Stand der Umsetzung des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages, insbesondere des polnischen Muttersprachunterrichtes
der Abgeordneten Azize Tank, Sabine Zimmermann (Zwickau), Nicole Gohlke, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Norbert Müller (Potsdam), Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 17. Juni 2016 jährt sich die Unterzeichnung des deutsch-polnischen Vertrages über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit zum 25. Mal. Der Vertrag bildet die Grundlage für eine enge und friedliche Zusammenarbeit beider Staaten und zielt maßgeblich auf den Schutz der Kultur und Sprache der jeweiligen Minderheit, sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch der Republik Polen ab. So gewährt er unter anderem „Personen deutscher Staatsangehörigkeit in der Bundesrepublik Deutschland, die polnischer Abstammung sind oder die sich zur polnischen Sprache, Kultur oder Tradition bekennen, […] das Recht, einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen Mitgliedern ihrer Gruppe ihre ethnische, kulturelle, sprachliche und religiöse Identität frei zum Ausdruck zu bringen, zu bewahren und weiterzuentwickeln“ (Artikel 20 Absatz 1) und verpflichtet die Staaten dies „auf ihrem Hoheitsgebiet [zu] schützen und Bedingungen für die Förderung dieser Identität zu schaffen“ (Artikel 21 Absatz 1).
Als vorrangige Maßnahmen für die Umsetzung dieser Verpflichtung sind im Vertrag unter anderem von Seiten der Bundesrepublik Deutschland gefordert:
- die Gewährleistung entsprechender Möglichkeiten für den Unterricht der polnischen Muttersprache oder in polnischer Muttersprache in öffentlichen Bildungseinrichtungen sowie, „wo immer dies möglich und notwendig ist,“ für deren Gebrauch bei Behörden (Artikel 21 Absatz 2);
- die Berücksichtigung der polnischen Geschichte und Kultur im Unterricht (Artikel 21 Absatz 2);
- die Ermöglichung und Unterstützung des umfassenden Zugangs zur polnischen Sprache und Kultur für alle interessierten Personen (Artikel 25 Absatz 1);
- die verstärkte Förderung der Verbreitung von klassischer und zeitgenössischer Literatur aus Polen in Originalsprache und in Übersetzung (Artikel 25 Absatz 2);
- der Ausbau der Möglichkeiten, die polnische Sprache in Schulen, Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen zu erlernen, wobei die Gründung von bilingualen Schulen angestrebt werden soll (Artikel 25 Absatz 3);
- die Ausweitung der Studienmöglichkeiten für Polonistik an deutschen Hochschulen (Artikel 25 Absatz 3);
- die Zusammenarbeit mit Polen bei der Entsendung, der Aus- und Fortbildung von Lehrkräften sowie bei der Entwicklung und Bereitstellung von Lehrmaterialien (Artikel 25 Absatz 4);
- die Förderung der Arbeit der deutsch-polnischen Schulbuchkommission (Artikel 25 Absatz 4);
- die Erweiterung der Zusammenarbeit im wissenschaftlichen und schulischen Bereich (Artikel 26 Absatz 1) sowie in der beruflichen Bildung (Artikel 27);
- die Zusammenarbeit bei der Erhaltung und Pflege des europäischen kulturellen Erbes (Artikel 28 Absatz 1);
- die Förderung der Begegnung und des Austausches von Jugendlichen (Artikel 30 Absatz 1).
Auf Grundlage des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages kam es zur Gründung des Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW), welches seit Jahren mit seinen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hervorragende gesellschaftliche Arbeit leistet, zugleich jedoch den notwendigen Bedarf durch das wachsende Interesse an Austausch- und Begegnungsprojekten nicht vollumfänglich decken kann, solange seine Mittel nicht entsprechend aufgestockt werden.
Mit dem deutsch-polnischen Abkommen über die kulturelle Zusammenarbeit vom 15. März 1999 erfuhr der deutsch-polnische Nachbarschaftsvertrag vom 17. Juni 1991 eine Konkretisierung, in der die Verwirklichung entsprechender Fördermaßnahmen, insbesondere durch Entsendung von Lehrkräften, Bereitstellung von Lehrbüchern und Lehrmaterial sowie die Nutzung der Möglichkeiten zur Verbreitung der Sprache der jeweils anderen Vertragspartei durch Rundfunk und Fernsehen, erleichtert werden sollte.
