[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 1. Juli 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/8904
18. Wahlperiode 05.07.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jürgen Trittin, Agnieszka Brugger,
Dr. Tobias Lindner, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/8788 –
NATO-Gipfel in Warschau am 8. und 9. Juli 2016
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die NATO führt gerade „die größte militärische Anpassung seit dem Ende des
Kalten Krieges“ durch, so Generalsekretär Jens Stoltenberg. Diese
Neuausrichtung begründet Jens Stoltenberg damit, „dass die NATO sich sowohl auf ein
deutlich selbstbewusster auftretendes Russland im Osten als auch auf Unruhen
und Gewalt, die sich im Gebiet des erweiterten Mittleren Ostens und
Nordafrikas ausbreiten“, einstellen müsse (
www.nato.int/cps/en/natohq/opinions
131455.htm?selectedLocale=en). Erstmalig wäre die NATO gezwungen, sich
auf „diese zwei Aufgaben gleichzeitig zu fokussieren“ (
www.nato.int/
cps/en/natohq/opinions_130923.htm). Auf dem anstehenden NATO-Gipfel in
Warschau am 8. und 9. Juli 2016 wollen die Mitgliedstaaten entsprechende
Maßnahmen beschließen.
Bereits 2014 auf ihrem Gipfel in Wales hatten die NATO-Staaten sich infolge
der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland auf die
Einrichtung einer “Speerspitze” (VJTF – Very High Readiness Joint Task Force) und
eine Verstärkung ihrer NATO-Response Force verständigt. In den Jahren 2015
und 2016 wurden zahlreiche Manöver im östlichen Bündnisgebiet durchgeführt
und die dortige Präsenz von NATO-Truppen auf einer rotierenden Basis wurde
erhöht. Erst kürzlich wurde das NATO-Raketenabwehrsystem weiter
vorangetrieben und eine Basis in Deveselu, Rumänien in Betrieb genommen und für
eine nächste in Redzikowo in Polen der Grundstein gelegt (
www.ard-
wien.de/2016/05/12/rumaenien-nato-raketenschild/).
Während die – so Jens Stoltenberg – „Bedrohung“ durch hybride Szenarien im
Osten mit definierten Maßnahmen von Manövern bis hin zu konkreten
Rüstungsmaßnahmen entgegengetreten werden soll, bleibt der Kampf gegen
„Gewalt und Instabilität“ (
www.nato.int/cps/en/natohq/opinions_131283.htm?selected
Locale=en) südlich des Bündnisgebietes innerhalb der NATO-Strategie vage.
Die traditionellen Instrumente der NATO sind als Antwort auf neue
Herausforderungen wie zerfallende und zerfallene Staaten und internationaler
Terrorismus kaum geeignet und stellen keine wahre Lösung für Herausforderungen wie
zerfallende und zerfallene Staaten und internationaler Terrorismus dar. So bleibt
von den „zwei Dingen, die zur gleichen Zeit“ getan werden sollen, im Kern nur
eine Rückbesinnung, um sich verstärkt auf eine Abschreckungs- und
Eindämmungspolitik gegenüber Russland zu konzentrieren, mit der den vor allem in
den östlichen NATO-Mitgliedstaaten wahrgenommenen
Sicherheitsbedürfnissen begegnet werden soll. Diese „Anpassung“ wirft zahlreiche Fragen auf,
gerade mit Blick auf den in Kürze stattfindenden NATO-Gipfel in Warschau.
1. Welche konkreten Tagesordnungspunkte sind für den NATO-Gipfel in
Warschau bereits geplant, bzw. welche Themen sollen nach Kenntnis der
Bundesregierung im Mittelpunkt des Gipfels stehen?
Im Fokus des NATO-Gipfels werden die sicherheitspolitischen
Herausforderungen im Osten der Allianz sowie in der südlichen Nachbarschaft liegen. Darüber
hinaus stehen das Engagement der NATO in Afghanistan und
Partnerschaftsbeziehungen der NATO beispielsweise zu Georgien und der Ukraine auf der
Agenda des Gipfels.
2. Plant die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel oder die Bundesministerin der
Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, die Abgabe einer
Regierungserklärung im Deutschen Bundestag vor dem NATO-Gipfel in Warschau?
Es ist vorgesehen, dass die Bundeskanzlerin am 7. Juli 2016 eine
Regierungserklärung zum NATO-Gipfel am 8./9. Juli 2016 in Warschau abgibt.
3. Welche Themen wurden beim letzten Treffen des NATO-Russland-Rates
auf Botschafterebene am 20. April 2016 besprochen, und wie bewertet die
Bundesregierung dieses Treffen?
Auf der Tagesordnung des NATO-Russland-Rates auf Botschafterebene am
20. April 2016 standen die Themen Ukraine und die Umsetzung der Minsker
Vereinbarungen, militärische Aktivitäten sowie Transparenz und
Risikoverminderung und die Sicherheitslage in Afghanistan. Das Treffen fand trotz inhaltlich
durchaus kontroverser Diskussionen in konstruktiver Atmosphäre statt.
Nach ihrem Treffen im Mai 2016 haben die NATO-Außenminister Russland eine
erneute Sitzung des NATO-Russland-Rats zeitnah im Umfeld des Gipfels in
Warschau angeboten.
4. Welche Instrumente sollen nach Kenntnis der Bundesregierung
geschaffen werden, um die von NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg
versprochene „transparency, predictability“ (
www.nato.int/cps/en/natohq/opinions_
131283.htm?selectedLocale=en) zu erreichen, bzw. sollten etabliert werden,
um gefährliche Situationen und Zwischenfälle, die außer Kontrolle geraten
könnten, zu vermeiden?
Die NATO verfügt über Instrumente, die vom NATO-Generalsekretär
angesprochene Transparenz und Berechenbarkeit herstellen. Dazu gehört der NATO-
Russland-Rat als Gesprächsforum. Außerdem hat die NATO bereits im Frühjahr
2015 mit Russland einen militärischen Krisenkontaktmechanismus zur
Aufklärung militärischer Zwischenfälle sowie zur Vermeidung von unkontrollierten
Eskalationsdynamiken etabliert. Bei NATO-Übungen sind Vorschriften des
„Wiener Dokuments“, in dem sich die OSZE-Teilnehmerstaaten auf Regeln bezüglich
Ankündigungen von Übungen und Einladungen von Beobachtern von Übungen
geeinigt haben, für die Mitgliedstaaten verbindlich. Die NATO und ihre Alliierten
unterstützen zudem die Modernisierung des Wiener Dokuments, um Transparenz
und die Möglichkeit der Risikovermeidung weiter zu erhöhen.
5. Wäre nach Einschätzung der Bundesregierung eine engere Abstimmung im
NATO-Russland-Rat geeignet gewesen, um Vorkommnisse, wie den
Abschuss des russischen Kampfflugzeugs am 24. November 2015 durch
türkische Streitkräfte, zu verhindern?
Grundsätzlich ist in Fällen von Luftraumverletzung die bilaterale
Kommunikation vorrangig. Flankierend hat die NATO bereits im Frühjahr 2015 einen
militärischen Krisenkontaktmechanismus zur Aufklärung militärischer Zwischenfälle
sowie zur Vermeidung unkontrollierter Eskalationsdynamiken mit Russland
etabliert. Russland hat diesen Mechanismus bisher nicht genutzt.
6. Sollte der NATO-Russland-Rat nach Ansicht der Bundesregierung künftig
regelmäßiger und nicht nur fallweise tagen?
Die Bundesregierung hat stets unterstützt, dass politische Gesprächskanäle
zwischen der NATO und Russland erhalten bleiben und genutzt werden und tut dies
auch weiterhin. Dies entspricht auch den Beschlüssen des NATO-Gipfels von
Wales im September 2014 und schließt den NATO-Russland-Rat ein.
