[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 6. Juni 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/8747
18. Wahlperiode 09.06.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Heike Hänsel,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/8537 –
Entwicklungspolitische Effekte des Makeni-Projekts in Sierra Leone
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
2009 hat das schweizerische Unternehmen Addax Bioenergy mithilfe von acht
europäischen Entwicklungsbanken, darunter der Deutschen Investitions- und
Entwicklungsgesellschaft (DEG), in Sierra Leone 56 000 Hektar Land
gepachtet, um dort Zuckerrohr anzubauen und zu Ethanol zu verarbeiten. Die
Entwicklungsbanken haben das sogenannte Makeni-Projekt mit über 200 Mio. Euro
finanziert und lange als Vorzeigeprojekt präsentiert – trotz jahrelanger Kritik von
lokalen und europäischen Nichtregierungsorganisation (non-governmental
organizations – NGOs) (siehe z. B.
www.brotfueralle.ch/index.php?id=16&tx_
ttnews%5Btt_news%5D=897&cHash=ef3341c18c80369f672f5f54668b47c9).
Mittlerweile ist klar: Das Projekt ist gescheitert, die Ethanolproduktion
eingestellt, lokale Mitarbeiter wurden entlassen oder freigestellt. Die Bevölkerung
der Region, die durch das Makeni-Projekt bereits ihre Ländereien verloren hatte,
ist nun in ihrer Existenz bedroht (
www.brotfueralle.ch/fileadmin/deutsch/01_
Service/Medien_Texte/Mediencommuniques/2016/20160322_MM_Addax. pdf).
Im Wirtschaftsmagazin ECO des Schweizer Fernsehens vom 21. März 2016
bestätigte der Landwirtschaftsminister von Sierra Leone, Monty Patrick Jones,
Übernahmegespräche mit neuen Investoren. Eine lokale Bäuerin und
Dorflehrerin kommentierte das Makeni-Projekt dort so: „Wir waren arm, doch jetzt sind
wir noch ärmer. Es gibt sogar Hunger in unseren Gemeinden“ (
www.srf.
ch/news/wirtschaft/addax-bioenergy-schweizer-bioprojekt-in-schieflage).
Diese Klage steht im Kontrast zur Darstellung der Bundesregierung, die noch
im letzten Jahr in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. festhielt: „Die Bundesregierung und die DEG sind von den positiven
entwicklungspolitischen Effekten des Engagements mit ADDAX in Sierra
Leone überzeugt“ (Bundestagsdrucksache 18/6025, zu Frage 15). Selbst im
Dezember 2015, als die Fabrik schon ein halbes Jahr kein Ethanol mehr
produzierte (
www.srf.ch/news/wirtschaft/addax-bioenergy-schweizer-bioprojekt-
inschieflage), blieb die Bundesregierung auf erneute Nachfrage bei dieser
Einschätzung und betonte, dass die DEG „über umfassende Monitoring- und
Beurteilungsmechanismen verfügt, um den Stand des Engagements einzuschätzen“
(Antwort auf die Mündliche Frage 40 des Abgeordneten Niema Movassat,
Plenarprotokoll 18/142, Anlage 36).
Die Bundesregierung hat in ihren Stellungnahmen mehrere Aspekte des
Makeni-Projekts positiv hervorgehoben:
Die Schaffung von 3 500 Arbeitsplätzen, „die auch in qualitativer Hinsicht
(Bezahlung, Arbeitsschutz, etc.) vorbildlich sind“
(Bundestagsdrucksache 18/6025, Antwort zu Frage 4). Allerdings liegen die Löhne, die Addax
gezahlt hat, teilweise unter den Mindestlöhnen im öffentlichen Sektor
Sierra Leones und können nicht als existenzsichernde Löhne angesehen
werden, da damit die Ausgaben für eine ländliche Familie nicht gedeckt
werden können (Silnorf, Annual Monitoring Report on Addax, 2014, S. 6).
