Ergänzte Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für die Türkei
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Dr. André Hahn, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Kerstin Kassner, Jan Korte, Niema Movassat, Dr. Petra Sitte, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Auswärtige Amt hat seine Reise- und Sicherheitshinweise zur Türkei am 11. April 2016 unter dem Punkt „Besondere strafrechtliche Vorschriften“ um den Passus ergänzt: „Es wird dringend davon abgeraten, in der Öffentlichkeit politische Äußerungen gegen den türkischen Staat zu machen bzw. Sympathie mit terroristischen Organisationen zu bekunden“ (www.auswaertiges-amt.de/DE/ Laenderinformationen/00-SiHi/TuerkeiSicherheit.html).
Die Türkei ist Beitrittskandidatin zur Europäischen Union. Sowohl auf EU-Ebene als auch von einigen EU-Mitgliedstaaten gibt es immer wieder Überlegung und Bestrebungen, die Türkei für externe Flüchtlinge zum sogenannten sicheren Drittstaat und in Bezug auf Schutzsuchende aus der Türkei selbst zum sicheren Herkunftsstaat zu erklären (http://bundesdeutsche-zeitung.de/headlines/ world-headlines/martin-schulz-ohne-tuerkei-abkommen-haetten-wir-idomeni-imgrossformat-962019; www.europeonline-magazine.eu/altmaier-tuerkei-ist-fuer-fluechtlinge-sicherer-drittstaat_448080.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Welche Ereignisse und Überlegungen im Einzelnen haben die Bundesregierung dazu veranlasst, die Reise- und Sicherheitshinweise zur Türkei um den Passus: „Es wird dringend davon abgeraten, in der Öffentlichkeit politische Äußerungen gegen den türkischen Staat zu machen bzw. Sympathie mit terroristischen Organisationen zu bekunden“, zu ergänzen?
Welche konkreten strafrechtlichen Vorschriften in der Türkei verbieten oder reglementieren nach Kenntnis der Bundesregierung „in der Öffentlichkeit politische Äußerungen gegen den türkischen Staat“, und welche möglichen Strafen oder sonstigen Restriktionen drohen gegebenenfalls bei Verstößen dagegen?
Was genau versteht die Bundesregierung unter „in der Öffentlichkeit [bekundeten] politischen Äußerungen gegen den türkischen Staat“?
Wie definiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang konkret den Begriff der Öffentlichkeit?
Inwieweit bezieht sich diese Warnung auch auf in der Türkei tätige deutsche Medienvertreterinnen und Medienvertreter, zu deren beruflichem Aufgabenbereich die öffentliche Kommentierung der türkischen Politik gehört?
Inwieweit bezieht sich diese Warnung auch auf in der Türkei tätige Vertreterinnen und Vertreter deutscher politischer Stiftungen, zu deren beruflichem Aufgabenbereich die Analyse und Kommentierung der türkischen Politik gehört?
Mit welchen möglichen Reaktionen von staatlicher oder gesellschaftlicher Seite müssen türkische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger nach Kenntnis der Bundesregierung rechnen, wenn sie „in der Öffentlichkeit politische Äußerungen gegen den türkischen Staat“ bekunden?
Mit welchen möglichen Reaktionen von staatlicher oder gesellschaftlicher Seite müssen Ausländerinnen und Ausländer nach Kenntnis der Bundesregierung rechnen, wenn sie „in der Öffentlichkeit politische Äußerungen gegen den türkischen Staat“ bekunden?
Welche konkreten strafrechtlichen Vorschriften in der Türkei verbieten oder reglementieren nach Kenntnis der Bundesregierung das Bekunden von „Sympathie mit terroristischen Organisationen“, und welche möglichen Strafen oder sonstigen Restriktionen drohen gegebenenfalls bei Verstößen dagegen?
Mit welchen möglichen Reaktionen von staatlicher oder gesellschaftlicher Seite müssen türkische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger nach Kenntnis der Bundesregierung rechnen, wenn sie in der Öffentlichkeit „Sympathie mit terroristischen Organisationen“ bekunden?
Mit welchen möglichen Reaktionen von staatlicher oder gesellschaftlicher Seite müssen Ausländerinnen und Ausländer nach Kenntnis der Bundesregierung rechnen, wenn sie in der Öffentlichkeit „Sympathie mit terroristischen Organisationen“ bekunden?
