[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 23. Mai 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/8564
18. Wahlperiode 26.05.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Hänsel, Kathrin Vogler,
Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/8226 –
Entwicklungs- und wirtschaftspolitische Maßnahmen der Bundesregierung
angesichts der Flüchtlingsbewegungen in der Türkei, in Syrien und im Nordirak
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In Reaktion auf die Flüchtlingsbewegungen im Nahen und Mittleren Osten und
der Türkei hat die Bundesregierung in der bilateralen Kooperation mit den
betroffenen Staaten eine Reihe wirtschafts- und entwicklungspolitischer
Maßnahmen ergriffen, die aber aus Sicht der Fragesteller eher auf Migrationsabwehr
fokussieren. Auch die Entwicklungszusammenarbeit mit Ankara soll ausgebaut
werden. Die Fördergelder für die Türkei sollen nach Angaben vom
Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller in
diesem Jahr von 36 Mio. Euro auf 50 Mio. Euro angehoben werden (www.
bild.de/politik/inland/fluechtlingskrise/bundespolizei-weist-fluechtlinge-an-der-
grenze-ab-44276740.bild.html). Trotz deutlicher Bedenken (
www.amnesty.org/en/
latest/news/2015/12/turkey-eu-refugees-detention-deportation/) von
Menschenrechtsorganisationen und dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten
Nationen (UNHCR) gegenüber der Flüchtlingspolitik der Türkei hat die
Europäische Union ein politisches Abkommen mit der Regierung der türkischen Partei
AKP geschlossen, das unter anderem einen sogenannten Austausch von
Flüchtlingen beinhaltet und finanzielle Zusagen im Rahmen eines Aktionsplans in
Höhe von zunächst 3 Mrd. Euro zur humanitären Unterstützung von
Flüchtlingen in der Türkei, an denen sich die Bundesregierung mit 427,5 Mio. Euro
beteiligt.
Vor allem im türkischen Grenzgebiet soll nach Angaben (
www.bmz.de/de/
presse/aktuelleMeldungen/2015/maerz/150320_Deutschland-verstaerkt-Fluecht
lingshilfe-fuer-Tuerkei-und-Libanon/index.html) des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in Schulen,
berufliche Ausbildungen und die Stärkung der Infrastruktur investiert werden. Weder
Bundesminister Dr. Gerd Müller noch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, die
im Januar dieses Jahres bei einem Treffen mit dem türkischen
Ministerpräsidenten Ahmet Davuto lu eine engere Zusammenarbeit in der Flüchtlingspolitik
vereinbarte (dpa vom 22. Januar 2016), gingen dabei auf Recep Tayyip
Erdo ans Kriegspolitik gegen die Kurden noch auf menschenrechtlichen
Bedenken gegenüber der Politik Ankaras ein (
www.n-tv.de/ticker/UNHCR-ruft-
Tuerkei-zur-Oeffnung-der-Grenzen-auf-article16959311.html).
Am Rande der Geberkonferenz für Syrien in London sprach sich
Bundesminister Dr. Gerd Müller indes für einen „Marshall-Plan“ für das Bürgerkriegsland
aus (
www.heute.de/entwicklungsminister-mueller-mahnt-einhaltung-der-milliarden-
versprechen-fuer-kriegsopfer-in-syrien-an-42127602.html). Dazu müsse ein
Koordinator eingesetzt und die Europäische Kommission beteiligt werden. Bei
Gesprächen mit Regierungsvertretern in Jordanien zum Thema soll es darum
gegangen sein, „legale Arbeitsmöglichkeiten für syrische Flüchtlinge zu schaffen“
(
www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/2016/januar/160126_pm_006_
Marshallplan-fuer-Nahost-Minister-Mueller-beraet-mit-jordanischer-Regierung-
Investitionen-in-Wirtschaft-Handwerk-und-Infrastruktur/index.html). Geplant
sei unter anderem der Bau von Unterkünften, Schulen und Gemeindezentren.
Dadurch entstünden Arbeitsplätze für Flüchtlinge und Einheimische. Auf dem
Weltwirtschaftsforum 2016 in Davos brachte die jordanische Seite indes die
Schaffung von Sonderwirtschaftszonen ins Spiel (
www.welt.de/politik/deutschland/
article151268251/Gabriel-zweifelt-an-der-Koalition-der-Willigen.html).
Ähnlich wie in Jordanien hatte sich Bundesminister Dr. Gerd Müller bereits vor
der Syrien-Geberkonferenz bei einem Besuch im Nordirak (
www.bmz.de/
de/presse/aktuelleMeldungen/2016/januar/160127_pm_007_Minister-
Muellerim-Nordirak-Schluessel-zur-Loesung-der-Fluechtlingskrise-liegt-in-der-Region/
index.html) geäußert. Angesichts des großen Bedarfs an Infrastruktur sei ein
Wirtschafts- und Investitionsprogramm die Grundlage für eine Stabilisierung
der Region. Auch in Syrien schließlich sollen in Ergänzung zu bestehenden
Programmen wirtschafts- und entwicklungspolitische Initiativen ergriffen werden.
Ein zentrales Instrument der Arbeit der Bundesregierung in Syrien ist der seit
dem Jahr 2013 von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingerichtete
„Syria Recovery Trust Fund“ (SRTF). Die Bundesrepublik Deutschland und die
Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) haben innerhalb der sogenannten
Gruppe der Freunde des syrischen Volkes den Vorsitz der Arbeitsgruppe für
wirtschaftlichen Wiederaufbau und Entwicklung inne. In dieser Funktion
beauftragten sie die KfW mit dem Aufbau des Fonds. Für die Umsetzung der
Maßnahmen wurde eine „Management Unit“ eingerichtet, die im türkischen
Gaziantep angesiedelt ist.
Geber des Fonds sind neben den Gründern Deutschland, VAE und USA
inzwischen auch Dänemark, Finnland, Schweden, Italien, Frankreich,
Großbritannien, Japan, die Niederlande und Kuwait. Das Gesamtvolumen der
Einzahlungen belief sich im Januar 2016 auf etwa 120,4 Mio. Euro (vgl.
www.kfw-
entwicklungsbank.de/PDF/Entwicklungsfinanzierung/L%C3%A4nder-und-
Programme/Nordafrika-Nahost/Projekt-Syrien-SRTF-2014-EN.pdf).
Der SRTF dient nach eigenen Angaben „als gemeinschaftlicher
Finanzierungsmechanismus der Mitgliedsstaaten der Freunde Syriens zur zivilen
Unterstützung der Nationalen Koalition“. Es werden nur Projekte „in von der gemäßigten
Opposition kontrollierten Gebieten“ unterstützt (ebd.).
1. Ab wann wurden oder werden die von der Bundesregierung zusätzlich
bewilligten 14 Mio. Euro aus dem Haushalt des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) freigegeben (www.
dw.com/de/deutschland-stockt-entwicklungshilfe-f%C3%BCr-die-t%C3%
BCrkei-auf/a-19000921)?
Im Jahr 2016 befinden sich bereits BMZ-Projekte mit einem Volumen von über
50,0 Mio. Euro für die Unterstützung von syrischen Flüchtlingen in der Türkei in
der Umsetzung bzw. in der Planung. Die angekündigte Aufstockung ist erfüllt.
2. Welche staatlichen und nichtstaatlichen deutschen und türkischen
Entwicklungsorganisationen werden die Gelder umsetzen?
Die 2016 geplanten oder bereits laufenden BMZ-Vorhaben werden durch die
staatlichen Durchführungsorganisationen GIZ und KfW Entwicklungsbank und
die sequa gGmbH umgesetzt. Die Umsetzung erfolgt teilweise in Kooperation mit
multilateralen Organisationen (UNICEF und UNDP) und mit nichtstaatlichen
Organisationen wie der Welthungerhilfe.
Die Organisationen kooperieren vor Ort eng mit türkischen Institutionen wie der
Arbeitsagentur ISKUR, dem nationalen Bildungsministerium (MoNE) oder
lokalen Nichtregierungsorganisationen.
