[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
21. März 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7969
18. Wahlperiode 23.03.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Katharina Dröge,
Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/7814 –
Hermesbürgschaften und Schutz von Umwelt- und Menschenrechten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Jährlich unterstützt die Bundesregierung die deutsche Wirtschaft im Rahmen ihrer
Außenwirtschaftsförderung in erheblichem Umfang durch die Übernahme von
Hermesbürgschaften, Investitionsgarantien und Garantien für Ungebundene
Finanzkreditgarantien (UFK-Garantien). Vor der Bewilligung von
Hermesbürgschaften prüft die Bundesregierung die ökologischen und sozialen Auswirkungen
der Projekte gemäß der Gemeinsamen Empfehlungen der OECD („Empfehlungen
des Rates zu gemeinsamen Herangehensweisen bei der eingehenden Umwelt- und
Sozialprüfung [Due Diligence] bei staatlich geförderten Exportkrediten [die
„Common Approaches“]“). Anträge für Investitionsgarantien und UFK-Garantien
unterzieht sie angabegemäß einer analogen Prüfung. Stellt sie ökologische und/
oder soziale Risiken fest, kann sie Minderungsmaßnahmen zur Auflage machen
und Vereinbarungen für ein Monitoring der Auflagenumsetzung treffen.
Nichtregierungsorganisationen kritisieren u. a., dass auch für Lieferungen an Projekte, in
deren Zusammenhang es zu Menschenrechtsverletzungen kommt, immer wieder
Bürgschaften vergeben wurden und bei Projektprüfung und -monitoring die
allgemeine Menschenrechtssituation in den Bestellerländern sowie die Sichtweise
von Menschenrechtsorganisationen und Projektbetroffenen nicht genügend
einbezogen werden (
www.gegenstroemung.org/drupal/sites/default/files/AWF_
zivilgesellschaftliche%20Erwartungen_2013_end.pdf;
www.cora-netz.de/cora/
wp-content/uploads/2015/03/CorA-ForumMR_Steckbrief-AWF.pdf; www.
gegenstroemung.org/web/blog/hermesbuergschaft-fuer-kolumbianischen-
staudammin-der-kritik/).
1. Wie viele Hermesbürgschaften, Investitionsgarantien bzw. Ungebundene
Finanzkreditgarantien haben die Bundesregierung bzw. die von ihr
beauftragten Mandatare in den Jahren 2013, 2014 und 2015 jeweils vergeben, und
in wie vielen davon wurden jeweils
Neu übernommene Hermesdeckungen (EKG), Investitionsgarantien (DIA) und
Garantien für ungebundene Finanzkredite (UFK):
EKG DIA UFK
2013 866 108 2
2014 656 120 4
2015 618 119 1
Die Bearbeitung der Hermesdeckungen, Investitionsgarantien und UFK-
Garantien übernimmt im Auftrag des Bundes ein Konsortium bestehend aus den
Mandatargesellschaften Euler Hermes und PwC. Die umfassende Beachtung von
Umwelt- und Sozialaspekten einschließlich menschenrechtlicher Belange ist bereits
fester Bestandteil der Prüfung von Anträgen. Die Intensität der Prüfung hängt
vom Umfang der Auswirkungen des Projekts ab. Mindestvoraussetzung für die
Übernahme der Garantie ist die Einhaltung der nationalen Standards im Zielland.
Projekte mit erheblichen umwelt-, sozial- und menschenrechtlichen
Auswirkungen werden einer eingehenderen Prüfung unterzogen. Bei Anträgen auf
Hermesdeckungen für Projekte innerhalb des Anwendungsbereichs der OECD Common
Approaches (CA) sowie bei Investitionen mit weitreichenden Auswirkungen ist
darüber hinaus die Einhaltung internationaler Standards wie die der
Weltbankgruppe und insbesondere deren sektorenspezifischen Environmental, Health and
Safety Guidelines (EHS) erforderlich. Bei Projekten mit weitreichenden
Auswirkungen muss dies durch einen unabhängigen Gutachter bestätigt werden. Die
Entscheidung über die Übernahme von Garantien wird in den zuständigen
interministeriellen Ausschüssen gemeinsam durch das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie, das Bundesministerium der Finanzen, das Auswärtige Amt
sowie das Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung getroffen. Bei erheblicher oder weitreichender ökologischer, sozialer und
menschenrechtlicher Relevanz der Projekte müssen Unternehmen regelmäßig
über die Situation des Projekts auch hinsichtlich der Menschenrechte berichten.
Im Falle von Beanstandungen verlangt die Bundesregierung Abhilfe.
Im Bereich der Hermesdeckungen wurden 2013 von den unter den
Anwendungsbereich der CA fallenden Geschäften 40 Projekte vertieft auf Umwelt- und
Sozialauswirkungen geprüft, 2014 ebenfalls 40 Projekte und 2015 37 Projekte.
