[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 2. Juni 2016
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/8696
18. Wahlperiode 07.06.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Sabine Zimmermann
(Zwickau), Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/8518 –
Drohende Verschlechterung des Zugangs zu medizinischem Wissen in
Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 1. Februar 2016 kündigte das Deutsche Institut für Medizinische
Dokumentation und Information (DIMDI) an, seinen Zugang zu medizinischen
Datenbanken weitgehend zu schließen (
www.dimdi.de/static/de/dimdi/presse/pm/
news_0388.html_319159480.html). Damit sollten Ressourcen freigesetzt
werden, „um seine gesetzlich begründeten Informationsaufgaben weiter ausbauen
zu können“ (ebenda). Für systematische medizinische Recherchen wird das
Angebot des DIMDI bislang breit genutzt, bietet es doch einen effizienten Zugang
zu verschiedenen medizinischen Datenbanken. Ein Sprecher des DIMDI räumte
gegenüber der Deutschen Apothekerzeitung „DAZ.online“ ein, dass es für die
bisherigen Nutzerinnen und Nutzer durch die Einstellung der DIMDI-
Datenbanken wohl zu Einschränkungen kommen würde. So müssten sie sich
zukünftig an die einzelnen kommerziellen Anbieter wenden und Verträge mit ihnen
abschließen, was teurer werden dürfte (
www.deutsche-apotheker-zeitung.de/
news/artikel/2016/03/24/medizinische-literaturdatenbanken-in-
deutschlandvor-dem-aus).
„Das DIMDI und das Bundesministerium für Gesundheit stellen sich hier
diametral gegen den Trend der Zeit zu größerer Transparenz“, wird etwa der
Direktor der Universitätsbibliothek Regensburg zitiert. Mit der Entscheidung baue
Deutschland hier massiv ab. Über Jahrzehnte aufgebautes Know-how der
öffentlichen Hand in Deutschland gehe verloren (
www.deutsche-apotheker-
zeitung.de/news/artikel/2016/03/24/medizinische-literaturdatenbanken-
indeutschland-vor-dem-aus). „Dort einzusparen […] ist nicht nur für die
Forschung, sondern auch für die Generierung, Aufbereitung und Weitergabe von
Informationen und damit für die Patientenversorgung eine Katastrophe“ meint
auch Prof. Dr. rer. nat. Martin Schulz, Vorsitzender der
Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (
www.deutsche-apotheker-zeitung.de am
21. April 2016).
Das DIMDI teilte mit, künftig solle die Deutsche Zentralbibliothek für Medizin
(ZB MED) der zentrale Anbieter für Literatur aus den Lebenswissenschaften sein
(
www.dimdi.de/static/de/dimdi/presse/pm/news_0388.html_319159480.htm).
Jedoch ist die ZB MED ebenfalls in ihrer Existenz bedroht. Am 18. März 2016
empfahl der Senat der Leibniz-Gemeinschaft, für die ZB MED die gemeinsame
Förderung von Bund und Ländern zu beenden (
www.leibniz-gemeinschaft.de/
medien/presse/pressemitteilungen/details/article/leibniz_einrichtungen_in_dresden_
koelnbonn_grossbeerenerfurt_und_kuehlungsborn_evaluiert_100002394/).
Auf Nachfrage von „DAZ.online“, ob das DIMDI in Anbetracht dieser Situation
seine Entscheidung überdenken wird, sagte ein DIMDI-Sprecher: „Ich glaube
nicht, dass wir die Uhr zurückdrehen“ (
www.deutsche-apotheker-zeitung.de/
news/artikel/2016/03/24/medizinische-literaturdatenbanken-in-
deutschlandvor-dem-aus).
Die Informationsversorgung in der Medizin in Deutschland sei ohnehin sehr
schlecht aufgestellt, meint der Leiter der Teilbibliothek Medizin der
Universitätsbibliothek Regensburg. Es sei ein Armutszeugnis, dass jetzt die letzten
Angebote abgeschafft werden und es stehe zu befürchten, dass zukünftig
Informations-angebote noch häufiger aus interessengeleiteten Quellen kommen könnten
(ebenda). Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
(IQWiG) spricht von einem „Tiefschlag für die evidenzbasierte Medizin“
(
www.iqwig.de/de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen/
abwicklungder-zb-med-ein-tiefschlag-fur-die-evidenzbasierte-medizin.7309.html). „Erst
werden die Datenbanken des Deutschen Instituts für Medizinische
Dokumentation und Information abgeschafft, nun soll die ZB MED folgen. Zahllose
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler müssten ihre Literatur dann direkt über
die Verlage erwerben. Deren Preisvorstellungen überfordern schon viele
Universitätsbibliotheken – von anderen Einrichtungen und Einzelpersonen ganz zu
schweigen“, so Prof. Dr. Jürgen Windeler, Leiter des IQWiG (ebenda).
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Die Aufgabenschwerpunkte des DIMDI liegen in der Pflege und dem Betrieb
verschiedener Informationssysteme und der Herausgabe von Klassifikationen. In
diesen Bereichen betreibt das DIMDI eine Vielzahl an Datenbanken, die für das
Funktionieren des Gesundheitssystems sehr wichtig sind. Der weit überwiegende
Teil dieser Datenbanken ist nur über das DIMDI verfügbar. Es bestehen keine
Planungen, diese Aufgaben aufzugeben.
Die vom DIMDI geplante Einstellung des Betriebs der wenigen, bei ihm noch
verbliebenen Literaturdatenbanken ist die Folge der sich in den vergangenen
Jahrzehnten ergebenen technologischen Veränderungen und beruht auch auf
Entscheidungen, die u. a. auf Empfehlungen des Bundesrechnungshofs zu den
Fachinformationszentren des Bundes getroffen wurden. Die technologischen
Veränderungen haben dazu geführt, dass die Nutzung der medizinischen
Literaturdatenbanken beim DIMDI seit vielen Jahren kontinuierlich rückläufig war.
