[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom
29. April 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/8320
18. Wahlperiode 03.05.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Wagner, Agnieszka Brugger,
Dr. Tobias Lindner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/8022 –
Erhöhung des Frauenanteils in den Streitkräften der Bundeswehr
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen hat sich zum
Ziel gesetzt, den Frauenanteil in den Streitkräften der Bundeswehr deutlich
stärker zu erhöhen als bislang geplant. Die politisch angestrebte „Frauenquote“ für
alle Laufbahnen, Besoldungs- und Statusgruppen außerhalb des
Sanitätsdienstes liegt seit dem Jahr 2005 bei 15 Prozent (§ 4 Absatz 5 des Gesetzes zur
Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr). Presseberichten
zufolge hält die Bundesverteidigungsministerin jedoch schon mittelfristig einen
Frauenanteil von 20 Prozent für realistisch. Diese Einschätzung verwundert
insbesondere vor dem Hintergrund, dass der allmählich steigende Frauenanteil in
der Truppe zu wesentlichen Teilen auf die Verringerung der Gesamtzahl der
Bundeswehrangehörigen in den vergangenen Jahren zurückzuführen ist.
Tatsächlich ist die Zahl der Soldatinnen in den letzten Jahren nur mäßig
gewachsen. Von Dezember 2011 bis Dezember 2014 sind außerhalb des
Sanitätsdienstes 535 Frauen hinzugekommen. Im Sanitätsdienst liegt der Aufwuchs im
selben Zeitraum bei 408 Frauen (Vierter Erfahrungsbericht der
Bundesregierung zum Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz vom 27. Januar 2016
auf Bundestagsdrucksache 18/7410, S. 12). Bei den Bewerbungen für die
Offizierslaufbahn ist die Zahl der Frauen (außerhalb des Sanitätsdienstes) zwar um
692 gestiegen, um eine Einstellung als Unteroffizier oder Mannschafter
(außerhalb der Sanität) haben sich im Jahr 2014 jedoch sogar 1 088 Frauen weniger
beworben als noch drei Jahre zuvor (ebd., S. 25 f.).
Die Bundeswehr tut sich aus Sicht der Fragesteller also nach wie vor schwer,
Frauen für den Dienst in den Streitkräften zu gewinnen. Leider spreche die
Bundeswehr etwa unter den Schulabgängerinnen „nur einen kleinen Teil“ an,
räumte ein Vertreter des Bundesamts für das Personalmanagement der
Bundeswehr kürzlich ein (so Oberst Hans-Joachim Peter, in: Bewerberzahlen auf hohem
Niveau,
www.bundeswehr.de vom 2. März 2016). Zurückzuführen sind diese
Schwierigkeiten bei der Rekrutierung von Frauen offenbar vor allem auf
Probleme im Bereich der Werbemaßnahmen und auf Defizite in der so genannten
Karriereberatung.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Zahlreiche Fragen der Fragesteller fokussieren auf personenbezogene Daten bzw.
konkrete Verwendungs- und Ausbildungswünsche von Interessentinnen bzw.
Interessenten. Diese werden zum Zeitpunkt der Erstberatung allerdings weder
erhoben noch nachgehalten.
Bei der Erstberatung handelt es sich um ein allgemeines, unverbindliches
Informationsgespräch, das zunächst dazu dient, die Interessentin bzw. den
Interessenten über die Einstellungsvoraussetzungen, die Besonderheiten der Berufsbilder
und die grundsätzlichen Karrieremöglichkeiten in der Bundeswehr zu
informieren. An dessen Ende stehen weder konkrete Zusagen zu Verwendungen noch zu
Ausbildungen.
Erst mit dem Eingang einer Bewerbung werden konkrete Daten der
Bewerberinnen und Bewerber (Verwendungswünsche gemäß Bewerbungsbogen) fest- und
nachgehalten. Im Rahmen des Assessments werden diese ausgewertet, für die
Durchführung der Eignungsprüfung herangezogen und nach Vorliegen eines
belastbaren Assessmentergebnisses zur Entscheidung über Verwendungen sowie
Ausbildungen herangezogen.
1. Wie viele Soldatinnen waren zum 31. Dezember 2015 in den
Karriereberatungszentren der Bundeswehr eingesetzt, und wie hat sich diese Zahl seit
dem Jahr 2013 entwickelt?
