[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 27. Mai 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/8595
18. Wahlperiode 31.05.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke,
Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/8188 –
Die Ukraine zwei Jahre nach dem Umsturz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Dauerkrise in der Ukraine treibt auf einen neuen Höhepunkt zu. Zwei Jahre
nach dem aus Sicht der Fragesteller verfassungswidrigen Umsturz steht die
Regierung Arsenij Jazenjuks an ihrem Ende (
www.german-foreign-policy.com/de/
fulltext/59310). Der Konflikt zwischen Präsident Petro Poroschenko und der
bislang von ihm wegen ihres prowestlichen und wirtschaftsliberalen Kurses
unterstützten Regierung Arsenij Jazenjuks war offen zutage getreten (Frankfurter
Rundschau vom 19. Februar 2016) – und die Koalition ist offenkundig auch
daran zerbrochen.
Alles Taktieren über Fortbestehen oder tatsächlichen Zerfall der Koalition
konnte seit zwei Monaten nicht über deren faktisches Ende hinwegtäuschen
(
www.unian.ua/politics/1270287-parubiy-u-skladi-koalitsiji-perebuvae-ponad-
226-deputativ-i-vona-isnue.html). Die Auseinandersetzungen zwischen den
verschiedenen Oligarchengruppierungen bilden den Hintergrund der
Entwicklung, die mit dem – offenbar unter Druck aus dem Umfeld der
Präsidentenadministration erfolgten – Rücktritt des aus Litauen stammenden und im
Eilverfahren in die Ukraine eingebürgerten Wirtschaftsministers Aivaras
Abromavičius in den ersten Februartagen 2016 in ihre Endphase eingetreten war
(
www.faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/lage-in-der-ukraine-heisser-zorn-
kalte-dusche-14088751.html). Der „Reform“-Minister beklagte das
Beharrungsvermögen der „alten Kräfte“, zu denen er ausdrücklich die Oligarchen
zählte. Deren Widerstand gegen neoliberale Reformen, wie sie der
Internationale Währungsfonds (IWF) von der Ukraine verlangt, würde bis in die höchsten
Staatsämter reichen. Somit war auch die Präsidentenadministration als Teil des
Problems angesprochen – schließlich ist Petro Poroschenko einer der
Oligarchen. Dessen Name taucht auch im Kontext der „Panama-Papiere“ über
Briefkastenfirmen und Geheimgeschäfte auf (
www.sueddeutsche.de/politik/
panamapapers-wie-der-ukrainische-praesident-mitten-im-krieg-eine-
briefkastenfirmagruenden-liess-1.2932954). Nachdem Premierminister Arsenij Jazenjuk über
Wochen hinweg einen Rücktritt ausgeschlossen und versucht hatte, eine neue
Koalition zusammenzubringen, reichte er schließlich am 10. April 2016
doch seinen Rücktritt ein (
www.faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/ukraine-
angemessener-abgang-14171114.html). Selbst wohlmeinende Beobachter
kamen nicht umhin festzustellen, dass die Führung von Petro Poroschenko und
Arsenij Jazenjuk der Administration ähnelte, die sie vor zwei Jahren wegen der
ihr vorgeworfenen Korruption gewaltsam abgelöst hatte (
www.kyivpost.
com/article/content/kyiv-post-plus/bad-moon-rising-408431.html). Der
Rücktritt des Generalstaatsanwalts Wiktor Schokin, der auf Veranlassung von
Präsident Petro Poroschenko erfolgte – allerdings wurde Wiktor Schokin
wochenlang auf seinem Posten be- und erst Anfang April 2016 entlassen –, dürfte vor
diesem Hintergrund ein Bauernopfer in der ukrainischen Regierungskrise sein,
die das Potenzial hat, sich zur Staatskrise auszuweiten (
www.fr-online.de/
ukraine/ukraine-bizarres-spektakel-in-kiew,26429068,33809190.html). Allerdings
blieb die Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaft vorerst unterbrochen (www.
kyivpost.com/article/content/kyiv-post-plus/all-investigations-at-prosecutors-
office-blocked-starting-from-march-1-409173.html).
Zwar hat die Ukraine im Januar 2016 das EU-Assoziierungsabkommen auch
praktisch umgesetzt, d. h. die Marktöffnung ist realisiert, doch ökonomisch ist
die Lage schlechter und instabiler als vor dem Jahr 2014. Die Bevölkerung in
der Ukraine ist zwei Jahre nach dem „Regime-Change“ schwer enttäuscht –
nicht nur von den mageren Ergebnissen, die die neue Führung vorweisen kann,
sondern auch von den Intrigen des Präsidenten und Premierministers, die das
Auseinanderbrechen der Koalition hervorgerufen haben und sich prinzipiell
nicht von dem unterscheiden, was bis zum Jahr 2014 in der ukrainischen Politik
üblich war (
www.heise.de/tp/artikel/47/47513/1.html).
