[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
11. Juli 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9196
18. Wahlperiode 13.07.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Azize Tank,
Sabine Zimmermann (Zwickau), Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/8949 –
Stand der Umsetzung des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages,
insbesondere des polnischen Muttersprachunterrichtes
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 17. Juni 2016 jährt sich die Unterzeichnung des deutsch-polnischen
Vertrages über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit zum
25. Mal. Der Vertrag bildet die Grundlage für eine enge und friedliche
Zusammenarbeit beider Staaten und zielt maßgeblich auf den Schutz der Kultur und
Sprache der jeweiligen Minderheit, sowohl in der Bundesrepublik Deutschland
als auch der Republik Polen ab. So gewährt er unter anderem „Personen
deutscher Staatsangehörigkeit in der Bundesrepublik Deutschland, die polnischer
Abstammung sind oder die sich zur polnischen Sprache, Kultur oder Tradition
bekennen, […] das Recht, einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen
Mitgliedern ihrer Gruppe ihre ethnische, kulturelle, sprachliche und religiöse Identität
frei zum Ausdruck zu bringen, zu bewahren und weiterzuentwickeln“
(Artikel 20 Absatz 1) und verpflichtet die Staaten dies „auf ihrem Hoheitsgebiet [zu]
schützen und Bedingungen für die Förderung dieser Identität zu schaffen“
(Artikel 21 Absatz 1).
Als vorrangige Maßnahmen für die Umsetzung dieser Verpflichtung sind im
Vertrag unter anderem von Seiten der Bundesrepublik Deutschland gefordert:
die Gewährleistung entsprechender Möglichkeiten für den Unterricht der
polnischen Muttersprache oder in polnischer Muttersprache in öffentlichen
Bildungseinrichtungen sowie, „wo immer dies möglich und notwendig ist,“
für deren Gebrauch bei Behörden (Artikel 21 Absatz 2);
die Berücksichtigung der polnischen Geschichte und Kultur im Unterricht
(Artikel 21 Absatz 2);
die Ermöglichung und Unterstützung des umfassenden Zugangs zur
polnischen Sprache und Kultur für alle interessierten Personen (Artikel 25
Absatz 1);
die verstärkte Förderung der Verbreitung von klassischer und
zeitgenössischer Literatur aus Polen in Originalsprache und in Übersetzung (Artikel 25
Absatz 2);
der Ausbau der Möglichkeiten, die polnische Sprache in Schulen,
Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen zu erlernen, wobei die Gründung von
bilingualen Schulen angestrebt werden soll (Artikel 25 Absatz 3);
die Ausweitung der Studienmöglichkeiten für Polonistik an deutschen
Hochschulen (Artikel 25 Absatz 3);
die Zusammenarbeit mit Polen bei der Entsendung, der Aus- und Fortbildung
von Lehrkräften sowie bei der Entwicklung und Bereitstellung von
Lehrmaterialien (Artikel 25 Absatz 4);
die Förderung der Arbeit der deutsch-polnischen Schulbuchkommission
(Artikel 25 Absatz 4);
die Erweiterung der Zusammenarbeit im wissenschaftlichen und schulischen
Bereich (Artikel 26 Absatz 1) sowie in der beruflichen Bildung (Artikel 27);
die Zusammenarbeit bei der Erhaltung und Pflege des europäischen
kulturellen Erbes (Artikel 28 Absatz 1);
die Förderung der Begegnung und des Austausches von Jugendlichen
(Artikel 30 Absatz 1).
Auf Grundlage des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages kam es zur
Gründung des Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW), welches seit Jahren
mit seinen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hervorragende
gesellschaftliche Arbeit leistet, zugleich jedoch den notwendigen Bedarf durch das
wachsende Interesse an Austausch- und Begegnungsprojekten nicht
vollumfänglich decken kann, solange seine Mittel nicht entsprechend aufgestockt
werden.
Mit dem deutsch-polnischen Abkommen über die kulturelle Zusammenarbeit
vom 15. März 1999 erfuhr der deutsch-polnische Nachbarschaftsvertrag vom
17. Juni 1991 eine Konkretisierung, in der die Verwirklichung entsprechender
Fördermaßnahmen, insbesondere durch Entsendung von Lehrkräften,
Bereitstellung von Lehrbüchern und Lehrmaterial sowie die Nutzung der
Möglichkeiten zur Verbreitung der Sprache der jeweils anderen Vertragspartei durch
Rundfunk und Fernsehen, erleichtert werden sollte.
Anlässlich des 20. Jahrestages der Unterzeichnung des Nachbarschaftsvertrages
wurde im Juni 2011 der weitere Handlungsbedarf in einer Gemeinsamen
Erklärung des Runden Tisches zu Fragen der Förderung der deutschen Minderheit in
Polen und der polnischstämmigen Bürger in Deutschland als auch in den
92 Punkten des Programms der Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Republik Polen konkret formuliert, wobei sich 31
Forderungen allein auf die Bereiche Zivilgesellschaft und Soziales, Kultur, Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Entwicklung beziehen.
Im Zusammenhang mit der im Vertrag nicht geklärten Fragen nach einer
Entschädigung ehemaliger polnischer Zwangsarbeiter und insbesondere der
Umsetzung der Bestimmungen des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages
kam es in der Vergangenheit immer wieder zur Kritik an der bestehenden
Asymmetrie bei der Gewährleistung der vereinbarten Rechte der betroffenen Gruppen
und der fehlenden Wechselseitigkeit (vgl. bereits den Bericht des polnischen
Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten an den polnischen Sejm
Nummer 1328 sowie die Debatte des Auswärtigen Ausschusses des Sejm,
Drucksache Nummer 1524 aus dem Jahr 2007). Darin heißt es u. a.: „Vor zahlreichen
bürokratische Hürden steht insbesondere die Organisation der polnischen
Sprache in Deutschland. Die größten Polonia-Verbände in der BRD, welche
Polnisch-Unterricht anbieten, erhalten in der Regel keine finanzielle und
organisatorische Unterstützung seitens der Verwaltung der Bundesländer“. Darüber
hinaus wird darin auch auf die „formaljuristische Asymmetrie im Status beider
ethnischer Gruppen“ hingewiesen und die Herstellung einer tatsächlichen
Gleichbehandlung angemahnt. Auch im Hinblick auf ähnliche Vereinbarungen der
Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten, wie dem Elysée-Vertrag mit
Frankreich, wurden Unterschiede in der Sprachförderung deutlich (vgl.
Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages WD-8-3000-
056/15).
Zum 31. Dezember 2015 lebten laut Statistischem Bundesamt 740 962 Polen
in Deutschland, die damit die zweitgrößte Gruppe ausländischer Bürgerinnen
und Bürger in Deutschland darstellen (
www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/
GesellschaftStaat/Bevoelkerung/MigrationIntegration/AuslaendischeBevolkerung/
Tabellen/Geschlecht.html vom 24. Mai 2016). Bei der Zahl der
polnischsprachigen Menschen (Polonia) ist von ca. zwei Millionen Personen auszugehen.
Laut Mikrozensus aus dem Jahr 2011 stellten sie die zweitgrößte Gruppe von
Menschen mit Migrationshintergrund dar (
https://ergebnisse.zensus2011.de).
Die Förderung der Sprache gewinnt für die polnischsprachige Minderheit
insbesondere nach dem Beitritt der Republik Polen zur Europäischen Union im
Zuge der Migration von Wanderarbeiterinnen und Wanderarbeitern eine
wachsende Bedeutung. Dies stellt auch traditionelle Verbände der Polonia, deren
Anfänge ins 19. Jahrhundert zurückreichen, vor große Herausforderungen, denn
trotz bestehendem Interesse an der Bewahrung der polnischen Sprache und
Kultur konnten viele polnische Verbände aufgrund von Mitgliederschwund,
geringer Anziehungskraft und unzureichender Förderung der strategischen und
programmatischen Neuausrichtung kaum der Brückenfunktion zwischen der
polnischen und deutschen Gesellschaft gerecht werden (vgl. Sebastian Nagel:
Zwischen zwei Welten. Kulturelle Strukturen der polnisch-sprachigen Bevölkerung.
Analysen und Empfehlungen, ifa-Dokumente 1/2009).