3. In welchen Regionen werden diese Entwicklungsgelder umgesetzt (bitte
einzeln auflisten)?
Sind auch Entwicklungsprojekte irgendwelcher Art in den kurdischen
Regionen und Städten geplant?
Und wenn ja, welche, und wer führt diese durch (bitte einzeln auflisten)?
Die vom BMZ finanzierten Maßnahmen konzentrieren sich bedarfsorientiert auf
die Provinzen mit den meisten Flüchtlingen: Istanbul und Ankara sowie Mersin,
Adana, Hatay, Gaziantep, Kilis und Sanliurfa. Weitere Provinzen können im
Projektverlauf dazu kommen; der Fokus bleibt dabei voraussichtlich auf den
südlichen Provinzen sowie den beiden Metropolen.
4. Sind auch Entwicklungsprojekte in einer der folgenden Städte geplant, in
denen es aufgrund der militärischen Operationen der türkischen Armee zu
erheblichen Zerstörungen gekommen ist, zum Beispiel in der Altstadt Sur in
Diyarbakir und Cizre?
Wenn nein, weshalb nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
5. In welche Flüchtlingsprojekte fließen die von Deutschland anteilig
finanzierten 6 Mrd. Euro in der Türkei, und welche staatlichen und nichtstaatlichen
Organisationen setzen diese Projekte um (bitte einzeln auflisten)?
Beim EU-Türkei-Gipfel am 29. November 2015 hat die Europäische Union
zugesagt, zugunsten der in der Türkei unter vorübergehendem Schutz stehenden
syrischen Flüchtlinge sowie deren Aufnahmegemeinden finanzielle Hilfe in Höhe
von zunächst 3 Mrd. Euro zu leisten (die sog. EU-Türkei-Flüchtlingsfazilität;
RFT). Die Europäische Union hat sich beim EU-Türkei-Gipfel am 18. März 2016
bereiterklärt, zusätzliche Mittel für die Fazilität in Höhe von weiteren 3 Mrd.
Euro bis Ende 2018 zu mobilisieren, sobald die vorhandenen Mittel nahezu
vollständig ausgeschöpft und die in der Gipfelerklärung genannten Verpflichtungen
erfüllt worden sind. Nach Angaben der Europäischen Kommission sind bis zum
20. April 2016 ca. 190 Mio. Euro aus der Fazilität für Maßnahmen im Bereich
Humanitäre Grundversorgung und im sozio-ökonomischen Bereich bewilligt
worden:
Humanitäre Grundversorgung: Bisher sind nach Angaben der Europäischen
Kommission insgesamt ca. 90 Mio. Euro vertraglich gebunden, darunter 40 Mio.
Euro über das Welternährungsprogramm (Nahrungshilfe für 735 000
Flüchtlinge) sowie 15 weitere Projekte mit unterschiedlichen Partnerorganisationen
(DIAKONIE-DE, GOAL IR, DRC-DK, WV, WHO, IMC-UK, CARE-UK, FICR CH,
RI UK, Federation Handicap FR, GAC-DE, MCE-UK, IOM-CH, MDM–FR,
Concern Worldwide) im einstelligen Millionen-Euro-Bereich mit einem
Gesamtvolumen von ca. 50 Mio. Euro.
Sozio-ökonomischer Bereich: Nach Angaben der Europäischen Kommission
sollen auf Basis eines am 4. März 2016 unterzeichneten Vertrages mit UNICEF mit
Mitteln aus der Fazilität Projekte im Bereich Bildung in Höhe 37 Mio. Euro in
der Türkei umgesetzt werden (Beschulung von 110 000 Kindern). Die
Europäische Kommission hat zudem am 19. April 2016 ein Projekt zur Unterstützung von
aus Griechenland in die Türkei zurückgeführter Migranten im Umfang von
60 Mio. Euro auf den Weg gebracht.
6. Wer genau entscheidet über die Verwendung der zugesagten EU-
Hilfsgelder?
Die Europäische Kommission verwaltet und entscheidet über die Mittel der RFT.
Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union
entscheiden im Lenkungsausschuss der RFT über die strategischen
Rahmenparameter für die Mittelverwendung.
7. Welche Flüchtlingsgruppen aus welcher Region gelten als Zielgruppe?
Gemäß der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Türkei sind
die Mittel der RFT für unter vorübergehendem Schutz stehende syrische
Flüchtlinge sowie deren Aufnahmegemeinden in der Türkei vorgesehen.
Sollen nun auch neu aus Griechenland in die Türkei abgeschobene
Flüchtlinge mit diesen EU-Hilfsgeldern versorgt werden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
Wenn ja, gehören dazu auch Flüchtlingslager in der Region nahe des
westtürkischen Küstenorts Dikili?
Hierüber liegen der Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt keine Erkenntnisse
vor.
8. Sollen auch Flüchtlinge erreicht werden, die momentan zu tausenden
außerhalb von Flüchtlingslagern in türkischen Städten auf der Straße leben?
Und wenn ja, wie genau, und von welcher Organisation?
Ja. Auch Flüchtlinge außerhalb von Flüchtlingslagern sind Teil der oben
beschriebenen Zielgruppe (vgl. die Antwort zu Frage 7). Die Projekte variieren (in Inhalt,
Umfang, geographischem Bereich, durchführender Organisation etc.), insofern
ist keine pauschale Beantwortung der zweiten Teilfrage möglich.
9. Gibt es von Seiten der Europäische Union oder der Bundesregierung
gegenüber der türkischen Regierung irgendwelche Vorgaben zur Verwendung der
Hilfsgelder für Flüchtlinge?
Die Fazilität finanziert humanitäre Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit und
sonstige Hilfe für Flüchtlinge und Aufnahmegemeinden durch internationale
Hilfsorganisationen und Nichtregierungsorganisationen sowie die Unterstützung für
nationale und lokale Behörden beim Umgang mit dem Flüchtlingszustrom und bei der
Bewältigung seiner Folgen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
Wenn ja, wo sind diese schriftlich festgehalten?
Wenn nein, weshalb nicht?
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
Zur RFT gibt es mehrere Dokumente, die die rechtlichen Rahmenparameter der
Fazilität festlegen. Darunter für die Beantwortung dieser Frage besonders
relevant:
Der EU-Türkei-Aktionsplan vom 15. Oktober 2015 (aktiviert am 29.
November).
Die EU-Türkei-Gipfel-Erklärung vom 29. November 2015.
Der Beschluss der Kommission vom 10. Februar 2016 über die Fazilität für
Flüchtlinge in der Türkei und zur Änderung des Beschlusses C(2015) 9500 der
Kommission vom 24. November 2015 (der Beschluss der Kommission zur
Einrichtung der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei).
Der Beschlusses C(2015) 9500 der Kommission vom 24. November 2015 zur
Einrichtung der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei.
Das „Common Understanding“ der EU-Mitgliedstaaten zur Einrichtung, zur
Governance und zum Konditionalitätsregelwerk der RFT.
10. Werden mit den Hilfsgeldern auch kurdische Flüchtlinge aus Nordsyrien
unterstützt?
Kurdische Flüchtlinge aus Nordsyrien zählen auch zur Zielgruppe der Fazilität.
Es liegen der Bundesregierung allerdings keine Erkenntnisse darüber vor, ob
kurdische Flüchtlinge aus Nordsyrien zum jetzigen Zeitpunkt mit Mitteln aus der
Fazilität unterstützt werden.
11. Werden mit den Hilfsgeldern für Flüchtlinge auch neugeplante
Flüchtlingsansiedlungen, zum Beispiel in der Stadt bzw. Region Gaziantep,
finanziert?
Hierzu liegen der Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt keine Informationen
vor.
12. Welche sonstigen Gelder aus dem deutschen Bundeshaushalt fließen in die
Türkei (bitte detailliert die Einzelpläne des Bundeshaushalts, Projekte und
beteiligten Organisationen aufführen)?