Das DIMDI hat seitdem sein Angebot in diesem Bereich in mehreren Stufen
reduziert. Mit seinen Planungen, den Betrieb der wenigen verbliebenen
Literaturdatenbanken ab 2017 einzustellen, reagiert das DIMDI damit auf die Entwicklung
des Nutzungsverhaltens und alternativer Angebote der Literaturbeschaffung.
So ist die überregionale Informations- und Literaturversorgung in den
Fachgebieten Medizin und Gesundheitswesen sowie Ernährungs-, Umwelt- und
Agrarwissenschaften Aufgabe der ZB MED. Die ZB MED ist eine wissenschaftliche
Infrastruktureinrichtung der Leibniz-Gemeinschaft, die wegen ihrer überregionalen
Bedeutung und eines gesamtstaatlichen wissenschaftspolitischen Interesses von
Bund und Ländern gemeinsam gefördert wird. Es lag bei den Planungen des
DIMDI daher fachlich nahe und war aus Gründen sparsamer Verwendung von
Haushaltsmitteln auch geboten, die beim DIMDI verbleibenden
Literaturdatenbanken an die ZB MED abzugeben. Leibniz-Einrichtungen werden turnusgemäß,
spätestens alle sieben Jahre, in einem unabhängigen Evaluierungsverfahren
daraufhin überprüft, ob sie die besonderen Anforderungen für die gemeinsame
Förderung durch Bund und Länder noch erfüllen. Die ZB MED ist in den letzten
Jahren zweimal (2012 und 2015) evaluiert worden. Bereits 2012 wurde der ZB
MED aufgegeben, sich auf die zunehmende Nachfrage der Nutzerinnen und
Nutzer nach digital verfügbaren Informationen einzustellen, da das klassische
Arbeitsfeld der ZB MED kontinuierlich an Bedeutung verliere. In diesem
Zusammenhang vermisste der Senat der Leibniz-Gemeinschaft eine überzeugende
Strategie, mit der die ZB MED den Wandel von einer klassischen Bibliothek hin zu
einem modernen Fachinformationszentrum gestalte. Insbesondere wurde
kritisiert, dass die ZB MED noch nicht in hinreichendem Maße strategisch
koordinierte angewandte Forschung und Methodenentwicklung betreibe, um auf dieser
Grundlage moderne Fachinformationsdienste anzubieten. Auch nach der
Evaluation der ZB MED im Jahr 2015 fehlt die Forschungskompetenz und
informationswissenschaftliche Expertise an der ZB MED. In seiner Stellungnahme vom
17. März 2016 hält der Senat der Leibniz-Gemeinschaft daher zusammenfassend
fest, dass es der ZB MED trotz einiger Teilerfolge nicht in dem notwendigen
Maße gelungen sei, sich auf die erheblichen Veränderungen im
Fachinformationswesen einzustellen. Die ZB MED erfülle daher nicht mehr die Anforderungen,
die an eine Einrichtung von überregionaler Bedeutung und gesamtstaatlichem
wissenschaftspolitischem Interesse zu stellen sind.
Über die Empfehlung des Senats der Leibniz-Gemeinschaft wird die Gemeinsame
Wissenschaftskonferenz am 24. Juni 2016 entscheiden.
1. Inwiefern stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass Deutschland bei
der Informationsversorgung in der Medizin schlecht aufgestellt sei (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die gute Informationsversorgung in der Medizin umfasst ein breites Spektrum
und wird in Deutschland durch eine Vielzahl von Einrichtungen sichergestellt. Es
wird außerdem auf die Vorbemerkung der Bundesregierung hingewiesen.
2. An welchen Stellen wird per Gesetz oder Verordnung die Anwendung der
evidenzbasierten Medizin als akzeptierter medizinischer Wissensstand
angeordnet?
Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. „Bedeutung und künftige Finanzierung des Deutschen
Cochrane-Zentrums“ dargestellt (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5756, Antwort
zu Frage 2), sehen verschiedene gesetzliche Regelungen im Fünften Buch
Sozialgesetzbuch (SGB V) Anforderungen zum Einsatz der evidenzbasierten Medizin
(EbM) bei der medizinischen Versorgung vor. So haben die Qualität und
Wirksamkeit der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung dem allgemein
anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den
medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen (§ 2 Absatz 1 Satz 3, § 70 Absatz 1 SGB V).
Dabei müssen die zu erbringenden Leistungen ausreichend, zweckmäßig und
wirtschaftlich sein, dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (§ 12
Absatz 1, § 70 Absatz 1 SGB V) und müssen in der fachlich gebotenen Qualität
erbracht werden (§ 135a Absatz 1 SGB V).
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat als oberstes Beschlussgremium
der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen die Aufgabe, die zur
Sicherung der ärztlichen Versorgung erforderlichen Richtlinien über die Gewähr
für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der
gesetzlich Krankenversicherten zu beschließen (§ 92 Absatz 1 Satz 1 SGB V). Der
G-BA hat in seiner Verfahrensordnung (VerfO) geregelt, dass er den allgemein
anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse auf der Grundlage der EbM
zu ermitteln hat (1. Kapitel § 5 Absatz 2 VerfO). Dies gilt für alle
Aufgabenbereiche des G-BA.
In Bezug auf Festlegungen des G-BA im Arzneimittelbereich ist die Anwendung
von Standards der EbM im SGB V an mehreren Stellen noch einmal ausdrücklich
gesetzlich vorgegeben; so z. B. in § 35 Absatz 1b Satz 4 und § 35a Absatz 1
Satz 7 Nummer 2 SGB V. Hinsichtlich der Nutzenbewertung von Arzneimitteln
mit neuen Wirkstoffen ist die Anwendung von internationalen Standards der
evidenzbasierten Medizin in der Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung (AM-
NutzenV) vorgegeben, so z. B. in § 5 Absatz 2 AM-NutzenV. Auch das Institut
für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen hat bei seinen Aufgaben
die international anerkannten Standards der EbM zu Grunde zu legen (vgl. z. B.
§ 139a Absatz 4, § 35b Absatz 1 Satz 5 SGB V).
Die genannten Regelungen sind wegen ihrer besonderen Relevanz beispielhaft
genannt, aber nicht als abschließend zu verstehen.