Profiteur könnte die Radikale Partei von Oleh Ljaschko sein, die in den letzten
Wahlen viele Stimmen auf sich gezogen hat, die vor 2013/2014 noch die
faschistische „Swoboda“ für sich verbuchen konnte. Sie ist zu Gesprächen
über eine neue Koalition bereit (
www.pravda.com.ua/rus/news/2016/02/19/
7099592/). Oleh Ljaschko dürfte dafür sorgen, dass der Einfluss von
nationalistischen und faschistischen Kräften unabhängig von einer Beteiligung seiner
Partei an der neuen Regierung zunehmen wird. Die Radikale Partei wird die
politischen Debatten in der ukrainischen Gesellschaft bei dieser Gelegenheit weiter
nach rechts verschieben. Nachdem sich Oleh Ljaschko einen Ruf als „radikaler
Saubermann“ zugelegt hat, der auch vor Handgreiflichkeiten nicht
zurückschreckt, hat der ukrainische Geheimdienst SBU nun Ermittlungen wegen
Korruption gegen Oleh Ljaschko aufgenommen (
www.segodnya.ua/politics/
pnews/sbu-vzyalas-za-lyashko-694339.html).
Die Abkommen von Minsk (Minsk II) haben seit über einem Jahr nur eine sehr
begrenzte Wirkung gehabt, da beide Seiten – jeweils unter Verweis auf die
Gegenseite – die Vereinbarungen gebrochen haben. Seit geraumer Weile sind
wieder eine Intensivierung des Kriegs im Südosten und Angriffe von beiden Seiten
zu verzeichnen (
www.kyivpost.com/article/content/ukraine-politics/
ukrainesees-over-50-militant-attacks-on-its-positions-in-last-day-408448.html). Auf
der Seite der Aufständischen werden die jüngsten Ermahnungen von
Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier vor dem erneuten
Zusammentreffen im „Normandie“-Format in Paris am 3. März 2016 als indirektes
Eingeständnis gewertet, dass Kiew dazu „angetrieben“ werden müsse, Minsk II
zu erfüllen (
http://rusvesna.su/news/1456862993).
Nachdem die Ukraine Ende 2014 ihren blockfreien Status aufgehoben hatte,
kam es zu einer schrittweisen Annäherung von NATO und Ukraine. Inzwischen
kooperieren beide Seiten beim Training und Einsatz von sogenannten
Spezialkräften (
www.kyivpost.com/article/content/ukraine-politics/nato-ukraine-to-
cooperate-in-special-operations-408454.html).
1. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche), dass der Präsident der Ukraine, Petro Poroschenko, im Spätsommer
2014 auf dem Höhepunkt des Bürgerkrieges in seinem Land die Gründung
einer Briefkastenfirma namens Prime Asset Partners Limited mit Sitz auf den
Britischen Jungferninseln einleiten ließ, deren Formalitäten laut einem
Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ vom 1. September 2014 zeitgleich mit der
großen Schlacht von Ilowajsk, bei der Hunderte Ukrainer starben, oder
zumindest in bemerkenswerter zeitlicher Nähe zur verheerenden militärischen
Entwicklung erledigt worden seien (
www.sueddeutsche.de/politik/panama-
paperswie-der-ukrainische-praesident-mitten-im-krieg-eine-
briefkastenfirmagruenden-liess-1.2932954 und
www.spiegel.de/politik/ausland/panama-papers-
vorwuerfe-gegen-petro-poroschenko-a-1085815.html)?
Die Bundesregierung macht sich die Bezeichnung eines „Bürgerkriegs“ für den
Konflikt im Donbass aufgrund der erheblichen Einflussnahme und Unterstützung
der separatistischen Kräfte durch Russland nicht zu eigen.
Der Bundesregierung sind Berichte aus den Medien zur Gründung einer Firma
mit Sitz auf den Jungferninseln im Namen des ukrainischen Präsidenten bekannt.
Die von Präsident Poroschenko mit der Überführung seiner Vermögenswerte
beauftragte Kanzlei hat dargelegt, die Gründung ausländischer Offshore-Firmen sei
eine gesetzmäßige und letztendlich die einzige Möglichkeit zur Ermöglichung
einer internationalen Treuhänderschaft gewesen, zu der der Präsident laut
Verfassung verpflichtet sei. Die gegründeten Offshore-Firmen hätten keine Einkünfte
generiert und wären daher aufgrund fehlenden Buchwerts nicht in den
Vermögenserklärungen des Präsidenten anzugeben gewesen. Zukünftige von der
Treuhänderschaft erwirtschaftete Einkünfte würden den Firmen Poroschenkos in der
Ukraine zugutekommen und damit auch in der Ukraine versteuert werden. Die
Bundesregierung verfügt derzeit über keine Erkenntnisse, die diese Erklärung
widerlegen würden.
2. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche), dass die Gründung von Prime Asset Partners Limited „Teil des
Prozesses“ sei, „Poroschenkos Vermögen in einen Trust zu überführen“ (www.
sueddeutsche.de/politik/panama-papers-wie-der-ukrainische-
praesidentmitten-im-krieg-eine-briefkastenfirma-gruenden-liess-1.2932954)?
