[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 18. März 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7980
18. Wahlperiode 22.03.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/7576 –
Zur aktuellen Situation in Israel und Palästina
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Durch die jüngste Gewalteskalation in Israel und Palästina, die im September/
Oktober dieses Jahres durch eine Verschärfung des Konflikts um den
Tempelberg/Haram al-Sharif ausgelöst wurde, haben bislang mehr als 152
Palästinenserinnen und Palästinenser und 23 Israelis ihr Leben verloren (
www.spiegel.de/
politik/ausland/nahostkonflikt-zwei-palaestinenser-nach-messerattacken-auf-
israelis-erschossen-a-1072117.html). Insbesondere Messerattacken von
palästinensischen Jugendlichen und deren Erschießung durch israelische
Sicherheitskräfte sind in den Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt.
Es ist nicht das erste Mal, dass sich an diesem Ort die Spannungen entladen –
auch die zweite Intifada hatte hier ihren Ausgangspunkt. Seit langem nehmen
die Provokationen nationalreligiöser Jüdinnen und Juden, die den Tempelberg/
Haram al-Sharif für sich reklamieren und die Zerstörung der drittheiligsten
Stätte des Islams fordern, zu. Das Credo dieser Nationalreligiösen ist, dass
Jerusalem eine rein jüdische Stadt sei. Unter dem Schutz israelischer
Sicherheitskräfte erzwingen sie sich den Zugang zum Tempelberg/Haram al-Sharif (DER
TAGESSPIEGEL vom 26. Juli 2015). Dennoch sind die aktuellen
Auseinandersetzungen kaum als genuin religiöser Konflikt zu verstehen, sondern müssen
vielmehr im Kontext der israelischen Besatzung gesehen werden, gegen die sich
Palästinenserinnen und Palästinenser auflehnen.
Fanatisierte jüdische Siedlerinnen und Siedler in den besetzten Gebieten haben
in den letzten Jahren extremen Zulauf gewonnen und genießen auch im Kabinett
Benjamin Netanjahus nicht unerhebliche Unterstützung. Immer wieder greifen
sie – verstärkt unter dem moralischen und oft militärischen Schutz der
israelischen Armee – Palästinenserinnen und Palästinenser an, zerstören ihr Eigentum
und schrecken auch vor Mord nicht zurück (
www.zeit.de/politik/ausland/2015-07/
israel-siedler-westjordanland-brandanschlag-kleinkind;
www.faz.net/aktuell/
politik/ausland/naher-osten/zwei-israelis-wegen-mord-an-palaestinenser-schuldig-
13940177.html). Trotzdem müssen sie in den seltensten Fällen mit
strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Infolge der jüngsten Gewalteskalation hat die Regierung Benjamin Netanjahus
eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, die völkerrechtlich höchst umstritten
oder nach Auffassung der Fragesteller gar völkerrechtswidrig sind: Die
israelische Regierung erlaubt beispielsweise offensichtlich verstärkt außergerichtliche
summarische und willkürliche Tötungen (
www.amnesty-koeln-gruppe2415.de/
Main/20151119001). Die erst kürzlich vom Sicherheitskabinett Benjamin
Netanjahus beschlossenen drakonischen Maßnahmen gegen die
palästinensische Zivilbevölkerung wie die Zerstörung der Häuser vermeintlicher
Angreiferinnen und Angreifer als Akt der Kollektivbestrafung ganzer Familien verstoßen
aus Sicht der Fragesteller ganz offensichtlich gegen die Genfer Konventionen
(
www.handelsblatt.com/archiv/genfer-konvention-verbietet-kollektivstrafen-
israeldroht-mit-strafkatalog/2187244.html). Insbesondere die katholischen Bischöfe
des Heiligen Landes haben die kollektive Bestrafung der palästinensischen
Bevölkerung mit klaren Worten verurteilt (
www.katholisches.info/2014/07/09/
bischoefe-des-heiligen-landes-fordern-ende-der-gewaltspirale-und-
radikalenwandel/). Palästinensische Kinder, die Steine werfen, sollen fortan mit bis zu
20 Jahren Gefängnis bestraft werden (
www.juedische-allgemeine.de/article/
view/id/23402, 25. September 2015).
Seit der neusten schrecklichen Welle der Gewalt ist allenthalben von einer
dritten Intifada die Rede. Obwohl die Intensität der Gewalt abgenommen zu haben
scheint, ist keines der ihr zu Grunde liegenden strukturellen Probleme gelöst.
Unter der neuen Radikalität droht außerdem die palästinensische
Autonomiebehörde zusammenzubrechen, die eine Intifada vermeiden will. Präsident Mahmut
Abbas hat bereits erklärt, die Osloer Abkommen seien tot. Eine Auflösung der
Autonomiebehörde scheint für die Palästinenserinnen und Palästinenser zu
einer ernsthaften Option geworden zu sein.
Zehntausende Israelis haben in Tel Aviv zum Gedenktag der Ermordung des
ehemaligen israelischen Ministerpräsidenten Yitzhak Rabin demonstriert und die
Wiederaufnahme von Friedensverhandlungen gefordert (
www.nzz.ch/international/
naher-osten-und-nordafrika/todestag-rabin-gedenkkundgebung-tel-aviv-1.18639
296), um endlich die Zweistaaten-Regelung zu realisieren. Sie fordern statt
Gewalt zwischen den beiden Bevölkerungsgruppen eine gemeinsame jüdisch-
arabische Alternative für den Frieden. Aber die Regierung Benjamin Netanjahus
beschneidet stattdessen aus Sicht der Fragesteller Stück für Stück die politischen
Freiheiten. Ein neues Gesetz grenzt die Rechte von
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) ein – insbesondere solcher, die mit Mitteln der Europäischen
Union gefördert werden (
www.haaretz.com/israel-news/.premium-1.694075?utm_
content=Israeli+ministers+pass+contentious+bill+to+%27out%27+foreign-funded+
NGOs+&utm_medium=Most+Popular&utm_source=email&utm_campaign=
newsletter). Die Bundesregierung muss deutliche Signale der Unterstützung für
die demokratische Zivilgesellschaft in Israel senden, die unsere moralische
Unterstützung benötigt.