Entsprechend den CA und den Standards der Weltbankgruppe, richtet sich das
Vorgehen in der Prüfung nach dem Einzelfall. Das heißt, die Prüfungstiefe und die
notwendigen Beurteilungsgrundlagen werden auf Basis einer vorläufigen
Bewertung der Projektrisiken und -auswirkungen zu Beginn des Prozesses festgelegt.
a) Berichte und Stellungnahmen von Nichtregierungsorganisationen bei der
Projektprüfung einbezogen bzw. angefragt,
Für EKG innerhalb des Anwendungsbereiches der CA sowie bei umwelt- und
sozialrelevanten DIA und UFK-Garantien wird im Rahmen der Umwelt- und
Sozialprüfung auch immer eine umfangreiche Internetrecherche durchgeführt, deren
Ergebnisse mit in die Prüfung einbezogen werden. Dazu gehören auch
Stellungnahmen und Berichte von Nichtregierungsorganisationen. Vor der Entscheidung
über die Garantieübernahme werden bei kritischen Projekten zudem die jeweilige
deutsche Botschaft sowie die betroffenen Länderreferate der zuständigen
Ministerien um ihre Einschätzung gebeten. Darüber hinaus besteht hinsichtlich der
OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen ein konstanter Austausch mit
der Nationalen Kontaktstelle, die im BMWi angesiedelt ist. Die Mandatare
werden somit über dort anhängige Beschwerdeverfahren informiert. Sollten sich
hierüber Hinweise auf Berichte oder Stellungnahmen von
Nichtregierungsorganisationen (NGO) im Zusammenhang mit einem konkreten Projekt ergeben, werden
diese mit in die Projektprüfung einbezogen.
Im Rahmen des sog. Watchful-Eye-Ansatzes werden alle Projekte – insbesondere
auch Projekte außerhalb des Anwendungsbereiches der CA – auf besondere
Umwelt- und Sozialfaktoren hin überprüft. Gegebenenfalls erfolgt auch für diese
Projekte eine ausführliche Internetrecherche.
b) Berichte und Stellungnahmen von Botschaften bei der Projektprüfung
einbezogen bzw. angefragt,
Sollte sich im Rahmen der Projektprüfung zusätzlicher Informationsbedarf
ergeben und die Vermutung bestehen, dass die jeweilige deutsche Botschaft
Zugang zu den benötigten Informationen hat, wird diese grundsätzlich
einbezogen. Der Botschaftsbericht ist dann ein wesentlicher Bestandteil der jeweiligen
Antragsprüfung und Teil der Entscheidungsgrundlage. Im Übrigen finden auch
weitere den Ministerien vorliegende Botschaftsberichte Berücksichtigung,
welche nicht explizit im Zusammenhang mit der Projektprüfung angefragt
wurden.
c) Berichte und Stellungnahmen von unabhängigen Consultants bei der
Projektprüfung einbezogen bzw. angefragt,
Gutachterliche Berichte und Stellungnahmen wurden grundsätzlich bei allen
Projekten der Kategorie A in die Projektprüfung einbezogen und, falls nicht ohnehin
vorhanden, explizit angefordert. In den Jahren 2013 bis 2015 wurde bei den
Hermesdeckungen über 40, bei den Investitionsgarantien über 14 und bei den UFK-
Garantien über zwei Projekte der Kategorie A entschieden.
Zusätzlich werden unabhängige Gutachter eingesetzt, um ggf. vorhandene
Lücken in den vorliegenden Unterlagen zu schließen, eine weitere Bewertung
vorzunehmen oder um unabhängig von der Kategorie die Projektprüfung mit
Spezialkenntnissen zu bestimmten Aspekten zu unterstützen.
d) Positionen potenzieller Projektbetroffener unabhängig vom
Projektbetreiber erhoben?
Sollten im Rahmen der Prüfung von Projekten Beschwerden oder Proteste von
Seiten potentieller Projektbetroffener ermittelt werden, werden diese
grundsätzlich in die Beurteilung der Förderungswürdigkeit miteinbezogen. In der Regel
fließen die Meinungen der Projektbetroffenen bereits in die Gutachten bei
Kategorie A-Projekten ein (dies wird z. B. im IFC Performance Standard 1 deutlich,
der eine angemessene Beteiligung Projektbetroffener in der Prüfung und beim
Management von Projekten vorsieht). Im Einzelfall finden auch persönliche
Gespräche mit Projektbetroffenen im Rahmen der vor-Ort-Prüfung durch die
Mandatare ohne das Beisein der Projektverantwortlichen statt.
2. In wie vielen Fällen haben die Bundesregierung bzw. die Mandatare in den
Jahren 2013, 2014 und 2015 jeweils bei der Vergabe von
Hermesbürgschaften, Investitionsgarantien bzw. Ungebundene Finanzkreditgarantien jeweils
Monitoringauflagen geknüpft an
a) Kategorie A-Projekte,
b) Kategorie B-Projekte,
c) sonstige Projekte?