Der Bundesregierung ist die zitierte Erklärung bekannt. Ihr liegen keine
Erkenntnisse vor, die belegen könnten, dass diese Behauptung nicht den Tatsachen
entspricht.
3. Inwieweit hat die Bundesregierung inzwischen neuere Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche), dass die „Überführung“ von Petro Poroschenkos
Vermögen in einen „Trust“ namens Prime Asset Partners Limited auf den
Britischen Jungferninseln kurz nach den Präsidentschaftswahlen dabei
geholfen hat, dass der ukrainische Staatschef als einziger Oligarch von den elf
reichsten Ukrainerinnen und Ukrainern nicht an Vermögen verloren, sondern
im Vergleich zum Vorjahr sein Vermögen um 20 Prozent gesteigert hat,
wodurch es von 816 Mio. US-Dollar auf 979 Mio. US-Dollar vergrößert
werden konnte (
www.kyivpost.com/article/content/ukraine/ranking-of-
richest-ukrainians-published-401133.html und
http://int.hromadske.tv/en/
articles/show/poroshenko_ukraine_offshore; vgl. auch
Bundestagsdrucksache 18/7009)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
4. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche), dass Vertraute des ukrainischen Präsidenten und Oligarchen Petro
Poroschenko an der Gründung von Briefkastenfirmen Prime Asset Partners
Limited mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln beteiligt waren?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
5. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche), dass Vertraute des ukrainischen Präsidenten und Oligarchen Petro
Poroschenko selbst eigene Briefkastenfirmen gegründet haben?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
6. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche), dass Julia Timoschenko, ehemalige Ministerpräsidentin der Ukraine
und Geschäftsfrau, über das Unternehmen Bassington Ltd. mit dem
Geldwäschenetzwerk des ukrainischen Ex-Premierministers Pawlo Lasarenko
verflochten war, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass
allein in den Jahren 1996 und 1997 rund 100 Mio. US-Dollar von Julia
Timoschenkos Unternehmen an Pawlo Lasarenkos Helfer geflossen sind
(
www.tagesschau.de/ausland/panamapapers-141.html)?
Der Bundesregierung sind die genannten Meldungen aus den Medien bekannt. Es
liegen ihr darüber hinaus keine Erkenntnisse vor.
7. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, dass der jüngst
zurückgetretene aber noch im Amt befindliche Wirtschaftsminister Aivaras
Abromavičius im ukrainischen Programm der Deutschen Welle gefordert
hat, anstelle von Premierminister Arsenij Jazenjuk solle die
gegenwärtige Finanzministerin Natalija Jaresko die Regierungsgeschäfte führen
(
http://dw.com/p/1Hvam), und welche Schlussfolgerung zieht die
Bundesregierung daraus?
Die zitierten Äußerungen sind der Bundesregierung bekannt. Der
Bundesregierung ist bekannt, dass der inzwischen nicht mehr im Amt befindliche Minister
Abromavičius die Tätigkeit der damaligen ukrainischen Finanzministerin Jaresko
politisch unterstützt hat. Weitere Erkenntnisse liegen ihr nicht vor.
8. Inwieweit hat die gemeinsame Ukraine-Reise von Bundesminister des
Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier und seinem französischen Kollegen
Jean-Marc Ayrault am 22./23. Februar 2016 konkrete Maßnahmen und
Initiativen zur Lösung der Regierungskrise und der Konflikte zwischen den
ukrainischen Oligarchen ausgelöst (
www.faz.net/aktuell/politik/ausland/
europa/gastbeitrag-kiew-muss-handeln-14083020.html)?
Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier und Außenminister Jean-
Marc Ayrault haben im Februar in Kiew auf eine baldige Lösung der
Regierungskrise gedrängt und die Bedeutung einer entschiedenen Fortsetzung des
Reformprozesses betont. Mögliche Konflikte zwischen ukrainischen Oligarchen standen
nicht auf der Agenda der Gespräche.
9. Inwieweit stehen die gestiegenen Energiepreise für die ukrainische
Bevölkerung (
www.bpb.de/internationales/europa/ukraine/212306/analyse-
erdgasfuer-die-ukraine-im-winter-2015-16-wie-viel-zu-welchem-preis-von-wem)
nach Ansicht der Bundesregierung im Einklang mit den „großen
Fortschritten“ der „Revolution der Würde“, die nach Einschätzung des
Bundesministers des Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier im Zuge der Reform des
Energiesektors neben der vermeintlichen Eindämmung des „bisherigen
skandalösen Missbrauchs“ erzielt worden sind (
www.faz.net/aktuell/politik/
ausland/europa/gastbeitrag-kiew-muss-handeln-14083020.html)?
Der Internationale Währungsfonds geht wie alle einschlägigen Experten von der
ökonomischen Notwendigkeit einer schrittweisen Anpassung der Energie-
Verbraucherpreise in der Ukraine an ein kostendeckendes Preisniveau aus. Es ist
weithin unbestritten, dass die bisherige Praxis der Subventionierung der
Verbraucherpreise für Energie erhebliche Fehlallokationen verursachte, den öffentlichen
Haushalt der Ukraine in großem Ausmaß belastete und langfristig nicht
durchhaltbar war. Sie eröffnete zudem zahlreiche Möglichkeiten für Korruption und
illegale Bereicherung.
