[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 26. April 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/8280
18. Wahlperiode 27.04.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke,
Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/7965 –
Der EU-Beitrittskandidat Serbien und die NATO
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Serbien ist seit März 2012 EU-Beitrittskandidat. Der Beginn von
Verhandlungen mit der Europäischen Union erfolgte am 21. Januar 2014 mit der ersten
Beitrittskonferenz. Auch die aktuelle serbische Regierung drängt auf eine möglichst
rasche EU-Mitgliedschaft ihres Landes. Dabei hofft Regierungschef Aleksandar
Vučić darauf, dass Serbien bis zum Jahr 2019 alle Bedingungen für einen
Beitritt erfüllen werde. Sollte das Land neues Mitglied werden, würde die
Europäische Union um rund 7,2 Millionen Einwohner wachsen. Im Mittelpunkt der
Verhandlungen steht nach wie vor das Kosovo, das sich im Jahr 2008 nach
Auffassung der Fragesteller unter Bruch des Völkerrechts von Serbien abgespalten
hat. Die Europäische Union sei nicht mehr bereit, ein Mitglied aufzunehmen,
das wie Serbien Grenzprobleme mit Nachbarn habe, so EU-
Erweiterungskommissar Johannes Hahn (
www.spiegel.de/politik/ausland/serbien-will-in-die-eu-
beitrittsverhandlungen-haben-begonnen-a-1067816.html).
Am 18. März 2015 – wenige Tage vor dem Jahrestag des Beginns der
NATO-Luftangriffe auf die damalige Bundesrepublik Jugoslawien, die ohne
Genehmigung des UN-Sicherheitsrats am 24. März 1999 begannen –
unterzeichnete Serbien den Individuellen Partnerschaftsaktionsplan (Individual
Partnership Action Plan, IPAP) mit der NATO. Dieser räumt NATO-Truppen
zahlreiche Rechte ein. So können sie sich bei Bedarf frei durch Serbien bewegen,
sie unterliegen nicht dem serbischen Recht und dürfen zeitlich befristet
serbische militärische Infrastruktur benutzen (
http://derstandard.at/2000013555362/
Serbiens-Weg-in-die-EU-fuehrt-ueber-die-NATO).
Das nun vom serbischen Parlament ratifizierte Abkommen hat für eine heftige
öffentliche Debatte in Belgrad und für Proteste der Bevölkerung gesorgt. Auch
aus Russland gibt es besorgte Reaktionen (
www.dw.com/en/serbia-
caughtbetween-nato-and-russia/a-19078624). Insbesondere nachdem es Russland in
den vergangenen Jahren gelungen ist, seine Beziehungen zu Serbien
auszubauen. Russland ist nicht nur drittgrößter Handelspartner nach Italien und
Deutschland und ein wichtiger Investor. Moskau und Belgrad haben am
24. Mai 2013 eine „Strategische Partnerschaft“ geschlossen, in deren Rahmen
die russische Seite milliardenschwere Investitionen und Kredite zugesagt hat.
Zudem ist am 13. November 2013 ein zunächst auf 15 Jahre angelegtes
Militärabkommen unterzeichnet worden. Es sieht unter anderem die Ausbildung
serbischer Offiziere in Russland, eine engere Kooperation der Streitkräfte und der
Generalstäbe und gemeinsame Manöver vor. Seit dem Jahr 2013 ist Serbien
auch ständiger Beobachter der Organisation des Vertrags über kollektive
Sicherheit (OVKS). Als im November 2015 über Syrien ein russischer Kampfjet
durch die türkische Luftwaffe abgeschossen wurde, solidarisierte sich der
serbische Präsident Tomislav Nikolić mit Russland und warf der Türkei vor, einen
Krieg zwischen der NATO und Russland provozieren zu wollen. Dabei führte
er die zahlreichen Luftverletzungen der Türkei gegenüber Griechenland an, die
keine derart schwere Reaktion seitens Griechenlands hervorriefen (www.
hurriyetdailynews.com/serbian-politicians-remark-unfortunate.aspx?PageID=23
8&NID=93214&NewsCatID=351).
Vor diesem Hintergrund hatte sich Serbien auch geweigert, sich an den EU-
Sanktionen gegen Russland zu beteiligen. Dass Serbien EU-Kandidat und enger
russischer Verbündeter ist, passt Brüssel aus Sicht der Fragesteller nicht ins
Konzept. Deshalb übte die Europäische Union Druck auf den
Beitrittskandidaten aus und gab vor, Serbien sei rechtlich verpflichtet, die verhängten EU-
Strafmaßnahmen gegen Russland mitzutragen bzw. umzusetzen (
www.spiegel.de/
politik/ausland/ukraine-krise-eu-fordert-russland-sanktionen-von-serbien-a-10
03988.html). Dass diese Forderung keine Rechtsgrundlage hat, musste auch die
Bundesregierung eingestehen (
www.handelsblatt.com/politik/international/
aussenpolitik-in-serbien-berlin-widerspricht-bruessel-bei-russland-sanktionen/
11092702.html).
Meinungsumfragen zufolge sind 46,4 Prozent der Bürgerinnen und Bürger
Serbiens für eine EU-Mitgliedschaft, 63,1 Prozent für einen Bund mit Russland
und 72,9 Prozent gegen eine Mitgliedschaft in der NATO (derstandard.at/
2000024679895/Vucics-serbischer-Spagat-zwischen-Moskau-und-EU).
1. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass das Kosovo
auf der Grundlage der serbischen Verfassung unverändert als Bestandteil
Serbiens angesehen wird und die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo
vom 17. Februar 2008 durch Serbien nicht anerkannt wird?
Kosovo wird in der serbischen Verfassung als autonome Provinz Serbiens
beschrieben. Serbien erkennt die Unabhängigkeitserklärung Kosovos vom 17.
Februar 2008 nicht an. Das Verhältnis Kosovos zur Bundesrepublik Jugoslawien
wurde im Jahr 1999 durch die zur Überwindung des Kosovo-Konflikts unter
Kapitel VII der VN-Charta ergangene Resolution 1244 des Sicherheitsrates der
Vereinten Nationen neu definiert. Im Jahr 2010 stellte der Internationale Gerichtshof
zudem fest, dass die Unabhängigkeitserklärung Kosovos nicht gegen Normen des
Völkerrechts verstieß. Seit der Unabhängigkeitserklärung Kosovos im Jahr 2008
hat die Mehrheit der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen Kosovo
völkerrechtlich anerkannt.
2. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass im Rahmen
einer Eröffnung des Beitrittskapitels 35 über die Normalisierung der
Beziehungen zum Kosovo zwar keine direkte Anerkennung des Kosovo, aber
Schritte verlangt werden, die Serbien unternehmen müsste, die zu einer
indirekten Anerkennung führen (derstandard.at/2000023970905/Serbiens-
Praesidentverliert-Geduld-mit-EU)?
Der von der EU und Serbien im Januar 2014 beschlossene Verhandlungsrahmen
verlangt bis zum Ende der Beitrittsverhandlungen eine umfassende
Normalisierung der Beziehungen zwischen Serbien und Kosovo in Form eines rechtlich
verbindlichen Abkommens. Eine Anerkennung Kosovos durch Serbien wird im
Verhandlungsrahmen nicht gefordert.
3. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis bestätigen, dass die serbische
Regierung bei ihren EU-Integrationsbemühungen darauf beharrt, dass eine
EU-Mitgliedschaft nicht von einer Anerkennung des Kosovo abhängig
gemacht wird (
http://goo.gl/8PEO13)?
Die serbische Regierung schließt eine völkerrechtliche Anerkennung Kosovos
gegenwärtig aus. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
4. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung
darüber, wie die russische Bereitschaft zu nachhaltiger Unterstützung über
die Kosovo-Frage hinaus von der serbischen Führung eingeschätzt wird?
Die Bundesregierung hat keine gesicherten Kenntnisse über Einschätzungen der
serbischen Führung hierzu.
5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche),
ob bei einem US-Luftangriff gegen die islamistische Terrororganisation
„Islamischer Staat“ (IS) in Libyen in der Nacht zum 19. Februar 2016 auch zwei
im November 2015 entführte serbische Diplomaten getötet wurden, wie es
die serbische Regierung dem US-Militär vorwirft (dpa vom 21. Februar
2016)?
Die Bundesregierung hat keine über die Presseberichterstattung hinausgehenden
Kenntnisse hierzu. Insbesondere ist der Bundesregierung nicht bekannt, ob die
entführten serbischen Diplomaten tatsächlich durch US-Luftangriffe ums Leben
gekommen sind.
6. Welche Auswirkungen hatte nach Einschätzung der Bundesregierung die
serbische Erlangung des Beobachterstatus in der OVKS auf die
Sicherheitslage auf dem Balkan?
Nach Einschätzung der Bundesregierung hatte die serbische Erlangung des
Beobachterstatus‘ in der Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit
(OVKS) keine konkreten Auswirkungen auf die Sicherheitslage auf dem Balkan.
7. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass mehr als zwei Drittel der
Serben gegen eine Mitgliedschaft in der NATO sind und deshalb im IPAP
festgeschrieben ist, eine umfassende Werbekampagne für die NATO zu starten
(
http://derstandard.at/2000013555362/Serbiens-Weg-in-die-EU-fuehrt-ueber-
die-NATO)?
Verschiedene veröffentlichte Meinungsumfragen legen nahe, dass der Anteil
derjenigen Serben, die eine NATO-Mitgliedschaft ablehnen, sich in der genannten
Größenordnung bewegt. Detailliertere eigene Kenntnisse hierzu hat die
Bundesregierung nicht.
Die Frage einer NATO-Mitgliedschaft spielt im IPAP keine Rolle. Er stellt den
generellen Kooperationsrahmen zwischen Serbien und NATO dar. Dazu gehört
auch, im Rahmen der serbischen Öffentlichkeitsarbeit über die Themen serbische
Sicherheits- und Verteidigungspolitik einschließlich der NATO-Serbien-
Kooperation, zu informieren. Dies entspricht der gängigen Ausgestaltung von
Abkommen zwischen der NATO und Partnerstaaten.
8. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass durch den IPAP
Serbiens mit der NATO den NATO-Truppen Rechte eingeräumt werden, wie
a) sich bei Bedarf frei durch Serbien bewegen zu können,
b) nicht dem serbischen Recht zu unterliegen, und
c) zeitlich befristet serbische militärische Infrastruktur benutzen zu dürfen?
Die Fragen 8 bis 8c werden zusammengefasst beantwortet.