7. Teilt die Bundesregierung die Wahrnehmung einzelner Bündnispartner
Russlands als eine Bedrohung?
Durch die völkerrechtswidrige Annexion der Krim im März 2014 und die
fortgesetzte Destabilisierung der Ostukraine hat Russland das Verhältnis zur NATO
stark belastet und mit dem Bruch völkerrechtlicher Prinzipien die regelbasierte
europäische Friedensordnung in Frage gestellt. Die NATO hat hierauf mit
strukturellen Anpassungen und Rückversicherungsmaßnahmen reagiert, die defensiv
ausgerichtet, verhältnismäßig und im Einklang mit den internationalen
Verpflichtungen der NATO sowie der NATO-Russland-Grundakte sind. Die NATO hat in
der Gipfelerklärung von Wales zudem dargelegt, dass sie weiterhin ein
kooperatives, konstruktives Verhältnis zu Russland anstrebt, wenngleich die
Bedingungen hierfür derzeit nicht gegeben sind.
8. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Gleichrangigkeit der
Herausforderungen bzw. Bedrohungen für die NATO, wie sie der NATO-
Generalsekretär Jens Stoltenberg beschreibt (
www.nato.int/cps/en/natohq/
opinions_131283.htm?selectedLocale=en)?
Wie gewichtet und wie priorisiert sie diese Herausforderungen?
Welche Rolle schreibt sie in ihren eigenen Anstrengungen, diesen
Herausforderungen zu begegnen, dem militärischen Bündnis NATO zu?
9. Wenn ja, welche konkreten Waffengattungen und Truppenteile der
Bundeswehr werden aus Sicht der Bundesregierung zur Bekämpfung dieser
Herausforderungen benötigt (bitte nach Art und Umfang der potentiellen Einsätze
und Einsatzgebiete ausführen)?
Die Fragen 8 und 9 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die gegenwärtigen sicherheitspolitischen Herausforderungen, vor denen die
NATO steht, sind vielfältig und liegen unter anderem im russischen Vorgehen in
der Ukraine-Krise begründet sowie in den Entwicklungen in der südlichen
Nachbarschaft der Allianz. Daher unterstützt die Bundesregierung den 360-Grad-
Ansatz der NATO, allen Herausforderungen, denen die Allianz und ihre
Mitgliedstaaten ausgesetzt sind, angemessen zu begegnen und sicherzustellen, dass sie der
Verantwortung zur kollektiven Verteidigung nötigenfalls jederzeit nachkommen
kann.
Zur Infragestellung der regelbasierten europäischen Sicherheitsordnung durch
Russland und die Reaktion der NATO hierauf wird auf die Antwort zu Frage 7
verwiesen. Deutschland beteiligt sich an den Rückversicherungs- und
Anpassungsmaßnahmen der Allianz unter anderem durch die geplante Übernahme der
Verantwortung als Rahmennation für die künftige rotierende Vornepräsenz des
Bündnisses, voraussichtlich in Litauen, die verstärkte Teilnahme am Air Policing
Baltikum und an Übungen, vor allem im östlichen Bündnisgebiet.
Sicherheitsherausforderungen für die südliche Nachbarschaft der NATO
bestehen insbesondere durch verbreitete Instabilität, internationalen Terrorismus und
die Proliferation von unter anderem Massenvernichtungswaffen und deren
Trägersystemen. Terroristische Organisationen wie der sogenannte Islamische Staat
(IS) haben in Irak, Syrien und Libyen Rückzugsräume gefunden, die auch für
Attentate in Mitgliedstaaten der NATO genutzt werden. Die NATO begegnet den
Herausforderungen aus dem Süden unter anderem durch die Unterstützung
besonders betroffener Staaten in der Stärkung ihrer Verteidigungskapazitäten,
durch den Aufbau einer Raketenabwehr zum Schutz vor ballistischen Raketen
sowie durch maritime Präsenz- und Überwachungsmissionen. Die
Bundesregierung beteiligt sich unter anderem an den Aktivitäten des Bündnisses in der
Ägäis, der Seeraumüberwachungsmission im Mittelmeer Operation ACTIVE
ENDEAVOUR mit Schiffen und Flugzeugbesatzungen sowie an der
Ausbildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmission RESOLUTE SUPPORT in
Afghanistan.
Der noch laufende Verteidigungsplanungsprozess der NATO wird Aufschluss
über die benötigten Kräfte geben.
Im Übrigen wird die Bundesregierung im Weißbuch 2016 ihre Analyse der
sicherheitspolitischen Herausforderungen und der Anstrengungen, diesen zu
begegnen, ebenso darlegen wie die Bedeutung, die sie der NATO für die Sicherheit
Deutschlands zumisst.
10. NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg hat in Bezug auf die Erweiterung
der NATO zum Ausdruck gebracht, dass „die Tür auch für andere Staaten
offenbleibt“, welche Position wird die Bundesregierung bezüglich der
Beitrittsbegehren der Ukraine oder Georgien auf dem Gipfel in Warschau
vertreten?
a) Falls die Bundesregierung die Beitritte befürwortet, welche Zeitpläne sind
dafür angedacht?
b) Inwieweit haben die genannten Länder die Kriterien für einen Beitritt zur
NATO heute bereits erfüllt?
Die Fragen 10 bis 10b werden gemeinsam beantwortet.
Die Außenminister der NATO-Mitgliedstaaten haben in ihrer Erklärung zur
Politik der „Offenen Tür“ der Allianz vom 2. Dezember 2015 bekräftigt, dass jedem
europäischen Land, das eine NATO-Mitgliedschaft anstrebt, die Möglichkeit
eines Beitritts gemäß Artikel 10 des Washingtoner Vertrages offen steht
(
www.nato.int/cps/en/natohq/official_texts_125591.htm?selectedLocale=en). Die
Bundesregierung steht zu dieser Aussage und zu den Beschlüssen früherer
NATO-Gipfeltreffen in Bezug auf Georgien und die Ukraine, einschließlich der
Notwendigkeit eines Mitgliedschaftsaktionsplanes als Vorbedingung für eine
Einladung zum Beitritt.
Die Frage eines NATO-Beitritts Georgiens oder der Ukraine steht nicht auf der
Tagesordnung des Gipfels in Warschau. Der Schwerpunkt der NATO-
Partnerschaft mit Georgien liegt derzeit auf praktischen Heranführungsmaßnahmen im
Rahmen des auf dem Gipfeltreffen in Wales 2014 beschlossenen „Substantiellen
NATO-Georgien-Pakets“. Für die Erteilung eines Mitgliedschaftsaktionsplans an
Georgien gibt es derzeit keinen Konsens in der Allianz. Die ukrainische
Regierung selbst legt den Fokus derzeit auf die Umsetzung notwendiger Reformen im
Sicherheits- und Verteidigungssektor und strebt vor einem Referendum über
einen möglichen NATO-Beitritt zunächst die Anpassung an NATO-Standards bis
zum Beginn der 2020er Jahre an.
11. Auf dem NATO-Gipfel in Wales 2014 hat auch Deutschland sich
verpflichtet, bis 2024 seine Militärausgaben in Richtung 2 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu steigern, kann die Bundesregierung quantifizieren, in
welchen Schritten der Anstieg um aktuell ca. 0,7 Prozentpunkte des BIP erreicht
werden soll?
Welche Mittelfristplanung verfolgt die Bundesregierung für den
Einzelplan 14, und welche Planungen für den Einzelplan 14 gibt es für den
Zeitraum über die aktuelle mittelfristige Finanzplanung hinaus bis 2024 (etwa
Planungsdokument des BMVg oder nachgeordneten Bereichs)?
Die Bundesregierung hat den Trend sinkender Verteidigungsausgaben seit dem
NATO-Gipfel in Wales beendet. Der fünfzigste Finanzplan, der im März 2016 in
seinen Eckwerten beschlossen wurde, weist erneut deutliche Steigerungen in der
Finanzplanlinie für den Einzelplan 14 auf.