In den Jahren 2013 bis 2015 hat die Bundesregierung bei der Übernahme von
EKG als Ergebnis der Umwelt- und Sozialprüfung insgesamt bei 26 Projekten
Monitoring-Anforderungen festgelegt. Davon 24 Kategorie A-Projekte, ein
Kategorie B-Projekt und ein Projekt außerhalb des Anwendungsbereichs der CA.
Im selben Zeitraum wurden insgesamt 14 Investitionsgarantien für Projekte der
Kategorie A, 76 für Projekte der Kategorie B und zwei UFK-Garantien für
Rohstoffprojekte vergeben. Alle diese Garantien wurden an Monitoring-Auflagen
geknüpft.
3. In wie vielen Fällen der Frage 2 haben die Bundesregierung bzw. die
Mandatare Monitoringberichte erhalten?
Grundsätzlich erhalten die Mandatare immer dann Monitoring-Berichte, wenn
dies mittels der Monitoring-Anforderungen vereinbart wurde. In Einzelfällen
gehen die Monitoring-Berichte nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ein. Dann treten
die Mandatare mit den zuständigen Deckungsnehmern in Verbindung, um die
ausstehenden Berichte zeitnah zu erhalten.
Im Bereich der Hermesdeckungen wird bei Projekten mit mittleren bis geringen
Umwelt- und Sozialrisiken, für die dennoch ein Monitoring notwendig ist, die
Aufgabe der Auswertung der Berichte zum Teil an die Antragsteller bzw. den
Umwelt- und Sozialconsultant der Financiers delegiert. Der Bund wird hierbei im
Falle von wesentlichen Abweichungen von den vereinbarten Standards und
Auflagen bzw. im Falle von wesentlichen Problemen informiert und in die Planung
von Abhilfemaßnahmen einbezogen.
4. Wie oft wurden beim Monitoring von Hermesbürgschaften,
Investitionsgarantien bzw. Ungebundene Finanzkreditgarantien durch die
Bundesregierung bzw. durch die von ihr beauftragten Mandatare in den Jahren 2013,
2014 und 2015 jeweils
a) Berichte und Stellungnahmen von Nichtregierungsorganisationen
einbezogen bzw. angefragt,
Grundsätzlich besteht auch in der Monitoring-Phase ein aktiver Austausch mit
den unter Punkt 1a) genannten Stellen. Ferner werten die Mandatare wöchentlich
im Rahmen der Überprüfung der Erfüllung der Monitoring-Anforderungen (siehe
Antwort zu Frage 2) den Newsletter vom Business & Human Rights Resource
Center aus, einer Plattform die Beschwerden von Nichtregierungsorganisationen
gegen Projekte und Firmen weltweit sammelt und veröffentlicht. In Abhängigkeit
der festgestellten Projektrisiken sowie notwendiger Maßnahmen um die
Einhaltung der Referenzstandards zu erreichen, geschieht dies unter Zuhilfenahme von
Berichten unabhängiger Gutachter, unter der Beteiligung der Bevölkerung oder
von Nichtregierungsorganisationen.
b) Berichte und Stellungnahmen von Botschaften einbezogen bzw.
angefragt,
Berichte und Stellungnahmen der deutschen Botschaften werden innerhalb des
Projekt-Monitorings regelmäßig angefragt, um zusätzliche Stellungnahmen und
Informationen zu erhalten, die weder von den Antragstellern, Bestellern oder
Gutachtern zur Verfügung gestellt werden (können).
c) Berichte und Stellungnahmen von unabhängigen Consultants einbezogen
bzw. angefragt,
Die Einbeziehung oder Anforderung von Berichten und Stellungnahmen von
unabhängigen Gutachtern erfolgt im Rahmen des Projekt-Monitorings bei
besonders hohen Standort-, Sektoren-, Länder- oder Technologierisiken, bei
wesentlichen Abweichungen von den vereinbarten Standards oder bei Änderungen
innerhalb des Projekts, welche zu einer Neubewertung der Risikolage führen.
d) Positionen potenzieller Projektbetroffener unabhängig vom
Projektbetreiber erhoben?
Auf die Antwort zu Frage 1d wird verwiesen.
5. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für ihre
Monitoringanforderungen aus der Tatsache, dass nach der Revision der Weltbank
Safeguard Policies die Erfüllung ökologischer und sozialer Ziele vermehrt erst
im Projektverlauf erforderlich werden wird und nicht zu Projektbeginn, und
was hat die Bundesregierung dazu bisher unternommen bzw. was gedenkt
sie zu unternehmen?
