[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 25. Februar 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7724
18. Wahlperiode 26.02.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke,
Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/7408 –
Deutsche Beteiligung an zivil-militärischen Ausbildungsmissionen in Libyen und
Tunesien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Laut einem Bericht des Magazins „DER SPIEGEL“ (9. Januar 2016) könnten
150 bis 200 deutsche Soldatinnen und Soldaten „laut internen Plänen“ in
wenigen Monaten damit beginnen, libysche Militärs auszubilden. Eine
entsprechende Mission würde gemeinsam mit italienischen Militärangehörigen
durchgeführt. Der Bericht lässt offen, ob es sich dabei um jene italienischen Verbände
handelt, die sich in der Europäischen Gendarmerietruppe EUROGENDFOR
organisieren. Vorbild der Mission seien Ausbildungsmaßnahmen von „Kurden im
Norden des Irak“ und sie richte sich gegen die Ausbreitung der Terrormiliz
„Islamischer Staat“ (IS) in Libyen. Bereits im Dezember 2015 habe der
Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier das Ansinnen seinen
Amtskollegen „auf einem internationalen Treffen in Rom vorgestellt“.
Bedingung sei, dass die verfeindeten libyschen Regierungen in Tobruk und Tripolis
eine Einheitsregierung bilden würden. Hierzu hatte der deutsche UN-
Sondervermittler Martin Kobler zwar Ende vergangenen Jahres eine grundsätzliche
Einigung zwischen den Konfliktparteien erzielen können, weitere Fortschritte
blieben aber bislang aus.
Laut dem Magazin „DER SPIEGEL“ soll die Ausbildung libyscher Militärs
„aus Sicherheitsgründen“ vorerst in Tunesien stattfinden. Damit dürfte die
Annahme der Fragestellerinnen und Fragesteller vom Herbst vergangenen Jahres
zutreffen, dass die Bundesregierung die Fortsetzung der EU-Mission EUBAM
Libyen befürwortet, diese aber nach Tunesien verlagern will
(Bundestagsdrucksache 18/6421). Das übrig gebliebene Gerüst von EUBAM Libyen wurde
inzwischen nach Tunis verlegt. Ganz besonders stand bei EUBAM Libyen außer
der Bekämpfung des Terrorismus die Verhinderung unerwünschter Migration
nach Europa im Vordergrund (
www.statewatch.org/news/2014/oct/eu-eeas-
libya-framework-13829-14.pdf).
Die Regierung Tunesiens hat mit dem Bau einer 168 Kilometer langen und zwei
Meter hohen Sperranlage an der libyschen Grenze begonnen. Das Auswärtige
Amt hat hierfür 50 hochwertige Wärmebildkameras an die Grenzpolizei
verschenkt. Nun soll die Zusammenarbeit intensiviert werden, die Bundespolizei
will weitere „Experten“ nach Tunesien entsenden. Die Bundespolizei hat ein
Projekt zur Unterstützung bei der Grenzüberwachung begonnen. Nun
verhandelt auch die EU-Kommission hierzu mit Tunesien und stellt der Regierung
Ausgaben von 25 Millionen Euro in Aussicht (Bundestagsdrucksache 18/6421).
Nach dem „Arabischen Frühling“ unterstützt das Bundesministerium des Innern
tunesische Behörden in einer „Sicherheitssektorreform“. Ziel von
Kooperationen der Bundespolizei ist die Verhinderung unerwünschter Migration auf dem
Land- und Seeweg nach Europa (Bundestagsdrucksache 18/3054). Das
Bundeskriminalamt schult seine Partner auch zur Terrorismusbekämpfung. Nun sollen
Lehrgänge zu Telekommunikationsüberwachung, Ausforschung des Internet
sowie Lauschangriffen folgen (Bundestagsdrucksache 18/6421). Zusammen mit
Frankreich will Deutschland in weiteren Projekten die Institutionen des
Strafsystems stärken. Auch dies könnte an frühere Maßnahmen zur IT-
Überwachung anknüpfen (Bundestagsdrucksache 17/13185).
Die Bundesregierung muss Lehren aus dieser nach Ansicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller gescheiterten EUBAM-Mission in Libyen ziehen. Denn es
wurden staatliche und nichtstaatliche Verbände ausgebildet, die sich seitdem
gegenseitig bewaffnet bekämpfen. In diesem Klima wurde auch die Ansiedlung
des Islamischen Staates in Libyen begünstigt.
1. Welche Überlegungen existieren innerhalb der Bundesregierung, Militärs in
nordafrikanischen Staaten im Rahmen neuer Ausbildungsmissionen zu
unterstützen bzw. bestehende Missionen fortzuführen oder auszuweiten?
Die Bundesregierung prüft Möglichkeiten, eine libysche Einheitsregierung beim
Aufbau neuer Sicherheitskräfte durch Ausbildungsmaßnahmen in Ländern der
Region zu unterstützen. Hierzu wurden bereits erste Gespräche mit der
tunesischen Regierung geführt.