Die Anhebung der Verbraucher-Energiepreise als wesentlicher Teil der Reform
des inneren Energiemarktes bedeutet daher einen erheblichen Fortschritt in der
Stabilisierung und ökonomischen Sanierung der Ukraine, der Bekämpfung von
Korruptionsursachen und damit auch der Zurückdrängung des Einflusses der
Oligarchen, was vom Internationalen Währungsfond explizit gewürdigt wird.
Soziale Härten werden dabei durch eine direkte Subventionierung der Haushalte
abgefedert.
10. Inwieweit hat sich Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank-Walter
Steinmeier während seines jüngsten Besuchs in Kiew für die Aufhebung des
Verbots der Kommunistischen Partei der Ukraine eingesetzt, die als eine der
wichtigsten Oppositionsparteien massiver staatlicher Verfolgung ausgesetzt
ist?
Die Kommunistische Partei der Ukraine ist seit 2014 nicht mehr in der
Werchowna Rada vertreten. Nach Erkenntnissen der Bundesregierung liegt das
Verbot der Kommunistischen Partei darin begründet, dass sie nicht den
Bedingungen nachgekommen ist, die durch die im April 2015 verabschiedeten
„Entkommunisierungsgesetze“ erhoben wurden. Das Thema stand nicht auf der
Agenda der Gespräche von Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier
im Februar in Kiew.
11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass die staatlichen
Untersuchungen zu den Todesopfern des sogenannten Euromaidan von 2014
per Gesetz zum 1. März 2016 eingestellt wurden (
www.unian.ua/society/
1270737-gpu-ochikue-vnesennya-zmin-do-zakonu-dlya-
prodovjennyarozsliduvannya-sprav-schodo-maydanu-v-radi-poobitsyali-vipravitisya.html)?
Die strafrechtlichen Untersuchungen zu den Maidan-Ereignissen vom Winter
2013/14 (wie auch zur Katastrophe von Odessa vom 2. Mai 2014) sind nach
Kenntnis der Bundesregierung nicht eingestellt, sondern einem anderen
Ermittlungsorgan zugewiesen worden. Dieses durch Gesetz vom 12. November 2015
(in Kraft getreten am 1. März 2016) neu geschaffene Organ, das „Staatliche
Ermittlungsbüro“, ist bislang nicht operativ tätig geworden, weil seine
Leitungsspitze noch nicht ernannt wurde.
12. Inwieweit hat sich die Bundesregierung bei der ukrainischen Führung dafür
eingesetzt, dass die staatlichen Untersuchungen zu den Todesopfern des
sogenannten Euromaidan nicht eingestellt, sondern nach rechtsstaatlichen
Grundsätzen neu aufgenommen werden, um die Schuldigen zu ermitteln,
zumal seit dem Jahr 2014 erhebliche Zweifel an den von offizieller Seite in
Kiew verbreiteten Erklärungen zu den Opfern des Euromaidan laut
geworden sind (
www.heise.de/tp/artikel/47/47461/1.html) und selbst in den
ukrainischen Strafverfolgungsbehörden eine Einstellung der Ermittlung aus
formalen Gründen umstritten ist (
http://en.interfax.com.ua/news/general/
326099.html)?
Die Bundesregierung hat wiederholt und nachdrücklich auf unterschiedlichen
Ebenen gegenüber der Ukraine auf die Bedeutung umfassender und
ergebnisorientierter Ermittlungen sowie auf die Dringlichkeit ihres möglichst baldigen
Abschlusses hingewiesen.
13. Inwiefern hat sich die Bundesregierung bei der ukrainischen Staatsführung
dafür eingesetzt, dass das am 2. Mai 2014 an mindestens 48 Menschen
verübte Massaker von Odessa unverzüglich, gründlich und nach
rechtsstaatlichen Maßstäben aufgeklärt wird, zumal der Europarat die schleppenden
Ermittlungen der ukrainischen Behörden im November 2015 in scharfer Form
bemängelt hat (
www.spiegel.de/politik/ausland/ukraine-europarat-kritisiert-
ermittlungen-zu-strassenschlachten-a-1060987.html)?
Die Bundesregierung hat im Rahmen der zu Frage 12 genannten Gespräche auch
auf die Notwendigkeit zur Aufklärung der Ereignisse in Odessa hingewiesen.
14. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung von der
ukrainischen Regierung eingefordert, um ihrer „Erwartung, dass die zuständigen
ukrainischen Stellen das Notwendige unternehmen, um festgestellte Defizite
aufzuarbeiten“ Geltung zu verschaffen (Bundestagsdrucksache 18/7009)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
15. Inwieweit ist die Antwort der Bundesregierung, sie verfüge über keine
eigenen Erkenntnisse zu den Untersuchungen bezüglich des Massakers von
Odessa, dahingehend zu verstehen, dass sie entweder trotz der
internationalen Kritik großes Vertrauen in die ukrainischen Stellen hinsichtlich der
Aufklärung hat oder das Ereignis in der Kooperation mit der Ukraine keine
hinreichende Priorität besitzt, um sich eigene Kenntnisse zu verschaffen,
obwohl die Untersuchungen der Ereignisse von Odessa nicht den
Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention entsprechen
(Bundestagsdrucksache 18/7009)?