Die Bundesregierung begleitet den Prozess der Überarbeitung der Weltbank
Safeguard Operational Policies. Sollten nach Abschluss dieses Prozesse tatsächlich
vermehrt Ziele bezüglich der Umwelt- und Sozialaspekte projektbegleitend
umzusetzen seien, wird die Prüfung und das Monitoring von Projekten entsprechend
angepasst. Dies erfolgt im Wesentlichen bereits bei Projekten, bei denen die IFC
Performance Standards zugrunde gelegt werden, so dass eine umfassende
Neuordnung des Prüfprozesses voraussichtlich nicht erforderlich sein wird. Ein
solches Vorgehen kann insbesondere dann auch Vorteile haben, wenn noch nicht
alle Projektdetails feststehen aber bereits eine Entscheidung über eine deutsche
Beteiligung gefällt werden muss.
Eine abschließende Bewertung der Überarbeitung der Weltbank Safeguard
Policies und die gegebenenfalls daraus resultierenden Prozessanpassungen, werden
nach dem Abschluss der Revision erfolgen.
6. Erhebt die Bundesregierung bei der Projektprüfung systematisch, ob es
Hinweise auf eine Einschränkung der Meinungsfreiheit für die
Projektbetroffenen gibt?
Wenn ja, in welcher Form und in wie vielen Fällen hat sie in den Jahren
2013, 2014 und 2015 jeweils Hinweise auf Einschränkungen der
Meinungsfreiheit festgestellt (bitte getrennt für Hermesbürgschaften,
Investitionsgarantien und Ungebundene Finanzkreditgarantien aufführen)?
Welche Schlussfolgerungen hat sie daraus jeweils für die
Förderungswürdigkeit der Projekte gezogen (bitte für die entsprechenden Fälle einzeln
auflisten)?
Die CA sowie die dort enthaltenen Referenzstandards legen fest, dass
grundsätzlich eine projekt- und standortspezifische Projektprüfung durchzuführen ist. Dies
bedeutet, dass die jeweiligen Möglichkeiten der Bevölkerung und anderer
Anspruchsgruppen, sich in den verschiedenen Phasen eines Projekts einzubringen
(Beteiligungsverfahren, Erörterungstermine, Anhörungen, Stakeholder
Management) bzw. Bedenken zu platzieren (außergerichtliche
Beschwerdemechanismen), systematisch in die Prüfung der Förderungswürdigkeit einbezogen werden.
Diese Aspekte liegen im direkten Verantwortungsbereich der
Projektverantwortlichen (z. B. Besteller und Investoren).
Der lokale kulturelle, sozioökonomische, rechtliche und politische Kontext der
Projekte und mögliche Wechselwirkungen mit den Projekten werden dabei
berücksichtigt und fließen in die Bewertung und die Planung von möglicherweise
notwendigen Maßnahmen mit ein.
7. Hat die Bundesregierung Hermesbürgschaften im Zusammenhang mit
Projekten des spanischen Unternehmens Abengoa S. A. vergeben, und wenn ja,
in welcher Form sind diese von dem voraussichtlichen Bankrott von
Abengoa S. A. betroffen?
Es ist zutreffend, dass die Bundesregierung Exportkreditgarantien im
Zusammenhang mit Projekten des spanischen Unternehmens Abengoa S.A., Sevilla
zugunsten deutscher Exporteure übernommen hat. Das Unternehmen befindet sich in
einem vorinsolvenzlichen Sonderverfahren (Gläubigerschutzverfahren) i. S. d.
Artikels 5 des spanischen Insolvenzgesetzes (Ley Concursal). Danach kann bei
Erfüllung eines Insolvenzrechttatbestandes ein außergerichtliches
Einigungsverfahren mit den Gläubigern für die Dauer von drei Monaten aufgenommen werden
um eine Insolvenz abzuwenden. Kommt in dieser Frist keine Einigung zustande,
ist das Unternehmen verpflichtet, innerhalb von einem Monat einen
Insolvenzantrag zu stellen. Dieser Zeitpunkt läuft am 28. März 2016 aus. Nach den
Allgemeinen Bedingungen des Bundes für die Exportkreditgarantien tritt ein
Gewährleistungsfall ein, wenn und soweit die gedeckte Forderung aufgrund politischer und
wirtschaftlicher Umstände uneinbringlich ist. Tritt ein Gewährleistungsfall ein,
müsste der Bund den Exporteur und die finanzierende Bank im vereinbarten
Umfang entschädigen. Die Exportkreditgarantien des Bundes arbeiten dabei
insgesamt kostendeckend und führen regelmäßig einen Überschuss an den
Bundeshaushalt ab, d. h. die Gesamtheit der erhobenen Prämien gleichen
Entschädigungen und Verwaltungsaufwand mehr als aus.
8. Wurden in den Monitoringberichten für das Wasserkraftwerk am Yaque del
Sur in der Dominikanischen Republik Probleme bei der Umsetzung von
Auflagen und Minderungsmaßnahmen festgestellt, und wenn ja, welche?
a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Behebung
der Probleme zu bewirken?
b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung zur Vermeidung
zukünftiger Probleme in ähnlichen Fällen?
