Leistungsversagungen, Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen und Ersatzansprüche gegenüber Anspruchsberechtigten im Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
der Abgeordneten Katja Kipping, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, Cornelia Möhring, Azize Tank, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Birgit Wöllert, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der grundrechtliche Anspruch auf ein Existenz- und Teilhabeminimum ist vom Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09) aus dem Grundgesetz abgeleitet und beschrieben.
In § 66 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I) ist geregelt, dass diejenigen, die Sozialleistungen erhalten oder beantragen und ihre Mitwirkungspflichten nicht erfüllen oder die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschweren, die Leistungen versagt oder entzogen werden können. Das trifft zum Beispiel auch bei der Weigerung zu, an angeordneten ärztlichen oder psychologischen Untersuchungsmaßnahmen teilzunehmen.
In den §§ 31, 31a, 31b und 32 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) ist das Sanktionsregime dieses Sozialgesetzbuches bestimmt.
In § 34 SGB II wird geregelt, dass derjenige, der vorsätzlich oder grob fahrlässig nach Vollendung des 18. Lebensjahres Leistungen nach diesem SGB ohne wichtigen Grund herbeigeführt hat („sozialwidriges Verhalten“), zum Ersatz der deswegen gezahlten Leistungen verpflichtet ist.
In § 26 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) wird geregelt, dass demjenigen, der Einkommen und Vermögen vermindert hat in der Absicht, die Gewährung oder Erhöhung der Sozialleistung herbeizuführen oder der ein unwirtschaftliches Verhalten fortsetzt, der Lebensunterhalt auf das Unerlässliche eingeschränkt bzw. eine Rückerstattung durch Verrechnung geltend gemacht wird.
In § 39a SGB XII wird das Sanktionsregime dieses Sozialgesetzbuches bestimmt (Leistungseinschränkungen wegen Nichtaufnahme einer Tätigkeit oder die Nichtteilnahme an einer erforderlichen Vorbereitung).
In allen genannten Fällen ist die Folge, dass das grundrechtliche Existenz- und Teilhabeminimum entweder unterschritten oder vollkommen verwehrt wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Wie vielen Antragstellenden bzw. wie vielen Beziehenden von Leistungen nach dem SGB II wurden in den Jahren 2013, 2014 und 2015 dauerhaft bzw. vorübergehend Leistungen nach § 66 SGB I versagt bzw. entzogen (bitte einzeln nach Gründen und nach Größe der Bedarfsgemeinschaft auflisten)?
In welchen Größenordnungen wurden Leistungen durch die Versagung oder den Entzug von Leistungen aufgrund des § 66 SGB I in den genannten Jahren im Rechtsbereich des SGB II nicht ausgegeben?
Wie viele Personal- und Sachkosten entstanden in den genannten Jahren den zuständigen Trägern im Rechtsbereich des SGB II, um Versagungen bzw. den Entzug von Leistungen gemäß § 66 SGB I durchzuführen?
Wie viele Widersprüche bzw. wie viele Klagen erfolgten in den genannten Jahren gegen die Versagung bzw. den Entzug von Leistungen gemäß § 66 SGB I im Rechtsbereich des SGB II, und wie viele davon wurden teilweise oder vollständig zugunsten der Betroffenen entschieden (bitte nach Gründen der Versagung bzw. des Entzugs auflisten)?
Wie viele Personal- und Sachkosten entstanden in den genannten Jahren den zuständigen Trägern im Rechtsbereich des SGB II, um Widersprüche und Klagen gegen die Versagung oder den Entzug von Leistungen gemäß § 66 SGB I zu bearbeiten?
Wie viele Anspruchsberechtigte auf Leistungen nach dem SGB II wurden in den Jahren 2013, 2014 und 2015 insgesamt gemäß den §§ 31 bis 32 sanktioniert (bitte nach einzelnen Gründen auflisten), wie hoch war der durchschnittliche Bestand im Jahr an Sanktionierten (bitte nach Gründen der Sanktion auflisten), und wie hoch war der durchschnittliche Sanktionsbetrag pro Sanktion in den genannten Jahren (bitte gesondert nach Anspruchsberechtigten unter und über 25 Jahren auflisten)?
In welchen Größenordnungen wurden Leistungen nach dem SGB II durch die Sanktionen gemäß der o. g. Paragraphen in den genannten Jahren nicht ausgegeben?
Wie viele Personal- und Sachkosten entstanden in den genannten Jahren den zuständigen Trägern im Rechtsbereich des SGB II, um Sanktionen durchzuführen?
Wie viele Widersprüche bzw. wie viele Klagen erfolgten in den genannten Jahren gegen Sanktionen, wie viele davon wurden teilweise oder vollständig zugunsten der Betroffenen entschieden (bitte nach Gründen der Sanktionen auflisten)?
Wie viele Personal- und Sachkosten entstanden den zuständigen Trägern im Rechtsbereich des SGB II in den genannten Jahren, um Widersprüche und Klagen gegen Sanktionen zu bearbeiten?