Die Bundesregierung strebt eine Berücksichtigung der gestiegenen
verteidigungs- und sicherheitspolitischen Anforderungen im Rahmen der
finanzplanerischen Möglichkeiten des Gesamthaushalts an. Mit dem Bericht zur
aufgabenorientierten Ausstattung der Bundeswehr wurde dem Parlament bereits ein
wesentliches Planungsergebnis vorgelegt, das über die aktuelle mittelfristige
Finanzplanung hinaus reicht.
12. Ist es das Ziel der Bundesregierung, bis 2024 2 Prozent des BIP zu
erreichen?
Falls nicht, welche Zielmarke hat sich die Bundesregierung gesetzt?
Vorrangiges Ziel der Bundesregierung ist eine bedarfsgerecht ausgestattete
Bundeswehr, damit sie die ihr übertragenen Aufgaben – auch im Rahmen der
Bündnisverpflichtungen – erfüllen kann. Die Bundesregierung steht zu der auf dem
NATO-Gipfel in Wales getroffenen Absichtserklärung, den Rückgang der
Verteidigungsmaßnahmen aufzuhalten und sich innerhalb von zehn Jahren in
Richtung der Erreichung des Zwei-Prozent-Ziels zu bewegen, und strebt an, diese in
der Finanzplanung angemessen zu berücksichtigen.
13. Welche personellen und materiellen Bedarfe ergeben sich aus der genannten
doppelten Herausforderung?
Mittel in welcher Höhe sind zur Deckung dieses zusätzlichen Bedarfs
erforderlich?
Wie verteilen sich die auf die beiden Bereiche Herausforderungen im Osten
und „Herausforderungen an der südlichen Peripherie“?
Die deutschen Beiträge in der NATO sind Ausdruck der Bündnissolidarität
Deutschlands und bereits heute eine wichtige Aufgabe der Bundeswehr im
Kontext der Landes- und Bündnisverteidigung wie auch der Krisenbewältigung und
Konfliktverhütung. Diese Aufgabe wird jetzt und in Zukunft aus einem
einheitlichen Kräftedispositiv heraus geleistet. Die Anforderungen an dieses
Kräftedispositiv werden absehbar wachsen. Daher sind notwendige Anpassungen
beispielsweise hinsichtlich des Umfangs und der zeitlichen Verfügbarkeit Gegenstand
laufender Untersuchungen. Erste Ergebnisse liegen mit dem Bericht des
Bundesministeriums der Verteidigung zur aufgabenorientierten Ausstattung der
Bundeswehr und den Entscheidungen zur Trendwende Personal vor. Sich daraus
ergebende personelle und materielle Bedarfe werden als Teil der Bedarfsentwicklung
der Bundeswehr insgesamt in das jährliche Verfahren zur Aufstellung des
Haushalts und der mittelfristigen Finanzplanung eingebracht.
14. Welche Rolle spielt die seit Jahren ausstehende Erreichung des 0,7-Prozent-
Ziels bei der Entwicklungshilfe für die Bewältigung der Gefahren aus
Staatszerfall und Terrorismus im Süden?
Die Früherkennung und Verhinderung von Staatszerfall sowie die Stabilisierung
fragiler oder zerfallener Staaten erfordern einen vernetzten Ansatz. Der vernetzte
Ansatz ist zentrale Richtschnur des Handelns der Bundesregierung. Er bedeutet,
dass alle zivilen und militärischen Instrumente vor, während und nach der
Stabilisierung akuter Krisen so eng wie möglich aufeinander abgestimmt werden. Dies
gilt für außenpolitische Initiativen, die Entwicklungszusammenarbeit
einschließlich der Übergangshilfe sowie für deutsches militärisches und polizeiliches
Engagement.
In diesem Zusammenhang stehen der Bundesregierung im Jahr 2016 im
Einzelplan 05 Haushaltsmittel in Höhe von 2,845 Mrd. Euro (einschließlich 400 Mio.
Euro überplanmäßiger Mittel) zur Sicherung von Frieden und Stabilität zur
Verfügung. Aus dem Einzelplan 23 wurden im Jahr 2015 Mittel in Höhe von 1,3 Mrd.
Euro für Frieden und Sicherheit verausgabt.
Es ist weiterhin das Ziel der Bundesregierung, die ODA-Quote („Official
Development Assistance“, derzeit 0,52 Prozent des Bruttonationaleinkommens) und
damit die Ausgaben für die Entwicklungszusammenarbeit in den kommenden
Jahren weiter dem „0,7 Prozent-Ziel“ anzunähern (Anteil der ODA-Mittel am
Bruttonationaleinkommen).
15. Wie wird Russland nach Einschätzung der Bundesregierung auf die
geplanten „Reassurance and deterrence“-Maßnahmen der NATO reagieren?
a) Welche konkreten Maßnahmen oder Planungen Russlands sind der
Bundesregíerung bekannt?
b) Welche Reaktion darauf plant die NATO nach Einschätzung der
Bundesregierung?
Die Fragen 15 bis 15b werden gemeinsam beantwortet.
Die beim Gipfel in Wales beschlossenen Rückversicherungs- und
Anpassungsmaßnahmen und die in Warschau zu beschließenden Maßnahmen sind
Reaktionen der NATO auf die völkerrechtswidrige Annexion der Krim, die fortgesetzte
Destabilisierung der Ostukraine und die signifikant erhöhten militärischen
Aktivitäten Russlands während der letzten Jahre. Die Maßnahmen der NATO sind
defensiv, verhältnismäßig und stehen im Einklang mit internationalen
Verpflichtungen, einschließlich jenen der NATO-Russland-Grundakte.
Die NATO-Maßnahmen bewegen sich im Rahmen der NATO-Russland-
Grundakte; im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. Russland hat sich
in der NATO-Russland-Grundakte zu ähnlicher Zurückhaltung bei der
Stationierung konventioneller Kräfte in Europa verpflichtet.
Die NATO-Reaktion auf das russische Verhalten seit 2014 verfolgt in einem
Doppelansatz sowohl die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit als auch die
Aufrechterhaltung von Kommunikationskanälen zur Fortsetzung des Dialogangebots und
der Vermeidung von militärischen Zwischenfällen.
16. Welche konkreten Stationierungen bzw. temporären Verbringungen von
NATO-Verbänden in Osteuropa ergeben sich aus den Beschlüssen des
NATO-Gipfels in Wales 2014, und bis wann werden diese abschließend
realisiert werden (bitte detailliert nach Ort, Personal und Waffengattungen
aufführen)?
Der von der NATO in Reaktion auf das russische Vorgehen beschlossene
„Readiness Action Plan“ (RAP) sieht die Weiterentwicklung des bestehenden
Multinationalen Korps-Hauptquartiers Nordost in Polen (Stettin), die Etablierung
von NATO-Aufnahmestäben und NATO-Unterstützungselementen („NATO
Force Integration Units“, NFIU) in Polen (Bydgoszcz), Estland (Tallinn),
Lettland (Riga), Litauen (Wilna), Rumänien (Bukarest), Bulgarien (Sofia), der
Slowakei (Bratislava) und Ungarn (Szekesfehervar), sowie die Aufstellung eines
Multinationalen Divisionshauptquartiers Südost in Rumänien (Bukarest) vor.
Die ebenfalls im Rahmen des RAP beschlossene Erhöhung der Übungsdichte
führt nicht zu einer dauerhaften Stationierung von Kräften. Die Entsendung von
rotierenden Kompanien ins östliche Bündnisgebiet durch einzelne Verbündete
seit der Ukraine-Krise erfolgt auf bilateraler Basis. Diese Kräfte dienen der
Rückversicherung der besonders exponierten Bündnispartner und nehmen unter
anderem an Übungen der Alliierten und der NATO vor Ort teil.