Die Fragen 8 bis 8c werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung sind keine Auffälligkeiten bei dem genannten Projekt
bekannt, die korrektive Maßnahmen erfordern.
9. Ist die Prüfung der Hermesbürgschaft für das Hidrosogamoso-Staudamm-
Projekt in Kolumbien regelgerecht verlaufen, und wie erklärt sich die
Bundesregierung die in der Rückschau zu Tage getretenen Probleme vor
Ort (vgl.
www.gegenstroemung.org/web/wp-content/uploads/2015/10/CorA-
ForumMR_Steckbrief-Hidrosogamoso.pdf)?
a) Warum wurde nicht vorab erkannt, dass sich die Auswirkungen des
Stausees auf insgesamt 226 Quadratkilometer erstrecken und damit weit mehr
Menschen betroffen sein würden als angenommen?
Weshalb wurden nur 2 100 statt der betroffenen 30 000 Menschen im
Rahmen von Konsultationen angehört?
Die Fragen 9 und 9a werden gemeinsam beantwortet.
Die Studie zur Umweltverträglichkeitsprüfung des Projekts bezifferte seinerzeit
die Bevölkerung der direkt durch das Projekt betroffenen Verwaltungsbezirke auf
knapp 30 000 Menschen flussauf- und abwärts des Staudamms. Dies wurde im
Rahmen der Projektprüfung auch so erkannt. Allerdings wird zwischen direkt
Betroffenen (Baumaßnahmen, Stausee, Flussanrainer) und dem indirekten
Einflussgebiet (Veränderungen in der lokalen Wirtschaft, Zu- und Wegzug der
Bevölkerung usw.) unterschieden. Hier ist auch zu berücksichtigen, dass in der Region
Santander insgesamt große Veränderungen durch die Auswirkungen der
innerkolumbianischen Konflikte, Bergbauprojekte, Ölförderung, Palmölplantagen usw.
festzustellen sind. Hier sind auch Wechselwirkungen zur berücksichtigen, die
nicht ausschließlich auf das Projekt Hidrosogamoso zurückzuführen sind.
Die Zahl von 2 100 konsultierten Personen entspricht nicht den Zahlen, die dem
Bund vorgelegt wurden. Im Rahmen des Umsiedlungs- und
Kompensationsprozesses wurden mindestens 2 200 Personen konsultiert. Zudem wurden
flussabwärts des Staudamms mindestens 1 320 Personen im Rahmen der Planung von
Kompensationsmaßnahmen aufgrund ökonomischer Auswirkungen in die
entsprechenden Konsultationen eingebunden. Hinzu kommen Anhörungen und
Erhebungen im Rahmen der Erstellung der Studien zum Projekt.
b) Trifft es zu, dass die Konsultationen der Bevölkerung durch die Prüfer
immer im Beisein von Projektverantwortlichen stattgefunden haben, und
entspricht dies den Vorschriften?
Erachtet die Bundesregierung es als sinnvoll, dass Betroffene im Beisein
von Projektverantwortlichen Bedenken über das Projekt äußern sollen?
Es entspricht der Praxis, Gespräche auch ohne das Beisein von
Projektverantwortlichen zu führen. Dies ist im Rahmen eines Standortbesuchs aus
verschiedenen Gründen allerdings nicht immer möglich (u. a. Sicherheit der Prüfer,
organisatorische Aspekte, Einfluss des Bundes im Projekt, Verhältnis zwischen Projekt
und Stakeholdern). Im Rahmen des Standortbesuchs dieses Projekts haben
sämtliche Termine im Beisein der Projektverantwortlichen stattgefunden. Trotzdem
war es auch möglich einige Gespräche mit Betroffenen ohne Teilnahme der
Verantwortlichen zu führen. In allen Gesprächen, ob im Beisein von
Projektverantwortlichen oder nicht, wurden Bedenken offen geäußert.
Ob es sinnvoll ist oder nicht, dass Betroffene ihre Bedenken zum Projekt im
Beisein der Projektverantwortlichen äußern, hängt von den Umständen des
Einzelfalls ab (siehe auch Antworten zu den Fragen 1 und 4).
c) Ist der Bundesregierung bekannt, ob und in welcher Form weitere bzw.
indirekt Betroffene, wie Straßenverkäufer, Arbeitskräfte in Tourismus
und Gastronomie, Tagelöhner und Fischer, entschädigt werden?
Dieser Punkt wurde von NGO-Vertretern gegenüber dem Bund vorgetragen und
befindet sich derzeit in Klärung. Grundsätzlich sahen die Entschädigungs- bzw.
Unterstützungsprogramme zur lokalen Entwicklung Maßnahmen für
verschiedene Gruppen Betroffener vor, wie beispielsweise umgesiedelte Personen
(Entschädigungen und Wiederherstellung der Lebensgrundlagen) und Fischer
(Einrichtung und Betrieb von Fischfarmen). Der Fokus lag auf direkt durch das
Projekt Betroffene flussauf- und abwärts des Staudamms.
d) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass dammabwärts die
Fischbestände stark zurückgegangen sind und in der Folge Fischer kaum noch
genug Einkommen erzielen?