Auch aus Artikel 29 Absatz 1 Buchstabe c des Übereinkommens über die
Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) ergibt sich für die öffentliche
Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland die Verpflichtung zur Vermittlung
des Respekts vor der Muttersprache ausländischer Kinder als Teil ihrer
kulturellen Identität. Die gebotene Achtung vor der Muttersprache ausländischer
Schülerinnen und Schüler untersagt den Vertragsstaaten, fremde Sprachen im
Rahmen schulischer Vermittlungsprozesse gegenüber der eigenen Sprache in
ihrem Wert herabzusetzen. Das Erlernen der Muttersprache spielt dabei eine
entscheidende Rolle für den Integrationsprozess in allen Aspekten des
öffentlichen Lebens, besonders aber in der Bildung.
Die Förderung der sprachlichen Vielfalt und kulturellen Identität bedeutet den
bewussten Umgang mit der Muttersprache sowie das Erlernen von
Fremdsprachen und die Förderung der Mehrsprachigkeit. Den öffentlichen
Bildungseinrichtungen kommt hierbei eine bedeutende Rolle zu, aber auch freie Träger,
nichtstaatliche Initiativen und Institutionen haben in den vergangenen Jahren an
Bedeutung gewonnen.
Der 25. Jahrestag der Unterzeichnung des Vertrags über gute Nachbarschaft und
freundschaftliche Zusammenarbeit, aber auch der fünfte Jahrestag der
Verabschiedung der Gemeinsamen Erklärung sowie des Programms der
Zusammenarbeit sind ein guter Anlass, eine Bilanz zu ziehen und dabei insbesondere die
Möglichkeiten zur Förderung und zur Hebung der Attraktivität des polnischen
Muttersprachunterrichtes und des polnischen Sprachunterrichtes zu überprüfen.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es keine als nationale Minderheit
anerkannte polnische oder polnischsprachige Minderheit.
Die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Bevölkerungsgruppe als
nationale Minderheit sind in der Denkschrift zum Rahmenübereinkommen des
Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten aufgeführt (Bundestagsdrucksache
13/6912, S. 21). Danach werden als nationale Minderheiten in Deutschland
Bevölkerungsgruppen anerkannt, welche die folgenden fünf Kriterien erfüllen:
1. die Angehörigen der Gruppe sind deutsche Staatsangehörige,
2. sie unterscheiden sich von der Mehrheitsbevölkerung durch eigene Sprache,
Kultur und Geschichte, also durch eine eigene Identität,
3. die Angehörigen der Gruppe wollen diese Identität bewahren,
4. sie sind traditionell – also in der Regel seit Jahrhunderten – in Deutschland
heimisch und
5. sie leben in Deutschland in angestammten Siedlungsgebieten.
Gemäß diesen Kriterien sind in Deutschland vier nationale Minderheiten
anerkannt: die Dänen deutscher Staatsangehörigkeit, die Angehörigen des sorbischen
Volkes mit deutscher Staatsangehörigkeit sowie die Angehörigen der traditionell
in Deutschland heimischen Volksgruppen der Friesen deutscher
Staatsangehörigkeit und der Sinti und Roma deutscher Staatsangehörigkeit.
Das Merkmal, traditionell in Deutschland heimisch zu sein, unterscheidet die
nationalen Minderheiten von den Zuwanderern, die nicht traditionell in Deutschland
gelebt haben. Gruppen von Zuwanderern und deren Nachfahren haben daher in
Deutschland nicht den Status einer nationalen Minderheit.
Die in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaften polnischstämmigen
deutschen Staatsangehörigen erfüllen die Voraussetzungen für eine Anerkennung als
nationale Minderheit nicht, da sie auf dem Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland nicht traditionell heimisch sind, sondern ihre Vorfahren – vielfach erst im
19. Jahrhundert oder später – in das Gebiet der heutigen Bundesrepublik
Deutschland – etwa als Arbeitsmigranten ins Ruhrgebiet – zugewandert waren, und sie
somit auch nicht in „angestammten“ Siedlungsgebieten in der Bundesrepublik
Deutschland leben.
Dass die polnischstämmigen deutschen Staatsangehörigen in Deutschland keine
nationale Minderheit sind, ist dementsprechend auch in dem am 17. Juni 1991
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen geschlossenen
Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit
anerkannt worden. In dessen Artikel 20 wird zwischen den „Angehörigen der
deutschen Minderheit in der Republik Polen“ und „Personen deutscher
Staatsangehörigkeit in der Bundesrepublik Deutschland, die polnischer Abstammung sind oder
die sich zur polnischen Sprache, Kultur oder Tradition bekennen“, unterschieden.
Darin kommt zum Ausdruck, dass beide Staaten davon ausgingen, dass es zwar
in Polen eine deutsche Minderheit, nicht aber in Deutschland eine polnische
Minderheit gibt.
1. Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der Umsetzung der im
deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag im Jahr 1991 eingegangenen
Verpflichtungen zum Schutz und zur Förderung der ethnischen, kulturellen,
sprachlichen und religiösen Identität?
Um eine Bestandsaufnahme über den aktuellen Stand der Umsetzung der
Vertragsbestimmungen des Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Beziehungen
vorzunehmen und Maßnahmen zur Umsetzung der im Vertrag vereinbarten
Rechte zu erarbeiten, fanden im Rahmen der Vorbereitungen auf den 20.
Jahrestag der Unterzeichnung des Vertrages Gespräche am deutsch-polnischen Runden
Tisch zwischen Vertretern der Bundesregierung und der polnischen Regierung
sowie Repräsentanten der deutschen Minderheit in Polen und der
polnischstämmigen deutschen Bürger und Polen in Deutschland statt. Die Teilnehmer des
Runden Tisches unterzeichneten in diesem Zusammenhang am 12. Juni 2011 die
Gemeinsame Erklärung des Runden Tisches zu Fragen der Förderung der deutschen
Minderheit in Polen und der polnischstämmigen Bürger und Polen in Deutschland
nach dem deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag und vereinbarten darin
weitere Umsetzungsmaßnahmen. Zur Bewertung des diesbezüglichen
Umsetzungsstands durch die Bundesregierung wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Die Bundesförderung von Projekten zur polnischen Kultur und Geschichte in
Deutschland (vgl. Antwort zu den Fragen 26 und 27) und die Errichtung und
institutionelle Förderung der Dokumentationsstelle zur Kultur und Geschichte der
Polen in Deutschland – Porta Polonica – im Juli 2013 stellen wirksame und
nachhaltige Beiträge zum Schutz und zur Förderung der kulturellen Identität der
polnischstämmigen Bürger in Deutschland dar.
2. Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der Umsetzung der in der
Gemeinsamen Erklärung und dem Programm der Zusammenarbeit 2011
eingegangenen Verpflichtungen zur Förderung der ethnischen, kulturellen,
sprachlichen und religiösen Identität?
Der Stand der Umsetzung der Vereinbarungen in der Gemeinsamen Erklärung
vom 12. Juni 2011 ist in regelmäßigen Zeitabständen in den Gesprächen am
deutsch-polnischen Runden Tisch und in den Sitzungen der Arbeitsgruppen des
Runden Tisches erörtert worden. Das Gesprächsformat des Runden Tisches hat
sich aus Sicht der Bundesregierung in der Vergangenheit bewährt. Bis heute
konnten dadurch deutliche Fortschritte bei der Umsetzung der Vereinbarungen
der Gemeinsamen Erklärung erzielt werden. Unter anderem stehen seit 2012 im
Bundeshaushalt Mittel in Höhe von jährlich insgesamt 80 000 Euro für die
Förderung der gemeinsamen Geschäftsstelle der polnischen Verbände in
Deutschland und der Internetpräsenz der Polonia zur Verfügung.
Die im Programm der Zusammenarbeit vereinbarten Aktivitäten und Projekte zur
Vertiefung der kulturellen Beziehungen zwischen Deutschland und Polen wurden
erfolgreich umgesetzt:
Die Ausstellung „Tür an Tür. Deutschland-Polen. 1000 Jahre Kunst und
Geschichte“ im Martin Gropius Bau war ein voller Erfolg.
Im Juli 2013 hat die Dokumentationsstelle zur Kultur und Geschichte der Polen
in Deutschland – Porta Polonica – ihre Arbeit aufgenommen. Sie wird durch
den Bund aktuell mit 306 000 Euro jährlich institutionell gefördert. Die Arbeit
der Dokumentationsstelle läuft äußerst zufriedenstellend.
Die Zusammenarbeit zwischen Polen, Deutschland und Frankreich bei der
Stiftung Genshagen wurde fortgesetzt und intensiviert.
Die Digitalisierungsprojekte zwischen Bibliotheken und Archiven beider
Länder schreiten voran.