2. Welche bi- oder multilateralen Gespräche haben hierzu mit welchem
Ergebnis bereits mit Regierungen nordafrikanischer Staaten stattgefunden, und
wer nahm daran teil?
Bei verschiedenen Gesprächen der Bundesregierung mit Vertretern der
tunesischen Regierung hat sich diese gegenüber einem gemeinsamen
Ausbildungsvorhaben offen gezeigt. Genaue Modalitäten wurden bisher nicht thematisiert.
3. Auf welche Weise und mit welchem Ergebnis wurden entsprechende
Überlegungen der Bundesregierung bereits auf Treffen der EU-Mitgliedstaaten
vorgestellt oder erörtert?
Die Überlegungen der Bundesregierung wurden bislang in bilateralen
Gesprächen mit EU-Partnern erörtert.
4. Welche eigenen Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, die
verfeindeten libyschen Regierungen in Tobruk und Tripolis zur Bildung
einer Einheitsregierung zu bewegen, und auf welche Weise steht sie hierzu mit
dem UN-Sondervermittler Martin Kobler in Kontakt?
Die Bundesregierung unterstützt den Sondergesandten des VN-Generalsekretärs
Martin Kobler als zentralen Akteur des politischen Prozesses zur Bildung einer
Regierung der nationalen Einheit. Sie flankiert dessen Arbeit durch Kontakte zu
libyschen Politikern und zu internationalen Partnern und leistet finanzielle
Unterstützung für die von Martin Kobler geleitete VN-Mission UNSMIL (United
Nations Support Mission in Libya). Mit Martin Kobler und dessen Mitarbeitern
besteht ein regelmäßiger Informationsaustausch.
5. Wie bewertet die Bundesregierung die Fortschritte des UN-
Sondervermittlers Martin Kobler zu einer Einigung zwischen den Konfliktparteien?
Die Zeichnung des unter Vermittlung der VN zustande gekommenen „Libyan
Political Agreement“ (LPA) am 17. Dezember 2015 und die flankierende VN-
Sicherheitsratsresolution 2259 (2015) vom 23. Dezember 2015 sind entscheidende
Fortschritte auf dem Weg zu einer Einheitsregierung in Libyen. Nun gilt es, die
innerlibysche Zustimmung zu dem Abkommen zu verbreitern und den
Regierungsbildungsprozess zu beschleunigen.
6. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung damit gemeint, wenn das
Magazin „DER SPIEGEL“ von „internen Plänen“ einer Ausbildungsmission
libyscher Militärs berichtet, und welcher Zweck würde damit verfolgt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
7. Unter welchen Umständen ist die Bundesregierung bereit oder in der Lage,
libysche Militärs durch Ausbildungsmaßnahmen oder sonstige Beiträge zu
unterstützen?
Grundsätzliche Voraussetzungen für eine internationale
Ausbildungsunterstützung libyscher Sicherheitskräfte in einem Drittland sind: die Arbeitsaufnahme
einer Einheitsregierung, ihre Bitte um Unterstützung, die Aufstellung von
verantwortlichen Sicherheitskräften durch die neue Regierung, eine internationale
Partnerbeteiligung und das Einvernehmen eines Drittlandes für das
Ausbildungsvorhaben.
8. Welche Defizite oder Bedrohungen außer Terrorismus würden von einer
solchen deutschen Mission in Libyen verfolgt?
Internationale Ausbildungsunterstützung für die neu aufzustellenden
Sicherheitskräfte einer künftigen Einheitsregierung hätte zunächst das Ziel, die libyschen
Sicherheitskräfte zu befähigen, ein sicheres Arbeitsumfeld für die Regierung
herzustellen.
9. In welchen Treffen oder sonstigen Zusammenarbeitsformen haben die
Außenminister der Europäischen Union die Zukunft der EUBAM-Libyen-
Mission nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 erörtert, und welche
Beschlüsse wurden dabei gefasst?
Der Rat für Auswärtige Beziehungen vom 16. März 2015 und vom 12. Oktober
2015 hat Ratsschlussfolgerungen zu Libyen insgesamt verabschiedet. Der Rat für
Auswärtige Beziehungen vom 9. Februar 2015 hat sich ebenfalls mit Libyen
insgesamt befasst und auch Ratsschlussfolgerungen zu EUBAM Libyen folgenden
Inhalts verabschiedet:
„Die EU unterstützt das libysche Volk und bekräftigt ihre Zusage, Libyen bei
seinem Übergang zu unterstützen. Die EU wird den wichtigsten libyschen
Institutionen wie der Hohen Nationalen Wahlkommission und der
verfassungsgebenden Versammlung weiterhin ihre Unterstützung zukommen lassen. Fortwährende
Unterstützung gewährt die EU auch in den Bereichen wie Aussöhnung,
Zivilgesellschaft, Förderung der Menschenrechte und Migration. Sofern es die politische
und sicherheitspolitische Lage in Libyen erlaubt, ist die EU bereit, ihre
Unterstützung für Libyen zu verstärken, auch in Bereichen wie Rechtsstaatlichkeit, Reform
des Sicherheitssektors, Migration und wirtschaftliche Zusammenarbeit; dabei
wird sie alle ihre Instrumente uneingeschränkt einsetzen, was gegebenenfalls
auch Tätigkeiten der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik
(GSVP) der EU einschließen kann, die unter anderem auf den Ergebnissen ihrer
GSVP-Mission EUBAM Libya aufbauen.“
a) Was ist der Bundesregierung über Pläne der italienischen Regierung
bekannt, libysche Militärs durch Ausbildungsmaßnahmen oder sonstige
Beiträge zu unterstützen, und inwiefern erwägt die Bundesregierung eine
Verzahnung etwaiger Maßnahmen?