Der IPAP ist ein Grundlagendokument der Partnerschaftspolitik, das gemeinsame
Ziele der Zusammenarbeit zwischen Serbien und der NATO im Rahmen einer
„Partnerschaft für den Frieden“ (PfP) definiert, jedoch keine rechtlichen
Regelungen vornimmt oder Rechte einräumt.
Im Jahr 2015 ist Serbien dem Truppenstatut für die Staaten der Partnerschaft für
den Frieden beigetreten. Dabei handelt es sich um ein Standardabkommen, dem
einzelne PfP-Staaten beitreten können und das den Status der Truppen
wechselseitig regelt. Das Abkommen verweist in Artikel I auf die grundsätzliche
Anwendung der Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts durch die PfP-Staaten.
Entsprechend Artikel IX des NATO-Truppenstatuts prüft der Aufnahmestaat
Reiseerleichterungen wohlwollend, er übernimmt die Verantwortung, geeignete
Maßnahmen zu treffen, benötigte Liegenschaften, Einrichtungen und Leistungen zur
Verfügung zu stellen. Entsprechend Artikel II des NATO-Truppenstatuts hat die
Truppe die Pflicht, das Recht des Aufnahmestaates zu achten.
9. Inwieweit sieht die Bundesregierung ein Spannungsverhältnis zwischen dem
IPAP und der vom serbischen Parlament gesetzlich festgeschriebenen
Neutralität Serbiens (
www.b92.net/eng/news/politics.php?yyyy=2016&mm=01
&dd=05&nav_id=96603)?
Serbien definiert im IPAP das Ziel, im Einklang mit nationalen Interessen die
Zusammenarbeit mit der NATO und anderen Ländern der Partnerschaft für den
Frieden intensivieren zu wollen. Es gibt zudem mehrere Länder, die sich zu einer
Bündnisneutralität bekennen und gleichzeitig Partnerschaftsbeziehungen mit der
NATO pflegen, so zum Beispiel die Schweiz, Österreich, Finnland oder die
Republik Moldau.
10. Inwieweit stehen nach Kenntnis der Bundesregierung Bindungen zu
Russland in Bereichen der Rüstungskooperation, der militärischen Ausbildung
oder des Katastrophenschutzes dem Wunsch Serbiens nach verstärkter
Kooperation mit der NATO, vor allem in den Bereichen Ausbildung und
Standardisierung, entgegen?
Die NATO verfolgt eine nachfrageorientierte Partnerschaftspolitik, in der jedes
Partnerschaftsland selbst entscheidet, in welchen Bereichen es seine
Zusammenarbeit mit der NATO intensiviert und in welchen Bereichen es mit dritten Staaten
kooperiert. Serbien ist im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden bestrebt,
seine Interoperabilität und Fähigkeiten weiter auszubauen und signalisiert dies
durch die Teilnahme an EU- und VN-geführten Operationen.
11. Teilt die Bundesregierung die Ansicht des serbischen Präsidenten Tomislav
Nikolić, dass eine verbesserte russisch-serbische Militärkooperation nicht im
Widerspruch mit den EU-Ambitionen Serbiens steht (
www.huffingtonpost.
com/samuel-ramani/why-russia-is-tightening-_b_9218306.html)?
Die Bundesregierung kann weder bestätigen, dass sich die russisch-serbische
Militärkooperation verbessert habe noch kennt sie das konkrete Statement von
Präsident Nikolić, auf das sich die Huffington Post bezieht. Grundsätzlich steht eine
Zusammenarbeit mit Russland, auch im militärischen Bereich, einer EU-
Mitgliedschaft nicht entgegen. Allerdings hat Serbien sich als Beitrittskandidat
verpflichtet, seine Außen- und Sicherheitspolitik bis zum Beitritt zunehmend an die
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU anzupassen.
12. Waren oder sind serbische Militärangehörige – beispielsweise im Rahmen
des Lehrgangs internationaler Generalstabs- und Admiralstabsdienst
(LGAI) – an Ausbildungsprogrammen der Bundeswehr seit dem Jahr 2000
beteiligt?
Wenn ja, welche, und wie viele Angehörige der serbischen Streitkräfte waren
an welchen Ausbildungsprogrammen beteiligt (bitte nach Jahren auflisten)?
Seit dem Jahr 2003 sind Angehörige der serbischen Streitkräfte über die
sogenannte Militärische Ausbildungshilfe an Ausbildungsprogrammen der
Bundeswehr beteiligt. Im Zeitraum von 2003 bis 2006 fand diese Ausbildung im Rahmen
der Staatenunion Serbien und Montenegro statt, daher ist für diesen Zeitraum
keine Unterscheidung zwischen serbischen und montenegrinischen Angehörigen
der Streitkräfte möglich.
Angehörigen der Streitkräfte der Republik Serbien wurde erstmals 2006
Militärische Ausbildungshilfe gewährt. Diese findet als kostenfreies, einseitiges Angebot
im Rahmen der bilateralen Kooperation an Ausbildungseinrichtungen und
Truppenteilen der Bundeswehr in Deutschland statt.
Die im Folgenden aufgeführten Zahlen beziehen sich jeweils auf die Projektjahre,
in denen der militärische Anteil der Ausbildung begann. Der Anteil der
Sprachausbildung kann bereits im vorhergehenden Kalenderjahr begonnen haben.
Ausbildungen können sich dabei über mehrere Kalenderjahre erstrecken.