Nach Auskunft der Bundesregierung hatte die DEG in ihrem
Finanzierungsvertrag mit Addax explizit die Vorgabe verankert, die
Nahrungsmittelsicherheit in der Region zu verbessern (Bundestagsdrucksache 18/1717,
Antwort zu Frage 2). Das Makeni-Projekt biete über das sogenannte
Farmer Development Programme „die Chance, die Bevölkerung in der Region
erstmals ausreichend zu versorgen“ (Bundestagsdrucksache 18/1717,
Antwort zu Frage 27). Diese Hoffnung ist nicht eingetreten. Nicht nur hat die
Bevölkerung ihre ursprünglichen Ländereien verloren, bei dem Farmer
Development Programme sind die Bauern zudem auf Dienstleistungen von
Addax (z. B. Pflügen, Saatgut, Transport;
www.brotfueralle.ch/fileadmin/
deutsch/2_Entwicklungpolitik_allgemein/C_Wirtschaft%20und%20MR/
Landgrab/2014_Addax/20140612_Addax_Monitoring_Report_2014.pdf,
insbesondere S. 25) angewiesen, die sie nun zu verlieren drohen.
„Das Unternehmen stellt über Energieerzeugung […] 20 Prozent der
Energie des Landes bereit“ (Bundestagsdrucksache 18/1717, Antwort zu
Frage 27). Allerdings hat Addax laut dem Wirtschaftsmagazin ECO
überhaupt nur ein halbes Jahr Energie produziert. Anstatt Strom ans nationale
Stromnetz zu liefern, bezog Addax für die Bewässerung seiner Plantagen
vielmehr zum Zeitpunkt der Recherchen selbst Strom aus dem nationalen
Energienetz, und zwar aus der Leitung der ohnehin schon unterversorgten
Hauptstadt.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass Addax nach dem Roundtable
on Sustainable Biomaterials (RSB) zertifiziert ist (Bundestagsdrucksache
18/1717, Antwort zu Frage 27). Dieser zeichnet die Produktion als
nachhaltig, umweltfreundlich und sozial aus. Das schweizerische Bundesamt
für Umwelt erkennt das RSB-Zertifikat allerdings nicht an, da es die
Gesamtökobilanz von Agrartreibstoffen zu wenig berücksichtigt
(
www.srf.ch/news/wirtschaft/addax-bioenergy-schweizer-bioprojekt-
inschieflage). Zudem haben NGOs bereits 2013 in einer Studie
nachgewiesen, dass Addax wichtige Kriterien des RSB nicht einhalte und in den
Zertifizierungsprozess vor allem die Meinung von Addax, kaum jedoch
kritische Stimmen eingeflossen seien (
www.brotfueralle.ch/fileadmin/deutsch/
01_Service/Medien_Texte/Mediencommuniques/Complaint_RSB_130910.
pdf).
„Die umwelt-und sozialrelevante Projektprüfung wurde sehr eng mit dem
BMZ abgestimmt, insbesondere Fragen der Landnutzung und Landpacht“
(Bundestagsdrucksache 18/1717, Antwort zu Frage 27). Diese Darstellung
steht im Widerspruch zu den Aussagen von Anwohnern in der Sendung
ECO, dass sie ihr fruchtbares Land verloren hätten, sowie zur Kritik des
Landwirtschaftsministers von Sierra Leone an den niedrigen Pachtpreisen.
Wenn man sich in Afrika und anderen Weltgegenden umschaue, sei der von
Addax gezahlte Pachtpreis der niedrigste, den man für das Land erhalten
könne, erklärt er in der Sendung: „2,5 Dollar [pro Hektar und Jahr] sind
einfach zu wenig“ (
www.srf.ch/news/wirtschaft/addax-bioenergy-
schweizerbioprojekt-in-schieflage). Zudem ist auffällig, dass die Pachtverträge
zwischen Addax und den drei Chiefdoms Makari Gbanti, Bombali Shebora
und Malal Mara nicht im Registrar General von Sierra Leone zu finden und
damit öffentlich einsehbar sind (
www.oarg.gov.sl/), wie es eigentlich
gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die Bundesregierung hat mehrfach das „vorbildliche Verhalten von ADDAX“
(Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 18/6025) während der Ebola-Krise gelobt und das
Scheitern des Makeni-Projekts mit eben dieser in Zusammenhang gestellt. Allerdings
benennt das Wirtschaftsmagazin ECO Missmanagement bei Addax sowie
falsche Kalkulationen bei den zu erwartenden Hektarerträgen als zentrale
Ursachen für das Scheitern. Zudem ist auch nicht bekannt, ob Addax überhaupt
eigenes Geld für die Bekämpfung der Ebola-Krise zu Verfügung gestellt hat, oder
ob das Unternehmen dabei nur mit Geld der europäischen Entwicklungsbanken
agierte.
Sierra Leone ist ein Pilotland für die Umsetzung der Freiwilligen Leitlinien zu
Landnutzungsrechten (VGGT), die Landgrabbing verhindern und
verantwortliche Landinvestitionen garantieren sollen. Deutschland unterstützt Sierra Leone
bei der Umsetzung der Freiwilligen Leitlinien. Vor diesem Hintergrund ist es
besonders interessant, inwiefern sich die Bundesregierung und die DEG im
Rahmen des Makeni-Projekts an ebendiese Leitlinien halten und auch zukünftig
halten werden.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Nach Kenntnis der Bundesregierung wirkte sich der heftige Ausbruch von Ebola
in Westafrika und Sierra Leone im Jahr 2014 leider auch stark auf die Tätigkeit
von Addax in Sierra Leone aus (siehe auch Bundestagsdrucksache 18/6025 vom
21. September 2015). Auch aus diesem Grund sah sich das Unternehmen 2015
gezwungen und hat dies auch öffentlich angekündigt, seine Tätigkeit in Sierra
Leone zu reduzieren und das Makeni-Projekt einem Review-Prozess zu unterziehen.
Im März 2016 informierte das Unternehmen, dass der Review-Prozess noch nicht
abgeschlossen ist. Als Kreditinstitut ist die DEG rechtlich verpflichtet, sich nicht
zu den von ihr mitfinanzierten Unternehmen und deren Vorhaben zu äußern,
sofern nicht die Zustimmung des Kunden vorliegt. Dies gilt auch im Fall von
Addax. Obwohl der Review-Prozess noch nicht beendet ist, hat das Unternehmen
jedoch der DEG die Zustimmung erteilt, darüber zu informieren, dass Addax das
DEG-Darlehen zurückgezahlt hat. Sobald der Review-Prozess abgeschlossen ist,
werden das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) und die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft
(DEG) gemeinsam prüfen, ob eine weitere Unterstützung möglich ist.
1. Inwiefern bleibt die Bundesregierung bei ihrer Einschätzung, dass „[n]
egative Auswirkungen von Landverpachtung und der Ausweitung industrieller
Agrarmodelle im Zusammenhang mit dem „Makeni-Project“ nicht bestätigt
werden [können]“ (Bundestagsdrucksache 18/6025, Antwort zu Frage 4)?
Wenn ja, warum?
Die Bundesregierung kommt zu keiner grundsätzlichen Neubewertung.
Gleichwohl bedauert sie, dass sich das Makeni-Projekt in Sierra Leone aufgrund der
herausfordernden Situation vor Ort nicht so entwickelt hat, wie erhofft.
Die Bundesregierung möchte in der Gesamtschau auf die von der DEG
berichteten positiven Entwicklungen des Finanzierungsvorhabens ADDAX hinweisen:
Durch das hohe finanzielle Investment von ADDAX Bioenergy wurde die lokale
physische und soziale Infrastruktur im Projektgebiet in Sierra Leone entwickelt
und aufgewertet. Bis zu 3 500 feste und saisonale lokale Arbeiter erhielten durch
ADDAX über mehrere Jahre Arbeitseinkommen. Eine Gruppe von 2 330
Kleinbauern erhielt durch das Farmer Development Programme eine umfangreiche
agrartechnische Ausbildung. Das von ADDAX Bioenergy gepachtete Land wurde –
zum Teil zum ersten Mal – zur landwirtschaftlichen Nutzung urbar gemacht und
damit aufgewertet.
2. Wenn nein, wie ist es nach Meinung der Bundesregierung zu dieser falschen
Einschätzung gekommen?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
3. Inwiefern kann die Bundesregierung glaubhaft belegen, dass zum Zeitpunkt
ihrer Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/1717
Addax tatsächlich 20 Prozent der Energie des Landes bereitstellte?
Der Satz „Das Unternehmen stellt über Energieerzeugung aus Bagasse 20 Prozent
der Energie des Landes bereit“ in der Antwort zu Frage 27 auf
Bundestagsdrucksache 18/1717 ist als Teilantwort zu Frage 25 der Kleinen Anfrage („Welche
Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Kriterien vor, auf deren
Grundlage die DEG im Jahr 2011 beschloss, sich an der Finanzierung von Addax &
Oryx, in Sierra Leone zu beteiligen?“) zu verstehen. Die Antwort stützt sich auf
Planzahlen von ADDAX für die Netzeinspeisung aus dem Kraftwerk des
Unternehmens, die zum Zeitpunkt der Beantwortung mit maximal 15 MW (bei einem
geschätzten Gesamtenergieproduktionspotenzial von ca. 50 MW in Sierra Leone)
angegeben wurde.
4. Inwiefern kann die Bundesregierung glaubhaft belegen, dass Addax jemals
20 Prozent der Energie des Landes bereitgestellt hat, wie das Unternehmen
der Regierung Sierra Leones ursprünglich zugesichert hatte?
5. Welche Informationen besitzt die Bundesregierung dazu, ob Addax jemals
Energie in das Stromnetz von Sierra Leone eingespeist hat (bitte mit Angabe,
in welchem Zeitraum und in welcher Höhe)?
6. Welche Informationen besitzt die Bundesregierung darüber, über welche
Zeitraum Addax selbst Strom aus dem nationalen Stromnetz bezogen hat?
Die Fragen 4 bis 6 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierüber keine Informationen vor.
7. Wie viel Geld hat Addax nach Kenntnis der Bundesregierung von der DEG
und anderen europäischen Entwicklungsfinanzierern zur Bekämpfung der
Ebola-Krise erhalten?
8. Hat Addax im Rahmen seines Engagements zur Bekämpfung der Ebola-
Krise nach Kenntnis der Bundesregierung auch eigene finanzielle Mittel
eingesetzt, und wenn ja, in welcher Höhe?
Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Wie in der Vorbemerkung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/6025 verdeutlicht, hatte die
Begleitmaßnahme der DEG im Zusammenhang mit der Ebola-Krise in Sierra Leone zum
Ziel, eine von ADDAX bereits eigenständig im Mai 2014 begonnene
Krisenreaktionsmaßnahme zu unterstützen. Über die genaue Höhe der von ADDAX
eingesetzten finanziellen Mittel liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
9. Warum hat die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung beschlossen, bei
der Ebola-Bekämpfung in Sierra Leone auf Addax als Partner zu setzen und
nicht auf staatliche Stellen oder unabhängige NGOs?
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass sich der entwicklungspolitische
Auftrag der DEG explizit auf die Finanzierung der unternehmerischen Initiative in
Entwicklungs- und Schwellenländern bezieht und die DEG daher zu diesem
Zweck mit privatwirtschaftlichen Unternehmen zusammen arbeitet. Dabei
werden sowohl die spezifische Situation der Finanzierungskunden der DEG als auch
die jeweiligen Entwicklungsherausforderung in deren Geschäftsumfeld in
Entwicklungs- und Schwellenländern berücksichtigt.
Flankierend zu staatlichen Maßnahmen wurde im Rahmen der Zusammenarbeit
mit ADDAX sichergestellt, dass sich das Unternehmen bei der Umsetzung von
Maßnahmen zur Bekämpfung der Ebola-Krise sehr eng mit den lokalen
Gesundheitsbehörden abstimmt. ADDAX, das von den Gesundheitsbehörden um Hilfe
gebeten worden war, hat die staatlichen Strukturen gezielt unterstützt und damit
einen wichtigen Beitrag zu Bekämpfung der Ebola-Krise geleistet.
10. Welche Informationen besitzt die Bundesregierung darüber, inwiefern Addax
die Darlehen der Entwicklungsbanken und insbesondere die der DEG
zurückgezahlt hat bzw. noch zurückzahlen wird?
Das Darlehen, das die DEG an das Unternehmen ADDAX ausgereicht hatte, ist
vollständig zurückgezahlt. Seitdem besteht zwischen der DEG und ADDAX
keine vertragliche Kundenbeziehung in Bezug auf die Finanzierung mehr. Über
die Rückzahlung an andere Kreditgeber liegen der Bundesregierung keine
Informationen vor.
11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung des schweizerischen
Bundesamts für Umwelt zum RSB-Zertifikat?
Der Roundtable on Sustainable Biomaterials (RSB)-Standard hat Kriterien und
Indikatoren formuliert, die explizit eine Reduzierung von Treibhausgas-
Emissionen im gesamten Lebenszyklus von Biokraftstoffen im Vergleich zu fossilen
Kraftstoffen vorsehen. Diese entsprechen nach Kenntnis der Bundesregierung
dem internationalen Stand der Diskussion (z. B. „from Well to Wheel“,
Treibhausgasemissionen inkl. der Landnutzungsänderungen und des im Boden
gebundenen CO2, Betrachtung von Koppelprodukten in der Produktion).
12. Ist das RSB-Zertifikat in Deutschland offiziell anerkannt?
Wenn ja, von wem?
Wenn nein, warum nicht?
Der RSB wurde im Jahr 2011 von der Europäischen Kommission als Nachweis
für die Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen unter der Erneuerbare-Energien-
Richtlinie (Richtlinie 2009/28/EG) anerkannt. In Deutschland wird die EU-Richtlinie
unter anderem durch die Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige
Herstellung von flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung (BioSt-NachV) und die
Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von
Biokraftstoffen (Biokraft-NachV) umgesetzt. Die Biokraftstoff-
Nachhaltigkeitsverordnung sieht vor, dass für in Verkehr gebrachte Biokraftstoffe von akkreditierten
Stellen ausgestellte Nachhaltigkeitsnachweise vorgelegt werden müssen, die
bestätigen, dass die Anforderungen während ihres gesamten Herstellungsprozesses
eingehalten wurden. Zertifizierungsstellen müssen nach einem anerkannten
Zertifizierungssystem die Erfüllung der Anforderungen kontrollieren. Für die
Anerkennung von Zertifizierungssystemen und -stellen ist in Deutschland die
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig. Die von der BLE
erteilten Anerkennung für Zertifizierungssysteme und -stellen nach der
Biokraftstoffbzw. nach der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung sind unter folgendem
Link veröffentlicht:
https://web.archive.org/web/20130927160502/http://www.
ble.de/SharedDocs/Downloads/02_Kontrolle/05_NachhaltigeBiomasseerzeugung/
Anerkennung_de.pdf?__blob=publicationFile. Unter der Register-Nummer EU-
BM-16 findet sich der RSB, der befristet bis zum 9. August 2016 anerkannt ist.
13. Inwiefern hat in Deutschland eine Prüfung des RSB-Zertifikats
stattgefunden, und zu welchem Ergebnis kam eine solche etwaige Prüfung?
Laut Evaluations- und Erfahrungsbericht für das Jahr 2014 zur Biomassestrom-
und Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung gelten freiwillige Systeme (wie
z. B. der RSB) nach § 41 BioSt-NachV bzw. Biokraft-NachV in Deutschland als
anerkannt, solange und soweit sie von der Europäischen Kommission anerkannt
sind. Die von der Europäischen Kommission anerkannten freiwilligen Systeme
finden sich auf folgender Webseite:
https://ec.europa.eu/energy/en/topics/
renewable-energy/biofuels/voluntary-schemes.
14. Wie erklärt die Bundesregierung, dass die Pachtverträge zwischen Addax und
den drei Chiefdoms Makari Gbanti, Bombali Shebora und Malal Mara nicht
im Registrar General von Sierra Leone auftauchen?
Wir weisen darauf hin, dass die lokalen Behörden in Sierra Leone für die
Eintragung der Pachtverträge in das „Registrar-General“ verantwortlich sind.
15. Wie bewertet sie dies insbesondere hinsichtlich des Status der Pachtverträge
und deren Anfechtbarkeit?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
16. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Landwirtschaftsministers
von Sierra Leone, dass die von Addax gezahlte Pacht zu niedrig sei und neu
verhandelt werden müsste?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, warum hat sie sich nicht schon früher für höhere Pachtpreise
eingesetzt?
Der Bundesregierung ist diese genannte Einschätzung nicht bekannt.
Nach Kenntnis der Bundesregierung übernahm ADDAX zum Zeitpunkt der
Erstverhandlung der Pachtverträge die von der Regierung Sierra Leones empfohlene
Höhe der Pachtzahlungen in die Verträge.
17. Wurden im Jahr 2016 die der Landbevölkerung seitens Addax vertraglich
zugesagten Kompensationszahlungen (für gepachtetes Land, gerodete Bäume
etc.) bislang ausgezahlt?
Wenn nein, warum nicht?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die Zahlungen für das Jahr 2016
budgetiert.
18. Ist der Bundesregierung die Kritik von lokalen Communities an den
Pachtverträgen bekannt?
Wenn ja, warum hat sie sich nicht schon früher für eine Revision der
Pachtverträge eingesetzt?
Der Bundesregierung ist diese Kritik nicht bekannt. Der von der DEG
eingerichtete Beschwerdemechanismus wurde im Zusammenhang mit den Pachtverträgen
bislang nach Kenntnis der Bundesregierung nicht bemüht.
19. Stehen die Pachtverträge nach Meinung der Bundesregierung im Einklang
mit den VGGT?
Die Pachtverträge des Investors Addax wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung vor Verabschiedung der „Freiwilligen Leitlinien Land“ (VGGT) verhandelt
und abgeschlossen. Sie liegen der Bundesregierung nicht vor. Die im Internet
veröffentlichten Vertragsmuster von Sierra Leone können nach Einschätzung der
Bundesregierung jedoch noch besser auf die VGGT ausgerichtet werden.
Die Beratung der sierra-leonischen Regierung zur nationalen Umsetzung der
VGGT ist Kern der trilateralen Landpartnerschaft zwischen Deutschland, Sierra
Leone sowie der Welternährungs- und Agrarorganisation der Vereinten Nationen
(FAO). Diese Landpartnerschaft wurde im Dezember 2015 gezeichnet. Ziel der
Vereinbarung ist die Verbesserung der Gesetzgebung und Verwaltungspraxis im
Landsektor in Sierra Leone. Die sierra-leonische Regierung wird so bei der
Schaffung der rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen für
verantwortliche Agrarinvestitionen unterstützt. Ziel ist es, die Landrechte der lokalen
Bevölkerung zu stärken und gleichzeitig das Investitionsklima zu verbessern.
20. Können die Pachtverträge von einem potentiellen neuen Investor nach
Meinung der Bundesregierung einfach übernommen werden, oder müssten diese
neu verhandelt werden?
Nach Kenntnissen der Bundesregierung können bestehende Verträge von neuen
Investoren übernommen werden. Inwieweit die Verträge neu verhandelt werden,
ist Entscheidung der Vertragspartner, also auch hier der sierra-leonischen
Regierung, einschließlich der lokalen Behörden.
21. Inwiefern wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die VGGT
nach einem möglichen Verkauf oder Ende von Addax eingehalten werden,
und was ist ihrer Meinung nach hierbei besonders zu beachten?
Die Sensibilisierung relevanter Akteure zu internationalen Leitlinien wie den
VGGT ist ein wichtiges Handlungsfeld für die Bundesregierung. Im Rahmen der
trilateralen Landpartnerschaft setzt sich die Bundesregierung für die Umsetzung
der VGGT in Sierra Leone ein (siehe auch Antwort zu Frage 19).
22. In welchem Stadium befindet sich die von der Bundesregierung in Auftrag
gegebene Studie, die „die Umsetzungsanforderungen der VGGT an öffentliche
landbezogene Investitionen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit […]
und gute fachliche Praxis in der Umsetzung der Empfehlungen der Leitlinien“
herausarbeiten soll (Bundestagsdrucksache 18/6025, Antwort zu Frage 34)?
Ein erster Entwurf der Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte wurde
Mitte April vorgelegt und wird zurzeit von der KfW-Entwicklungsbank und der DEG
kommentiert. Laut Auftragnehmer soll sie im Herbst 2016 veröffentlicht werden.
23. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass sie andere Länder wie
Sierra Leone bei der Umsetzung der VGGT unterstützt, dass sie aber
gleichzeitig bei staatseigenen Unternehmen wie der KfW und der DEG die
Umsetzung der Leitlinien noch nicht durchgesetzt hat?
Die VGGT richten sich in erster Linie an Staaten und Regierungen im Sinne ihrer
menschenrechtlichen Pflichten. Die Bundesregierung unterstützt ihre
Partnerländer dabei, die Leitlinien in nationale Politik umzusetzen. Darüber hinaus sind die
Leitlinien gemäß der entwicklungspolitischen Vorgaben der Bundesregierung
handlungsleitend für Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.
24. Wann ist nach Meinung der Bundesregierung mit einer expliziten
Verankerung der VGGT bei KfW und DEG (beispielsweise im Rahmen des
Gesellschaftsvertrags) zu rechnen?
Die Bundesregierung unterstützt andere Länder bei der Umsetzung der auf
Freiwilligkeit beruhenden VGGT ebenso wie die DEG ihre Kundenunternehmen bei
der kontextspezifischen Umsetzung der VGGT unterstützt. Der umwelt- und
sozialrelevante Referenzstandard der DEG ist der international anerkannte und von
den meisten multi- und bilateralen Finanzierungsinstituten angewendete IFC
Performance Standard, der mit allen Beteiligten (auch der Bundesregierung)
abgestimmt wurde und laufend abgestimmt wird. Die im privatwirtschaftlichen
Kontext wirksamen Empfehlungen der VGGT sind thematisch in den IFC
Performance Standards verankert. Für die Bundesregierung sind die VGGT ein
wichtiger Referenzrahmen. Die Bundesregierung wird daher ihre Vorschläge zur
fokussierteren Verankerung der VGGT in die nächste Runde der Aktualisierung der
IFC Performance Standards einbringen. Die Ergebnisse der Studie (siehe Antwort
zu Frage 22) und die daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen werden bis Ende
des Jahres 2016 gezogen.
25. Wie bewertet die Bundesregierung ihre eigene Hoffnung, mit dem Makeni-
Projekt „die Bevölkerung in der Region erstmals ausreichend zu versorgen“
angesichts der jüngsten Entwicklungen und des ECO-Beitrags?
Unbenommen früherer Stellungnahmen der Bundesregierung hängt die aktuelle
Einschätzung der Bundesregierung vom Ausgang des derzeit laufenden Review-
Prozesses des Makeni-Projekts durch ADDAX Bioenergy ab.
26. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Bodenqualität der von Addax
gepachteten, mit Zuckerrohr bewirtschafteten Flächen, insbesondere
hinsichtlich ihrer möglichen erneuten Nutzung durch lokale Kleinbauern nach
einer möglichen Rückgabe der Flächen?
Der Bundesregierung liegen hierüber keine Kenntnisse vor.
27. Wie sinnvoll erscheinen der Bundesregierung Entwicklungsprogramme für
Bauern wie jene des Makeni-Projekts, bei dem die Bauern auf die
Bereitstellung von Inputs angewiesen sind, für eine nachhaltige Ernährungssicherung?
Bauern sind in jeder denkbaren Konstellation auf agrarische Inputs (z. B. Samen
oder Düngemittel) zur Nahrungsmittelproduktion angewiesen.
Entwicklungsprogramme für Bauern tragen dazu bei, die vorhandenen Inputs qualitativ zu
verbessern und etwaige fehlende Inputs bereitzustellen. Nach Einschätzung der
Bundesregierung können Entwicklungsprogramme für Bauern, die eine anfängliche
Inputbereitstellung beinhalten, eine Katalysatorwirkung entfalten.
28. Bleibt die Bundesregierung bei Ihrer Einschätzung, dass die Ebola-Krise ein
zentraler Grund für die wirtschaftlichen Probleme von Addax sei, wie sie es
in ihrer Vorbemerkung auf Bundestagsdrucksache 18/6025 nahe legt,
angesichts Meldungen des schweizerischen Wirtschaftsmagazins ECO, das
Missmanagement bei Addax sowie falsche Kalkulationen bei den zu erwartenden
Hektarerträgen als zentrale Ursachen für das Scheitern benennt?
Die Bundesregierung unterstreicht, dass das Vorhaben von ADDAX Bioenergy
von Beginn an in einem Post-Konflikt-Land wie Sierra Leone auf schwierige
wirtschaftliche Rahmenbedingungen stieß. So bedeuteten zum Beispiel die
fehlende oder weitgehend unterentwickelte physische und soziale Infrastruktur
sowie die begrenzte Leistungsfähigkeit der lokalen Behörden eine besondere
Herausforderung. Bis zur Ebola-Epidemie wurden die bestehenden
Herausforderungen und Hindernisse für eine erfolgreiche Entwicklung des Makeni-Projekts –
sowohl von Seiten der Entwicklungsfinanzierer als auch von Kundenseite – als
überwindbar eingeschätzt. Gleichwohl haben sich auch die globalen
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Bioethanolmarkt verschlechtert. Die in der
Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/6025
beschriebenen verheerenden Auswirkungen der Ebola-Krise auf die
Geschäftstätigkeit von ADDAX stellten eine zusätzliche Herausforderung dar, die das
Unternehmen dazu veranlasste, im Jahr 2015 öffentlich anzukündigen, dass es seine
Tätigkeit in Sierra Leone reduzieren und das Makeni-Projekt einem Review-
Prozess unterziehen werde.
29. Auf welchen Informationen beruhten die Aussagen der Bundesregierung,
dass die von Addax geschaffenen Arbeitsplätze in qualitativer Hinsicht
vorbildlich gewesen seien (Bundestagsdrucksache 18/6025, Antwort zu
Frage 4)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung bestätigte das kontinuierliche
Projektmonitoring der DEG die Übereinstimmung (Compliance) der Geschäftstätigkeit von
ADDAX mit den sierra-leonischen und internationalen Sozialstandards. Zudem
gab es nach Kenntnis der Bundesregierung zu diesem Aspekt keine internen
Beschwerden der Mitarbeiter des Unternehmens.
30. Bleibt die Bundesregierung bei dieser Einschätzung angesichts des Berichts
der Organisation Brot für alle, dass die Löhne bei Addax teilweise unter den
Mindestlöhnen des öffentlichen Sektors lagen und nicht für die Bestreitung
des Lebensunterhalts ausreichten?
Die von ADDAX bezahlten Löhne werden nicht dem öffentlichen, sondern dem
privatwirtschaftlichen Sektor zugeordnet. Im Bereich des landwirtschaftlichen
Sektors kann die Compliance nach Kenntnis der Bundesregierung mit den jeweils
anwendbaren Mindestlöhnen bestätigt werden.
31. Trifft es zu, dass im März dieses Jahres P. N. als Vertreterin der
niederländischen Entwicklungsbank FMO in Makeni Vertretern lokaler
zivilgesellschaftlicher Organisationen mitteilte, die europäischen Entwicklungsbanken
(auch die DEG) würden sich mit sofortiger Wirkung aus dem Projekt
zurückziehen, wie den Fragestellern von Abass Kamara vom Sierra Leone Network
on the Right to Food (SiLNoRF) im April dieses Jahres berichtet wurde?
Wenn nein, was weiß die Bundesregierung über den Besuch der FMO-
Delegation in Makeni?
Welchen Zweck hatte die Reise?
Nach Kenntnis der Bundesregierung handelte es sich bei dem Besuch um eine
Projektabschlussreise des holländischen Entwicklungsfinanzierers FMO. Der
Bundesregierung sind weder Inhalte, Gesprächsthemen noch Teilnehmer der
Reise und der beschriebenen Austauschsituation bekannt.
32. Was meint die Bundesregierung damit, wenn sie sagt: „Sofern dieses
[Makeni-]Projekt beendet werden sollte, […] werden natürlich Folgen zu
beachten sein“ (Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas
Silberhorn in der Fragestunde vom 13. April 2016, Plenarprotokoll 18/163,
S. 16032 (C))?
Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen.
33. Inwiefern werden Bundesregierung und DEG nach einem potentiellen
Verkauf von Addax bzw. einem Ende des Makeni-Projekts der lokalen
Bevölkerung beistehen, sich langfristige Lebensperspektiven in der Region
aufzubauen?
Die Bundesregierung begrüßt, dass die DEG sich als Entwicklungsfinanzierer,
der privatwirtschaftliche Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern
langfristig begleitet, stets für die kurz-, mittel- und langfristigen
entwicklungspolitischen Wirkungen der von ihr unterstützten unternehmerischen Initiativen
verantwortlich sieht. So werden im Finanzierungsvertrag auch Auflagen zu umwelt-
und sozialrelevanten Aspekten festgehalten, die sich auf eine eingehende
Umwelt- und Sozialprüfung des vorgeschlagenen Vorhabens stützen. Zum anderen
begleitet die DEG ihre Kunden während der Engagement-Laufzeit eng in
Finanzierungs- sowie in Umwelt- und Sozialfragen – unter anderem durch regelmäßige
Monitoring- und Berichtsformate sowie Projektbesuche vor Ort.
Auch nach Beendigung einer Kundenbeziehung legt die DEG den von ihr
finanzierten Unternehmen nahe, die Maßnahmen zur Förderung der
entwicklungspolitischen Wirkungen unabhängig von zukünftigen Projektkonstellationen
nachzuhalten.
Wie eingangs erwähnt, werden – sobald der Review-Prozess abgeschlossen ist –
das BMZ und die DEG gemeinsam prüfen, ob eine weitere deutsche
Unterstützung erforderlich und machbar ist.
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