Ebenso verläuft die Zusammenarbeit bei der Erhaltung des Parks Bad Muskau
als eines in der United Nations Educational, Scientific and Cultural
Organization (UNESCO) Welterbe Liste aufgeführten deutsch-polnischen Objekts
weiterhin erfolgreich.
Deutschland und Polen sind in ihren Anstrengungen, weitere Partner für das
Europäische Netzwerk Erinnerung und Solidarität zu gewinnen,
vorangekommen und setzen ihre intensive Zusammenarbeit im Netzwerk fort.
Einzig der Abschluss eines deutsch-polnischen Filmabkommens wurde auf
Wunsch der polnischen Seite und mit Blick auf ein bereits bestehendes
europäisches Filmabkommen fallengelassen.
3. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in den vergangenen
25 Jahren mit dem Ziel ergriffen bzw. befördert, um das Angebot
muttersprachlichen Polnisch-Unterrichts in öffentlichen Bildungseinrichtungen zu
stärken (bitte nach den Bereichen Kindertagesstätten, Primar- und
Sekundarschulbereich, berufliche Bildung, Hochschulen, Volkshochschulen
aufschlüsseln)?
Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Gestaltung des allgemeinen
Bildungsbereichs liegt aufgrund der föderalen Staatsstruktur ausschließlich bei den
Ländern. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
4. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in den vergangenen
25 Jahren mit dem Ziel ergriffen bzw. befördert, um das Angebot von
Polnisch als Fremdsprache in öffentlichen Bildungseinrichtungen zu stärken
(bitte nach den Bereichen Kindertagesstätten, Primar- und
Sekundarschulbereich, berufliche Bildung, Hochschulen, Volkshochschulen aufschlüsseln)?
Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Gestaltung des allgemeinen
Bildungsbereichs liegt aufgrund der föderalen Staatsstruktur ausschließlich bei den
Ländern. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
5. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über das Bestehen und den Inhalt
von Verordnungen und Erlassen in den Bundesländern mit dem Ziel, die
Einrichtung muttersprachlichen Polnisch-Unterrichts an öffentlichen
Bildungseinrichtungen auf der Ebene der Länder umzusetzen?
Die Bundesregierung hat keine Hinweise, da die Zuständigkeit und
Verantwortung für die Gestaltung des allgemeinen Bildungsbereichs aufgrund der föderalen
Staatsstruktur ausschließlich bei den Ländern liegt.
6. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung die Umsetzung der
Hinweise und Vorschläge des Strategiepapiers „Förderung der Herkunftssprache
Polnisch“, die von der Kultusministerkonferenz am 20. Juni 2013
beschlossen wurden, unterstützt?
In welchem konkreten Umfang und mit welchem konkreten Ergebnis
konnten nach Kenntnis der Bundesregierung welche Empfehlungen umgesetzt
werden, und wenn nicht, was waren die Hinderungsgründe?
Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung die Umsetzung der
Hinweise und Vorschläge, die von der Kultusministerkonferenz am 4.
Oktober 2012 in ihrem Bericht „Zur Situation des Polnisch-Unterrichts in der
Bundesrepublik Deutschland“ beschlossen wurden, unterstützt?
Die Bundesregierung hat keine Zuständigkeit, da die Verantwortung für die
Gestaltung des allgemeinen Bildungsbereichs aufgrund der föderalen Staatsstruktur
ausschließlich bei den Ländern liegt.
7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl von Personen,
die in Polen am muttersprachlichen Deutschunterricht teilnehmen, und wie
viele Personen nehmen an einem muttersprachlichen Polnisch-Unterricht in
der Bundesrepublik Deutschland teil (bitte die Entwicklung in den
vergangenen zehn Jahren differenziert nach der Art der öffentlichen
Bildungseinrichtung angeben)?
Der Bundesregierung liegen Angaben des Verbandes der deutschen sozial-
kulturellen Gesellschaften in Polen zu Schülerzahlen vor, die am Unterricht „Deutsch
als Minderheitensprache“ an öffentlichen bzw. nichtöffentlichen
Bildungseinrichtungen nach öffentlichem Recht (Vereinsschulen der deutschen Minderheit)
teilnehmen.
2006/
2007
2007/
2008
2008/
2009
2009/
2010
2010/
2011
2011/
2012
2012/
2013
2013/
2014
2014/
2015
2015/
2016
Kindergarten k.A. 1.087 5.015 6.075 6.179 6.694 7.550 7.259 7.228 6.970
Grundschule 24.420 23.987 23.616 23.616 23.481 25.076 26.409 27.650 31.787 38.252
Gymnasium 10.799 10.164 9.460 7.946 6.756 5.642 6.026 5.712 5.352 5.638
Lyzeum k.A. 70 k.A. k.A. 39 44 7 55 63 61
Berufsschule
/Technikum k.A. k.A. k.A. 42 44 82 356 133 138 277
Schüler
gesamt 35.219 35.308 38.091 37.679 36.499 37.538 40.348 40.809 44.568 51.198
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, wie viele Personen an einem
muttersprachlichen Polnischunterricht in der Bundesrepublik Deutschland
teilnehmen, da die Zuständigkeit und Verantwortung für die Gestaltung des
allgemeinen Bildungsbereichs aufgrund der föderalen Staatsstruktur ausschließlich bei
den Ländern liegt.
8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl von Personen,
die in Polen am Unterricht im Fach Deutsch als Fremdsprache teilnehmen,
und wie viele Personen nehmen in der Bundesrepublik Deutschland am
Unterricht im Fach Polnisch als Fremdsprache teil (bitte die Entwicklung in den
vergangenen zehn Jahren differenziert nach der Art der öffentlichen
Bildungseinrichtung angeben)?
Daten zur Anzahl der Personen, die in Polen am Unterrichtsfach Deutsch als
Fremdsprache (DaF) teilnehmen, werden regelmäßig vom Auswärtigen Amt in
Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut, der Zentralstelle für
Auslandsschulwesen und dem Deutschen Akademischen Auslandsdienst erhoben, im genannten
Zeitraum in den Jahren 2005, 2010 und 2015. Dabei wird zwischen schulischem
und universitärem Bereich unterschieden. Die vorliegenden Daten für DaF-
Lernende an Universitäten/Hochschulen sind in den Jahren 2005/2010 und 2015 nur
eingeschränkt vergleichbar, da in den ersten beiden Erhebungen lediglich
Germanistik-Studierende erfasst wurden. 2015 wurden darüber hinaus auch Studierende
berücksichtigt, die DaF im Rahmen von Sprachkursen, Nebenfach-, Wahl- oder
Pflichtkursen, berufsbegleitenden Fachstudiengängen, einer Deutschlehrer- bzw.
Dolmetscherausbildung sowie im Rahmen von Deutschlandstudien in
Kombination mit einem anderen Fach belegt hatten.
Art der Einrichtung 2005 2010 2015
DaF-Lernende im Schulbereich 2.194.000 2.328.940 2.139.070
DaF- Lernende an Universitäten 14.300 16.540 96.555
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, wie viele Personen an einem
Unterricht im Fach Polnisch als Fremdsprache in der Bundesrepublik
Deutschland teilnehmen. Der Unterricht an öffentlichen Bildungseinrichtungen ist eine
Angelegenheit der Länder und fällt daher nicht in der Zuständigkeit der
Bundesregierung.
9. Wie beurteilt die Bundesregierung diese Zahlen im Kontext der politischen,
kulturellen und sozialen Ziele und bisherigen Errungenschaften des
deutschpolnischen Dialoges?
Da die Bundesregierung keine Kenntnis darüber hat, wie viele Personen an einem
Unterricht im Fach Polnisch als Fremdsprache in der Bundesrepublik
Deutschland teilnehmen, ist eine Beurteilung nicht möglich. Der Unterricht an
öffentlichen Bildungseinrichtungen ist Angelegenheit der Länder und fällt daher nicht in
der Zuständigkeit der Bundesregierung.
10. An wie vielen öffentlichen Bildungseinrichtungen in der Bundesrepublik
Deutschland besteht nach Kenntnis der Bundesregierung ein
Bildungsangebot Polnisch als Muttersprache?
Wie hat sich dieses Angebot entwickelt (bitte nach Bereichen
Kindertagesstätten, Primar- und Sekundarschulbereich, berufliche Bildung,
Hochschulen, Volkshochschulen sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Gestaltung des allgemeinen
Bildungsbereichs liegt aufgrund der föderalen Staatsstruktur ausschließlich bei den
Ländern. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
11. Wie viele Schülerinnen und Schüler konnten dieses Angebot seit Abschluss
des Vertrages über gute Nachbarschaft und freundschaftliche
Zusammenarbeit insgesamt annehmen (bitte nach Jahren und Bundesländern auflisten)?
Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Gestaltung des allgemeinen
Bildungsbereichs liegt aufgrund der föderalen Staatsstruktur ausschließlich bei den
Ländern. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
12. An wie vielen öffentlichen Bildungseinrichtungen in der Bundesrepublik
Deutschland besteht die Möglichkeit, in der polnischen Muttersprache
unterrichtet zu werden?
Wie hat sich dieses Angebot entwickelt (bitte nach den Bereichen
Kindertagesstätten, Primar- und Sekundarschulbereich, berufliche Bildung,
Hochschulen, Volkshochschulen sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Gestaltung des allgemeinen
Bildungsbereichs liegt aufgrund der föderalen Staatsstruktur ausschließlich bei den
Ländern. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
13. Wie viele Schülerinnen und Schüler konnten das in Frage 12 genannte
Angebot seit Abschluss des Vertrages über gute Nachbarschaft und
freundschaftliche Zusammenarbeit annehmen (bitte nach Jahren und
Bundesländern auflisten)?
Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Gestaltung des allgemeinen
Bildungsbereichs liegt aufgrund der föderalen Staatsstruktur ausschließlich bei den
Ländern. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
14. An wie vielen öffentlichen Bildungseinrichtungen in der Bundesrepublik
Deutschland besteht die Möglichkeit, Polnisch als Fremdsprache zu erlernen?
Wie hat sich dieses Angebot entwickelt (bitte nach den Bereichen
Kindertagesstätten, Primar- und Sekundarschulbereich, berufliche Bildung,
Hochschulen und Volkshochschulen sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Gestaltung des allgemeinen
Bildungsbereichs liegt aufgrund der föderalen Staatsstruktur ausschließlich bei den
Ländern. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
15. Wie viele Schülerinnen und Schüler konnten das in Frage 14 genannte
Angebot seit Abschluss des Vertrages über gute Nachbarschaft und
freundschaftliche Zusammenarbeit annehmen (bitte nach Jahren und
Bundesländern auflisten)?
Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Gestaltung des allgemeinen
Bildungsbereichs liegt aufgrund der föderalen Staatsstruktur ausschließlich bei den
Ländern. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
16. Wie viele polnische Kulturverbände sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland tätig mit dem Ziel,
muttersprachlichen Polnisch-Unterricht anzubieten, und wie viele deutsche Kulturverbände
sind im Bereich des muttersprachlichen Deutschunterrichts in Polen tätig?
Nach Kenntnis der Bundesregierung betreiben verschiedene Organisationen der
Deutschen Minderheit (Verein „Pro Liberis Silesiae“, „Bildungsgesellschaft
Cosel-Rogau“) in Polen Grundschulen mit angeschlossenem Kindergarten. Der
Bundesregierung ist zudem bekannt, dass der Verband der deutschen sozial-
kulturellen Gesellschaften in Polen verschiedene sprachbezogene Angebote
bereitstellt bzw. seine Mitglieder dabei unterstützt, wobei nicht immer klar zwischen
muttersprachlichem und fremdsprachlichem Bereich unterschieden werden kann,
da diese auf lokaler Ebene nachfragebezogen zugeschnitten werden.
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind in der Bundesrepublik Deutschland
49 polnische Verbände mit dem Ziel tätig, muttersprachlichen
Polnischunterricht anzubieten. Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Gestaltung des
allgemeinen Bildungsbereichs liegt aufgrund der föderalen Staatsstruktur
ausschließlich bei den Ländern. Der Bundesregierung liegen hierzu keine
weiteren Erkenntnisse vor. Die Bundesregierung hat Kenntnis von dem Verband
der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaft (VdG), der sogenannte deutsche
Sprachbindungsmaßnahmen, nicht jedoch deutsche Sprachlernmaßnahmen in
Polen anbietet. Die Bundesregierung fördert keine Sprachlernprogramme in
Polen.
a) In welcher Höhe beteiligt sich die Bundesregierung in diesem
Zusammenhang an einer Förderung dieser Verbände sowohl in der Bundesrepublik
Deutschland – Polnisch – als auch in Polen – Deutsch – (bitte jeweils für
die vergangenen zehn Jahre auflisten)?
Das Auswärtige Amt fördert Sprachprojekte der Deutschen Minderheit in Polen
(deutsche Freundschaftskreise), wobei nicht immer klar zwischen
muttersprachlichem und fremdsprachlichem Bereich unterschieden werden kann, da diese auf
lokaler Ebene nachfragebezogen zugeschnitten werden. Daten zur Förderhöhe
liegen für den Zeitraum seit 2011 vor (2011: 61 637 Euro; 2012: 64 223 Euro;
2013: 72 087 Euro; 2014: 64 179 Euro; 2015: 54 713 Euro, gerundete Angaben).
Eine Bundesförderung der Verbände, die muttersprachlichen Polnischunterricht
in Deutschland anbieten, besteht nicht. Das Bundesministerium des Innern fördert
als Sprachbindungsmaßnahmen sogenannte Samstagskurse des VdG in Polen in
Form von Veranstaltungen für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren, bei denen diese
mit deutscher Sprache, Kultur und Tradition spielerisch vertraut gemacht werden
sollen. Bei diesen Kursen handelt es sich jedoch nicht um „muttersprachlichen
Deutschunterricht“ im Sinne der Fragestellung.
b) In welcher Höhe beteiligt sich die Bundesregierung in diesem
Zusammenhang an einer Finanzierung der Lehrkräfte in der Bundesrepublik
Deutschland – Polnisch – und in Polen – Deutsch – (bitte jeweils für die
vergangenen zehn Jahre auflisten)?
Das Auswärtige Amt fördert Lehrkräfte im Fach Deutsch als Fremdsprache, nicht
jedoch im muttersprachlichen Bereich.
c) Welche organisatorische oder finanzielle Unterstützung gewährt in
diesem Zusammenhang die Bundesregierung der Erstellung und dem
Vertreib von Lehrmaterialien in der Bundesrepublik Deutschland –
Polnisch – und in Polen – Deutsch – (bitte jeweils für die vergangenen zehn
Jahre auflisten)?
Das Auswärtige Amt hat in den vergangenen Jahren Projekte der deutschen
Bildungsgesellschaft in Polen (einer Organisation der Deutschen Minderheit in
Polen) zur Erstellung von Lehr- und Unterrichtsmaterialen sowie Projekte im
Rahmen eines Fortbildungsprogramms des Marschallamts Oppeln für
Deutschlehrende gefördert.
Dazu liegen Daten seit 2011 vor (2011: 3 621 Euro; 2012: 5 188 Euro; 2013:
7 212 Euro; 2014: 3 576 Euro; 2015: 1 200 Euro, gerundete Angaben).
17. Welche Maßnahmen zur finanziellen und organisatorischen Unterstützung
von Polonia-Organisationen und -Verbänden sind der Bundesregierung bei
der Bereitstellung des muttersprachlichen Polnisch-Unterrichts bekannt
(bitte Empfänger, Höhe, Dauer der Förderung und Bundesland angeben)?
Der Bundesregierung sind keine Maßnahmen bekannt.
18. An welche Kriterien wird die Einrichtung des muttersprachlichen Polnisch-
Unterrichts an öffentlichen Bildungseinrichtungen in der Bundesrepublik
Deutschland geknüpft (bitte nach Bundesländern auflisten)?
Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Gestaltung des allgemeinen
Bildungsbereichs liegt aufgrund der föderalen Staatsstruktur ausschließlich bei den
Ländern. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
19. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die entgeltliche
Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten in öffentlichen Schulen durch die
Kommunen an Polonia-Organisationen, wie zuletzt z. B. an den Polnischen
Schulverein „OŚWIATA“ in Berlin e. V., mit dem Ziel dort polnischen
Muttersprachunterricht anzubieten, mit dem Geist des deutsch-polnischen
Nachbarschaftsvertrages unvereinbar wäre?
Die Hintergründe des in der Frage angesprochenen konkreten Falles sind der
Bundesregierung nicht bekannt. Die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten in
öffentlichen Schulen durch die Kommunen an Dritte richtet sich nach Landesrecht
beziehungsweise dem einschlägigen kommunalen Satzungsrecht und ist eine
Angelegenheit, die nicht in die Zuständigkeit der Bundesregierung fällt. Der
deutsch-polnische Nachbarschaftsvertrag begründet keine Verpflichtung der
Kommunen, Räumlichkeiten in öffentlichen Schulen an Dritte unentgeltlich zur
Verfügung zu stellen.