3. Welche Rolle spielt für die Bundesregierung, wie viel finanzielle Mittel für
den Zugang zu medizinischem Wissen durch die Nutzerinnen und Nutzer
(Universitäten, andere Forschungsinstitute, Ärztinnen und Ärzte,
medizinische Fachgesellschaften, Patientinnen und Patienten sowie Selbsthilfe, breite
Öffentlichkeit etc.) aufgewendet werden müssen?
4. Inwiefern ist der Zugang der Fach- und der breiten Öffentlichkeit zu
medizinischem Wissen nach Ansicht der Bundesregierung ein Anliegen von
öffentlichem Interesse?
5. Inwiefern sollte der Zugang der Fach- und der breiten Öffentlichkeit zu
medizinischem Wissen nach Ansicht der Bundesregierung eine staatliche
Aufgabe sein?
Die Fragen 3 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung unterstützt den freien Zugang zu öffentlich finanzierten
Forschungsergebnissen. Sie setzt sich für Open Access zu Literatur und anderen
Materialien auf nationaler sowie EU-Ebene ein, da insbesondere die Wissenschaft
vom freien Zugang zu Informationen im Internet lebt. Außerdem werden im
Rahmen der Projektförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
(BMBF) Publikationskosten in Open-Access-Zeitschriften übernommen.
Insgesamt ist umfangreiches medizinisches Wissen für unterschiedlichste
Nutzergruppen im Internet kostenfrei verfügbar. Sofern kein kostenloser Zugang
gewährleistet werden kann, setzt sich die Bundesregierung für eine niedrigschwellige
Informationsbereitstellung ein. Diese liegt sowohl im Interesse des Bundes als
Forschungsförderer, in der Verantwortung für den wissenschaftlichen Nachwuchs,
die Qualität der ärztlichen Versorgung, die interessierte Öffentlichkeit als auch
informierte Patientinnen und Patienten.
Medizinisches Wissen wird in vielfältiger Weise publiziert und verbreitet. Die
Bundesregierung übernimmt dabei als staatliche Aufgabe die
Gesundheitsberichterstattung des Bundes. Dieses Informationssystem liefert Zahlen und
Kennziffern u. a. über die gesundheitliche Lage in Deutschland, das
Gesundheitsverhalten und die gesundheitliche Gefährdung sowie zu einzelnen Krankheiten.
Darüber hinaus gibt es weitere, frei zugängliche Gesundheitsinformationen, die z. B.
die von Bund und den Ländern gemeinsam geförderten, einschlägigen
Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft auf ihren Internetangeboten bereitstellen. Auch
die Ressortforschungseinrichtungen des Bundes sowie weitere außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen stellen umfangreiches medizinisches Wissen für
unterschiedliche Nutzergruppen zur Verfügung.
6. Inwiefern sieht die Bundesregierung, dass der Zugang zu Wissen auch
notwendig ist, um eine evidenzbasierte und nicht interessengeleitete
Information von medizinischem Fachpersonal wie von Patientinnen und Patienten zu
fördern und so den Einfluss marketingorientierter Informationen über
Behandlungsoptionen zu verringern?
Die Bundesregierung setzt sich für eine evidenzbasierte medizinische Versorgung
ein und unterstützt daher den Zugang zu entsprechendem Wissen, der es vor allem
den Fachgesellschaften erlaubt, evidenzbasierte Leitlinien zu entwickeln.
7. Inwiefern stellt die geplante Schließung des Zugangs zu medizinischen
Datenbanken über das DIMDI nach Ansicht der Bundesregierung eine
Verschlechterung des Zugangs der breiten bzw. der Fachöffentlichkeit zu
medizinischem Wissen dar?
Das DIMDI nimmt lediglich die letzten Literaturdatenbanken aus seinem
Angebot, die auch über andere Anbieter verfügbar sind. Andere Datenbanken und
Angebote, die für das deutsche Gesundheitswesen von essentieller Bedeutung sind
(Klassifikationen, Arzneimittel- und Medizinproduktedaten, Register, Daten aus
der Versorgung) werden weiterhin vom DIMDI angeboten. Eine
Verschlechterung ergibt sich demnach nicht.
8. Inwiefern ist es für Fachgesellschaften oder andere Fachorganisationen,
deren Aufgabe es ist, den aktuellen medizinischen Wissensstand für die
Fachleute in der Praxis zusammenzufassen und zu bewerten, nach Ansicht der
Bundesregierung unabdingbar, das gesamte verfügbare Wissen
einzubeziehen, um eine objektive Einschätzung liefern zu können?
Aus Sicht der Bundesregierung ist es für alle Organisationen, die Aufgaben auf
der Grundlage des aktuellen medizinischen Wissensstandes zu erfüllen haben,
von besonderer Bedeutung, dass ein möglichst offener Zugang zu dem
verfügbaren medizinischen Wissen besteht.
9. Inwiefern befürchtet die Bundesregierung bei einem eingeschränkten
Zugang der Fachöffentlichkeit zu medizinischem Wissen, dass etwa
Negativstudien noch weniger Berücksichtigung finden als bisher und dies die
Auswirkungen des sogenannten Publikationsbias verschärft (
www.welt.de/
wissenschaft/article132723756/Wie-Forscher-selbst-die-Wissenschaft-
verzerren.html)?
Da der Zugang zu medizinischem Wissen in Deutschland durch eine Vielzahl von
Einrichtungen sichergestellt wird, befürchtet die Bundesregierung keine
Verschärfung des Publikationsbias aus Gründen der mangelnden
Informationsversorgung. Die Bundesregierung hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, um dem
Publikationsbias entgegenzuwirken. Dazu wird auf die Antwort zu Frage 19
verwiesen.
10. Inwiefern hält es die Bundesregierung für eine ihrer Aufgaben, die
unabhängige und nicht interessengeleitete Information der medizinisch-
wissenschaftlichen Fachöffentlichkeit zu stärken?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 5 verwiesen.