2003 1 x Generalstabs- und Admiralstabslehrgang mit internationaler Beteiligung
2004 2 x Generalstabs- und Admiralstabslehrgang mit internationaler Beteiligung
1 x Fortbildung für Ärzte und medizinisches Personal
1 x Truppenausbildung
1 x Ausbildung Wehrrecht
1 x Fortbildung für Sprachlehrer
3 x Ausbildung Rüstungskontrolle
2005 3 x Generalstabs- und Admiralstabslehrgang mit internationaler Beteiligung
1 x Truppenausbildung
1 x Ausbildung Wehrrecht
3 x Ausbildung Rüstungskontrolle
3 x Fortbildung für Sprachlehrer
2006 3 x Generalstabs- und Admiralstabslehrgang mit internationaler Beteiligung
1 x Truppenausbildung
1 x Fortbildung für Ärzte und medizinisches Personal
4 x Ausbildung Rüstungskontrolle
2 x Fortbildung für Sprachlehrer
2007 2 x Generalstabs- und Admiralstabslehrgang mit internationaler Beteiligung
2 x Fortbildung für Ärzte und medizinisches Personal
1 x Truppenausbildung
5 x Ausbildung Haushaltswesen
2 x Ausbildung Rüstungskontrolle
2 x VN-Ausbildung
2008 2 x Generalstabs- und Admiralstabslehrgang mit internationaler Beteiligung
1 x Truppenausbildung
4 x Ausbildung Haushaltswesen
2 x Ausbildung Rüstungskontrolle
2 x Fortbildung für Ärzte und medizinisches Personal
2009 2 x Generalstabs- und Admiralstabslehrgang mit internationaler Beteiligung
3 x Fortbildung für Ärzte und medizinisches Personal
2 x Ausbildung R��stungskontrolle
2010 1 x Generalstabs- und Admiralstabslehrgang mit internationaler Beteiligung
4 x Ausbildung Haushaltswesen
2 x VN-Ausbildung
2011 1 x VN-Ausbildung
2012 2 x Generalstabs- und Admiralstabslehrgang mit internationaler Beteiligung
1 x Fortbildung für Ärzte und medizinisches Personal
1 x Hospitation Militärgeschichte
2 x VN-Ausbildung
2013 1 x Generalstabs- und Admiralstabslehrgang mit internationaler Beteiligung
2 x VN-Ausbildung
2014 1 x Generalstabs- und Admiralstabslehrgang mit internationaler Beteiligung
2 x Fortbildung für Ärzte und medizinisches Personal
2 x Ausbildung Rüstungskontrolle
2 x VN-Ausbildung
2015 1 x Generalstabs- und Admiralstabslehrgang mit internationaler Beteiligung
2 x VN-Ausbildung
2016 1 x Generalstabs- und Admiralstabslehrgang mit internationaler Beteiligung.
13. Inwieweit leistete die Bundesregierung seit dem Jahr 2000 – auch außerhalb
von Mehrjahresprogrammen – jeweils so genannte Ausstattungs- und
Ausbildungshilfe bzw. Unterstützungsleistungen durch das
a) Bundeskriminalamt (BKA),
b) Auswärtige Amt
(bitte nach genauer Hilfeart, Kosten und Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 13 bis 13b werden zusammengefasst beantwortet.
Im BKA werden mit Blick auf bestehende Regelungen zu Aufbewahrungsfristen
lediglich Unterstützungsleistungen der polizeilichen Aufbauhilfe ab dem 1.
Januar 2010 vorgehalten. Seit diesem Zeitpunkt beteiligte sich das BKA an
nachfolgenden EU-finanzierten Projekten/Einzelmaßnahmen zu Gunsten Serbiens
(SRB):
Maßnahme Bezeichnung Beginn Ende HH-Titel Kosten
Projekt „Fight Against Organised
Crime, in particular Illicit
Drug Trafficking and the
Prevention of
Terrorism – DET ILECUs II“
01.02.2011 31.10.2012 EU -
Arbeitsbesuch TAIEX Hospitation im
Bereich SIRENE
17.05.2010 20.05.2010 EU -
Darüber hinaus führte das BKA im Zeitraum von Januar 2010 bis März 2016
insgesamt acht Maßnahmen der bilateralen polizeilichen Aufbauhilfe zu Gunsten
Serbiens durch.
Diese können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden:
Maßnahme Bezeichnung Beginn Ende HH-Titel Kosten
Arbeitsbesuch Hospitation im Bereich
Personenschutz
16.02.2010 18.02.2010 0624 68701 1684,81 Euro
Arbeitsbesuch Informationsaustausch im
Bereich Personenschutz
19.10.2010 20.10.2010 0624 68701 -
Arbeitsbesuch Informationsaustausch im
Bereich Personenschutz
09.05.2011 12.05.2011 0624 68701 1234,24 Euro
Lehrgang Fahrsicherheitstraining im
Bereich Personenschutz
26.09.2011 30.09.2011 0624 68701 6350,62 Euro
Arbeitsbesuch Unterstützung der
Neuausrichtung/Umstrukturierung
der serbischen
Terrorismusdienststelle
23.06.2014 27.06.2014 0624 68701 8613,85 Euro
Arbeitsbesuch Informationsaustausch im
Bereich Bekämpfung der
Organisierten Kriminalität
29.09.2014 01.10.2014 0624 68701 2804,96 Euro
Arbeitsbesuch Hospitation im Bereich
Bekämpfung der
Organisierten Kriminalität
25.01.2016 29.01.2016 0624 68701 841,40 Euro
Stipendiat Vorbereitungs-/
Basismodul 2015/2016
03.07.2015 30.04.2016 0624 68701 5135,13 Euro
(2015)
2810,64 Euro
(2016)
Seitens des Auswärtigen Amtes hat es seit 2000 keine Ausbildungs- oder
Ausstattungshilfe für Serbien gegeben.