Gegen wie viele Leistungsbeziehende wurden in den Jahren 2013, 2014, und 2015 nach § 34 SGB II Ersatzansprüche geltend gemacht, wie hoch sind die Ersatzansprüche durchschnittlich, und wie lange wurden sie durchschnittlich geltend gemacht (bitte Gründe der Geltendmachung auflisten und Angaben nach Gründen differenzieren)?
In welchen Größenordnungen wurden Leistungen nach dem SGB II durch Ersatzansprüche nach § 34 SGB II in den genannten Jahren zurückgefordert?
Wie viele Personal- und Sachkosten entstanden in den genannten Jahren den zuständigen Trägern im Rechtsbereich des SGB II, um Ersatzansprüche nach § 34 SGB II geltend zu machen?
Wie viele Widersprüche bzw. wie viele Klagen erfolgten in den genannten Jahren gegen Ersatzansprüche nach § 34 SGB II, und wie viele davon wurden teilweise oder vollständig zugunsten der Betroffenen entschieden (bitte nach Gründen der Ersatzansprüche auflisten)?
Wie viele Personal- und Sachkosten entstanden in den genannten Jahren den zuständigen Trägern im Rechtsbereich des SGB II, um Widersprüche und Klagen gegen Ersatzansprüche nach § 34 SGB II zu bearbeiten?
Wie vielen Anspruchsberechtigten auf Leistungen nach dem SGB XII wurden in den Jahren 2013, 2014 und 2015 gemäß § 26 SGB XII Leistungen auf das „Unerlässliche“ eingeschränkt bzw. wurden Rückerstattungsansprüche bis auf dieses Niveau mit der Leistung verrechnet (bitte nach einzelnen Gründen auflisten)?
Wie hoch ist der Leistungsbetrag, der als unerlässlich gilt, und wie wird diese Höhe begründet? Wird diese Höhe als verfassungsrechtlich vertretbar eingeschätzt?
Wie hoch war der durchschnittliche Bestand an Personen bzw. Einsatzgemeinschaften mit Leistungseinschränkungen bzw. Verrechnungen nach § 26 SGB XII (bitte nach einzelnen Gründen auflisten) in den genannten Jahren, und wie hoch war der durchschnittliche Einschränkungs- bzw. Verrechnungsbetrag?
In welchen Größenordnungen wurden Leistungen nach dem SGB XII durch Leistungseinschränkungen bzw. Verrechnungen nach § 26 SGB XII in den genannten Jahren eingespart bzw. zurückgefordert?
Wie viele Personal- und Sachkosten entstanden den zuständigen Trägern im Rechtsbereich des SGB XII in den genannten Jahren, um diese Leistungseinschränkungen geltend zu machen bzw. Verrechnungen durchzuführen?
Wie viele Widersprüche bzw. wie viele Klagen erfolgten in den genannten Jahren gegen Leistungseinschränkungen und Verrechnungen nach § 26 SGB XII, und wie viele davon wurden teilweise oder vollständig zugunsten der Betroffenen entschieden (bitte nach Gründen der Leistungseinschränkungen bzw. Verrechnungen auflisten)?
Wie viele Personal- und Sachkosten entstanden den zuständigen Trägern im Rechtsbereich des SGB XII in den genannten Jahren, um Widersprüche und Klagen gegen Leistungseinschränkungen und Verrechnungen nach § 26 SGB XII zu bearbeiten?
Wie vielen Anspruchsberechtigten auf Leistungen nach dem SGB XII wurden in den Jahren 2013, 2014 und 2015 gemäß § 39a SGB XII Leistungen eingeschränkt (bitte nach einzelnen Gründen der Sanktionierung durch Leistungseinschränkung auflisten), wie hoch war der durchschnittliche Bestand im Jahr an betroffenen Personen (bitte nach Gründen der Leistungseinschränkungen auflisten), und wie hoch war der durchschnittliche Betrag der Leistungseinschränkung (bitte gesondert nach Altersgruppen angeben)?
In welchen Größenordnungen wurden in den genannten Jahren Leistungen durch Leistungseinschränkungen nach § 39a SGB XII eingespart?
Wie viele Personal- und Sachkosten entstanden den zuständigen Trägern im Rechtsbereich des SGB XII in den genannten Jahren, um diese Leistungseinschränkungen geltend zu machen?
Wie viele Widersprüche bzw. wie viele Klagen erfolgten in den genannten Jahren gegen Leistungseinschränkungen nach § 39a SGB XII, und wie viele davon wurden teilweise oder vollständig zugunsten der Betroffenen entschieden (bitte nach Gründen der Leistungseinschränkungen auflisten)?
Wie viele Personal- und Sachkosten entstanden den zuständigen Trägern im Rechtsbereich des SGB XII in den genannten Jahren, um Widersprüche und Klagen gegen Leistungseinschränkungen nach § 39a SGB XII zu bearbeiten?