Die Anzahl der in den Karrierecentern und Karriereberatungsbüros der
Bundeswehr in den Jahren 2013 und 2014 sowie zum 31. Dezember 2015 eingesetzten
Soldatinnen ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr Anzahl
2013 77
2014 83
2015 85
2. In wie vielen Karriereberatungszentren waren zum 31. Dezember 2015 keine
Soldatinnen tätig?
In zwei Karrierecentern der Bundeswehr waren zum 31. Dezember 2015 keine
Soldatinnen tätig.
3. Aus welchen Gründen ist es bisher nicht gelungen, Beratungsangebote „von
Frauen für Frauen“ in sämtlichen Beratungszentren vorzuhalten, und welche
Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Zahl der Soldatinnen
in den Beratungszentren zu erhöhen?
Die Vorgabe, in jeder Beratungsstelle die Beratung „von Frauen für Frauen“
anzubieten, besteht nicht. In der Praxis ergänzen sich die in der Fläche verteilten
militärischen und zivilen Karriereberaterinnen. Beide sind darin geschult, sowohl
über eine militärische als auch eine zivile Karriere in der Bundeswehr informieren
und beraten zu können. Auf diese Weise ist die Möglichkeit für Frauen, von einer
Frau beraten zu werden in hohem Umfang gegeben.
4. Welchen Teilstreitkräften und welchen Laufbahngruppen gehören die in den
Karriereberatungszentren eingesetzten Soldatinnen an?
Die Teilstreitkraftzugehörigkeit der 85 Soldatinnen, die zum 31. Dezember 2015
in den Karrierecentern und Karriereberatungsbüros der Bundeswehr eingesetzt
waren, ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Laufbahn der Heer Luftwaffe Marine
Offiziere 10 5 8
Unteroffiziere 29 18 12
Mannschaften SaZ 1 - -
FWDL - - 2
5. Erfolgt die Beratung von Frauen in den Karriereberatungszentren, in denen
Soldatinnen tätig sind, durch diese Soldatinnen
a) standardmäßig,
Die militärischen und zivilen Karriereberaterinnen und Karriereberater sind zur
Durchführung von Beratungsleistungen für männliche und weibliche
Interessentinnen und Interessenten ausgebildet. Aus diesem Grund erfolgt standardmäßig
keine geschlechtsbezogene Verteilung.
b) auf besonderen Wunsch der Besucherinnen?
Sollte ein entsprechender Wunsch artikuliert werden, so wird diesem im Rahmen
der Möglichkeiten nachgekommen.
6. Falls die Beratung nur dann durch eine Soldatin erfolgt, wenn die Besucherin
dies explizit wünscht – in wie viel Prozent aller Fälle wurde eine solche
Beratung durch eine Soldatin im Jahr 2015 erbeten (falls keine Prozentangabe
möglich ist, bitte eine allgemeine Einschätzung aufgrund von
Erfahrungswerten angeben)?
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung wird verwiesen.
7. Wie viele Frauen und wie viele Männer haben im Jahr 2015 insgesamt eine
Beratung in einem Karriereberatungszentrum der Bundeswehr in Anspruch
genommen (bitte in absoluten Zahlen und jeweils in Prozent am
Gesamtumfang der Beratenen angeben)?
In den Karriereberatungsbüros der Bundeswehr wurden im Jahr 2015 90 290
Erstberatungen durchgeführt. Eine Unterscheidung nach Geschlecht wird nicht
nachgehalten, so dass zu den jeweiligen absoluten Zahlen und prozentualen Anteilen
keine Aussagen getätigt werden können.
8. Wie viel Prozent der beratenen Frauen interessierten sich dabei für eine
Tätigkeit in den Streitkräften der Bundeswehr (bitte Sanität gesondert
ausweisen)?
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Die Schlüsselung der Erstberatungen nach
militärischer und ziviler Thematik wird nicht nachgehalten. Darüber hinaus wird
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu Frage 7
verwiesen.
9. Wie verteilen sich diese Interessentinnen auf die 16 Bundesländer (bitte
Sanität gesondert ausweisen)?
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung
der Bundesregierung sowie auf ihre Antwort zu den Fragen 7 und 8 verwiesen.