Dieser Punkt wurde von NGO-Vertretern gegenüber dem Bund vorgetragen und
befindet sich derzeit in Klärung. Gemäß der seinerzeit vorgelegten Studien, war
im Hinblick auf die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen von einem
annehmbaren Einfluss auf die Fischbestände ausgegangen worden.
e) Wie ist es zu erklären, dass im Stausee Reste der Vegetation verblieben
sind, die nun zur Bildung von Faulgasen führen, die die Anwohner in ihrer
Gesundheit bedrohen?
Dieser Punkt wurde von NGO-Vertretern gegenüber dem Bund vorgetragen und
befindet sich derzeit in Klärung. Für das Projekt war ein Programm zum
Entfernen der Vegetation aus dem Gebiet des Reservoirs vorgesehen und auch als
Auflage in die Umweltgenehmigung eingeflossen. Nach dem Kenntnisstand des
Bundes wurde das Programm auch durchgeführt. Dies entspricht guter Praxis.
Grundsätzlich ist es allerdings nicht möglich, 100 Prozent der Biomasse aus einem
Reservoir-Gebiet der Größenordnung und mit der Topografie eines Projekts wie
Hidrosogamoso vor Befüllung zu entfernen. Dies führt bei Großstaudämmen in
den ersten Jahren nach Befüllung zur Bildung von Faulgasen sowie
entsprechenden Geruchsbelästigungen, bis sich die Reservoirs stabilisieren.
f) Wie bewertet die Bundesregierung die mutmaßlich im Zusammenhang
mit Protesten gegen das Projekt stehende Ermordung von sechs
Aktivisten und das Verschwinden bzw. Bedrohen von weiteren Aktivisten (http://
veredasogamoso.blogspot.de/2012/11/desaparecido-lider-del-movimiento.
html;
www.cora-netz.de/cora/wp-content/uploads/2016/01/CorA-ForumMR_
Steckbrief-Hidrosogamoso.pdf;
www.eca-watch.org/sites/eca-watch.org/
files/Failure%20to%20Protect_0.pdf)?
Der Bundesregierung sind die Vorwürfe bzw. Vorkommnisse bekannt. Eine
abschließende Bewertung der gemachten Vorwürfe gegen das Projekt im
Zusammenhang mit Gewalttaten oder deren Androhung sowie dem Verschwinden von
Gemeindevertretern und Aktivisten ist der Bundesregierung nicht möglich. Dies
ist Aufgabe der lokalen Behörden, die nach unserem Kenntnisstand bisher keinen
direkten Zusammenhang zwischen dem Projekt und den Gewalttaten hergestellt
haben.
g) Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche
Unternehmen, die im diesem Fall von den Hermesbürgschaften profitiert haben,
konkret und unmittelbar für die nun eingetretenen Missstände
verantwortlich, und falls ja, welche Konsequenzen hatte dies?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über eine konkrete und unmittelbare
Verantwortung deutscher Unternehmen hinsichtlich mutmaßlicher Missstände.
h) Trifft es zu, dass die Prüfung des Hidrosogamoso-Projekts ergab, dass es
die Weltbank-Standards erfüllt bzw. erfüllen wird, und welche
Konsequenzen zieht die Bundesregierung in Anbetracht der konkret
eingetretenen negativen Entwicklungen für künftige Prüfverfahren?
Der Bund stimmt Anträgen auf Exportkreditgarantien nur dann zu, wenn zu
erwarten ist, dass die belieferten Projekte in einem angemessenen Zeitraum die
Oberziele der angelegten Referenzstandards erreichen werden. Im vorliegenden
Projekt war dies zum Zeitpunkt der Entscheidung der Fall. Das Projekt befindet
sich nach wie vor in der Monitoring-Phase und der Bund steht im Austausch mit
dem Deckungsnehmer sowie dem Besteller, um zu den vorgetragenen Aspekten
die Meinungsbildung abzuschließen. Grundsätzlich hat sich das Prüfverfahren für
Großstaudämme weiterentwickelt, was sich auch in der aktuell gültigen Fassung
der Common Approaches aus dem Jahre 2012 widerspiegelt. Hier wurde das
Hydropower Sustainability Assessment Protocol der International Hydropower
Association als Referenzrahmen für die Prüfung von Wasserkraftwerken
aufgenommen. Das Protokoll wird durch die Mandatare regelmäßig als
Referenzrahmen für die Prüfung herangezogen.
10. Wie bewertet die Bundesregierung die Menschenrechtslage in
Aserbaidschan, wo laut AGA-Portal (AuslandsGeschäftsAbsicherung der
Bundesrepublik Deutschland) eine Bürgschaft für eine Bohrplattform geplant ist
(
www.agaportal.de/pages/aga/projektinformationen/a-projekte_2015.html#
aserbaidschan_bohrplattform)?
