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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Personalbemessung in der stationären und ambulanten Altenpflege

Arbeitssituation in der Altenpflege, Betreuungsverhältnis, Folgen der Arbeitsverdichtung für das Pflegepersonal, Verweildauer im Beruf, Verhältnis von Ausbildungs- und Abwanderungsquote, Entwicklung des Anteils von Pflegefachkräften, von Pflege- und Betreuungskräften, von Pflegeassistenten (Pflegehelfern) sowie geringfügig Beschäftigten am gesamten Pflege- und Betreuungspersonal, Bundesländer mit Verfahrensvereinbarungen zur Personalbemessung, Personalrichtwerte bzw. Bandbreiten und Abweichungen von den Vorgaben im realen Pflegeprozess<br /> (insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

17.03.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/753615.02.2016

Personalbemessung in der stationären und ambulanten Altenpflege

der Abgeordneten Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau), Nicole Gohlke, Katja Kipping, Ralph Lenkert, Cornelia Möhring, Norbert Müller (Potsdam), Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Azize Tank, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Katrin Werner, Birgit Wöllert, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Arbeitsverdichtung, Hektik und fehlende Zeit für Zuwendung und Gespräche mit den zu Pflegenden, bedingt durch Personalmangel, prägen den Arbeitsalltag von Beschäftigten in der Pflege. Zusätzlich zu den ohnehin hohen physischen Belastungen entstehen dadurch für viele Pflegekräfte psychischer Druck und Unzufriedenheit, weil sie in der Ausbildung gelernte Fachkenntnisse und Fähigkeiten nicht anwenden und auch eigene Ansprüche an eine qualitativ hochwertige Pflege nicht umsetzen können (vgl. DGB-Index Gute Arbeit – Der Report, 2013, www.dgb-bestellservice.de/besys_dgb/pdf/DGB501010.pdf; DGB-Index Gute Arbeit – Sonderauswertung, 2012, www.verdi-gute-arbeit.de/upload/m51d11e5e1fb38_verweis1.pdf).

Für die personelle Ausstattung in der stationären Pflege gibt es in jedem Bundesland unterschiedliche Richtwerte und kein bundeseinheitliches Bemessungsverfahren. Ob die Richtwerte von den Leistungserbringern tatsächlich eingehalten werden, ist unklar und wird kaum untersucht. Vorgaben für die ambulante Pflege fehlen weitgehend.

Aber nicht nur fehlendes Personal stellt ein Problem für eine qualitativ hochwertige Pflege dar. Auch ein zunehmender Wildwuchs der Pflegeassistenzberufe und zusätzlicher Qualifikationsstufen in der Pflege führen zu einer Dequalifizierung der Pflege: Die unterschiedlichen Tätigkeitsbereiche sind nicht ausreichend voneinander abgegrenzt. Es häufen sich Berichte, dass immer öfter Betreuungskräfte Aufgaben der Grundpflege erfüllen und Pflegefachkräfte durch kostengünstigere Arbeitskräfte ersetzt werden (vgl. www.welt.de/wirtschaft/article142055785/So-gefaehrlich-sind-Amateur-Pfleger-im-Altenheim.html).

Für die stationäre Altenpflege gibt es in jedem Bundesland unterschiedliche Personalrichtwerte. In den meisten Bundesländern wird eine Fachkraftquote von mindestens 50 Prozent zugrunde gelegt. Wissenschaftlich belegbare Grundlagen für Richtwerte und Quoten fehlen jedoch. Es handelt sich um Orientierungswerte. Beide bilden zudem die steigenden und unterschiedlichen Pflegebedarfe in den einzelnen Pflegestufen sowie für demente und multimorbide zu Pflegende nicht ab. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe – DBfK Bundesverband e. V. kritisiert, dass sich diese eigentlich als Mindestanforderung vorgesehene Quote als offizieller Standard etabliert habe (vgl. Position des DBfK zur Fachkraftquote in stationären Pflegeeinrichtungen www.dbfk.de/media/docs/download/DBfK-Positionen/Position-Fachkraftquote-2014-11-26.pdf). Dennoch mehren sich Hinweise darauf, dass selbst dieser Anhaltswert zunehmend unterlaufen wird. („Personalpolitik in der Altenpflege“– Positionspapier des Pflege-Selbsthilfeverbandes e. V. St. Katharinen, www.pflege-shv.de/uploads/pflege-shv/Stellungnahmen-Ratgeber/Personalschluessel_Altenheim_032013_0_.pdf).