14. Auf welcher Grundlage erfolgt die militärische und wehrtechnische
Zusammenarbeit der Bundesregierung mit den Streitkräften Serbiens, und welche
Maßnahmen und Projekte sind im Rahmen dieser Zusammenarbeit in den
nächsten Jahren geplant?
Die Grundlage für die militärische und wehrtechnische Zusammenarbeit bildet
ein Regierungsabkommen von April 2006 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Staatenunion Serbien und Montenegro über die Kooperation im
Bereich der Verteidigung. Derzeit findet auf serbischen Wunsch eine Abstimmung
über dessen Ersetzung durch ein ähnliches Regierungsabkommen zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Republik Serbien statt.
Grundlage für die Ausbildung von Angehörigen der serbischen Streitkräfte im
Rahmen der Militärischen Ausbildungshilfe ist die „Zentrale Dienstvorschrift
A-325/1 VS-NfD Militärische Ausbildungshilfe“. Militärische Ausbildungshilfe
(MAH) für Nicht-NATO-/EU-Staaten wird im Rahmen freier Kapazitäten auf
Grundlage der jährlich aktualisierten militärpolitischen Schwerpunktsetzung
gewährt. Für jedes Vorhaben wird gemäß der geltenden Richtlinien ein
Projekterlass als Einzelvereinbarung verfügt. Die Ausbildungen erfolgen in Abhängigkeit
der vereinbarten Projektziele als Führer und Spezialisten in den Truppenteilen
und Ausbildungseinrichtungen aller Teilstreitkräfte/Organisationsbereiche der
Bundeswehr. In 2015 liefen – wie in der Antwort zu Frage 12 dargestellt – drei
bilaterale Ausbildungsmaßnahmen, im Jahr 2016 fand bisher eine
Ausbildungsmaßnahme statt, sechs weitere sind geplant (vier Ausbildungen
Rüstungskontrolle und zwei VN-Ausbildungen). Die Planungen für 2017 sind noch nicht
abgeschlossen, daher können hier noch keine Aussagen getätigt werden.
Neben der Militärischen Ausbildungshilfe werden im Rahmen der sogenannten
bilateralen Jahresprogramme kürzere Einzelmaßnahmen von einer Dauer bis zu
14 Tagen zusammengefasst; dazu gehören zum Beispiel Experten- und
Fachgespräche, Informationsbesuche, Personalaustausche und Hospitationen,
Übungsteilnahmen und -beobachtungen sowie Seminare und Konferenzteilnahmen. Ein
bilaterales Jahresprogramm mit Serbien und Montenegro findet seit 2003 statt.
Nach der Auflösung der Staatenunion wird die Republik Serbien seit 2007 allein
betrachtet. Die Maßnahmen im Rahmen des bilateralen Jahresprogrammes
werden jeweils jährlich mit dem Partnerland abgestimmt und sind auf Reziprozität
ausgelegt, das heißt jeweils die Hälfte der Maßnahmen findet in der
Bundesrepublik Deutschland sowie im jeweiligen Partnerland statt.
Das bilaterale Jahresprogramm für 2016 mit der Republik Serbien beinhaltet
15 Fach- und Expertengespräche, drei Konferenzteilnahmen, vier Einweisungen
bzw. Personalaustausche, einen Informationsbesuch und eine
Übungsbeobachtung. Inhalte sind Sicherheitspolitik, Streitkräfteplanung, Presse-/
Informationswesen, Personalwesen, Sanitätsdienst, ABC-Abwehr, Heer, Offiziersausbildung,
Rüstungskontrolle, Logistik, Einsatzführung, Haushalt, Wehrrecht und
Militärgeschichte.
15. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche)
über die Aktivitäten des russischen humanitären Zentrums in der
südserbischen Stadt Niš (
www.euractiv.com/section/global-europe/news/
russiaopens-humanitarian-base-in-serbia/)?
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung wird das humanitäre Zentrum in Nis
gemeinsam von Serbien und Russland geführt. Dem Zentrum stehen ein
serbischer Direktor und ein russischer Co-Direktor vor. Rund 35 Personen bilden die
reguläre zivile Belegschaft. Die Hälfte davon sind russische Staatsbürger. Das
Zentrum ist überregional zuständig für die Koordinierung von Hilfseinsätzen bei
Katastrophen.
16. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu einer im November 2015
abgehaltenen Konferenz, an welcher serbische, transnistrische und russische
Politikerinnen und Politiker teilnahmen (
www.infotag.md/rebelion-en/
213627/)?
Die Bundesregierung hat hierzu keine über die Presseberichterstattung
hinausgehenden Erkenntnisse.
17. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die für September 2015
geplante belarussisch-serbisch-russische Militärübung „Slawische
Bruderschaft“ (
www.balkaninsight.com/en/article/eu-opposes-to-serbia-s-
militarydrills-with-russia-08-18-2015-1)?
Die Beantwortung der Frage ist gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen
Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) als „VS-Nur für den
Dienstgebrauch“* eingestuft und wird als separater Anhang verschickt.