Spielt die Menschenrechtslage dabei eine Rolle?
Und spielt für die Bewertung und Entscheidungsfindung eine Rolle, dass
Aserbaidschan bei der Extractive Industries Transparency Initiative (EITI)
zurückgestuft worden ist, weil die Zivilgesellschaft sich nicht mehr
hinreichend in den EITI-Prozess einbringen kann?
Bei dem Projekt handelt es sich um die Errichtung einer Bohrplattform für den
Einsatz in einem bestehenden und seit den 1980er Jahren betriebenen Öl- und
Gasfeld. Anhaltspunkte für Menschenrechtsverletzungen durch das Projekt
wurden im Rahmen der Prüfung nicht identifiziert. Die Standards und
Bewertungen der EITI sind nicht Teil der Projektprüfungen nach den CA und
wurden daher nicht bei der Prüfung des o. g. Projekts berücksichtigt.
11. Welche Hermesbürgschaften wurden im Zusammenhang für Zulieferungen
zu einem Petrochemiewerk in Gujarat, Indien, im Jahr 2012/2013
übernommen (bitte einzelne Bürgschaftsnehmer aufführen)?
Angaben zu einzelnen Deckungsnehmern unterliegen den verfassungsrechtlich
geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Exporteure.
a) Sind alle Exporte an das Projekt abgeschlossen oder liegen weitere
Anträge oder Voranfragen vor?
Es sind noch nicht alle Exporte an das Projekt abgeschlossen und es liegen aktuell
keine weiteren Anträge oder Voranfragen vor.
b) Welche Unterlagen hat die Bundesregierung für die Entscheidung über
die Förderungswürdigkeit des Projekts herangezogen (bitte detailliert
auflisten)?
Hat eine Vor-Ort-Prüfung stattgefunden?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Die Prüfung der Förderungswürdigkeit beruhte auf den folgenden
Beurteilungsgrundlagen:
Antragsformular,
Projektmemorandum, November 2011,
Technische Kurzstellungnahme des Deckungsnehmers, August 2011,
Behördliche Genehmigungsdokumente,
Internetrecherche,
Environmental Impact Assessment for Petroleum & Petrochemical Complex
in Special Economic Zone, Oktober 2009,
Sustainability Report 2009 – 2010, Reliance Industries Limited.
c) In welcher Form wurde erhoben, wie die lokale Bevölkerung zu dem
Projekt steht und welche Bedenken sie hegt?
Falls ja, welche Bedenken wurden formuliert?
Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung haben öffentliche Anhörungen
stattgefunden, die durch die lokalen Behörden geleitet wurden. Zudem wurden
Umfragen unter der lokalen Bevölkerung durchgeführt. Die Ergebnisse dieser
Maßnahmen flossen in die Projektbewertung ein. Des Weiteren kam es im
Rahmen des durch die Mandatare am 17./18. Januar 2012 durchgeführten
Standortbesuchs zu einem Treffen mit Vertretern der umliegenden Dörfer. Aus den
Gesprächen ergaben sich keinerlei Beschwerden und eine durchweg positive
Darstellung des Standortes. Hervorgehoben wurde die gute Zusammenarbeit
zwischen den Anwohnern und Reliance Industries Limited (RIL), die Schaffung von
Arbeitsplätzen sowie die aus Sicht der Anwohner zufriedenstellenden und im Jahr
2000 abgeschlossenen Landaufkäufe.
Der Standortbesuch hat insgesamt einen positiven Eindruck in Bezug auf das
Management von umweltrelevanten und sozialen Aspekten ergeben.
Zudem wurde RIL bezüglich möglicher Bedenken seitens der Bevölkerung
befragt. Nach Angaben von RIL lagen keine Proteste, gerichtliche Verfahren oder
Beschwerden von Behörden, NGOs oder der Öffentlichkeit gegen das Projekt
vor.
d) Wurden die in der Umweltverträglichkeitsprüfung (
www.agaportal.de/
pdf/nachhaltigkeit/eia/eia_indien_4petrochemie-erweiterung.pdf)
aufgeworfenen möglichen Gefahren als vollständig erachtet oder wurden
weitere soziale, menschenrechtliche oder ökologische Probleme identifiziert?
Im Rahmen der Umwelt- und Sozialprüfung wurden alle von den relevanten
Standards abgedeckten Risiken einbezogen. Diesbezüglich wurden der Umwelt- und
Sozialprüfung sowohl die Umweltverträglichkeitsprüfung (Environmental
Impact Assessment for Petroleum & Petrochemical Complex in Special Economic
Zone) als auch die ebenfalls zu Frage 11b genannten weiteren
Beurteilungsgrundlagen zugrunde gelegt. Bei dieser Vorgehensweise handelt es sich um das generell
übliche Verfahren der Umwelt- und Sozialprüfung, in dem die vorliegenden
Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen – wenn notwendig – durch zusätzliche
Beurteilungsgrundlagen ergänzt werden, um einen vollständigen Abgleich mit
den relevanten Standards zu ermöglichen.
e) Wurden die im Environmental and Social Management Plan
beschriebenen Ausgleichs- und Vorbeugemaßnahmen für ausreichend befunden
oder wurden weitere Maßnahmen zum Schutz von Menschenrechten und
Umwelt vereinbart?