Die Beantwortung eines Teils dieser Frage kann nicht offen erfolgen, da es sich
zum einen um Angaben aus einem eingestuften NATO-Dokument und zum
anderen um Aktivitäten anderer Staaten im Zusammenhang mit NATO-Übungen
handelt, von deren Einverständnis zur Veröffentlichung nicht selbstverständlich
ausgegangen werden kann. Das Bekanntwerden dieser Informationen kann für
die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein, entsprechen ist der
Beitrag als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des
Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz
von Verschlusssachen (§ 3 VS-Anweisung – VSA) mit dem Grad „VS-
Vertraulich“ eingestuft. Es wird insoweit auf die in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages hinterlegte Antwort verwiesen.
Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung
eingesehen werden.
17. Welche darüber hinausgehende Präsenz von NATO-Truppen oder Truppen
von NATO-Staaten in Osteuropa ist in den nächsten Jahren nach Kenntnis
der Bundesregierung bereits geplant?
Beim NATO-Gipfel in Warschau im Juli 2016 soll eine verstärkte Präsenz in den
drei baltischen Staaten und Polen indossiert werden. Sie sieht die Etablierung von
multinationalen rotierenden Verbände in Polen und den drei baltischen Staaten
vor. Darüber hinaus planen Rumänien und Bulgarien die Aufstellung eines
Verbandes unter Einbeziehung eigener Kräfte und unter freiwilliger Beteiligung
weiterer Alliierter.
Die USA haben die Entsendung einer zusätzlichen rotierenden Brigade ab
Februar 2017 nach Europa angekündigt.
18. Welche Übungen und Manöver sind nach Kenntnis der Bundesregierung für
die Jahre 2017 ff. in den östlichen Mitgliedstaaten geplant bzw. in Planung?
Welche Länder und welche Waffengattungen werden sich daran beteiligen,
und wo sind die Übungsgebiete (bitte auflisten)?
Die Beantwortung der Frage kann nicht offen erfolgen, da es sich zum einen um
Angaben aus einem eingestuften NATO-Dokument und zum anderen um
Aktivitäten anderer Staaten im Zusammenhang mit NATO-Übungen handelt, von deren
Einverständnis zur Veröffentlichung nicht selbstverständlich ausgegangen
werden kann. Das Bekanntwerden dieser Informationen kann für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland schädlich sein, entsprechen ist der Beitrag als
Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des
Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von
Verschlusssachen (§ 3 VS-Anweisung – VSA) mit dem Grad „VS-Vertraulich“ eingestuft.
Es wird insoweit auf die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
hinterlegte Antwort verwiesen.*
19. Inwieweit unterscheidet sich die Größe der Truppenpräsenzen der NATO in
Osteuropa von der Größe vor dem NATO-Gipfel 2014 in Wales und von der
Größe zum Zeitpunkt der NATO-Osterweiterung am 29. März 2004?
Der beim NATO-Gipfel in Wales beschlossene „Readiness Action Plan“ zur
Rückversicherung der östlichen Alliierten und zur Anpassung der Allianz sieht
keine spezifischen Größenordnung vor. Seit 2014 wurden in diesem Rahmen
Maßnahmen zur Rückversicherung ergriffen, darunter eine Erhöhung der
Übungsdichte und die Einrichtung von NATO Aufnahmestäben (NFIU). In
diesem Zusammenhang wird außerdem auf die Antworten zu den Fragen 16 und 17
verwiesen.
Das Air Policing Baltikum wurde mit dem Beitritt Estlands, Lettlands und
Litauens 2004 aufgenommen, derzeit sind sechs Luftfahrzeuge beteiligt, der Einsatz
erfolgt rotierend unter den Verbündeten.
Die nationalen Streitkräfte der 1999 und 2004 beigetretenen Staaten sind in dieser
Aufstellung nicht enthalten.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung
eingesehen werden.
20. Ab welchem Ausmaß permanenter Rotation muss von einer Präsenz
ausgegangen werden, die einer Stationierung gleichkommt, die durch die NATO-
Russland-Akte ausgeschlossen ist?
In der NATO-Russland-Grundakte verpflichtet sich die NATO dazu „dass das
Bündnis in dem gegenwärtigen und vorhersehbaren Sicherheitsumfeld seine
kollektive Verteidigung und andere Aufgaben eher dadurch wahrnimmt, dass es die
erforderliche Interoperabilität, Integration und Fähigkeit zur Verstärkung
gewährleistet, als dass es zusätzlich substantielle Kampftruppen dauerhaft
stationiert.“
Die Rückversicherungsmaßnahmen und die Ausgestaltung der verstärkten
Präsenz in den drei baltischen Staaten und Polen geschehen auf Rotationsbasis und
sind keine permanente, auf Dauer angelegte feste Stationierung von substantiellen
Kampftruppen. Es ist Konsens in der NATO, dass diese als Reaktion auf das
russische Vorgehen in der Ukraine beschlossenen Maßnahmen im Rahmen der
Selbstverpflichtung der NATO-Russland-Grundakte liegen.
21. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die
Mobilisierungsfähigkeiten der russischen Armee, insbesondere bei sogenannten snap exercises
in den letzten drei Jahren?
Wie sind diese im Vergleich zu den Mobilisierungsfähigkeiten der VJTF zu
bewerten?
Im Rahmen der Reform der NATO-Reaktionskräfte („NATO Response Force“,
NRF), insbesondere der Schaffung der besonders schnell verlegbaren „Very High
Readiness Joint Task Force“ (VJTF), hat die NATO ihre Reaktionszeiten
erheblich verkürzt: Die VJTF ist in etwa fünf bis sieben Tagen verlegebereit, besonders
schnelle Elemente innerhalb von 48 bis 72 Stunden.
Die Beantwortung eines Teils dieser Frage kann nicht offen erfolgen, da es sich
zum einen um Angaben aus einem eingestuften NATO-Dokument und zum
anderen um Aktivitäten anderer Staaten im Zusammenhang mit NATO-Übungen
handelt, von deren Einverständnis zur Veröffentlichung nicht selbstverständlich
ausgegangen werden kann. Das Bekanntwerden dieser Informationen kann für
die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein, entsprechen ist der
Beitrag als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des
Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz
von Verschlusssachen (§ 3 VS-Anweisung – VSA) mit dem Grad „VS-
Vertraulich“ eingestuft. Es wird insoweit auf die in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages hinterlegte Antwort verwiesen.
22. Inwieweit sieht die Bundesregierung die Maßnahmen des Readiness-Action-
Plan, beschlossen in Wales 2014, als geeignet für den Umgang mit derzeit in
der Diskussion befindlichen hybriden Konfliktszenarien an?
Die Hauptmerkmale hybrider Konfliktszenarien bestehen in der Kombination von
unterschiedlichen Formen und Methoden des Konfliktaustrags, unter anderem
von militärischen und nicht-militärischen Mitteln. Die Maßnahmen des
„Readiness Action Plan“ sind damit ein Teil der möglichen Antwort auf die Vielzahl der
hybriden Bedrohungen, zu denen unter anderem asymmetrische Einsatzformen,
Propaganda und Desinformation oder auch Cyberattacken und -sabotage und die
Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung
eingesehen werden.
Nutzung des Informationsraums gehören. Die NATO hat daher neben dem
„Readiness Action Plan“ eine Strategie zum Umgang mit hybrider Kriegsführung
und einen dazugehörigen Implementierungsplan erarbeitet. Zudem verweist die
Allianz auf die Eigenverantwortung der Nationen bei der Resilienzstärkung und
dem Umgang mit solchen Bedrohungen und bekräftigt die Notwendigkeit von
multilateraler Zusammenarbeit, insbesondere etwa von EU und NATO beim
Umgang mit hybriden Konfliktszenarien.