Die Bundesregierung beantwortet die Frage unter dem Verständnis, dass
Mittelflüsse gemeint sind, die im engeren Sinne Projekte in der Türkei oder/und
Projekte für türkische Zielgruppen unterstützen. Bei den Projekten, die aus dem
Titel 0501/687 32 gefördert werden, handelt es sich zum Teil um Vorhaben, die
regional und cross-border umgesetzt werden, so dass die Mittel nicht in voller Höhe
der Türkei zugerechnet werden können.
Epl Kap./Tit. Laufend bzw. konkret geplant (Stand: 11.05.2016)
Betrag
(TEUR)
Projekt Beteiligte Organisationen
(2) (3) (4a) (4b) (4c)
05 0501/687 32 11.714 Humanitäre Hilfe und Unterstützung für
die vom Konflikt betroffenen Menschen in
Syrien und den Nachbarländern Libanon,
Jordanien und Türkei; Nahrungsmittel,
Hygienekits, medizinische Versorgung,
Cash Transfers, Training
Deutsches Rotes Kreuz
05 0501/687 32 5.300 Cash-for-Work und Nahrungsmittelhilfe,
Winterfestmachung, Guthabentransfers,
Informationsbereitstellung; Region Syrien,
Türkei
Deutsche Welthungerhilfe
05 0501/687 32 261 Nothilfe und psychosoziale Unterstützung
für syrische und irakische Flüchtlinge im
Südosten der Türkei;
Region Südtürkei, Provinz Sanliurfa
Diakonie Katastrophenhilfe
05 0501/687 32 1.210 Betrieb eines „Temporary Field Hospitals“
nahe der SYR Grenze (in Kilis) für SYR
Flüchtlinge; Region Türkei, Kilis
Malteser Hilfsdienst
05 0501/687 32 2.000 Einzahlung cross-border Emergency
Response Fund TUR
VN-OCHA
05 0501/687 32 60.000 Schutz und Versorgung von syrischen
Flüchtlingen und Binnenvertriebenen in
Ägypten, Irak, Jordanien, Libanon, Syrien
und Türkei
UNHCR
05 0501/687 32 48.000 Nahrungsmittelhilfe durch cash & voucher
in Jordanien, Ägypten, Irak und der Türkei
(Reg EMOP 200433)
World Food Programme
05 0501/687 32 675 Guthabentransfers, Psychosoziale
Services, Schutz und Bildung; Region Türkei,
Südtürkei
Diakonie Katastrophenhilfe
05 0501/687 32 3.000 Winterfestmachung, Nahrungsmittel für
syrische Flüchtlinge; Region Türkei/
Syrien
Deutsche Welthungerhilfe
05 0501/687 32 1.500 Cash Cards für syrische
Bürgerkriegsflüchtlinge; Region Türkei
Deutsche Welthungerhilfe
05 0501/687 34 731 Acting Together: Gemeinsam Unterwegs Deutscher
Volkshochschulverband
Epl Kap./Tit. Laufend bzw. konkret geplant (Stand: 11.05.2016)
Betrag
(TEUR)
Projekt Beteiligte Organisationen
(2) (3) (4a) (4b) (4c)
05 05017687 34 316 Envisioning new trajectories for
rapprochement between Armenia & Turkey
Berghof Stiftung
05 0501/687 34 758 Demokratische Dialoge zur Unterstützung
der Konflikttransformation in der Türkei
Berghof Stiftung
05 0501/687 34 326 Bibliotheksbus Goethe Institut
05 0501/687 34 353 Ideas Boxes Goethe Institut
05 0501/687 34 169 Creative Time Goethe Institut
05 0501/687 34 267 Sprach- und Landeskunde Goethe Institut
05 0501/687 34 6 CrossCulture Praktika - Flucht und
Migration
Ifa - Institut für
Auslandsbeziehungen
05 0501/687 34 77 5 Stipendien (GHS),
Seminare, Workshops, Aus- und
Fortbildung für syrische Flüchtlinge zu
Archäologie
DAI, Gerda Henkel-
Stiftung, NGO Anadolu
Kültür, Zirve Üniversitesi
05 0501/687 34 189 TDU Syrien-Programm TDU, DAAD
05 0501/687 34 2,000 DAFI-SYR Studierende in TUR DAFI
05 0501/687 34 189 Sur Place Stipendien für Syrer an TDU Türkisch- Deutsche
Universität
05 0501/687 43 39 Studie zur Haltung TUR-CEOs zum
Klimawandel
Bo Ankara i.Z.m. Türkei-
Büro Regional
Environmental Center
(int. NRO)
05 0502/546 22 17 IJP Journalistenstipendien - (Johannes Rau
Programm)
05 0502 685 17 26 Gruppenreise Menschenrechte Goethe Institut
05 0504/681 41 208 Tarabya-Stipendien und Jurysitzungen Goethe Institut (GI)
05 0504/687 13 19 Teil des DAAD-Gesamtantrags
(1) Reportageworkshop Tiflis mit 9
Teilnehmern aus der Türkei
(2) Trialog über Vergangenheit und
Gegenwart DEU und TUR und ARM
Studierende zu Völkermord & Vertreibung
gestern & heute – insgesamt 10
DAAD
05 0504/68715 55 Restaurierung der Stoa-Mauer in
Metropolis
Dokuz Eylul University
(DEU), Archaeometry
Application and Research
Center (ARKEM),
Europäisches Fortbildungszentrum
für das Steinmetz- und
Steinbilderhauerwerk
(EFBZ)
05 0504/687 15 26 Stipendien Barenboim Said Akademie
05 0504/687 16 13 Sprachkurse Imame Goethe Institut
Epl Kap./Tit. Laufend bzw. konkret geplant (Stand: 11.05.2016)
Betrag
(TEUR)
Projekt Beteiligte Organisationen
(2) (3) (4a) (4b) (4c)
05 0504/687 16 357 1000 neue Deutschlehrer für die Türkei Goethe Institut
05 0504/687 17 1 Friedhof Feriköy/Istanbul Generalkonsulat Istanbul
05 0504/687 20 177 finanzielle Förderung Deutsche Schule
Ankara
Deutsche Schule
Förderverein
05 0504/687 48 300 Stipendien Absolventen dt.
Auslandsschulen
05 0504/687 48 40 Sur Place Stipendien
05 0504/687 48 40 Alumnimaßnahmen/Wiedereinladungen
Studierender
05 0504/687 48 40 Förderung der dt. Sprache Dt. Hochschulen
05 0504/687 48 500 Lektorate
05 0504/687 48 260 Hochschuldialog mit der islamischen Welt Dt. Hochschulen
05 0504/687 48 800 Jahres- und Verlängerungsstipendien für
ausl. Studierende und Wissenschaftler
05 0504/687 48 120 Hochschulsommer-/Winterkurse und
Intensivsprachkurse für ausl. Studierende in
Deutschland
05 0513/681 01 40 Stipendien Deutsches Archäologisches
Institut, Abteilung Istanbul
07 0710/687 88 79 Rechtsstaatsförderung Deutsche Stiftung für
internationale rechtliche
Zusammenarbeit e. V. (IRZ)
09 0913/812 33 25100 Beschaffungsmaßnahme
(Funkenprüfgerät)
Mates Elektronik
09 0904/687 02 450 Außenwirtschaftsförderung AHK Türkei1
09 0904/687 02 63 Außenwirtschaftsförderung GTAI2
60 6092/687 02 173 Internationale Energiepartnerschaften AHK Türkei3
09 0904/687 02 71 Geschäftsanbahnung, Wasserver- und
-entsorgung im kommunalen und
industriellen Bereich
DF eclareon GmbH4
09 0904/687 05 79 WIN EURASIA Metalworking DFG HFI5
09 0904/687 05 118 WIN EURASIA Automation DFG HFI
09 0904/687 05 81 expoMED Eurasia DFG NM
1 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gewährt der Deutsch-Türkischen Industrie- und Handelskammer (AHK Türkei) für
die Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der deutschen Außenwirtschaftsförderung im Haushaltjahr 2016 aus Kapitel 0904 Titel
687 02 eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 513 024 Euro. Davon entfallen direkt auf die AHK 450 000 Euro und 63 024 Euro auf
die Umsetzung der Kooperationsvereinbarung mit der Germany Trade and Invest (GTAI). Die Zuwendung wird über den direkten
Zuwendungsempfänger DIHK an die AHK Türkei geleitet.