Anlässlich des 20. Jahrestages der Unterzeichnung des Nachbarschaftsvertrages wurde im Juni 2011 der weitere Handlungsbedarf in einer Gemeinsamen Erklärung des Runden Tisches zu Fragen der Förderung der deutschen Minderheit in Polen und der polnischstämmigen Bürger in Deutschland als auch in den 92 Punkten des Programms der Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen konkret formuliert, wobei sich 31 Forderungen allein auf die Bereiche Zivilgesellschaft und Soziales, Kultur, Bildung, Wissenschaft, Forschung und Entwicklung beziehen.
Im Zusammenhang mit der im Vertrag nicht geklärten Fragen nach einer Entschädigung ehemaliger polnischer Zwangsarbeiter und insbesondere der Umsetzung der Bestimmungen des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages kam es in der Vergangenheit immer wieder zur Kritik an der bestehenden Asymmetrie bei der Gewährleistung der vereinbarten Rechte der betroffenen Gruppen und der fehlenden Wechselseitigkeit (vgl. bereits den Bericht des polnischen Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten an den polnischen Sejm Nummer 1328 sowie die Debatte des Auswärtigen Ausschusses des Sejm, Drucksache Nummer 1524 aus dem Jahr 2007). Darin heißt es u. a.: „Vor zahlreichen bürokratische Hürden steht insbesondere die Organisation der polnischen Sprache in Deutschland. Die größten Polonia-Verbände in der BRD, welche Polnisch-Unterricht anbieten, erhalten in der Regel keine finanzielle und organisatorische Unterstützung seitens der Verwaltung der Bundesländer“. Darüber hinaus wird darin auch auf die „formaljuristische Asymmetrie im Status beider ethnischer Gruppen“ hingewiesen und die Herstellung einer tatsächlichen Gleichbehandlung angemahnt. Auch im Hinblick auf ähnliche Vereinbarungen der Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten, wie dem Elysée-Vertrag mit Frankreich, wurden Unterschiede in der Sprachförderung deutlich (vgl. Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages WD-8-3000-056/15).
Zum 31. Dezember 2015 lebten laut Statistischem Bundesamt 740 962 Polen in Deutschland, die damit die zweitgrößte Gruppe ausländischer Bürgerinnen und Bürger in Deutschland darstellen (www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Gesellschaft Staat/Bevoelkerung/MigrationIntegration/AuslaendischeBevolkerung/Tabellen/ Geschlecht.html vom 24. Mai 2016). Bei der Zahl der polnischsprachigen Menschen (Polonia) ist von ca. zwei Millionen Personen auszugehen. Laut Mikrozensus aus dem Jahr 2011 stellten sie die zweitgrößte Gruppe von Menschen mit Migrationshintergrund dar (https://ergebnisse.zensus2011.de).
Die Förderung der Sprache gewinnt für die polnischsprachige Minderheit insbesondere nach dem Beitritt der Republik Polen zur Europäischen Union im Zuge der Migration von Wanderarbeiterinnen und Wanderarbeitern eine wachsende Bedeutung. Dies stellt auch traditionelle Verbände der Polonia, deren Anfänge ins 19. Jahrhundert zurückreichen, vor große Herausforderungen, denn trotz bestehendem Interesse an der Bewahrung der polnischen Sprache und Kultur konnten viele polnische Verbände aufgrund von Mitgliederschwund, geringer Anziehungskraft und unzureichender Förderung der strategischen und programmatischen Neuausrichtung kaum der Brückenfunktion zwischen der polnischen und deutschen Gesellschaft gerecht werden (vgl. Sebastian Nagel: Zwischen zwei Welten. Kulturelle Strukturen der polnisch-sprachigen Bevölkerung. Analysen und Empfehlungen, ifa-Dokumente 1/2009).
Auch aus Artikel 29 Absatz 1 Buchstabe c des Übereinkommens über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) ergibt sich für die öffentliche Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland die Verpflichtung zur Vermittlung des Respekts vor der Muttersprache ausländischer Kinder als Teil ihrer kulturellen Identität. Die gebotene Achtung vor der Muttersprache ausländischer Schülerinnen und Schüler untersagt den Vertragsstaaten, fremde Sprachen im Rahmen schulischer Vermittlungsprozesse gegenüber der eigenen Sprache in ihrem Wert herabzusetzen. Das Erlernen der Muttersprache spielt dabei eine entscheidende Rolle für den Integrationsprozess in allen Aspekten des öffentlichen Lebens, besonders aber in der Bildung.