18. An welchen weiteren Militärmanövern Russlands waren nach Kenntnis der
Bundesregierung Serbien in den Jahren seit 2000 mit welchen militärischen
Kräften beteiligt (bitte nach Jahren auflisten)?
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung beschränkte sich die militärische
Kooperation Russlands mit Serbien seit der Auflösung des Warschauer Paktes auf
die vereinzelte Teilnahme serbischer Offiziere an Generalstabslehrgängen in
Moskau und Besuche von russischen Partnerverbänden.
Im Jahr 2014 fand erstmals ein gemeinsames militärische Manöver serbischer und
russischer Kräfte statt („SREM 2014“ - Antiterrorübung in Serbien vom 7. bis
14. November 2014).
Im Jahr 2015 folgte die Übung „Slavyanskoye Bratstvo“ (Antiterrorübung in
Russland vom 2. bis 5. September 2015) und „BARS 2015“ (Flugtraining für
serbische und russische Jagdpiloten- bzw. Hubschrauberbesatzungen in Russland
vom 2. bis 9. Oktober 2015).
19. An welchen weiteren Militärmanövern Russlands plant nach Kenntnis der
Bundesregierung Serbien sich im Jahr 2016 mit welchen militärischen
Kräften zu beteiligen?
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung plant Serbien im Jahr 2016 die
Teilnahme an der Übung „Slavyanskoye Bratstvo 2016“ in Serbien Ende September
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Anlage ist im Parlamentssekretariat des
Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
2016 (russisch-weißrussisch-serbische Antiterrorübung mit vergleichbarer
Truppenbeteiligung wie im Jahr 2015; siehe Antwort zu Frage 18). Im Anschluss ist
ein mehrtätiges Flugtraining „BARS 2016“ mit russischen und serbischen
Jagdpiloten- bzw. Hubschrauberbesatzungen in Serbien geplant.
20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die beteiligten
militärischen Kräfte der Republik Serbien an dem hauptsächlich durch die
173. US-Luftlandebrigade (Hauptquartier Vicenza, Italien) jährlich
durchgeführten Manöver „Saber Junction“ mit fast 5 000 Teilnehmern aus Armeen
von NATO-Mitgliedern und europäischen Partnerländern auf dem
Truppenübungsplatz Hohenfels der U.S. Army in Südostdeutschland vom 31. März
bis 24. April (
www.eur.army.mil/SaberJunction/), und welche Fähigkeiten
einzelner Verbände sollen in welchen konkreten Einsätzen bei diesem
Militärmanöver simuliert und trainiert werden?
Serbische Streitkräfte waren an der Übung SABER JUNCTION mit 100
Infanteriesoldatinnen und -soldaten beteiligt. Die Übungsinhalte und -ziele werden
jeweils durch den Ausrichter, in diesem Fall die USA, in Zusammenarbeit mit den
teilnehmenden Verbänden festgelegt. Hierzu liegen der Bundesregierung keine
weiteren Informationen vor.
21. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die beteiligten
militärischen Kräfte der Republik Serbien an dem vom 4. bis zum 24. August 2015
auf dem Truppenübungsplatz Hohenfels der U.S. Army in
Südostdeutschland durchgeführten Manöver „Allied Spirit II“ mit fast 5 000 Teilnehmern
aus Armeen von NATO-Mitgliedern und europäischen Partnerländern
(
www.eur.army.mil/SaberJunction/), und welche Fähigkeiten einzelner
Verbände sollten in welchen konkreten Einsätzen bei diesem Militärmanöver
simuliert und trainiert werden?
Serbische Streitkräfte waren an der Übung ALLIED SPIRIT II mit 30
Infanteriesoldatinnen und -soldaten beteiligt. Die Übungsinhalte und -ziele werden jeweils
durch den Ausrichter, in diesem Fall die USA, in Zusammenarbeit mit den
teilnehmenden Verbänden festgelegt. Hierzu liegen der Bundesregierung keine
weiteren Informationen vor.
22. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die beteiligten
militärischen Kräfte der Republik Serbien an dem vom 1. Mai bis 26. Juni 2015 auf
dem Truppenübungsplatz Hohenfels der U.S. Army in Südostdeutschland
durchgeführten Manöver „Combined Resolve IV“ mit fast 5 000
Teilnehmern aus Armeen von NATO-Mitgliedern und europäischen Partnerländern
(
www.eur.army.mil/SaberJunction/), und welche Fähigkeiten einzelner
Verbände sollten in welchen konkreten Einsätzen bei diesem Militärmanöver
simuliert und trainiert werden (
www.army.mil/article/146991/)?
Serbische Streitkräfte waren an der Übung COMBINED RESOLVE IV mit
100 Infanteriesoldatinnen und -soldaten beteiligt. Die Übungsinhalte und -ziele
werden jeweils durch den Ausrichter, in diesem Fall die USA, in Zusammenarbeit
mit den teilnehmenden Verbänden festgelegt. Hierzu liegen der Bundesregierung
keine weiteren Informationen vor.
23. An welchen weiteren multinationalen Militärmanövern von NATO-Staaten
war nach Kenntnis der Bundesregierung Serbien in den Jahren seit 2000 mit
welchen militärischen Kräften beteiligt (bitte nach Jahren auflisten)?
