Aktionsplan zum Kinder- und Jugendtourismus in Deutschland
der Abgeordneten Kerstin Kassner, Thomas Lutze, Caren Lay, Dr. André Hahn, Norbert Müller (Potsdam), Dr. Kirsten Tackmann, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Kinder- und Jugendtourismus leistet einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen und stellt ein wichtiges Marktsegment im Tourismus dar. Er trägt zum Abbau von Vorurteilen und zur sozialen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen bei.
Am 4. Juli 2002 verabschiedete der Deutsche Bundestag den Aktionsplan zum Kinder- und Jugendtourismus in Deutschland (Bundestagsdrucksachen 14/9545, 14/9672 und 14/9715). Der Aktionsplan beschreibt verschiedene Maßnahmen zur Qualitäts- und Quantitätssteigerung und sieht vor, dass die Bundesregierung im tourismuspolitischen Bericht Stellung zum Stand der Umsetzung des Aktionsplans nimmt. Im Tourismuspolitischen Bericht der 17. Wahlperiode geht die Bundesregierung lediglich auf die zwischen März und Oktober 2008 erstellte Studie „Deutsche Kinder- und Jugendreisen 2008 – Aktuelle Daten zu Struktur und Volumen, Vorschläge für eine künftige kontinuierliche Datenerhebung, Schritte zu Referenzrahmen“ ein und verweist auf das „Zukunftsprojekt Kinder- und Jugendreisen“ (Bundestagsdrucksache 17/8451). Informationen zum Aktionsplan Kinder- und Jugendtourismus in Deutschland fehlen völlig.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Was hat die Bundesregierung seit 2006 zur Umsetzung des Aktionsplans zum Kinder- und Jugendtourismus unternommen (bitte mit Nennung der einzelnen Maßnahmen und der dafür eingesetzten Mittel aus dem Bundeshaushalt)?
Welche Länder haben nach Kenntnis der Bundesregierung analoge Aktionspläne zum Kinder- und Jugendtourismus aufgestellt?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Kinder- und Jugendtourismus deutscher und ausländischer Reisender in Deutschland in Bezug auf die Menge und ihre Altersstruktur sowie ihr Ausgabenverhalten seit 2006 entwickelt?
Welche neuen Maßnahmen zur Verbesserung der Qualifikation der Betreuerinnen und Betreuer im Kinder- und Jugendtourismus gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2006, und mit welcher Summe werden sie jeweils gefördert?
Inwiefern wurde der Forderung des Aktionsplans, bundesweite Qualitätsstandards trägerübergreifend für Kinder- und Jugendreisen zu entwickeln, nachgekommen, und mit welchen konkreten Resultaten?
Wie viele Kinder und Jugendliche leben nach Kenntnis der Bundesregierung in so genannten Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV) bzw. Haushalten und Einrichtungen mit geringem finanziellen Budget?
Wie viele dieser Kinder und Jugendlichen konnten nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten Jahren keine Ferien- bzw. Urlaubsreise unternehmen?
Welche Kenntnisse, Probleme und Erfahrungen gibt es für diese Kinder und Jugendlichen bezüglich der Teilnahme an Klassenfahrten?
Mit welchen Maßnahmen, Projekten und sonstigen Aktivitäten hat die Bundesregierung zur Umsetzung des Teilhabegesetzes beigetragen, um Kindern und Jugendlichen aus Familien und Einrichtungen mit geringem finanziellem Budget die Teilnahme am Kinder- und Jugendtourismus zu ermöglichen?
In welchem Maße wird das Teilhabegesetz von Schulen, Kinder- und Jugendreiseveranstaltern und Erziehungsberechtigten in Anspruch genommen (bitte konkrete Zahlen)?
Wie viele Kinder und Jugendliche leben nach Kenntnis der Bundesregierung in Flüchtlings- und Asylbewerberfamilien?
Welche Maßnahmen, Projekte und sonstige Aktivitäten hat die Bundesregierung unternommen, um Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlings- und Asylbewerberfamilien die Teilnahme am Kinder- und Jugendtourismus zu ermöglichen?
Welche Maßnahmen, Projekte und sonstige Aktivitäten hat die Bundesregierung unternommen, um Kindern und Jugendlichen aus Familien mit Migrationshintergrund die Teilnahme am Kinder- und Jugendtourismus zu ermöglichen?
Wie hoch war der deutsche Anteil am EU-Aktionsprogramm JUGEND in den Jahren ab 2006, und in welcher Höhe wurden finanzielle Mittel für den internationalen Jugendaustausch bzw. Jugendtourismus aufgewendet?
Welche Rolle spielt dabei der Kinderaustausch und -tourismus in der Altersgruppe 12 bis 14 Jahre?
Welche Kooperationen und Maßnahmen der Bundesregierung zur Förderung des internationalen sogenannten „Incoming-Jugendtourismus“ gibt es darüber hinaus?
Was unternahm und unternimmt die Bundesregierung zur Förderung der Barrierefreiheit sowie von integrativen Reisen im Kinder- und Jugendtourismus, insbesondere bei Jugendaustauschprogrammen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Verbesserung der statistischen Datenlage seit 2006 getroffen, und inwiefern hat sich diese seit 2006 verbessert, insbesondere bezogen auf die Klassifizierung der Unterkünfte und die Angebotsqualität?
Welche Maßnahmen sind zur weiteren Verbesserung der statistischen Datenlage geplant?