Eine speziell die Untersuchung der Ereignisse in Odessa eingesetzte Gruppe von
internationalen Experten, das sogenannte Internationale Beratergremium (IAP),
ist im Auftrag des Europarats nach intensiver Befassung zu Ergebnissen
gekommen. Die Bundesregierung hat keinen Anlass, an den Feststellungen des IAP zu
zweifeln.
16. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung
zu den Hintergründen der neuerlichen Gewalt in Odessa, die sich gegen
offenkundig friedliche Demonstranten richtete, als am 2. April 2016 ein
Demonstrant, der zu einer Gruppe gehörte, die sich auf dem Platz „Kulikove
pole“ in Odessa versammelt hatte, um der Opfer des 2. Mai 2014 zu
gedenken, durch einen Sprengkörper schwer an der Hand verletzt wurde (www.
unian.net/politics/1307639-v-odesse-na-kulikovom-pole-petardoy-travmirovan-
uchastnik-pominalnoy-aktsii.html)?
Der Bundesregierung ist die genannte Meldung der Nachrichtenagentur UNIAN
bekannt. Darüber hinaus gehende Erkenntnisse liegen ihr nicht vor.
17. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung
zu Aktivitäten des „Rechten Sektors“, der jüngst in Mykolajiw die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Gedenkfeier anlässlich der Befreiung der
Stadt im Zweiten Weltkrieg überfallen hat (
http://rusvesna.su/news/
1459238753)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
18. Hat die Bundesregierung neue Erkenntnisse zu den Tätern der Angriffe auf
die öffentliche Infrastruktur – die Sprengung von Strommasten in der
ukrainischen Provinz Cherson –, die laut dem Sprecher des Auswärtigen Amts
kriminelle Akte darstellen und zu denen die Bundesregierung eine
Aufklärung durch die ukrainischen Behörden erwartet (Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 18/6997)?
Der Bundesregierung liegen keine über die Beantwortung der Schriftlichen
Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 18/6997 der Abgeordneten Sevim Dağdelen
vom 8. Dezember 2015 hinausgehende Erkenntnisse vor.
19. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass die Reparatur der
Leitungen von krimtatarischen Aktivisten be- oder verhindert und dies von
Präsident Petro Poroschenko unterstützt wird (
www.nytimes.com/2015/11/
24/world/europe/crimea-tatar-power-lines-ukraine.html)?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass es beim Versuch, die Leitungen zu
reparieren, zu Behinderungsversuchen durch Aktivisten gekommen ist. Zu einer
angeblichen Unterstützung durch Staatspräsident Poroschenko liegen der
Bundesregierung keine Kenntnisse vor.
20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Aufstellung eines
krimtatarischen Bataillons, das auf Seiten der Kiewer Truppen zur Rückeroberung
der Krim für die Ukraine eingesetzt werden soll (
www.neues-deutsch-
land.de/artikel/1000083.alkoholfreies-bataillon-fuer-die-krimtataren. html)?
Die Bundesregierung verfügt über keine Kenntnisse über ein derartiges
„Bataillon“. Ihr sind lediglich Vorschläge der Krimtataren bekannt, nach denen eine dem
ukrainischen Innenministerium unterstellte krimtatarische Einheit mit etwa 500
bis 650 Mann an der Verwaltungsgrenze zwischen dem Gebiet Cherson und der
Halbinsel Krim stationiert werden und dort primär grenzschutzähnliche Aufgaben
wahrnehmen soll.
21. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Initiative von
Präsident Petro Poroschenko, den Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrat
der Ukraine mit der „Reintegration“ der Krim in die Ukraine zu befassen,
vor dem Hintergrund, dass der ukrainische Innenminister Arsen Awakow
angekündigt hat, eine Truppe der Nationalgarde zur Rückeroberung der
Krim aufzustellen (
http://censor.net.ua/news/376332/avakov_gotovitsya_
spetspodrazdelenie_natsgvardii_chtoby_vernut_krym)?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass Innenminister Awakow eine
„Rückeroberung“ der Krim mit einer Truppe der Nationalgarde angekündigt hat. Nach
Kenntnis der Bundesregierung fand die anlässlich des zweiten Jahrestags der
Krim-Annexion angekündigte Sitzung des Sicherheits- und Verteidigungsrates
noch nicht statt.
22. Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der
Verbindungen zwischen offenkundig rassistischen Fussballfans („Ultras“) von
FK Dynamo Kiew und anderer ukrainischer Vereine zu Mitgliedern der
nationalistischen und faschistischen sogenannten Freiwilligenbataillone, die
im Donbass kämpfen (
www.zeit.de/sport/2016-02/dynamo-kiew-
rassismusmanchester-city-champions-league/komplettansicht)?