10. Wieviel Prozent der beratenen Frauen, die an einer Tätigkeit in den
Streitkräften interessiert waren, verfügten über
a) keinen Schulabschluss,
b) einen Hauptschul- oder Realschulabschluss,
c) ein Abitur oder Fachabitur,
d) einen Bachelorabschluss,
e) einen Masterabschluss,
f) eine abgeschlossene Berufsausbildung?
Die Fragen 10a bis 10f werden zusammenhängend beantwortet.
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung sowie auf die Antworten zu den Fragen 7 und 8 wird verwiesen.
11. Wie waren die entsprechenden Anteile bei den männlichen Interessenten
verteilt?
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung sowie auf die Antworten zu den Fragen 7 und 8 wird verwiesen.
12. Welche Berufe hatten diejenigen Frauen, die eine militärische Laufbahn
einschlagen wollten und bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung
verfügten, am häufigsten erlernt (bitte Sanität gesondert ausweisen)?
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung sowie auf die Antworten zu den Fragen 7 und 8 wird verwiesen.
13. Welche Fächer hatten diejenigen Frauen, die sich nach bereits
abgeschlossenem Studium für eine Offizierslaufbahn interessierten, am häufigsten
studiert (bitte Sanität gesondert ausweisen)?
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung sowie auf die Antworten zu den Fragen 7 und 8 wird verwiesen.
14. Wie viel Prozent der Frauen, die sich über eine militärische Laufbahn haben
informieren lassen, haben sich im Jahr 2015 nach dem Beratungsgespräch
tatsächlich um eine Einstellung bei der Bundeswehr beworben (bitte Sanität
gesondert ausweisen)
a) für die Offizierslaufbahn,
b) für die Laufbahn der Unteroffiziere,
c) für die Laufbahn der Mannschaften,
d) für den Freiwilligen Wehrdienst?
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung sowie auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
Den 90 290 Erstberatungen standen für das Jahr 2015 rund 57 000 militärische
Bewerbungen gegenüber.
15. Wie hoch war der jeweilige Anteil der konkreten Bewerbungen für eine
Tätigkeit in den Streitkräften der Bundeswehr unter den Männern, die sich im
Jahr 2015 in einem Karriereberatungszentrum haben beraten lassen?
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung sowie auf die Antworten zu den Fragen 7 und 8 wird verwiesen.
16. Worauf ist gegebenenfalls der Unterschied in der Bewerberquote zwischen
den Frauen und Männern nach Ansicht der Bundesregierung
zurückzuführen?
Mit den Ergebnissen der Jugendstudie 2011 (Berufswahl Jugendlicher und
Einstellungen zum Arbeitgeber Bundeswehr) konnte nachgewiesen werden, dass
Frauen sich im Vergleich zu Männern weniger mit der Bundeswehr als
potentiellem Arbeitgeber beschäftigen und bereitgestellte Informationsangebote seltener
nutzen. Auffällig war dabei der Anteil junger Frauen, der sich noch nie Gedanken
über eine Beschäftigung bei der Bundeswehr gemacht hatte, sich dies aber
(vielleicht) bei einer entsprechenden Anfrage vorstellen könnte. Hierfür wurde in der
Studie insbesondere die geringe Erwartung junger Frauen an die Erfüllung der für
sie sehr wichtigen Bedürfnisse (Vereinbarkeit der beruflichen Tätigkeit mit den
eigenen Wertvorstellungen, Identifikation mit den Unternehmenszielen) beim
Arbeitgeber Bundeswehr als Begründung dafür angeführt.
Unter Berücksichtigung dieser Erkenntnisse aus dem Jahr 2011 hat die
Bundesregierung eine Vielzahl an Maßnahmen ergriffen, um das Profil der Bundeswehr
als einem der attraktivsten Arbeitgeber zu schärfen. Mit der Agenda „BUNDES-
WEHR IN FÜHRUNG – Aktiv. Attraktiv. Anders.“ erfahren Themen eine
besondere Berücksichtigung, denen Frauen eine starke Relevanz beimessen (u. a.
Arbeitszeitmodelle, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Kinderbetreuung).
Gleichzeitig arbeiten das Bundesministerium der Verteidigung bzw. die
Bundeswehr an einer stärkeren Wahrnehmung der Bundeswehr in der Öffentlichkeit.