20. Wie viele solcher Fälle, in denen Kommunen an öffentlichen
Bildungseinrichtungen Räume an Polonia-Organisationen für polnischen
Muttersprachunterricht nur gegen Entgelt zur Verfügung stellen, sind der
Bundesregierung bekannt?
Die Bundesregierung hat über derartige Fälle keine Kenntnis. Die
Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten in öffentlichen Bildungseinrichtungen durch die
Kommunen an Dritte ist eine Angelegenheit, die nicht in die Zuständigkeit der
Bundesregierung fällt.
21. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der polnischen Sprache im
öffentlichen Bildungswesen als gewünschte Kompetenz auf dem regionalen
Arbeitsmarkt bei, und was unternimmt sie, um die Vermittlung der
polnischen Sprache in der Berufsbildung auszubauen?
Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Gestaltung des allgemeinen
Bildungsbereichs liegt aufgrund der föderalen Staatsstruktur ausschließlich bei den
Ländern. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
22. Was unternimmt die Bundesregierung im Hinblick auf die Möglichkeit des
gleichzeitigen Erwerbs der deutschen Hochschulreife und der polnischen
Matura an öffentlichen Bildungseinrichtungen in der Bundesrepublik
Deutschland?
Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Gestaltung des allgemeinen
Bildungsbereichs liegt aufgrund der föderalen Staatsstruktur ausschließlich bei den
Ländern. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
23. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Maßnahmen im Hinblick
auf die finanzielle und organisatorische Förderung des deutsch-polnischen
Austausches und von Maßnahmen zur Berufsfortbildung von Lehrkräften an
öffentlichen Bildungseinrichtungen als auch an Schulen freier Träger der
Polonia in der Bundesrepublik Deutschland?
Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Gestaltung des allgemeinen
Bildungsbereichs liegt aufgrund der föderalen Staatsstruktur ausschließlich bei den
Ländern. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
24. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Einrichtung und
Maßnahmen zur Förderung bilingualer deutsch-polnischer Kindertagesstätten in
der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Bundesländern auflisten)?
Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Gestaltung des allgemeinen
Bildungsbereichs liegt aufgrund der föderalen Staatsstruktur ausschließlich bei den
Ländern. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
25. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Einrichtung bzw.
Planung von bilingualen deutsch-polnischen Schulen in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte nach Bundesländern auflisten)?
Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Gestaltung des allgemeinen
Bildungsbereichs liegt aufgrund der föderalen Staatsstruktur ausschließlich bei den
Ländern. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
26. Wie hoch ist die im Rahmen der Bundesförderung nach dem
Nachbarschaftsvertrag ausgereichte Summe, und wie viele Projekte konnten damit gefördert
werden (bitte nach einzelnen Jahren aufschlüsseln)?
Für die Bundesförderung von Projekten zur polnischen Kultur und Geschichte in
Deutschland stehen pro Haushaltsjahr Mittel in Höhe von 300 000 Euro zur
Verfügung. In den Haushaltsjahren 2012 bis 2016 wurden damit 120 Projekte
gefördert:
Haushaltsjahr Zahl der Projekte
2012 18
2013 27
2014 28
2015 35
2016 12 (Stand 30. Juni 2016)
27. Wie viele Projekte haben Anträge auf eine Bundesförderung nach dem
Nachbarschaftsvertrag gestellt (bitte nach Empfängern und einzelnen Jahren
aufschlüsseln unter Angabe der jährlich beantragten Gesamtsumme)?
Die Gesamtzahl der Förderanfragen und Förderanträge wird nicht erfasst, da
hierzu eine Anzahl von mündlichen, fernmündlichen und formlosen Anfragen
zählen, die entweder schon bei einer ersten Bewertung oder im Zuge der weiteren
Antragsbearbeitung erkennen lassen, dass sie nicht den Förderkriterien
entsprechen und daher nicht förderfähig sind. Die Projektanträge werden von einer Jury
fachlich begutachtet und von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur
und Medien beschieden.
Nach den Förderkriterien sollen pro Projekt höchstens 20 000 Euro zugewendet
werden. In den nachstehenden Übersichten sind die Antragsteller benannt, deren
Anträge 2012 bis 2016 gefördert wurden.
Haushaltsjahr 2012:
Antragsteller Beantragte Bundesförderung
(Gesamtsumme in Euro)
bewilligte Bundesförderung
(Gesamtsumme in Euro)
IGNIS e.V. - Europäisches
Kulturzentrum
11.900 8.000
Dt.-Poln. Kulturgesellschaft Polonica
e.V.
25.000 25.000
Polnischer Schulverein
„Oswiata“ e.V.
10.318 7.500
Bundesvereinigung der
Polnischlehrkräfte e.V.
12.099 12.099
Kosmopolen e.V. 31.000 29.000
Bildungszentrum zur Förderung der
Polnischen Sprache, Kultur und
Tradition bei der Polnischen
Katholischen Gemeinde in
Schwäbisch Gmünd e. V.
12.800 12.800
Deutsch-polnische Gesellschaft
Berlin e.V.
24.348 24.348
Bund der Polen in Deutschland e.V.,
Ortsverband Berlin
20.000 18.750
Konvent polnischer Organisationen in
Deutschland EWIV
45.000 40.000
NIKE Polnische Unternehmerschaft
e.V.
16.750 16.750
Schloss Trebnitz, Bildungs- und
Begegnngszentrum
25.882 20.000
agitPolska Polnisch-Deutsche
Initiative für Kulturkooperation e.V.
24.683 12.740
Polonia e.V. 20.000 20.000
Haushaltsjahr 2013:
Antragsteller beantragte Bundesförderung
(Gesamtsumme in Euro)
bewilligte Bundesförderung
(Gesamtsumme in Euro)
IGNIS e.V. - Europäisches
Kulturzentrum
9.400 9.400
Polnische Frauen in Wirtschaft und
Kultur e.V.
9.161 9.161
Kulturverein Polregio e.V. 20.000 20.000
agitPolska Polnisch-Deutsche
Initiative für Kulturkooperation e.V.
36.779 33.733
Kunstverein ART-ERIA 7.940 6.000
Verein polnischer Musiker in
Deutschland OKTAWA e.V.
6.482 6.482
Polnischer Rat, Landesverband
Berlin
27.500 27.500
Schloss Trebnitz, Bildungs- und
Begegnungszentrum
11.300 11.300
Deutsch-Polnischer Kultur
Verein Braunschweig e.V.
13.500 10.000
Polonia e.V. 20.000 20.000
Deutsch Polnische Kulturgesellschaft
„Polonica“ e.V.
20.000 17.500
Polonia-Dresden e.V. 4.291 4.291
Verbindungsbüro der Polnischen
Vereine Hannover und
Niedersachsen e.V.
20.000 17.000
Verband der Polnischen
Journalisten in Deutschland e.V.
14.800 10.000
Polnischer Schulverein
„Oswiata“ in Berlin e.V.
11.000 11.000
Teatr Studio am Salzufer der ITW
Berlin / „Deutsch-Polnische Bühne“
in Berlin
20.000 10.000
Bundesverband Polnisches
Forum in Berlin e.V.
20.000 17.000
Haus der Brandenburgisch-
Preußischen Geschichte –
Brandenburgische Gesellschaft
12.000 10.000
Ahoj Nachbarn e.V. 19.960 11.000
Kosmopolen e.V. 19.950 10.000
Verein für Interkulturelle
Begegnungen e.V.
12.750 12.750
Haushaltsjahr 2014:
Antragsteller beantragte Bundesförderung
(Gesamtsumme in Euro)
bewilligte Bundesförderung
(Gesamtsumme in Euro)
Bildungszentrum zur Förderung der
polnischen Sprache, Kultur und
Tradition der Polnischen Katholischen
Gemeinde in Schwäbisch Gmünd
e.V.
20.000 20.000
Kunstverein ART-ERIA 2.094 2.094
Polnische Frauen in Wirtschaft und
Kultur e.V.
8.731 8.731
Polnischer Rat, Landesverband
Berlin
27.500 27.500
agitPolska Polnisch-Deutsche
Initiative für Kulturkooperation e.V.
59.288 59.288
Bundesverband Polnischer Rat in
Deutschland e.V.
12.000 12.000
LABSA e.V. 20.000 10.000
Kosmopolen e.V. 39.950 24.950
Verein für interkulturelle
Begegnungen e.V.