Die Bundesregierung hat auf die neuerliche Eskalation der Gewalt nach
Auffassung der Fragesteller ein weiteres Mal extrem einseitig reagiert. Israel hat ein
Recht, seine Bürgerinnen und Bürger zu schützen, aber auch die
palästinensische Zivilbevölkerung hat einen Anspruch auf Schutz vor den fanatisierten
Siedlerinnen und Siedlern. Israel, das als Besatzungsmacht dazu verpflichtet
wäre, gewährt diesen Schutz nicht und verstößt somit nach Auffassung der
Fragesteller gegen internationales Recht (Haager Landkriegsordnung, IV. Genfer
Konvention). Ohne Beendigung der Besatzung und die Einhaltung
internationalen Rechts wird es nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller keine
Deeskalation geben. Nach vielen leeren Versprechungen und des Hinhaltens
auch durch die internationale Gemeinschaft geht der palästinensischen
Gesellschaft die Geduld aus.
Eine Wiederaufnahme des Verhandlungsprozesses kann dazu beitragen, die
jetzige zugespitzte Lage zu deeskalieren. Dafür müssen sich EU, das Quartett, die
UN und die Bundesregierung mit Nachdruck einsetzen. Ziel dieser
Verhandlungen zwischen Israel und Palästina müssen das Ende der Besatzung und die
Festlegung von Grenzen sein. Die Bundesregierung muss auch den
Resolutionsvorschlag, den die Palästinensische Autonomiebehörde und Jordanien mit
Unterstützung Frankreichs in die Vereinten Nationen einbringen werden (vgl.
Frage 7), unterstützen. Dieser fordert einen neuen Verhandlungsprozess und die
Beendigung der Besatzung mit einer klaren Zeitregelung des Rückzugs der
israelischen Besatzungsmacht.
1. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Ursachen des
jüngsten Aufstandes palästinensischer Jugendlicher vor?
2. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Stimmungslage der
palästinensischen Bevölkerung bezüglich des Friedensprozesses und der
Perspektiven ihrer Eigenstaatlichkeit vor?
Die Fragen 1 und 2 werden zusammengefasst beantwortet.
Nach Ansicht der Bundesregierung ist der Begriff „Aufstand palästinensischer
Jugendlicher“ zur Beschreibung der derzeitigen Gewaltwelle irreführend. Es
handelt sich um meist spontane Angriffe von Einzeltätern, die nicht von politischen
oder terroristischen Gruppierungen gesteuert werden. Die Täter sind in ihrer
großen Mehrheit jung, männlich, alleinstehend und zuvor in keiner Weise auffällig
gewesen. Der modus operandi weist in den meisten Fällen nicht auf eine
besondere Ausbildung, Vorbereitung, Anleitung oder Koordination hin.
Die Beweggründe der palästinensischen Jugendlichen sind dabei individueller
Natur. Nach Einschätzung der Bundesregierung beruhen sie vielfach auf einem
weit verbreiteten Gefühl der politischen Perspektivlosigkeit verbunden mit
persönlicher Hoffnungslosigkeit angesichts mangelnder wirtschaftlicher und sozialer
Entwicklungsaussichten einhergehend mit einer Mobilisierung in sozialen
Medien.
Einer Umfrage des Palestinian Center for Policy and Survey Research vom
14. Dezember 2015 zufolge halten 78 Prozent der befragten Palästinenser die
Chance auf einen eigenen Staat in den kommenden fünf Jahren für gering bis
nicht vorhanden. Ferner sind 51 Prozent der Meinung, die laufenden
Konfrontationen dienten der „palästinensischen Sache“ mehr als Verhandlungen.
3. Welche konkreten Kenntnisse liegen der Bundesregierung in Bezug auf eine
mögliche Verschiebung des Status quo auf dem Tempelberg/Haram al-
Sharif durch die israelische Seite vor?
Der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanyahu bekräftigt regelmäßig das
Bekenntnis der israelischen Regierung zum Status quo. So erklärte er auf dem
Höhepunkt der Auseinandersetzungen um den Tempelberg/Haram al-Sharif am
24. Oktober 2015 „Israel bestätigt sein Bekenntnis zur unveränderten
Aufrechterhaltung des Status quo des Tempelbergs in Wort und Tat.“
4. Welche konkreten Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Gewalt
israelischer Siedlerinnen und Siedler gegen die palästinensische
Zivilbevölkerung vor (bitte für die letzten zehn Jahre sowohl nach Anzahl und Art der
Übergriffe pro Jahr als auch die jeweilige Anzahl der Opfer auflisten)?
Die Bundesregierung beobachtet sowohl die Gewalt israelischer Siedler gegen
Palästinenser als auch von Palästinensern an israelischen Siedlern in den
besetzten Gebieten. Das Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten der
Vereinten Nationen (OCHA) hat in den letzten zehn Jahren folgende Übergriffe
dokumentiert:
Jahr 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Übergriffe gegen
Palästinenser
116 111 207 168 312 411 368 399 326 221
Davon mit Todesopfern/
Verletzten
56 53 102 56 69 121 99 93 105 89
Davon mit
Sachbeschädigung
60 58 105 112 243 290 269 306 221 132
Übergriffe gegen
Israelis
131 53 74 50 229
Davon mit Todesopfern/
Verletzten
54 49 48 36 48 40 59 38 89
Davon mit
Sachbeschädigung
k.A. k.A. k.A. k.A. 83 13 15 12 140
GESAMT 441 464 440 449 560
5. Inwiefern hat die Bundesregierung gegenüber ihren israelischen
Partnerinnen und Partnern Kritik wegen der mangelnden Verhinderung und
Strafverfolgung von Übergriffen israelischer Siedlerinnen und Siedler gegen die
palästinensische Zivilbevölkerung durch die israelischen Sicherheitskräfte
geäußert?
Die Bundesregierung hat gegenüber der israelischen Seite auf unterschiedlichen
Ebenen ihrer Erwartung Ausdruck verliehen, dass Straftaten im Rahmen der
Siedlergewalt zügig verfolgt und vor die zuständigen Gerichte gebracht werden. Die
Bundesregierung hat zudem mehrere Resolutionen des Menschenrechtsrates der
Vereinten Nationen unterstützt, die deutliche Kritik am israelischen Siedlungsbau
in den besetzten palästinensischen Gebieten üben und große Besorgnis über
Gewalt und Zerstörungen durch israelische Siedler ausdrücken.
6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des US-Außenministers John
Kerry, dass Auslöser der jüngsten Gewalt vonseiten junger
Palästinenserinnen und Palästinenser der israelische Siedlungsbau in den palästinensischen
Gebieten und das Fehlen einer Lösung in der Zweistaaten-Regelung seien
(
www.timesofisrael.com/kerry-links-increase-in-violence-to-
settlementactivity/, 14. Oktober 2015)?
Die Bundesregierung hat wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass nur eine
verhandelte Zwei-Staaten-Lösung den Konflikt nachhaltig befrieden kann. Die
Bundesregierung hat ebenfalls wiederholt deutlich gemacht, dass der israelische
Siedlungsbau in den von Israel seit dem 4. Juni 1967 besetzten Gebieten
völkerrechtswidrig und ein Friedenshindernis ist.