Die Förderung der sprachlichen Vielfalt und kulturellen Identität bedeutet den bewussten Umgang mit der Muttersprache sowie das Erlernen von Fremdsprachen und die Förderung der Mehrsprachigkeit. Den öffentlichen Bildungseinrichtungen kommt hierbei eine bedeutende Rolle zu, aber auch freie Träger, nichtstaatliche Initiativen und Institutionen haben in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen.
Der 25. Jahrestag der Unterzeichnung des Vertrags über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit, aber auch der fünfte Jahrestag der Verabschiedung der Gemeinsamen Erklärung sowie des Programms der Zusammenarbeit sind ein guter Anlass, eine Bilanz zu ziehen und dabei insbesondere die Möglichkeiten zur Förderung und zur Hebung der Attraktivität des polnischen Muttersprachunterrichtes und des polnischen Sprachunterrichtes zu überprüfen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen40
Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der Umsetzung der im deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag im Jahr 1991 eingegangenen Verpflichtungen zum Schutz und zur Förderung der ethnischen, kulturellen, sprachlichen und religiösen Identität?
Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der Umsetzung der in der Gemeinsamen Erklärung und dem Programm der Zusammenarbeit 2011 eingegangenen Verpflichtungen zur Förderung der ethnischen, kulturellen, sprachlichen und religiösen Identität?
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in den vergangenen 25 Jahren mit dem Ziel ergriffen bzw. befördert, um das Angebot muttersprachlichen Polnisch-Unterrichts in öffentlichen Bildungseinrichtungen zu stärken (bitte nach den Bereichen Kindertagesstätten, Primar- und Sekundarschulbereich, berufliche Bildung, Hochschulen, Volkshochschulen aufschlüsseln)?
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in den vergangenen 25 Jahren mit dem Ziel ergriffen bzw. befördert, um das Angebot von Polnisch als Fremdsprache in öffentlichen Bildungseinrichtungen zu stärken (bitte nach den Bereichen Kindertagesstätten, Primar- und Sekundarschulbereich, berufliche Bildung, Hochschulen, Volkshochschulen aufschlüsseln)?
Welche Hinweise hat die Bundesregierung über das Bestehen und den Inhalt von Verordnungen und Erlassen in den Bundesländern mit dem Ziel, die Einrichtung muttersprachlichen Polnisch-Unterrichts an öffentlichen Bildungseinrichtungen auf der Ebene der Länder umzusetzen?
Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung die Umsetzung der Hinweise und Vorschläge des Strategiepapiers „Förderung der Herkunftssprache Polnisch“, die von der Kultusministerkonferenz am 20. Juni 2013 beschlossen wurden, unterstützt?
In welchem konkreten Umfang und mit welchem konkreten Ergebnis konnten nach Kenntnis der Bundesregierung welche Empfehlungen umgesetzt werden, und wenn nicht, was waren die Hinderungsgründe?
Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung die Umsetzung der Hinweise und Vorschläge, die von der Kultusministerkonferenz am 4. Oktober 2012 in ihrem Bericht „Zur Situation des Polnisch-Unterrichts in der Bundesrepublik Deutschland“ beschlossen wurden, unterstützt?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl von Personen, die in Polen am muttersprachlichen Deutschunterricht teilnehmen, und wie viele Personen nehmen an einem muttersprachlichen Polnisch-Unterricht in der Bundesrepublik Deutschland teil (bitte die Entwicklung in den vergangenen zehn Jahren differenziert nach der Art der öffentlichen Bildungseinrichtung angeben)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl von Personen, die in Polen am Unterricht im Fach Deutsch als Fremdsprache teilnehmen, und wie viele Personen nehmen in der Bundesrepublik Deutschland am Unterricht im Fach Polnisch als Fremdsprache teil (bitte die Entwicklung in den vergangenen zehn Jahren differenziert nach der Art der öffentlichen Bildungseinrichtung angeben)?
Wie beurteilt die Bundesregierung diese Zahlen im Kontext der politischen, kulturellen und sozialen Ziele und bisherigen Errungenschaften des deutschpolnischen Dialoges?
An wie vielen öffentlichen Bildungseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland besteht nach Kenntnis der Bundesregierung ein Bildungsangebot Polnisch als Muttersprache?