11. Inwiefern wurde der Zugang der breiten wie der Fachöffentlichkeit zu
medizinischem Wissen im Pharmadialog der Bundesregierung thematisiert?
Ein verbesserter Zugang zu medizinischem Wissen war auch ein Thema der
Unterarbeitsgruppe „Antibiotika“ des Pharmadialogs. Es wurde unter anderem
beschlossen, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zusammen mit der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), der Bundesärztekammer
(BÄK) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gezielt
Informationen für Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten bereitstellt, um den
Einsatz von Antibiotika stärker zu steuern und so Resistenzen zu verringern.
12. Welche Institutionen und Organisationen, die sich für eine unabhängige und
evidenzbasierte Information der Fach- und der breiten Öffentlichkeit
engagieren, fördert die Bundesregierung (bitte nach Art und Höhe der
Zuwendungen auflisten)?
13. Wie hoch ist die Förderung entsprechender Institutionen und Organisationen
nach Kenntnis der Bundesregierung aus Ländermitteln?
Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung fördert und unterstützt im medizinischen Bereich in
unterschiedlicher Art Institutionen und Organisationen, die sich für eine unabhängige
und evidenzbasierte Information der Öffentlichkeit engagieren. Institutionen, die
eine dauerhafte Informationsbereitstellung gewährleisten und deshalb von der
Bundesregierung institutionell gefördert werden, sind in den nachfolgenden
Tabellen mit der Art der Informationsbereitstellung und Gesamtfinanzierung
(inklusive Informationsbereitstellung) dargestellt. Der Übersicht ist auch der
Länderanteil der Förderung zu entnehmen.
Forschungsinstitute der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz:
Institution Art der Informationsbereitstellung Bundesmittel 2016
insgesamt (Plan) [€]
Anteil
Bund /
Land [%]
Bernhard-Nocht-Institut für
Tropenmedizin (BNITM)
Nationales Referenzzentrum: Entwicklung
und Bereitstellung von labordiagnostischen
Referenzverfahren/Daten
7.897.000 50/50
Forschungszentrum Borstel Nationales Referenzzentrum: Entwicklung
und Bereitstellung von labordiagnostischen
Referenzverfahren/Daten
13.562.000 50/50
Deutsches Diabetes-Zentrum
(DDZ)
Diabetesinformationsdienst (DID)
7.648.000 50 / 50
Deutsche Zentralbibliothek
für Medizin (ZB Med)
- Literaturrecherche in Quellen und
Datenbanken
- Dokumentenlieferung von
Literaturquellen
3.927.000 30 / 70
Leibniz-Zentrum für
Psychologische Information und
Dokumentation (ZPID)
- Überregionales Fachinformationszentrum
für die Psychologie, informiert
Wissenschaft und Praxis über psychologisch
relevante Literatur, Testverfahren,
audiovisuelle Medien und Qualitätsressourcen im
Internet
- Forschungsdatenzentrum für die
Psychologie (öffentlich zugängliche
Informationsdatenbanken)
1.706.000 50 / 50
Institute der Helmholtz-Gemeinschaft:
Institution Art der Informationsbereitstellung Bundesmittel 2016
insgesamt (Plan) [€]
Anteil
Bund /
Land [%]
Deutsches
Krebsforschungszentrum (DKFZ) mit
Krebsinformationsdienst (KID)
Institutionelle Förderung gesamt
davon für KID mit telefonischer
Beratung, Informationsangebot im Internet,
Broschüren und Infoblätter
178,3 Mio.
3,3 Mio.
90 / 10
Helmholtz-Zentrum
München – Deutsches
Forschungszen-trum für Gesundheit und
Umwelt GmbH (HMGU) in
enger Kooperation mit dem
Deutschen Zentrum für
Diabetesforschung (DZD) und mit
dem Deutschen Zentrum für
Lungenforschung (DZL)
Institutionelle Förderung gesamt
davon für Diabetesinformationsdienst
(Online-Portal, Informationsstände,
Runde Tische mit
Patientenorganisationen, Bearbeitung von Patientenanfragen,
eigene Veranstaltungen)
davon für
Lungeninformationsdienst (Online-
Portal, eigene Veranstaltungen, Bearbeitung
von Patientenanfragen, Runde Tische mit
Patientenorganisationen)
185,3 Mio.
144.000
128.000
90 / 10
Weiterhin fördert die Bundesregierung auch Institutionen, die sich nicht den o. g.
Gemeinschaften und Zentren zuordnen lassen. Diese institutionell unterstützten
Einrichtungen sind nachfolgend aufgeführt.
Sonstige institutionelle Förderung:
Institution Art der
Informationsbereitstellung
Bundesmittel
2016 insgesamt
(Plan) [€]
Anteil Bund / Land
[%]
Aktion Psychisch Kranke
e.V.
Bereitstellung von Informationen für
die Bevölkerung, Politik und
Fachwelt
345.000 100/0
Deutsche Hauptstelle für
Suchtfragen
Erstellung und Verbreitung von
Informationen, Broschüren und
Faltblättern im Bereich Sucht
693.000 100/0
Bundesvereinigung für
Prävention und
Gesundheitsförderung e.V.
Zusammenstellung und Weitergabe
von Informationen
395.000 100/0
Darüber hinaus fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung den
Aufbau des Deutschen Registers Klinischer Studien (DRKS). Auch die Arbeit
von Cochrane Deutschland wird seit Jahren im Rahmen einer Projektförderung
durch das BMG unterstützt; für das Jahr 2016 beträgt dieser Anteil 217 528 Euro.
Daneben übernehmen auch die Ressortforschungseinrichtungen des BMG
Aufgaben in der Bereitstellung medizinischen Wissens. So ermöglichen das
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), die Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (BZgA), das Deutsche Institut für Medizinische
Dokumentation und Information (DIMDI), das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und das
Robert Koch-Institut (RKI) beispielsweise den Zugang zu Informationssystemen
für Arzneimittel (PharmNet.Bund), für Medizinprodukte sowie für Gesundheits-
und Versorgungsdaten. Sie stellen aber auch Medien, Unterrichtsmaterialien und
Fachpublikationen bereit, informieren über Arzneimittel und deren Sicherheit
oder veröffentlichen evidenzbasierte Empfehlungen zu Impfungen und zur
Krankenhaushygiene.