23. Welchen Beitrag kann und sollte die NATO nach Auffassung der
Bundesregierung mit Blick auf die „Bedrohungen“ im Osten leisten, und welche
Instrumente sind nach Ansicht der Bundesregierung hierzu besonders
geeignet?
Die NATO hat auf die völkerrechtswidrige Annexion der Krim und die
Destabilisierung der Ostukraine durch Russland mit defensiven Rückversicherungs- und
Anpassungsmaßnahmen reagiert, die als „Readiness Action Plan“ 2014 beim
Gipfel in Wales angenommen worden sind. Es ist geplant, beim Gipfel in
Warschau im Juli 2016 zudem eine verstärkte rotierende Präsenz in den drei
baltischen Staaten und Polen zu beschließen. All diese Maßnahmen sind defensiv,
verhältnismäßig und stehen im Einklang mit internationalen Verpflichtungen der
NATO, insbesondere der NATO-Russland-Grundakte und sind nach Ansicht der
Bundesregierung eine adäquate Anpassung an das derzeitige europäische
Sicherheitsumfeld.
a) Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Spannungen
zwischen der NATO und Russland den jüngsten Beitritt Montenegros zur
Allianz?
Russland und die NATO haben das Prinzip der freien Bündniswahl aus der
Helsinki-Schlussakte von 1975 in der Charta von Paris (1990) und in der NATO-
Russland-Grundakte von 1997 bekräftigt. Was die am 2. Dezember 2015 von den
NATO-Außenministern ausgesprochene Beitrittseinladung an Montenegro und
die Unterzeichnung des Beitrittsprotokolls durch die NATO-Außenminister am
19. Mai 2016 betrifft, so können gemäß Artikel 10 des Nordatlantikvertrages die
NATO-Mitgliedstaaten „durch einstimmigen Beschluss jeden anderen
europäischen Staat, der in der Lage ist, die Grundsätze dieses Vertrags zu fördern und
zur Sicherheit des nordatlantischen Gebiets beizutragen, zum Beitritt einladen“.
Die Einladung Montenegros richtet sich nicht gegen Dritte.
b) Sollen nach Auffassung der Bundesregierung neben Elementen der
Abschreckung des Dialogs auch Maßnahmen zur gegenseitigen Entspannung
und Annäherung ergriffen werden?
Wovon ist dies abhängig?
Wenn nein, warum nicht?
Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der NATO oder seitens
der Russischen Föderation in den letzten zwölf Monaten Versuche
gegeben, auf die jeweils andere Seite mit Initiativen zur Entspannung
zuzugehen, die sich ausdrücklich auf der Ebene NATO – Russland bewegten und
nicht bilateral angelegt waren?
Welche waren bzw. sind das?
Die NATO verfolgt einen Doppelansatz, der die Stärkung der
Verteidigungsfähigkeit mit Angeboten des Dialogs, inklusive Transparenz und
Risikoverminderung verbindet. Dies betonten die Staats- und Regierungschefs in Wales und auch
der NATO-Generalsekretär in seinen Aussagen, dass sich Stärke und Dialog mit
Russland nicht ausschließen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4
verwiesen.
24. Mit welchen Instrumenten und Maßnahmen sollte die NATO nach Ansicht
der Bundesregierung dem „Kampf gegen ISIS und dem Terrorismus im
Süden“ begegnen, und inwiefern ist die NATO hierzu strukturell adäquat
aufgestellt?
a) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ein direktes Engagement
der NATO in der Region des Nahen Ostens kontraproduktiv sein könnte?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
b) Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, den Kampf gegen IS/Daesh
stärker auf die NATO selbst abzustützen, statt dies über die gebildete
internationale „Anti-IS-Koalition“ zu tun?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
c) Wird die Bundesregierung sich für ein Mandat des UN-Sicherheitsrates
für den Kampf gegen den IS stark machen?
Wenn ja, wie sieht der Zeitplan dafür aus?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 24 bis 24c werden zusammengefasst beantwortet.
Die NATO unterhält im Rahmen der Istanbuler Kooperationsinitiative, des
Mittelmeer-Dialogs sowie der sogenannten „Partners across the Globe“ etablierte
Partnerschaftsbeziehungen mit Partnern der südlichen Nachbarschaft. Darunter
befinden sich auch Partner, die von Instabilitäten und Gewalt durch den
sogenannten „Islamischen Staat“ (IS) besonders betroffen, zum Teil selbst im Kampf
gegen den IS engagiert sind. Besonders exponierten Partnern wir Irak und
Jordanien leistet die Allianz auf deren Bitte hin im Rahmen der NATO-
Ertüchtigungsinitiative („Defence Capactiy Building Initiative“) Unterstützung zur Stärkung
der eigenen Verteidigungskapazitäten. NATO-Ertüchtigungsmaßnahmen
beinhalten beispielsweise Ausbildungsunterstützung im Sinne des „train the trainers“-
Ansatzes in den Bereichen Militärmedizin, Entschärferwesen oder
Sicherheitssektorberatung.
Eine mögliche Unterstützung der Anti-IS-Koalition durch das „Airborne Warning
and Control System“ (AWACS) der NATO als Beitrag zur Luftlagebilderstellung
oder zur Luftraumkoordinierung wird derzeit in den NATO-Gremien geprüft.
Aus Sicht der Bundesregierung liegt durch Resolution 2249 (2015) des
Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eine völkerrechtliche Grundlage zur
Bekämpfung des sogenannten IS vor.
25. Laut Generalsekretär Jens Stoltenberg werden derzeit für ein mögliches
NATO-Engagement im zentralen Mittelmeer folgende Aufgaben erwogen:
Überwachung, Abriegelung („interdiction“), Anti-Terror-Maßnahmen und
Unterstützung für Operation EUNAVFOR MED („Sophia“) (
www.nato.int/
cps/en/natohq/opinions_131054.htm), befürwortet die Bundesregierung eine
solche Ausdehnung der NATO-Präsenz im zentralen Mittelmeer (bitte zu
den einzelnen Aufgabenbereichen Stellung nehmen)?
a) Wenn ja, für welche Art und welchen Umfang setzt die Bundesregierung
sich ein?
b) Wenn ja, welchen Beitrag sollen deutsche Kräfte dabei leisten?
Die NATO arbeitet zurzeit an der Transition der Operation ACTIVE ENDEAVOUR
(OAE) im Mittelmeer. Die Mission wird zu einer maritimen Sicherheitsoperation
auf der Basis der Maritimen Strategie der NATO von April 2011 umgewandelt.
Bereits heute leistet OAE einen Beitrag zur Erstellung eines maritimen
Lagebilds im Mittelmeer, dieser Auftrag soll fortgesetzt werden. Ob und wie die
NATO im Rahmen von OAE oder ihrer Nachfolgeoperation die EU-Operation
EUNAVFOR Med/Operation SOPHIA unterstützen kann, wird zurzeit von der
NATO geprüft. Die Bundesregierung setzt sich für einen komplementären und
unterstützenden Beitrag der NATO ein. Welchen Beitrag deutsche Kräfte leisten
können, kann erst nach Abschluss der Transition bewertet werden.
26. Teilt die Bundesregierung die Ansicht des NATO-Generalsekretärs Jens
Stoltenberg, dass der Rückgang der Zahlen täglich in Griechenland
ankommender Geflüchteter im April 2016 im Vergleich zum Vormonat um
90 Prozent gesunken sind, Folge der NATO-Operation in der Ägäis ist
(
www.nato.int/cps/en/natohq/opinions_130923.htm)?
Der Rückgang der täglich über den Seeweg auf den griechischen Inseln
ankommenden Personen ist auf eine Vielzahl von Faktoren zurückzuführen, wobei nach
Ansicht der Bundesregierung die NATO-Aktivität in der Ägäis maßgeblich zu
diesem Rückgang beigetragen hat.