Wie hat sich dieses Angebot entwickelt (bitte nach Bereichen Kindertagesstätten, Primar- und Sekundarschulbereich, berufliche Bildung, Hochschulen, Volkshochschulen sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Schülerinnen und Schüler konnten dieses Angebot seit Abschluss des Vertrages über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit insgesamt annehmen (bitte nach Jahren und Bundesländern auflisten)?
An wie vielen öffentlichen Bildungseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland besteht die Möglichkeit, in der polnischen Muttersprache unterrichtet zu werden?
Wie hat sich dieses Angebot entwickelt (bitte nach den Bereichen Kindertagesstätten, Primar- und Sekundarschulbereich, berufliche Bildung, Hochschulen, Volkshochschulen sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Schülerinnen und Schüler konnten das in Frage 12 genannte Angebot seit Abschluss des Vertrages über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit annehmen (bitte nach Jahren und Bundesländern auflisten)?
An wie vielen öffentlichen Bildungseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland besteht die Möglichkeit, Polnisch als Fremdsprache zu erlernen?
Wie hat sich dieses Angebot entwickelt (bitte nach den Bereichen Kindertagesstätten, Primar- und Sekundarschulbereich, berufliche Bildung, Hochschulen und Volkshochschulen sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Schülerinnen und Schüler konnten das in Frage 14 genannte Angebot seit Abschluss des Vertrages über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit annehmen (bitte nach Jahren und Bundesländern auflisten)?
Wie viele polnische Kulturverbände sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland tätig mit dem Ziel, muttersprachlichen Polnisch-Unterricht anzubieten, und wie viele deutsche Kulturverbände sind im Bereich des muttersprachlichen Deutschunterrichts in Polen tätig?
a) In welcher Höhe beteiligt sich die Bundesregierung in diesem Zusammenhang an einer Förderung dieser Verbände sowohl in der Bundesrepublik Deutschland – Polnisch – als auch in Polen – Deutsch – (bitte jeweils für die vergangenen zehn Jahre auflisten)?
b) In welcher Höhe beteiligt sich die Bundesregierung in diesem Zusammenhang an einer Finanzierung der Lehrkräfte in der Bundesrepublik Deutschland – Polnisch – und in Polen – Deutsch – (bitte jeweils für die vergangenen zehn Jahre auflisten)?
c) Welche organisatorische oder finanzielle Unterstützung gewährt in diesem Zusammenhang die Bundesregierung der Erstellung und dem Vertreib von Lehrmaterialien in der Bundesrepublik Deutschland – Polnisch – und in Polen – Deutsch – (bitte jeweils für die vergangenen zehn Jahre auflisten)?
Welche Maßnahmen zur finanziellen und organisatorischen Unterstützung von Polonia-Organisationen und -Verbänden sind der Bundesregierung bei der Bereitstellung des muttersprachlichen Polnisch-Unterrichts bekannt (bitte Empfänger, Höhe, Dauer der Förderung und Bundesland angeben)?
An welche Kriterien wird die Einrichtung des muttersprachlichen Polnisch-Unterrichts an öffentlichen Bildungseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland geknüpft (bitte nach Bundesländern auflisten)?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die entgeltliche Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten in öffentlichen Schulen durch die Kommunen an Polonia-Organisationen, wie zuletzt z. B. an den Polnischen Schulverein „OŚWIATA“ in Berlin e. V., mit dem Ziel dort polnischen Muttersprachunterricht anzubieten, mit dem Geist des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages unvereinbar wäre?
Wie viele solcher Fälle, in denen Kommunen an öffentlichen Bildungseinrichtungen Räume an Polonia-Organisationen für polnischen Muttersprachunterricht nur gegen Entgelt zur Verfügung stellen, sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der polnischen Sprache im öffentlichen Bildungswesen als gewünschte Kompetenz auf dem regionalen Arbeitsmarkt bei, und was unternimmt sie, um die Vermittlung der polnischen Sprache in der Berufsbildung auszubauen?
Was unternimmt die Bundesregierung im Hinblick auf die Möglichkeit des gleichzeitigen Erwerbs der deutschen Hochschulreife und der polnischen Matura an öffentlichen Bildungseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Maßnahmen im Hinblick auf die finanzielle und organisatorische Förderung des deutsch-polnischen Austausches und von Maßnahmen zur Berufsfortbildung von Lehrkräften an öffentlichen Bildungseinrichtungen als auch an Schulen freier Träger der Polonia in der Bundesrepublik Deutschland?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Einrichtung und Maßnahmen zur Förderung bilingualer deutsch-polnischer Kindertagesstätten in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Bundesländern auflisten)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Einrichtung bzw. Planung von bilingualen deutsch-polnischen Schulen in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Bundesländern auflisten)?