7. Gedenkt die Bundesregierung, in absehbarer Zeit selbst Initiativen zu
ergreifen, um die Wiederaufnahme des Verhandlungsprozesses zwischen Israel
und Palästina zu befördern?
Welche konkreten Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass
die palästinensische Führung einen weiteren Resolutionsentwurf für ein
Ende der israelischen Besatzung in den Weltsicherheitsrat der Vereinten
Nationen einbringen will, nachdem ein erster im Dezember 2014 gescheitert ist
(
www.zeit.de/politik/ausland/2014-12/un-sicherheitsrat-palaestina-
israelresolution), und welchen Inhalts wäre ein solcher neuerlicher
Resolutionsentwurf nach Kenntnis der Bundesregierung?
Die Bundesregierung unterstützt gemeinsam mit den Partnern der Europäischen
Union die internationalen Bemühungen zur Wiederaufnahme der Verhandlungen
zwischen Israel und der palästinensischen Seite. Der Bundesregierung liegen
keine konkreten Kenntnisse über einen möglichen Resolutionsentwurf des
Weltsicherheitsrats der Vereinten Nationen zum Ende der israelischen Besatzung vor.
8. Beabsichtigt die Bundesregierung, einen Resolutionsentwurf für den
Weltsicherheitsrat der Vereinten Nationen zu unterstützen, der neben der
Forderung nach Wiederaufnahme des Verhandlungsprozesses zwischen Israel und
Palästina auch eine klare Zeitangabe für das Ende der Besatzung fordert?
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Ferner ist es bekannte Position der
Bundesregierung, dass die Zwei-Staaten-Lösung im Weg der Verhandlungen
erfolgen muss.
9. Inwiefern hat sich die Bundesregierung neben ihrer Feststellung, Israel habe
das Recht auf Verteidigung seiner Bürgerinnen und Bürger, in Bezug auf die
jüngste Gewalteskalation auch zum Recht der palästinensischen
Bevölkerung auf Schutz vor Übergriffen von Siedlerinnen und Siedlern geäußert?
a) Wenn ja, in welcher Erklärung kommt dies zum Ausdruck?
Das Auswärtige Amt erklärte am 31. Juli 2015 zu dem von Siedlern verübten
Brandanschlag auf Wohnhäuser im Westjordanland, bei denen ein Kind ums
Leben gekommen war: „Die Bundesregierung verurteilt diesen unmenschlichen
Terrorakt in aller Schärfe. Die Brutalität, mit der die Familien in ihren
Wohnhäusern mit Brandsätzen angegriffen wurden, ist schockierend. Wir trauern mit den
Familien um den Tod des kleinen Kindes. Wir begrüßen es, dass die israelische
Regierung diese Tat mit unmissverständlichen Worten verurteilt hat und der
Verfolgung der Täter höchste Priorität einräumt.“ Im Übrigen wird auf die Antwort
zu Frage 5 verwiesen.
b) Wenn nein, aus welchen Gründen ist dies unterlassen worden?
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
10. Welche konkreten Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Situation
der arabischen Minderheit in Israel vor?
Hat sich deren Lage (sowohl in der Praxis als auch in Bezug auf Gesetze)
nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren verschlechtert
(bitte begründen)?
Die Bundesregierung beobachtet die Lage der arabischen Israelis sehr genau und
unterstützt Projekte zur Förderung der Koexistenz von jüdischen und
nichtjüdischen Staatsangehörigen Israels.
Durch die Bildung der Vereinigten Arabischen Liste, die bei den letzten Wahlen
zur Knesset (17. März 2015) 13 Mandate erzielte, haben sich die politischen
Einflussmöglichkeiten der arabischen Staatsangehörigen Israels auf nationaler Ebene
verbessert. Nachdem die Wahlbeteiligung in diesem Sektor zuvor kontinuierlich
gesunken war, stieg sie 2015 auf 63,5 Prozent deutlich an (zum Vergleich 2013:
56,5 Prozent).
Arbeitslosigkeit und (Kinder-)Armut liegen in der arabischen Bevölkerung über
dem Durchschnitt. Arabische Israelis sind im öffentlichen Dienst
unterrepräsentiert. Die israelische Regierung hat am 30. Dezember 2015 einen Arbeitsplan
verabschiedet, der die Mechanismen zur Budgetallokation reformiert und somit
Gelder für die arabische Bevölkerung in Israel freimacht. Zudem bildet sich seit
einigen Jahren in Israel eine arabische Mittelschicht heraus, die Bildungsangebote
stärker wahrnehmen kann, höhere Gehälter erzielt und sich weniger eindeutig
von der Mehrheitsgesellschaft abgrenzt. Der israelische Staatspräsident Reuven
Rivlin hat sich vom ersten Tag seiner Amtsübernahme für den Ausgleich
zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen, insbesondere zwischen
jüdischen und arabischen Israelis, eingesetzt und auch deutliche Worte zu
weiterbestehenden Defiziten gefunden.
11. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Äußerungen des
stellvertretenden israelischen Verteidigungsministers Eli Ben Daha vor, der
die Palästinenserinnen und Palästinenser als Tiere und nicht menschlich
bezeichnet hat (Gideon Levy, Haaretz, 10. Mai 2015)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung liegt keine Bestätigung dieser Äußerungen
vor, die Eli Ben Daha vor seiner Amtsübernahme als stellvertretender
Verteidigungsminister gemacht haben soll.
12. In welcher Form beabsichtigt die Bundesregierung, solche für hiesige
politische Normen inakzeptablen Äußerungen bei den nächsten gemeinsamen
Konsultationen mit der israelischen Regierung zu thematisieren (sofern die
Bundesregierung nicht beabsichtigt, dies zu thematisieren, bitte Gründe
benennen)?
Ein Termin für die nächsten deutsch-israelischen Regierungskonsultationen steht
noch nicht fest. Themen, die gegenüber der israelischen Regierung besprochen
werden sollen, werden zeitnah und in Abhängigkeit von der aktuellen Lage
festgelegt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
13. Wie beurteilt die Bundesregierung die Behauptung Benjamin Netanjahus vor
dem 37. Zionistischen Kongress in Jerusalem, „der palästinensische
Großmufti Amin al-Husseini habe Hitler 1941 zum Holocaust angestiftet. Dabei
habe der deutsche Diktator zunächst nur geplant, die Juden aus Europa zu
vertreiben“ (21. Oktober 2015,
www.zeit.de/politik/ausland/2015-10/
israelbenjamin-netanjahu-adolf-hitler-holocaust-mufti)?
Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat sich hierzu während des Besuchs des
israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanyahu am 21. Oktober 2015 bei
der Pressebegegnung folgendermaßen geäußert: „Für die Bundesregierung, aber
auch für mich kann ich sagen, dass wir die Verantwortung kennen – die
Verantwortung der Nationalsozialisten für den Zivilisationsbruch der Schoah. Wir sind
davon überzeugt, dass dies auch immer und immer wieder an zukünftige
Generationen weitergegeben werden muss, zum Beispiel in der Schulbildung. Deshalb
sehen wir von uns aus keinerlei Grund, unser Bild von der Geschichte
insbesondere in dieser Frage zu ändern. Wir stehen zu der deutschen Verantwortung des
Holocaust und der Schoah.“
14. Welche konkreten Informationen liegen der Bundesregierung über die neue
israelische Gesetzesinitiative vor, welche die Rechte von israelischen NGOs,
die sich durch Gelder aus dem Ausland finanzieren, gravierend beschneiden
soll (
www.haaretz.com/israel-news/.premium-1.683524)?
Am 1. November 2015 legte die israelische Justizministerin Ayelet Shaked
(Jüdisches Heim) einen Änderungsentwurf zum israelischen NGO-Transparenz-
Gesetz vom 21. Februar 2011 (Bill on disclosure requirements for recipients of
support from a foreign political entity) vor. Über die bislang schon bestehenden
Transparenzpflichten hinaus sollen Nichtregierungsorganisationen, die über
50 Prozent ihres Budgets durch Zuwendungen von ausländischen
Regierungseinrichtungen erhalten, in allen Publikationen auf die ausländische Finanzierung
hinweisen sowie in Briefen an Abgeordnete und Amtsträger sowie bei mündlichen
Anhörungen, an denen gewählte oder nichtgewählte Amtsträger teilnehmen, die
Finanzierungsquellen benennen. Ein Verstoß würde mit einer Geldbuße von ca.
30 000 Schekel (NIS) (ca. 6 500 Euro) geahndet werden. Der Entwurf wurde am
8. Februar 2015 in erster Lesung mit 50 zu 43 Stimmen angenommen und wird
nun im Justizausschuss behandelt. Anschließend wird er der Knesset zur zweiten
und dritten Lesung zugeleitet.
15. Inwiefern wären nach Kenntnis der Bundesregierung durch ein solches
Gesetz auch NGOs betroffen, die sich entweder ganz oder teilweise aus Mitteln
der EU finanzieren?
Von diesem Gesetz wären auch von der Bundesregierung oder aus Mitteln der
EU unterstützte Nichtregierungsorganisationen betroffen. Darunter fallen unter
anderem auch die israelischen Partnerorganisationen der deutschen politischen
Stiftungen, von kirchlichen Trägern und des zivilen Friedensdienstes, sofern die
Gesamtsumme ausländischer finanzieller Unterstützung aus öffentlichen Mitteln
über 50 Prozent des Gesamtbudgets der jeweiligen Nichtregierungsorganisation
darstellt.
16. Wird die Bundesregierung, die ja im Fall Russlands die Beschneidung der
Rechte von aus dem Westen finanzierten NGOs scharf kritisiert hat, in
diesem Fall auch gegenüber der israelischen Regierung öffentlich Kritik
äußern?
Die Bundesregierung hat mehrfach und hochrangig in bilateralen Gesprächen ihre
Sorge und Kritik hierzu zum Ausdruck gebracht. Dies geschah zuletzt anlässlich
der sechsten deutsch-israelischen Regierungskonsultation am 16. Februar 2016 in
Berlin.
17. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Pläne der
israelischen Justizministerin Ayelet Shaked vor, die angekündigt hat, die
Gewaltenteilung in Israel aufzuweichen und die Macht des Obersten Gerichtshofs
einzuschränken (
www.haaretz.com/israel-news/.premium-1.682962)?
Die israelische Justizministerin Ayelet Shaked (Jüdisches Heim) setzt sich für
einen stärkeren Einfluss der Politik auf die Benennung von Richtern (vor allem am
Obersten Gerichtshof) sowie für eine Einschränkung des
Normenkontrollverfahrens ein, das der Oberste Gerichtshof praktiziert. Für solche Absichten gibt es
nach jetzigem Stand in der Regierungskoalition keine Mehrheit.
18. Inwieweit müssen nach Kenntnis der Bundesregierung die israelische
Friedensbewegung, linke Gruppen und Parteien, israelische Araber sowie
Homosexuelle in Israel inzwischen regelmäßig Angst vor Übergriffen
konservativer Gruppen und Kreise haben (bitte ausführen)?
19. Werden die genannten Gruppen und Kräfte nach Ansicht der
Bundesregierung in ausreichendem Maß durch die israelische Regierung und
Sicherheitskräfte vor Übergriffen geschützt?
20. Werden solche Gruppen und Kräfte, die Übergriffe gegen friedensbewegte
und linke Gruppen oder gegen Homosexuelle begehen, von der israelischen
Justiz in einem Ausmaß verfolgt, das die Bundesregierung für angemessen
hält (bitte begründen)?
Die Fragen 18 bis 20 werden zusammengefasst beantwortet.
Die Bundesregierung beobachtet eine gesellschaftliche Polarisierung in Israel, die
zu einer Verschärfung des Umgangs führt und einen Einfluss auf die
Bedingungen für zivilgesellschaftliches Engagement hat. Strafrechtlich relevante
Übergriffe kommen im Einzelfall vor. Dabei werden die Betroffenen nach Kenntnis
der Bundesregierung durch die israelische Regierung und ihre Sicherheitskräfte
geschützt und die israelische Justiz verfolgt Straftaten im Rahmen des
israelischen Strafrechts.
So wurde gegen den ultraorthodoxen israelischen Staatsangehörigen, der am
30. Juli 2015 eine Teilnehmerin des „Jerusalem Gay Pride“ erstach, Anklage
wegen Mordes, sechsfachen Mordversuchs und schwerer Körperverletzung erhoben.
Der Anschlag wurde vom gesamten Spektrum der israelischen Politik und
Gesellschaft verurteilt.
21. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Pläne Benjamin
Netanjahus zur Einführung sogenannter Special Terror Courts vor (Times
of Israel, 29. Oktober 2015,
www.timesofisrael.com/pm-said-to-
mullestablishing-a-special-terror-court/?utm_source=The+Times+of+Israel+
Daily+Edition&utm_campaign=ef30a40d41-2015_10_29&utm_medium=
email&utm_term=0_adb46cec92-ef30a40d41-54451749)?