Auf Grundlage einer strategischen Vorgabe der VN-Mission UNSMIL wurden
im Herbst 2015 unter italienischer Leitung Planungsarbeiten für eine
internationale Unterstützungsmission (LIAM – Libyan International Assistance Mission)
begonnen, an denen auch die Bundesregierung beteiligt ist. Ziel soll die
Unterstützung der zu bildenden libyschen Einheitsregierung und der neuen libyschen
Sicherheitskräfte bei der Herstellung eines sicheren Arbeitsumfeldes in Tripolis
sein. Voraussetzung für die Realisierung einer solchen Mission wäre eine Anfrage
der libyschen Einheitsregierung, möglicherweise ergänzt durch eine
entsprechende VN-Sicherheitsratsresolution. Die Überlegungen für mögliche deutsche
Beiträge zu Ausbildungsmaßnahmen für libysche Sicherheitskräfte sind mit den
LIAM-Planungen abgestimmt.
b) Was ist der Bundesregierung über konkrete Inhalte sowie Ergebnisse
eines französischen Projekts zur Reorganisation der libyschen
Küstenwache bekannt (Kommissionsdokument SWD(2014) 173 final)?
Der Bundesregierung liegen zu dem französischen Vorhaben keine näheren
Informationen vor.
10. Inwiefern sind die dort anvisierten Analysen und Empfehlungen mittlerweile
erfolgt, und wo wurden diese vorgestellt?
EUBAM Libyen wurde bis zum 21. August 2016 verlängert. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
11. Was ist der Bundesregierung über Initiativen oder Pläne der Europäischen
Gendarmerietruppe EUROGENDFOR in Libyen bekannt?
Deutschland beteiligt sich nicht an der EUROGENDFOR. Der Bundesregierung
liegen daher keine Erkenntnisse hierzu vor.
12. Welche neueren Details sind der Bundesregierung zu einer Fortführung oder
Umwandlung der EU-Mission EUBAM Libyen bekannt?
Das Mandat von EUBAM Libyen wurde verlängert und ist auf eine zivile
Planungskapazität begrenzt.
13. Auf welche Weise könnten die vor der Küste Libyens operierenden
Verbände der Militärmission EUNAVFOR MED aus Sicht der Bundesregierung
nach Bildung einer libyschen Einheitsregierung in etwaige
Ausbildungsoder Unterstützungsmissionen dortiger Sicherheitsbehörden eingebunden
werden?
Das Mandat der Operation EUNAVFOR MED zielt auf die Unterbindung der
Menschenschmuggel- und Menschenhandelsnetzwerke im südlichen und
zentralen Mittelmeer. Die Ausbildung und Unterstützung libyscher maritimer
Sicherheitsbehörden ist gegenwärtig nicht Teil des Mandats der Operation. Sollte eine
libysche Einheitsregierung mit einer entsprechenden Anfrage an die EU
herantreten, wären Voraussetzungen und geeignete Instrumente zu prüfen.
14. Welche Überlegungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung hierzu
bereits auf EU-Ebene angestellt, bzw. welche Vorschläge wurden hierzu
eingebracht?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über konkrete Planungen einer
Änderung des Mandats der Operation EUNAVFOR MED vor.
15. Inwiefern und mit welchem Inhalt wurde auch die Bundesregierung von der
Regierung Frankreichs oder der USA dahingehend kontaktiert, dass „große
Militäroperationen“ in Libyen geplant seien (
https://mideastwire.com/page/
articleFree.php?id=59447)?
Die Bundesregierung wurde von der Botschaft der USA über den Luftangriff
gegen eine vermutliche Stellung des Islamischen Staates in Sabrata am 19. Februar
2016 kurz vor der Unterrichtung der Presse informiert.
a) Über welche eigenen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung über
entsprechende Maßnahmen oder Vorbereitungen?
Darüber hinaus verfügt die Bundesregierung nicht über weitere Erkenntnisse.
b) Was ist der Bundesregierung über etwaige, bereits begonnene „special
operations“ bekannt (
www.militarytimes.com/story/breaking-news/2016/
01/13/dod-may-expand-isis-fight-beyond-iraq-and-syria/78744374)?
Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen.
16. Inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen
„Sicherheitsexperten“ an die EU-Delegationen in Algerien, Ägypten, Irak,
Jordanien, Marokko, Saudi-Arabien, Tunesien, der Türkei sowie in Nigeria
entsandt, und aus welchen Ländern stammen diese
(Bundestagsdrucksache 18/6421)?
Der Europäische Auswärtige Dienst hat an seine Delegationen in acht der
genannten neun Länder einen Sicherheits- und Antiterrorismusexperten entsandt (in
Klammern Herkunft des Experten): Algerien (aus Italien), Irak (aus Frankreich),
Jordanien (aus Belgien), Marokko (aus Frankreich), Nigeria (aus Deutschland),
Saudi-Arabien (aus Tschechien), Türkei (aus Deutschland) und Tunesien (aus
Frankreich). Der für die EU-Delegation in Kairo avisierte Kandidat (aus Italien)
konnte seinen Dienst bislang nicht antreten.
a) Welche „sinnvolle[n] EU-Aktivitäten im Bereich der Terrorbekämpfung“
wurden von den „Sicherheitsexperten“ bereits identifiziert oder sogar
implementiert?
Die Aufgaben der Sicherheits- und Antiterrorismusexperten umfassen die
Unterstützung der EU-Delegationen bei der Beobachtung und Analyse der
Sicherheitslage vor Ort sowie bei der Berichterstattung im Bereich der
Terrorismusbekämpfung und der Reform des Sicherheitssektors. Die Experten unterstützen bei der
Etablierung politischer Dialogformate im Zusammenhang mit der Bekämpfung
von Terrorismus. Sie tragen dazu bei, die Abstimmung mit internationalen
Partnern vor Ort zu verbessern und Kooperationsprogramme zu entwickeln. In
Tunesien etwa war der Experte an der Vorbereitung des Dialogs zur
Terrorismusbekämpfung zwischen der EU und Tunesien im September 2015 beteiligt.
Insgesamt bewertet der Europäische Auswärtige Dienst den Einsatz dieser Experten
bislang positiv. Der Austausch der Brüsseler Zentrale mit ihnen ist regelmäßig,
sie übermitteln Analysen und zeigen konkrete Kooperationsperspektiven auf.
b) Inwiefern sind diese „Sicherheitsexperten“ an geplanten Missionen in
Tunesien oder Libyen beteiligt?
Die Sicherheits- und Antiterrorismusexperten sind nicht an Missionen beteiligt.
Ihre Erkenntnisse können bei Planungen des Europäischen Auswärtigen Dienstes
einfließen.
17. Welche Details kann die Bundesregierung zu einem Projekt des UN-Büros
für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) zu „ausländischen
terroristischen Kämpfern in den Regionen Maghreb, Naher/Mittlerer Osten und
Westlicher Balkan“ sowie einem Projekt „Prävention von Radikalisierung in
den Regionen Maghreb und Sahel“ mitteilen, die von der EU-Kommission/
DG NEAR unter dem Motto „Countering radicalisation and Foreign
Terrorist Fighters“ finanziert werden (Bundestagsdrucksache 18/6421)?
Für das Projekt der Kommission/Generaldirektion NEAR „Countering
radicalization and Foreign Terrorist Fighters“ wurden 10 Mio. Euro aus dem
Europäischen Nachbarschaftsinstrument (ENI) bereitgestellt. Diese werden zur Hälfte
(5 Mio. Euro) für ein Pilotprojekt zur Bekämpfung von Radikalisierung und
gewaltsamem Extremismus in den Regionen Sahel und Maghreb im Zeitraum
2015 – 2019 eingesetzt. Das Projekt wird vom Interregionalen
Forschungszentrum der Vereinten Nationen für Verbrechensbekämpfung und Justiz (United
Nations Interregional Crime and Justice Research Institute, UNICRI) durchgeführt.
Es deckt die Länder Algerien, Marokko, Libyen, Tunesien, Mauretanien, Mali,
Niger, Tschad und Burkina Faso ab und zielt auf die effektive Bekämpfung von
Radikalisierung, von gewaltsamem Extremismus und der Rekrutierung von
Terroristen. Die andere Hälfte der Projektmittel (5 Mio. Euro) dient der Stärkung der
Rechtssysteme zur Bekämpfung von Foreign Terrorist Feighters (FTF) in der
MENA-Region und in den Staaten des Westlichen Balkans und wird vom Büro
der VN für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (United Nations Office on
Drugs and Crime, UNODC) in Zusammenarbeit mit dem Anti-Terror
Exekutivdirektorat des VN-Sicherheitsrats (United Nations Counter-Terrorism Executive
Directorate, UNCTED) im Zeitraum 2016 bis 2019 umgesetzt.
18. Was ist der Bundesregierung über Ergebnisse oder die Fortführung des
EU-Programms „Stabilizing at-risk communities and enhancing migration
management to enable smooth transitions“ in Ägypten, Tunesien und Libyen
bekannt?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde im Dezember 2015 ein
Zusatzprotokoll unterzeichnet, mit dem das Projekt für weitere sechs Monate verlängert
wurde.