5.340 5.340
Bundesvereinigung der
Polnischlehrkräfte e.V.
5.241 5.241
Polonica e.V. 20.000 20.000
Polonia-Dresden e.V. 3.350 3.350
Haus der Brandenburgisch-
Preußischen Geschichte –
Brandenburgische Gesellschaft
15.000 15.000
POLin Polnische Frauen in
Wirtschaft und Kultur e.V.
2.978 2.978
Deutsch-Polnische
Folkloregesellschaft Polonia e.V.
20.000 20.000
Verbindungsbüro der Polnischen
Vereine Hannover und
Niedersachsen e.V.
20.000 15.000
Verband der Polnischen
Journalisten in Deutschland e.V.
18.000 14.790
Bundesverband Polnisches
Forum
20.000 15.000
Bundesvereinigung der
Polnischlehrkräfte
4.400 2.650
Polnischer Schulverein
„Oswiata“ e.V.
8.350 7.515
Haushaltsjahr 2015:
Antragsteller beantragte Bundesförderung
(Gesamtsumme in Euro)
bewilligte Bundesförderung
(Gesamtsumme in Euro)
Bund der Polen in Deutschland e.V. 8.750 8.750
Deutsch-polnische Gesellschaft
München e.V.
4.000 4.000
Kosmopolen e.V. 20.000 15.000
Polregio e.V. 20.000 20.000
POLin Polnische Frauen in
Wirtschaft und Kultur e.V.
17.022 17.022
Polnischer Rat, Landesverband
Berlin
27.500 25.000
Teatr Studio am Salzufer der ITW
Berlin / „Deutsch-Polnische Bühne“
in Berlin
20.000 5.000
plusNull e.V. 20.000 15.000
Verein für Interkulturelle
Begegnungen e.V.
19.615 17.980
Deutsch-polnische Elterninitiative
zur Förderung der Zweisprachigkeit
e.V.
3.404 3.404
agitPolska Polnisch-Deutsche
Initiative für Kulturkooperation e.V.
41.230 27.678
Polnischer Schulverein „Oswiata“
e.V.
12.555 10.000
Bundesvereinigung der
Polnischlehrkräfte
17.659 16.800
Deutsch Polnische Kultur-
gesellschaft „Polonica“ e.V.
20.000 20.000
Deutsch-Polnische Gesellschaft
Bundesverband e.V.
10.300 5.000
Deutsch-Polnische Gesellschaft Saar
e.V.
5.575 5.000
Polonia Dresden e.V. 1.470 1.470
Deutsch-Polnische Gesellschaft
Berlin e.V.
14.000 8.000
Bildungszentrum zur Förderung der
polnischen Sprache, Kultur und
Tradition bei der polnischen
katholischen Gemeinde in Schwäbisch
Gmünd e.V.
16.308 8.000
Verband der Polnischen Journalisten
in Deutschland e.V.
20.000 12.000
Verbindungsbüro der Polnischen
Vereine in Hannover und
Niedersachsen e.V.
20.000 12.000
Haus der Brandenburgisch-
Preußischen Geschichte –
Brandenburgische Gesellschaft
12.000 7.500
Freunde Kolbergs e.V. 8.657 5.000
Gourmello e.V. Standort
Leckerwissen
12.510 8.000
Polonia e.V. München 20.000 20.000
Haushaltsjahr 2016:*
Antragsteller beantragte Bundesförderung
(Gesamtsumme in Euro)
bewilligte Bundesförderung
(Gesamtsumme in Euro)
Dt.-poln. Elterninitiative zur
Förderung der Zweisprachigkeit e.V.
2.052 2.052
Polregio e.V. 20.000 18.000
POLin Polnische Frauen in
Wirtschaft und Kultur e.V.
11.069 11.000
Polnischer Rat, Landesverband Berlin 20.000 20.000
Konvent der polnischen
Organisationen in Deutschland EWIV
20.000 20.000
Policultura e.V. 18.680 2.000
Verein für Interkulturelle
Beziehungen e.V.
5.500 4.500
agitPolska Polnisch-Deutsche
Initiative für Kulturkooperation e.V.
12.412 8.000
Polonia e.V. München 20.000 20.000
Polnische Folkloregruppe
POLONEZ e.V.
1.200 800
Bundesvereinigung der
Polnischlehrkräfte
10.170 8.000
* Die Projekte für das laufende Haushaltsjahr sind teilweise noch nicht
bewilligungsreif, daher ist nur die Zahl der Projekte angegeben, die zum Stand 30. Juni
2016 bereits beschieden wurden.
28. Welche Anregungen wurden von den zuständigen polnischen Stellen seit
Inkrafttreten des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages an die
Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf eine Behebung der bestehenden
Asymmetrie in Bezug auf den Status der polnischen nationalen Minderheit
übermittelt, und wie hat die Bundesregierung darauf geantwortet (bitte nach
Datum, zuständigem Bundesressort und Inhalt der Antwort auflisten)?
Von den zuständigen polnischen Stellen wurden seit Inkrafttreten des
deutschpolnischen Nachbarschaftsvertrages keine Anregungen „in Bezug auf den Status
der polnischen nationalen Minderheit“ an die Bundesrepublik Deutschland
übermittelt. Es gibt keine polnische nationale Minderheit in der Bundesrepublik
Deutschland. Insoweit wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen. Dementsprechend ist in der Gemeinsamen Erklärung des Runden Tisches zu
Fragen der Förderung der deutschen Minderheit in Polen und der
polnischstämmigen Bürger und Polen in Deutschland vom 12. Juni 2011 auch nicht von einer
polnischen nationalen Minderheit in der Bundesrepublik Deutschland, sondern
von polnischstämmigen Bürgern und Polen in Deutschland die Rede. Daraus ist
ersichtlich, dass alle Parteien der Gemeinsamen Erklärung davon ausgingen, dass
es zwar in Polen eine deutsche Minderheit, nicht aber in der Bundesrepublik
Deutschland eine polnische nationale Minderheit gibt.
29. Welchen konkreten Rechtsstatus besitzen diejenigen polnischstämmigen
deutschen Bürger, die Nachkommen von Angehörigen der polnischen
Minderheit sind, die als nationale Minderheit durch die Weimarer
Reichsverfassung geschützt waren, bis die Nationalsozialisten ihnen im Jahr 1940 den
Status einer nationalen Minderheit entzogen und sie verfolgten?
Es ist zweifelhaft, inwieweit die Weimarer Reichsverfassung einen konkreten
Minderheitenstatus gewährt hat. Die Verordnung über die Organisationen der
polnischen Volksgruppen im Deutschen Reich aus dem Jahr 1940, die von
interessierten Kreisen mitunter als Beleg für die Aberkennung eines zuvor
bestehenden polnischen Minderheitenstatus angeführt wird, spricht nicht von einer
polnischen Minderheit, sondern von der polnischen Volksgruppe im Deutschen Reich.
Im Übrigen gehören diejenigen Gebiete des früheren Deutschen Reiches, in
denen polnischstämmige Menschen traditionell ansässig waren (z. B.
Oberschlesien, Ostpreußen) und die ein territorialer Anknüpfungspunkt für einen
Minderheitenstatus polnischstämmiger Menschen im Deutschen Reich hätten sein
können, durch die territorialen Veränderungen nach dem Zweiten Weltkrieg nicht
mehr zum deutschen Staatsgebiet. Sie können daher nicht mehr als territorialer
Anknüpfungspunkt für einen Minderheitenstatus in der Bundesrepublik
Deutschland dienen.
Im Übrigen ist aus der Rechtslage vor Gründung der Bundesrepublik Deutschland
ein heutiger Anspruch auf einen Minderheitenstatus nicht ableitbar. Der Status
der nationalen Minderheiten in Europa wurde durch das Rahmenübereinkommen
des Europarats über den Schutz nationaler Minderheiten aus dem Jahr 1995
europaweit grundlegend neu gestaltet. In diesem Zusammenhang hat die
Bundesrepublik Deutschland konkrete Voraussetzungen für die Anerkennung einer
Bevölkerungsgruppe als nationale Minderheit festgelegt. Die polnischstämmigen
Deutschen und Polen in Deutschland erfüllen diese Voraussetzungen nicht. Auf die
Vorbemerkung wird insoweit verwiesen.
Polnischstämmige Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit genießen im
Rahmen der geltenden Rechtsordnung alle mit der deutschen Staatsangehörigkeit
verbundenen Rechte.