Der wachsende Pflegebedarf ergibt sich nicht nur aus der zunehmenden Zahl von Menschen, die Pflege benötigen. Die Pflegeanforderungen selbst steigen in jeder Pflegestufe (Pflegegrad), in jeder Einrichtung und in jedem ambulanten Pflegedienst mit der steigenden Zahl demenziell erkrankter und multimorbider Menschen sowie dem höheren Eintrittsalter in den Lebensabschnitt Pflege. Eine an diesem tatsächlichen Pflegebedarf ausgerichtete Personalpolitik in der Pflege scheitert aus Sicht der Fragesteller bisher an dem Kostenwettbewerb der Leistungserbringer und am Teilkostenprinzip der Pflegeversicherung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell das Betreuungsverhältnis, gemessen in zu pflegende Personen je Pflegekraft als Vollzeitäquivalent (VZÄ) jeweils im ambulanten Bereich und im stationären Bereich (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

2

Für wie viele Menschen mit Pflegebedarf ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine Pflegefachkraft in einer (teil-)stationären Einrichtung pro Schicht im Durchschnitt verantwortlich?

3

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Anteil von Menschen mit Pflegebedarf aufgrund einer demenziellen Erkrankung und der Anteil multimorbider Menschen mit Pflegebedarf pro Einrichtung (bitte für die Fragen 1 und 2 sowohl den Bundesdurchschnitt als auch den für die einzelnen Länder angeben und auch nach Art der Trägerschaft differenzieren)?

4

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Bewohnerinnen- und Bewohnerstruktur in (teil-)stationären Pflegeeinrichtungen seit dem Jahr 2008 verändert (bitte nach Pflegestufen, Geschlecht und Alter aufschlüsseln und nach Art der Trägerschaft darstellen)?

5

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Menschen mit Pflegebedarf aufgrund demenzieller Erkrankungen und/oder Multimorbidität seit dem Jahr 2008 in (teil-)stationären Pflegeeinrichtungen entwickelt?

6

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung das reale durchschnittliche Verhältnis von insgesamt in der Pflege Beschäftigten zu Menschen mit Pflegebedarf je nach Pflegestufe I bis III im Bundesdurchschnitt und in den einzelnen Ländern (bitte auch jeweils nach Art der Träger aufschlüsseln)?

7

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Pflegefachkräften und der von Pflegekräften am gesamten Pflege- und Betreuungspersonal in der a) (teil-)stationären Pflege und b) ambulanten Pflege, seit dem Jahr 2008 entwickelt (bitte für die einzelnen Jahre darstellen und nach Art der Trägerschaft und Bundesländern differenzieren)?

8

Für wie viele Menschen mit Pflegebedarf ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine Pflegefachkraft in einer (teil-)stationären Einrichtung im Nachtdienst im Durchschnitt verantwortlich (bitte sowohl den Bundesdurchschnitt als auch den für die einzelnen Länder angeben und auch nach Art der Trägerschaft differenzieren)?

9

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung das reale durchschnittliche Verhältnis von Pflegefachkräften zu Menschen mit Pflegebedarf (Betreuungsverhältnis) je nach Pflegestufe I bis III im Bundesdurchschnitt und in den einzelnen Ländern (bitte auch jeweils nach Art der Träger aufschlüsseln)?

10

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an Betreuungskräften nach § 87b des Elften Buches Sozialgesetzbuch – SGB XI und von Pflegeassistenten (Pflegehelfern) am gesamten Pflege- und Betreuungspersonal in (teil-)stationären Pflegeeinrichtungen seit dem Jahr 2008 entwickelt (bitte für die einzelnen Jahre darstellen, nach Geschlecht aufschlüsseln und nach Art der Trägerschaft und Bundesländern differenzieren)?

11

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Beschäftigten in der ambulanten bzw. stationären Pflege, die nicht unmittelbar in der Pflege am Menschen (Grundpflege und Haushaltsführung bzw. Grundpflege/Aktivierung/Betreuung) tätig sind (bitte nach Geschlecht differenzieren)?

12

Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, bei denen Betreuungskräfte Aufgaben der Grundpflege übernommen haben bzw. übernehmen (bitte nach Bundesländern und Art der Trägerschaft differenzieren), und welchen Handlungsbedarf leitet die Bundesregierung daraus ab?

13

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der in den Rahmenverträgen zur pflegerischen Versorgung nach § 75 Absatz 3 SGB XI vereinbarte Anteil an Fachkräften am Pflege- und Betreuungspersonal (Fachkraftquote; bitte nach Ländern und für Tages- und Nachtdienste aufschlüsseln)?