19. Welche Aktivitäten hat das Bundesministerium des Innern im Rahmen seiner
thematischen Federführung der internationalen Unterstützung im G7+3-
Format im Bereich „Grenzsicherheit“ bislang entfaltet, und welche Maßnahmen
wurden durchgeführt oder begleitet?
Die Arbeitsgruppe „Grenzschutz“ des Exekutivkomitees koordiniert im G7+3-
Format die internationalen Aktivitäten, um Doppelarbeit zu vermeiden und eine
Kompatibilität der geplanten Ausstattungs- und Ausbildungshilfemaßnahmen
sicherzustellen. Des Weiteren ermöglichen diese regelmäßigen Sitzungen die
Erörterung des bestehenden Bedarfs von tunesischen Behörden mit
grenzpolizeilicher Aufgabenwahrnehmung (Nationalgarde, Grenzpolizei). Das Projektbüro der
Bundespolizei in Tunis nimmt an den Sitzungen der Arbeitsgruppe
„Grenzschutz“ teil. Die bilateralen Maßnahmen des Grenzpolizeiprojektes werden in
diesem Rahmen abgestimmt.
20. Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zur Arbeit der „G7-
Unterstützungsgruppe Tunesien“ mitteilen (Bundestagsdrucksache 18/6421)?
a) Wer gehört dieser Gruppe nach Kenntnis der Bundesregierung an?
An der G7-Unterstützungsgruppe Tunesien in Tunis beteiligen sich die lokalen
Botschaften aller G7-Staaten sowie die Botschaften von Spanien und Belgien und
die Delegation der Kommission der Europäischen Union.
b) Welche „drei bis vier durchgeplante[n] Infrastruktur-Großprojekte“
wurden Tunesien seitens der Gruppe vorgeschlagen, und inwiefern hat die
Regierung diese „Leuchtturmprojekte“ mittlerweile benannt?
Die tunesische Regierung wurde bereits während des G7-Gipfels in Elmau im
Juni 2015 gebeten, drei bis vier durchgeplante Infrastruktur-Großprojekte
vorzuschlagen, für deren bevorzugte Finanzierung durch die internationalen
Finanzinstitute sich die G7-Staaten einsetzen würden. Obwohl die genannte
Unterstützungsgruppe diese Bitte in der Folgezeit mehrmals wiederholt hat, hat die
tunesische Regierung bislang keine Leuchtturmprojekte benannt.
c) Inwiefern gelang es der Gruppe mittlerweile, sich „für deren bevorzugte
Finanzierung durch die Internationalen Finanzinstitute“ einzusetzen?
Erst nach Vorschlag der Leuchtturmprojekte wird die Gruppe die internationalen
Finanzinstitute um bevorzugte Finanzierung bitten können.
21. Welche weiteren Runden des „Vertieften Politischen Dialogs über das
Thema Sicherheit und Antiterrorkampf“ haben seit September 2015
zwischen der Europäischen Union und Tunesien stattgefunden, und wer nahm
daran teil?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/6421 vom 19. Oktober 2015
verwiesen. Es gab nach Kenntnis der Bundesregierung bisher keine weiteren Runden
seit dem Anti-Terror-Dialog der EU mit Tunesien im September 2015.
22. Inwiefern ist die Entsendung von EU-Experten zur Erarbeitung einer
tunesischen nationalen Antiterrorstrategie inzwischen umgesetzt oder begonnen
worden?
Im Rahmen des Dialogs der EU mit der tunesischen Regierung zu
Antiterrorfragen im September 2015 wurde auf politischer Ebene die Unterstützung Tunesiens
durch die EU bei der Umsetzung der tunesischen Anti-Terrorstrategie vereinbart.
Die Durchführung eines entsprechenden Projekts wurde durch die Europäische
Kommission im Dezember 2015 gebilligt. Zum Inhalt und zur Umsetzung des
Projekts müssen jetzt genauere Absprachen mit der tunesischen Seite und ein
Vergabeverfahren zur Einwerbung geeigneter Experten eingeleitet werden.
23. Welche „Arbeitsweisen“, „methodischen Herangehensweisen“ und
„technische[n] Aspekte“ hat das Bundeskriminalamt beim Lehrgang
„Terrorismusbekämpfung“ den tunesischen Teilnehmern vorgestellt und mit ihnen geübt
(Bundestagsdrucksache 18/6421)?
Bei dem Lehrgang „Terrorismusbekämpfung“ wird den Teilnehmern ein Einblick
in die Strategie und Arbeitsweise der deutschen Polizei bei der
Terrorismusbekämpfung gegeben. Insbesondere bei der Durchführung von
Ermittlungshandlungen werden Arbeitsweisen vorgestellt und geübt, die in der täglichen Arbeit im
Bereich des internationalen Terrorismus Anwendung finden. Ziel ist die
Verbesserung der Arbeitsabläufe und -ergebnisse. Außerdem werden die Teilnehmer
kontinuierlich sensibilisiert für die Notwendigkeit nationaler und internationaler
Kooperationen zur nachhaltigen Terrorismusbekämpfung. Vor allem wird
vermittelt, dass die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit sowie die Wahrung der
Menschenrechte unabdingbare Voraussetzungen für jegliches polizeiliches Handeln
sind. Die Lehrinhalte werden durch Vorträge, Lehrgespräche, Diskussionen und
praktische Übungsteile vermittelt.