Der Bundesregierung sind entsprechende Überlegungen von Ministerpräsident
Benjamin Netanyahu bekannt. Es liegen der Bundesregierung derzeit keine
Anhaltspunkte dafür vor, dass die israelische Regierung die Einrichtung sogenannter
Special Terror Courts vorantreibt.
22. Inwieweit hat die von der Europäischen Kommission am 11. November 2015
erlassene „Interpretative Notice on indication of origin of goods from the
territories occupied by Israel since June 1967“ gemäß den Äußerungen eines
Sprechers des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
tatsächlich keinerlei Auswirkungen in Deutschland, da die europäische Rechtsnorm
in Deutschland bereits erfüllt sei (
www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/
keine-aenderungen-in-deutschland-fuer-waren-aus-israelischen-siedlungen-
a-1062753.html)?
Die Interpretationsnote vom 11. November 2015 schafft für sich genommen kein
neues Recht, sondern erläutert lediglich, wie die Europäische Kommission das
einschlägige Unionsrecht und dazu ergangene Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs versteht (siehe Paragraph 3 der Note). Für die Bundesregierung
ergibt sich somit kein neuer Implementierungsbedarf.
Es entspricht geltendem europäischem Verbraucherschutzrecht, dass die
Hersteller und Importeure für eine korrekte Kennzeichnung der Produkte Sorge zu tragen
haben. Die nachgelagerte Überwachung der Einhaltung dieser
Kennzeichnungsvorschriften und die Sanktionierung von Verstößen obliegen staatlichen Stellen.
23. Auf welche Art von Produkten soll die „Interpretative Notice“ nach Kenntnis
der Bundesregierung Anwendung finden (bitte detailliert auflisten)?
Diejenigen Produktkategorien, für die sich nach EU-Recht eine Pflicht zur
Kennzeichnung der Herkunft ergibt, sind in Paragraph 3 der Note und der begleitenden
Fußnote 7 unter Verweis auf die einschlägige EU-Rechtsgrundlage genannt.
Darunter fallen in die Europäischen Union importierte Kosmetika, frisches Obst und
Gemüse, Fisch, Wein, Honig, Olivenöl, Rind- und Kalbfleisch, Geflügelfleisch
in Fertigpackungen aus Drittländern, frisches, gekühltes oder gefrorenes
Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch.
Das allgemeine EU-Lebensmittelkennzeichnungsrecht sieht demgegenüber keine
generelle Verpflichtung zur Herkunftskennzeichnung vor. Nach Artikel 26
Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 ist die Angabe des
Ursprungslands oder des Herkunftsorts nur verpflichtend, wenn ohne diese Angabe
eine Irreführung der Verbraucher über das tatsächliche Ursprungsland oder den
tatsächlichen Herkunftsort des Lebensmittels möglich wäre.
24. Für welche dieser Produkte besteht in Deutschland bereits eine
Kennzeichnungspflicht im Sinne genannter „Interpretative Notice“ (bitte detailliert
auflisten)?
Für die in der Antwort zu Frage 23 genannten Produktkategorien ergibt sich –
außer für Honig – die Pflicht zur Herkunftskennzeichnung aus einschlägigen EU-
Verordnungen, die in jedem Mitgliedstaat unmittelbare Wirkung entfalten
(Artikel 288 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
AEUV). Die Herkunftskennzeichnung von Honig ist in der Honigverordnung
geregelt, mit der die Richtlinie 2001/110/EG über Honig in deutsches Recht
umgesetzt wurde.
25. Stehen die EU-Mitgliedstaaten in der Pflicht, Händlerinnen und
Händler/Verkäuferinnen und Verkäufer etc. dazu anzuhalten, sich an die
Kennzeichnungspflicht im Sinne der „Interpretative Notice“ zu halten, und sind
sie auch verpflichtet, diese Einhaltung zu kontrollieren und Verstöße zu
ahnden?
Die Durchsetzung der EU-Kennzeichnungsvorschriften liegt in der
Verantwortung der Mitgliedstaaten. Ihnen obliegt die Festlegung von Sanktionen für
Verstöße gegen unionsrechtliche Bestimmungen. Diese müssen sich als wirksam,
angemessen und abschreckend darstellen (siehe Paragraph 3 der Note). Aufgrund
der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union ist die
Interpretationsnote der Europäischen Kommission den deutschen Kontrollstellen bekannt.
26. Wenn ja, fallen diese Kontrolle und gegebenenfalls Ahndung in die
Zuständigkeit der Bundesbehörden oder der Länderbehörden?
Beim Markteintritt bestimmter Drittlandswaren, insbesondere von Obst und
Gemüse, in den freien Zollverkehr nimmt mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft
und Ernährung eine Bundesbehörde Prüf- und Überwachungsaufgaben in Bezug
auf die korrekte Herkunftskennzeichnung wahr. In der Phase nach dem
Markteintritt, bei anderen Produktgruppen als Obst und Gemüse sowie im Bereich des
allgemeinen Lebensmittelkennzeichnungsrechts sind ausschließlich die
Überwachungsbehörden der Bundesländer zuständig.
27. Inwiefern besteht nach Kenntnis der Bundesregierung für EU-
Mitgliedstaaten, in denen die „Interpretative Notice“ nicht zur vollen Anwendung kommt,
die Gefahr eines Vertragsverletzungsverfahrens (vgl.
http://eeas.europa.eu/
delegations/israel/documents/news/20151111_interpretative_notice_indication
_of_origin_of_goods_en.pdf, Punkt 3)?
Ein Vertragsverletzungsverfahren setzt einen Verstoß gegen Unionsrecht, im
hiesigen Fall also einen Verstoß gegen das fachspezifische Unionsrecht, voraus. Die
Europäische Kommission trägt als Hüterin der Verträge dafür Sorge, dass die
Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen zur korrekten Anwendung und
Durchsetzung des Unionsrechts nachkommen. Gemäß Artikel 258 des Vertrages über die
Arbeitsweise der Europäischen Union muss die Europäischen Kommission ein
Vertragsverletzungsverfahren gegen einen Mitgliedstaat dann einleiten, wenn sie
der Auffassung ist, dass ein Mitgliedstaat gegen eine Verpflichtung aus den
Verträgen verstoßen hat. Der Bundesregierung liegen keine Hinweise darauf vor,
dass die Europäische Kommission sich bereits eine gesicherte Rechtsauffassung
für einen potentiellen Einzelfall, wie von den Fragestellern skizziert, gebildet
hätte.
