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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Situation von geflüchteten Menschen mit Behinderungen

Anzahl Asylsuchender mit Behinderungen, barrierefreie Erstaufnahmeeinrichtungen, Maßnahmen zur Unterstützung der Kommunen bei der Bereitstellung barrierefreien Wohnraums, psychosoziale Versorgung, Bewilligung von Schwerbehindertenausweisen, gesundheitliche Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie, Information über Unterstützungsmöglichkeiten (Materialien in Brailleschrift, Gebärdendolmetscher u.a.), Schutz vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften, Zugang zu Sprach- und Orientierungsmaßnahmen, Assistenzleistungen<br /> (insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

10.03.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/751409.02.2016

Situation von geflüchteten Menschen mit Behinderungen

der Abgeordneten Katrin Werner, Ulla Jelpke, Sigrid Hupach, Sevim Dağdelen, Dr. André Hahn, Kerstin Kassner, Jan Korte, Cornelia Möhring, Norbert Müller (Potsdam), Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Flüchtlinge, Asylsuchende und Geduldete mit Behinderungen gehören neben Minderjährigen, älteren Menschen, Schwangeren, Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern, Opfern des Menschenhandels, Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, Personen mit psychischen Störungen, Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben etc. nach Artikel 21 der EU-Aufnahmerichtlinien 2013/33/EU vom 26. Juni 2013 der Gruppe der besonders schutzbedürftigen Personen an. Artikel 17 Absatz 2 der Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedstaaten bei der Gewährleistung materieller Aufnahmebedingungen und der medizinischen Versorgung die spezielle Situation besonders schutzbedürftiger Personen zu berücksichtigen haben. In Deutschland wurde die EU-Aufnahmerichtlinie bislang nicht umgesetzt. Wegen dieser mangelnden Umsetzung hat die Europäische Kommission im Herbst 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet (Nr. 2015/0387).

Die Grundleistungen, die sowohl Flüchtlingen, Asylsuchenden und Geduldeten mit Behinderungen als auch Flüchtlingen, Asylsuchenden und Geduldeten ohne Behinderungen gleichermaßen zustehen, sind im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in § 3 geregelt. § 4 und § 6 AsylbLG regeln die Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie sonstige unerlässliche Gesundheitsleistungen.

Asylsuchende erhalten grundsätzlich nur eine Behandlung bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen. Geflüchtete Menschen mit Behinderungen sind damit von den Leistungsansprüchen des „Reha-Gesetzes“ ausgeschlossen und erhalten nur im Einzelfall angepasste Hilfsmittel oder Körperersatzstücke, wie etwa Prothesen.

Vor allem in ländlichen Gegenden weist die medizinische Versorgung von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Geduldeten mit Behinderungen aus Sicht der Fragesteller häufig Mängel auf, dazu kommt oftmals das grundsätzliche Problem einer unzureichenden oder fehlenden Infrastruktur in ländlichen Regionen, was die ärztliche Versorgung im Allgemeinen sowie den öffentlichen Nahverkehr angeht. Flüchtlingsunterkünfte sind oft nur unzureichend barrierefrei. Dies hat zur Folge, dass Flüchtlinge, Asylsuchende und Geduldete mit Behinderungen nur begrenzt Küchen, Bäder und andere notwendige Räumlichkeiten selbstständig nutzen können. Die gesellschaftliche Teilhabe gestaltet sich für Flüchtlinge mit Behinderungen besonders schwer. Geschäfte, Arztpraxen, Sozialbürgerhäuser etc. sind oftmals nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Häufig fehlt den Flüchtlingen, Asylsuchenden und Geduldeten jedoch schon das Geld für eine Fahrkarte. Zudem erschweren sprachliche und kulturelle Zugangsbarrieren eine ausreichende Beratung und Information hinsichtlich der individuellen Behinderungen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Wie viele barrierefreie Erstaufnahmeeinrichtungen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte nach Bundesländern und Standorten bzw. Name der Einrichtung aufschlüsseln und ggf. den Grad der Nutzbarkeit/Zugänglichkeit darlegen)?

2

Wie viele und welche Erstaufnahmeeinrichtungen verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über barrierefreie Schutzräume (bitte Name und Ort nennen)?

3

Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die Länder bei der Schaffung von barrierefreien Erstaufnahmeeinrichtungen zu unterstützen?

4

Wie viele Asylsuchende mit Behinderungen befanden sich im Jahr 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich in Erstaufnahmeeinrichtungen (bitte nach Bundesländern, Standorten und nach Asylsuchenden mit körperlichen, geistigen sowie psychischen Beeinträchtigungen aufschlüsseln)?

5

Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Unterstützung der Kommunen bei der Bereitstellung von barrierefreiem Wohnraum oder betreutem Wohnen für anerkannte Flüchtlinge, Asylsuchende und Geduldete mit Behinderungen nach Beendigung ihres Aufenthalts in Erstaufnahmeeinrichtungen?

Wenn ja, welche Maßnahmen sind das, und welche finanziellen Mittel werden dazu von der Bundesregierung bereitgestellt?

6

Wie viele Traumazentren oder vergleichbare Einrichtungen, die sich auf die besonderen Belange und Bedürfnisse von anerkannten Flüchtlingen, Asylsuchenden und Geduldeten mit Behinderungen spezialisiert haben, existieren nach Kenntnis der Bundesregierung oder sind geplant (bitte nach Art der Einrichtung, Bundesländern, Standorten und rechtlichem Status aufschlüsseln)?