Wenn ja, welche?
Aufgrund der für die Umwelt- und Sozialprüfung vorliegenden Informationen
und basierend auf dem im Rahmen der Prüfung durchgeführten Standortbesuch
ergab sich in Bezug auf das Management von umweltrelevanten und sozialen
Aspekten insgesamt ein positiver Eindruck. Daher wurde als zusätzliche Maßnahme
lediglich vereinbart, dass nach Fertigstellung der Standorterweiterung
Monitoring-Berichte bezüglich Luftemissionen, Umgebungsluft, Lärm und Abwasser
zur Verfügung gestellt werden.
f) In welcher Form wurden diese vertraglich fixiert?
In welcher Form überprüft die Bundesregierung die Einhaltung der
vereinbarten menschenrechtlichen und ökologischen Maßnahmen?
Hat die bisherige Überprüfung Probleme aufgezeigt, und wenn ja,
welche?
Da die Standorterweiterung bislang noch nicht fertiggestellt werden konnte,
wurden der Bundesregierung noch keine Monitoring-Berichte zur Verfügung gestellt.
Die Bundesregierung wurde jedoch über das Deutsche Generalkonsulat in
Mumbai sowie über andere beteiligte Exportkreditagenturen (ECAs) über Probleme
am Standort informiert. Dabei handelte es sich insbesondere um Informationen
über gewalttätige Ausschreitungen in einer Arbeiterunterkunft, um Hinweise auf
Gerichtsverfahren, Beschwerden, Zwangsanwendung und ungleiche
Entschädigungen bei Landkäufen sowie über Auswirkungen auf einen Nationalpark und
die lokale Fischerei. Aufgrund dieser zusätzlichen Informationen haben die
Mandatare weitere Internetrecherchen durchgeführt, den Kontakt zu den anderen
ECAs verstärkt (u. a. wurden den Mandataren die Ergebnisse von Monitoring-
Standortbesuchen anderer ECAs zur Verfügung gestellt) und sowohl RIL als auch
das Deutsche Generalkonsulat zu den Problemen befragt. Basierend auf den
daraus resultierenden Ergebnissen ergab sich aus Sicht der Bundesregierung kein
unmittelbarer Handlungsbedarf.
g) Über welche vertraglichen Bestimmungen oder sonstigen Instrumente
verfügt die Bundesregierung, um die Einhaltung der Maßnahmen
durchzusetzen?
Was geschieht im Falle der Nichtumsetzung vereinbarter Maßnahmen?
Wurde vertraglich vereinbart, dass die Bürgschaft erlischt, wenn die
vereinbarten menschenrechtlichen oder ökologischen Maßnahmen nicht
umgesetzt werden?
Bei der Nichteinhaltung von vereinbarten Anforderungen werden zunächst die
Vereinbarungen im Kreditvertrag sowie die Möglichkeit der Einflussnahme
geprüft. Dann wird der Besteller ggf. unter Beteiligung weiterer beteiligter Parteien
(Banken, ECAs, internationale Finanzierungsorganisationen) zwecks Prüfung des
Abweichungsgrundes kontaktiert und es werden potentielle
Heilungsmöglichkeiten identifiziert. Oberstes Ziel ist dabei immer die Einhaltung der relevanten
Standards. Als weitere Maßnahmen können die jeweilige Deutsche Botschaft
eingeschaltet werden oder die Auszahlungen aus den ggf. vorhandenen Kreditverträgen
zurückgehalten werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, den Kredit
vorzeitig fällig zu stellen („Event of Default“). Dabei muss jedoch beachtet werden,
dass mit dieser Maßnahme jeglicher Einfluss auf das Projekt verloren ginge und
eine Heilung der Abweichungen von den relevanten Standards nicht mehr
möglich wäre.
h) In welcher Form fand oder findet eine Zusammenarbeit oder ein
Austausch mit anderen Exportkreditagenturen bzgl. des Projektes statt?
Im Rahmen des Projekt-Monitorings findet ein enger Austausch mit den anderen
am Projekt beteiligten ECAs statt. Mittels dieses Austausches wurden die
Mandatare beispielsweise 2015 und 2016 über Beschwerden von NGOs sowie über
die Ergebnisse der Monitoring-Standortbesuche anderer ECAs informiert. Die
Weiterführung des Austausches mit den anderen ECAs ist auch zukünftig
vorgesehen.
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ISSN 0722-8333]