiert?

13

Wie positioniert sich die Bundesregierung gegebenenfalls gegenüber solchen Absichten, die Türkei zum sicheren Drittstaat zu erklären (Positionierung bitte begründen)?

14

Welche von der Türkei ergriffenen Maßnahmen, die eine illegale Einreise von Flüchtlingen in die Türkei verhindern sollen, sind der Bundesregierung bekannt?

a) Welche dieser Maßnahmen wurden bereits vor dem Abschluss des EU- Türkei-Abkommens getroffen?

b) Welche dieser Maßnahmen sind mittelbarer oder unmittelbarer Bestandteil der Abmachungen zwischen der EU und der Türkei?

c) Inwieweit sieht die Bundesregierung die ergriffenen Maßnahmen im Einklang stehend mit internationalen, völker- und menschenrechtlichen Verpflichtungen der Türkei?

15

Wie viele Flüchtlinge wurden von türkischen Sicherheitskräften oder Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der letzten fünf Jahre festgenommen, interniert und gegebenenfalls abgeschoben (bitte aufschlüsseln nach dem jeweiligen Jahr und danach, ob die Flüchtlinge bei der Einreise in die Türkei, während ihres Aufenthaltes im Land oder beim Versuch der Ausoder Weiterreise in Richtung der EU inhaftiert wurden und wohin die Abschiebungen erfolgten)?

16

Inwieweit kann die Bundesregierung eine Zunahme der Festnahmen von Flüchtlingen seit dem EU-Türkei-Abkommen zur Flüchtlingspolitik erkennen?

a) Wie viele Flüchtlinge wurden seit Ende November 2015 festgenommen (bitte aufschlüsseln, ob die Flüchtlinge bei der Einreise in die Türkei, während ihres Aufenthaltes im Land oder beim Versuch der Ausreise in Richtung der EU inhaftiert wurden)?

b) Was geschah nach Kenntnis der Bundesregierung mit den seit Ende November 2015 festgenommenen Flüchtlingen in der Türkei, und wohin wurden diese mit welcher Begründung verbracht?

c) Inwieweit teilt die Bundesregierung die Absichtserklärung des EU- Türkei-Gipfels, wonach sich die Bekämpfung der „illegalen Migration“ und Abschiebungen nicht gegen Personen richten sollen, die internationalen Schutzes bedürfen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung diesbezüglich aus der am Tag nach dem EU-Türkei-Gipfel erfolgten Festnahme von rund 1 300 offenkundig schutzbedürftigen Flüchtlingen aus Syrien, dem Irak, Iran und Afghanistan in der Türkei?

17

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Existenz von Aufnahmezentren für Flüchtlinge in Osmaniye, Erzurum und möglicherweise anderen Orten in der Türkei, bei denen es sich nach Ansicht der Menschenrechtsorganisation Amnesty International um „Haftzentren“ für Flüchtlinge handelt (www.spiegel.de/politik/ausland/amnesty-international-wirft-tuerkei- abschiebung-syrischer-fluechtlinge-vor-a-1068039.html)?

a) Welche genauen Vereinbarungen gibt es zwischen der Türkei und der EU zum Bau und Betrieb von Aufnahmezentren für Flüchtlinge in der Türkei, und wie viele und welche finanziellen Hilfen von Seiten der EU wurden dafür vorgesehen, zugesagt oder bereits ausgezahlt bzw. verwendet?

b) Inwieweit liegen der Bundesregierung Hinweise darauf vor, dass es sich bei den sechs mit EU-Mitteln geplanten oder bereits realisierten Aufnahmezentren für Flüchtlinge in der Türkei in Wahrheit um Haftzentren handelt?

c) Wie viele solcher Aufnahme- bzw. Haftzentren für Flüchtlinge gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung seit wann an welchen Orten in der Türkei?

d) Inwieweit handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei den von Amnesty International genannten Haftzentren für Flüchtlinge in Osmaniye und Erzurum um Aufnahmezentren, die im Rahmen des Abkommens zwischen der Türkei und der EU vereinbart wurden?

e) Was ist nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung die Aufgabe dieser Aufnahmezentren?

f) Wie viele und welche Flüchtlinge werden nach Kenntnis der Bundesregierung aus welchem Grund und aufgrund welcher Rechtsgrundlage und für wie lange in solchen Haftzentren interniert?

g) Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Haftbedingungen in diesen Zentren, und inwieweit ist es den Insassen möglich, Kontakte zur Außenwelt wahrzunehmen?

h) Inwieweit und unter welchen Umständen ist es den in solchen Haftzentren internierten Flüchtlingen nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, sich rechtlichen Beistand zu suchen bzw. diesen in Anspruch zu nehmen?