2 Siehe Fußnote 1.
3 Darüber hinaus werden aus dem EKF-Titel 6092 687 02 (Internationale Energiezusammenarbeit) in 2016 für Internationale
Energiepartnerschaften Mittel an die AHK Türkei zur Betreuung und Unterstützung des deutsch-türkischen Energieforum und der
Energiezusammenarbeit der Türkei fließen. Im Rahmen dieser Energiezusammenarbeit gibt es darüber hinaus vier bilaterale Arbeitsgruppen. Bisher
vertraglich feststehende Ausgaben für das Jahr 2016 sind 172 908 Euro für die Finanzierung der Arbeitsgruppen und derer Aktivitäten
im Rahmen des deutsch-türkischen Energieforums.
4 Das Projekt erfolgt im Rahmen des Markterschließungsprogramms.
5Auslandsmesseprogramm; DFG= deutsche Durchführungsgesellschaft
Epl Kap./Tit. Laufend bzw. konkret geplant (Stand: 11.05.2016)
Betrag
(TEUR)
Projekt Beteiligte Organisationen
(2) (3) (4a) (4b) (4c)
09 0904/687 05 217 Automechanika DFG MF
09 0904/687 05 94 Ibatech DFG MSI
09 0904/687 05 86 ISK Sodex DFG HFI
09 0904/687 05 115 BeautyEurasia DFG expotec
09 0904/687 05 163 Ankiros DFG HFI
09 0904/687 05 150 CeBIT Bilisim Eurasia DFG MCO
09 0904/687 05 195 Int. Buchmesse DFG LMI
09 0904/687 05 106 Logitrans DFG IEC
09 0904/687 05 138 Mining Turkey DFG expotec
09 0904/687 05 188 Solatrex DFG IEC6
09 0904/687 05 90 AHK- GR: Energieeffizienz und
Erneuerbare Energien in Gebäuden
AHK Türkei, Deutscher
Industrie- und
Handelskammertag
09 0904/687 05 17 Informationsreise: Energieeffizienz in der
Industrie
AHK Türkei, eclareon
GmbH
10 1006/687 02 1.800 Deutsch-Türkische Zusammenarbeit
Ökologische Landwirtschaft (12/2011 –
12/2016)
10 1006/687 02 1.300 Deutsch-Türkische Verbandspartnerschaft
im Genossenschaftsbereich (4/2016 –
3/2019)
16 1602/896 05 5.191 Klimaschutzprogramm
Türkei III
KfW
16 1602/896 05 3.000 Kapazitätsaufbau für die Integration der
Türkei in den weltweiten
Kohlenstoffmarkt und Vorbereitung eines
Emissionshandelssystems
GIZ
16 1602/896 05 6.492 Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden
in der Türkei
GIZ
16 1602/896 05 2.000 Förderung von netzgebundenen
Erneuerbaren
Energien in der Türkei
GIZ
16 1602/896 05 18.500 Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden
in der Türkei
KfW
16 1602/896 05 590 Klimapartnerschaften mit der Wirtschaft –
Regionales Vorhaben (hier: Angaben nur
für Türkei)
DEG
6 Sondermesseprogramm EIE
13. Von wem werden die mit deutscher Entwicklungshilfe finanzierten Schulen
in der Türkei geführt, und befinden sich darunter auch nichtstaatliche Träger
(
www.neues-deutschland.de/artikel/999257.unterstuetzung-fuer-tuerkische-
schulen.html)?
Bei den vom BMZ geförderten Schulen handelt es sich um staatliche türkische
Schulen und „temporary education centers“ (TECs) unter der Zuständigkeit des
türkischen nationalen Bildungsministeriums (MoNE).
14. Inwieweit folgt die Bundesregierung der Auffassung, dass sich die
Militäroffensive des türkischen Staates im Osten des Landes nur gegen „Terroristen“
richtet (
www.faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/tuerkei/kampf-
gegenislamischen-staat-erdogan-erwartet-unterstuetzung-13723379.html)?
Das erklärte Ziel der türkischen Regierung bei ihren militärischen Maßnahmen in
der Südosttürkei ist die Bekämpfung der PKK.
15. Hat die Bundesregierung die Zahlung von Entwicklungsgeldern an die
türkische Staatsführung an konkrete Bedingungen geknüpft?
Und wenn ja, an welche?
Wenn nein, weshalb nicht?
Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit
syrische Flüchtlinge und die aufnehmenden Gemeinden in der Türkei. Im
Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit der Türkei findet keine
Budgethilfe statt bzw. keine Zahlungen an die türkische Staatsführung.
Die Bundesregierung nutzt den politischen Dialog mit der türkischen Seite, um
die Einhaltung grundlegender Menschenrechte und Prinzipien der Demokratie
und guten Regierungsführung einzufordern.
16. Wie und von wem wird die Verwendung deutscher Entwicklungsgelder in
der Türkei überprüft?
Alle vom BMZ finanzierten Maßnahmen unterliegen der üblichen regelmäßigen
Kontrolle durch das BMZ sowie den eigenen Kontroll- und
Monitoringmechanismen der anerkannten Durchführungsorganisationen.
17. Wie trägt die Bundesregierung zur Nothilfe für die Kriegsflüchtlinge aus
Syrien in der türkisch-syrischen Grenzregion bei?
Die Bundesregierung leistet seit Ausbruch des Syrienkonflikts humanitäre Hilfe
zur Versorgung der Binnenvertriebenen in Syrien und der syrischen Flüchtlinge
in den Nachbarländern. Dies beinhaltet auch Maßnahmen zur humanitären
Versorgung der Menschen im syrisch-türkischen Grenzgebiet. Die Bundesregierung
fördert dabei humanitäre Projekte der Vereinten Nationen, der internationalen
Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung sowie humanitär tätiger
Nichtregierungsorganisationen. Die geförderten Maßnahmen erfolgen bedarfsorientiert gemäß
den humanitären Prinzipien und erstrecken sich vor allem auf die Sektoren
Schutz, Unterkunft/Hilfsgüter, Nahrungsmittel, Gesundheit, Wasser/Sanitäres/
Hygiene und Bildung. Darüber hinaus stellt die Bundesregierung finanzielle
Beiträge für die humanitären Gemeinschaftsfonds der Vereinten Nationen in der
Türkei und in Syrien zur Verfügung, mit denen insbesondere lokale
Hilfsorganisationen in Syrien einschließlich der türkisch-syrischen Grenzregion bei ihrer
humanitären Arbeit unterstützt werden.
18. Setzt sich die Bundesregierung gegenüber der türkischen Regierung für eine
Öffnung der Grenze zu den nordsyrischen Städten Kobane und Afrin für
humanitäre Hilfe und Wiederaufbauleistungen ein?
Wenn nein, weshalb nicht?
Der humanitäre Zugang nach Syrien ist ständiger Gegenstand von Gesprächen
zwischen der Bundesregierung und der türkischen Regierung.
19. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die erzwungene
Rückreise von Kriegsflüchtlingen in das syrische Kriegsgebiet durch bewaffnete
Kräfte der Türkei (
www.amnesty.org/en/latest/news/2015/12/turkey-
eurefugees-detention-deportation)?
Der Bundesregierung sind Angaben der türkischen Regierung bekannt, wonach
es seit Anfang des Jahres Fälle von freiwilliger Rückkehr von Personen aus der
Türkei in ihre Herkunftsländer gegeben hat. Die Vorwürfe, wonach Rückreisen
etwa nach Syrien erzwungen worden sein sollen, sind der Bundesregierung
bekannt. Sie lassen sich nicht im Einzelfall verifizieren, sind aber Gegenstand von
Gesprächen mit der türkischen Regierung.
20. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die erzwungene
Rücksendung von Flüchtlingen aus anderen Staaten durch bewaffnete Kräfte der
Türkei (ebd.)?
Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen.
21. Welche Staaten sollen in den vom Bundesminister für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller angekündigten „Marshall-Plan
für Nahost“ eingebunden werden (
www.bmz.de/en/press/aktuelleMeldungen/
2016/februar/160202_pm_010_Call-for-greater-EU-commitment-Minister-
Mueller-attends-meeting-of-EU-ministers-for-development-cooperation/index.
html)?
Die Bundesregierung hat bei der Syrienkonferenz in London am 4. Februar 2016
eine Beschäftigungsoffensive Nahost angekündigt. Zielgruppe sind grundsätzlich
syrische Flüchtlinge und Menschen aus aufnehmenden Gemeinden in Jordanien,
im Libanon, in der Türkei, im Nordirak und in Syrien.
22. Welche Bundesmittel sind dafür für welchen Zeitraum aus welchen Budgets
veranschlagt?
Das BMZ stellt 2016 dafür 200 Mio. Euro aus seinem Einzelplan bereit.
23. Sind weitere Staaten an dem „Marshall-Plan“ beteiligt?
Wenn ja, welche, und mit welchen finanziellen Zusagen?
Norwegen hat angekündigt, sich mit 30 Mio. NOK an der
Beschäftigungsoffensive Nahost zu beteiligen.
24. Wie viele Arbeitsplätze sollten im Rahmen der o. g. Planungen für
Flüchtlinge entstehen?
Im Rahmen der Beschäftigungsoffensive sollen bis Ende 2016 mindestens
50 000 Menschen einen Job erhalten haben.
25. Unterstützt die Bundesregierung die Einrichtung von
Sonderwirtschaftszonen, die u. a. von der jordanischen Königin Rania ins Spiel gebracht wurden
(
www.welt.de/politik/deutschland/article151268251/Gabriel-zweifelt-an-der-
Koalition-der-Willigen.html)?
Die Fragen 25, 26, 30, 31 und 34 stehen im Zusammenhang mit den geplanten
Änderungen der Ursprungsregeln im geltenden Assoziationsabkommen zwischen
der Europäischen Union und Jordanien und werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung unterstützt Maßnahmen, die die Zukunftsperspektiven
syrischer Flüchtlinge in Jordanien verbessern können. Eine solche Verbesserung wird
u. a. durch die Initiative der Europäischen Kommission, die präferenziellen
Ursprungsregeln im geltenden Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen
Union und Jordanien dahin gehend zu ändern, dass syrische Flüchtlinge in von
Jordanien eingerichteten und ausgestalteten Sonderwirtschaftszonen eine
Beschäftigungsmöglichkeit erhalten, vorgesehen. Die Europäische Kommission
erarbeitet zurzeit eine Liste der Produkte, die in diesen Sonderwirtschaftszonen
hergestellt werden und damit von der in Aussicht gestellten präferenziellen
Zollbehandlung werden profitieren können. Diese Produkte sollen im Rahmen der
vorgeschlagenen geänderten Ursprungsregeln des Assoziationsabkommens
zwischen der Europäischen Union und Jordanien in die Europäische Union exportiert
werden können.
26. Wie sollen diese Sonderwirtschaftszonen nach Kenntnis und/oder Willen der
Bundesregierung gestaltet sein?
Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen.
27. Werden die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in
Bezug auf arbeits- und sozialrechtliche Standards in diesen
Sonderwirtschaftszonen gelten?
Wenn nein, weshalb nicht?
Die von einem Mitgliedstaat der ILO ratifizierten Übereinkommen gelten auch in
den von diesen Staaten eingerichteten Sonderwirtschaftszonen. Jordanien hat
bislang 25 von insgesamt 81 ILO-Übereinkommen ratifiziert, darunter sieben von
acht Kernarbeitsnormen. Diese von Jordanien ratifizierten Übereinkommen sind
auch in jordanischen Sonderwirtschaftszonen einzuhalten.
28. Wie will die Bundesregierung die Einhaltung von arbeits- und
sozialrechtlichen Standards für in Jordanien arbeitende Flüchtlinge gewährleisten, die in
von Deutschland finanzierten Programmen und Projekten tätig sind?
Das BMZ gewährleistet in allen seinen Vorhaben die Einhaltung von arbeits- und
sozialrechtlichen Standards, unabhängig davon, ob Flüchtlinge oder
Einheimische in diesen Projekten beschäftigt sind. Die Projekte unterliegen einem
regelmäßigen Monitoring.
29. Wurde die Frage nach arbeitsrechtlichen Standards in den geplanten
Sonderwirtschaftszonen mit der jordanischen Seite bereits erörtert, und wenn ja,
wann, in welchem Rahmen, und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, weshalb nicht?
Auf die Antwort zu Frage 27 wird verwiesen.
30. Welche Produkte sollen in den Sonderwirtschaftszonen hergestellt werden?
Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen.
31. Sind diese Produkte auch für den Export in die Europäische Union gedacht?
Wenn ja, soll es erleichterte Zugangsbedingungen bezüglich Zoll und
Auflagen für diese Produkte geben, und welche?
Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen.
32. Wie plant die Bundesregierung Jordanien einen besseren
Arbeitsmarktzugang in die Europäische Union zu gewähren (
www.auswaertiges-amt.de/DE/
Aussenpolitik/Laender/Aktuelle_Artikel/Syrien/160121_Syrienkonferenz_
London.html)?
Die zitierte Meldung bezieht sich auf die Vereinbarungen bei der Syrienkonferenz
in London, bessere Arbeitsmöglichkeiten für syrische Flüchtlinge in den
Nachbarländern Syriens zu schaffen. Hierzu haben sich insbesondere die Türkei,
Jordanien und der Libanon bereit erklärt. Die Bundesregierung ist im Nachgang der
Konferenz im regelmäßigen Dialog mit den Nachbarstaaten Syriens, um bei der
Umsetzung dieser Zusagen zu unterstützen, u. a. über die
Beschäftigungsoffensive für den Nahen Osten.
33. Welche arbeits- und sozialrechtlichen Standards müssten für Importe aus
Jordanien garantiert werden?
Importe in die Europäische Union sind generell nicht an die Einhaltung
verpflichtender arbeits-und sozialrechtlicher Standards in den Herkunftsländern geknüpft.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen.
34. Plant die Bundesregierung Änderungen bei bestehenden Regelungen?
Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen.
35. Auf welche nachprüfbaren Untersuchungen stützt sich die Aussage der
Bundesregierung, dass in Jordanien „mit deutscher Unterstützung 800 000
Menschen mit Wasser versorgt werden, 200 000 Menschen mit Strom“ und dass
„130 000 Flüchtlingskinder […] in den vergangenen beiden Jahren zur
Schule gehen [konnten]“ (
www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/2016/
januar/160126_pm_006_Marshallplan-fuer-Nahost-Minister-Mueller-
beraetmit-jordanischer-Regierung-Investitionen-in-Wirtschaft-Handwerk-und-
Infrastruktur/index.html; bitte Berichte anführen)?
Die Wirkungszahlen wurden im Auftrag des BMZ von den jeweiligen
Durchführungsorganisationen ermittelt.
Alle von der Bundesregierung finanzierten Maßnahmen der
Entwicklungszusammenarbeit unterliegen dem üblichen Monitoring und Reporting. Bei
Projektbeauftragung werden mit den verschiedenen Durchführungsorganisationen
Zielgrößen definiert, über deren Erreichung die Durchführer regelmäßig sowie auf
Anfrage berichten.
36. Sind diese Zahlen von unabhängiger dritter Seite überprüft (bitte etwaige
Berichte anhängen)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 35 verwiesen.
37. Welche Mittel aus dem Bundeshaushalt wurden zum Erreichen dieser
Ergebnisse in welchen Projekten aufgewendet?
Es handelt sich um die BMZ-Vorhaben:
Wasserversorgung für syrische Flüchtlinge (10 Mio. Euro),
Stromversorgung Zaatari (15 Mio. Euro),
No Lost Generation Bildungsförderung in Zusammenarbeit mit UNICEF
(15 Mio. Euro).
38. Welche Bundesmittel wurden für das mit deutscher Hilfe errichtete
Krankenhaus und Gesundheitszentrum im Nordirak aufgewendet (
www.bmz.de/
de/presse/aktuelleMeldungen/2016/januar/160127_pm_007_Minister-
Muellerim-Nordirak-Schluessel-zur-Loesung-der-Fluechtlingskrise-liegt-in-der-Region/
index.html)?
Die Kosten für die Erweiterung des Gulan-Krankenhauses belaufen sich auf
insgesamt (Bau, Ausstattung) knapp 2 Mio. Euro.
Zudem wurden in sechs Camps Gesundheitsstationen eingerichtet mit einem
Gesamtvolumen von rd. 2,2 Mio. Euro.
39. Wie viele Menschen erreicht dieses Krankenhaus, und wie viele Ärzte
arbeiten dort?
Die Erweiterung des Gulan-Krankenhauses erreicht 250 000 Menschen in Sumel
und Dohuk und dient den Camps als Anlaufstelle für Fälle, die nicht mehr in den
Camps behandelt werden können. Nach der Erweiterung ist das Gulan-
Krankenhaus das erste in Sumel mit einer Notfallaufnahme und Zweitversorgung.
Im Gulan-Krankenhaus arbeiten rund 16 Ärzte und 30 Schwestern.
Wo liegen die sieben Schulen, die im Nordirak mit deutscher Hilfe errichtet
wurden, und wie viele Klassenräume haben sie jeweils (ebd.)?
Die Schulen befinden sich in Qadya, Shariya, Kabarto (zwei Schulen), Chamisko,
Essiyan und Bajet Kandala. Sie haben jeweils zwölf Klassenzimmer.
40. Trifft es zu, dass die Bundesregierung innerhalb Syriens Gebiete so
versorgen will, dass die geschätzten 7 Millionen Binnenflüchtlinge das Land gar
nicht erst verlassen müssen (Reuters, „Schwierige Suche nach Milliarden für
Flüchtlingshilfe“, vom 29. Januar 2016)?
Die humanitäre Hilfe der Bundesregierung erfolgt bedarfsorientiert und auf
Grundlage der von den Vereinten Nationen koordinierten Bedarfserhebungen.
Mit der gezielten Förderung der Hilfsprogramme der Vereinten Nationen, der
internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung sowie humanitär tätiger
Nichtregierungsorganisationen leistet die Bundesregierung einen substanziellen
Beitrag zur Erreichung möglichst vieler hilfsbedürftiger Personen in Syrien. Ziel
der humanitären Hilfe ist es dabei, den Menschen in Syrien möglichst nah ihrer
Heimat die Deckung ihrer Grundbedürfnisse und ein Leben in Würde zu
ermöglichen.
41. Wo sollen diese Zonen liegen?
Die Auswahl der Zielgruppen der humanitären Programme erfolgt auf Basis des
humanitären Bedarfs in allen 14 Provinzen Syriens, eine Auswahl bestimmter
„Zonen“ ist nicht vorgesehen.
42. Wie und durch wen sollen sie versorgt werden?
Auf die Antwort zu Frage 40 wird verwiesen.
Die von der Bundesregierung geförderten humanitären Maßnahmen nutzen
sämtliche Zugangsmöglichkeiten, um die Hilfsbedürftigen zu erreichen, einschließlich
grenzüberschreitender (cross-border) und kampflinienüberschreitender
(crossline) Maßnahmen.
43. Welche Gespräche hat die Bundesregierung in dieser Sache mit wem
geführt?
Die Bundesregierung koordiniert ihre humanitären Hilfsleistungen im Rahmen
des internationalen humanitären Systems und steht in engem Austausch mit den
Vereinten Nationen, dem IKRK, Nichtregierungsorganisationen und humanitären
Gebern.
44. Wann und an wen sollen die von der Bundesregierung auf der Syrien-
Geberkonferenz in London zugesagten 2,3 Mrd. Euro ausgezahlt werden?
Die seitens der Bundesregierung in London zugesagten 2,3 Mrd. Euro kommen
Vorhaben in den Nachbarstaaten Syriens (Türkei, Libanon, Jordanien und Irak)
sowie in Syrien zu Gute.
Der Mittelabfluss erfolgt für die für 2016 zugesagten Barmittel entsprechend den
Abläufen und dem Bedarf der Organisationen vor Ort. Die Zusage der
Bundesregierung beinhaltet neben Barmitteln für 2016 auch mehrjährige Zusagen, die über
2016 hinaus abfließen können.
Die Mittel werden an verschiedene Akteure ausgezahlt und von diesen im Wege
von Projekten umgesetzt, u. a. an die Vereinten Nationen (UNICEF, UNDP,
WEP, UNHCR u. a.), an die Rotkreuz-/Rothalbmondbewegung sowie an
Nichtregierungsorganisationen, an die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
(GIZ) sowie an die KfW.
45. Welcher Zeitraum ist für diese Zahlungen veranschlagt?
Auf die Antwort zu Frage 44 wird verwiesen.
46. Welche Geldmittel hat die Bundesregierung seit der Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 30 auf Bundestagsdrucksache 18/6997 in
den „Syria Recovery Trust Fund“ (SRTF) eingezahlt?
Die Bundesregierung hat im angegebenen Zeitraum 15 Mio. Euro in den „Syria
Recovery Trust Fund“ eingezahlt.
47. Wer ist für die durchführenden Organisationen bei Projekten des SRTF vor
Ort Ansprechpartner?
Der Ansprechpartner auf Seiten des SRTF für die durchführenden Organisationen
vor Ort ist die Management Unit, die die operativen Tätigkeiten des SRTF leitet.
Sie untersteht dem Generalsekretär des SRTF, unterstützt durch den Leiter der
operativen Tätigkeiten.
48. Sieht die Bundesregierung die am SRTF beteiligte „Nationale Koalition der
syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte“ als „legitime Vertretung des
syrischen Volkes“, wie es in der Selbstbeschreibung des SRTF heißt (www.
srtfund.org/articles/1_overview)?
Die Bundesregierung hat am 12. Dezember 2012 – gemeinsam mit mehr als
100 Staaten – die Nationale Koalition als „legitime Vertretung des syrischen
Volkes“ anerkannt.
49. Woraus ergibt sich nach Meinung der Bundesregierung diese politische
Legitimation?
Die Nationale Koalition ist ein breites Bündnis verschiedener politischer Gruppen
und Vereinigungen der syrischen Opposition. Ihr erklärtes Ziel ist es, das Regime
von Präsident Al-Assad durch ein pluralistisches und demokratisches System zu
ersetzen sowie den Sicherheitsapparat zu reformieren und demokratischer
Kontrolle zu unterstellen. Damit ist die Nationale Koalition aus Sicht der
Bundesregierung das wichtigste und repräsentativste Forum der moderaten politischen
Opposition, zumal die Nationale Koalition selbst über die Jahre von einem
Alleinvertretungsanspruch abgerückt ist.
50. In welchen Orten sind Projekte des SRTF durchgeführt worden?
Der SRTF hat bislang insgesamt 50 Projekte in den syrischen Provinzen Aleppo,
Idlib, Hama und Dara’a durchgeführt bzw. bewilligen. Die exakten
Projektstandorte werden aus Sicherheitsgründen nicht veröffentlicht.
51. Sind Gebiete unter Kontrolle der Opposition, in denen Projekte des SRTF
durchgeführt wurden, nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen
wieder unter Kontrolle der Führung Baschar al-Assads?
Und wenn ja, wie gehen die Bundesregierung und die anderen am SRTF
beteiligten Partner damit um?
Durch militärische Offensiven des Regimes wurden bislang drei Projekte des
SRTF beeinträchtigt (Stand: 8. Februar 2016). Hierbei handelt es sich (1) um die
Unterstützung von medizinischen Einrichtungen im Bezirk Aleppo, (2) um ein
Projekt zur Erhöhung der Nahrungsmittelsicherheit durch Lieferung von Weizen
und Mehl sowie (3) um die Lieferung von Krankenwagen in der Provinz Aleppo.