Im Lehrgang „Terrorismusbekämpfung“ werden die genannten polizeilichen
Maßnahmen und Arbeitsfelder in erster Linie hinsichtlich der kriminalistischen
und kriminaltaktischen Gesichtspunkte behandelt. Auch rechtliche (deutsches
Recht), rechtsstaatliche sowie umsetzungstechnische Voraussetzungen werden
erörtert. Die Vorstellung konkreter Überwachungstechnik einschließlich deren
Hersteller erfolgt nicht.
24. Wann und wo soll das fertig verhandelte neue deutsch-tunesische
Sicherheitsabkommen unterzeichnet werden (Bundestagsdrucksache 18/7191)?
Ein konkreter Unterzeichnungstermin steht noch nicht fest.
a) Sofern dies noch nicht beschlossen ist, wann ist mit dem Abschluss der
Sprachprüfung zu rechnen?
Es wird mit einem baldigen Abschluss der Sprachprüfung des Abkommens
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der
Tunesischen Republik über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich gerechnet.
b) Welche Regelungen trifft das Sicherheitsabkommen hinsichtlich der
davon betroffenen Behörden und Zusammenarbeitsformen?
Da das Abkommen noch nicht unterzeichnet ist, können derzeit keine näheren
Angaben zum Inhalt gemacht werden.
c) Welche Regelungen trifft das Sicherheitsabkommen hinsichtlich des
Austausches klassifizierter Informationen?
Auf die Antwort zu Frage 24 b wird verwiesen.
25. Was ist der Bundesregierung über den Fortschritt der Verhandlungen über
ein Rückübernahmeabkommen zwischen der EU und Tunesien bekannt?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die Verhandlungen der Europäischen
Kommission über ein Rückübernahmeabkommen zwischen der EU und Tunesien
bisher noch nicht abgeschlossen worden.
26. Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zu einem dreijährigen
Projekt der EU-Kommission zur Reform des Sicherheitssektors in Tunesien
mitteilen, das im Rahmen des laufenden Aktionsplans 23 Mio. Euro
umfassen soll und auf zwei Peer Reviews zurückgeht, die die EU-Kommission
unter Beteiligung von „Sicherheitsfachleuten aus den Mitgliedstaaten“ in den
Jahren 2013 und 2014 in Tunesien durchgeführt hat
(Bundestagsdrucksache 18/7191)?
Nach Auskunft der Europäischen Kommission hat die tunesische Regierung die
von der Kommission vorgelegten „terms of reference“ des Projektes trotz
mehrfacher Erinnerung noch nicht kommentiert. Aus diesem Grunde konnten bisher
keine praktischen Fortschritte in der Umsetzung des Projektes verzeichnet
werden.
a) Inwiefern sind die „technischen Partner“ inzwischen benannt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen der Europäischen
Kommission vor.
b) Welche Defizite existieren aus Sicht der Bundesregierung bei der
grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung der tunesischen Grenzbehörden
hinsichtlich des Erreichens des „Standard[s] des integrierten
Grenzmanagements der EU“?
Um den Standards des integrierten Grenzmanagement der Europäischen Union
zu entsprechen, besteht Optimierungsbedarf bei der grenzpolizeilichen
Aufgabenwahrnehmung in folgenden Bereichen: Erhebung und Auswertung von
Lageerkenntnissen, lageangepasster Einsatz der Kräfte zur effizienteren
Grenzüberwachung/-kontrolle, bessere Zusammenarbeit zwischen den mit grenzpolizeilichen
Aufgaben betrauten tunesischen Behörden und mit angrenzenden Staaten, sowie
Verbesserung von Führungs- und Einsatzmitteln, um die Mobilität und
Kommunikation zu steigern.
27. Was ist der Bundesregierung über Beteiligte, Ziele und Vorhaben eines „Euro-
Mediterranean Foreign Terrorist Fighters meeting“ in Baghdad sowie einer
„Anti-Terror-Arbeitsgruppe“ auf Ebene der Liga der Arabischen Staaten
bekannt (
www.statewatch.org/news/2015/nov/eu-council-c-t-implementation-
strategy-14438-15.pdf)?
Im Rahmen des Strategischen Dialogs der Europäischen Union mit der
Arabischen Liga fand ein erstes Treffen zu Anti-Terrorismus-Themen am 25.
November 2015 statt. Es wurde die Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe
vereinbart, die regelmäßig zum Informationsaustausch und Identifizierung von
möglichen Bereichen der Zusammenarbeit und Kapazitätsaufbau zusammenkommen
wird.