Dazu gehören ebenso das Stärken der Thematik „Soldatin“ in der Bundeswehr
wie auch das Vermitteln des Mehrwertes des Dienstes für die Gesellschaft
(„Mach was wirklich zählt“). Diesbezüglich wird darüber hinaus auf die Antwort
zu Frage 32 verwiesen. Im Ergebnis konnten seit dem Jahr 2011 sowohl der
weibliche Anteil bei Bewerbungen als auch Einplanungen gesteigert werden.
17. Welche militärischen Verwendungen stießen bei den Frauen, die sich im Jahr
2015 in einem Karrierebratungszentrum über eine Tätigkeit in den
Streitkräften haben beraten lassen, auf das größte Interesse (bitte nach Teilstreitkräften
ausweisen):
a) bei denjenigen Frauen, die sich für die Offizierslaufbahn interessierten,
b) bei denjenigen Frauen, die sich für die Unteroffizierslaufbahn
interessierten,
c) bei denjenigen Frauen, die sich für die Mannschaftslaufbahn bewerben
wollten?
Die Fragen 17 bis 17c werden zusammenhängend beantwortet.
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung sowie auf die Antworten zu den Fragen 7 und 8 wird verwiesen.
18. In wie vielen Fällen konnte der konkrete Verwendungswunsch erfüllt
werden (bitte in Prozent nach Laufbahnen ausweisen)?
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Die Zusage für eine konkrete Verwendung
ist nicht Gegenstand des Beratungsgespräches. Auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung wird verwiesen.
19. Welches war der häufigste Grund dafür, dass einem Verwendungswunsch
nicht entsprochen werden konnte?
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Grundsätzlich gilt, dass der
Verwendungswunsch der Bewerberin im Einklang mit der Eignung der Bewerberin und dem
Bedarf des Arbeitgebers Bundeswehr stehen muss. Dies gilt ebenso für die
Bewerber. Die Unterbreitung konkreter Verwendungsangebote erfolgt daher
entsprechend des Ergebnisses des Assessments. Sollte der Verwendungswunsch,
zum Beispiel durch festgestellte gesundheitliche Einschränkungen, fehlenden
Bedarf oder die nachgewiesene Nichteignung für die angestrebte Laufbahn nicht
realisierbar sein, findet eine ausführliche Beratung bezüglich möglicher
Alternativen statt. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
20. Wie hoch war der Prozentsatz derjenigen Frauen, die sich um eine
Einstellung bei den Streitkräften beworben haben, obwohl ihr konkreter
Verwendungswunsch nicht erfüllt werden konnte?
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Die Frage nach der Realisierbarkeit eines
Verwendungswunsches entscheidet sich nach einer erfolgten Bewerbung auf
Grundlage des abgeschlossenen Assessments. Darüber hinaus wird auf die
Antwort zu Frage 18 verwiesen.
21. Wie hoch war dieser Prozentsatz unter den männlichen Interessenten?
Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen.
22. Welche von der Bundeswehr angebotenen Berufsausbildungen stießen bei
den Frauen, die sich über eine militärische Laufbahn informierten und über
einen Haupt- oder Realschulabschluss verfügten, auf das größte Interesse
(bitte nach Teilstreitkräften gesondert ausweisen)?
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung sowie auf die Antworten zu den Fragen 7 und 8 wird verwiesen.
23. In wie vielen Fällen konnte die Bundeswehr diesen Wünschen tatsächlich
entsprechen (bitte in Prozent angeben)?
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Die Zusage einer Ausbildung erfolgt nicht
im Rahmen der Erstberatung, sondern nach Abschluss des Assessments im
Rahmen der Einplanung für eine Verwendung. Grundlage dafür sind das
Eignungsergebnis und der Verwendungswunsch der Bewerberin sowie der Bedarf der
Streitkräfte. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen.
24. Wie hoch war der Anteil der Frauen, die sich um eine Einstellung beworben
haben, obwohl ihrem Ausbildungswunsch nicht entsprochen werden konnte?
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Auf die Antwort zu Frage 23 wird
verwiesen.