18

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die laut Amnesty International von türkischen Behörden mit der Drohung unbefristeter Inhaftierung erzwungenen Ausreisen von Flüchtlingen in den Irak oder nach Syrien (www.spiegel.de/politik/ausland/amnesty-international-wirft-tuerkei- abschiebung-syrischer-fluechtlinge-vor-a-1068039.html)?

a) Wie viele Flüchtlinge aus welchen Ländern wurden in welchem Zeitraum mit einer solchen Drohung nach Kenntnis der Bundesregierung zur Rückreise in ihre Heimatländer bewegt?

b) Inwieweit wurde ein solches Vorgehen zwischen der EU und der Türkei vereinbart, für grundsätzlich zulässig erklärt oder aber explizit ausgeschlossen?

c) Inwieweit sieht die Bundesregierung ein solches Vorgehen mit dem internationalen Recht im Einklang stehend (bitte Bezug nehmen auf die maßgeblichen internationalen Regelungen und Grundlagen)?

d) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung gegebenenfalls aus einem solchen Vorgehen bezüglich der weiteren Zusammenarbeit mit der Türkei in Flüchtlingsfragen?

19

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Bau einer Mauer entlang der türkischen Grenze zum Selbstverwaltungskanton Afrin im Norden Syriens?

a) Welchem Zweck dient diese Grenzbefestigung nach Kenntnis der Bundesregierung?

b) Inwieweit steht der Mauerbau in Verbindung mit dem zwischen der EU und der Türkei vereinbarten Maßnahmenkatalog zur Flüchtlingsthematik?

c) Welche möglichen Hinweise gibt es, dass der Bau dieser und weiterer Grenzbefestigungen durch die von der EU im Zuge des Flüchtlingsabkommens der Türkei zugesicherten Gelder finanziert wird?

d) Welche weiteren bestehenden oder geplanten türkischen Grenzbefestigungen auf welchen Abschnitten der Grenze zu Syrien sind der Bundesregierung bekannt, was ist deren Zweck, und inwieweit verhindern diese das Einreisen von Flüchtlingen in die Türkei?

20

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über türkische Pläne, syrische Flüchtlinge in „sichere Gebiete“ Syriens abzuschieben (www.welt. de/ politik/ausland/article149596721/Tuerkei-plant-Rueckfuehrung-von-syrischen- Fluechtlingen.html)?

a) Inwieweit hat die türkische Regierung bislang solche Pläne gegenüber der Bundesregierung oder der EU geäußert?

b) Wie viele Flüchtlinge will die türkische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung gegebenenfalls nach Syrien abschieben?

c) Welche syrischen Gebiete erachtet die türkische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung als so sicher, dass dorthin Flüchtlinge abgeschoben werden können, und wie begründet sich diese Einschätzung?

d) Inwieweit ist die Abschiebung von Flüchtlingen nach Syrien und ihre Ansiedlung in dortigen vermeintlich sicheren Gebieten Bestandteil der Absprachen zwischen der EU und der Türkei?

e) Inwieweit und mit welchen Mitteln unterstützt die EU etwaige Pläne der Türkei zur Abschiebung von Flüchtlingen nach Syrien?

f) Für wie realistisch im Sinne einer politischen und praktischen Umsetzbarkeit hält die Bundesregierung etwaige Pläne der türkischen Regierung zur Abschiebung einer großen Zahl von Flüchtlingen nach Syrien?

g) Inwieweit sieht die Bundesregierung etwaige Pläne der türkischen Regierung zur Abschiebung einer großen Zahl von Flüchtlingen nach Syrien im Einklang mit internationalen völkerrechtlichen und humanitären Verpflichtungen der Türkei?

21

Wie viele Flüchtlinge halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in der Türkei auf (bitte nach Herkunftsstaat und bisheriger Aufenthaltsdauer und asylrechtlichem Status aufgliedern)?

a) Wie viele dieser Flüchtlinge befinden sich derzeit in welchen Flüchtlingslagern welcher Organisationen oder Institutionen?

b) Wo leben die übrigen Flüchtlinge, die nicht in Flüchtlingslagern Aufnahme gefunden haben?

c) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die humanitäre, soziale und rechtliche Situation der Flüchtlinge in der Türkei? Wie ist dabei ggf. zwischen bestimmten Flüchtlingsgruppen, z. B. nach Herkunftsland oder ethnischem Hintergrund, zu differenzieren?

d) Inwieweit und mit welchem Ergebnis wurde auf dem EU-Türkei-Gipfel ein legaler Zugang der syrischen Flüchtlinge zum türkischen Arbeitsmarkt thematisiert?

e) Welche Maßnahmen hat die türkische Regierung bislang getroffen, um die Flüchtlinge in der Türkei zu versorgen und zu integrieren?