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Überzeugung
gelangt, dass die Beantwortung der Frage 22 nicht offen erfolgen kann. Die Antwort
ist aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen
enthält, die Rückschlüsse auf die Führung nachrichtendienstlicher Quellen zu
lassen. Der Quellenschutz stellt für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste
einen überragend wichtigen Grundsatz dar. Die öffentliche Bekanntgabe von
Informationen, die auf die Identität von Quellen schließen lassen, würde zum einen
die staatliche Fürsorgepflicht gegenüber den Betroffenen verletzen. Zum anderen
würde die künftige Anwerbung von Quellen schon durch die bloße Möglichkeit
des Bekanntwerdens der Identität von Quellen insgesamt nachhaltig
beeinträchtigt. Dieses würde wiederum zu einer erheblichen Schwächung der den
Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung
führen. Eine Kenntnisnahme durch Unbefugte würde daher für die
Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes erhebliche Nachteile zur Folge haben. Sie
kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Deshalb
sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit
dem VS-Grad „VS-Vertraulich“ eingestuft.*
23. Inwieweit hat die Bundesregierung inzwischen aktuellere Kenntnisse über
die Vernetzung von Hooligans unter anderem der Vereine FK Dnipro
Dnipropetrowsk, FK Metalist Charkiw und FK Karpaty Lwiw mit den
Freiwilligenbataillonen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/2559)?
Der Bundesregierung liegen dazu weiterhin keine Erkenntnisse vor.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
24. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Einrichtung einer
Vertretung der NATO in Kiew vor dem Hintergrund der angespannten
Beziehungen zwischen der Ukraine und Russland, für die inzwischen das
entsprechende Gesetz von Präsident Petro Poroschenko unterzeichnet
wurde (
www.unian.ua/politics/1276639-poroshenko-shvaliv-zasnuvannya-
predstavnitstva-nato-v-ukrajini.html)?
Die NATO unterhält bereits seit längerem ein Informationsbüro sowie ein
Verbindungsbüro in Kiew im Rahmen ihrer Partnerschaftsbeziehungen mit der
NATO, die seit 1997 bestehen. Die beiden Büros wurden 2015 unter dem Namen
„NATO Vertretung“ unter einem neuen Status zusammengelegt. Dieser Status
wurde in einer Vereinbarung zwischen der NATO und der Ukraine geregelt, die
vom ukrainischen Parlament ratifiziert wurde.
Die Bundesregierung unterstützt die Zusammenarbeit zwischen der NATO und
der Ukraine.
25. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Bestrebungen
nationalistischer und faschistischer Gruppierungen, darunter solcher, die sich
in der Tradition der Organisation Ukrainischer Nationalisten sehen,
angesichts der auseinanderbrechenden Regierungskoalition einen „neuen Maidan“
auszurufen, dessen Aktivisten sogleich Gebäude besetzt (
www.unian.ua/politics/
1271705-predstavniki-tak-zvanih-radikalnih-pravihsil-mayut-zvilniti-gotel-
kozatskiy-na-maydani-o-1900.html) und Niederlassungen russischer Banken in
der Ukraine attackiert bzw. zerstört haben und möglicherweise in der
fortschreitenden Krise wie in 2013/2014 auch nicht vor Gewalt gegen Andersdenkende
zurückschrecken werden (
www.unian.ua/society/1272063-napadnikam-na-
rosiyski-banki-u-lvovi-svitit-do-10-rokiv.html,
www.unian.ua/society/1272180-
politsiya-vvajae-napad-na-viddilennya-sberbanku-rosiji-v-mariupoli-
huliganstvom.html#ad-image-0 und
www.unian.ua/society/1273250-za-
pogromialfa-banku-ta-sberbanka-rosiji-u-kievi-zatrimali-bilorusa-z-batalonu-oun.html
#ad-image-0)?
Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklung aufmerksam. Bestrebungen, einen
„neuen Maidan“ herbeizuführen, hat es in den vergangenen Monaten mehrfach
gegeben, sie haben jedoch in keinem Fall ein größeres Ausmaß angenommen.
26. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung
darüber, dass nach Aussagen des ehemaligen Anführers des „Rechten
Sektors“ und derzeitigen Beraters des Generalstabs der Ukrainischen
Streitkräfte, Dmytro Jarosch, „unkontrollierbare Prozesse“ innerhalb des
„Rechten Sektors“ ab-laufen (
www.unian.ua/politics/1276700-v-pravomu-sektori-
vidbuvayutsya-nekontrolovani-protsesi-yarosh.html), und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Der Bundesregierung sind entsprechende Medienberichte bekannt.
Weitergehende Erkenntnisse liegen ihr nicht vor. Die Bundesregierung beobachtet die
Entwicklung des „Rechten Sektors“ besonders aufmerksam. Gleichzeitig muss
darauf hingewiesen werden, dass der „Rechte Sektor“ allenfalls geringe
Unterstützung in der ukrainischen Bevölkerung erhält.
27. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung
über die am 24. Februar 2016 in Lwiw von Dmytro Jarosch angekündigte
Gründung einer „Nationalen Bewegung ‚Staatliche Initiative Jarosch‘“
(DIJa), die schon allein aufgrund ihre Namens (das Akronym lässt sich
mit „Tat“ übersetzen) zu einem Sammelbecken für mit der Führung von
Petro Poroschenko und Arsenij Jazenjuk unzufriedene, militante
Nationalisten werden könnte (
www.ukrinform.ua/rubric-politycs/1971417-
arosprezentuvav- svou-politsilu.html), und die möglicherweise durch Gewalt die
instabile Situation in der Ukraine nach dem Vorbild von 2013/2014
eskalieren könnte, zumal Dmytro Jarosch eine Vereinigung seiner neuen Formation
mit der „Selbstverteidigung des Maidan“, die bereits eine zentrale Rolle
während des Umsturzes im Jahr 2014 gespielt hatte, für Mai 2016
angekündigt hat (
www.ukrinform.ua/rubric-politycs/1971506-aros-hoce-obednatisa-
iz-samooboronou-majdanu.html)?
Eine Vereinigung von „DIJa“ mit der „Selbstverteidigung des Maidans“ ist nach
Kenntnissen der Bundesregierung bisher nicht erfolgt. Die Bundesregierung
verfolgt die Situation entsprechend aufmerksam.
28. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung
über die im westukrainischen Gebiet von Riwne andauernden
Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Sicherheitsdiensten einerseits sowie
(illegalen) Bernsteinsuchern andererseits (
www.ukrinform.ru/rubric-community/
1993655-bitva-za-antar-na-meste-stolknovenij-s-policiej-tysaci-rovenskih-
kopatelej.html)?
Der Bundesregierung liegen keine über die Medienberichterstattung
hinausgehenden Erkenntnisse vor.
29. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich Berichten vor,
dass hinter der illegalen Förderung und dem illegalen Export von Bernstein
(
www.unian.net/society/1295894-jurnalistyi-rasskazali-kak-rabotaet-yant-
arnaya-mafiya-na-polese.html) möglicherweise auch der „Rechte Sektor“
steht, wie auch Filmaufnahmen von den Kämpfen nahelegen können (www.
hromadske.tv/society/mvs-oprilyudnilo-video-sutichki-burshtinokopachiv-/)?
Der Bundesregierung liegen keine über die Medienberichterstattung
hinausgehenden Erkenntnisse vor.
30. Über welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) verfügt die
Bundesregierung hinsichtlich der politischen Positionen des neuen Chefs des
„Rechten Sektors“ Andrij Tarasenko und der politisch-gesellschaftlichen Funktion
der von ihm geleiteten Organisation?
Der Bundesregierung liegen keine über die Medienberichterstattung
hinausgehenden Erkenntnisse vor.
31. Inwieweit liegen der Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) über den Verlust staatlicher Kontrolle über die nordwestlichen
Grenzen und Grenzgebiete der Ukraine und über den damit einhergehenden
Einnahmeverlust des ohnehin unterfinanzierten ukrainischen Staates vor, der
sich – allein ausgehend von einzelnen Funden des polnischen Zolls – auf
mehrere Millionen Euro belaufen dürfte (
www.vestifinance.ru/articles/
68722)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine belastbaren Erkenntnisse vor, die
Einschätzungen gemäß der Fragestellung erlauben könnten.
32. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse hinsichtlich der ökologischen
Auswirkungen des illegalen Bernsteinabbaus in der Ukraine, die nach den
Worten der Chefin der Nationalen Polizei der Ukraine bereits das Ausmaß
einer Katastrophe zu erreichen drohen (
www.ukrinform.ru/rubric-politycs/
1993631-antarnye-vojny-dekanoidze-prosit-sobrat-sovbez.html)?
Der Bundesregierung liegen keine über die Medienberichterstattung
hinausgehenden Erkenntnisse vor.
33. Welches sind nach Kenntnissen der Bundesregierung (auch
nachrichtendienstliche) die Hauptnutznießer und Hauptabnehmerländer der illegalen
Bernsteinexporte aus der Ukraine?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
34. Über welche Erkenntnisse (auch nachrichtendienstliche) verfügt die
Bundesregierung über Angriffe auf das von Kiew gehaltene Territorium, die
angeblich mit Hilfe von Drohnen vom Donbass aus erfolgen würden (www.
unian.net/war/1280014-gibridnaya-voyna-ataki-dronov.html) und die aus
ukrainischer Sicht eine „hybride Kriegsführung“ Moskaus darstellen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
35. Womit erklärt die Bundesregierung die „mangelnde Bereitschaft zur
Umsetzung des Minsker Abkommens“ aufseiten der Kiewer Regierung
(
www.tagesspiegel.de/politik/ukraine-konflikt-die-waffenruhe-wird-
taeglichgebrochen/13038790.html), und welche Schritte unternimmt sie, um die
Bereitschaft Kiews zur Erfüllung der Minsker Vereinbarungen zu
erhöhen?
Die Minsker Abkommen sind von allen Konfliktparteien noch nicht ausreichend
umgesetzt. Die Bundesregierung ist insbesondere im Rahmen der Treffen und
Gespräche im Normandie-Format fortlaufend bemüht, beide Seiten dazu zu
bewegen, zügig konkrete Umsetzungsergebnisse zu erzielen.