Eine unabhängige und evidenzbasierte Information der Öffentlichkeit erfolgt
darüber hinaus auch durch andere, nicht aus Bundesmitteln finanzierte Institutionen.
Besonders hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang die Aktivitäten des
Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen und des Instituts
für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG), die aus
Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden.
14. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Marketingbudget der
Pharma- und der Medizinprodukteindustrie?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
15. Welche Pläne der Bundesregierung zur weiteren, dauerhaft
institutionalisierten Förderung des Deutschen Cochrane-Zentrums gibt es (vgl. Antwort auf
die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., „Bedeutung und künftige
Finanzierung des Deutschen Cochrane-Zentrums“, auf Bundestagsdrucksache
18/5756)
Die Bundesregierung prüft derzeit, wie und mit welchen Bedingungen eine
institutionelle Förderung des Deutschen Cochrane Zentrums (DCZ) ab dem Jahr 2017
zu realisieren ist.
16. Welche Pläne hat die Bundesregierung in Bezug auf die Finanzierung des
Deutschen Registers Klinischer Studien nach dem Ende der derzeitigen
Förderphase im Sommer 2016?
Das BMBF fördert den Aufbau des Deutschen Registers Klinischer Studien
(DRKS) bis zum 31. Juli 2016 mit insgesamt rund 3,8 Mio. Euro. Nach eigenen
Angaben kann das DRKS die Finanzierung des Registers noch bis Ende 2016 aus
anderen Quellen sicherstellen. Generell können derartige Projekte nur zeitlich
befristet gefördert werden. Daher prüft die Bundesregierung derzeit mögliche
Nachhaltigkeitsstrategien für dieses Register.
17. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Einfluss von
Pharmaunternehmen auf die Informationen von Ärztinnen und Ärzten über (neue)
Arzneimittel, und welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung daraus?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor.
18. Welche Studien oder Befragungen kennt die Bundesregierung, in denen die
Beeinflussung von Ärztinnen und Ärzte durch Pharmaunternehmen
untersucht werden?
Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen?
Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, dieses systematisch zu erfassen und zu
bewerten.
19. Was versteht die Bundesregierung unter dem sogenannten Publikationsbias,
in welcher Größenordnung existiert er, und welche Maßnahmen hat die
Bundesregierung unternommen, um ihn zu verringern?
Grundsätzlich bedeutet Publikationsbias, dass die Gesamtheit der
wissenschaftlichen Veröffentlichungen den Stand des Wissens verzerrt widerspiegelt. Dies
kann unterschiedliche Ursachen haben, z. B. gibt es einen Länder- und einen
Sprachenbias. In der Medizin wird die verzerrte Darstellung von
Studienergebnissen infolge einer bevorzugten Veröffentlichung von positiven Ergebnissen im
Vergleich zu negativen Ergebnissen besonders diskutiert. Somit bleiben viele
Studien mit Negativergebnissen unbekannt. Eine Größenordnung des
Publikationsbias ist schwer zu erfassen. Dies setzt voraus, die Dunkelziffer an nicht
publizierten Ergebnissen zu kennen.
Das BMBF verpflichtet alle Empfänger von Fördergeldern dazu, ihre Ergebnisse
zu verwerten, was die Veröffentlichung mit einschließt. Zusätzlich müssen alle
klinischen Studien, die vom BMBF gefördert werden, in Studienregistern
registriert werden. Dies dient ebenfalls dazu, Studien, auch solche mit
Negativergebnissen, weiterverfolgen zu können.
In Bezug auf Arzneimittel zur Anwendung beim Menschen, die in Deutschland
in den Verkehr gebracht werden, sind die Ergebnisberichte klinischer Prüfungen,
unabhängig davon, ob sie günstig oder ungünstig sind, vom pharmazeutischen
Unternehmer oder vom Sponsor der zuständigen Bundesoberbehörde zur Eingabe
in eine allgemein verfügbare Datenbank des DIMDI zur Verfügung zu stellen.
Diese Daten sind über das Internetportal PharmNet.Bund allgemein zugänglich.
20. Wie viel Prozent der Fortbildungsveranstaltungen für Ärztinnen und Ärzte
sowie Apothekerinnen und Apotheker sind nach Kenntnis der
Bundesregierung ganz oder teilweise von der Pharmaindustrie finanziert?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass einzelne Fortbildungsveranstaltungen
und Ärztekongresse zum Teil mit über 2 Mio. Euro gesponsert werden
(
www.dgnkongress.org/images/docs/web_DGN_vp_2016.pdf)?
Auf der Grundlage des FSA-Kodex (Freiwillige Selbstkontrolle für die
Arzneimittelindustrie e. V.) werden Informationen über geldwerte Leistungen der
Arzneimittelindustrie an Angehörige der Fachkreise und Organisationen
veröffentlicht. Die erste Veröffentlichung von Zahlungen erfolgte nach dem ersten
Berichtsjahr zum 1. Januar 2016. Die Veröffentlichungspflicht betrifft geldwerte
Leistungen in den Kategorien Forschung und Entwicklung, Spenden und andere
einseitige Geld- und Sachleistungen, Fortbildungs- und andere Veranstaltungen,
Dienstleistungs- und Beratungshonorare. Die Veröffentlichung erfolgt auf der
Website des jeweiligen Unternehmens und hängt von der Zustimmung des
Empfängers der Leistung ab. Gebündelt abrufbare und vollständige Informationen
über den Umfang der Zahlungen liegen der Bundesregierung nicht vor.
21. Welche Bedeutung hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Zugang der
Fachöffentlichkeit zu medizinischen Datenbanken über das DIMDI?
Den Zugang zu den vom DIMDI angebotenen medizinischen Klassifikationen,
den Daten aus regulatorischen Prozessen (Arzneimitteldaten,
Medizinproduktedaten, Register) und den Daten aus der Regelversorgung (Krankenkassendaten)
für die Versorgungsforschung hält die Bundesregierung für sehr wichtig. Der weit
überwiegende Teil dieser Daten ist nur über das DIMDI verfügbar.