Bei den ersten beiden Projekten wurde auf die militärischen Entwicklungen mit
einer schnellen Verlagerung der Projekte an sichere Standorte, die weiterhin unter
Kontrolle der Opposition sind, reagiert. Das dritte betroffene Projekt wurde
eingestellt, da die Krankenwagen durch Kriegshandlungen zerstört wurden.
52. Von welchen Oppositionsverbänden werden die Gebiete, in denen der SRTF
arbeitet, nach Kenntnis der Bundesregierung militärisch kontrolliert?
a) Welche Projekte hat der SRTF in Syrien bereits finanziert, in welchen
Orten wurden diese umgesetzt, und welche militärischen Gruppierungen
oder Allianzen kontrollierten diese Orte zum Zeitpunkt der
Projektumsetzung?
Die Fragen 52 und 52a werden gemeinsam beantwortet.
Grundsätzlich arbeitet der SRTF nicht mit bewaffneten Gruppen, sondern mit
zivilgesellschaftlichen Partnern und lokalen Räten zusammen.
Bislang hat der SRTF folgende Projekte bewilligt bzw. bereits mit der
Durchführung begonnen:
In der Provinz Idlib finanziert(e) der SRTF die Wiederherstellung der Wasser-
und Elektrizitätsversorgung in Saraqab, die Ausstattung von Krankenhäusern mit
medizinischem Bedarf und Medikamenten, ein Impfprogramm für Nutztiere an
mehreren Orten, die Lagerung und das Müllern von Weizen an mehreren
Standorten sowie die Beschaffung von Jutesäcken zur Weizenernte und die Ausstattung
von zwei Krankenhäusern mit orthopädischem Material. Ferner wird das National
Wheat Procurement Project in der Provinz unterstützt.
In der Provinz Aleppo finanziert(e) der SRTF die Beschaffung von
Krankenwagen an mehreren Standorten, die Wiederherstellung der Elektrizitätsversorgung
in Darat Azza, medizinisches Gerät für das Krankenhaus von Darat Azza, die
Ausstattung mehrerer Krankenhäuser mit medizinischem Bedarf und
Medikamenten, die Wiederherstellung der Trinkwasserversorgung im Großraum Aleppo,
die Lagerung und das Müllern von Weizen an verschiedenen Standorten sowie
die Beschaffung von Jutesäcken zur Weizenernte, die Wiederherstellung des
Starkstromnetzes an mehreren Orten, die Ausstattung von mehreren
Krankenhäusern der Provinz mit orthopädischem Material, ein Projekt zur Abfall- und
Trümmerentsorgung in verschiedenen Gemeinden und in Aleppo Stadt und den Ausbau
der medizinischen Notfallversorgung in der Provinz. Ferner wird das National
Wheat Procurement Project in der Provinz unterstützt.
In der Provinz Dara’a finanziert(e) der SRTF ein Impfprogramm für Nutztiere an
mehreren Orten, die Lagerung und das Müllern von Weizen an verschiedenen
Orten sowie die Beschaffung von Jutesäcken und ein Projekt zur
Abfallentsorgung. Ferner wird das National Wheat Procurement Project unterstützt.
b) Welche Projekte plant der SRTF in Syrien derzeit, welche Orte betrifft
das, und welche militärischen Gruppierungen oder Allianzen
kontrollieren diese Orte derzeit?
Der SRTF plant derzeit zwei Projekte in der Provinz Idlib. Die Wiederherstellung
von Schulen und die Ausstattung von Gesundheitseinrichtungen mit
lebensnotwendigen Medikamenten in 21 Orten.
53. Nach welchen Kriterien gelingt es dem SRTF nach Kenntnis der
Bundesregierung, entsprechende Gebiete zu definieren, wenn es doch der
Bundesregierung „aufgrund der wechselhaften Allianzen kaum möglich bzw. nicht
sinnvoll“ erscheint, „jede einzelne Gruppe auf einer Skala von ‚moderat‘ bis
‚nicht moderat‘ dauerhaft einzuordnen“ (Bundestagsdrucksache 18/7114)?
Auf die Antwort zu Frage 54 wird verwiesen.
54. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass der SRTF auch Projekte in
Gebieten durchführt, die unter Kontrolle der „Al-Nusra-Front“ stehen?
Auf die Antwort zu Frage 52 wird verwiesen.
Der SRTF verfügt über einen mehrstufigen Kontrollmechanismus.
Projektvorschläge werden zunächst von der Management Unit des SRTF geprüft,
anschließend werden die Vorschläge dem Management Committee vorgelegt, das über
die Projektdurchführung entscheidet. Im Management Committee sind sowohl
die Nationale Koalition, die drei Gründungsstaaten Vereinigte Arabische
Emirate, USA und Deutschland, die Türkei und Jordanien sowie weitere einzelne
Beitragsländer vertreten. Diese prüfen wiederum mit ihren nationalen Möglichkeiten
Projekte und Standorte. Sofern in diesem Prüfungsprozess eine dominante
Präsenz der Al-Nusra-Front oder anderer terroristischer Gruppen festgestellt wird,
werden die Projektvorschläge abgelehnt.
55. Ist die Bundesregierung in der Lage, die Ergebnisse der humanitären Hilfe
in Syrien konkret zu benennen?
Wie viele Menschen wurden jeweils mit Lebensmitteln, Trinkwasser,
Energie und Medikamenten versorgt?
Es liegen jährliche Berichte zur Umsetzung der Hilfspläne der Vereinten
Nationen vor. Auf Grundlage des Abschlussberichts der Vereinten Nationen (OCHA)
zur Umsetzung des Humanitären Hilfsplans für Syrien 2015 kann die
Bundesregierung zu den Ergebnissen der humanitären Hilfe im Jahr 2015 folgende
Angaben machen: 8 Millionen Menschen erhielten humanitäre Hilfsgüter (Non-food
Items), 6,2 Millionen Menschen profitierten von Maßnahmen zur
Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie zur Verbesserung der Hygiene, 5,8
Millionen Menschen konnten monatlich mit Nahrungsmitteln versorgt werden, 1,2
Millionen Menschen wurden mit Bildungsmaßnahmen erreicht. Im
Gesundheitsbereich konnten 20 Millionen medizinische Behandlungen durchgeführt werden,
über 200 000 Frauen wurden von qualifizierten Geburtshelferinnen und
Geburtshelfern unterstützt, 2,9 Millionen Kinder konnten gegen Polio geimpft werden.
Für 2016 liegen noch keine Berichte vor.
56. Ist nach Auffassung der Bundesregierung der SRTF ein Instrument der
humanitären Hilfe, der entwicklungsfördernden und strukturbildenden
Übergangshilfe (ESÜH) oder der allgemeinen Entwicklungszusammenarbeit
(bitte unter Bezugnahme auf die jeweiligen Grundsätze begründen)?
Beim SRTF handelt es sich um ein Instrument der Stabilisierung, also ein
Handlungsfeld, das darauf abzielt, durch konkrete Unterstützungsleistungen politische
Prozesse der Konfliktlösung zu unterfüttern, legitime Governance-Strukturen zu
stärken und Grundlagen für gesellschaftliche Aussöhnung zu legen. Im konkreten
Fall soll der SRTF dazu beitragen, lokale Verwaltungsstrukturen zu stärken und
so Grundlagen für eine zukünftige Friedensordnung legen. Anders als die
humanitäre Hilfe ist der SRTF nicht neutral und unparteiisch, sondern derzeit
ausschließlich auf die Unterstützung von Gebieten in Syrien ausgerichtet, die von der
Opposition kontrolliert werden. Indem die Versorgung dieser Gebiete verbessert
wird, stärkt der SRTF die Handlungsfähigkeit gemäßigter ziviler
Oppositionsakteure als Alternative zu radikal-islamistischen Gesellschaftsentwürfen.