28. Welche konkreten Informationen liegen der Bundesregierung zur
Beteiligung der Firmengruppe Max Bögl Bauservice GmbH und Co. KG an einem
Teilprojekt der sich im Bau befindlichen Hochgeschwindigkeitsstrecke A1
von Tel Aviv nach Jerusalem vor (
www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/
Trade/Maerkte/suche,t=aktuelle-trends-aus-israel,did=1182630.html)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Beteiligung der
erwähnten Firma im Rahmen eines Konsortiums vor.
29. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Beteiligung am Bau einer
Eisenbahnstrecke, die wie die A1 teilweise außerhalb der Grünen Linie liegt
und sich so in Teilen auf palästinensischem Gebiet befindet, die aber
ausschließlich durch israelische Bürgerinnen und Bürger benutzt werden darf,
einen Verstoß gegen die IV. Genfer Konvention darstellt?
Die Bundesregierung bezieht zu hypothetischen Fragen keine Stellung.
30. Wie gedenkt die Bundesregierung mit diesem Sachverhalt insbesondere vor
dem Hintergrund umzugehen, dass sich ein Tochterunternehmen der
Deutschen Bahn AG bereits aus demselben Projekt zurückgezogen hat und das
damalige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bereits
im März 2011 erklärt hat, „dass es sich bei dem Projekt der israelischen
Staatsbahn durch von Israel besetztes Gebiet um ein außenpolitisch
problematisches und potentiell völkerrechtswidriges Vorhaben handelt, bei
dem Statusfragen berührt sind“ (
www.inge-hoeger.de/start/regionalesnrw/
detail/browse/64/kategorie/inge-hoeger-1/zurueck/regionalesnrw/artikel/
bundesregierung-findet-israelisches-bahnprojekt-politisch-sensibel/suchen/)?
Auf die Antwort zu Frage 29 wird verwiesen.
31. Welche konkreten Informationen liegen der Bundesregierung zu Plänen vor,
Teile Ostjerusalems der zivilen Kontrolle der Palästinensischen
Autonomiebehörde zu unterstellen und sie zu B-Gebieten zu erklären, und wie steht
nach Kenntnis der Bundesregierung die israelische Regierung dazu
(
www.haaretz.com/israel-news/premium-1.686452)?
Die Bundesregierung hat Kenntnis von der Berichterstattung über Vorschläge des
ehemaligen Ministers und jetzigen Oppositionspolitikers Haim Ramon, Teile
Ostjerusalems der zivilen Kontrolle der Palästinensischen Autonomiebehörde zu
unterstellen. Sie hat keine Anhaltspunkte dafür, dass diese Überlegungen
umgesetzt werden sollen.
32. Welche konkreten Informationen liegen der Bundesregierung zu Plänen der
Palästinensischen Autonomiebehörde vor, ihre Regierungsinstitutionen nach
Jerusalem zu verlegen, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Pläne
(
www.middleeastmonitor.com/news/middle-east/22277-palestinian-
authorityto-move-institutions-to-jerusalem)?
Es ist erklärtes Ziel der palästinensischen Führung, Ostjerusalem zur Hauptstadt
Palästinas zu machen. Dazu gehört auch die Verlegung von
Regierungsinstitutionen. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von konkreten Planungen zu einer
Verlegung von Regierungsinstitutionen nach Jerusalem.
33. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zu Plänen der israelischen
Regierung vor, zunehmend Palästinenserinnen und Palästinensern in
Ostjerusalem ihr Aufenthaltsrecht in der Stadt (East Jerusalem Residency) zu
entziehen (
www.haaretz.com/opinion/premium-1.682543)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über konkrete Pläne der
israelischen Regierung vor, zunehmend Palästinensern in Ostjerusalem das
Aufenthaltsrecht zu entziehen. Nach Angaben des israelischen Innenministeriums wurde
von 1967 bis 2014 das Aufenthaltsrecht von insgesamt 14 416 Palästinensern in
Ostjerusalem entzogen. Im Jahr 2014 wurden 107, im Jahr 2013 wurden 106
Entzugsfälle registriert. Die Zahlen für 2015 liegen noch nicht vor. Gründe für diese
Entscheidungen werden in der Regel nicht veröffentlicht.
34. Wie beurteilt die Bundesregierung solche Pläne und im Allgemeinen die
Praxis, Palästinenserinnen und Palästinensern aus Ostjerusalem ihr
Aufenthaltsrecht zu entziehen?
Die Frage nach dem Status Jerusalems zählt zu den sogenannten Endstatusfragen,
die nach Überzeugung der Bundesregierung nur im Rahmen von Verhandlungen
für eine Zwei-Staaten-Lösung zwischen der israelischen und der
palästinensischen Seite zu lösen sind. Entsprechend sehen auch die im Rahmen des Oslo-
Prozesses 1993 bis 1995 zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen vor,
die Jerusalemfrage im Rahmen von Friedensverhandlungen zu lösen. Einseitige
Veränderungen des Status quo – etwa durch Veränderungen der Demographie –
sind im Licht dieser Vereinbarungen nicht akzeptabel. Ein Entzug des
Aufenthaltsrechts kann ferner schwerwiegende soziale und wirtschaftliche
Konsequenzen für die Betroffenen und ihre Angehörigen nach sich ziehen. Im Einzelfall
kann der Entzug des Aufenthaltsrechts völkerrechtlich zulässig sein. Das
humanitäre Völkerrecht geht von dem Grundsatz aus, dass die in einem besetzten
Gebiet ansässige Zivilbevölkerung ihren Aufenthalt dort behält. Jedoch kann die
Besatzungsmacht die Bevölkerung des besetzten Gebietes Bestimmungen
unterwerfen, die ihr unerlässlich erscheinen zur Erfüllung der ihr durch das IV. Genfer
Abkommen von 1949 auferlegten Verpflichtungen, zur Aufrechterhaltung einer
ordentlichen Verwaltung des Gebietes und zur Gewährleistung der Sicherheit.
Hierzu können Bestimmungen gehören, die zu einer Änderung des
Aufenthaltsstatus im Einzelfall führen.
35. Wie viele Jerusalem-IDs (Jerusalem-Ausweise) wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten zehn Jahren entzogen (bitte nach Jahren
auflisten, angeben, wie viele Jerusalem-IDs im jeweiligen Jahr entzogen wurden
und welche Gründe hierfür angegeben wurden)?
Folgende Zahlen liegen der Bundesregierung vor: 2005: 222 Entziehungen; 2006:
1 363 Entziehungen; 2007: 229 Entziehungen; 2008: 4 577 Entziehungen; 2009:
720 Entziehungen; 2010: 191 Entziehungen; 2011: 101 Entziehungen; 2012:
116 Entziehungen; 2013: 106 Entziehungen; 2014: 107 Entziehungen (Quelle:
Israelische Nichtregierungsorganisation HaMoked).