Demgegenüber ist die Nutzung der medizinischen Literaturdatenbanken beim
DIMDI seit vielen Jahren kontinuierlich zurückgegangen. Der Rückgang wurde
durch technologische Entwicklungen, etwa die Einführung der CD-ROM oder die
Möglichkeit des Zugangs zu anderen Datenbanken befördert. Der Zugang zu
Literaturdatenbanken über das DIMDI spielt für die Fachöffentlichkeit keine
bedeutende Rolle mehr. Hauptinformationsquelle für die Fachöffentlichkeit ist auch
beim DIMDI die Datenbank MEDLINE der US National Library of Medicine
(NLM), die als PUBMED seit vielen Jahren kostenfrei über das Internet
zugänglich ist.
22. Hat das DIMDI bei seinen Plänen zur Schließung des Datenbankzugangs auf
Anweisung oder mit Billigung des Bundesministeriums für Gesundheit
(BMG) gehandelt?
Falls nein, wie hat das BMG auf die Pläne des DIMDI reagiert?
23. Inwiefern plant die Bundesregierung, die geplante Schließung des
Datenbankzugangs zu untersagen?
Die Fragen 22 und 23 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Wie in der Antwort zu Frage 21 dargestellt, ist keine Schließung des gesamten
Datenbankzugangs beim DIMDI vorgesehen. Das DIMDI wird den Zugang zu
den auf gesetzlicher Grundlage zu betreibenden Datenbanken weiterhin anbieten.
Die Pläne des DIMDI, das Angebot von auch auf dem Markt verfügbaren
Literaturdatenbanken schrittweise zurückzuführen, beruht auch auf Entscheidungen,
die u. a. auf Empfehlungen des Bundesrechnungshofs zu den
Fachinformationszentren des Bundes getroffen wurden. Das DIMDI hat seitdem sein Angebot in
diesem Bereich in mehreren Stufen reduziert. Die Planungen des DIMDI, die
letzten bei ihm verbliebenen Literaturdatenbanken ab dem Jahr 2017 nicht weiter zu
betreiben, bilden die abschließende Stufe dieses Prozesses.
24. Wie viele Bundeshaushaltsmittel werden für die Bereitstellung des Zugangs
zu medizinischen Datenbanken über das DIMDI jährlich aufgewendet (bitte
für die letzten fünf Jahre angeben)?
25. Wie viel Geld nimmt das DIMDI jährlich durch Gebühren für den Zugang
zu medizinischen Datenbanken ein (bitte für die letzten fünf Jahre angeben)?
Die Fragen 24 und 25 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Da das DIMDI als Bundesbehörde seine Ausgaben nach den Haushaltsrichtlinien
des Bundes strukturiert, ist aus den Titelausgaben keine Trennung nach
Aufgabenbereichen vorgesehen. Eine separierte Erfassung von Haushaltsausgaben
ausschließlich für das Literaturdatenbankangebot erfolgt daher nicht. Die Einnahmen
für den Betrieb der Datenbanken in Euro stellen sich für die letzten fünf Jahre wie
folgt dar:
2011 2012 2013 2014 2015*
Einnahmen aus Host-
Entgelten [€] 803.393 703.114 601.950 552.338 488.641
* vorläufiger Wert
26. Wie viel Geld kostet derzeit der Zugang zu medizinischen Datenbanken über
das DIMDI für einen Nutzer bzw. eine Nutzerin?
27. Wie viel Geld kostet nach Kenntnis der Bundesregierung ein vergleichbarer
Zugang über die einzelnen kommerziellen Portale?
Die Fragen 26 und 27 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das DIMDI bietet drei Zugänge an: Im freien Angebot (überwiegend MEDLINE)
entstehen keine Kosten. Im sog. Pay-per-View-Verfahren (Recherche ohne
Vertrag) fallen Kosten je abgerufenes Datenbankdokument zwischen 0 Euro und
knapp 10 Euro an. Die Entgelte sind größtenteils von den Datenbankherstellern
vorgegeben und daher von Datenbank zu Datenbank unterschiedlich. Eine
detaillierte Aufstellung ist verfügbar unter
www.dimdi.de/static/de/db/preise/listen/
preisueberblick.htm. Vertragskunden (Premium-Recherche) zahlen ein
Jahresentgelt von 100 Euro und nutzungsabhängige Entgelte, die ebenfalls von
Datenbank zu Datenbank unterschiedlich sind, aber unter den Preisen im Pay-per-view-
Zugang liegen. Eine Aufstellung hierfür ist unter
www.dimdi.de/static/de/
db/preise/listen/preise-premium.htm verfügbar.
Während das DIMDI seine Kostenstruktur transparent im Internet darstellt, geben
die anderen Anbieter Informationen nur auf Anforderung an einzelne
Interessenten heraus. Für eine vergleichende Aussage zu Kosten anderer Anbieter im
Vergleich zum DIMDI liegen der Bundesregierung daher keine Erkenntnisse vor.
28. Inwiefern rechnet die Bundesregierung damit, dass auch wissenschaftlich
arbeitende Bundesbehörden oder Institutionen wie das IQWiG künftig höhere
Ausgaben für Literatur-Recherchen haben werden, falls das DIMDI seine
Pläne umsetzen sollte?
Das IQWiG war in den letzten Jahren kein Vertragskunde des DIMDI, sondern
hat seine Literaturrecherchen durch andere Angebote abgedeckt. Dem Institut
entstehen also durch die Angebotsschärfung des DIMDI keine Mehrkosten. Bei
den Bundesbehörden des Geschäftsbereichs hat das DIMDI bisher die
Lizenzkosten der kommerziellen Anbieter getragen. Diese Kosten werden in Zukunft bei
den Bundesbehörden anfallen. Es handelt sich um eine Verlagerung der
Ausgaben aus dem Haushalt des DIMDI in die Haushalte der Bundesbehörden. Mit
wesentlich höheren Ausgaben rechnet die Bundesregierung nicht.