27. Wie viele der Schlepperei verdächtige Personen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit Beginn der NATO-Operation in der Ägäis im
Einsatzgebiet der Mission verhaftet?
a) Welchen Beitrag haben dabei Hinweise von den dort agierenden NATO-
Verbänden geleistet?
b) Welcher Art und welchen Umfangs war die deutsche Beteiligung?
c) In welchen Staaten wurden gegen diese der Schlepperei verdächtigten
Personen Gerichtsverfahren eröffnet?
d) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Verfahren, wie
hoch die Anzahl der rechtskräftig Verurteilten, der inzwischen
Freigelassenen beziehungsweise der schwebenden Verfahren?
Die Fragen 27 bis 27d werden gemeinsam beantwortet.
Die Verhaftung von der Schlepperei verdächtigten Personen ist nicht Bestandteil
der NATO-Aktivität in der Ägäis. Gesichtete Boote werden den zuständigen
Küstenwachen der Anrainer und der europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX
gemeldet. Informationen, die Aufschluss darüber geben, ob auf diesen Booten
Personen durch die zuständigen Behörden der Anrainer verhaftet werden, liegen
der Bundesregierung nicht vor.
28. Wie wirkt sich die NATO-Operation in der Ägäis nach Einschätzung der
Bundesregierung auf das Verhältnis zwischen Griechenland und der Türkei
aus?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Kooperation im Rahmen der
NATO-Aktivität in der Ägäis die Chance eröffnet, die politische und militärische
Kooperation zwischen der Türkei und Griechenland weiter zu verbessern.
29. Kann die Bundesregierung Berichte bestätigen, dass es in den letzten
Monaten vermehrt zu Verletzungen griechischen Hoheitsgebietes durch türkisches
Militär gekommen ist?
a) Wie viele Vorkommnisse dieser Art sind der Bundesregierung im Jahr
2016 bekannt?
b) Welche Position nimmt die Bundesregierung hierzu ein?
Die Fragen 29 bis 29b berühren Aspekte der territorialen Zugehörigkeit
bestimmter Gebiete zu Griechenland oder der Türkei. Die Bundesregierung kommentiert
Territorialfragen zu Gebieten von Bündnispartnern nicht.
30. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des britischen NATO-
Botschafters Adam Thomson, dass die Eskalation von konventioneller zu nuklearer
Kriegsführung von der NATO in gemeinsamen konventionellen und
nuklearen Simulationen geübt werden solle (
www.telegraph.co.uk/news/uknews/
defence/11920563/Britain-backs-return-of-Cold-War-nuclear-drills-as-Nato-
hardens-against-Russia.html)?
31. Wenn ja, setzt die Bundesregierung sich für die Wiedereinführung solcher
gemeinsamen Übungen für Befehlshaber der nuklearen und konventionellen
Streitkräfte ein?
Die Fragen 30 und 31 werden aufgrund ihres inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die NATO-Nuklearpolitik unterliegt den verpflichtenden Geheimhaltungsregeln
des Bündnisses, an die auch die Bundesregierung gebunden ist, weshalb die
Bundesregierung Aussagen zu etwaigen nuklearen Übungen nicht kommentiert.
32. Welche Auswirkungen auf die nukleare Abrüstung in Europa hat die
Modernisierung der US-Atomwaffen in Deutschland nach Ansicht der
Bundesregierung?
33. Setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der NATO für eine Reduzierung
der in Europa stationierten amerikanischen Atomwaffen ein?
34. Hält die Bundesregierung an ihrem langfristigen Ziel fest, auf einen Abzug
der US-Atomwaffen in Deutschland hinzuwirken?
Falls ja, welche konkreten Schritte werden von Seiten der Bundesregierung
dazu unternommen?
Die Fragen 32, 33 und 34 werden aufgrund ihres inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die USA haben in ihrer „Nuclear Posture Review“ von 2010 ein Programm zur
Lebensdauerverlängerung beschlossen, das den gesamten Nuklearkomplex
umfasst. Teil dieses Programms ist auch eine Lebensdauerverlängerung der
zwischen 1978 und 1990 eingeführten nichtstrategischen US-Nuklearwaffen in
Europa. Das Programm folgt den Vorgaben des amerikanischen Präsidenten, keine
neuen Einsatzzwecke oder militärischen Fähigkeiten zu schaffen, das bestehende
Dispositiv aber glaubwürdig und in höchstem Maße sicher zu halten, solange es
Seiner bedarf. Die Bundesregierung hat bereits wiederholt hierzu Stellung
genommen.
Die Bundesregierung bleibt dem Ziel verpflichtet, die Bedingungen für eine Welt
ohne Nuklearwaffen zu schaffen und setzt sich seit vielen Jahren gegenüber den
Nuklearwaffenstaaten und in den internationalen Abrüstungsgremien für
konkrete Fortschritte bei der nuklearen Abrüstung und deren Verifikation ein.
Die Grundsätze der NATO-Nuklearpolitik sind im Strategischen Konzept der
Allianz aus dem Jahr 2010 und im sogenannten Deterrence and Defence Posture
Review (DDPR) von 2012 verankert. Der NATO Gipfel in Wales 2014 hat die
wesentlichen Aussagen zu nuklearer Abschreckung bestätigt. Solange
Kernwaffen als Instrument der Abschreckung im strategischen Konzept der NATO eine
Rolle spielen, hat die Bundesregierung ein Interesse daran, an den strategischen
Diskussionen und Planungsprozessen der Allianz teilzuhaben.
Die USA haben ihr Arsenal an nichtstrategischen Nuklearwaffen seit Ende des
Kalten Krieges stark reduziert und wiederholt darauf hingewiesen, dass das
verbleibende russische Arsenal an nichtstrategischen Nuklearwaffen weit
umfangreicher ist als das Amerikanische. Auch hat die US-Regierung Russland
wiederholt Gespräche zur nuklearen Abrüstung angeboten – etwa 2013 durch Präsident
Obama in Berlin.
Die Bundesregierung bedauert, dass die russische Seite bislang nicht auf diese
Gesprächsangebote eingegangen ist, zumal sie erfolgreiche Abrüstungsgespräche
zwischen den USA und Russland zur verifizierbaren Abrüstung nichtstrategischer
Nuklearwaffen als wichtigen Schritt sieht, um dem Ziel eines Abzugs der in
Europa stationierten nichtstrategischen amerikanischen Nuklearwaffen näher zu
kommen.
35. Welche nationalen Ziele verfolgt die Bundesregierung im Rahmen der
Diskussionen über das NATO-Raketenabwehrsystem?
Die NATO-Raketenabwehr ist rein defensiv ausgerichtet und dient dem Schutz
von Bevölkerungen, Truppen und Territorien der europäischen NATO-Staaten
vor der wachsenden Bedrohung, die von der Proliferation ballistischer Raketen
und entsprechender Technologie ausgeht. Die NATO hat daher bereits auf dem
Gipfel von Lissabon 2010 mit Zustimmung der Bundesregierung beschlossen, als
Beitrag zur Erfüllung ihrer Verpflichtung zur kollektiven Verteidigung auch
Fähigkeiten zur Abwehr ballistischer Raketen aufzubauen. Die Gipfel von Chicago
2012 und Wales 2014 haben diese Beschlüsse bestätigt. Deutschland beteiligt sich
an der NATO-Raketenabwehr derzeit durch freiwillige Beiträge mit einem
Kontingent des Luftverteidigungssystems PATRIOT zum Schutz vor ballistischen
Flugkörpern kurzer Reichweite und dem Sitz des Kontroll- und Führungssystems
der NATO-Raketenabwehr auf dem NATO Luftwaffenhauptquartier Ramstein.