36. In welchen militärischen Bereichen genau trainierten die Bundeswehr und
die israelische Armee im Oktober 2015 in Israel (bitte auflisten, was genau
trainiert wurde und welche Einheiten auf beiden Seiten daran beteiligt waren
(
www.haaretz.com/israel-news/.premium-1.682675))?
Kräfte der 1. Panzerdivision wurden im Rahmen der Ausbildung am Urban
Warfare Training Center (UWTC) in TZE`ELIM in den Bereichen Pioniere,
Sanitätskräfte und leichte Infanterie durch fachlich entsprechende israelische Kräfte
ausgebildet.
37. Welche konkreten Szenarien wurden dabei eingeübt?
Im Schwerpunkt der Ausbildung stand der Kampf im bebauten Gelände
einschließlich des Zusammenwirkens mit Unterstützungskräften wie Pionieren und
Sanitätskräften.
38. Inwiefern hat die Bundeswehr bei diesem Training auch von konkreten
Erfahrungen, die auf Seiten der israelischen Streitkräfte in den besetzten
palästinensischen Gebieten gemacht wurden, profitiert?
Die Ausbildung beschränkte sich auf die Ausbildung von allgemeinen deutschen
und israelischen Techniken und Praktiken im Kampf im bebauten Gelände. Eine
Verbindung zu konkreten Erfahrungen in den palästinensischen Gebieten wurde
bereits im Zuge der Planungen der Ausbildung ausgeschlossen und gegenüber
Israel auch so kommuniziert.
39. Aus welchem Grund hat die Bundeswehr dieses Training ausgerechnet mit
der israelischen Armee und nicht mit der Armee eines anderen befreundeten
Staates vollzogen?
Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr werden weltweit in den
unterschiedlichsten Terrains, häufig auch im bebauten Gelände, eingesetzt. Deshalb hat die
Bundeswehr ein sehr hohes Interesse daran, von den Kompetenzen der
israelischen Streitkräfte zu lernen. Es dient dem Schutz des Lebens der Soldatinnen und
Soldaten im Einsatz.
40. Welche für das gemeinsam mit der israelischen Armee vollzogene Training
notwendigen Vorrichtungen sind in Deutschland nicht verfügbar?
Für die Ausbildungsthematik Kampf im bebauten Gelände wird zurzeit am
Gefechtsübungszentrum Heer der urbane Ballungsraum SCHNÖGGERSBURG
errichtet. Eine vollumfängliche ausbildungsbezogene Nutzung dieser
Ausbildungsanlage ist nicht vor 2018 zu erwarten. Darüber hinaus kann die Ausbildung in
heißem und trockenem Klima stattfinden, wie es am Rande der Negev-Wüste
vorherrscht.
41. Wie viel hat das gemeinsame Training mit der israelischen Armee die
Bundesrepublik Deutschland gekostet?
Die Ausbildung der deutschen Kräfte ist kostenbezogen mit der Ausbildung an
einer deutschen Ausbildungseinrichtung in diesem Umfang vergleichbar.
42. Welche gemeinsamen Übungen mit der israelischen Armee sind für wann
und unter Beteiligung welcher Einheiten geplant (bitte auflisten)?
Nach heutigem Sachstand sind keine weiteren Übungen mit der israelischen
Armee geplant.
43. Wie weit ist der Wiederaufbau des Gazastreifens nach dem Krieg vom
Sommer 2014 nach Kenntnis der Bundesregierung vorangeschritten (bitte
angeben, wie viel Prozent der zerstörten Gebäude und Infrastruktur bereits wieder
aufgebaut worden sind)?
Detaillierte Angaben zum aktuellen Stand des Wiederaufbaus gibt es nach
Kenntnis der Bundesregierung nicht. Die palästinensische Seite hatte im August 2015
Wiederaufbaubedarfe und -prioritäten identifiziert; eine Zwischenbilanz steht
jedoch aus. Der Wiederaufbau kam in der ersten Jahreshälfte 2015 schleppend
voran, stieg jedoch nach einer israelisch-palästinensischen Einigung über die
Einfuhr von Baumaterial im Juni 2015 kontinuierlich (78 Prozent Zunahme der
Einfuhr). Nach Angaben des Amts für die Koordinierung humanitärer
Angelegenheiten der Vereinten Nationen (OCHA) gibt es Fortschritte bei der Reparatur von
rund 160 000 Wohneinheiten, die geringfügig beschädigt worden waren. Bis
Ende Januar dieses Jahres konnten rund 15 Prozent der obdachlos gewordenen
Familien in wiederaufgebaute Wohnungen zurückkehren; zudem ist der
Wiederaufbau der Wohnungen von weiteren 11 Prozent im Gange. Der Wiederaufbau
der Wohnungen der restlichen 74 Prozent der Familien hat noch nicht begonnen.
44. Wie viele Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung infolge des
Gazakrieges vom Sommer 2014 bis heute obdachlos?
Laut den Angaben des Amts für die Koordinierung humanitärer
Angelegenheiten der Vereinten Nationen (OCHA) konnten über 16 000 Familien (über
90 000 Menschen) infolge des Gazakonflikts 2014 bislang noch nicht in ihre
Wohnungen zurückkehren und gelten somit weiterhin als binnenvertrieben.
45. Wie viele Menschen bedürfen nach Kenntnis der Bundesregierung infolge
des Gazakrieges bis heute medizinischer Hilfe, und inwieweit kann diese im
Gazastreifen geleistet werden?
Über 11 200 Menschen wurden laut den Angaben der Vereinten Nationen
während des Gazakonflikts im Sommer 2014 verletzt, davon ca. 3 400 Kinder. Laut
OCHA benötigen ca. 300 000 Kinder psycho-soziale Unterstützung. Das von der
palästinensischen Seite vorgelegte „Detailed Needs Assessment (DNA) and
Recovery Framework for Gaza Reconstruction“ geht davon aus, dass ca. 10
Prozent der im Gazakonflikt Verletzten langfristig oder dauerhaft gesundheitlich
beeinträchtigt sein werden. Dazu zählen sowohl psychische als auch physische
Beeinträchtigungen. Das Gesundheitssystem im Gazastreifen ist derzeit nur bedingt
in der Lage, die erforderliche medizinische Hilfe zu leisten, da während des
Konfliktes nach Angaben des palästinensischen „Needs Assessment“ 18
Krankenhäuser sowie 60 Gesundheitszentren in Gaza beschädigt und ein Krankenhaus und
drei Gesundheitsstationen komplett zerstört wurden. Zudem ist der Betrieb der
bestehenden Krankenhäuser und Gesundheitsstationen aufgrund der
mangelhaften Stromversorgung in Gaza stark eingeschränkt.