22

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem von Flüchtlingshilfs- und Menschenrechtsorganisationen wie Pro Asyl und Amnesty International berichteten Umgang der Türkei mit Flüchtlingen, einschließlich der Abschiebung oder mit Haftdrohungen erpressten Ausreise nach Syrien oder in den Irak, bezüglich möglicher Pläne der EU oder von einzelnen EU-Mitgliedstaaten zur Einstufung der Türkei als sicheren Drittstaat (www.proasyl.de/de/news/detail/news/vor_dem_eu_tuerkei_gipfel_illegale_ rueckfuehrungen_an_der_syrischen_grenze_sind_bereits_alltag/; www.spiegel. de/politik/ausland/amnesty-international-wirft-tuerkei-abschiebung-syrischer- fluechtlinge-vor-a-1068039.html)?

23

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über von Menschenrechtsorganisationen und örtlichen Politikerinnen und Politikern beklagte Menschenrechtsverletzungen durch türkische Sicherheitskräfte bei sogenannten Antiterroroperationen, insbesondere von mehr als 50 oft wochenlangen Ausgangssperren über Städte oder Stadtteile, der Tötung von über 140 Zivilisten durch Sicherheitskräfte, dem Beschuss von Wohngebieten durch Artillerie und aus Kampfhubschraubern sowie der Zerstörung von Wohnhäusern und historischen Bauwerken in den mehrheitlich kurdisch bewohnten Provinzen der Türkei seit Juli dieses Jahres (www.jungewelt.de/2015/12-15/028.php)?

a) Inwiefern erachtet die Bundesregierung tage- und wochenlange ununterbrochene Ausgangssperren über Städte und Stadtteile, während derer die Bevölkerung weder Nahrungsmittel kaufen noch Krankenhäuser aufsuchen kann, für verhältnismäßig im Rahmen der vermeintlichen Terrorbekämpfung?

b) Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis vom Beschuss ziviler Wohnviertel der Städte Diyarbakir, Cizre, Silvan, Nusaybin, Silopi und weiterer Orte durch Kriegswaffen einschließlich Artillerie, Panzern und Kampfhubschraubern im Rahmen vermeintlicher Antiterroroperationen durch türkische Sicherheitskräfte?

c) Wie viele Zivilistinnen und Zivilisten, Angehörigen der Sicherheitskräfte sowie Militanten welcher vermeintlicher oder tatsächlicher terroristischer Organisationen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann und wo im Zusammenhang mit sogenannten Antiterroroperationen seit Juli 2015 verwundet oder getötet?

d) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den berichteten Menschenrechtsverletzungen bezüglich möglicher Pläne auf EU- Ebene oder durch einzelne Mitgliedstaaten, die Türkei zu einem sicheren Herkunftsstaat zu erklären?

24

Inwieweit, bei welcher Gelegenheit und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung das derzeitige Vorgehen türkischer Sicherheitskräfte gegenüber der kurdischen Zivilbevölkerung, die zumindest nach Ansicht von Oppositionsabgeordneten unter Beteiligung von Sicherheitskräften erfolgte Tötung des Vorsitzenden der Anwaltskammer von Diyarbakir Tahir Elci während einer Pressekonferenz, die kürzlich erfolgte Inhaftierung der Cumhuriyet-Journalisten Can Dündar und Erdal Gül unter Spionagevorwürfen nach ihren Berichten über türkische Waffenlieferungen an syrische Dschihadistengruppen sowie die Übernahme oppositioneller Medienhäuser durch regierungsnahe Treuhänder gegenüber der türkischen Regierung thematisiert (www.welt.de/politik/ausland/article149386417/Prominenter-kurdischer- Rechtsanwalt-erschossen.html; www.jungewelt.de/2015/12-15/028.php)?

25

Inwieweit hält es die Bundesregierung angesichts einer vom Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière konstatierten „Schlüsselrolle“ der Türkei bei der Sicherung der EU-Außengrenzen für angemessen, Kritik der EU und Bundesregierung an etwaigen Menschenrechtsverletzungen der türkischen Sicherheitskräfte gegenüber der kurdischen Zivilbevölkerung sowie der Inhaftierung regierungskritischer Journalisten und anderer gegen die Pressefreiheit gerichteter Maßnahmen hintanzustellen oder zu bagatellisieren?

Berlin, den 19. Januar 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen