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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Ermittlungen gegen mutmaßlich rechtsterroristische Vereinigungen (Teil 1)

Stand der Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Mitglieder der "Oldschool Society" (OSS), einer Bamberger Gruppe sowie der "Bürgerwehr FTL/360": Anzahl der Ermittlungsverfahren, strafrechtliche Vorwürfe, Vorstrafen oder offene Haftbefehle, Straftaten, Durchsuchungen, Sicherstellung von Waffen und Sprengstoff, Aktivitäten in anderen rechtsextremistischen Organisationen, Beobachtung durch den Verfassungsschutz, Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel, V-Leute-Einsatz, Zeugenschutzmaßnahmen, Befassung durch das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ/GAR), Übernahme der Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt<br /> (insgesamt 78 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

18.07.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/875631.05.2016

Ermittlungen gegen mutmaßlich rechtsterroristische Vereinigungen (Teil 1)

der Abgeordneten Martina Renner, Petra Pau, Frank Tempel, Sevim Dağdelen, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Jan Korte, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Halina Wawzyniak, Birgit Wöllert und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Verschiedenen Medienberichten zufolge gab es in den Jahren 2015 und 2016 Durchsuchungsmaßnahmen und Ermittlungsverfahren, die sich gegen rechtsterroristische Bestrebungen richteten.

Im Mai 2015 wurden bei Durchsuchungsmaßnahmen gegen neun mutmaßliche Mitglieder der sog. Oldschool Society (OSS) unter anderem pyrotechnische Gegenstände mit großer Sprengkraft sichergestellt. Gegen die Beschuldigten wird wegen Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung ermittelt. Die Gruppe soll Medienberichten zufolge Anschläge auf Muslime und Flüchtlinge geplant haben (vgl.: „Wer steckt hinter der Oldschool Society?“, Süddeutsche Zeitung vom 7. Mai 2015, www.sueddeutsche.de/politik/rechtsextremer-terror-in-deutschlandwer-steckt-hinter-der-oldschool-society-1.2468804; „Bundesweite Festnahmen- und Durchsuchungsmaßnahmen wegen des Verdachts der Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung“, Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft vom 6. Mai 2015, www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?newsid=545).

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage zu „Waffenbesitz und Waffeneinsatz von und durch Neonazis“ teilte die Bundesregierung mit, dass das Ermittlungsverfahren gegen vier Beschuldigte geführt werde und dass ihnen neben der Gründung einer terroristischen Vereinigung auch die Vorbereitung eines Explosionsverbrechens vorgeworfen werde (vgl.: Bundestagsdrucksache 18/7846).

Im Oktober 2015 wurden im Raum Bamberg bei Durchsuchungen gegen Neonazis Waffen und Sprengstoff festgestellt. Die Beschuldigten sollen Anschläge gegen Flüchtlinge und Linke geplant haben. Einige der Verdächtigen sollen Medienberichten zufolge Mitglieder der Partei DIE RECHTE sowie Aktivistinnen und Aktivisten des Nürnberger Pegida-Ablegers Nügida sein (vgl: „Anschläge auf Flüchtlingsheime geplant“, ZEIT ONLINE vom 22. Oktober 2015, www.zeit.de/politik/deutschland/2015-10/rechtsextreme-bamberg-razzia-anschlag).

Im November 2015 durchsuchte die sächsische Polizei mehrere Objekte in Dresden und Freital. Im Zuge dessen wurden vier Personen in Haft genommen, die einer sog. Bürgerwehr FTL/360 zugerechnet werden. Ihnen werden unter anderem Sprengstoffanschläge und Körperverletzungen vorgeworfen. Laut Medienberichten prüft die Bundesanwaltschaft derzeit eine Übernahme der Ermittlungen (vgl.: „Freitaler ‚Bürgerwehr‘ unter Terrorverdacht“, Sächsische Zeitung vom 31. März 2016, http://m.sz-online.de/sachsen/freitaler-buergerwehr-unter-terrorverdacht-3361056.html; „Vier Festnahmen bei Einsatz gegen rechte Gruppe in Freital“, Dresdner Neueste Nachrichten vom 5. November 2015, www.dnn.de/Mitteldeutschland/Polizeiticker-Mitteldeutschland/Vier-Festnahmen-bei-Einsatzgegen-rechte-Gruppe-in-Freital).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen78

1

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand des Ermittlungsverfahrens gegen die mutmaßlichen Mitglieder der „Oldschool Society“ und dessen Fortgang?

2

Gegen wie viele Personen aus welchen Bundesländern mit welchen strafrechtlichen Vorwürfen richten sich die Ermittlungen gegen die „Oldschool Society“?

3

Flossen Erkenntnisse von anderen Behörden des Bundes in die Ermittlungen ein, und wenn ja, von welchen?

4

Flossen Erkenntnisse von anderen Landesbehörden in die Ermittlungen ein, und wenn ja, von welchen?

5

Liegen gegen eine/einen oder mehrere Verdächtige staatsschutzrelevante Erkenntnisse bzw. Vorstrafen oder offene Haftbefehle aus dem PMK (Politisch motivierte Kriminalität)-rechts-Bereich vor (bitte nach Delikten und Jahren auflisten)?

6

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen Organisationen und Zusammenschlüssen der extremen Rechten die mutmaßlichen Mitglieder der sog. Oldschool Society aktiv waren bzw. sind (bitte unter Angabe des Organisationsnamens)?

7

Wie viele Straftaten werden der „Oldschool Society“ nach derzeitigem Stand zugerechnet (bitte nach Datum, Ort und Tatvorwurf bzw. Straftatbestand auflisten)?

8

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Herkunft des bei der Durchsuchung sichergestellten pyrotechnischen Sprengstoffs?

9

Welche anderen Räumlichkeiten wurden jenseits von Wohnräumen durchsucht (bitte die Räumlichkeiten genau spezifizieren)?

10

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über den Zweck, zu dem einer der Beschuldigten 15 Signal- und Schreckschusswaffen aufbewahrte?

11

Gibt es Hinweise darauf, dass mit diesen Waffen eine Art Bürgerwehr ausgerüstet werden sollte?

12

Wie bewertet das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die „Oldschool Society“?

13

Haben das BfV und/oder das Bundeskriminalamt (BKA) Kenntnis darüber, ob mutmaßliche Mitglieder der „Oldschool Society“ in der Vergangenheit in anderen rechtsextremistischen oder rechtsterroristischen Organisationen oder Zusammenhängen aktiv waren (bitte nach Organisationen und Datum ordnen)?

14

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Kontakten, die die Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens gegen die „Oldschool Society“ zu Personen und Organisationen der extremen Rechten im Ausland haben?

15

Wurden gegen Mitglieder der „Oldschool Society“ nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt, und wenn ja, welche (bitte die Zeiträume auflisten)?

16

War die „Oldschool Society“ Beobachtungsgegenstand des BfV, und wenn ja, über welche Zeiträume?

17

War die „Oldschool Society“ Beobachtungsgegenstand von Landesämtern für Verfassungsschutz, und wenn ja, von welchen (bitte ebenfalls die Beobachtungszeiträume angeben)?

18

Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Mitglieder der „Oldschool Society“ als V-Leute für das BfV tätig waren oder sind?

19

Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Mitglieder der „Oldschool Society“ als V-Leute für ein Landesamt für Verfassungsschutz tätig waren oder sind?

20

Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Mitglieder der „Oldschool Society“ als V-Leute für das BKA oder ein Landeskriminalamt tätig waren oder sind?

21

Kamen im Verfahren gegen die „Oldschool Society“ Zeugenschutzmaßnahmen zur Anwendung, und falls ja, in wie vielen Fällen?

22

Fand eine Befassung des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums (GETZ) bzw. des Gemeinsamen Abwehrzentrums gegen Rechtsextremismus/-terrorismus (GAR) mit der „Oldschool Society“ statt, und wenn ja, zu welchen Zeitpunkten?

23

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand des Ermittlungsverfahrens gegen die mutmaßlich rechtsterroristische Gruppe aus dem Raum Bamberg und dessen Fortgang?

24

Gegen wie viele Personen aus welchen Bundesländern mit welchen strafrechtlichen Vorwürfen richten sich die Ermittlungen gegen die mutmaßlich rechtsterroristische Gruppe aus dem Raum Bamberg?

25

Flossen Erkenntnisse von anderen Behörden des Bundes in die Ermittlungen ein, und wenn ja, von welchen?

26

Flossen Erkenntnisse von anderen Landesbehörden in die Ermittlungen ein, und wenn ja, von welchen?

27

Liegen gegen eine/einen oder mehrere Verdächtige staatsschutzrelevante Erkenntnisse bzw. Vorstrafen oder offene Haftbefehle aus dem PMK-rechts-Bereich vor (bitte nach Delikten und Jahren auflisten)?

28

Gibt es Erkenntnisse darüber, ob die Beschuldigten ihrer Gruppe einen Namen gegeben haben, und wenn ja, welchen?

29

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen Organisationen und Zusammenschlüssen der extremen Rechten die Beschuldigten aktiv sind (bitte unter Angabe des Organisationsnamens)?

30

Wie viele der Beschuldigten sind Mitglieder der Partei „Der III. Weg“?

31

Wie viele Straftaten werden der Bamberger Gruppe nach derzeitigem Stand zugerechnet (bitte nach Datum, Ort und Tatvorwurf bzw. Straftatbestand auflisten)?

32

Welche anderen Räumlichkeiten wurden jenseits von Wohnräumen durchsucht (bitte die Räumlichkeiten genau spezifizieren)?

33

Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise auf bzw. Beschlagnahmung von Waffen und Sprengmitteln sowie Anschlagsvorbereitungen bei den Beschuldigten der Bamberger Gruppe (bitte unter Angabe ggf. der Waffen, Sprengmittel, des Anschlagsziels sowie Bundeslandes des Auffindeorts)?

34

Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Herkunft eventuell beschlagnahmter Waffen oder Sprengmittel, die im Rahmen der Exekutivmaßnahmen gegen die Gruppe um Sascha H. aufgefunden wurden?

35

Hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof die Ermittlungen gegen die Bamberger Gruppe übernommen, und wenn ja, seit wann, und nach welchem Straftatbestand ermittelt der Generalbundesanwalt?

36

Falls Frage 35 verneint wird, aus welchen Gründen hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen gegen die Bamberger Gruppe bislang nicht übernommen, und durch welche Staatsanwaltschaft werden die Ermittlungen federführend geführt?

37

Falls Frage 35 verneint wird, hat der Generalbundesanwalt einen ARP-Berichtsvorgang (ARP – Allgemeines Register Staatsschutzstrafsachen) über die Ermittlungen gegen die Bamberger Gruppe angelegt, und wenn ja, seit wann?

38

Wie bewertet das BfV die Bamberger Gruppe?

39

Handelt es sich nach Ansicht des BfV bei der Bamberger Gruppe um eine mutmaßlich rechtsterroristische Struktur, und wenn ja, warum?

40

Sieht das BfV in der Bamberger Gruppe die Gefahr einer neuen rechtsterroristischen Entwicklung?

41

Falls Frage 40 verneint wird, aus welchen Gründen handelt es sich nach Ansicht des BfV bei der Bamberger Gruppe nicht um eine mutmaßlich rechtsterroristische Struktur bzw. Gruppe?

42

Haben das BfV und/oder BKA Kenntnis darüber, ob mutmaßliche Mitglieder der Bamberger Gruppe in der Vergangenheit in anderen rechtsextremistischen oder rechtsterroristischen Organisationen oder Zusammenhängen aktiv waren?

43

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Kontakten, die die Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens gegen die Bamberger Gruppe zu Personen und Organisationen der extremen Rechten im Ausland haben (bitte unter Angabe des Landes und der Organisation)?

44

Wurden gegen Mitglieder der Bamberger Gruppe nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt, und wenn ja, welche (bitte die Zeiträume auflisten)?

45

War die Bamberger Gruppe Beobachtungsgegenstand des BfV, und wenn ja, über welche Zeiträume?

46

War die Bamberger Gruppe Beobachtungsgegenstand von Landesämtern für Verfassungsschutz, und wenn ja, von welchen (bitte ebenfalls die Beobachtungszeiträume angeben)?

47

Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Mitglieder der Bamberger Gruppe als V-Leute für das BfV tätig waren oder sind?

48

Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Mitglieder der Bamberger Gruppe als V-Leute für ein Landesamt für Verfassungsschutz tätig waren oder sind?

49

Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Mitglieder der Bamberger Gruppe als V-Leute für das BKA oder ein Landeskriminalamt tätig waren oder sind?

50

Kamen im Verfahren gegen die Bamberger Gruppe Zeugenschutzmaßnahmen zur Anwendung, und falls ja, in wie vielen Fällen?

51

Fand eine Befassung des GETZ bzw. des GAR mit der Bamberger Gruppe statt, und wenn ja, zu welchen Zeitpunkten?

52

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand des Ermittlungsverfahrens gegen die mutmaßlichen Mitglieder der „Bürgerwehr FTL/360“ und dessen Fortgang?

53

Gegen wie viele Personen aus welchen Bundesländern mit welchen strafrechtlichen Vorwürfen richten sich die Ermittlungen gegen die „Bürgerwehr FTL/360“?

54

Flossen Erkenntnisse von anderen Behörden des Bundes in die Ermittlungen ein, und wenn ja, von welchen?

55

Flossen Erkenntnisse von anderen Landesbehörden in die Ermittlungen ein, und wenn ja, von welchen?