Gleichzeitig werden so vom Regime unabhängige Institutionen aufrechterhalten und
gestärkt. Insofern ist der SRTF nach Auffassung der Bundesregierung keinem der
genannten Handlungsfelder trennscharf und eindeutig zuzuordnen.
57. Um welche besonderen Fachdienste/-kräfte handelt es sich bei den in
Kapitel 0511, Titel 443 01 (Einzelplan 05) genannten Vertragspartnern?
Kapitel 0511 Titel 443 01 umfasst Kosten des Gesundheitsdienstes für
Untersuchungen der Beschäftigten des Auswärtigen Amtes im In- und Ausland sowie
weitere Ausgaben aus dem Bereich Gesundheit/Fürsorge. Der Einsatz besonderer
Fachdienste/-kräfte erfolgt hierbei für z. B. externe Laborleistungen und externe
Analysen, externe ärztliche Untersuchungen, externe Gutachten, Beschaffungen
durch die Bundeswehrapotheke für den Gesundheitsdienst des Auswärtigen
Amtes und dessen Regionalarztdienststellen.
58. Aus welchen Ländern stammen die in Kapitel 0512, Titel 427 29,
Kapitel 0513, Titel 427 09 sowie Kapitel 0513, Titel 427 19 (Einzelplan 05)
genannten Arbeitskräfte (bitte nach den im Ausgabezweck genannten
Beschäftigungskategorien aufschlüsseln)?
Die in der Zweckbestimmung zu Kapitel 0512 Titel 427 29 genannten
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind lokal Beschäftigte der deutschen
Auslandsvertretungen und kommen daher in der Regel aus den jeweiligen Gastländern. Soweit
die lokalen Arbeitsgesetze es zulassen, werden auch Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer aus anderen Ländern beschäftigt.
Titel: 0513-427 09
Erläuterungen:
Zu 1. Deutschland
Zu 2. Ägypten, Italien, Griechenland, Türkei, Jemen
Zu 3. Deutschland.
Titel 0513-427 19
Erläuterungen:
Zu 1. Deutschland, Türkei, Tschechien
Zu 2. Deutschland
Zu 3. Ägypten, Türkei, Irak.
59. Um welche Entgelte handelt es sich bei den in Kapitel 0512, Titel 428 21
(Einzelplan 05) aufgeführten Ausgaben in Höhe von 24 000 Euro?
Bei den in Kapitel 0512 Titel 428 21 (Einzelplan 05) aufgeführten Sollzahlen für
2016 in Höhe von 107,5 Mio. handelt es sich um Ausgaben für entsandte
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an den Auslandsvertretungen sowie nicht
entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (lokal Beschäftigte), deren
Arbeitsverhältnisse mit einer Stelle im Stellenplan unterlegt sind.
60. Wo befinden sich die in Kapitel 0512, Titel 517 21 (Einzelplan 05)
aufgeführten Grundstücke, Gebäude und Räume?
Die im Kapitel 0512 Titel 517 21 genannten Liegenschaften befinden sich an den
Dienstorten des Auswärtigen Amts in den jeweiligen Empfangsstaaten.
61. Wohin führten die in Kapitel 0512, Titel 527 21 (Einzelplan 05)
aufgeführten Dienstreisen, und welchen Zweck hatten sie (bitte einzeln auflisten)?
Bei den in Kapitel 0512 Titel 527 21 (Einzelplan 05) aufgeführten Dienstreisen
handelt es sich um Dienstreisen, die von Beschäftigten der Auslandsvertretungen
im Gastland sowie außerhalb des Gastlandes durchgeführt wurden. Angesichts
der großen Zahl von Dienstreisen kann eine Auflistung sämtlicher Dienstreisen
aller Auslandbeschäftigten nicht mit vertretbarem Aufwand erfolgen.
62. Welche Personen und Institutionen wurden im Rahmen des von der
Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ)
ausgeführten und mit 3,4 Mio. Euro finanzierten Projektes (Kapitel 3201,
Titel 896 03, Einzelplan 23) gefördert?
Im Rahmen des von der GIZ durchgeführten BMZ-Vorhabens „Initiative zur
Befähigung syrischer Zivilgesellschaft, Frauen und kommunaler Akteure“ werden
derzeit syrische Nichtregierungsorganisationen (NRO), darunter insbesondere
Netzwerke syrischer Frauen sowie Vertreter lokaler Selbstverwaltungsstrukturen
gefördert, die entweder von der Türkei aus nach Syrien hinein arbeiten oder über
ihre Netzwerke und Strukturen in Syrien selbst arbeiten. Die Förderung
konzentriert sich auf die Entwicklung von Kapazitäten dieser Zielgruppen durch
Ausbildungsangebote und Weiterbildungen zur Verbesserung von
Basisdienstleistungen zur Daseinsvorsorge und zum Dialog untereinander.
63. In welchen Ländern fanden Maßnahmen im Rahmen dieses Programms
statt?
Das Vorhaben wird von Gaziantep/Türkei aus umgesetzt und durch zusätzliche
Aktivitäten zum Kapazitätsaufbau der deutsch-syrischen Zivilgesellschaft in
Deutschland ergänzt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 62 verwiesen.
a) Um welche Maßnahmen handelte es sich (bitte auflisten)?
Im Rahmen des Vorhabens wurden bislang für 265 Vertreter lokaler Strukturen
aus sechs Provinzen Fortbildungen zu grundlegenden Konzepten lokaler
Selbstverwaltung angeboten. 22 Vertreter einzelner Städte und Gemeinden Syriens
haben zusammen mit Repräsentanten von NRO-Netzwerken (mit zusammen ca.
200 NRO) einen Dialogprozess begonnen, in dem gemeinsame Vorstellungen
zum Leistungsspektrum kommunaler Dienstleistungen entwickelt werden.
Zudem wurden syrische NRO gefördert, welche Lernmaterialien für ca. 250 lokale
Selbstverwaltungsstrukturen in 10 Provinzen bereitgestellt haben.
Ein Netzwerk von nach Syrien hinein arbeitenden syrischen NRO wird gezielt
darin unterstützt, die vorhandenen Kapazitäten zu Projektplanung, -management
und -monotoring zu steigern. Der Austausch von erworbenen praktischen
Erfahrungen der NROs untereinander wird gefördert.
Mit dem Ziel der Förderung von Frauen und ihrer verstärkten Beteiligung an
lokalen Prozessen wurde ein Netzwerk von ca. 25 syrischen Frauen-NRO im
Entstehungsprozess unterstützt. Die Frauen-NRO arbeiten im Bereich Bildung, der
Unterstützung von traumatisierten Frauen und Kindern, unterstützen
einkommensschaffende Maßnahmen für Frauen, und bieten Alphabetisierungs- und
Sprachkurse an.
Zur Unterstützung der deutsch-syrischen NRO-Landschaft kooperiert das
Vorhaben mit dem Verband Deutsch-Syrischer Hilfsvereine. Der Dachverband umfasst
knapp 24 Mitgliedsvereine aus verschiedensten Tätigkeitsfeldern. Diese liefern
humanitäre Hilfe nach Syrien und unterstützen die medizinische Basisversorgung
der Bevölkerung. Im Mittelpunkt der Kooperation steht die Vernetzung der
Vereine untereinander zur Steigerung der Zusammenarbeit der Vereine sowie die
Förderung des Austausches von Erfahrungen zur Erleichterung der praktischen
Umsetzung von Hilfsaktivitäten in Syrien.
b) Wie viel Geld wurde dafür bislang verwendet?
Bisher wurden in dem genannten Vorhaben rund 692 000 Euro verwendet (Stand:
28. April 2016).
c) Wurden die Maßnahmen evaluiert, und wenn ja, durch wen?
Alle von der Bundesregierung finanzierten Maßnahmen der
Entwicklungszusammenarbeit unterliegen dem üblichen Monitoring und Reporting. Bei
Projektbeauftragung werden mit den Durchführungsorganisationen Zielgrößen definiert,
über deren Erreichung die Durchführer regelmäßig sowie auf Anfrage berichten.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
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