Wie viele türkische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger wurden nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der letzten fünf Jahre in der Türkei wegen in der Öffentlichkeit bekundeter „Sympathie mit terroristischen Organisationen“ in welcher Form rechtlich belangt?
Wie viele Ausländerinnen und Ausländer wurden nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der letzten fünf Jahre in der Türkei wegen in der Öffentlichkeit bekundeter „Sympathie mit terroristischen Organisationen“ in welcher Form rechtlich belangt (bitte angeben, wie viele davon deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger waren)?
Welche Organisationen gelten in der Türkei im Einzelnen nach Kenntnis der Bundesregierung als terroristisch (bitte namentlich aufzählen)?
Welche konkreten Möglichkeiten bestehen für Türkei-Reisende, sich darüber zu informieren, welche Organisationen im Einzelnen als terroristisch gelten?
Inwieweit fällt ein öffentliches Bekenntnis zum Prediger Fethullah Gülen und seinen religiösen oder politischen Auffassungen nach Auffassung der Bundesregierung unter „Sympathie mit terroristischen Organisationen“?
Inwieweit fällt ein öffentliches Bekenntnis zum Islamischen Staat (IS) oder der Verwendung ihres Logos nach Kenntnis der Bundesregierung unter „Sympathie mit terroristischen Organisationen“?
Inwieweit treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Pressemeldungen zu, wonach die Türkei die Al-Nusra-Front – den syrischen Ableger von Al-Qaida – von ihrer Terrorliste gestrichen hat, und inwieweit fallen nach Kenntnis der Bundesregierung ein öffentliches Lob dieser Organisation oder die Verwendung ihres Logos unter „Sympathie mit terroristischen Organisationen“ (www.cumhuriyet.com.tr/haber/english/84325/ Turkey_removes_al-Nusra_from__terror__list.html#)?
Was genau versteht die Bundesregierung unter der Bekundung von „Sympathie mit terroristischen Organisationen“?
Inwieweit fallen nach Kenntnis der Bundesregierung das Unterzeichnen von Friedensappellen sowie die Forderungen nach einem Ende des Krieges in den kurdischen Landesteilen sowie nach Aufnahme von Friedensgesprächen mit der kurdischen Arbeiterpartei PKK unter solche Bekundungen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung angesichts der Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für die Türkei einschließlich der Warnung vor öffentlicher Kritik am türkischen Staat bezüglich einer möglichen Einstufung des Landes als sicheres Herkunftsland oder als sicherer Drittstaat durch die Europäische Union oder einzelne EU-Mitgliedstaaten?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung angesichts der Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für die Türkei einschließlich der Warnung vor öffentlicher Kritik am türkischen Staat bezüglich des EU-Aufnahmeprozesses der Türkei?
Wie viele und welche derartige Warnungen vor politischer Kritik in der Öffentlichkeit bezüglich welcher Staaten oder Regionen im Einzelnen hat das Auswärtige Amt wann innerhalb der letzten zehn Jahre veröffentlicht (bitte angeben, ob und wann derartige Warnhinweise wieder zurückgenommen wurden und inwieweit sie weiterhin gelten)?
Wie viele der Staaten, auf die sich diesbezügliche Hinweise bezogen, wurden zum Zeitpunkt dieser Warnung von der Bundesregierung grundsätzlich als demokratisch und rechtsstaatlich eingestuft?
Welche der Staaten, auf die sich diesbezügliche Hinweise bezogen, waren zum Zeitpunkt dieser Warnung EU-Beitrittskandidaten, EU-Mitglieder oder in sonstiger Weise mit der Europäischen Union assoziiert?
Welche der Staaten, auf die sich diesbezügliche Hinweise bezogen, waren zum Zeitpunkt der Warnung Mitglied der NATO?
Welche der Staaten, auf die sich diesbezügliche Hinweise bezogen, wurden von der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Warnung als sichere Herkunftsländer eingestuft?
Welche der Staaten, auf die sich diesbezügliche Hinweise bezogen, wurden von der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Warnung als sichere Drittstaaten eingestuft?
In welchen dieser Staaten, auf die sich diesbezügliche Hinweise und Warnungen bezogen, wurden zum Zeitpunkt dieser Warnung in welchem Ausmaß Abschiebungen oder Rückführungen von abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerbern durchgeführt?
In welchen dieser Staaten, auf die sich diesbezügliche Hinweise und Warnungen bezogen, wurden zum Zeitpunkt dieser Warnung Auslieferungen durchgeführt?