25. Für welche Studienfächer interessierten sich diejenigen Frauen, die „bei der
Bundeswehr“ studieren wollten, im Jahr 2015 besonders häufig (bitte die
drei am häufigsten genannten Fächer angeben und Sanität bzw. Medizin
gesondert ausweisen)?
Die Studienfächer im Jahr 2015, für die sich die Bewerberinnen besonders häufig
interessierten, sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen.
Studienfach bei Bewerbungen für die Laufbahn des Truppendienstes
1. Psychologie
2. Bildungs- und Erziehungswissenschaften
3. Management und Medien (FH)
Studienfach bei Bewerbungen für die Laufbahn des Sanitätsdienstes
1. Humanmedizin
2. Zahnmedizin
3. Veterinärmedizin
26. Wie viele Studienplätze stehen in den genannten Fächern zur Verfügung, wie
hoch war daher die Quote derjenigen Frauen, deren Studienwunsch
berücksichtigt werden konnte?
Die Anzahl der Studienplätze in den in der Antwort zu Frage 25 genannten
Studienfächern und die Quote der eingeplanten Frauen sind der nachfolgenden
Tabelle zu entnehmen. Die Quote derjenigen Frauen, deren Studienwunsch
berücksichtigt werden konnte, wird nicht nachgehalten.
Studienfach Einplanung davon Frauen
Psychologie 80 37 (46 %)
Bildungs- und Erziehungswissenschaften 184 68 (37 %)
Management und Medien (FH) 65 9 (14 %)
Humanmedizin 249 126 (51 %)
Zahnmedizin 25 16 (64 %)
Veterinärmedizin 15 2 (13 %)
27. Wie hoch war im Jahr 2015 der Anteil der Frauen, die sich für die
Offizierslaufbahn beworben haben, obwohl ihr Studienfachwunsch nicht erfüllt
werden konnte?
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Die Studieneignungsfeststellung findet erst
im Rahmen des Assessments im Assessmentcenter für Führungskräfte der
Bundeswehr statt und damit nach erfolgter Bewerbung.
28. Welche Informations-, Besuchs- oder Erfahrungsangebote können die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Karriereberatungszentren solchen
Besucherinnen unterbreiten, deren Studien-, Ausbildungs- oder
Verwendungswunsch nicht entsprochen werden kann (z. B. persönliche Gespräche mit
anderen Soldatinnen, Besuche oder Schnupperpraktika vor Ort etc.)?
Die Bewertung, ob einem Studien-, Ausbildungs- oder Verwendungswunsch
entsprochen werden kann, erfolgt in den Karrierecentern der Bundeswehr im
Rahmen der Ergebnisauswertung des Assessments oder bei der Einplanung
entsprechend des personellen Bedarfs der Bundeswehr. Sollte dem Wunsch nicht
entsprochen werden können, werden der Bewerberin bzw. dem Bewerber durch die
zuständige Einplanerin bzw. den zuständigen Einplaner Alternativen aufgezeigt.
Im Vorfeld dazu, begleitend zur Erstberatung, werden Interessentinnen und
Interessenten über die Möglichkeit zur Teilnahme an Schülerpraktika,
Truppenbesuchen oder am Tag der offenen Tür informiert. Die Inanspruchnahme dieses
Angebots soll den Interessentinnen und Interessenten die Möglichkeit geben, sich
vom potentiellen Arbeitgeber und seinem breiten Angebot (Studium, Ausbildung,
Verwendung) sowie möglichen Alternativen frühzeitig zu überzeugen. Aber auch
nach erfolgtem Assessment wird Bewerberinnen sowie Bewerbern die
Möglichkeit eingeräumt, durch die Inanspruchnahme der Truppenbesuchsmöglichkeiten
Alternativen zu prüfen bzw. für sich zu entdecken.
29. Werden diese Angebote in der Regel wahrgenommen?
Hierzu wird keine datenbasierte Erhebung durchgeführt. Erfahrungswerte zeigen
aber, dass die in der Antwort zu Frage 28 genannten Möglichkeiten im Rahmen
des Informations- und Einplanungsprozesses grundsätzlich genutzt werden.
30. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es unterschiedlicher
Werbekampagnen und -botschaften bedarf, um Männer und Frauen jeweils gezielt
für eine Tätigkeit in den Streitkräften der Bundeswehr zu interessieren, oder
setzt die Bundesregierung darauf, Männer und Frauen mit ein und derselben
Kampagne gleichermaßen zu erreichen?