46. Inwieweit sind die von der internationalen Gemeinschaft zugesagten
Hilfsgelder (5,4 Milliarden US-Dollar) inzwischen bezahlt worden?
Wie viel Prozent der Gelder stehen weiterhin aus (bitte nach Geberländern
auflisten)?
Die Weltbank wurde mit dem Monitoring der Einhaltung der Geberzusagen bei
der Gaza-Wiederaufbaukonferenz in Kairo beauftragt. Mit Stand vom 31. August
2015 sind laut Weltbank 35 Prozent der zugesagten Mittel zur Unterstützung von
Gaza ausgezahlt worden. Die Ergebnisse der Weltbank können unter folgendem
Link eingesehen werden:
www.worldbank.org/en/programs/rebuilding-gaza-
donorpledges.
47. Wie viel Prozent der von Deutschland für den Wiederaufbau des
Gazastreifens zugesagten Gelder sind inzwischen bezahlt worden?
Sofern noch nicht die gesamte zugesagte Summe gezahlt wurde, wann soll
der restliche Betrag gezahlt werden?
Die Gesamtzusage der Bundesregierung bei der Gaza-Wiederaufbaukonferenz
betrug 50 Mio. Euro. Alle von Deutschland bei der Gaza-Wiederaufbaukonferenz
in Kairo zugesagten Vorhaben für den Wiederaufbau des Gazastreifens sind in
Umsetzung bzw. zum Teil bereits abgeschlossen. Mit Stand vom 29. Februar
2016 sind 43,27 Mio. Euro ausgezahlt worden. Die noch ausstehenden Mittel
sollen nach gegenwärtiger Planung abhängig von konkreten Baufortschritten bis
Ende 2016 abfließen.
48. An wen werden die Gelder auf palästinensischer Seite bezahlt?
Im Rahmen der deutsch-palästinensischen Entwicklungszusammenarbeit erfolgt
die Zusammenarbeit mit der palästinensischen Behörde in Ramallah. Umgesetzt
werden die Vorhaben durch die deutschen Durchführungsorganisationen
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und die Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW), durch Nichtregierungsorganisationen und multilaterale
Organisationen wie zum Beispiel das Hilfswerk der Vereinten Nationen für
Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA), an die auch die Zahlungen erfolgen.
49. Inwieweit lassen die israelische Regierung und die israelischen
Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen die für den
Wiederaufbau benötigten Hilfsgüter in den Gazastreifen?
Die israelische Regierung kategorisiert Materialien, die auch für nichtzivile
Zwecke verwendet werden können, als so genannte Dual-Use-Materialien.
Die Listen mit diesen Materialien sind über die Website des israelischen
Verteidigungsministeriums abrufbar:
www.exportctrl.mod.gov.il/ExportCtrl/Hakika/
Hazaat_hok/. Diese Materialien bedürfen einer gesonderten Koordinierung zur
Einfuhr in den Gazastreifen sowie einer Nachverfolgung ihrer Nutzung. Zu
diesem Zweck haben sich die palästinensische und die israelische Seite nach dem
Gaza-konflikt 2014 auf einen temporären Mechanismus zur Einfuhr und
Nachverfolgung der Dual-Use-Materialien in den Gazastreifen geeinigt. Über diesen
Mechanismus ist die Einfuhr der für den Wiederaufbau benötigten Hilfsgüter im
Wesentlichen möglich, wenn auch Verzögerungen und Komplikationen die
Planbarkeit und Vorhersehbarkeit der Einfuhr bisweilen beeinträchtigen. Die Dual-
Use-Liste unterliegt zudem Veränderungen. Seit Oktober 2014 ist für den
Wiederaufbau benötigtes Baumaterial in Höhe von 607 706 Tonnen Stahl und Beton
eingeführt worden (Stand Januar 2016, Quelle: Shelter Cluster Palestine).
50. Welche für den Wiederaufbau benötigten Hilfsgüter werden von der
israelischen Regierung und den israelischen Sicherheitsbehörden bislang nicht in
den Gazastreifen gelassen (bitte einzeln auflisten)?
Auf die Antwort zu Frage 49 wird verwiesen.
51. Ist die Bundesregierung grundsätzlich gegen eine Aufnahme Palästinas als
Vollmitglied der Vereinten Nationen und in Organisationen der Vereinten
Nationen, bevor ein Abkommen zwischen Israelis und Palästinenserinnen
und Palästinensern erzielt wurde?
52. Welche konkreten Vorbedingungen müssen nach Ansicht der
Bundesregierung erfüllt sein, damit sie einer Aufnahme Palästinas als Vollmitglied der
Vereinten Nationen zustimmt?
Die Fragen 51 und 52 werden zusammengefasst beantwortet.
Gemäß der Charta der Vereinten Nationen können alle friedliebenden Staaten,
welche die Verpflichtungen aus dieser Charta übernehmen und nach dem Urteil
der Organisation fähig und willens sind, diese Verpflichtungen zu erfüllen, den
Vereinten Nationen beitreten. Dies erfolgt auf Empfehlung des Sicherheitsrats
durch Beschluss der Generalversammlung. Die Bundesregierung würde sich
wünschen, im Rahmen einer Friedenslösung Palästina zu gegebener Zeit als
Mitglied der Vereinten Nationen begrüßen zu können.
53. Welche Vorbedingungen müssen nach Ansicht der Bundesregierung erfüllt
sein, damit sie der palästinensischen Vertretung in Deutschland den Rang
einer Botschaft zuerkennt?
Voraussetzung für die Zuerkennung des Ranges einer Botschaft ist die Aufnahme
diplomatischer Beziehungen.
54. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein Stopp des Exportes
jeglicher Rüstungsgüter in den Nahen Osten zur Befriedung der Lage dort
beizutragen geeignet wäre?
Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive Rüstungsexportpolitik.
Entscheidungen werden jeweils im Einzelfall getroffen. Dies gilt auch für die Staaten des
Nahen Ostens. Dabei werden alle Aspekte des jeweiligen Falls berücksichtigt,
gewichtet und abgewogen. Grundlage sind unter anderem die Politischen
Grundsätze der Bundesregierung aus dem Jahr 2000 und der Gemeinsame Standpunkt
der EU aus dem Jahr 2008. Der Beachtung der Menschenrechte wird bei
Rüstungsexportentscheidungen ein besonderes Gewicht beigemessen.
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ISSN 0722-8333]