7

Wie viele anerkannte Flüchtlinge, Asylsuchende und Geduldete mit Behinderungen wurden in den letzten drei Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung seit Ankunft in Deutschland als schwerbehindert registriert (bitte nach Jahren, Geschlecht, Altersgruppe: 1 bis 10 Jahre, 10 bis 25 Jahre, 25 bis 50 Jahre, 50 bis 70 Jahre und über 70 Jahre, körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen sowie chronischen Erkrankungen aufschlüsseln)?

8

Wie viele anerkannte Flüchtlinge und Geduldete mit Behinderungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren seit ihrer Ankunft in Deutschland einen Schwerbehindertenausweis beantragt, und wie viele haben einen erhalten (bitte nach Jahren der Beantragung bzw. Erteilung, Geschlecht, Altersgruppe: 1 bis 10 Jahre, 10 bis 25 Jahre, 25 bis 50 Jahre, 50 bis 70 Jahre und über 70 Jahre aufschlüsseln)?

9

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um anerkannten Flüchtlingen und Geduldeten mit Behinderungen die Bewilligung eines Schwerbehindertenausweises zu erleichtern, und wann sollen diese umgesetzt werden?

10

Mit welchen Maßnahmen gewährleistet die Bundesregierung, dass Flüchtlinge, Asylsuchende und Geduldete mit Behinderungen eine behinderungsspezifische Versorgung nach § 6 AsylbLG mit entsprechenden Hilfsmitteln erhalten, oder welche Maßnahmen sind hierzu geplant?

11

Mit welchen konkreten Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen schnellstmöglich nach ihrer Ankunft in Deutschland die für sie notwendigen Hilfsmittel erhalten?

12

Inwieweit steht die gesundheitliche Versorgung von Asylsuchenden und anderen Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG mit Behinderungen im Einklang mit den Vorgaben der Asylaufnahmerichtlinie (2013/33/EU)?

13

In welchem Zeitraum plant die Bundesregierung die nationale Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU)?

14

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Länder und Kommunen bei der Umsetzung der Regelungen und Vorgaben der EU-Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU) in Bezug auf Menschen mit Behinderungen zu unterstützen?

15

Inwiefern plant die Bundesregierung, den Status von geflüchteten Menschen mit Behinderungen gesondert zu erheben?

16

Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung gewährleistet, dass Flüchtlinge, Asylsuchende und Geduldete mit Sinneseinschränkungen oder kognitiven Behinderungen die für sie notwendigen Informationen über Unterstützungsmöglichkeiten etc. erhalten?

17

Wie viele Asylsuchende und Geduldete mit Behinderungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung bislang Leistungen nach dem AsylbLG im Bereich medizinischer und gesundheitlicher Versorgung in Anspruch genommen (bitte aufschlüsseln nach § 4 und § 6 AsylbLG)?

18

Inwiefern und durch welche konkreten Maßnahmen wurden gehörlose oder sehbehinderte Asylsuchende und Geduldete in den letzten Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung darüber informiert, dass sie bestimmte Leistungen nach § 6 AsylbLG in Anspruch nehmen können (bitte nach Informationsmaterialien auflisten)?

19

Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, welches Informationsangebot über den Zugang zu behinderungsspezifischen Hilfsmitteln existiert und inwiefern Flüchtlinge, Asylsuchende und Geduldete Zugang zu diesem Informationsangebot haben?

20

Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über den Zugang von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Geduldeten mit Behinderungen zu Informationsmaterialien in Brailleschrift?

21

Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über den Zugang gehörloser Menschen zu Gebärdendolmetschern und deren tatsächliche Inanspruchnahme in Erstaufnahmeeinrichtungen, um die für sie notwendigen Informationen und die notwendige gesundheitliche Versorgung zu erhalten?

22

Plant die Bundesregierung eine Reform des AsylbLG im Bereich der gesundheitlichen Grundleistungen und der spezifischen Bedarfe für Flüchtlinge, Asylsuchende und Geduldete mit Behinderungen?

Wenn ja, bis wann sollen welche Schritte und Reformen geschehen?

23

Welche Maßnahmen haben das Bundesministerium des Innern (BMI) und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in den letzten Jahren ergriffen, um Flüchtlinge, Asylsuchende und Geduldete mit Behinderungen vor Gewalt in den Flüchtlingsunterkünften zu schützen?

24

Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Finanzierung und die Träger spezifischer Angebote für Flüchtlinge, Asylsuchende und Geduldete mit Behinderungen in Erstaufnahmeeinrichtungen?

25

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Länder dabei zu unterstützen Flüchtlinge, Asylsuchende und Geduldete mit Behinderungen mit anderen den gleichen Zugang zu Sprach- und Orientierungsmaßnahmen zu ermöglichen?

26

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Länder dabei zu unterstützen, dass das in Erstaufnahmeeinrichtungen beschäftigte Personal hinsichtlich der spezifischen Bedarfe von Menschen mit Behinderungen sensibilisiert und ausgebildet wird, oder welche Maßnahmen plant sie diesbezüglich zu ergreifen?

27

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Länder dabei zu unterstützen, dass in Erstaufnahmeeinrichtungen unbegleitete Flüchtlinge, Asylsuchende und Geduldete mit Behinderungen die für sie notwendige persönliche Assistenz erhalten, oder welche Maßnahmen plant sie diesbezüglich zu ergreifen?

Berlin, den 9. Februar 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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