30. Welche Anregungen wurden von den zuständigen polnischen Stellen an die
Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf eine Behebung der
bestehenden Asymmetrie in Bezug auf den polnischen Muttersprachunterricht
gerichtet, und wie hat die Bundesregierung darauf reagiert (bitte nach Datum,
zuständigem Bundesressort und Inhalt der Antwort auflisten)?
In der Gemeinsamen Erklärung des Runden Tisches vom 12. Juni 2011 sind
Verpflichtungen aufgeführt, die die jeweilige andere Seite für die in ihrem Land
lebende Bevölkerungsgruppe nach dem deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag
umsetzen soll. Darin heißt es unter II. Nummer 1. siebter Anstrich:
„Der Runde Tisch begrüßt die Einrichtung des deutsch-polnischen Ausschusses
für Bildungszusammenarbeit unter dem Dach der deutsch-polnischen
Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit. Die deutsche
Seite in diesem Ausschuss, der Vertreter der Länder und der Bundesregierung
umfasst, erarbeitet auch mit Unterstützung des Runden Tisches und unter
Beteiligung polnischer Organisationen in Deutschland möglichst kurzfristig eine
Strategie zum Spracherwerb für Polnisch als Muttersprache.“
Die Strategie zum Spracherwerb für Polnisch als Muttersprache wurde in einer
Unterarbeitsgruppe des vorgenannten Bildungsausschusses gemeinsam mit
Vertretern aus den polnischen Organisationen erarbeitet und 2012 von der
Kultusministerkonferenz beschlossen. Sie befindet sich seither in der Umsetzung.
31. Welche Hinweise hat die Bundesregierung in Zusammenhang mit Frage 31
an die zuständigen Stellen der Bundesländer, im Hinblick auf die
Einrichtung von polnischen Schulen sowie der konzeptionellen Berücksichtigung
des Unterrichts der polnischen Sprache als Muttersprache in den jeweiligen
Schulprogrammen, weitergegeben?
Es wird davon ausgegangen, dass der Hinweis auf Frage 31 richtigerweise auf
Frage 30 bezogen sein soll. Aufgrund der föderalen Strukturen in Deutschland
liegt die Kulturhoheit im Zuständigkeitsbereich der Länder. Hinweise der
Bundesregierung an die Länder in diesem Zusammenhang hat es daher nicht gegeben.
Jedoch haben die beiden deutschen Kovorsitzenden am deutsch-polnischen
Runden Tisch unter Beteiligung des Koordinators der Bundesregierung für die
deutsch-polnische zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit im
November 2014 die Polonia-Beauftragten der Länder zu einem Gespräch nach
Berlin eingeladen. In diesem Gespräch wurde auch der polnische Schulunterricht
in den Ländern thematisiert.
Die Beauftragten zeigten sich dem Thema gegenüber aufgeschlossen und
gaben zur Kenntnis, dass sie sich bei Bedarf für die Anliegen der polnisch-
sprachigen Bevölkerungsgruppe in ihrem jeweiligen Land einsetzen werden.
32. Wie viele deutsche Studierende studieren an Hochschulen bzw.
Universitäten in der Republik Polen, und wie viele polnische Studierende studieren in
der Bundesrepublik Deutschland (bitte für die vergangenen zehn Jahre und
nach Bundesländern aufschlüsseln)?
In Polen studierten im Jahr 2013 insgesamt 801 deutsche Studierende, die
Entwicklung der vorhergehenden Jahre ist in folgender Tabelle dargestellt:
Jahr Zahl der deutschen Studierenden
in Polen
2013 801
2012 731
2011 798
2010 716
2009 630
2008 521
2007 469
2006 398
2005 344
2004 290
2003 182
In Deutschland studierten 2014 6 217 polnische Studierende
(Bildungsausländer). Die Entwicklung der vergangenen Jahre ist in der folgenden Tabelle
aufgeführt:
Jahr Polnische Studierende (Bildungsausländer) in
Deutschland
2014 6.217
2013 6.575
2012 6.972
2011 7.463
2010 8.467
2009 9.401
2008 10.289
2007 11.651
2006 12.301
2005 12.209
2004 11.588
33. An welche Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland werden
Polonistik-Studiengänge angeboten?
Wie hat sich dieses Angebot seit Unterzeichnung des deutsch-polnischen
Nachbarschaftsvertrages entwickelt?
An den Universitäten Gießen, Halle-Wittenberg, Potsdam, Mainz und Bochum
werden Polonistik-Studiengänge angeboten. Innerhalb der meisten Slavistik-
Studiengänge kann als Nebenfach Polonistik belegt werden.
34. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Schließung von
Slawistik- sowie Polonistik-Instituten bzw. Studiengängen an Hochschulen und
Universitäten seit dem Jahr 1990 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte
nach Jahren, Bundesländern und Gründen auflisten)?
Die Statistik zeigt, dass von 1997 bis 2015 die Slawistik um 13,5 Professuren und
sechs Standorte reduziert wurde (Professorenzahl 1997: 93, 2011: 80,5, 2015:
79,5; Standorte Slavistik 1997: 36, 2011: 32, 2015: 30).
35. Wie ist der Stand der Arbeiten der Gemeinsamen Deutsch-Polnischen
Schulbuchkommission der Historiker und Geographen und der Erarbeitung einer
Schulbuchreihe, die im deutschen und polnischen Geschichtsunterricht der
Sekundarstufe I in identischer Form, lediglich in unterschiedlichen
Sprachfassungen, eingesetzt werden soll?
Die Gemeinsame Deutsch-Polnische Schulbuchkommission hat in den
vergangenen Jahren den Schwerpunkt ihrer Aktivitäten zum einen auf die Analyse
aktueller deutscher und polnischer Lehrpläne und Schulbücher der Fächer Geschichte
und Geographie bzgl. der deutsch-polnischen Beziehungen und von der
Kommission gewählter Forschungsschwerpunkte (Kulturlandschaften,
Kommunikationsräume etc.) gelegt, zum anderen auf die wissenschaftliche Begleitung des
deutsch-polnischen Projektes „Schulbuch Geschichte“.
In den Jahren 2008 bis 2010 waren ihre Mitglieder federführend an der
Erarbeitung des entsprechenden Konzeptes beteiligt. Bei der Erarbeitung des Buches seit
2012 spielt die Deutsch-Polnische Schulbuchkommission eine zentrale Rolle,
indem sie die die beteiligten Verlage und Autorinnen und Autoren aus Deutschland
und Polen wissenschaftlich berät. Es entsteht eine vierbändige Schulbuchreihe für
die Sekundarstufe I: Band 1 (Ur-/Frühgeschichte, Antike, Mittelalter) ist im Juni
2016 erschienen, die Bände 2 (Frühe Neuzeit), 3 (19. Jahrhundert) und 4
(20. Jahrhundert bis in die Gegenwart) sollen in den Jahren 2017, 2019 und 2020
erscheinen.
36. Welche inhaltlichen Schwerpunkte werden dabei verfolgt, und welche
Maßnahmen sind für die Vorbereitung einer möglichst weitgehenden
Verwendung dieser Bücher an den Schulen bereits ergriffen worden?
Das deutsch-polnische Projekt „Schulbuch Geschichte“ orientiert sich zum einen
an den Lehrplänen der deutschen Länder und Polens, zum anderen an dem für das
Projekt eigens entwickelten Konzept. Hierin ist als Ziel formuliert, bei
Schülerinnen und Schülern in Deutschland und Polen zeitgemäße Zugänge zu Geschichte
zu entwickeln und die Geschichte beider Völker und der deutsch-polnischen
Beziehungen im europäischen und globalen Kontext darzustellen. Vor diesem
Hintergrund wurden für jeden der vier Bände gesonderte Zugriffe und thematische
Schwerpunkte gewählt. Bereits während der Erarbeitung der einzelnen Bände
wurden Manuskripte von Lehrkräften aus beiden Ländern evaluiert und
Praxistests unterzogen. Um dem Buch zu einem größtmöglichen Eingang in die
Schulpraxis beider Länder zu verhelfen, wurde von den verantwortlichen Stellen eine
Implementationsstrategie entwickelt, dessen zentraler Bestandteil die
Durchführung von Seminaren und Fortbildungen für Lehrkräfte und andere
Multiplikatorinnen und Multiplikatoren der historischen und politischen Bildung in beiden
Ländern ist und deren Aufgabe darin besteht, das Projekt ins öffentliche
Bewusstsein zu rücken und seine Relevanz im europäischen Kontext und für die
deutschpolnischen Beziehungen zu verdeutlichen.