Auf Einladung der irakischen Regierung und des EU Counter-Terrorism
Koordinators Gilles de Kerchove hat im Oktober 2015 ein „Euro-Mediterranean Foreign
Terrorist Fighters“ Treffen in Bagdad stattgefunden. Auf dieser Zusammenkunft
wurden zwischen Vertretern des Irak und Vertretern der EUROMED-Gruppe
Aspekte der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung nicht-
einheimischer islamistischer Kämpfer in den Reihen des sogenannten „Islamischen
Staates“ besprochen. Anwesend waren unter anderem Vertreter aus Irak, Marokko,
Spanien, dem Vereinigten Königreich, Niederlande, Belgien, Tunesien, Algerien,
der Türkei und aus Deutschland sowie Vertreter der fachlich zuständigen EU-
Institutionen.
28. Welche weiteren Details zu einzelnen Teilvorhaben zur Modernisierung des
Sicherheitssektors im Allgemeinen und zur Verbesserung der
Grenzsicherheit kann die Bundesregierung zu dem EU-Projekt mitteilen?
a) Welche weiteren in- oder ausländischen Behörden sollen an das
„ressortübergreifende Lagezentrum“ im Bundesinnenministerium angebunden
werden?
b) Auf welche Weise soll die „Modernisierung der Sicherheitskräfte“
umgesetzt werden?
c) Welche Maßnahmen sind für den „Kapazitätsaufbau bei den
Geheimdiensten“ vorgesehen, und wer führt diese durch?
d) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise die
EU-Agenturen FRONTEX und EUROPOL eine verstärkte Kooperation
mit tunesischen Behörden anstreben, welche Einladungen erfolgten
hierzu, und wie wurden diese von der tunesischen Regierung beantwortet?
Zu den Fragen 28 a bis 28 d liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
29. Welche Behörden welcher Länder (auch Deutschlands) sind an der
Errichtung und am Betrieb von drei „Pilotkasernen“ und an der „Modernisierung
von Lagezentren“ an den Standorten Gouvernorate Kasserine/algerische
Grenze, Medenine und Tataouine/libysche Grenze beteiligt
(Bundestagsdrucksache 18/7191)?
a) Über welche technische Ausstattung sollen diese Lagezentren verfügen,
und welche in- oder ausländischen zivilen oder militärischen
Einrichtungen werden „behördenübergreifend“ daran angeschlossen?
b) Inwiefern ist die Benennung eines „nationalen Projektkoordinators auf
tunesischer Seite“ inzwischen erfolgt?
Zu den Fragen 29 a bis 29 b liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
30. Auf welche Weise und mit welchen Maßnahmen wurde die deutsche
„Unterstützung im Rahmen des Grenzpolizeiprojektes“ in Tunesien inzwischen
verstärkt (Bundestagsdrucksache 18/6421)?
Infolge der Anschläge von Bardo und Sousse wurde noch 2015 das
Grenzpolizeiprojekt aufgestockt. Durch diese Aufstockung wurden folgende zusätzliche
Maßnahmen zugunsten der tunesischen Grenzpolizei und Nationalgarde ermöglicht:
An Ausstattungshilfe sind 25 geländefähige Streifen-Kfz, vier Zug-Kfz, zwei
Lichtmastanhänger, 121 Ferngläser, 41 Nachtsichtgeräte, neun Wärmebildgeräte,
150 Einsatzstiefel, 250 Taschenlampen, 20 Schutzausstattungen (Gehörschutz,
etc.), eine Grundausstattung Lage- /Einsatzzentrale sowie maritime
Trainingsmaterialien beschafft worden. Die Übergabe der Ausstattungshilfe ist bereits erfolgt
bzw. soll zeitnah stattfinden. Die vorgesehene Anschaffung eines
Rettungsfahrzeugs und von zwei Krankentransportern im Rahmen der Ausstattungshilfe
konnte nicht mehr im Jahr 2015 getätigt werden und ist nun für das Jahr 2016
vorgemerkt.
Neben der Ausstattungshilfe unterstützte die Bundespolizei im Rahmen der
Ausbildungshilfe durch:
eine Multiplikatorenschulung für gelieferte Ausstattungshilfe
(Nachtsichttechnik) bei der tunesischen Nationalgarde,
eine Einweisung/Schulung in Urkundenprüftechnik der tunesischen
Grenzpolizei,
eine Multiplikatorenschulung und ein Mentoring zum Thema "Überleben auf
See/Seenotrettung für Angehörige der tunesischen Nationalgarde",
Analysen zur Vorbereitung von Ausbildungsmaßnahmen im Jahr 2016 (zum
Beispiel zur Implementierung einer dienststelleninternen Fortbildung).
31. Inwiefern und mit welchem Ergebnis ist die „Abstimmung von konkreten
Projekten zur anteiligen Sicherung der in Verantwortung der tunesischen
Streitkräfte liegenden Grenze“ mit dem Bundesministerium der
Verteidigung inzwischen erfolgt (Bundestagsdrucksache 18/6421)?