Im Bereich der Personalwerbung der Bundeswehr findet die Gestaltung einer
Kultur der Vielfalt – unabhängig von Geschlecht, nationaler bzw. ethnischer
Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung
und Identität – Berücksichtigung. Dabei wird die Vielfalt der Gesellschaft
innerhalb und außerhalb der Organisation anerkannt, die darin liegenden Potenziale
erfahren Wertschätzung und werden für die Bundeswehr gewinnbringend
eingesetzt. Ziel ist die Abbildung der realen Gesellschaftsverhältnisse, um in der
Gesellschaft glaubhaft zu bleiben und von dieser akzeptiert zu sein.
31. Von welcher bundeswehreigenen Stelle bzw. von welcher Werbeagentur ist
die aktuelle Werbekampagne „Mach, was wirklich zählt.“ entwickelt
worden?
Die Personalwerbekampagne „Mach, was wirklich zählt“ liegt in der
Verantwortung des Presse- und Informationsstabes des Bundesministeriums der
Verteidigung. Federführend ist der Beauftragte für die Kommunikation der
Arbeitgebermarke Bundeswehr. In der Planung und Durchführung der Kampagne wurde der
Presse- und Informationsstab durch die Rahmenvertragsagentur Castenow
Communications GmbH unterstützt.
32. Hat die Bundesregierung bereits eine Evaluation der Kampagne „Mach, was
wirklich zählt.“ durchgeführt, und falls ja, mit welchem Ergebnis?
Vor dem Start der Kampagne „Mach, was wirklich zählt“ Anfang November
2015 wurde das Institut für Demoskopie Allensbach mit einer repräsentativen
Bevölkerungsumfrage unter besonderer Berücksichtigung junger Menschen von 16
bis 29 Jahren beauftragt. Im Mittelpunkt der Untersuchung standen vor allem
Fragen nach der Attraktivität der Bundeswehr als Arbeitgeber. Diese Untersuchung
gilt als sogenannte Nullmessung für spätere Vergleichsumfragen.
Zwischen dem 1. und 11. Februar 2016 wurde eine erste Folgemessung
durchgeführt, die in weiten Teilen auf der Nullmessung aus dem Oktober 2015 aufbaut.
So standen erneut Fragen nach der Attraktivität der Bundeswehr als Arbeitgeber
und den grundsätzlichen Einstellungen gegenüber der Bundeswehr als
Arbeitgeber im Mittelpunkt der Untersuchung. Ergänzt wurden diese Ermittlungen durch
einige Fragen zur Wahrnehmung und Beurteilung der neuen
Arbeitgeberkampagne „Mach, was wirklich zählt“.
Insgesamt wurde die Kampagne unter den weiblichen 16- bis 29-Jährigen stark
wahrgenommen. Im Ergebnis ist nach der Umfrage die Bundeswehr für Männer
und Frauen ein attraktiver bis sehr attraktiver Arbeitgeber. Ein Vergleich der
beiden Erhebungen zeigt außerdem, dass ein leichter Zuwachs der Frauen, für die es
grundsätzlich bzw. auf jeden Fall in Frage käme, bei der Bundeswehr als Soldatin
auf Zeit oder als zivile Mitarbeiterin tätig zu sein, zu erkennen ist. Gleichzeitig
ist bei den Frauen die Wahrnehmung der Bundeswehr als Arbeitgeber, bei dem
Frauen und Männer gleiche Chancen haben, gestiegen.
33. Falls noch keine Evaluation erfolgt ist, für wann ist eine solche Evaluation
geplant?
Auf die Antwort zu Frage 32 wird verwiesen.
34. Mit welchen Instrumenten unterhalb der Breitenwirkung von Kampagnen
will die Bundeswehr Frauen für eine militärische Laufbahn gewinnen (z. B.
Stellenausschreibungen speziell für Frauen etc.)?