37. Wie viele polnischsprachige Tages- bzw. Wochen- und Monatszeitungen
bzw. sonstigen Zeitschriften werden mit welcher Auflage in der
Bundesrepublik Deutschland publiziert, und wie viele deutschsprachige Titel werden
in Polen herausgebracht?
Der Bundesregierung sind derzeit die folgenden zwölf deutsch- bzw.
zweisprachigen in Polen erscheinenden Titel bekannt, Angaben zur Auflagenstärke
stammen von den entsprechenden Medien:
1. die zweisprachige Wochenzeitung „Wochenblatt“ (Auflagenstärke: 5 700),
2. die zweisprachige zweiwöchentliche Beilage des Wochenblatts
„Oberschlesische Stimme“,
3. der zweisprachige monatliche „KEKS für die Pause: deutsch-polnisches
Magazin für die Klassen I-VI“, ebenfalls Beilage des Wochenblatts
(Auflagenstärke: 5 700),
4. die zweisprachige Beilage „Heimat“, die wöchentlich in der Nowa Trybuna
Opolska (Auflagenstärke: 30 000),
5. die zweisprachigen „Niederschlesischen Informationen“, die als
vierteljährliche Verbandszeitung der Deutschen Sozial-Kulturellen Gesellschaft in
Breslau erscheinen (Auflagenstärke: 1 000),
6. die zweisprachige vierteljährliche Internet-Publikation „Heimatbote“ der
Deutschen Sozial-Kulturellen Gesellschaft in Breslau,
7. die zweisprachige „Heimatkirche“, eine dreimonatliche Publikation des
Oppelner Seelsorgers, Pfarrer Piotr Tarliński (Auflagenstärke: 6 000),
8. die zweisprachigen Verbandsnachrichten „Grünberger Monatsblatt“ der
Deutschen Sozial-Kulturellen Gesellschaft Grünberg, die monatlich
erscheinen (Auflagenstärke nicht bekannt),
9. die zweisprachige dreimonatliche Jugendbroschüre „Antidotum” des Bundes
der Jugend der Deutschen Minderheit mit einer Auflagenstärke von 3 000,
10. die einsprachige, monatliche „Masurische Storchenpost“ der Masurischen
Gesellschaft der deutschen Minderheit (Auflagenstärke: 500),
11. das zweisprachige monatliche „Mitteilungsblatt“ des Verbandes der
deutschen Gesellschaften in Ermland und Masuren und der Landsmannschaft Ost-
Preußen (Auflagenstärke: 500),
12. die deutschsprachigen „Allensteiner Nachrichten“, die als monatliches
Verbandsblatt der Allensteiner Gesellschaft (Auflagenstärke: 450).
Zu polnischsprachigen Zeitungen und Zeitschriften in Deutschland liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Überregionale polnische
Tageszeitungen, wie z. B. die auflagenstarke Gazeta Wyoborcza, sind in Deutschland
erhältlich.
38. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über den tatsächlichen Zugang
der polnischen Minderheit zu Medien in Deutschland, und wie werden die
Bestimmungen des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages in dieser
Hinsicht in der Praxis umgesetzt?
Es liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
39. In welchen Bundes- bzw. Landesbehörden haben polnischsprachige
Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihr Anliegen in ihrer Muttersprache
vorzutragen?
Es besteht keine generelle Regelung zur Möglichkeit polnischsprachiger
Bürgerinnen und Bürger, ihr Anliegen gegenüber Bundesbehörden in ihrer
Muttersprache vorzutragen.
Die im Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik
Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit vom 17. Juni
1991 getroffene Vereinbarung in Bezug auf den Gebrauch der polnischen
Muttersprache bei deutschen Behörden (Artikel 21 Absatz 2, 2. Anstrich am Ende, in
Verbindung mit Artikel 20 Absatz 1) bezieht sich nicht auf „polnischsprachige
Bürgerinnen und Bürger“, sondern auf „Personen deutscher Staatsangehörigkeit
in der Bundesrepublik Deutschland, die polnischer Abstammung sind oder die
sich zur polnischen Sprache, Kultur oder Tradition bekennen“. Die Vereinbarung
sieht vor, den Angehörigen dieser Gruppe „ungeachtet der Notwendigkeit, die
offizielle Sprache des betreffenden Staates zu erlernen, in Einklang mit den
anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften entsprechende Möglichkeiten …, wo
immer dies möglich und notwendig ist, für … [den] Gebrauch [der
Muttersprache] bei Behörden zu gewährleisten“.
Da die Vertragsvereinbarung in Bezug auf Deutschland voraussetzt, dass die
betroffenen Personen die deutsche Staatsangehörigkeit haben und in Deutschland
leben, und diese Personen deshalb in aller Regel der deutschen Sprache mächtig
sind, ist die nach der Vereinbarung erforderliche Notwendigkeit des Gebrauchs
der polnischen Sprache gegenüber Bundesbehörden bisher nicht festgestellt
worden. Dementsprechend ist dieser Punkt des Nachbarschaftsvertrages auch nicht in
die auf die Artikel 20 und 21 des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages
bezogenen Maßnahmen in der am 12. Juni 2011 unterzeichneten Gemeinsamen
Erklärung des Runden Tisches zu Fragen der Förderung der deutschen Minderheit
in Polen und der polnischstämmigen Bürger und Polen in Deutschland nach dem
deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag aufgenommen worden.
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, inwieweit polnischsprachige
Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, ihr Anliegen in ihrer
Muttersprache gegenüber Landesbehörden vorzutragen. Angelegenheiten von
Landesbehörden liegen außerhalb der Zuständigkeit der Bundesregierung.
40. Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung gegenwärtig der
Zusammenarbeit im Rahmen des „Weimarer Dreiecks“ mit der Republik Polen ein,
welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in den vergangenen fünf
Jahren unternommen, um diese Zusammenarbeit in allen Politikbereichen mit
konkreten Projekten und Initiativen voranzutreiben, und welche Planungen
wurden oder werden in den zuständigen Ressorts für die Zukunft getroffen?
Das „Weimarer Dreieck“ ist ein trilaterales deutsch-französisch-polnisches
Gesprächs- und Kooperationsforum, das am 28. und 29. August 1991 in Weimar
durch die drei Außenminister Hans-Dietrich Genscher, Roland Dumas und
Krzysztof Skubiszewski ins Leben gerufen wurde und seither für politischen und
zivilgesellschaftlichen Austausch zwischen den drei Ländern genutzt wird. Die
Bundesregierung räumt dem politischen Austausch in diesem Format einen hohen
Stellenwert ein. In den letzten fünf Jahren gab es sieben Treffen auf Ebene der
Außenminister und zehn Treffen auf Ebene der Europaminister. Hinzu kommen
zahlreiche weitere Treffen in anderen Formationen, zum Beispiel der
Finanzminister, der Innenminister, der Landwirtschaftsminister und der Umweltminister.
Im Jahr 2016 gab es folgende Ministertreffen im „Weimarer Dreieck“:
19. Januar 2016: Finanzminister in Berlin
22. April 2016: Wirtschaftsminister in Warschau
9. Juni 2016: Landwirtschaftsminister in Warschau
und 14. Juni 2016: Europaminister in Warschau.
Ein Treffen der Außenminister zum 25-jährigen Jubiläum des „Weimarer
Dreiecks“ ist für den 28. und 29. August 2016 in Weimar und Berlin geplant. Die
französische Regierung strebt nach Kenntnis der Bundesregierung die
Ausrichtung eines Weimar-Gipfels auf Ebene der Staats- und Regierungschefs für die
zweite Jahreshälfte 2016 an.
Der zivilgesellschaftliche Austausch im „Weimarer Dreieck“ wird mit Mitteln
der Bundesregierung unterstützt, zum Beispiel durch das Deutsch-Französische
Jugendwerk und das Deutsch-Polnische Jugendwerk. Die aus Bundesmitteln
geförderte Stiftung Genshagen hat eine trinationale Ausrichtung. Polen und
Frankreich finanzieren je eine Stelle. Hochrangige Vertreter der deutschen, polnischen
und französischen Regierungen und der Zivilgesellschaft sind in den Gremien der
Stiftung vertreten. Mit ihrem lebendigen kulturellen Austausch sowie den
regelmäßigen Veranstaltungen, Konferenzen und Publikationen ist die Stiftung ein
wichtiger Akteur des kulturellen und politischen Dialogs zwischen Deutschland,
Frankreich und Polen.
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ISSN 0722-8333]