Die deutsche Unterstützung am Aufbau der elektronischen
Grenzüberwachungsanlagen wurde inzwischen konkretisiert. Zum Aufbau der
Grenzraumüberwachungsfähigkeiten der tunesischen Streitkräfte ist beabsichtigt, sich im Jahr 2016
mit mobilen Bodenaufklärungssystemen am Gesamtprojekt Tunesien zu
beteiligen.
a) Welche Dienstreisen haben das Bundesverteidigungsministerium bzw.
die Bundeswehr hierzu seit Oktober 2015 unternommen?
Es wurde im Oktober 2015 eine weitere Dienstreise zur Koordination mit den
tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Abstimmung von Projekten
durchgeführt.
b) Welche „ausgewählten Maßnahmen“ sollen ab 2016 begonnen werden,
und welche Aufgaben werden dabei von Partnern wie Belgien,
Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Kanada, Spanien sowie der
Europäischen Union übernommen?
Im Rahmen der Unterarbeitsgruppe „Grenzsicherheit“ des G7+3
Koordinationsmechanismus finden regelmäßige Sitzungen zur Abstimmung der Unterstützung
für Tunesien statt. Es liegen keine Erkenntnisse über die Partnerländer Belgien,
Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Spanien sowie der Europäischen Union zur
Beteiligung am Aufbau der elektronischen Grenzüberwachung vor.
32. Worin besteht die deutsche „Ausstattungshilfe zur Sicherung der tunesischen
Grenzschutzeinrichtungen in der Projektregion Jendouba“ konkret
(Bundestagsdrucksache 18/6421)?
Die auf Bundestagsdrucksache 18/6421 in der Antwort der Bundesregierung
erwähnte Ausstattungshilfe zur Sicherung der tunesischen
Grenzschutzeinrichtungen in der Projektregion Jendouba besteht in der Lieferung von „HESCO
Schutzvorrichtungen“ für die 18 vorgelagerten Grenzposten an der algerischen Grenze.
33. In welchen tunesisch-libyschen Grenzabschnitten werden die vom
Auswärtigen Amt bzw. vom Bundesverteidigungsministerium „für den
Grenzschutz“ gelieferten 2 700 Splitterschutzwesten, 50 Wärmebildkameras,
„Nachtsichttechnik“, 700 Doppelfernrohre sowie 3 000 Gefechtshelme nach
Kenntnis der Bundesregierung eingesetzt?
Die Lieferungen sollen vor allem dem Schutz vor terroristischen und anderen
grenzüberschreitenden Bedrohungen (Schmuggel u. a.) von Libyen in Richtung
Tunesien dienen. Der verbesserte Grenzschutz zu Libyen ist ein prioritäres
Anliegen der tunesischen Regierung. Zu den genauen Einsatzorten der
Ausstattungsgegenstände entlang der tunesisch-libyschen Grenze liegen der Bundesregierung
keine Erkenntnisse vor.
34. Welche weiteren, in der Bundestagsdrucksache 18/6421 nicht erwähnten
Maßnahmen werden seitens der Bundesregierung zur Unterstützung der
„Sicherheitssektorreform“ in Tunesien verfolgt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen.
a) Welche weiteren Sachmittel hat die Bundesregierung seit ihrer Antwort
auf Bundestagsdrucksache 18/6421 an welche tunesische
Sicherheitsbehörden, Geheimdienste und Militärs geliefert?
Seit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/6421 hat das Bundeskriminalamt
(BKA) weitere Ausstattungshilfen zu Gunsten der Polizeischule der Police
Nationale in Carthage Salambo geleistet:
• Ausstattung der Bibliothek und des Schulungsraums,
• Ausstattung der Sporthalle mit Sportgeräten.
Die auf Bundestagsdrucksache 18/6421 erwähnte Ausstattungshilfe des BKA für
den Bereich Sprengstoff- und Entschärferwesen befindet sich aktuell in der
Umsetzung. Es ist geplant, der tunesischen Seite folgende Gegenstände Ende
Februar/Anfang März zu übergeben:
• zehn Haken- und Leinensätze Garde Nationale, Police Nationale;
• zehn tragbare Röntgengeneratoren Garde Nationale, Police Nationale;
• zehn Wasserdisruptoren Garde Nationale, Police Nationale;
• sieben Bombenschutzanzüge Garde Nationale, Police Nationale;
• zwei Fernlenkmanipulatoren Garde Nationale, Police Nationale;
• zwei tragbare Fernlenkmanipulatoren Garde Nationale, Police Nationale;
• ein Bildspeicherfoliensystem Garde Nationale, Police Nationale.
b) Wo sind die mittlerweile mindestens drei „Experten“ der Bundespolizei
zur Vorbereitung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie zur
Durchführung von Ausstattungshilfen in Tunesien stationiert
(Bundestagsdrucksache 18/6421)?
Die drei Vollzugsbeamten der Bundespolizei sind im Projektbüro in Tunis
eingesetzt.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]