29. Welche Aufgaben wurden dem DIMDI in den letzten zehn Jahren zusätzlich
überantwortet?
Die Aufgaben des DIMDI werden durch Gesetze bzw. Verordnungen festgelegt,
die sich für den Zeitraum der letzten zehn Jahre wie folgt darstellen:
Mit dem Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und
Zellen (Gewebegesetz) vom 20. Juli 2007 wurde folgende Aufgabe an das
DIMDI übertragen: der Aufbau und Betrieb eines für die Öffentlichkeit
zugänglichen Registers über die Gewebeeinrichtungen und ihre Erreichbarkeit sowie
über die Tätigkeiten, für die jeweils die Herstellungserlaubnis, die Erlaubnis für
die Be- oder Verarbeitung, Konservierung, Lagerung oder das Inverkehrbringen
nach den Vorschriften des Arzneimittelgesetzes erteilt worden ist.
Mit der Verordnung über das Register der Gewebeeinrichtungen nach dem
Transplantationsgesetz (TPG-Gewebeeinrichtungen-Registerverordnung – TPG-Gew-
RegV) vom 15. Dezember 2008 wurde dem DIMDI die Aufgabe übertragen, ein
für die Öffentlichkeit zugängliches Register über Einrichtungen, die menschliche
Gewebe und Zellen gewinnen, testen, verarbeiten, konservieren, lagern und
verteilen aufzubauen und zu betreiben.
Mit dem Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
vom 17. Juli 2009 bekam das DIMDI die Aufgabe, Angaben über die Ausstellung
oder Änderung einer Erlaubnis zum Versand von Arzneimitteln in einer
Datenbank zu führen.
Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer
Vorschriften wurde die Zurverfügungstellung dieser Datenbank in § 67a Absatz 2
Satz 3 des Arzneimittelgesetzes (AMG) über ein allgemein zugängliches
Internetportal gesetzlich verankert und um weitere Angaben ergänzt.
Mit dem Gesetz zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom
29. Juli 2009 (Inkrafttreten: 21. März 2010) erhielt das DIMDI die Aufgabe, im
Rahmen des Medizinprodukte-Informationssystems die Voraussetzungen für den
Betrieb eines elektronischen Genehmigungsverfahrens von klinischen Prüfungen
mit Medizinprodukten zu schaffen.
Mit der Verordnung über das datenbankgestützte Informationssystem über
Arzneimittel des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und
Information (DIMDI-Arzneimittelverordnung – DIMDI-AMV) vom 24. Februar 2010
wurden die Aufgaben und Befugnisse des DIMDI bezüglich des beim DIMDI
betriebenen datenbankgestützten Informationssystems über Arzneimittel ebenso
konkretisiert wie die Mitteilungspflichten pharmazeutischer Unternehmer und
Großhändler an das DIMDI in Bezug auf die an Tierärzte abgegebene Menge von
bestimmten Arzneimitteln und Stoffen (Tierarzneimittel-Abgabemengen-
Register). Zusätzlich bekam das DIMDI die Aufgabe der Übermittlung bestimmter
arzneimittelrelevanter Daten an die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA).
Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen
Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz – AMNOG) vom
22. Dezember 2010 erhielt das DIMDI die Aufgabe der Speicherung und
Veröffentlichung von Berichten über alle Ergebnisse konfirmatorischer klinischer
Prüfungen zum Nachweis der Wirksamkeit und Unbedenklichkeit im
datenbankgestützten Informationssystem über Arzneimittel nach § 67a Absatz 2 AMG.
Mit der Verordnung zur Umsetzung der Vorschriften über die Datentransparenz
(Datentransparenzverordnung – DaTraV) vom 10. September 2012 wurde dem
DIMDI die Aufgabe der Einrichtung und des Betriebs einer Vertrauensstelle und
einer Datenaufbereitungsstelle für Zwecke der Datentransparenz nach § 303a ff.
SGB V übertragen.
30. Inwiefern wurde für die neuen Aufgaben, die dem DIMDI in den letzten
Jahren zugeordnet wurden, nach Ansicht der Bundesregierung genügend
zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt?
31. Wie hat sich die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im DIMDI in den
letzten zehn Jahren verändert (bitte pro Jahr angeben)?
Die Fragen 30 und 31 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Durch den Anstieg der Beschäftigtenzahlen und aufgrund der sich gleichzeitig
veränderten Anforderungslage, u. a. aus rückläufiger Nachfrage nach
Literaturdatenbanken, kann das DIMDI die ihm übertragenen Aufgaben leisten. Die
Entwicklung der Beschäftigtenzahl des DIMDI für die Jahre 2005 bis 2015 stellt sich
dabei wie folgt dar (Vollzeitäquivalente).
2005 – 131,5 Beschäftigte
2006 – 131,2 Beschäftigte
2007 – 130,9 Beschäftigte
2008 – 122,7 Beschäftigte
2009 – 126,7 Beschäftigte
2010 – 137,4 Beschäftigte
2011 – 131,8 Beschäftigte
2012 – 134,1 Beschäftigte
2013 – 138,0 Beschäftigte
2014 – 135,6 Beschäftigte
2015 – 137,1 Beschäftigte.
32. Welche Informationen hat die Bundesregierung über Pläne, die ZB MED zu
schließen?
33. Welche Rolle spielt die ZB MED nach Ansicht der Bundesregierung für den
Zugang der breiten wie der Fachöffentlichkeit zu medizinischem Wissen?