Unterhalb der Breitenwirkung von Kampagnen nutzt die Bundeswehr
insbesondere ihr Zentrales Messe- und Eventmanagement um mit der Gesellschaft in den
Dialog zu treten und über ihr Angebot zu informieren. Die Ausrichtung der
Ansprache erfolgt dabei im Einklang mit der Antwort zu Frage 30. In diesem Sinne
ist die Teilnahme an eher frauenaffinen Messen, wie zum Beispiel der „Equitana“
oder der „WoMenPower“, Bestandteil des jährlichen Veranstaltungskalenders.
35. Wie viele Frauen haben sich seit Aussetzung der Wehrpflicht für einen
Freiwilligen Wehrdienst bei der Bundeswehr gemeldet (bitte nach Jahren
aufschlüsseln), und wie viele dieser Frauen haben
Die Anzahl von Frauen, die seit Aussetzung der Einberufung zur Wehrpflicht den
Freiwilligen Wehrdienst bei der Bundeswehr angetreten haben, ist der
nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr Anzahl
2011 224
2012 754
2013 816
2014 1.266
2015 1.267
a) die Grundausbildung vorzeitig beendet,
Die Anzahl der Soldatinnen die die Grundausbildung vorzeitig beendet haben, ist
der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr Anzahl
2011 40
2012 171
2013 182
2014 310
2015 272
b) den Freiwilligen Wehrdienst nach sieben Monaten beendet,
Die Anzahl der Soldatinnen die den Freiwilligen Wehrdienst nach sieben
Monaten beendet haben, ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr Anzahl
2011 2
2012 25
2013 19
2014 23
2015 20
c) den Freiwilligen Wehrdienst nach zwölf oder mehr Monaten beendet,
Die Anzahl der Soldatinnen die den Freiwilligen Wehrdienst nach zwölf Monaten
beendet haben, ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr Anzahl
2011 77
2012 223
2013 229
2014 153
2015 6*
* Die Laufzeit im Sinne der Fragestellung ist für eingestellte weibliche
Freiwilligen Wehrdienst Leistende mit Blick auf das Jahr 2015 noch nicht beendet.
d) den Übergang in ein Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit angestrebt,
(bitte nach Jahren aufschlüsseln),
Hierzu liegen keine Daten und Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antwort
zu Frage 36 verwiesen.
e) den Übergang in ein Dienstverhältnis als Berufssoldatin angestrebt (bitte
nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Antragstellung einer Freiwillig Wehrdienst Leistenden auf Umwandlung
ihres Dienstverhältnisses in das einer Berufssoldatin ist gemäß
Soldatenlaufbahnverordnung nicht vorgesehen. Die Umwandlung in das Dienstverhältnis
einer Berufssoldatin erfolgt aus dem Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit.
Freiwillig Wehrdienst Leistende sind somit nicht antragsberechtigt. Diese
Bestimmungen gelten gleichermaßen auch für das männliche Geschlecht.
36. Wie viele dieser Bewerberinnen hat die Bundeswehr tatsächlich als Soldatin
auf Zeit eingestellt (bitte nach Jahren und Teilstreitkräften gesondert
ausweisen)?
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Welcher Anteil am
Gesamtbewerberaufkommen zuvor Bewerberinnen für den Freiwilligen Wehrdienst gewesen sind,
kann nicht aufgezeigt werden. Die nachfolgende Tabelle führt die Anzahl der
Soldatinnen auf, die als Freiwillig Wehrdienst Leistende in das Dienstverhältnis
einer Soldatin auf Zeit berufen worden sind.
Dienstantritt Übernahme als Soldatin auf Zeit
Jahr als FWD Heer Luftwaffe Marine
2011 224 55 13 1
2012 754 176 39 18
2013 816 167 49 35
2014 1 266 176 41 27
2015 1 267 28 8 2
37. Welche drei Gründe waren am häufigsten ausschlaggebend dafür, dass eine
Übernahme nicht erfolgte?
Hierzu liegen keine Daten und Erkenntnisse vor.
38. Wie ist nach Auffassung der Bundesregierung die Tatsache zu erklären, dass
die Übernahmequote von weiblichen Freiwillig Wehrdienst Leistenden als
Soldatinnen auf Zeit vom Jahr 2013 auf das Jahr 2014 von 28 auf 11 Prozent
gesunken ist (vgl. Vierter Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum
Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz vom 27. Januar 2016, S. 15)?