14

Wie viele stationäre Einrichtungen unterschreiten nach Kenntnis der Bundesregierung eine Fachkraftquote von 50 Prozent (bitte nach Art der Trägerschaft und nach Bundesländern differenzieren), und welche Konsequenzen leitet die Bundesregierung daraus ab?

15

Welche Länder haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Rahmenverträgen eine Höchstgrenze für den Anteil geringfügig Beschäftigter beim Pflege- und Betreuungspersonal festgelegt, und wie hoch ist diese jeweils?

16

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der tatsächliche Anteil geringfügig Beschäftigter beim Pflege- und Betreuungspersonal in der a) (teil-)stationären Pflege und b) ambulanten Pflege, im Bundesdurchschnitt und in den einzelnen Ländern (bitte nach Geschlecht differenzieren und auch nach Art der Träger darstellen)?

17

Welche Länder haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Rahmenverträgen zur pflegerischen Versorgung nach § 75 Absatz 3 SGB XI oder anderweitig landesweite Verfahren zur Ermittlung des Personalbedarfs oder zur Bemessung der Pflegezeiten vereinbart?

18

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die in den Rahmenverträgen vereinbarten Personalrichtwerte bzw. Bandbreiten (bitte nach Ländern und Pflegestufen aufschlüsseln)?

19

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig im realen Pflegeprozess die durchschnittliche Abweichung von den vereinbarten Personalrichtwerten bzw. Bandbreiten (bitte nach Ländern, Pflegestufen sowie Tages- und Nachtdiensten aufschlüsseln)?

20

Wie viele Überstunden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von Beschäftigten in der a) (teil-)stationären Pflege und b) ambulanten Pflege, seit dem Jahr 2008 geleistet (bitte für die einzelnen Jahre und Berufsgruppen darstellen und nach Geschlecht, Art der Trägerschaft und Bundesländern differenzieren)?

21

Wie viele Überlastungsanzeigen wurden von Beschäftigten in der a) (teil-)stationären Pflege und b) ambulanten Pflege, seit dem Jahr 2008 gestellt, und welche Gründe wurden in welcher Reihenfolge nach Kenntnis der Bundesregierung angegeben (bitte für die einzelnen Jahre darstellen, nach Geschlecht aufschlüsseln und nach Art der Trägerschaft und Bundesländern differenzieren)?

22

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur durchschnittlichen Verweildauer von Beschäftigten in ihrem Beruf in der a) (teil-)stationären Pflege und b) ambulanten Pflege, und zu den Gründen für einen Berufsabbruch bzw. Berufswechsel (bitte für die einzelnen Berufsgruppen darstellen und nach Geschlecht, Art der Trägerschaft und Bundesländern differenzieren)?

23

Wie viele ausgebildete Altenpflegefachkräfte wandern nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich seit dem Jahr 2008 aus ihrem Beruf bereits im ersten bzw. zweiten Berufsjahr ab, und wie hoch ist ihr Anteil innerhalb der jeweiligen jährlichen Abwanderungsquote in der Altenpflege (bitte nach Geschlecht differenzieren)?

24

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Verhältnis von Ausbildungs- und Abwanderungsquote im stationären und im ambulanten Pflegebereich, und wie hat sich die durchschnittliche Verweildauer von Altenpflegekräften im Beruf gegenüber anderen Pflegeberufen und dem Bundesdurchschnitt seit dem Jahr 2008 entwickelt?

25

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die jährliche Abbruchquote in der Altenpflegeausbildung im Vergleich zu anderen Pflegeberufen und zum Bundesdurchschnitt seit dem Jahr 2008?

26

Wie viele Arbeitsunfähigkeitstage gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2008 in a) der (teil-)stationären Pflege und b) in ambulanten Pflegediensten jeweils unterschieden nach Diagnosegruppen, Voll- und Teilzeitbeschäftigung, Alter und Geschlecht (bitte für die einzelnen Jahre und nach Art der Trägerschaft und Bundesländern darstellen)?

27

Wie viele Pflegekräfte und Pflegefachkräfte sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2008 wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aufgrund psychischer oder körperlicher Erkrankungen vorzeitig in die Rente eingetreten, und wie stellen sich diese Werte jeweils im Vergleich zum bundesdeutschen Durchschnitt dar (bitte für die einzelnen Jahre sowohl in absoluten Zahlen als auch als Anteil an allen Renteneintritten darstellen, bitte nach Geschlecht, Alter und nach Bundesländern differenzieren)?

Berlin, den 10. Februar 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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