Die Fragen 32 und 33 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung sieht die Sicherstellung der Informations- und
Literaturversorgung für die Lebenswissenschaften mit modernen Informationsinfrastrukturen
als wichtige gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern an. Die ZB MED ist
eingebettet in die nationale Informationsversorgung in der Medizin, die durch
eine Vielzahl von Einrichtungen auf Bundes- und Landesebene gewährleistet
wird. Die ZB MED hat in ihren Fachbereichen den weltweit größten Bestand an
Medien. Die Nachfrage der Nutzerinnen und Nutzer nach klassischen
Bibliotheksleistungen, wie sie vor einigen Jahren noch zum unverzichtbaren Kern der
ZB MED gehörte, sinkt jedoch seit Jahren kontinuierlich. Für
Informationsinfrastrukturen wie die ZB MED ist es deshalb unverzichtbar, sich auf diese
dynamischen Veränderungen einzustellen. Die Bundesregierung erachtet es deshalb als
zielführend an, auf den erreichten Teilerfolgen für die Umgestaltung der ZB MED
aufzubauen und die ZB MED zu einem modernen Fachinformationszentrum zu
transformieren. Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) wird am
24. Juni 2016 über die Empfehlung des Senats der Leibniz-Gemeinschaft, die
gemeinsame Bund-Länder-Förderung der ZB MED in der Leibniz-Gemeinschaft zu
beenden, entscheiden. Auch wenn die GWK dieser Empfehlung des Senats der
Leibniz-Gemeinschaft folgen sollte, unterstützt die Bundesregierung die
Weiterentwicklung der ZB MED zu einem modernen Fachinformationszentrum im
Rahmen der nach den Finanzierungsregeln der Leibniz-Gemeinschaft vorgesehenen
dreijährigen, sogenannten Abwicklungsfinanzierung (2017 bis einschließlich
2019). Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn dieser Prozess so
erfolgreich beendet wird, dass für die ZB MED die Wiederaufnahme in die Leibniz-
Gemeinschaft nach erfolgreicher wissenschaftlicher Begutachtung unter
Einhaltung der bestehenden Verfahrensregelungen beantragt werden kann.
34. In welchem Verhältnis steht nach Kenntnis der Bundesregierung die
Funktion der ZB MED hier zu dem oben abgesprochenen Angebot des DIMDI?
Parallel zum schrittweisen Rückzug des DIMDI aus dem Bereich der
Literaturdatenbanken wurde die ZB MED systematisch beim Aufbau von Recherche- und
Nachweissystemen unterstützt. Die ersten Systeme der ZB MED basierten
weitestgehend auf den Datenbanken des DIMDI. Inzwischen sind viele dieser
Datenbanken von der ZB MED selbst implementiert. Die für 2017 angekündigte
Beendigung des Angebots von Literaturdatenbanken durch das DIMDI ist nur der
letzte Schritt in einer langjährigen Entwicklung.
35. Inwiefern kommen auf Universitäten, andere Forschungsinstitute sowie
Einzelpersonen, die auf den Zugang zu wissenschaftlicher Literatur angewiesen
sind, nach Kenntnis der Bundesregierung auch bei einer Schließung der
ZB MED erheblich höhere Kosten zu?
36. Inwiefern ist die Überlegung innerhalb der Leibnitz-Gesellschaft zur
Schließung der ZB MED geeignet, die Pläne bezüglich des DIMDI zu überdenken?
37. Inwiefern sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, auf die drohende
Entscheidung zur Schließung der ZB MED Einfluss zu nehmen oder später
darauf zu reagieren?
38. Welche Einflussmöglichkeiten bezüglich der möglichen Schließung der
ZB MED hat die Bundesregierung, und wie wird sie von diesen
Möglichkeiten Gebrauch machen?
Die Fragen 35 bis 38 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 32 und 33 verwiesen.
39. Inwiefern existieren in der Bundesregierung Überlegungen, nach dem
Schweizer Vorbild einen allgemeinen Zugang zur Cochrane-Library in
Deutschland zu etablieren (vgl.
http://swiss.cochrane.org/de/news/freier-
zugang-zur-cochrane-library-der-schweiz)?
Die Cochrane Library ist insbesondere für die wissenschaftliche Arbeit an
Universitäten, in Instituten, bei Fachgesellschaften und Einrichtungen der
Selbstverwaltung von Bedeutung. Bis 2019 stellen die Deutsche Forschungsgemeinschaft
und die ZB MED in einem sogenannten opt-in-Modell deshalb eine
Basisfinanzierung für die Cochrane Library bereit. Damit wird interessierten akademischen
Institutionen der Zugang zur Datenbank zu günstigen finanziellen Konditionen
ermöglicht.
Da an den Ergebnissen der systematischen Übersichten zunehmend Interesse
auch bei klinisch tätigen Ärztinnen und Ärzten besteht, haben zudem einige
Landesärztekammern für ihre Mitglieder eine Lizenz erworben (z. B. Nordrhein), mit
der die Volltexte der Cochrane Library kostenlos eingesehen werden können. Seit
dem 1. Juli 2014 haben darüber hinaus auch alle Mitglieder des Deutschen
Netzwerks Evidenzbasierte Medizin e. V. (DNEbM) einen kostenfreien Zugang zur
Cochrane Library.
Vor diesem Hintergrund gibt es derzeit keine Überlegungen der Bundesregierung,
mit Bundesmitteln eine Nationallizenz für den Zugang zur Cochrane Library zu
erwerben.
40. Inwiefern existieren bei der Bundesregierung Pläne, die
Recherchemöglichkeiten in medizinischen Datenbanken und Fachliteratur für die breite bzw.
die Fachöffentlichkeit bundesweit zu bündeln und kostenfrei oder zu
niedrigen Gebühren zur Verfügung zu stellen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 5 verwiesen. Eine übergeordnete,
zentrale Plattform für medizinische Datenbanken und Fachliteratur ist aufgrund
der vorhandenen Informationsangebote auf Bundes- und Landesebene derzeit
nicht vorgesehen.
41. Inwiefern erwartet die Bundesregierung, dass der Einfluss der Industrie auf
die Akteurinnen und Akteure im Gesundheitssystem noch größer wird, wenn
der Zugang zu medizinischen Datenbanken und wissenschaftlicher Literatur
erschwert wird?
Mit den vorhandenen Informationsangeboten ist nach Ansicht der
Bundesregierung ein ausreichend freier Zugang zu medizinischen Datenbanken und
wissenschaftlicher Literatur gewährleistet, der den Akteuren im Gesundheitswesen eine
unabhängige Informationsbeschaffung ermöglicht.
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ISSN 0722-8333]