Ausgehend von einer maximalen Verpflichtungsdauer von 23 Monaten als
Freiwilligen Wehrdienst Leistende(-r) ist eine abschließende Betrachtung der
Übernahmequoten für das Berichtsjahr 2013 (Dienstantritt) erst ab dem 1. November 2015
und für das Berichtsjahr 2014 erst ab dem 1. November 2016 möglich. Die
Datenangaben im Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Soldatinnen- und
Soldatengleichstellungsgesetz stellten somit für diese beiden Jahre eine
Momentaufnahme aber keinen Stichtagsvergleich dar.
Für das Berichtsjahr 2013 lag die Übernahmequote abschließend bei rund 31
Prozent und damit auf dem Niveau der Vorjahre. Für das noch laufende Berichtsjahr
2014 liegt die Quote aktuell bei rund 22 Prozent. Es kann davon ausgegangen
werden, dass sie noch weiter ansteigen wird. Ein Vergleich mit den Vorjahren
empfiehlt sich daher erst zum Jahresende 2016.
39. Welche Überlegungen gibt es, den Anteil von Soldatinnen mit
Führungsverantwortung insbesondere in der Offizierslaufbahn zu erhöhen?
Die Bundeswehr unternimmt vielfältige Initiativen, den Anteil von Frauen auf
allen Ebenen zu erhöhen. Dabei haben intensive Kommunikationsmaßnahmen
sowie die Sensibilisierung der Vorgesetzten einen hohen Stellenwert. Die
Führungskräfte von morgen werden bereits frühzeitig in der Aus- und Fortbildung,
z. B. beim Führungskräftetraining II angesprochen und zur Thematik
Chancengerechtigkeit sensibilisiert.
Über Pilotprojekte wird derzeit das sogenannte Mentoring als zusätzliches
Instrument der Personalentwicklung implementiert. Der erste Durchgang der
dreijährigen Pilotierungsphase richtet sich zunächst an die weibliche Zielgruppen, die
besonders unterrepräsentiert sind, um den Führungskräften von morgen das
nötige Rüstzeug für ihr dienstliches Fortkommen und ihre Entwicklung zu
verantwortungsbewussten Leitungspersönlichkeiten mit auf den Weg zu geben. Die
angesprochenen Zielgruppen umfassen Ärztinnen in den
Bundeswehrkrankenhäusern der Besoldungsstufe A 15, militärische und zivile Referentinnen im
Bundesministerium der Verteidigung der Besoldungsstufen A 14/A 15 sowie Frauen
im höheren technischen/naturwissenschaftlichen Dienst der Besoldungsstufen
A 14/A 15.
Darüber hinaus wird mittels Zielvereinbarungen zur Personalentwicklung
geeigneter Kandidatinnen für Führungspositionen die Aufmerksamkeit auf weibliche
Potenzialträgerinnen erhöht und deren Aufbau als Führungskraft aktiv verfolgt.
Die Vereinbarkeit von Familie und Dienst, insbesondere die Wertschätzung von
familiärem Engagement, ist ein Schlüsselfaktor für die gerechte Teilhabe von
Frauen und Männern an Karrieren. Um die Wertschätzung für Beschäftigte mit
Familienengagement zu erhöhen, ist bereits kurzfristig für alle betroffenen
Personengruppen angewiesen worden, zukünftig vor und nach Elternzeiten
Personalentwicklungsgespräche durchzuführen. Planbarkeit, die schnelle Fortsetzung von
Karrieren sowie die Transparenz des Verfahrens sollen hiermit weiter gefördert
werden.
40. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Frauen und Männer sämtliche
Verwendungen bei der Bundeswehr in gleichem Maße ausfüllen können?
Nachdem sich der Gesetzgeber für eine diesbezügliche Verfassungsänderung
entschieden und damit Rechtssicherheit geschaffen hat, gelten Soldatengesetz und
Soldatenlaufbahnverordnung ohne Einschränkung für Soldatinnen und Soldaten.
Danach sind sie nach Eignung, Befähigung und Leistung ohne Rücksicht auf
Geschlecht, Abstammung, Rasse, Glauben, religiöse oder politische Anschauung,
Heimat oder Herkunft zu ernennen oder zu verwenden. Damit stehen Frauen alle
Laufbahnen der Bundeswehr als Soldatin auf Zeit oder als Berufssoldatin offen.
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