Die Bundesregierung hat sich in den letzten Jahren immer wieder für einen Dialog
mit Russland in dieser Frage eingesetzt. Auch auf maßgebliches deutsches
Betreiben hin hat die NATO Russland einen gemeinsamen Kooperationsrahmen zur
Raketenabwehr auf dem Gipfel in Chicago 2012 angeboten. Zum Bedauern der
Bundesregierung hat Russland die Zusammenarbeit mit der NATO im Rahmen
des NATO-Russland-Rats zum Thema Raketenabwehr im Oktober 2013 einseitig
eingestellt. Die Bundesregierung setzt sich dennoch weiter für einen Dialog mit
Russland im Rahmen des NATO-Russland-Rats auf Botschafter-Ebene ein –
auch zum Thema Raketenabwehr.
36. Welche derzeitigen Bedrohungsszenarien rechtfertigen aus Sicht der
Bundesregierung die Aufrechterhaltung des deutschen Beitrags am NATO-
Raketenabwehrsystem?
Die NATO-Raketenabwehr ist eine langfristige Investition des Bündnisses und
seiner Mitgliedstaaten in den Schutz vor der bereits jetzt bestehenden und
perspektivisch weiter anwachsenden Bedrohung sowohl durch Weiterentwicklung
als auch Proliferation ballistischer Raketen außerhalb des euroatlantischen
Raums. Bereits heute befindet sich eine Reihe europäischer NATO-Staaten in der
Reichweite ballistischer Raketen aus diesem Raum. Die Bundesregierung geht
davon aus, dass die Entwicklung von Reichweiten, Zielgenauigkeit, Beladung
und Zerstörungswirkung der entsprechenden Raketenprogramme in den
kommenden Jahren zunehmen wird.
37. Welche Veränderungen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung für die
Bedrohungslage Europas vor dem Hintergrund der bisher erfolgreichen
Umsetzung des Joint Comprehensive Plan of Action (JCPOA) [1], der am
14. Juli 2015 zwischen den E3/EU+3 und der Islamischen Republik Iran
vereinbart wurde?
Die NATO-Raketenabwehr ist nicht auf ein spezifisches Land ausgerichtet,
sondern soll allgemein zum Schutz vor der steigenden Bedrohung durch Entwicklung
und Proliferation ballistischer Raketen außerhalb des euroatlantischen Raums
beitragen.
Der „Joint Comprehensive Plan of Action“ (JCPOA) ist ein wichtiger Meilenstein
zur Beilegung des Konflikts um das iranische Nuklearprogramm. Das iranische
Raketenprogramm ist dagegen ausdrücklich nicht vom JCPOA erfasst. Der Iran
verfügt über ein weit entwickeltes Raketenprogramm und baut seine Fähigkeiten
im Bereich ballistischer Raketen – im Widerspruch zu den Vorgaben des
Sicherheitsrats der Vereinten Nationen – beständig aus.
38. Über welche weitreichenden Raketenfähigkeiten verfügt der Iran nach
Einschätzung der Bundesregierung
a) gegenwärtig und
b) mittelfristig?
Die Antwort auf die Frage kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen
erfolgen. Sie könnte Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Arbeitsmethoden und
Vorgehensweisen zulassen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der
Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des
gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso
schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine
Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer
wesentlichen Schwächung der dem BND zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies hätte für die Auftragserfüllung des
BND erhebliche Nachteile zur Folge. Sie kann für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Deshalb sind die entsprechenden
Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad „VS-Vertraulich“
eingestuft.
39. Welche weiteren Staaten verfügen nach Ansicht der Bundesregierung über
Raketenpotenziale, durch deren Einsatz das NATO-Bündnisgebiet bedroht
werden könnte?
a) Welche Teile Europas werden durch die Fähigkeiten weiterer Staaten
nach Ansicht der Bundesregierung gegenwärtig oder mittelfristig
bedroht?
b) Wird die Bundesrepublik Deutschland durch Fähigkeiten weiterer Staaten
gegenwärtig oder mittelfristig bedroht?
Die Antwort zu den Fragen 39 und 39b kann aus Gründen des Staatswohls nicht
offen erfolgen. Sie könnte Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche
Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen zulassen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen
der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung
des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig.
Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen
Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche
Erkenntnisse würde zu einer wesentlichen Schwächung der dem BND zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies hätte für die
Auftragserfüllung des BND erhebliche Nachteile zur Folge. Sie kann für die
Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Deshalb sind die
entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad
„VS-Vertraulich“ eingestuft.*
40. Setzt sich die Bundesregierung aktiv dafür ein, dass innerhalb der NATO
eine gemeinsame Analyse der gegenwärtigen, aber auch absehbaren
Bedrohungen durch ballistische Raketen erstellt wird?
Falls ja, wann, und in welcher Form?
Die NATO passt ihre Einschätzungen zu den unterschiedlichen
Herausforderungen und Bedrohungen für das Bündnis kontinuierlich an. Dies geschieht auch
unter Einbeziehung von nachrichtendienstlichen Erkenntnissen der NATO-
Mitgliedstaaten.
Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung
eingesehen werden.
41. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig innerhalb der
NATO Zonen unterschiedlicher Sicherheit beim Schutz von Gebieten und
Bevölkerungen durch weitreichende Raketen?
Falls ja, wie sollte nach Auffassung der Bundesregierung das Ziel des
Schutzes unterschiedlicher Gebiete und Bevölkerungszentren priorisiert werden?
a) Welchen Einfluss sollte der Deutsche Bundestag auf eine solche
Priorisierung haben?
b) Wird es nach Einschätzungen der Bundesregierung nach Fertigstellung
der zweiten Raketenabwehrbasis in Polen im Jahr 2018 innerhalb der
NATO Zonen unterschiedlicher Sicherheit beim Schutz von Gebieten und
Bevölkerungen durch weitreichende Raketen geben?
Die Fragen 41 bis 41b werden gemeinsam beantwortet.
Grundsätzlich kann kein Verteidigungssystem absoluten Schutz bieten. Die
NATO Raketenabwehr befindet sich derzeit noch im Aufbau. Abdeckung und
Schutzbereich steigen mit Zunahme der Raketenabwehrfähigkeiten und erfolgen
basierend auf der kontinuierlichen Bedrohungseinschätzung der Allianz. Sobald
die volle Abdeckung der europäischen NATO-Staaten durch das System erreicht
ist, steht aus Sicht der Bundesregierung insbesondere die Maximierung des
Schutzes von Bevölkerungszentren im Vordergrund.
Das System ist auf begrenzte Angriffe von außerhalb des euroatlantischen Raums
optimiert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 42 verwiesen.
42. Wie schätzt die Bundesregierung die technische Effektivität des NATO-
Raketenabwehrsystems gegenüber ballistischen Raketen aus dem Nahen und
Mittleren Osten ein?
43. Welches Potenzial besitzt aus Sicht der Bundesregierung das System
gegenüber russischen Mittelstreckenraketen und Interkontinental- bzw.
Langstreckenraketen?
Die Beantwortung der Fragen 42 und 43 kann nicht offen erfolgen, da es sich zum
einen um Angaben aus einem eingestuften NATO-Dokument und zum anderen
um Aktivitäten anderer Staaten im Zusammenhang mit NATO-Übungen handelt,
von deren Einverständnis zur Veröffentlichung nicht selbstverständlich
ausgegangen werden kann. Das Bekanntwerden dieser Informationen kann für die
Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein, entsprechen ist der
Beitrag als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des
Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von
Verschlusssachen (§ 3 VS-Anweisung – VSA) mit dem Grad „VS-Vertraulich“
eingestuft. Es wird insoweit auf die in der Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages hinterlegte Antwort verwiesen.
44. Welche Initiativen will die Bundesregierung anstoßen oder unterstützen, um
einen Prozess der Vertrauensbildung beim NATO-Raketenabwehrsystem
gegenüber Russland zu befördern?
Die Bundesregierung setzt sich weiter für einen Dialog mit Russland im Rahmen
des NATO-Russland-Rats auf Botschafter-Ebene ein – auch zum Thema
Raketenabwehr.
Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung
eingesehen werden.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 6 verwiesen.
45. Welche weiteren Schritte zum Ausbau des NATO-Raketenabwehrsystems
sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit
a) im Rahmen der NATO,
b) auf nationaler Ebene und
c) auf europäischer Ebene
geplant?
Die Fragen 45 bis 45c werden gemeinsam beantwortet.
Zur NATO Raketenabwehr stellen die USA im Rahmen ihres freiwilligen
Beitrags seit 2015 bis zu vier Schiffe mit dem Warn- und Feuerleitsystem AEGIS
und den seegestützten STANDARD MISSILE 3 zur Abwehr von Flugkörpern
kurzer und mittlerer Reichweite. Zudem arbeiten die USA zusammen mit
Rumänien und Polen an der Installation landgestützter Raketenabwehrsysteme. Die
Raketenabwehrstellung in Rumänien wurde im Mai 2016 fertiggestellt. Für die
Anlage in Polen ist die Grundsteinlegung erfolgt, die Fertigstellung ist ab 2018
geplant. Ein landgestütztes Radar zur Frühwarnung ist seit 2011 in der Türkei
stationiert. Großbritannien hat angekündigt, langfristig in eine bodengebundene
Radaranlage zu investieren. Dänemark und die Niederlande arbeiten derzeit an der
Fähigkeitserweiterung der Radaranlagen auf ihren Fregatten. Wann, inwieweit
und ob diese Fähigkeitsbeiträge als freiwillige Beiträge zur NATO
Raketenabwehr gemeldet werden, obliegt den jeweiligen Regierungen.
Zu den nationalen Beiträgen wird auf die Antwort zu Frage 35 verwiesen.
46. Welche weiteren Maßnahmen zum Ausbau des NATO-
Raketenabwehrsystems sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die NATO-
Mitgliedstaaten nach der geplanten Fertigstellung der zweiten Aegis-Ashore-Basis in
Polen im Jahr 2018 in Planung oder Vorbereitung?
Auf die Antwort zu Frage 45 wird verwiesen.
47. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob die in Rumänien
stationierten MK-41-Abschusssysteme auch zum Einsatz von
Marschflugkörpern geeignet sind, bzw. ist das dort vorhandene System dazu ausgelegt?
Nach Angaben der US-Regierung ist das in Rumänien stationierte „Aegis Ashore
System“ nur in der Lage Abfangraketen zu verschießen (etwa vom Typ SM-3).
Es ist nicht in der Lage, offensive Raketen zu verschießen. Abfangraketen sind
nicht mit einem Gefechtskopf mit Explosivmasse oder Sprengstoff ausgestattet,
sondern zerstören anfliegende ballistische Raketen durch den direkten
Zusammenprall und die dabei freigesetzte kinetische Energie.
Dem System fehlt nach Angaben der US-Regierung die zum Verschuss von
bodengebundenen Offensivraketen notwendige Software, sowie das
Feuerleitsystem inklusive der dafür notwendigen Feuerleitanlage. Das
Stationierungsabkommen zwischen den USA und Rumänien sieht nur die Stationierung von
Abfangraketen vor.
48. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die US-Raketenabwehrbasis im
rumänischen Deveselu personell organisiert (Organigramm mit Flags to
post), und inwiefern entsenden NATO-Mitgliedstaaten Personal dorthin?
Die Bundesregierung macht grundsätzlich keine Angaben zur personellen
Aufstellung von US-Basen in Drittstaaten. Die Raketenabwehrstellung in Deveselu
ist bislang nicht der NATO unterstellt.
49. Inwieweit finden nach Einschätzung der Bundesregierung die
Ankündigungen von Reaktionen der Russischen Föderation auf das NATO-
Raketenabwehrsystem
a) in nationalen Überlegungen,
b) in den diplomatischen Beziehungen zu Russland auf Botschafterebene
und
c) im Rahmen der Gespräche innerhalb der NATO
Berücksichtigung?
Die Fragen 49 bis 49c werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung nimmt russische Ankündigungen zu vermeintlichen
„Reaktionen“ auf den fortschreitenden Aufbau der NATO-Raketenabwehr – wie die
Allianz auch – zur Kenntnis. Aus Sicht der Bundesregierung sind Drohungen
gegen Alliierte, die freiwillige Beiträge zur NATO-Raketenabwehr leisten,
unverantwortlich und inakzeptabel. Die Bundesregierung steht im ständigen Dialog mit
russischen Gesprächspartnern auf allen Ebenen – auch zum Thema
Raketenabwehr. Die Bundesregierung macht aus grundsätzlichen Erwägungen keine
Angaben zu Inhalten vertraulicher bilateraler Gespräche oder von Gesprächen im
Allianzkreis.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 35 und 44 verwiesen.
50. Inwieweit schätzt die Bundesregierung das Festhalten an einem deutschen
Beitrag zum NATO-Raketenabwehrsystem als förderlich hinsichtlich der
Zukunft der deutsch-russischen diplomatischen Beziehungen ein?
Die Bundesregierung betont stets, dass langfristige Sicherheit in Europa nur
gemeinsam mit und nicht gegen Russland zu erreichen ist. Daher hat sie sich stets
für partnerschaftliche Ansätze und einen vertrauensvollen Dialog mit Russland
eingesetzt und den Gesprächsfaden aufrechterhalten. Das schließt den Dialog
über kontroverse Themen ebenso ein wie den beständigen Versuch, Russland zur
Beilegung internationaler Konflikte möglichst konstruktiv einzubinden.
51. Welchen Zugang hat Deutschland im gemeinsamen Führungszentrum in
Ramstein zu den Daten US-amerikanischer Frühwarnsysteme und anderer
Sensoren
a) in Friedenszeiten und
b) im Krisenfall?
52. Welchen Zugang hat Deutschland im gemeinsamen Führungszentrum in
Ramstein zu den Daten US-amerikanischer Frühwarnsysteme und anderer
Sensoren, die
a) in der Türkei,
b) in Rumänien und
c) auf amerikanischen Aegis-Schiffen
stationiert sind?
Die Beantwortung der Fragen 51 und 52 kann nicht offen erfolgen, da es sich zum
einen um Angaben aus einem eingestuften NATO-Dokument und zum anderen
um Aktivitäten anderer Staaten im Zusammenhang mit NATO-Übungen handelt,
von deren Einverständnis zur Veröffentlichung nicht selbstverständlich
ausgegangen werden kann. Das Bekanntwerden dieser Informationen kann für die
Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein, entsprechen ist der
Beitrag als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des
Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von
Verschlusssachen (§ 3 VS-Anweisung – VSA) mit dem Grad „VS-Vertraulich“
eingestuft. Es wird insoweit auf die in der Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages hinterlegte Antwort verwiesen.
53. Welche anderen Sensordaten werden im gemeinsamen Führungszentrum in
Ramstein zu Zwecken der Raketenfrühwarnung genutzt?
Die NATO verfügt über keine eigenen Sensoren zur Frühwarnung vor Raketen,
die die europäischen NATO-Staaten bedrohen könnten. Derzeit verfügen von den
NATO-Nationen nur die USA über Sensoren, die im Rahmen der
Raketenfrühwarnung Sensordaten liefern können.
54. Welche technischen und politischen Voraussetzungen sollte nach
Auffassung der Bundesregierung das Raketenabwehrsystem der NATO erfüllen,
damit die vorläufige Befähigung (Initial Operational Capability, IOC) erklärt
werden kann?
55. Erfüllt das System nach Auffassungen der Bundesregierung bereits jetzt
diese Anforderungen?
Falls nein, warum nicht?
Die Fragen 54 und 55 werden aufgrund ihres inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Verhandlungen der Allianz hierzu dauern an. Die Bundesregierung äußert
sich grundsätzlich nicht zum Stand anhaltender vertraulicher Beratungen im
Bündnis.
Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung
eingesehen werden.
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