56

Liegen gegen eine/einen oder mehrere Verdächtige staatsschutzrelevante Erkenntnisse bzw. Vorstrafen oder offene Haftbefehle aus dem PMK-rechts-Bereich vor (bitte nach Delikten und Jahren auflisten)?

57

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen Organisationen und Zusammenschlüssen der extremen Rechten die Beschuldigten aktiv sind (bitte unter Angabe des Organisationsnamens)?

58

Wie viele Straftaten werden der „Bürgerwehr FTL/360“ nach derzeitigem Stand zugerechnet (bitte nach Datum, Ort und Tatvorwurf bzw. Straftatbestand auflisten)?

59

Welche anderen Räumlichkeiten wurden jenseits von Wohnräumen durchsucht (bitte die Räumlichkeiten genau spezifizieren)?

60

Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise auf bzw. Beschlagnahmung von Waffen und Sprengmitteln sowie Anschlagsvorbereitungen bei den Beschuldigten der „Bürgerwehr FTL/360“ (bitte unter Angabe ggf. der Waffen, Sprengmittel, des Anschlagsziels sowie Bundeslandes des Auffindeorts)?

61

Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Herkunft eventuell beschlagnahmter Waffen oder Sprengmittel, die im Rahmen der Exekutivmaßnahmen gegen die „Bürgerwehr FTL/360“ aufgefunden wurden?

62

Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Herkunft der Buttersäure, die bei einer der Straftaten, die der „Bürgerwehr FTL/360“ zugerechnet werden, verwendet wurde?

63

Hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen gegen die „Bürgerwehr FTL/360“ übernommen, und wenn ja, seit wann, und nach welchem Straftatbestand ermittelt der Generalbundesanwalt?

64

Falls Frage 63 verneint wird, aus welchen Gründen hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen gegen die „Bürgerwehr FTL/360“ bislang nicht übernommen, und durch welche Staatsanwaltschaft werden die Ermittlungen federführend geführt?

65

Falls Frage 63 verneint wird, hat der Generalbundesanwalt einen ARP-Berichtsvorgang (ARP – Allgemeines Register Staatsschutzstrafsachen) über die Ermittlungen gegen die „Bürgerwehr FTL/360“ angelegt, und wenn ja, seit wann?

66

Wie bewertet das BfV die „Bürgerwehr FTL/360“?

67

Handelt es sich nach Ansicht des BfV bei der „Bürgerwehr FTL/360“ um eine mutmaßlich rechtsterroristische Struktur, und wenn ja, warum?

68

Sieht das BfV in der „Bürgerwehr FTL/360“ die Gefahr einer neuen rechtsterroristischen Entwicklung?

69

Falls Frage 68 verneint wird, aus welchen Gründen handelt es sich nach Ansicht des BfV bei der „Bürgerwehr FTL/360“ nicht um eine mutmaßlich rechtsterroristische Struktur bzw. Gruppe?

70

Haben das BfV und/oder BKA Kenntnis darüber, ob mutmaßliche Aktivistinnen und Aktivisten der „Bürgerwehr FTL/360“ in der Vergangenheit in anderen rechtsextremistischen oder rechtsterroristischen Organisationen oder Zusammenhängen aktiv waren?

71

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Kontakten, die die Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens gegen die „Bürgerwehr FTL/360“ zu Personen und Organisationen der extremen Rechten im Ausland haben (bitte unter Angabe des Landes und der Organisation)?

72

Wurden gegen Mitglieder der „Bürgerwehr FTL/360“ nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt, und wenn ja, welche (bitte die Zeiträume auflisten)?

73

War die „Bürgerwehr FTL/360“ Beobachtungsgegenstand des BfV, und wenn ja, über welche Zeiträume?

74

War die „Bürgerwehr FTL/360“ Beobachtungsgegenstand von Landesämtern für Verfassungsschutz, und wenn ja, von welchen (bitte ebenfalls die Beobachtungszeiträume angeben)?

75

Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Mitglieder der „Bürgerwehr FTL/360“ als V-Leute für das BfV tätig waren oder sind?

76

Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Mitglieder der „Bürgerwehr FTL/360“ als V-Leute für ein Landesamt für Verfassungsschutz tätig waren oder sind?

77

Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Mitglieder der „Bürgerwehr FTL/360“ als V-Leute für das BKA oder ein Landeskriminalamt tätig waren oder sind?

78

Kamen im Verfahren gegen die „Bürgerwehr FTL/360“ Zeugenschutzmaßnahmen zur Anwendung, und falls ja, in wie vielen Fällen?

Berlin, den 30. Mai 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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