36. Inwiefern hält die Bundesregierung Annahmen für berechtigt, dass der
deutsche Handel mit der Ukraine, der – in den letzten Jahren extrem rückläufig –
im Jahr 2015 ein Minus von 18 Prozent zu verzeichnen hatte (
http://de.
reuters.com/article/deutschland-russland-wirtschaft-idDEKCN0VS0XT),
angesichts des im Jahr 2016 in Kraft getretenen Assoziierungsabkommens
der Ukraine mit der Europäischen Union wieder eine positive Entwicklung
nehmen könnte?
Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes ging der wertmäßige, in Euro
berechnete Umfang des deutsch-ukrainischen Außenhandels 2015 im Vergleich zum
Vorjahr um 11,9 Prozent zurück; diese Zahlen belegen für sich genommen noch
keinen Rückgang des realen Handels. Während die ukrainischen Exporte nach
Deutschland 2015 (wie schon im Vorjahr) stiegen, ging der Euro-Wert der
deutschen Exporte in die Ukraine 2015 zurück. Hauptgrund hierfür dürfte der
erhebliche Außenwertverlust der ukrainischen Währung sein, der deutsche Güter in der
Ukraine deutlich teuerer, ukrainische Exportgüter aber (nicht nur in Deutschland)
deutlich wettbewerbsfähiger macht. Im Ergebnis hat sich das ukrainische
Außenhandelsdefizit gegenüber Deutschland in den letzten beiden Jahren erheblich
verringert.
Das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine, das ein tiefes
und umfassendes Freihandelsabkommen umfasst und seit 1. Januar 2016
vorläufig angewendet wird, zielt auf weitreichende Reformen in der ukrainischen
Wirtschaft und insbesondere eine Angleichung von Normen und Standards mit denen
der EU. Dies soll, so die Erwartung der Bundesregierung, die Chancen für Handel
und Austausch zwischen der EU und der Ukraine positiv beeinflussen.
37. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand des im Jahr
2015 von der ukrainischen Werchowna Rada verabschiedeten und sich
danach in juristischer Prüfung befindlichen Gesetzes zur Verschärfung der
Strafen bei Befehlsmissachtung, das auch Waffengewalt zur Durchsetzung
von Befehlen in bestimmten Situationen als äußerste Maßnahme erlaubt –
also auch die Erlaubnis auf „Deserteure und Befehlsverweigerer“ zu
schießen –, dessen mögliche Inkraftsetzung und Anwendung die Bundesregierung
aufmerksam beobachten wollte (Bundestagsdrucksache 18/5177), und
inwieweit hat die Bundesregierung aus ihren aufmerksamen Beobachtungen
Kenntnisse, ob die ukrainische Justiz „die einschlägigen rechtsstaatlichen
Standards“ gegenüber dem ukrainischen Journalisten Ruslan Kozaba einhält,
der seit einem Jahr in Untersuchungshaft sitzt, weil er nicht auf seine
Landsleute schießen will und andere dazu aufrief, den Kriegsdienst im Osten der
Ukraine zu verweigern und nun im Falle einer Verurteilung mit einer
Haftstrafe von 12 bis 15 Jahren rechnen muss (Antwort der Bundesregierung auf
die Mündliche Frage 27 in der Fragestunde am 4. März 2015,
Plenarprotokoll 18/90)?
Das genannte Gesetz ist am 12. März 2015 in Kraft getreten. Es räumt
militärischen Vorgesetzten während des Kriegszustandes unter bestimmten Umständen
(Verhinderung von Straftaten, Missachtung von Befehlen, Desertion) das Recht
ein, unmittelbaren Zwang anzuwenden. Im äußersten Fall, wenn keinerlei andere
Abhilfe gegen den Rechtsverstoß mehr möglich ist, kann – möglichst nach einem
Warnschuss – auch von der Waffe Gebrauch gemacht werden. Dabei darf der
Untergebene nicht getötet werden.
Ruslan Kozaba wurde am 12. Mai 2016 in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe
von dreieinhalb Jahren verurteilt, nach ersten Erkenntnissen auf der Basis des
Anklagepunkts „Behinderung der Streitkräfte“ (Artikel 114-1 des ukrainischen
Strafgesetzbuches). Die Deutsche Botschaft Kiew stand während des laufenden
Verfahrens in Kontakt mit dem ukrainischen Justizministerium und hat um
fortlaufende Unterrichtung gebeten.
Auch wenn die Bundesregierung das Verfahren gegen Ruslan Kozaba vor dem
Hintergrund der Meinungsfreiheit kritisch sieht, sind ihr bisher keine Hinweise
auf Verstöße gegen wesentliche Grundsätze eines rechtsstaatlichen
Strafverfahrens bekannt geworden. Sie wird die Bewertung des Urteils durch Experten
aufmerksam beobachten und das Thema gegebenenfalls gegenüber der ukrainischen
Seite ansprechen.
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ISSN 0722-8333]