Wie hoch ist die im Rahmen der Bundesförderung nach dem Nachbarschaftsvertrag ausgereichte Summe, und wie viele Projekte konnten damit gefördert werden (bitte nach einzelnen Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele Projekte haben Anträge auf eine Bundesförderung nach dem Nachbarschaftsvertrag gestellt (bitte nach Empfängern und einzelnen Jahren aufschlüsseln unter Angabe der jährlich beantragten Gesamtsumme)?
Welche Anregungen wurden von den zuständigen polnischen Stellen seit Inkrafttreten des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages an die Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf eine Behebung der bestehenden Asymmetrie in Bezug auf den Status der polnischen nationalen Minderheit übermittelt, und wie hat die Bundesregierung darauf geantwortet (bitte nach Datum, zuständigem Bundesressort und Inhalt der Antwort auflisten)?
Welchen konkreten Rechtsstatus besitzen diejenigen polnischstämmigen deutschen Bürger, die Nachkommen von Angehörigen der polnischen Minderheit sind, die als nationale Minderheit durch die Weimarer Reichsverfassung geschützt waren, bis die Nationalsozialisten ihnen im Jahr 1940 den Status einer nationalen Minderheit entzogen und sie verfolgten?
Welche Anregungen wurden von den zuständigen polnischen Stellen an die Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf eine Behebung der bestehenden Asymmetrie in Bezug auf den polnischen Muttersprachunterricht gerichtet, und wie hat die Bundesregierung darauf reagiert (bitte nach Datum, zuständigem Bundesressort und Inhalt der Antwort auflisten)?
Welche Hinweise hat die Bundesregierung in Zusammenhang mit Frage 31 an die zuständigen Stellen der Bundesländer, im Hinblick auf die Einrichtung von polnischen Schulen sowie der konzeptionellen Berücksichtigung des Unterrichts der polnischen Sprache als Muttersprache in den jeweiligen Schulprogrammen, weitergegeben?
Wie viele deutsche Studierende studieren an Hochschulen bzw. Universitäten in der Republik Polen, und wie viele polnische Studierende studieren in der Bundesrepublik Deutschland (bitte für die vergangenen zehn Jahre und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
An welche Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland werden Polonistik-Studiengänge angeboten?
Wie hat sich dieses Angebot seit Unterzeichnung des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages entwickelt?
Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Schließung von Slawistik- sowie Polonistik-Instituten bzw. Studiengängen an Hochschulen und Universitäten seit dem Jahr 1990 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Jahren, Bundesländern und Gründen auflisten)?
Wie ist der Stand der Arbeiten der Gemeinsamen Deutsch-Polnischen Schulbuchkommission der Historiker und Geographen und der Erarbeitung einer Schulbuchreihe, die im deutschen und polnischen Geschichtsunterricht der Sekundarstufe I in identischer Form, lediglich in unterschiedlichen Sprachfassungen, eingesetzt werden soll?
Welche inhaltlichen Schwerpunkte werden dabei verfolgt, und welche Maßnahmen sind für die Vorbereitung einer möglichst weitgehenden Verwendung dieser Bücher an den Schulen bereits ergriffen worden?
Wie viele polnischsprachige Tages- bzw. Wochen- und Monatszeitungen bzw. sonstigen Zeitschriften werden mit welcher Auflage in der Bundesrepublik Deutschland publiziert, und wie viele deutschsprachige Titel werden in Polen herausgebracht?
Welche Hinweise hat die Bundesregierung über den tatsächlichen Zugang der polnischen Minderheit zu Medien in Deutschland, und wie werden die Bestimmungen des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages in dieser Hinsicht in der Praxis umgesetzt?
In welchen Bundes- bzw. Landesbehörden haben polnischsprachige Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihr Anliegen in ihrer Muttersprache vorzutragen?
Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung gegenwärtig der Zusammenarbeit im Rahmen des „Weimarer Dreiecks“ mit der Republik Polen ein, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren unternommen, um diese Zusammenarbeit in allen Politikbereichen mit konkreten Projekten und Initiativen voranzutreiben, und welche Planungen wurden oder werden in den zuständigen Ressorts für die Zukunft getroffen?