Nachfolgende Übungsaktivitäten der serbischen Streitkräfte in Deutschland von
2010 bis 2014 wurden beim Bundesministerium der Verteidigung beantragt:
Zeitraum Übung Anzahl
Personen
Bemerkung
30.08.2010 - 17.09.2010 Combined Endeavor 2 Infanterie
05.09.2011 - 23.09.2011 Combined Endeavor 2 Infanterie
29.02.2012 - 24.03.2012 Mission Rehearsal Exercise 60 Infanterie
22.08.2012 - 26.09.2012 Combined Endeavor 38 Infanterie
01.10.2012 - 09.11.2012 Device Action Training Environment
exercise
60 Infanterie
26.08.2013 - 30.09.2013 Combined Endeavor 19 Infanterie
07.11.2013 - 27.11.2013 USAREUR-directed Multinational
Exercise
32 Infanterie
22.08.2014 - 12.09.2014 ERF 14-08 Saber Junction 30 Infanterie
24.08.2014 - 13.09.2014 Combined Endeavor 16 Infanterie
16.10.2014 - 12.11.2014 ERF 15-01 Combined Resolve III 30 Infanterie
Über die serbische Teilnahme an weiteren multinationalen Militärübungen von
NATO-Staaten hat die Bundesregierung keine Kenntnis.
Für den Zeitraum von 2000 bis 2009 liegen der Bundesregierung keine
Kenntnisse vor.
24. An welchen weiteren multinationalen Militärmanövern von NATO-Staaten
plant nach Kenntnis der Bundesregierung Serbien sich im Jahr 2016 mit
welchen militärischen Kräften zu beteiligen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung plant Serbien die Beteiligung an der US-
amerikanischen Übung COMBINED RESOLVE VII in Deutschland. Über
weitere Beteiligungsabsichten von Serbien an multinationalen Militärmanövern von
NATO Staaten liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
25. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die vom Center for
Euro-Atlantic Studies (CEAS) organisierte Konferenz „Serbia and Russia –
Russian influence on stabilization, democratization and European
integration of Serbia“ vom 22. Februar 2016, deren Ziel in erster Linie war, eine
Reihe von Aktivitäten zur „Bekämpfung der wachsenden pro-russischen und
Anti-EU-Rhetorik in der serbischen Öffentlichkeit“ zu diskutieren, um die
serbische Bevölkerung für eine euro-atlantische Integration einschließlich
der Zusammenarbeit mit der NATO zu gewinnen (
http://ceas-serbia.org/root/
index.php/en/prenosimo/4558-ceas-conference-serbia-and-russia-
russianinfluence-on-stabilization-democratization-and-european-integration-
ofserbia), da nach einer eigenen Umfrage von CEAS 73 Prozent der serbischen
Jugend (18 bis 35 Jahre) überzeugt sind, dass eine serbisch-russische Allianz
zu mehr Stabilität im Land führen würde und 42 Prozent der serbischen
Jugend denken, dass Russland einen höheren Menschenrechtsstandard als die
USA aufweist (s. Twitter CEAS)?
Einzelthemen der Konferenz waren
- eine Meinungsumfrage zu den Haltungen der serbischen Bürger gegenüber
EU, Russland und den USA,
- ein Vortrag über serbisch-russische Beziehungen vom 19. bis zum 21.
Jahrhundert,
- eine Diskussion zu Chancen Serbiens auf dem russischen Markt,
- ein Vortrag über den russischen Einfluss in der Wojwodina,
- Informationen zu zivilgesellschaftlichen Organisationen in Serbien, der EU
und den USA.
Teilnehmer der Konferenz waren in erster Linie Historiker,
Wirtschaftswissenschaftler, politische Analysten, Vertreter der Zivilgesellschaft und des
diplomatischen Corps. Ein Vertreter der russischen Botschaft war laut Angaben der
Organisatoren eingeladen, nahm jedoch nicht an der Veranstaltung teil.
26. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass das CEAS nach
der Selbstdarstellung sowohl die Vollmitgliedschaft in der Europäischen
Union und der NATO befördern will, von der NATO Public Diplomacy
Division finanziell unterstützt wird (
http://ceas-serbia.org/root/index.php/en/
about-ceas), die in der Ukraine z. B. ganz praktisch hilft, sichtbar in der
veränderten Einstellung der ukrainischen Bevölkerung zur NATO, die sich von
nur 13 bis 15 Prozent im Jahr 2013 auf inzwischen über 50 Prozent
Unterstützerinnen und Unterstützer eines NATO-Beitritts der Ukraine änderte
(
www.ukraine.fnst.org/webcom/fancyuri.php/_c-764/_nr-33180/_p-1/i.html)?
Im Rahmen des IPAP haben Serbien und die NATO vereinbart, dass im Rahmen
der serbischen Öffentlichkeitsarbeit über die Themen serbische Sicherheits- und
Verteidigungspolitik einschließlich der NATO-Serbien-Kooperation informiert
wird; siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 7. Daher bezuschusst die Abteilung
für Öffentlichkeitsarbeit der NATO (NATO Public Diplomacy Division – PDD)
seit einigen Jahren je eine Veranstaltung des serbischen Think Tank „Serbisches
Zentrum für euro-atlantische Studien“ (Center for Euro-Atlantic Studies –
CEAS). Weitere finanzielle Unterstützung erhält CEAS u. a. von der
Europäischen Kommission und diversen Stiftungen.
Die Vereinbarung der Zusammenarbeit im Bereich Öffentlichkeitsarbeit ist
üblicherweise Bestandteil von Partnerschaftsabkommen zwischen der NATO und
ihren Partnerstaaten. Dies gilt auch für die Ukraine, in der es auch ein NATO-
Informationsbüro gibt.
27. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass das CEAS auch
von der Europäischen Kommission finanziell unterstützt wird (
http://ceas-
serbia.org/root/index.php/en/about-ceas), und inwieweit hat die
Bundesregierung Kenntnis darüber, in welcher Höhe Mittel von der Europäischen
Kommission für das CEAS bereitgestellt wurden bzw. werden?
Auf der CEAS-Website wird auf Projektförderung durch die Generaldirektion
Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen (NEAR) sowie im
Rahmen des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ der Europäischen
Kommission (Generaldirektion Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft – JUST)
verwiesen. Laut Auskunft der Europäischen Kommission flossen im Rahmen
eines Projekts Mittel in Höhe von insgesamt ca. 71 700 Euro an acht Projektträger
in der Region, darunter CEAS. Die genaue Höhe der Förderung des CEAS-
Projektanteils oder sonstige darüber hinausgehende Informationen liegen der
Bundesregierung nicht vor.
28. Inwieweit ist es außenpolitisches Ziel der Bundesregierung, Serbien für eine
Mitgliedschaft in der NATO zu gewinnen?
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD haben die die
Bundesregierung tragenden Parteien festgehalten, dass sie gemeinsam mit ihren Partnern und
Verbündeten die Heranführung der Staaten des Westlichen Balkans an EU und
NATO aktiv vorantreiben werden. Die Bundesregierung unterstützt daher den
Wunsch der serbischen Regierung einer Annäherung an die euro-atlantischen
Strukturen und nach einem Ausbau der Partnerschaft mit der NATO im Rahmen
der Partnerschaft für den Frieden.
Maßgeblich für die Intensität und weitere Ausgestaltung der Beziehungen zur
NATO ist vor allem der politische Willen Serbiens.
29. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass das serbische
Parlament im Jahr 2007 eine Resolution verabschiedete, die die militärische
Neutralität festschrieb und die eine Volksabstimmung bzw. ein Referendum
für eine Änderung des Neutralitätsstatus obligatorisch machte (
www.alo.rs/
gradani-da-se-izjasne-o-saradnji-sa-nato/38023)?
Das serbische Parlament teilt auf seiner Internetseite mit, dass das Parlament am
26. Dezember 2007 im Rahmen einer Resolution des Parlaments Serbiens zum
Schutz der Souveränität, territorialen Integrität und Verfassungsordnung der
Republik Serbien in Bezug auf bestehende Militärbündnisse die militärische
Neutralität der Republik Serbiens erklärt hat. Diese Erklärung gelte bis zur eventuellen
Ausschreibung eines Referendums, bei welchem die endgültige Entscheidung zu
dieser Frage getroffen würde.
30. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Serbiens
Präsident Tomislav Nikolić bei seinem Besuch in Russland über ein
Freihandelsabkommen mit Russland beziehungsweise mit der Eurasischen
Wirtschaftsunion für bestimmte Handelsgüter wie Zucker, Zigaretten, Alkohol und
Geflügel verhandelt hat, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung
über den aktuellen Stand dieser Verhandlungen (
www.deutschlandfunk.de/
russland-serbiens-praesident-in-moskau.795.de.html?dram:article_id=347902)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung gilt bereits seit dem Jahr 2000 ein
Freihandelsabkommen zwischen Serbien und der Russischen Föderation. Im Rahmen
dieses Abkommens finden nach Kenntnis der Bundesregierung regelmäßig
Gespräche beider Staaten über Kontingente für verschiedene Handelsgüter statt.
Zum Stand konkreter Verhandlungen über bestimmte Handelsgüter hat die
Bundesregierung keine über die Presseberichterstattung hinausgehenden
Erkenntnisse.
31. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Teil der 17 Mio. Euro
für Serbien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
bereitgestellten EU-Mittel für flüchtlingsbezogene Maßnahmen für Serbien
(Europäische Kommission, Pressemitteilung vom 8. Oktober 2015), und in
welcher Höhe sollen damit welche Maßnahmen finanziell unterstützt werden?
Die Pressemitteilung der Kommission vom 8. Oktober 2015 bezieht sich auf
17 Mio. Euro, die aus einer Sondermaßnahme des Instruments für
Heranführungshilfe IPA II (10 Mio. Euro, Generaldirektion NEAR) und aus Mitteln der
humanitären Hilfe (7 Mio. Euro, Generaldirektion humanitäre Hilfe und
Katastrophenschutz – ECHO) bereitgestellt werden.
Der Sondermaßnahme wird zur Unterstützung der am meisten betroffenen Länder
des Westbalkans bei der Bewältigung des Flüchtlingsstroms eingesetzt, wobei
7 Mio. Euro für Serbien und 3 Mio. Euro für Mazedonien vorgesehen sind. Die
Komponenten für beide Länder sind die Stärkung der Ausstattung und
operationellen Kapazitäten von nationalen und lokalen Flüchtlingsbehörden, die
Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen und, für Serbien, Kosten von
Auffangzentren. Die Mittel der humanitären Hilfe werden zur kurzfristigen
Unterstützung der Kapazitäten von den Organisationen eingesetzt, die vor Ort tätig sind
(UNHCR, UNICEF, Rotes Kreuz, Roter Halbmond und
Nichtregierungsorganisationen) und für unmittelbare humanitäre Maßnahmen (Lebensmittel,
Unterkünfte, Notfallmedizin).
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ISSN 0722-8333]